Von den »vergessenen KZs« zu den »staatstragenden Gedenkstätten«?

04/2001Gedenkstättenrundbrief 100, S. 75-82
Detlef Garbe

Im GedenkstättenRundbrief Nr. 1/1983 war das Buch von Detlef Garbe: Die vergessenen KZs? angekündigt. In dem abgedruckten Klappentext heißt es: »Eine Chronik des Schweigens nach 1945 und eine Dokumentation über die vielerorts beginnende Aufarbeitung der Vergangenheit«.

Fast zehn Jahre später, in einem Beitrag über das Gedenkstätten-Selbstverständnis (Einlage zum GedenkstättenRundbrief Nr. 49/1992) beschreibt Detlef Garbe einen ambivalenten Befund der Wahrnehmung von Gedenkstätten im öffentlichen Raum. Zum einen sind in der Zwischenzeit von Ländern, Kreisen und Kommunen Gedenkstätten eingerichtet worden, aber Garbe fragt, ob »…Gedenkstätten inzwischen zum Bereich öffentlicher Pflichten und Aufgaben gerechnet werden. Man bedarf ihrer, und zwar nach der deutschen Vereinigung in steigendem Maße, als Demonstrationsobjekt dafür, dass das ökonomisch und politisch mächtige und nunmehr auch wieder geographisch größere Deutschland die Abkehr von jenem Deutschland der Jahre 1933 bis 1945 sichtbar und glaubwürdig vollzogen hat.«

1992 schätzt Garbe noch, dass die Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte auf der Ebene der unmittelbaren Politikgestaltung an Bedeutung zu verlieren droht.

Wie hat sich diese Einschätzung der öffentlichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung von Gedenkstätten seit dieser Zeit geändert?

»Wie vielen Hamburgern ist bekannt, dass sich im Südosten der Stadt das Gelände eines der größten NS-Konzentrationslager auf deutschem Boden befindet?« – mit dieser Frage begannen 1979 – es war die Zeit, als die Erstausstrahlung des Spielfilms »Holocaust« in Deutschland ein Millionenpublikum bewegte – die Flugblätter einer aus Mitgliedern der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und der Aktion Sühnezeichen gebildeten »Initiative Dokumentationsstätte Neuengamme«. Diese Frage war damals nur zu berechtigt. Anders als beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark, wo Neuengamme bekannt war als Hauptdeportationsort für die Angehörigen der dortigen Widerstandsbewegungen, war in den ersten Nachkriegsjahrzehnten in Hamburg das in den eigenen Stadtgrenzen gelegene Konzentrationslager kein Thema.

Aus dem ersten kleinen Dokumentenhaus, das zwei Jahre nach Erscheinen der genannten Flugblätter eröffnet wurde, hat sich innerhalb von 20 Jahren eine Stätte aktiver Auseinandersetzung mit der Geschichte entwickelt, die in dieser Zeit über eine Million Besucherinnen und Besucher zählte, zu der heute sechs Gebäude mit drei ständigen Ausstellungen sowie drei Außenstellen in Fuhlsbüttel, Poppenbüttel und am Bullenhuser Damm gehören und die mit Tagungen, Ausstellungs- und Forschungsprojekten und der Herausgabe von über 50 Büchern und Filmen einen wichtigen Beitrag zur zeit- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung leistete. War zunächst nur an eine Betreuung des Dokumentenhauses durch einen Wach- und Schließdienst gedacht und 1981 dann doch eine Wissenschaftler- und zwei Aufsichtsstellen eingerichtet worden, so verfügt die KZ-Gedenkstätte Neuengamme trotz einer im Vergleich zu den anderen staatlichen Museen Hamburgs immer noch bestehenden personellen Unterversorgung heute über sieben unbefristete und zwei befristete Stellen sowie insgesamt 40 sonstige Beschäftigungsverhältnisse. Um die seit 1948 bestehende, in den letzten 20 Jahren auf zunehmendes Unverständnis gestoßene Nutzung des ehemaligen KZ-Häftlingslagers zu Zwecken des Strafvollzuges endlich beenden zu können, lässt der Hamburger Senat gegenwärtig in Billwerder eine neue Justizvollzugsanstalt für einen Kostenaufwand von annähernd 100 Millionen DM errichten. Nach der für Anfang 2003 vorgesehenen Gefängnisverlagerung soll die Gedenkstätte unter Einbeziehung von 15 Originalgebäuden aus der KZ-Zeit und nahezu der gesamten, über 50 Hektar großen Fläche des ehemaligen Konzentrationslagers umfassend neu gestaltet und zu einem »Ausstellungs-, Begegnungs- und Studienzentrum« von überregionaler Bedeutung entwickelt werden.

Hamburg ist kein Einzelfall; eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch für andere Orte beschreiben. Innerhalb von 20 Jahren – einer Generation – hat sich in unserem Land ein deutlich anderer Umgang mit den Stätten des NS-Terrors herausgebildet. Inzwischen gibt es über 60 Dokumentationsstätten mit ständigen Ausstellungen, von denen die größeren den Standards zeitgeschichtlicher Museen entsprechen, und hunderte von Bürgerengagement getragene Gedenk- und Denkmalsanlagen. Aufgrund ihrer Zahl und flächendeckenden Verteilung wird heute sogar von einer »Gedenkstättenlandschaft« gesprochen, auf die in vielen Reden – sicherlich nicht zu Unrecht – als Beleg für eine dezentrale, in der Gesellschaft verankerte Erinnerungskultur verwiesen wird. Dabei wird nur allzu oft vergessen, dass sich diese nur unter erheblichen Schwierigkeiten entwickeln konnte, im Osten belastet durch die Instrumentalisierung der Gedenkstätten zur Legitimation der DDR als das antifaschistische, bessere Deutschland und zu Propagandazwecken in der Systemauseinandersetzung, im Westen lange Jahrzehnte erdrückt durch die Dominanz der gesellschaftlichen Übereinkunft des Beschweigens.

Dieser Beitrag möchte einige Facetten dieser Entwicklung für die alten Bundesländer beleuchten, beginnend bei den Anfängen zur Herausbildung eines kleinen Netzwerkes der Gedenkstätten, das inzwischen durch die regelmäßigen Gedenkstättenseminare, vor allem aber durch die nunmehr 100 Ausgaben der »GedenkstättenRundbriefe«, die von ihrer vierten Ausgabe an von Thomas Lutz redaktionell betreut wurden und heute von der Stiftung »Topographie des Terrors« herausgegeben werden, zu einer festen Institution geworden ist.

Am 23. Juli 1981 stellte die oben erwähnte Initiative Dokumentationsstätte Neuengamme an den Vorstand und die Geschäftsführung der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste in Berlin den Antrag, »eine bundesweite Koordination der im Bereich der Gestaltung und Schaffung von Dokumentations- und Gedenkstätten arbeitenden Gruppen und Organisationen zu initiieren«.

Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass ein Erfahrungsaustausch der sich für die Schaffung bzw. zur Unterstützung von Gedenkstätten einsetzenden, neu entstandenen Gruppen dringend notwendig erscheine. Aufgrund ihres Auftrages und ihrer umfangreichen Erfahrungen mit der seit Ende der sechziger Jahre in den polnischen Gedenkstätten geleisteten Arbeit besitze Aktion Sühnezeichen »eine besondere Qualifikation für die Koordination der sich in diesem Bereich entwickelnden Aktivitäten«. Ein beigefügtes Verzeichnis listete die Adressen von gerade einmal zehn Initiativen und Organisationen auf.

Das angeregte Treffen verschiedener Gedenkstätteninitiativen fand im Zusammenhang mit der Eröffnung des Dokumentenhauses Neuengamme am 17./18. Oktober 1981 im Gemeindehaus der Kirchengemeinde St. Stephanus in Hamburg-Eimsbüttel statt. Die Begleitumstände waren mehr als dürftig; auf der Einladung der Aktion Sühnezeichen, die an neun Initiativen und vier Organisationen verschickt wurde, fand sich der Hinweis: »Bitte bringt Schlafsäcke mit nach Hamburg.«

Bei dem intensiven Erfahrungsaustausch wurden die Bedingungen beschrieben, unter denen die Gedenkstättenarbeit damals in der Bundesrepublik stand. Aus meinen Notizen seien einige Stichworte zitiert, von denen manche auch heute noch durchaus aktuell klingen: »Unbewältigte Vergangenheit«, »Verlust an authentischen Zeugen«, »Anstieg des Neonazismus, besonders bei Jugendlichen«, »Umfragen wie die Sinus- und die Boßmann-Studie weisen auf weitverbreitete Geschichtsunkenntnis und latenten Antisemitismus hin«, »Zunehmende Gefahr einer sich herausbildenden Ausländerfeindlichkeit«, aber auch: »Zunehmendes Interesse für die jüngste Vergangenheit vor Ort«.

Wie den Erfahrungsberichten zu entnehmen war, ähnelten sich die Probleme an den verschiedenen Orten sehr. Da in allen Berichten von schweren Versäumnissen und jahrzehntelangen Vernachlässigungen im Umgang mit den Stätten des NS-Terrors die Rede war, entstand bei diesem Treffen die Idee zu einem Buch über die Nachkriegsgeschichte der Lagerstätten. Eineinhalb Jahre später erschien das Buch »Die vergessenen KZs? Gedenkstätten für die Opfer des NS-Terrors in der Bundesrepublik« (Bornheim-Merten 1983). Zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gedenkstätteninitiativen, die Leiter der 1965 bzw. 1981/82 mit Ausstellungen versehenen KZ-Gedenkstätten Dachau, Neuengamme und Wewelsburg und der Osteuropareferent der Aktion Sühnezeichen verfassten Beiträge zu den ehemaligen KZ Dachau, Neuengamme, Oberer Kuhberg/Ulm, dem Jugend-KZ Moringen, den Emslandlagern und den Außenlagern des KZ Sachsenhausen in West-Berlin, dem ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenenlager Stukenbrock und über das positive Beispiel einer langjährigen Versöhnungsarbeit in Ladelund, dem an der dänischen Grenze gelegenen Ort eines Neuengamme-Außenlagers.

Das Buch verstand sich als ein Versuch, »die historische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nicht auf die zwölf Jahre der Naziherrschaft zu beschränken, sie nicht mit dem Jahre 1945 enden zu lassen«. Denn der Nationalsozialismus sei keine in der Vergangenheit isolierbare Epoche, sondern durch die Art und Weise, wie in unserem Lande Vergangenheit »bewältigt« wurde, sei er Teil der Lebenserfahrung auch der nach 1945 Geborenen.

Und gerade die Nachgeschichte der ehemaligen Konzentrationslager offenbare zahlreiche Musterbeispiele für das Vergessen und Verdrängen, wie die historische Bestandsaufnahme der Gedenkstätteninitiativen belege: »Nicht nur, dass häufig nicht einmal ein Gedenkstein auf hundert- oder tausendfaches Leid hinwies; nicht nur, dass das Gelände ehemaliger KZs und die Gebäude, in deren Mauern unschuldige Menschen ausgebeutet, geschunden und ermordet wurden, funktionalisiert wurden wie irgendwelche beliebigen Gemäuer; nein, man war sogar so taktlos, in ehemaligen Lagern Strafanstalten, Bundeswehreinrichtungen oder Bereitschaftspolizeikasernen einzurichten. Tränengas-Übungen in Neuengamme und CS-Gasversuche in Dachau, so liest sich die Bankrotterklärung angeblicher Vergangenheitsbewältigung. […] Die Anschauung, die Stätten des NS-Terrors mit ihren Lagereinrichtungen hätten vermitteln können, wurde und wird nicht genutzt, um begreifbar zu machen, was sich in den Jahren 1933 bis 1945 in der Mitte Europas zutrug. So wurde den Nachgeborenen eine Möglichkeit genommen, aus der Geschichte zu lernen.« (Einleitung, S. 24f.)

Solche Formulierungen der Betroffenheit dokumentieren den Zeitgeist einer Generation, die im Anschluss an die durch die Studentenbewegung hervorgerufene Delegitimierung der gesellschaftlichen Autoritäten zutiefst über das Maß der Erinnerungsverweigerung ihrer Mütter und Väter erschrak und die sich bei dem Versuch, die Spuren zu sichern und das Verdeckte aufzudecken, mit den Vorwürfen der »Nestbeschmutzung« konfrontiert sah.

In der weiteren Entwicklung der – wenn zwar auch zahlenmäßig niemals sehr großen, aber angesichts ihrer Erfolge doch recht nachhaltigen – »Gedenkstätten-Bewegung« zeigte sich schon bald, dass die Auffassungen von gescheiterter Vergangenheitsbewältigung, erinnerungsverweigernder Öffentlichkeit und nur an den Gesichtspunkten der Opportunität bedachten Staatshandeln allzu starr und einseitig waren und vor allem die Dynamik und Wechselseitigkeit gesellschaftlicher Veränderungsprozesse nicht hinreichend in Betracht zogen. Doch als einer der damals Beteiligten muss ich eingestehen, dass ich es Anfang der achtziger Jahre nicht für möglich gehalten hätte, welch großen Raum die Erinnerungskultur im öffentlichen Leben heute einnimmt, welch vergleichsweise hohe Akzeptanz Gedenkstätten parteiübergreifend finden, dass Themen wie die Wehrmachtsverbrechen, die Rehabilitation der Deserteure oder die Zwangsarbeiterentschädigung jahrelang die politische Agenda mitbestimmen.

Die Gedenkstätten und ihre Anliegen fanden zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit. Schon das zweite Treffen der Gedenkstätteninitiativen, das vom 21. bis 23. Mai 1982 in Dachau durchgeführt wurde, fand mit einer – zunächst noch geringen – Unterstützung der Bundeszentrale für politische Bildung statt. Von zentraler Bedeutung für die Vernetzung der Gedenkstätten war die Einrichtung einer hauptamtlichen Koordinatorenstelle bei der Aktion Sühnezeichen, die zunächst ab Anfang 1983 durch den Vikar Thomas Vogel wahrgenommen wurde, ab 1984 dann von Thomas Lutz (das Gedenkstättenreferat ging 1993 in die Trägerschaft der Stiftung »Topographie des Terrors« über).

Anzeichen eines sich verändernden Stellenwertes waren noch deutlicher auf dem dritten bundesdeutschen Gedenkstättentreffen bemerkbar, das vom 13. bis 16.10.1983 im Freizeit- und Bildungszentrum »Weiße Rose« in Hannover-Mühlenberg stattfand. Das Hauptreferat hielt Prof. Dr. Herbert Obenaus über das an der Universität Hannover durchgeführte Forschungsprojekt zu den hannoverschen Außenlagern des KZ Neuengamme; Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg, der am zweiten Seminartag die Ausstellung »Konzentrationslager in Hannover 1943 bis 1945« eröffnete, begrüßte die Teilnehmer, die u.a. aus Berlin, Bielefeld, Bonn, Dachau, Essen, Hamburg, Oldenburg und Ulm angereist waren. Die Gedenkstättenseminare waren geboren.

Bereits ein Jahrzehnt später bot sich ein deutlich verändertes Bild. Im Rahmen eines Internationalen Gedenkstättenseminars, das auf Einladung des Gedenkstättenreferats der Aktion Sühnezeichen vom 30. 9. bis 4. 10. 1991 in Berlin stattfand und an dem Repräsentanten aus Ost- und Westeuropa, aus Israel und den USA teilnahmen, fiel mir die Aufgabe zu, das Einleitungsreferat zum Thema »Gesellschaftlicher Stellenwert und Selbstverständnis bundesdeutscher Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen« zu halten (Auszüge wurden im GedenkstättenRundbrief Nr. 49/1992 veröffentlicht). Zum einen hatten sich aufgrund der Aufarbeitungsdynamik in den achtziger Jahren – dem Jahrzehnt, in dem die meisten Dokumentationsstätten über die NS-Zeit entstanden – und nach dem Zusammenbruch des in der Nachkriegszeit unter sowjetischer Hegemonie entstandenen sozialistischen Staatenblocks die Bedingungen für die Gedenkstättenarbeit grundlegend gewandelt, zum anderen war nicht zuletzt aus der Auseinandersetzung mit dessen Ideologie und Geschichtspolitik die Sensibilität gegenüber den Gefahren einer Instrumentalisierung der Gedenkstätten deutlich gewachsen. Wie die im folgenden zitierten Ausführungen belegen, war die Standortbestimmung insgesamt von einer differenzierteren Wahrnehmung bestimmt:

»In der Bundesrepublik Deutschland hat heute die ›Vergangenheitsbewältigung‹ in den Gedenkstätten ihren festen Ort. Nahezu alle Bundesländer unterhalten in ihrer Trägerschaft mittlerweile – wenn auch oftmals mehr schlecht als recht – dem Gedenken an die Opfer des NS-Regimes dienende Einrichtungen. Selbst Kommunen, an deren Ort sich keine besonderen Terrorstätten befanden, sehen für sich die Notwendigkeit zur Schaffung örtlicher Gedenkstätten. Dies ist sicherlich gut so und auch ein großer Erfolg der vielfältigen Aufklärungsbemühungen.

Zugleich stehen die Gedenkstätten jedoch in der Gefahr, dass an sie nunmehr die Trauerarbeit und die Aufarbeitung der Geschichte des ›Dritten Reiches‹ delegiert wird und sie als Zeichen dafür gelten mögen, dass der Erinnerung in Deutschland nunmehr genüge getan werde. Wird den Gedenkstätten eine solche Alibi- oder Verweisfunktion als für das Erinnern zuständige Orte zugeschrieben, fällt ihnen im Rahmen gesellschaftlicher Arbeitsteilung die Aufgabe zu, die Gesellschaft von der Erinnerungs- und Trauerarbeit an ihrem Ort zu entlasten.

Der Befund ist also ambivalent. Auf der einen Seite richtet unser Staat mittlerweile im Unterschied zu den zurückliegenden Jahrzehnten weitgehender Vergangenheitsverweigerung Gedenkstätten für die NS-Opfer ein und findet dafür auch die Zustimmung zumindest größerer Teile der aufgeklärten Öffentlichkeit, von Wissenschaft, Schule und anderen gesellschaftlichen Meinungsträgern, auf der anderen Seite steht der Eindruck, dass dieses nicht aus vollster Überzeugung und innerer Einsicht in den Zugewinn an politischer Kultur und humaner Gesinnung geschieht, sondern weil Gedenkstätten inzwischen zum Bereich öffentlicher Pflichten und Aufgaben gerechnet werden. Man bedarf ihrer, und zwar nach der deutschen Vereinigung in steigendem Maße, als Demonstrationsobjekt dafür, dass das ökonomisch und politisch mächtige und nunmehr auch wieder geographisch größere Deutschland die Abkehr von jenem Deutschland der Jahre 1933 bis 1945 sichtbar und glaubwürdig vollzogen hat.« (GedenkstättenRundbrief Nr. 49/1992, S. 24).

Welche symbolische Bedeutung den Gedenkstätten gerade nach 1989 zukam, mag das folgende Beispiel verdeutlichen. Als 1991 erstmals am Jahrestag des 3. Oktober eine zentral ausgerichtete Feier zum »Tag der Einheit« stattfand und Hamburg dafür als erster Austragungsort gewählt wurde, griff der Hamburger Erste Bürgermeister Dr. Henning Voscherau sofort die Anregung auf, dass an diesem Tag nicht nur der Freude über die in Frieden vollzogene Wiederherstellung der Einheit in einem demokratischen Rechtsstaat, sondern auch der Erinnerung an die Ursachen der deutschen Teilung Raum zu geben ist. Dieser Gedanke sollte zeichenhaft seinen Ausdruck im Gedenken an die Opfer des KZ Neuengamme aus mehr als 26 Nationen finden. Deshalb fand zum Auftakt der Feierlichkeiten eine Kranzniederlegung in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme statt, an der neben der Bundestagspräsidentin mehrere Ministerpräsidenten sowie Kabinettsmitglieder teilnahmen.

Der veränderte Stellenwert der Gedenkstätten, aber auch die in ihm liegenden Gefahren wurden im Jahr 1995, als sich das Kriegsende und die Befreiung vom Nationalsozialismus zum 50. Mal jährte, besonders sichtbar. Landauf, landab fanden eine große Zahl von Veranstaltungen statt, mit denen der NS-Opfer, der Zerschlagung des Regimes und dem »Geburtstag der Freiheit« gedacht wurde. Die Gedenkstätten erinnerten mit Sonderausstellungen an Todesmärsche und andere Verbrechen der letzten Kriegswochen, an die Rettungsaktionen der alliierten Befreier und das Schicksal der Überlebenden. Zumeist auf Einladung der jeweiligen Landesregierungen nahmen Tausende KZ-Überlebende an den Veranstaltungen in den KZ-Gedenkstätten teil, an denen sich auch – anders als in den vier Jahrzehnten zuvor – nahezu die gesamte bundesdeutsche Politikerprominenz beteiligte. Der Bundespräsident redete in Bergen-Belsen, die Bundestagspräsidentin in Ravensbrück, der Bundesaußenminister in Sachsenhausen. Nahezu alle Ministerpräsidenten traten auf; in der KZ-Gedenkstätte Dachau, die zu Zeiten des CSU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß von keinem bayerischen Ministerpräsidenten aufgesucht wurde, hielt Edmund Stoiber bei der im Bayerischen Fernsehen live übertragenen Kundgebung des Comité International de Dachau eine vielbeachtete Ansprache.

Doch kaum waren die Tribünen und Rednerpulte abgebaut, da wurden in Brandenburg bereits die ersten Berichte über zukünftige Mittelkürzungen für die Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück bekannt. Und in Dachau zeigte sich schon bald, dass die vom Ministerpräsidenten angekündigte Neugestaltung der Gedenkstätte mit neuer Hauptausstellung und der Einbeziehung weiterer Gebäude noch immer auf Vorbehalte trifft, wenngleich sich diese heute nicht an den Inhalten, sondern an den äußeren Rahmenumständen festmachen (z.B. der Beeinträchtigung der Anwohner durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bei Verlegung der Gedenkstättenzufahrt).

Zwar sind Gedenktage und Gedenkstätten selbstverständlicher Bestandteil politischen Handelns geworden, doch wird ihnen in der Praxis nicht der in Reden so oft beschworene Stellenwert für die historisch-politische Aufklärung beigemessen. Neben dem drohenden Verfall der baulichen Überreste verbindet die meisten Gedenkstätten eine ungenügende Ausstattung und begrenzte archivarische und museumspädagogische Möglichkeiten. Trotz des seit Anfang der neunziger Jahre deutlich ausgeweiteten Engagements des Bundes (Mitträgerschaft bei den drei großen KZ-Gedenkstätten in den neuen Bundesländern Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen sowie bei den Berliner Gedenkstätten Haus der Wannseekonferenz, Topographie des Terrors und Gedenkstätte Deutscher Widerstand) war es bis vor kurzem so, dass die Bundesregierung – worauf Prof. Dr. Hans Mommsen im März 1994 bei einer Anhörung in der Gedenkstätte Sachsenhausen aufmerksam machte – allein für ein einziges Museum, das von Bundeskanzler Kohl initiierte Haus der Deutschen Geschichte in Bonn, deutlich mehr Mittel aufwendete als für alle deutschen KZ-Gedenkstätten zusammen. Mit dem 1999 von der neuen Bundesregierung beschlossenen Gedenkstättenkonzept zeichnet sich hier mittlerweile eine längst überfällige Änderung ab.

Trotz – oder vielleicht auch gerade wegen – der zunehmenden zeitlichen Distanz zum »Dritten Reich« ist in den letzten Jahren die Intensität der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus noch einmal deutlich gestiegen. Schaut man in die Presse, so findet man – zumindest in den seriösen Tages- und Wochenzeitungen – wohl kaum eine Ausgabe, in der es keinen Artikel mit Bezug zur NS-Vergangenheit gibt. Insofern irrte ich 1992 mit meiner Annahme, dass deren Gegenwärtigkeit nun langsam doch immer mehr verblassen und zumindest auf der Ebene unmittelbarer Politikgestaltung an Bedeutung verlieren würde (vgl. GedenkstättenRundbrief Nr. 49/1992, S. 26).

In unserem Land, von dem die historisch beispiellosen Nazi-Verbrechen ausgingen, bewahren Gedenkstätten am authentischen Ort die Erinnerung an die Opfer von Terrorherrschaft, Konzentrationslager und Völkermord. Sie dokumentieren und informieren. Als Lernorte, die Funktionsmechanismen von Tat und Tätern benennen, stellen sie sich der zentralen Frage, wie das alles möglich war – vor nur sechzig Jahren, inmitten von Europa, ausgehend von einer Kulturnation, die zuvor den Geist der Aufklärung, Demokratie und Menschenrechte kennengelernt hatte.

Die Suche nach Antworten hat nichts von ihrer aktuellen Bedeutung verloren, denn Nationalismus, Ausländerhass, Rassismus und Antisemitismus sind bekanntlich Phänomene, die weiterhin Gefahren darstellen, denen eine demokratische Gesellschaft um ihrer selbst willen offensiv begegnen muss. Deshalb gilt es, das Bewusstsein in unserer Gesellschaft dafür zu stärken, dass Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und freiheitliche Demokratie keine selbstverständlichen Setzungen sind, sondern dass sie zivilisatorische Errungenschaften sind, die angenommen, gelebt und fortentwickelt werden müssen.

Unterbleibt dies, sind sie gefährdet. Es bedarf deshalb der politischen Vorsorge und institutioneller Sicherungen, es bedarf des demokratischen Engagements, der Erziehung zur Mündigkeit und der Ausbildung sozialer Verantwortung. Gedenkstätten können hierzu nur einen kleinen Teil beitragen. Indem sie anhand des historischen Geschehens, das sich vor Ort zugetragen hat, Kommunikation ermöglichen, können sie allerdings gegenwärtigem Unrecht und zukünftigen Gefahren gegenüber sensibilisieren. Sie müssen dies auch, denn die heutige Jugend, die inzwischen in der Regel über keinerlei biographische Anknüpfungspunkte mehr verfügt und die die Beschäftigung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit als Teil der kulturellen Hegemonie empfindet und deswegen zunächst eher zurückweisend oder gar trotzig reagiert, wird den Wert des Gedenkens an dessen Glaubwürdigkeit messen. Die Antwort auf die Frage, unter der dieser Beitrag gestellt wurde, nämlich, ob aus den in den ersten drei Jahrzehnten der Bundesrepublik »vergessenen KZs« in einem Zeitraum von nur zwei Jahrzehnten, von denen das letzte unter den veränderten Bedingungen des vereinigten Deutschlands stand, »staatstragende Gedenkstätten« geworden sind, ist – so lässt sich resümieren – keineswegs eindeutig: Zwar stehen die Gedenkstätten heute längst nicht mehr am Rande der Gesellschaft, haben an gesellschaftlicher Akzeptanz gewonnen und befinden sich in einem Prozess der Institutionalisierung und Professionalisierung, aber sie sind – glücklicherweise – auch keine Instrumente staatlicher Geschichtspolitik und nationaler Identitätsstiftung. Dafür sind sie dank der Verpflichtung zur Wissenschaftlichkeit, ihrer Einbindung in bürgerschaftliches Engagement, der fortwährenden Widerstände alter – und neuer – Schlussstrich-Protagonisten und ihrer Parteilichkeit auf Seiten der Opfer auch keine geeigneten Objekte. Nirgendwo mehr als an den historischen Orten, an denen die nationalsozialistischen Verbrechen geschehen sind, wird deutlich, unter welchen Schwierigkeiten in den Nachkriegsjahrzehnten die Erinnerung in Deutschland-West wie -Ost stand. Aufgrund ihrer Geschichte bieten sie deshalb für falschen Aufarbeitungsstolz keinen Angriffspunkt, wobei abzuwarten bleibt, ob dieses für das in Berlin nach den Entwürfen von Peter Eisenman geplante und auf repräsentative Wirkung bedachte Mahnmal zur Erinnerung an den Mord an den europäischen Juden in gleicher Weise gelten wird. Kurzum: Die Gedenkstättenentwicklung der letzten 20 Jahre ist und kann auch keine Erfolgsgeschichte staatlicher Erinnerungspolitik sein, die Änderungen sind gleichwohl aber so weitreichend, dass durchaus ein Paradigmenwechsel festgestellt werden kann. Von »vergessenen KZs« kann heute jedenfalls keine Rede mehr sein.