Zwangsarbeit und Entschädigung in Marburg an der Lahn

Eine Kommune setzt Maßstäbe
12/2002Gedenkstättenrundbrief 110, S. 18-23
Wolfgang Form, Albrecht Kirschner, Thomas Werther

»Dass ein derartiger Überschuss erzielt worden ist, ist nicht zuletzt auf die intensive Bearbeitung und beste Verwaltung im Interesse der Stadt zurückzuführen«1

Die national und international geführten Debatten um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern bewog im Sommer 1999 eine kleine Arbeitsgruppe der Geschichtswerkstatt Marburg, sich mit der Thematik näher zu beschäftigen. Wie die Formulierung andeutet, war es keine ad hoc Entscheidung. Vielmehr reihte sich das Thema in den bereits seit mehreren Jahren betriebenen lokalen Forschungszusammenhang »Widerstand und Verfolgung in Marburg und Umgebung« ein. Erste Versuche, sich dem Thema zu nähern begannen bereits 1996, im Rahmen zweier Praxisseminare an der Uni Marburg. Zunächst ging es um die Verfolgung der hiesigen Bevölkerung.

Zurück zum Sommer 1999. Spätestens jetzt wurde deutlich, dass das immer mehr in die Öffentlichkeit drängende Thema Zwangsarbeit ein mehr oder weniger weißer Fleck in der Geschichte Marburgs war. Die Recherchen zum Forschungsstand erbrachten einige sehr gute, jedoch punktuelle, Vorarbeiten – zum Beispiel zu den Behring Werken Marburg, eine Abteilung der IG-Farben. Aber ansonsten eine eher dürftige Ausbeute. Parallel zu den beginnenden Arbeiten innerhalb der Geschichtswerkstatt zog das Thema ebenfalls in den städtischen Gremien ein. Die Anfragen von SPD und PDS/Marburger Linke konnten im Dezember 1999 nach dem damaligen Wissensstand nur sehr kursorisch beantwortet werden. Klar war, dass es einige Hundert Zwangsarbeiter gegeben haben musste und Lager an verschiedenen Orten der Stadt errichtet wurden. Die ersten vorsichtigen Schätzungen für die Kernstadt beliefen sich auf 500 Zwangsarbeiter – eine Zahl, die späterhin mehr als deutlich nach oben korrigiert werden musste.

Die Entwicklungen der nächsten Wochen und Monate stellten die Weichen für das weitere Vorgehen. Vertreter der Stadt und die Geschichtswerkstatt trafen sich und kamen recht unproblematisch zum Ergebnis, dass es beiden Interessenlagen zuträglich wäre, intensiv zusammenzuarbeiten. Die Stadt wollte zunächst einmal einen Überblick, wie sehr sie in das Zwangsarbeitersystem involviert gewesen war – nicht zuletzt, um auf die virulente Frage nach einer möglichen eigenständigen Entschädigung reagieren zu können. Der Geschichtswerkstatt ging es um den gesamten Komplex, also darum, wie viele Zwangsarbeiter gab es in Marburg, wo waren sie untergebracht, wer hatte von ihrer Arbeitskraft profitiert und wie ist es ihnen hier ergangen. Klar war auch, dass es nicht nur um die heutige Kernstadt gehen konnte, es sollten alle jetzt zu Marburg gehörenden Stadtteile ebenfalls erforscht werden. Nicht zuletzt stand die Forderung nach einer individuellen Entschädigung für die Geschichtswerkstatt von Anfang an fest und zwar eine, die keinen Unterschied zwischen den einzelnen Zwangsarbeitergruppen (Zivilisten, Kriegsgefangene, KZ-Gefangene und Justizgefangene) machte. In den ersten Gesprächen zwischen Stadt und Geschichtswerkstatt wurde sehr schnell klar, dass, um die Lokalpolitik auf einen gangbaren Weg zu bringen, ein in mehreren Stufen aufgebautes Gesamtkonzept entwickelt werden musste. Drei Schritte erschienen dazu notwendig: 1. Eine umfängliche erste Sichtung der Unterlagen, um eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten 2. Auf deren Grundlage sollte die Bevölkerung und damit auch die Lokalpolitiker informiert werden. Angedacht war eine Bürgerversammlung, deren Ziel es sein musste, eine breite öffentliche Diskussion einzuleiten. 3. Einrichtung eines Forschungs- und Entschädigungsprojekts bei der Stadt.

Daraufhin wurde im März 2000 durch die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, für die Erforschung von Zwangsarbeit in Marburg zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen. In enger und sehr kooperativer Zusammenarbeit mit dem Stadtarchivar konnte bereits im April die Arbeitsgruppe der Geschichtswerkstatt mit der Umsetzung des ersten Punktes beginnen. Um eine möglichst dichte und leicht auswertbare Plattform zu schaffen, wurde ein sehr einfaches, in erster Linie auf die Auswertung von Meldekarteien ausgerichtetes Datenbank-Layout entworfen. Alle eingesehenen Quellen wurden personenbezogen ausgewertet. In verschiedenen Archiven und Beständen suchten die Bearbeiter nach Namen ehemaliger Zwangsarbeiter: Stadtarchiv, Staatsarchiv, Einwohnermeldeamt, Stadtbauamt (Abt. Friedhöfe), in den Akten des Marburger Kriegsgerichts sowie in Quellensammlungen der Geschichtswerkstatt Marburg, z.B. den Materialien zu den Behringwerken, und eine bisher nicht bekannte Ausländerkartei, die in den Kellern des Einwohnermeldeamtes schlummerte. Insgesamt muss betont werden, dass die gesamte Vorarbeit sehr entspannt vonstatten ging. Die Erwartungen waren anfangs gedämpft, denn die Unterlagen des Arbeitsamtes, das den zivilen Sektor der Zwangsarbeit verwaltete, konnten ebenso wenig ermittelt werden wie die Dateien der Ortskrankenkasse. In der Anfangsphase rechneten wir mit der Erfassung von ca. 500 bis 700 Personen. Das weit darüber hinausgehende Ergebnis von über 1700 Eintragungen war zunächst sehr bemerkenswert. Umso mehr erstaunte es, dass die tatsächliche Zahl der in Marburg eingesetzten Zwangsarbeiter, auf der Grundlage z.B. von Lagerbelegungen oder Sollstärken von Kriegsgefangenenkommandos, mit weit über 2500 anzunehmen ist. Über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, die sich wohl im wesentlichen nicht von den für andere Orte bekannten unwürdigen unterschieden, ist bisher nur sehr wenig in Erfahrung gebracht worden.

Bei mindestens 246 Firmen, Einzelpersonen sowie kommunalen und staatlichen Stellen sind Zwangsarbeiter nachgewiesen: Von den Behringwerken mit 213 Personen bis zum individuellen Einsatz bei der Apfelernte reichen die Einsatzorte. Mindestens 240 Zwangsarbeiter haben für die Abteilungen der Stadt gearbeitet. Diese relativ hohe Anzahl lässt sich u.a. darauf zurückführen, dass die Quellenlage hier sehr gut ist (StA Best. 330 Marburg C). Darunter befanden sich zum überwiegenden Teil Unterlagen des Stadtbauamtes. Dieses Faktum reproduziert sich bei genauerer Betrachtung der Angaben zum Einsatzort »Stadt Marburg«. 88,7% der bis dato namentlich bekannten Zwangsarbeiter waren beim Stadtbauamt (einschließlich des Friedhofes und der Stadtgärtnerei) eingesetzt.

Von den 1704 Personen, die in der so genannten »Ausländerkartei« und den städtischen Verwaltungsunterlagen ermittelt werden konnten, waren 1250 Männer und Frauen als zivile Zwangsarbeiter (darunter eindeutig belegbar 457 Frauen und 790 Männer) und 346 als Kriegsgefangene zur Arbeit gezwungen. Von ihnen kam die größte Gruppe mit 32,2% aus der UdSSR, 18,8% stammten aus Frankreich, 17,8% aus Italien, 17,0% aus Polen und 4,8% aus Belgien.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Stadt Marburg als offizieller Vermittler und Verwalter eines Großteils der Zwangsarbeit direkt vom Verleih der zwangsverpflichteten ausländischen Arbeiter profitiert hatte. Ab 1942 organisierte sie das System des »Rent a Prisoner«. Die Stadt unterhielt Kriegsgefangenenlager und organisierte die Verteilung der Zwangsarbeiter. Dazu gehörte auch die Einforderung der Kosten für die Zwangsarbeit. Dabei rechnete sie nicht nur das Entleihentgelt mit dem zuständigen Kriegsgefangenenstammlager ab, sondern auch Kosten für Unterbringung und »Verpflegung«. Dass sich dies für die Stadt finanziell lohnte, belegt das nachfolgende Dokument unzweifelhaft. Alleine in 1942 und 1943 erwirtschaftete die Stadtverwaltung einen Gewinn von über 81 000 RM. Die auf die heutige Zeit hochgerechneten Finanzwerte ergeben eine Summe von über 400 000 P.

Die Forschungsergebnisse sind am 25. August 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Bürgerversammlung war überaus gut besucht und brachte ein breites positives Presseecho. Ihr folgte dann im Oktober 2000 die Veröffentlichung der bisher gewonnen Informationen. Zwischenzeitlich stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 25. August 2000 einhellig zu, die Arbeiten grundsätzlich weiterführen zu wollen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe unter Koordinierung des Stadtverordnetenvorstehers gebildet, die eine Projektbeschreibung und den Finanzbedarf ermitteln sollte. Damit wurde der Grundstein für eine durchaus kontrovers geführte Diskussion um das weitere Engagement der Stadt gelegt. Nach dem Drei-Stufen-Modell sollte möglichst schnell mit der weiteren wissenschaftlichen Bearbeitung der Geschichte der Zwangsarbeit begonnen werden, ohne die Frage der Entschädigung auszuklammern. Gerade die Forderung nach einem angemessenen finanziellen Gesamtbeitrag Marburgs führte dazu, dass es gut ein Jahr dauerte, bis ernst zu nehmende Lösungsvorschläge vorlagen. Dass die Forschungen weiter gehen sollten, stand außer Frage. Nicht alle Parlamentarier konnten sich jedoch eine individuelle Entschädigung vorstellen und wenn ja, dann gab es sehr unterschiedliche Meinungen über den Personenkreis und den finanziellen Umfang. Der vorerst kleinste gemeinsame Nenner hätte so aussehen können: Die Stadt zahlt den noch lebenden zivilen Zwangsarbeitern 1500 DM Entschädigung. Dagegen argumentierte die Geschichtswerkstatt, dass alle Zwangsarbeitergruppen einbezogen werden und die Summe, auf dem Hintergrund der städtischen Gewinne, deutlich höher ausfallen müsste. Bemerkenswert war, dass gerade die PDS sich zunächst gegen die Entschädigung von Kriegsgefangenen und nicht bei der Stadt eingesetzten zivilen Zwangsarbeitern ausgesprochen hatte. Teile der SPD und der Grünen hingegen konnten sich mit übergreifenden Zahlungen durchaus anfreunden. Die CDU verhielt sich ausgesprochen bedeckt, blockte aber die Diskussionen und Entscheidungen nicht.

Eine Lösung schien im Sommer 2001 in soweit in Sicht zu sein, dass nach den Magistratsferien eine Entschließung getroffen werden müsste. Dafür erarbeitete die Geschichtswerkstatt einen Vorschlag für einen überfraktionellen Antrag, der die komplizierten kommunalpolitischen Entscheidungsproblematiken mit einbezog. Die Strategie war, dass zunächst eine grundsätzliche Entscheidung zur Entschädigung getroffen werden und die Stadt sich zu ihrer moralischen Schuld bekennen sollte. Die zentrale Passage lautete: »Die Stadt Marburg wird sich bemühen, mit noch lebenden Zwangsarbeitern aus Ost-, Süd- und Westeuropa in Kontakt zu treten, um Berichte von betroffenen aus ihrer Zeit in Marburg zu erbitten, ihnen eine Einladung zu einem Besuch in der Stadt Marburg vorschlagen zu können sowie Möglichkeiten im Rahmen persönlicher Hilfeleistungen (Medikamente, Heilmittel, Verbesserungen der Lebensbedingungen, ggf. auch punktuelle monetäre Unterstützung etc.) in Erfahrung zu bringen.« In der Stadtverordnetenversammlung vom 28. September 2001 ist dem in dieser Form zugestimmt worden. Darüber hinaus war es der erklärte Wille aller, dass auch Kriegsgefangene eingeschlossen werden sollten: »Die Stadt Marburg erkennt an, dass den Zwangsarbeitern (Zivilisten wie Kriegsgefangene), während der NS-Diktatur in Marburg und den heute zur Stadt Marburg gehörenden Stadtteilen, Unrecht geschehen ist.« Für die Durchführung der Arbeiten sind zwischenzeitlich zwei Vollzeitstellen beim Stadtarchiv eingerichtet worden.

Damit war die erste von zwei zentralen Forderungen bereits konkret erfüllt und der zweiten, die Entschädigung durch die Stadt, zumindest dem Prinzip nach zugestimmt worden. Das vorläufige Splitten hatte den Vorteil, dass ein grundsätzliches Einverständnis über eine materielle Leistung der Stadt erzielt und die Form der Entschädigung noch weiter diskutiert werden konnte. Sicherlich kann man einwenden, dass die Entscheidung damit nur hinausgeschoben wurde. Aber gerade dies schien im Spätsommer 2001 die einzige Möglichkeit zu sein, überhaupt einen Schritt in eine politisch durchsetzbare Richtung (Entschädigung) voranzukommen. In den nächsten Monaten oblag es den beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen die Kontakte zu den ehemaligen Zwangsarbeitern aufzunehmen und Erfahrung zu sammeln, wie andere Kommunen mit der Causa Entschädigungszahlungen umgingen. Zunehmend kristallisierte sich heraus, dass bereits einige Städte einschlägige Entscheidungen getroffen hatten und Marburg mit dem Profit durch die Verleihung von Kriegsgefangenen eine Besonderheit aufwies. Dies unterstrich die Forderung der Gleichbehandlung aller Zwangsarbeitergruppen. Zudem konnte, und dieses Faktum darf bei der weiteren Entwicklung nicht außer Acht gelassen werden, der potenzielle Gesamtumfang der Zahlungen realistisch abgeschätzt werden, da ab Ende 2001 die ersten Rückmeldungen in Marburg eintrafen. Die ehemaligen Zwangsarbeiter sprachen sich explizit für eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt aus.

Nach und nach konnten alle Fraktionen davon überzeugt werden, dass die Stadt nicht um eine individuelle Entschädigung herum kam. Allerdings war bis zum Schluss nicht klar, wie hoch der Einzelbetrag sein sollte. Ein erster Vorstoß gelang im Ältestenrat, der mehrheitlich vorschlug, eine Summe von 1500 P pro Person zu zahlen. Auf Drängen der Grünen und einzelner Mitglieder der SPD-Fraktion konnte im Haupt- und Finanzausschuss ein aufgestockter Kompromiss ausgehandelt werden: 2000 P für jede Zwangsarbeiterin und jeden Zwangsarbeiter, die auf dem Gebiet der heutigen Stadt Marburg eingesetzt waren, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Status und der Dauer ihres Aufenthalts. Mit diesen Vorgaben ging es am 26. April 2002 in die Stadtverordnetenversammlung, die den gefunden Kompromiss einstimmig verabschiedete.

Erste Reaktionen von Opferverbänden belegen die herausragende Bedeutung dieser Entscheidung, die die Gleichbehandlung aller zur Zwangsarbeit eingesetzten Personen bedeutet und damit auch diejenigen einschließt, die im Rahmen der Bundesstiftung keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies trifft insbesondere auf sowjetische und französische Kriegsgefangene sowie auf italienische Militärinternierte zu. Eine derartige umfassende Entschädigungszahlung ist bisher wohl einmalig.

Seit Ende letzten Jahres konzentriert sich die Arbeit der beiden Wissenschaftlerinnen, neben der historischen Forschung vor allem auf die Entschädigungsfrage und damit auf die Recherche zur Ermittlung ehemaliger ziviler Zwangsarbeiter und Kriegsgefangener. Aufgrund der weiteren Quellendurchsicht konnten 637 neue Namen und Daten vor allem von ehemaligen zivilen Zwangsarbeitern aber auch Kriegsgefangenen ermittelt werden. Dieses betrifft insbesondere den Einsatz in Orten, die damals nicht zum Stadtgebiet Marburgs gehörten.

Die in der Datenbank enthaltenen Namen bedeuten eine Arbeitserleichterung bei der Bearbeitung von Anfragen ehemaliger Zwangsarbeiter, die einen Nachweis für ihre Entschädigungsansprüche bei den Partnerorganisationen benötigen. Des Weiteren dient das Datenbankprinzip als Grundlage für die Überprüfung der von der Partnerorganisation zur Verfügung gestellten Namenslisten. Denn erst durch ihre Mithilfe und weiterer Opferverbände in der Ukraine, Russland, Weißrussland und Polen, von denen Listen mit Namen von Personen zur Verfügung gestellt wurden, war es möglich, noch lebende ehemalige zivile Zwangsarbeiter zu ermitteln. Die westeuropäischen Partnerorganisationen glichen die aus Marburg zusammengestellten Namenslisten mit ihren Datenbanken ab. Zusätzlich erschienen Aufrufe in ukrainischen, niederländischen, französischen und italienischen Zeitungen. Inzwischen liegen zahlreiche persönliche Antwortschreiben und sehr bewegende Lebensberichte vor, die über die Deportation, den Arbeitseinsatz, über die Unterbringung in Baracken und die unzureichende Ernährung Auskunft geben. Gelegentlich wird jedoch auch der Wunsch geäußert, Kontakt mit den ehemaligen »Arbeitgebern« aufnehmen zu wollen.

Bis heute konnten 76 Personen die Entschädigungszahlung aus Marburg erhalten (insgesamt 152 000 P), darunter 50 Personen aus der Ukraine, 12 aus Italien (ehemalige italienische Militärinternierte) und sechs aus Belgien, weitere aus Polen, Slowenien und Frankreich. Die Auszahlung in die osteuropäischen Länder erfolgt vertraglich geregelt durch die jeweiligen Partnerorganisationen. Die Auszahlungen nach Westeuropa werden direkt an die Betroffenen überwiesen.

Leider konnte für 171 Personen bisher der Zwangsarbeitseinsatz in Marburg noch nicht eindeutig geklärt werden. Da die Vergabe der Entschädigungszahlung laut Stadtverordnetenbeschluss vom 26. April 2002 jedoch vorsieht, dass ein eindeutiger Nachweis erbracht werden muss, besteht ein beträchtlicher Teil der augenblicklichen Arbeit darin, diesen Nachweis von hier aus zu führen. Sollte eine Klärung dennoch nicht möglich sein, so werden die jeweiligen Personen gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, in der Hoffnung, dadurch Hinweise auf den Zwangsarbeitseinsatz in Marburg zu erhalten.

Neben der Entschädigung der Opfer wird die wissenschaftliche Forschung fortgeführt, um auch für nachfolgende Generationen an das Schicksal der ehemaligen zivilen Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen in Marburg zu erinnern und, um das ihnen zugefügte Unrecht aufzuzeigen. Darüber hinaus ist ein Besuchsprogramm geplant, da von den Betroffenen selbst in ihren Briefen sehr häufig der Wunsch geäußert wird, den Ort ihrer Zwangsarbeit heute als freie Menschen besuchen zu können. Diese persönlichen Begegnungen bieten die einmalige Chance, Vorurteile abzubauen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

1     Aus: Betr.: Kriegsgefangenenlager. Schreiben v. 22. Juni 1944. StA Marburg Best. C Nr. 6.805.