I. Zur Einführung
Vergleiche zwischen dem Nationalsozialismus und dem Stalinismus sind politisch umstritten und methodisch schwierig. Jürgen Habermas hat vor einiger Zeit die politische Aufladung des Streits über die Vergleichbarkeit kritisch angesprochen. Offensichtlich sei, daß die Rechten die Identität beider Systeme betonen, während die Linken die Unterschiede herausstellen: »Wo die Rechten zu Angleichungen neigen, wollen die Linken vor allem Unterschiede sehen. Die Linken dürfen sich über spezifische Gemeinsamkeiten totalitärer Systeme nicht hinwegtäuschen und müssen auf beiden Seiten den gleichen Maßstab anlegen, die Rechten dürfen wiederum Unterschiede nicht nivellieren oder herunterspielen.«1 Habermas ist zuzustimmen und hinzuzufügen, daß eine hohe Selektivität der Geschichtssicht, verbunden mit der Unfähigkeit, die eigenen Traditionen kritisch zu reflektieren, auf Dauer zu einem gestörten Verhältnis zur Realität führen muß.
Keine Frage aber, daß ein Vergleich auch wissenschaftlich schwierig ist, weil
• die Forschungslage sehr ungleichmäßig ist (das Verfolgungssystem des Nationalsozialismus ist ungleich besser erforscht als das des Stalinismus),
• die Historiker meist nur mit einem System wirklich vertraut sind und dazu neigen, von hier aus das andere – manchmal in Analogiezwang – mitzusehen,
• methodische Probleme von beachtlichem Ausmaß zu lösen sind.
Wichtig ist, sich klarzumachen, daß
• Vergleiche immer neben Fragen der Gemeinsamkeiten vor allem die der Unterschiede umfassen;
• immer geklärt werden muß, bezogen auf welche Tatbestände unter welchen Fragen verglichen werden soll;
• zu berücksichtigen ist, daß die zu vergleichenden Phänomene sich häufig in der Zeit verändern.
Neben die Frage des Vergleichs treten hier zwei weitere Fragen: die nach dem beziehungsgeschichtlichen Verhältnis, ihrer wechselseitigen Beeinflussung etc. und die nach der Kontinuität und Diskontinuität, etwa zwischen dem NS-System und dem SED-System, die sich auf mentale Voraussetzungen ebenso wie auf Verfolgtengruppen beziehen kann.
Der Vergleich ist im übrigen keine rein akademische Frage: manche Menschen haben zwei dieser Systeme erlebt und durchlebt – etliche auch als Häftlinge, als Opfer. Hinzu kommt, daß der Vergleich etwa im Hinblick auf Fragen des Geschichtsbewußtseins und der Geschichtskultur, etwa der Gestaltung von Gedenkstätten, in denen beide Vergangenheiten aufeinanderstoßen, sich nicht ohne weiteres abweisen läßt.
Die Totalitarismustheorie betont – bei aller Unterschiedlichkeit ihrer Ausformung – die Gemeinsamkeiten des nationalsozialistischen und der kommunistischen Systeme, wobei die Struktur des Herrschaftssystems und die Herrschaftstechnik im Vordergrund stehen; sowohl auf der Ebene der Ideologie als auch in den Gesellschaftsstrukturen sind Unterschiede unübersehbar; hier sind z. T. sogar polare Entgegensetzungen festzustellen. Verfolgungssysteme gehören jedoch zu den Bereichen, bei denen nach verbreitetem Verständnis die Affinitäten besonders groß sind.
Unter Verfolgungssystemen verstehe ich hier die Instrumente, Formen und Vorgehensweisen bei der Ausschaltung realer oder vermeintlicher politischer Gegner, was auch solche Personenkreise einschließt, die aus der Sicht des Systems störend oder negativ waren und deshalb ausgeschaltet wurden. Aspekte der Fragen nach den Verfolgungssystemen sind
• die Bestimmung der »Feinde«,
• die geheime Staatspolizei und ihre Rolle bei der Festsetzung der Feinde und bei der Vernehmung,
• die Gefängnisse und Lagersysteme, insbesondere das KZ-System und der Archipel GULag,
• die Bedeutung der Verfolgungssysteme für die Systeme und die Gesellschaften.
Selbstverständlich gehören auch Formen der Diskriminierung zu den Methoden der Verfolgung; sie können hier jedoch nicht näher beleuchtet werden.
Generell sind die Gefahren einer derartigen komparativen Sicht nicht zu unterschätzen. Daß dieser Makro-Sicht die Gefahr immanent ist, die Einzelnen – die Opfer, übrigens auch die Täter – und das ungeheure Leid, das den Opfern angetan wurde, aus den Augen zu verlieren, muß uns bewußt bleiben.
Ich möchte in dieser groben Skizze wie folgt vorgehen:
• zunächst die Verfolgungssysteme von NS-Deutschland und der stalinistischen Sowjetunion in vergleichender Absicht nebeneinanderstellen,
• dann die Fragen der Vergleichbarkeit sowie der Kontinuität bzw. Diskontinuität zwischen den Verfolgungssystemen des NS und des Stalinismus in der SBZ/DDR aufwerfen,
• und in einem dritten Teil die Rolle der Systeme im Kontext der deutschen Geschichte ansprechen und von hier aus Überlegungen über die Gedenkstättenarbeit anstellen.
II. Die Verfolgungssysteme der stalinistischen Sowjetunion
und des nationalsozialistischen Deutschland
Die Verfolgungssysteme der stalinistischen Sowjetunion und des nationalsozialistischen Deutschland veränderten sich jeweils im Laufe der Jahre. Die Entwicklungen können hier nicht nachgezeichnet werden. Auf jeden Fall aber muß der Vergleich behutsam durchgeführt werden.
1. Die Verfolgten und die Zwecke des Verfolgungssystems
Die vom NS-System verfolgten Personengruppen weiteten sich im Laufe der Zeit aus. Am Anfang – bis etwa 1934 – stand die Ausschaltung politischer Gegner im Vordergrund, von »Marxisten«, von Kommunisten und Sozialdemokraten, der Arbeiterbewegung, aber auch bürgerliche Pazifisten und anderer, die als Gegner der Nationalsozialisten und Hitlers betrachtet wurden. Seit 1935 kamen andere Gruppen, »Volksschädlinge« hinzu: Asoziale, Kriminelle, Prostituierte, Homosexuelle, Geschlechtskranke, Alkoholiker, Psychopathen, schließlich auch Sinti und Roma und im Kontext des Pogroms 1938 Juden. Zunehmend machten politische Gegner nur noch eine Minderheit der Verfolgten aus.
Der Kriegsbeginn bedeutete eine radikale Zäsur. Der Haftvollzug wurde nicht nur verschärft, die Lager füllten sich nunmehr mit ausländischen Häftlingen aus den besetzten Ländern; der Anteil der deutschen Häftlinge sank und betrug während des Krieges nur noch 10 bis 5 Prozent. Die meisten ausländischen Gefangenen kamen aus Polen und der Sowjetunion, von wo sie direkt nach der Besetzung oder aber als Fremdarbeiter, die sich irgendwelcher »Vergehen« schuldig gemacht hatten, in die Lager verschleppt wurden. Aus Nord- und Westeuropa wurden zunächst im Kontext von Vergeltungsaktionen »Saboteure« und Widerstandskämpfer – reale oder vermeintliche – in die Konzentrationslager verbracht. Später wurde auch hier der Kreis ausgeweitet. War schon zuvor die Gruppe der Juden – als zusätzliches belastendes Moment bei den politischen Gegnern oder im Kontext des Pogroms von 1938 – eine besonders herausgehobene Gruppe der Verfolgung gewesen, so begann die SS schon 1941/42 gegenüber dieser Gruppe mit anfangs noch unsystematischen, bald aber systematischen Massenmorden, von der nur ein Teil zeitweilig ausgenommen wurde, um zuvor noch durch Arbeitseinsatz »genutzt« zu werden. Neben der Massenvernichtung war ein zweiter Funktionswechsel des KZ-Systems unübersehbar: die Verwendung der Häftlinge für den Arbeitseinsatz in der Rüstungsindustrie, in den Werken in unmittelbarer Nähe der Konzentrationslager und in den zahlreichen Außenkommandos, in denen die Häftlinge – wie im KZ – vielfach »durch Arbeit« vernichtet wurden – wie die zynische, aber den Tatbestand zutreffend beschreibende Ausdrucksweise hieß.
Zugleich ging selbstverständlich die Verfolgung alter und neuer politischer Gegner auch in Deutschland weiter; als »Feinde« waren sie nach wie vor eine bedeutende Zielgruppe des Verfolgungssystems, bildeten in der Gesamtheit der Verfolgten aber nur eine vergleichsweise kleine Gruppe.
Das bolschewistische Verfolgungssystem setzte nicht erst unter Stalin ein, sondern begann mit dem aus Revolution und Bürgerkrieg entstandenen Sowjetstaat. Hier ging es ebenfalls um die Ausschaltung politischer Gegner, nicht nur der Konterrevolutionäre, sondern auch der Menschewiki, der Sozialrevolutionäre, bald auch von Bolschewisten mit abweichender Meinung. Hinzu kam das brutale Vorgehen gegenüber gesellschaftlichen Gruppen wie den Kulaken, die weniger wegen ihrer politischen Haltung, sondern gleichsam als Klasse, die sich der Zwangskollektivierung widersetzte, verfolgt wurden. Verfolgt wurden bald auch zahlreiche Menschen wegen arbeitsdisziplinarischer Verfehlungen (eine gewisse Analogie zu den sog. »Arbeitsscheuen« im Nationalsozialismus). Im Rahmen der großen Säuberung, die nur eine von verschiedenen Verhaftungswellen war, wurden Millionen aus allen Schichten der Bevölkerung Ziel der Verfolgung. In der Zeit des »Großen Terrors« 1937/38 wurden Hunderttausende Opfer von Massenerschießungen. Verfolgt und in Lager eingesperrt wurden übrigens auch hier Kriminelle, zusammen mit politisch Verfolgten, mit Trotzkisten, Internationalisten usw.
Seit 1939 – dem sowjetisch-finnischen Krieg und dem Hitler-Stalin-Pakt – kamen die Opfer des Verfolgungssystems zunehmend aus Polen, dem Baltikum, Rumänien und Finnland, wobei wir vergleichsweise wenig über die Zahlen wissen. Während des Krieges ging in der Sowjetunion die Zahl der in den Lagern Festgehaltenen tendenziell zurück – hier ist der Trend anders als in Deutschland. Allerdings wurden die als unzuverlässig eingestuften Völker – Rußland-Deutsche, kaukasische Völker, Krimtataren, Kalmücken u.a. – in sog. Verbannungsgebiete deportiert, ebenfalls unter großen Opfern für diese Menschen. Schon in den Jahren 1934 bis 1939 hatte es große Umsiedlungen gegeben, die der »Säuberung« der Grenzgebiete im Hinblick auf einen Krieg dienten; betroffen waren Deutsche, Polen, Finnen, Letten, Griechen, Esten, Litauer, Tschechen und Bulgaren. Die Aktionen trugen Züge von »ethnischen Säuberungen«.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden bestimmte Gruppen – neben der Verfolgung von politischen Gegnern – Ziel des Verfolgungssystems und kamen in die Lager: eine große Zahl von Wlassow-Soldaten und andere Freiwillige, die auf deutscher Seite gekämpft hatten; angebliche Kollaborateure aus den rückeroberten oder neu okkupierten Gebieten, »Ostarbeiter«, die in Deutschland gearbeitet hatten, sowjetische Kriegsgefangene, die deutsche Lager überlebt hatten, neue Kollektivierungsopfer, Gegner einer Sowjetisierung, insbesondere aus der Ukraine und den baltischen Ländern. Hinzu kamen auch Deportierte aus den bisherigen deutschen Ostgebieten, auch deutsche Kriegsgefangene. Nach dem Tod Stalins sank die Zahl der Verfolgten, im GULag Festgehaltenen; 1956 wurde dieses System, das vorher schon an Bedeutung verloren hatte, aufgelöst. Das Verfolgungssystem wurde modifiziert, es ist die Frage, ob man es noch als stalinistisch oder als spät- oder poststalinistisch bezeichnen soll.
Schon diese grobe Skizze, die die Verfolgtengruppen in den Vordergrund stellte, läßt einige Unterschiede zwischen dem nationalsozialistischen und dem stalinistischen Verfolgungssystem erkennen:
1) Beide Systeme begannen in ihren Verfolgungssystemen mit der Ausschaltung von politischen Gegnern, die unterschiedliche Merkmale aufwiesen, unter dem Ziel der Sicherung der Herrschaft. Diese Komponente blieb in beiden Systemen die ganze Zeit über relevant. Manches spricht jedoch dafür, daß dieser Tatbestand im stalinistischen Verfolgungssystem, in dem der Bürgerkrieg nachwirkte, eine größere Rolle spielte als im nationalsozialistischen; vor allem zielte er auch auf die Bereiche und Gruppen, die das System mittrugen und erhielt in den 30er Jahren geradezu paranoide Züge. Der Tatbestand läßt sich nicht ausschließlich mit der Tatsache erklären, daß die Zustimmung zu Hitler und zur NS-Politik in Deutschland größer war als die Zustimmung zu Stalins Politik in der Sowjetunion.
2) In beiden Systemen wurde die Verfolgung bald auf Gruppen ausgedehnt, die das System nicht eigentlich bedrohten, die aber als störend oder als Feinde betrachtet wurden. Bezogen auf die Sowjetunion seien die Kulaken genannt, die sich der kommunistischen Politik partiell widersetzten, bezogen auf NS-Deutschland die »Volksschädlinge« und die bald aus rassistischen und »rassenhygienischen« Gesichtspunkten Verfolgten. In der Ausweitung des Verfolgtenkreises spiegeln sich ideologische Ziele über das Ziel der Herrschaftssicherung hinaus, das in Diktaturen stets mit allen – auch terroristischen – Mitteln durchgesetzt wird.
3) Die Hintergründe für die Expansion der Verfolgungssysteme, insbesondere der Lagersysteme, sind unterschiedlich. Die stalinistischen erreichen – soweit wir sehen – was die Zahl der Inhaftierten angeht, ihre größte Zahl in der Zeit der großen Säuberung (1937–41), in der mehrere Millionen Menschen inhaftiert sind (die Zahlen differieren zwischen zwei und 20 Millionen als jährlicher Durchschnittszahl), während der Höhepunkt der Opferzahlen im NS-Verfolgungssystem während des Krieges erreicht wurde. Die Verfolgten im stalinistischen System waren in ihrer übergroßen Mehrheit Bürger der Sowjetunion, lediglich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg scheint der Anteil an Ausländern deutlich gewachsen zu sein. Demgegenüber wurden vom NS-Verfolgungssystem während des Krieges vor allem Männer und Frauen anderer Nationalitäten erfaßt, die deutschen Verfolgten bildeten in den KZ nur noch eine kleine Minderheit. Auf diesem Hintergrund ist Dan Diners These zu sehen, die NS-Verbrechen seien im nationalen Kontext, die stalinistischen mehr als Regime-Verbrechen zu betrachten.
4) Vergleicht man den Zweck des Verfolgungssystems, so geht es um die Ausschaltung realer und vermeintlicher Feinde. Zugleich ist jedoch zu fragen, inwieweit die Verfolgungssysteme auch noch anderen, etwa ökonomischen Zwecken dienten. Und hier liegt offenbar ein Unterschied zwischen KZ-System und GULag, der freilich teilweise durch die verschiedenen Phasen, die beide Systeme durchlaufen, etwas verwischt wird.
Im stalinistischen GULag spielte gegenüber dem Strafvollzugssystem der Leninzeit die wirtschaftliche Komponente eine ungleich größere Rolle, wobei die entscheidende Wende 1928–1930 stattfand. In der internationalen wissenschaftlichen und publizistischen Diskussion wird darüber gestritten, ob das Lagersystem nach 1930 »weiterhin vorwiegend oder ausschließlich als Strafvollzugsinstitution zu verstehen ist, ob politische oder wirtschaftliche Zwecksetzungen gleichwertig waren oder der wirtschaftliche Aspekt sogar von Beginn an Priorität genoß.« Betrachtet man die Gesamtentwicklung des GULag von 1928/29, so spricht manches für Ralf Stettners Kennzeichnung von »zwei gleichrangigen Aufgaben«: »Sein erster Auftrag bestand darin, Straftäter zu inhaftieren und tatsächliche Gegner oder Konkurrenten zu isolieren, die Sowjetbevölkerung einzuschüchtern und so die kommunistische Herrschaft zu sichern und zu festigen.« Insofern war der GULag nicht nur Strafvollzugssystem, sondern auch Terrorinstrument und Mittel der Sowjetisierung. »Die zweite Aufgabe war, die Arbeitskraft der Lagerinsassen in umfassender Weise der staatlichen Wirtschaftsplanung verfügbar zu machen und so einen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau, aber auch zur Siedlungspolitik zu leisten.«2
Im NS-Verfolgungssystem, im KZ-System spielten ökonomische Gesichtspunkte zunächst praktisch keine Rolle. Bis 1939 diente das KZ-System vorwiegend der Ausschaltung der politischen Opposition, der Isolierung sozialer Außenseiter und der Einschüchterung der Bevölkerung. Der Arbeitseinsatz war »eher ein Mittel des Haftvollzuges als dessen Zweck« – wie Wolfgang Sofsky feststellt.3 Die wirtschaftlichen Gesichtspunkte rückten für die NS-Führung während des Krieges freilich rasch in den Vordergrund. So wurde etwa schon im Frühjahr 1941 mit dem Bau eines Buna-Werkes der IG-Farben in Auschwitz begonnen. Ab Sommer 1942 wurden Häftlinge in größerer Zahl an Privatfirmen »vermietet« und Außenstellen (Außenkommandos) bei den Rüstungsfirmen errichtet. In der zweiten Kriegshälfte – parallel zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas – wurden im großen Stil KZ-Häftlinge in der Rüstungsindustrie und bei den Bauprojekten der Sonderstäbe für die Raketen- und Flugzeugproduktion eingesetzt. Im Laufe des Krieges kam es – unter dem Vorzeichen der totalen Kriegswirtschaft – zur dramatischen Expansion des Systems mit seiner riesigen Zahl von Außenlagern. Kriegswirtschaftliche Gesichtspunkte spielten nun eine sehr große Rolle, doch ist dabei zu bedenken, daß die Arbeit »nicht Sklavenarbeit, sondern Terrorarbeit« war, bei der zwar die Arbeit nicht überall als Mittel der Vernichtung eingeplant, doch eine wesentliche Ursache für den Massentod war.
2. Zur Binnenstruktur des KZ-Systems und des GULag
Keine Frage, daß das KZ-System und der GULag erhebliche Unterschiede aufwiesen, die teilweise mit der Größe der Länder, seinen Herrschaftsstrukturen, partiell auch mit ihren Traditionen und ihren zivilisatorischen Standards zusammenhängen.
Der Archipel GULag war ein riesiges, in sich differenziertes System von Lagern, dessen Typen hier im einzelnen nicht darzustellen sind. Diese Differenzierung – als Besserungslager, Katorga-Lager, Speziallager bzw. Sonderlager, Straflager, Geheime Lager, Invalidenlager, Frauenlager usw. – hatte in dieser Form im KZ-System keine Entsprechung, das tendenziell, trotz mancher Differenzierung, straffer durchorganisiert war. Die Lage des GULag in vielfach sehr entlegenen Gebieten schuf für die Lager ihre spezifischen Bedingungen.
Margarete Buber-Neumann, die als »Trotzkistin« einige Jahre im GULag, und zwar im Lagergebiet Karajanda, durchlitt, dann im Zeichen der Zusammenarbeit von NSDeutschland und der stalinistischen Sowjetunion nach Deutschland ausgeliefert und ins KZ Ravensbrück verschleppt wurde, hat in ihrem Bericht beide Lagersysteme aus der Häftlingperspektive verglichen.4 Das KZ ist in ihrem Bericht ungleich stärker durch Ordnung und preußischen Drill in hoher Perversion geprägt als die Lager in der Sowjetunion, die häufig durch das Fehlen elementarster hygienischer Lebensbedingungen charakterisiert waren. Allerdings wuchsen die Probleme der SS auch in Ravensbrück während des Krieges über den Kopf, so daß die preußische »Ordnung« keineswegs wie bis dahin aufrechtzuerhalten war.
Der Besserungsgedanke, der in den frühen sowjetischen Lagern noch eine gewisse, dann aber auch im GULag praktisch keine Rolle mehr spielte, ist im KZ-System am Anfang selbst in der Perversion kaum erkennbar; er war niemals für das NS-System bedeutsam.
In beiden Systemen wurde ein Teil der Häftlinge zur Beherrschung der Lager eingesetzt. Funktionshäftlinge gab es hier wie dort und in beiden Fällen wurden – zumindest zeitweilig mancherorts – Kriminelle in diesen Funktionen gegenüber politischen Häftlingen besonders gefördert, denen es freilich teilweise ihrerseits gelang, Schlüsselfunktionen in ihre Hand zu bekommen. In beiden Systemen gab es Strafsysteme. Die Tendenz, Häftlinge völlig willkürlich umzubringen, scheint freilich in dieser Form ein Spezifikum des SS-Systems zu sein. Generell ist auch der Vernichtungsgedanke im deutschen System viel klarer und eindeutiger als im sowjetischen:
• die Vernichtung durch Arbeit war Programm des deutschen KZ-Systems,
• es wurden besondere Vernichtungslager eingerichtet.
Die Technik der gleichsam industriellen Massenvernichtung war zweifellos ein Spezifikum des Nationalsozialismus.
Rund zwei Drittel der Häftlinge haben die Zeit im Konzentrationslager nicht überlebt, der Anteil ist noch höher, wenn man die Todesfabriken der »Aktion Reinhard« hinzuzählt. Die deutschen Vernichtungslager hatten im GULag – trotz der Aktionen von Massenerschießungen während der Großen Säuberung – so weit ich sehe, keine eindeutige Entsprechung.
Die Frage nach dem Vernichtungscharakter des GULag ist daher nur schwer zu beantworten; dazu gibt es ebenso unterschiedliche Positionen wie über die Häftlingszahlen. Die wesentlichsten Todesursachen im GULag waren Überarbeitung, ständige Unterernährung, mangelhafte Kleidung, unzureichende hygienische und medizinische Verhältnisse und drakonische Strafen. Aussagen darüber, wie lange die Häftlinge den GULag durchschnittlich überlebten, sind kaum zu machen und würden auch nach Lager und Zeit differieren. Zu den Toten durch Mangelversorgung kommen die Opfer durch Massenerschießungen. Viele Autoren erwähnen für 1937–1938 eine Massenhinrichtung an der Kolyma, insbesondere in Sespantika mit 25000–26000 Opfern. Die Schätzungen der Todesrate in den »normalen« Lagern reichen von 3 bis 30 Prozent; in den Lagern von Kolyma, den Lagern beim Eisenbahnbau oder in den Lagern des hohen Nordens etwa lagen die Anteile sicherlich noch höher; auch stieg die Todesrate während des Zweiten Weltkrieges noch einmal deutlich an (wegen der knappen Versorgung und Verpflegung). Angesichts der vergleichsweise langen Dauer des stalinistischen Systems ergibt sich auf jeden Fall eine Zahl von Millionen Opfern. Berücksichtigt man die Verhältnisse in manchen Lagern des GULag, so wird man das Dictum eines polnischen Historikers nicht ganz abwegig finden: »Kolyma war Auschwitz ohne Gas.«5
3. Andere Elemente des Verfolgungssystems
Selbstverständlich sind außer den Lagersystemen andere Elemente der Verfolgungssysteme in die Betrachtung mit einzubeziehen, dazu gehören etwa das tschekistische System, dessen Namen wechselten, auf der einen Seite und die Gestapo auf der anderen Seite samt ihrer jeweiligen Arbeitsweisen. Die Tscheka war unmittelbarer an die Partei gebunden, verstand sich als »Schwert und Schild« der Partei, während die Gestapo mit dem SS-System zunehmend eine eigene Rolle spielte, gleichsam ein selbständiger Machtträger des NS-Systems wurde und andere Institutionen tendenziell substituierte.
Gewiß spielte auch im NS-System der Terror gegen die eigene Bevölkerung eine bedeutsame Rolle. Doch der Versuch einer fast völligen bürokratischen Überwachung ist charakteristischer für die stalinistischen Systeme. Zu recht ist darauf hingewiesen, daß das nationalsozialistische System stärker durch die Bevölkerung mit abgestützt wurde als die stalinistischen. Hans Mommsen hat den Unterschied wie folgt gekennzeichnet: »Während der Kommunismus durch umfassende administrative Maßnahmen, die von der Partei gesteuert werden, neben der tradierte staatliche Autorität nicht mehr existiert, und gegebenenfalls durch rücksichtslosen Terror eine hochgradige politische Integration erzwingt, sind faschistische Systeme in der Regel bestrebt, letztere durch ideologische Indoktrinierung und Fanatisierung subjektiv zu erzeugen oder doch vorzutäuschen, aber keineswegs primär durch eine bürokratische Kontrolle an der Basis durchzusetzen. Die vollständige Unterwerfung der Gesellschaft durch Terrorisierung und das Überwachungssystem, die die KPDSU durchsetzte, ist von der Gestapo und der Justiz trotz aller Intimidation und des Konzentrationslagersystems nicht erreicht worden. Insoweit war der Effektivitätsgrad der Diktaturen unterschiedlich.«6
Trotz mancher Parallelen zeigen sich in der Vorgehensweise doch auch manche Unterschiede. Die Verhörpraxis in den Gestapo-Kellern war unbestreitbar fürchterlich, doch scheinen in dieser Hinsicht die GPU/NKWD-Verhörmethoden die der Nazis zu übertreffen: wochen-, ja monatelange Isolierhaft, unterbrochen durch Verhöre, unter unmenschlichsten Bedingungen mit dem Ziel, von den Verhafteten, Gefolterten nicht nur Informationen über eine angebliche Tat und Mittäter, sondern auch eine Bejahung der eigenen Schuld zu erpressen, sind Charakteristika des stalinistischen Systems, in dem es um die bedingungslose Anerkennung des Parteiwillens ging. Hier war alles darauf ausgerichtet – wie Buber-Neumann feststellt – einen »Schuldbeweis« ohne Gerichtsverfahren zu erreichen, so begnügte man sich bei der Gestapo gegebenenfalls mit dem Verdacht und stellte einen Schutzhaftschein aus, mit der Konsequenz, daß die Menschen ins Konzentrationslager eingeliefert wurden – perfide waren beide Vorgehensweisen.
Übrigens war die Dauer der KZ-Aufenthalte nicht festgelegt, sie war nicht prinzipiell limitiert und endete für viele mit der »Vernichtung durch Arbeit«. Demgegenüber wurden im bolschewistischen System zeitlich begrenzte – allerdings vielfach barbarisch lange – Strafen verhängt. 25 Jahre, 20 Jahre, 10 Jahre, 5 Jahre; Zeiten, die indes faktisch verlängert werden konnten und häufig verlängert wurden.
Alles in allem gab es – wie gezeigt – mancherlei Parallelen, doch auch Unterschiede. Der Vernichtungsgedanke etwa ist im Verfolgungssystem des NS doch eindeutiger als im bolschewistischen, obgleich es in diesem auch eine massenhafte »Vernichtung« von Menschenleben gab. Daß beide Systeme sich gegenseitig beeinflußt haben, ist bislang nicht hinreichend bewiesen.
Ungeachtet der Frage von Unterschieden und Parallelen sind die Verfolgungssysteme jedoch für uns in Deutschland nicht gleich relevant. Das nationalsozialistische System entstand eindeutig im Kontext der deutschen Geschichte, die Auseinandersetzung mit seiner Geschichte ist auf unabsehbare Zeit eine Aufgabe der deutschen Gesellschaft. Das bolschewistische System entstand – ungeachtet seiner internationalistischen Begründung – im Kontext der russischen Geschichte; mit ihm sich auseinanderzusetzen, ist zunächst eine russische, und dann erst eine internationale Aufgabe, für die Deutschen eine Aufgabe, die nicht auf der gleichen Ebene wie die auf die NS-Zeit bezogene angesiedelt ist. Allerdings haben wir doch auch die SED-Diktatur und ihre Opfer ins deutsche Geschichtsbewußtsein aufzunehmen. Deshalb hier noch einige Bemerkungen zur Frage nach der Vergleichbarkeit von NS-System und SED-System unter dem Aspekt der Verfolgungssysteme.
III. Zur Frage der Vergleichbarkeit des Verfolgungssystems in der SBZ/DDR
Die Geschehnisse nach 1945 in der SBZ und im SED-System sind nicht ohne weiteres mit denen im NS-System und in der stalinistischen Sowjetunion vergleichbar. Dazu einige knappe Überlegungen.
Die Einrichtung der sog. »Speziallager« in der SBZ durch die sowjetische Besatzungsmacht waren partiell die Folge des nationalsozialistischen Eroberungs- und Vernichtungskrieges gegenüber der Sowjetunion und hatten alliiertes Recht – jedenfalls teilweise – zur Grundlage. Auf der anderen Seite aber waren sie eben doch auch Teil des sowjetischen Lagersystems. Die Verwaltung erfolgte in Analogie zu anderen sowjetischen Lagern. Auch die miserable Versorgungslage hat vielfältig im GULag seine Parallele. So sind auch die Todesraten vergleichbar.
Die Speziallager weichen freilich wiederum von den Lagern des GULag insofern ab, als sie keine Arbeitslager waren. Die Häftlinge wurden als gegebenenfalls für den GULag zu nutzendes Potential betrachtet. Als man eine Gruppe von Häftlingen in die Sowjetunion zu deportieren suchte, erwiesen diese sich freilich als gesundheitlich derart heruntergekommen, daß man die Aktion wieder abbrechen mußte.
Sowjetische Instanzen führten auch in den 50er Jahren noch Verhaftungen und Deportationen in der DDR durch, so daß die DDR als gleichsam penetriertes System Anteil am sowjetischen Verfolgungssystem hatte, abgesehen davon, daß das SED-System eben doch auch bis zu seinem Ende an der Sowjetunion orientiert blieb und das sowjetische Verfolgungssystem teilweise auf die DDR übertragen wurde. Man denke etwa an die Stasi, die sich auf tschekistische Traditionen berief, auch an die Anwendung der im sowjetischen Dienst üblichen barbarischen Verhörmethoden.
Sicherlich hatte das SED-System kein Lagersystem, doch wurden partiell analoge Funktionen von Bautzen und anderen Haftanstalten wahrgenommen – auch sie dienten neben dem Strafvollzug der Einschüchterung der Bevölkerung. Ein hochentwickeltes bürokratisches Überwachungssystem, das für die kommunistischen Regime charakteristisch war, besaß – wie wir alle wissen – auch die DDR. Einer ihrer früheren Repräsentanten sagte vor der Enquete-Kommission des Bundestages, natürlich habe das Politbüro immer gewußt, daß es gegen die übergroße Mehrheit des Volkes regierte, doch sei dies für das Politbüro nicht allzu relevant gewesen, da man sich im Bunde mit der Geschichte wußte.7
Was die »Feinde« angeht, so wurden sie überwiegend aus der Perspektive der mit allen Mitteln betriebenen Machtverteidigung bestimmt, wobei sich auch hier die Verfolgung teilweise eben auch auf Mitträger des Systems in Partei und Staat – die abweichende Positionen vertraten – bezog. Daneben wurden anfangs die Kräfte verfolgt, die dem diktatorischen System Widerstand entgegenbrachten oder auch nur nicht angepaßt waren: Mitglieder der Kirchen, im politischen Raum Sozialdemokraten, Konservative, Liberale, wobei die Verfolgung ihre spezifische Prägung durch den Ost-West-Konflikt erhielt, in dem die Gegner eben der Kollaboration mit dem imperialistischen Feind bezichtigt wurden. Allerdings machte das spezifische Verhältnis zu Westdeutschland doch eben auch wieder den Unterschied zur Sowjetunion aus: die SBZ/DDR war niemals so abgeschlossen wie die Sowjetunion.
Daß es einige Gruppen gab, die im NS- und im SED-System verfolgt wurden, sei am Rande vermerkt, z.B. Sozialdemokraten oder auch Zeugen Jehovas. Günter Fippel hat eine nennenswerte Gruppe doppelt Verfolgter dokumentiert, unter diesen nicht wenige Juden.
Inwieweit ist ein Vergleich des SED-Systems mit dem NS-System hinsichtlich der Verfolgungssysteme möglich? Daß das SED-System keinen Holocaust angerichtet und keinen Vernichtungs- und Eroberungskrieg geführt hat, ist offensichtlich. Zudem treffen andere im Kontext des Vergleichs NS-System und stalinistische Sowjetunion festgestellte Unterschiede auch für einen Vergleich zwischen dem NS-System und dem SED-System zu.
Gleichzeitig ist zu fragen, ob es nicht jenseits der strukturellen Brüche zwischen NS-Diktatur und SED-Diktatur mentale Kontinuitäten gab, die beiden Diktaturen und ihren Verfolgungssystemen nutzten: etwa der Mangel an Zivilcourage und ein obrigkeitliches Denken, auch die Integration durch Beschwörung von Feinden, die Erzeugung von Angst als Mittel der Politik. Daß hier und da im Repressionssystem auch die früheren Apparate und Leute genutzt wurden, ist nicht zu übersehen, ist in seinem Ausmaß jedoch noch präzise zu bestimmen.
IV. Konsequenzen für die Gedenkstättenarbeit
Abschließend möchte ich einige Konsequenzen aus dem Gesagten im Hinblick auf die Erinnerungskultur in Deutschland in zugespitzt thesenhafter Form ziehen:
1) Das NS-KZ-System, der Genozid an Juden und Sinti und Roma und die Verfolgung der Menschen vieler Nationen sind im Kontext der deutschen Geschichte zu sehen. Das kommunistische Verfolgungssystem, das in manchen Zügen vom nationalsozialistischen abweicht, aber ebenfalls barbarische Züge trägt, hat in der deutschen Geschichte nicht das gleiche Gewicht. Gewiß war das Verfolgungssystem in der früheren DDR, das nur einen Teil der Deutschen betraf, nicht ausschließlich ein sowjetischer Import, aber eben doch in beträchtlichem Maße. Die Verbrechen des Stalinismus berühren nicht in vergleichbarer Weise die deutsche Identität wie die NS-Verbrechen, die in vieler Hinsicht zugleich historisch einzigartig und deshalb von eminenter Bedeutung für das deutsche Geschichtsbewußtsein sind.
Sicherlich haben auch die Opfer der kommunistischen Diktatur ein Recht nicht vergessen zu werden, einen festen Ort im kollektiven Geschichtsbewußtsein einzunehmen, was übrigens auch für andere größere Opfergruppen gilt – ich stimme Peter Steinbach zu, wenn er sich gegen die Tabuisierung bestimmter historischer Ereignisse und die Ausklammerung ganzer Opfergruppen wendet. Deshalb ist es sinnvoll, Gedenkstätten auch für Stalinismus-Opfer in Deutschland aufzubauen. Gleichwohl spricht manches gegen die Tendenz, den Teil der Gedenkstättenkultur, der den Stalinismus-Opfern gewidmet ist, schematisch mit der Erinnerungskultur, die der NS-Zeit und ihren Opfern gewidmet ist, zu parallelisieren.
2) Die Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus wie des Stalinismus sollten in Deutschland auf einem antitotalitären Konsens basieren, d.h. auf einem spezifischen Wertesystem, in dessen Zentrum die Menschen- und Bürgerrechte stehen, die auch im Kontext der Demokratie immer wieder neu zu realisieren sind. Dieser antitotalitäre Konsens ist gleichsam ein Aspekt des Verfassungspatriotismus.
Antitotalitärer Konsens heißt aus meiner Sicht nicht, daß die Gedenkstätten durch eine spezifische Totalitarismus-Doktrin geprägt sein sollten. Die schwierige Frage des Vergleiches, die hier behandelt wurde, ist mehr ein Thema für Kongresse, Konferenzen und Seminare als für die Gedenkstätten.
Vorrangige Aufgabe der Gedenkstätten ist, Spuren des historischen Geschehens an den jeweiligen Orten zu sichern, zu entschlüsseln und sorgfältig auf der Grundlage des gegenwärtigen Forschungsstandes zu dokumentieren. Es muß in den Dokumentationsausstellungen vorrangig um die Dokumentation des Geschehens vor Ort gehen, erst in zweiter Linie um die Einordnung in größere politisch-gesellschaftliche Kontexte.
3) In Gedenkstätten, die an Orten mit doppelter Belastung errichtet worden sind, muß alles vermieden werden, was die verschiedenen Vergangenheiten in ein Konkurrenzverhältnis bringen könnte. Es darf keinesfalls eine Tendenz von gegenseitiger Aufrechnung geben. Die Trennung der Gedenkorte und Ausstellungen ist eine Möglichkeit, die Geschehnisse nicht ganz dicht aneinanderzurücken, doch stellt jeder Ort seine spezifischen Anforderungen; die Diskussion ist jeweils bezogen auf die konkreten Orte zu führen.
Allerdings müssen die Ausstellungen eben doch verknüpft werden, was insbesondere für die frühe Nachkriegszeit gilt; ohne den deutschen Vernichtungs- und Eroberungskrieg wären etwa die Speziallager nicht errichtet und auch das SED-System nicht aufgebaut worden.
4) Vieles spricht dafür, die verschiedenen nationalen Gedenkkulturen miteinander zu vernetzen. Sicherlich macht es Sinn, das Geschehen in nationalen Zusammenhängen zu erinnern. Daneben aber sollte es eine internationale Erinnerungskultur geben, die das Geschehen in nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagern ebenso umfaßt wie das Geschehen im Archipel GULag und andere Menschheitsverbrechen.8
1 Jürgen Habermas: Die Bedeutung der Aufarbeitung der beiden Diktaturen für die demokratische Kultur in Deutschland. In: Materialien der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland«. 12. Wahlperiode. Bd. IX, Baden-Baden 1995, S. 686–694, hier S. 689
2 Ralf Stettner: »Archipel GULag«: Stalins Zwangslager – Terrorinstrument und Wirtschaftsgigant. Entstehung, Organisation und Funktion des sowjetischen Lagersystems 1928–1956, Paderborn/München/Wien/Zürich 1996, S. 363 ff., Zitat S. 364
3 Wolfgang Sofsky: Die Ordnung des Terrors: Das Konzentrationslager, Frankfurt 1993, S. 50
4 Margarete Buber-Neumann: Als Gefangene bei Stalin und Hitler. 2. Aufl., Berlin 1997
5 So Waclaw Dlugoborski im Dezember 1994 auf einer von der Gedenkstätte in Auschwitz veranstalteten internationalen Konferenz
6 Hans Mommsen: Nationalismus und Stalinismus. Diktaturen im Vergleich. In: Klaus Sühl (Hrsg.): 1945–1989. Ein unmöglicher Vergleich? Berlin 1994, S. 115 f.
7 Materialien der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland, Bd. II, Baden-Baden 1995, S. 506
8 Vgl. Bernd Faulenbach: Erstarrte Rituale oder demokratische Kultur? Zu den Aufgaben und Problemen der Erinnerungsarbeit heute. In: Jahrbuch des Vereins »Gegen Vergessen – Für Demokratie«. Hrsg. v. Hans-Jochen Vogel und Ernst Piper, München 1997, S. 9–17