Zeitzeugenarbeit und Gedenkstätten

06/2000Gedenkstättenrundbrief 95, S. 33-36
Claudia Freise

In Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für Politische Bildung, dem Institut für Sozialgeschichte e.V. Braun-schweig/Bonn und der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Berlin hat der Verein »Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.« vom 11.–13. November 1999 in Eitorf an der Sieg den nunmehr 5. Workshop der Reihe »Zeitzeugenarbeit und Gedenkstätten« durchgeführt. Nachdem es im Vorjahr vor allem um inhaltliche und me-thodische Fragen bei der Führung und Auswertung von Interviews mit Verfolgten ging, stand in diesem Jahr der Einbezug der Verfolgungserfahrungen in die Gedenkstättenarbeit und die Bedeutung der psychischen Spätfolgen im Vordergrund.

Dies spiegelte sich in der Auswahl der Referenten wider: So berichtete u.a. Andreas Maercker (Dresden) über die Entstehung und die Auswirkungen der posttraumatischen Belastungsstörung (abgekürzt PTB), unter der viele ehemals politisch Verfolgte leiden, diese zeige sich oftmals in Vermeidungs- und Rückzugsstrategien, um nicht mehr mit der traumatisch besetzten Vergangenheit konfrontiert zu werden. Eine in Dresden durchgeführte Unter-suchung unter ehemaligen politischen Häftlingen brachte hervor, welche Faktoren die PTB in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Neben prätraumatischen individuellen Faktoren spiele vor allem eine bedeutende Rolle, wie die ersten Hafttage erlebt worden seien. Weiterhin ließen sich physiologische und biochemische Veränderungen im Organismus nachweisen, die man auf die PTB zurückführen könne. Die Erinnerung an die erlittenen Trau-mata werde oftmals durch Sinneseindrücke wachgerufen und könne einen Zustand der Übererregung auslösen, ohne daß ein direkter Erinnerungsbezug da sei. Evoziert werde diese Reaktion durch Störungen der sensorischen Gedächtnisspeicherung bei ehemaligen Häftlingen. Entwickelte Therapiekonzepte bauen Maercker zufolge auf den Annahmen der Psychologie der Lebensspanne auf und beinhalten ein sprachliches Durcharbeiten des eige-nen Lebensweges seitens des posttraumatisch belasteten Klienten. Ziel sei es, diesen in die Lage zu versetzen, seine Erinnerungen selbständig zu kontrollieren, ohne von ihnen überwältigt zu werden. Abschließend ging der Referent noch auf die Reaktionen der Umwelt auf Opfer von Verfolgung mit PTB ein, welche oftmals zwischen Retterfantasien und einer Abwertung der Hafterlebnisse schwanke. Dies gelte es im Rahmen von Gedenkstätten-arbeit zu berücksichtigen.

Als Ergänzung zeigte Jörg Frommer (Magdeburg) die Möglichkeiten und Grenzen von Supervision im Rahmen der Arbeit mit Zeitzeugen auf. Er selbst betreut seit 1996 ein Supervisionsprojekt in Magdeburg, in Zusammen-arbeit mit der dortigen Gedenkstätte Moritzplatz. Es gebe eine deutliche Parallele zwischen den lebensge-schichtlichen Interviews im Rahmen der Oral History und den klinischen Interviews der Psychoanalyse: die Interviewsituation ermögliche einen narrativen Zugang zur Vergangenheit des Gesprächspartners. Daraus leite sich wiederum ein hohes Maß an ethischer Verantwortung beim späteren Umgang mit den Inhalten sowie bei der Auswertung ab. Er betonte die Bedeutung von Vorwissen über die erlittene Traumatisierung und deren Nachwir-kungen für das Opfer in der Folgezeit nach der Haft seitens der GedenkstättenmitarbeiterInnen, denn die Schädi-gung der Psyche sei nicht mit dem Ende der traumatisierenden Haft beendet, vielmehr entfalte sie u.U. autode-struktive Kräfte. Eine Begründung liefere u.a. die Tatsache, daß sich viele Opfer in einer gewissen Weise mit dem Täter identifiziert hätten, um mit dem Gefühl der absoluten Abhängigkeit fertigzuwerden. Ein solches Ver-halten beinhalte wiederum ein gewisses Maß an Selbstzerstörung und führe zu nachträglich auftretenden Schuld-gefühlen. Die Erfahrung habe gezeigt, daß Täter-Opfer-Gespräche wenig hilfreich seien, um die belastenden Erfahrungen zu verarbeiten, denn die Gefahr der Reinszenierung des früheren Beziehungsmusters zwischen den ehemaligen Tätern und Opfern sei zu groß, als daß man sie den Opfern zumuten könne.

Aus diesen Erkenntnissen ergäben sich entscheidende Orientierungspunkte für die verantwortungsbewußte Ar-beit mit Zeitzeugen innerhalb der Gedenkstätten. Supervision in Form von Fallbesprechungen in Kleingruppen trüge dazu bei, sich unbewußte Motivationen und Identifikationen beim Umgang mit ehemaligen Häftlingen bewußt zu machen und einen besseren Umgang mit den eigenen Gefühlen zu ermöglichen, denn diese üben einen nicht unbedeutenden Einfluß auf die Zeitzeugenarbeit aus.

Peter Liebermann (Remscheid) ging in seinem Beitrag der Frage nach, ob es Parallelen der Spätfolgen zwischen jüdischen KZ-Überlebenden und den politischen Opfern des Stalinismus gibt. Eine derartige Fragestellung werfe zwei weitere Fragen auf: Die Frage nach der Vergleichbarkeit der Systeme, welche sich durch die Veränderun-gen in der über 40-jährigen Geschichte der SBZ/DDR begründet, denn diese Veränderungen hätten auch die Formen der politischen Verfolgung und die Haftbedingungen geprägt. Die zweite Frage sei für ihn die nach der theoretischen Konstruktion des Traumabegriffs und der Reichweite seiner Erklärung, da die zugehörigen Begrif-fe in hohem Maße individualisiert seien. Hinsichtlich der Symptome seien vielfältige Ausprägungen beobacht-bar, denn das Ausmaß der Symptomatik werde durch unterschiedliche Zeitspannen gekennzeichnet: den vorheri-gen Terror des Regimes, die eigentliche Haftzeit und die Erfahrungen danach. Liebermanns Erfahrungen zufolge weisen die politischen Häftlinge der SBZ/DDR eine weniger starke Beschädigung des Selbst auf, als dies bei ehemaligen KZ-Häftlingen der Fall ist. Eine mögliche Ursache sieht er in der der Haft vorausgehenden Phase des Terrors durch die Machthaber. Die erste Gruppe von Opfern hatte die Wahl, sich dem Terror der Staatsmacht nicht auszusetzen, indem sie sich unauffällig verhielten. Jüdische Häftlinge im NS hatten diese Wahlmöglichkeit nicht. Opfer politischer Verfolgung in der SBZ/DDR weisen bei ihren Traumata ein ähnliches strukturelles Ni-veau auf, beim Umgang mit dem Erlebten lassen sich jedoch weniger Vermeidungsstrategien als bei Holocaust-Überlebenden nachweisen.

Eine zweite Gruppe von Beiträgen verdeutlichte im Rahmen des Workshops die klinisch-therapeutische Per-spektive durch Berichte aus der Praxis der Gedenkstättenarbeit und der historischen Forschung: Annette Leo (Berlin) schilderte die Schwierigkeiten bei der Führung eines lebensgeschichtlichen Interviews mit einem ehe-maligen KZ-Häftling aus Sachsenhausen, der dort aufgrund seines Status als Funktionshäftling bei Hinrichtun-gen anwesend war und aufgrund einer Verurteilung 1947 in der Öffentlichkeit als Henker von Sachsenhausen bekannt wurde. Die Haltung der Interviewer sei aufgrund der komplexen historischen Hintergründe von spürba-ren Ambivalenzen geprägt worden, die beim Gesprächspartner zu Rechtfertigungsversuchen und damit letztlich zu einer nicht intendierten Verhörsituation führten.

Annegret Stephan von der Gedenkstätte Moritzplatz in Magdeburg berichtete über die dort gemachten Erfahrun-gen bei der Beratung der ehemaligen Häftlinge, die bisher von ca. 700 in Anspruch genommen wurde. Es emp-fänden viele von ihnen die Gedenkstätte als »ihren« authentischen Ort sowie die MitarbeiterInnen als deren Verwalter. Der Erstbesuch der Gedenkstätte finde häufig mit dem Motiv der Spurensuche für sich selbst als auch für die Angehörigen statt, der Wunsch nach Beratung tritt zu diesem Zeitpunkt noch in den Hintergrund. Sie wollten reden und sähen die MitarbeiterInnen als eine Vertrauensperson an, daher gehe es zunächst vor allem darum, langfristiges Vertrauen aufzubauen und Zeit zum Zuhören zu haben. Ein weiteres Ziel der Beratung sei es gewesen, pragmatische Hilfe bei Anträgen z.B. auf Rehabilitierung zu leisten. Veränderungen in den Gesprächen konnten im Laufe der Jahre beobachtet werden: Einige Betroffene brachten ihre Stasi-Akten mit, Angehö-rige ehemaliger Häftlinge kamen zur Beratung; ebenso ließ sich festhalten, daß der Ausgang des Rehabilitie-rungsverfahrens die Gesprächsverläufe erheblich beeinflußte, genau wie die aufkommende »Ostalgie«. Die Be-ratungssuchenden sähen sich zunehmendem Desinteresse oder gar Ablehnung ihrer Verfolgungserfahrung in ihrem sozialen Umfeld ausgesetzt, daher breite sich unter ihnen Resignation aus. Mittlerweile habe sich dies auch in der Beratung ausgewirkt, denn sie diene mittlerweile als eine Art von Klagemauer für die Betroffenen. Diese Funktionsverlagerung erfordere Konsequenzen für die Arbeit in der Gedenkstätte. Eine von 1993 bis 1995 schon einmal angebotene psychotherapeutische Betreuung der ehemaligen Häftlinge müsse wieder aufgenom-men werden, da sich die Weitervermittlung an externe Psychologen als wenig hilfreich erwiesen habe; ferner sei es verstärkt nötig, die fachliche Ausbildung für die Mitarbeiter zu gewährleisten und zu fördern.

Um Realitätsdiffusionen infolge psychischer Folter während der Untersuchungshaft durch die Staatssicherheit und deren Folgen ging es im Referat von Petra Morawe, die sich mit diesem Thema im Rahmen ihrer Arbeit für die Gedenkstätte Hohenschönhausen (Berlin) befaßt. Dabei bezog sie sich vor allem auf den Zeitraum von 1960 bis 1989, da es hier spezifische Merkmale gebe; physische Repressionen nahmen in dem Maße ab, wie psycho-logische Methoden zur »Förderung der Aussagebereitschaft« (MfS-Jargon) an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit in Potsdam entwickelt und unterrichtet wurden. Bei der psychischen Folter verwendeten die Vernehmer differenzierte, auf den Häftling individuell abgestimmte Methoden, es falle den Häftlingen heute noch schwer, den Begriff Folter auf ihre Erlebnisse anzuwenden, da sie keine körperlichen Strafen umfaßte. Zusätzlich sei es wichtig, sich deutlich zu machen, daß die angewandten Methoden und die Vorgehensweise bei den Untersuchungshäftlingen keine Randerscheinung waren. So waren die oftmals überra-schende Verhaftung und die Erstvernehmung eine Extremsituation, die sich über bis zu 20 Stunden mit wech-selnden Vernehmern hinziehen konnte. Die geführten Interviews der Gedenkstätte mit den ehemaligen Häftlin-gen zu ihrer Verhaftung offenbarten ein hohes Maß an Sprachlosigkeit und Ohnmachtsgefühlen. Eine weitere Methode war die anschließende Isolationshaft mit dem Ziel der Deprivation der Inhaftierten, zunächst auf senso-rischer Ebene, um ihre Bedürfnisse nach Kommunikation zu steigern und sie zur gewünschten Aussage zu be-wegen. Zusätzlich führte die Isolationshaft bei vielen zu Depressionen, Halluzinationen und Hypersensibilisie-rung. Hinsichtlich der Verhörpraxis während der Untersuchungshaft könne festgestellt werden, daß die verwen-deten Praktiken anhand eines zuvor erstellten Persönlichkeitsprofils von den Vernehmern der Stasi ausgewählt wurden und sich dieser genau auf sie einstellen konnte. Dies habe eine Double-Bind-Situation im Verhältnis zum Vernehmer zur Folge, da der Häftling gespürt habe, daß die ihm entgegengebrachte Freundlichkeit dazu diente, seinen Willen zu brechen. Nach der Haft sei es für sie äußerst problematisch gewesen, ihr Erlebnisse anderen zu vermitteln, zumal die aufgrund der Haft auftretende Realitätsdiffusion sie manchmal selbst an dem Wahrheitsge-halt ihrer Erinnerungen zweifeln ließe.

Eine dritte Gruppe von Beiträgen ergänzte das Themenfeld um weitere Aspekte der Gedenkstättenarbeit mit Zeitzeugen. Alfons Kenkmann von der Gedenkstätte Villa ten Hompel in Münster referierte über die didaktische Herausforderung, die retrospektive Wertungen von nationalsozialistischen Schreibtischtätern für die Gedenk-stätten bedeuten. Als Grundlage diente ein Leserbrief in der Münsterschen Zeitung vom 14.11.1996, verfaßt von einer ehemaligen Chefsekretärin, die kurz vor Kriegsende in der Zentrale der Ordnungspolizei in Münster tätig war, welche sich zu dieser Zeit in der heutigen Gedenkstätte befand. Kenkmann definierte die historische Quelle Leserbrief als Ausdruck von Erfahrungsgeschichte und Erinnerung aus der subjektiven Sicht des Verfassers, mit der ebenso sorgfältig und quellenkritisch umgegangen werden müsse wie mit anderen historischen Quellen. Zusätzlich sei es notwendig, zur Rekonstruktion der in Leserbriefen aufgeführten Fakten andere Quellen heranzuziehen. Sein angeführtes Beispiel offenbare einiges über die Wahrnehmung der damaligen Arbeit der Ord-nungspolizei, es fehlten jegliche Negativsequenzen. Eine Ursache ist für ihn der psychische Schutzmechanismus bei der Autorin, denn ihr Erinnerungs- und Geschichtsbild sei offenbar vor allem durch das Entnazifizierungs-verfahren ihres damaligen Vorgesetzten geprägt, der als Mitläufer eingestuft worden sei; eine Konfrontation mit den historischen Fakten hätte vermutlich sowohl für das Geschichtsbild als auch für die Psyche der Verfasserin des Leserbriefes unabsehbare Folgen. Für die Gedenkstätte stelle sich die Frage, wie man diese Sicht der Ge-schichte in der eigenen Arbeit darstellen könne.

Das Abschlußreferat behandelte die Frage nach möglichen »Opferkonkurrenzen« zwischen KZ-Überlebenden und ehemaligen Häftlingen der sowjetischen Speziallager in der SBZ. Alexander von Plato (Lüdenscheid) machte das Thema anhand der Biographien und Erfahrungen eines Holocaust-Überlebenden sowie eines Spezi-allagerhäftlings im Umgang mit ihrer Vergangenheit deutlich. Das ergänzende Co-Referat von Friedhelm Boll (Bonn) zeigte anhand eines als Beispiel angeführten ehemaligen Bautzen-Häftlings, daß eine Hierarchisierung und Konkurrenz unter den Opfern viel mit der öffentlichen Wahrnehmung zu tun hat.