Die Opfer »…mussten sich ›dachziegelförmig‹ in der Laufrichtung der Gräben mit dem Gesicht nach unten so hinlegen, dass sich jeweils das Opfer auf dem Boden und jedes nachfolgende mit dem Kopf auf dem Rücken des unter ihm liegenden Opfers befand.« Die etwa 100 Mörder waren SS-Leute und Polizisten. Sie schossen den liegenden Opfern ins Genick oder in den Hinterkopf. Die Gräben waren 100 Meter lang, sechs Meter breit und bis zu drei Meter tief. Die Opfer hatten sie selbst ausheben müssen. »Nachdem die Sohle der Gräben mit Leichen gefüllt war, mussten die nächsten Opfer auf die Leichen steigen, eine weitere Schicht von Menschenleibern bilden und sich dann in gleicher Weise erschießen lassen.« So starben am 3. November 1943 im Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek nahe dem polnischen Lublin 18000 Menschen. Um das Schreien, Stöhnen und Schießen zu übertönen, dröhnte aus eigens dazu aufgestellten Lautsprechern Schlager- und Marschmusik. Insgesamt sind in Majdanek etwa 250000 Menschen ermordet worden – vor allem Juden, aber auch sowjetische Soldaten, Polen und Angehörige aus 28 anderen Ländern.
Majdanek war das erste Lager, das befreit wurde, und zwar am 22. Juli 1944. Die SS war so überstürzt geflüchtet, dass den sowjetischen Befreiern Gaskammern, Krematorien und alle Baracken unversehrt in die Hände fielen. Im selben Monat begannen die Ermittlungen gegen Angehörige der Wachmannschaft, die nicht hatten fliehen können. Bereits im November 1944 wurde in Lublin das erste Strafverfahren eröffnet. Zwei der Beschuldigten nahmen sich vor der Verkündung der Urteile das Leben, vier wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weitere Prozesse folgten in Lublin zwischen 1946 und 1948 gegen insgesamt 95 Männer und Frauen. In sieben Fällen erging die Todesstrafe, u.a. gegen die Kommandantin des Frauenlagers, Else Ehrich. Die anderen Angeklagten wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
In der Bundesrepublik dauerte es dann fast 30 Jahre, ehe hier das erste Strafverfahren wegen der Verbrechen in Majdanek begann. Das war vor 25 Jahren – am 26. November 1975 vor dem Landgericht Düsseldorf. Bereits 1962 hatte die vier Jahre zuvor auf.NS-Verbrechen spezialisierte Staatsanwaltschaft in Ludwigsburg einen Verdächtigen ermittelt: Den Lagerarzt Dr. med. Heinrich Rindfleisch, der als Leitender Angestellter in einem Krankenhaus des Landschaftsverbandes Rheinland arbeitete. Er stand unter Mordverdacht, wurde in Untersuchungshaft genommen, starb dort aber im Juli 1969. Zu dieser Zeit hatte die Kölner Staatsanwaltschaft zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Lagern bereits etwa 350 Verdächtige ermittelt, von denen aber nur 44 konkret beschuldigt werden konnten. Ehe die Hauptverhandlung endlich am 26. November 1975 beginnen konnte, starben sieben Verdächtige. Bei anderen erwiesen sich die Vorwürfe als nicht überzeugend. Kurzum: Am Ende mussten auf der Anklagebank ganze 16 Mordverdächtige Platz nehmen: Neun Männer und sechs Frauen. Kölner Staatsanwälte hatten sich, um es milde zu formulieren, Jahre lang viel Zeit gelassen. Bei polnischen Juristen in Warschau herrschte oft Verwunderung darüber, dass in den Kölner Amtsräumen häufig Bierfässer herumstanden und ein Staatsanwalt während der langen Karnevalsmonate regelmäßig die Amtsrobe gegen ein jeckes Kostüm eintauschte. Dass es schließlich doch noch zu einer Anklage reichte, ist zwei Männern zu verdanken: Dem leitenden Oberstaatsanwalt Alfred Spieß, der als neuer Chef der Kölner Staatsanwaltschaft zur Aufklärung von NS-Verbrechen Dampf machte, und dem jungen Staatsanwalt Wolfgang Weber, der mit Elan an die Arbeit ging und nach kurzer Zeit die Anklageschrift fertig hatte.
Als vor 25 Jahren Landgerichtsrat Günter Bogen die »Sache Hackmann« – genannt nach dem Hauptangeklagten, dem Leiter des Schutzhaftlagers, Hermann Hackmann – eröffnete, herrschte im Sitzungssaal 111 drangvolle Enge. Gegenüber dem Schwurgericht hatten 45 Personen Platz genommen: die 15 Angeklagten mit je zwei Verteidigern – einem ihrer Wahl und einem aus Düsseldorf, damit sie nie ohne Rechtsbeistand waren. Unmittelbar, nachdem die Anklage verlesen worden war, wurden die Pressebänke allerdings fast leer und so blieb es lange Zeit. Die meisten Medien hielten es nicht für nötig, regelmäßig über diesen größten und schließlich längsten NS-Prozess zu berichten. Dabei ging es von nun an um den Mord an etwa einer viertel Million Menschen in nur drei Jahren vom Sommer 1941 bis zum Sommer 1944. Mehrere hundert Zeugen hatten die Staatsanwälte gefunden – Angehörige der Wachmannschaft und Überlebende. Von den SS-Leuten konnte sich niemand an den täglichen Mord, die Quälereien, das Elend der Gefangen erinnern. Offensichtlich hatten sie sich untereinander abgesprochen. Oft gaben sie sich patzig, was der Gerichtsvorsitzende Günter Bogen ihnen allerdings nicht durchgehen ließ.
Die einzige Ausnahme bildete der Leiter der Hundestaffel, mit der die Häftlinge zusätzlich bewacht wurden. Er hat nach dem Krieg freiwillig und als Sühne in einem Bergwerk und später als katholischer Theologe in einem Heim für geistig Behinderte gearbeitet. Er hat versucht, sich zu erinnern und dem Gericht geholfen, die Wahrheit zu finden.
Ganz anders die Überlebenden. Sie kamen vor allem aus Israel, Polen und den USA, aber auch aus Australien, Kanada, Österreich und weiteren Staaten. Keiner musste nach Düsseldorf kommen und aussagen. Doch die meisten hatten »Ja« gesagt, obwohl sie wussten, was ihnen bevorstand: Dem Gericht zu schildern, wie sie die Hölle durchlitten hatten und was sie über die angeklagten neun Männer und sechs Frauen sagen konnten. Sie waren ohne Ausnahme so glaubwürdig, dass nach einigen Monaten das Gericht in einem vorgezogenen Urteil drei Frauen und einen Mann freisprach, weil kein Zeuge sie belastet hatte. Später hat mir ein polnischer Zeuge erzählt, er wisse von einem Angeklagten Mörderisches und Gutes. Weil das Gute überwiege, habe er nur das gesagt und damit dem Beschuldigten eine sehr lange Haftstrafe erspart.
Die meisten Zeugen interessierte weniger der Ausgang des Verfahrens. Sie wollten mit jungen Deutschen in Kontakt kommen, um ihnen zu erzählen, was Menschen ihren Mitmenschen antun können, wenn Hass und Überheblichkeit regieren. Sie wurden nicht enttäuscht. Nach einigen Wochen des medialen Schweigens kamen mehr und mehr junge Leute als Zuhörer nach Düsseldorf. Nach einem Blick in den Sitzungssaal mit nunmehr elf älteren Männern und Frauen zwischen ihren Verteidigern befielen die jungen Leute Zweifel, ob es sinnvoll und gerecht sei, so lange nach der Befreiung noch Prozesse zu führen. Doch meistens bereits in der ersten Verhandlungspause, wenn sie in der Gerichtskantine saßen, waren die Zweifel der Gewissheit gewichen: Solche Verbrechen können nicht vergessen, müssen geahndet werden.
Oft wurden Opfer in Schulklassen eingeladen, in Kirchengemeinden, von Parteien und Gewerkschaften, stets begleitet von Frauen oder Männern aus Düsseldorf und Umgebung, die sich um die Überlebenden kümmerten, ihnen halfen, vor allem die schwere Zeit vor der Vernehmung zu überstehen. Solch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung hat es wohl nur in den Frankfurter Auschwitzprozessen von 1963 bis 1966 gegeben. Solche Fürsorge war auch deshalb dringend geboten, weil in keinem anderen NS-Prozess alte und neue Nazis so dreist versucht haben, Opfer zu beleidigen und junge Leute auf ihre Seite zu ziehen. Anlass dazu gaben einige wenige Verteidiger, an ihrer Spitze Ludwig Bock aus Mannheim, Rechtsbeistand der Angeklagten Hildegard Lächert, die im Lager wegen ihrer Grausamkeit »Blutige Brigitte« genannt wurde. So hat Bock in Israel Überlebenden vorgelogen, er sei NS-Forscher und interessiere sich für Majdanek. Diese infame Methode ist nur deshalb aufgeflogen, weil eine Zeugin ihn später im Sitzungssaal erkannt und entlarvt hat. 1978 strich Bock seine braunen Segel und bat, als Verteidiger ausscheiden zu dürfen, was ihm das Gericht gestattete. Oft lagen auf den Bänken vor dem Saal 111 neonazistische Pamphlete und die »National-Zeitung«, was die Opfer selbstverständlich schockierte. Insgesamt aber ist es der Strafkammer und den Staatsanwälten Wolfgang Weber und Dieter Ambach gelungen, die Zeugen vor solchen Angriffen und Schmähungen zu schützen. Bis zum Urteil im Sommer 1981 waren von den Angeklagten noch neun verhandlungsfähig. Das Verfahren endete mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Hermine Ryan, sieben Zeitstrafen und einem Freispruch. Bei der Verkündung der Urteile kam es im Sitzungssaal sowie vor dem Gerichtsgebäude zu Protesten und Demonstrationen. Sie richteten sich gegen die niedrigen Strafen. Günter Bogen zitterten beim Verlesen der Urteile die Hände, weil es ihm nicht gelungen war, zumindest auch gegen die »Blutige Brigitte« lebenslang durchzusetzen. Am Tage nach dem Urteilsspruch wandte sich NRW-Ministerpräsident Johannes Rau im WDR-Hörfunk an die Bevölkerung und forderte sie auf, das Lager, die Opfer und den Prozess nicht zu vergessen. Die Erinnerung an dieses historische Strafverfahren zeigt, dass die Worte des amtierenden Bundespräsidenten gewirkt haben.
Heiner Lichtenstein hat als Beobachter ein Buch über den Prozess veröffentlicht. Er hat Eberhard Fechner bei dem Film »Der Prozeß« beraten Heute leitet er die Redaktion der TRIBÜNE.