»(...) Kein halbes Jahrhundert hat je ein Hinschlachten in solchem Ausmaß, solche Grausamkeiten und Unmenschlichkeiten, solche Massendeportationen von Völkern in die Sklaverei, solche Ausrottungen von Minderheiten gesehen. (...) Diese Taten sind düstere historische Tatsachen, welche zukünftige Generationen an dieses Jahrzehnt erinnern werden. (...)«
Auszugs aus dem Schlußplädoyer des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson, vom 26. Juli 1946.
Seit dem 10. Oktober 2005 zeigt die Stiftung Topographie des Terrors auf ihrem »Prinz-Albrecht-Gelände« am Bauzaun die Ausstellung »Der Nürnberger Prozeß«.
Vor 60 Jahren, am 18. Oktober 1945, eröffnete der aus Vertretern der USA, Großbritanniens, der UdSSR und Frankreichs zusammengesetzte Internationale Militärgerichtshof im Kammergerichtsgebäude in Berlin-Schöneberg das Verfahren gegen 24 ehemalige Repräsentanten des NS-Regimes und gegen sechs nationalsozialistische Organisationen. Der Prozeß wurde am 20. November 1945 in Nürnberg fortgesetzt und endete dort am 1. Oktober 1946 mit der Verkündung der Urteile. Zwölf Mal wurde die Todesstrafe verhängt, es gab sieben Freiheitsstrafen und drei Freisprüche. Das »Korps der politischen Leiter der NSDAP«, die Gestapo sowie SS und SD wurden zu verbrecherischen Organisationen erklärt.
Der Prozeß ging als sogenannter »Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß« in die Geschichte ein. Er sollte der erste in einer Reihe ähnlicher, vor einem gemeinsamen internationalen Gerichtshof durchgeführter Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher sein. Der heraufziehende Kalte Krieg und die Spannungen der Siegermächte untereinander verhinderten jedoch eine weitere gemeinsame Rechtsprechung.
Jede der vier Besatzungsmächte richtete in ihrer Zone eigene Militärgerichtshöfe zur Aburteilung von Kriegsverbrechern ein. Der bekannteste war der ebenfalls in Nürnberg tagende amerikanische Militärgerichtshof, der zwischen 1946 und 1948 die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse durchführte.
Die zweisprachige Ausstellung (deutsch-englisch) umfasst rund 160 Foto- und Texttafeln und 15 Tonstationen. Sie dokumentiert die Entstehungsgeschichte, den Verlauf und die Wirkung dieses bedeutenden Prozesses. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen die Angeklagten. Ihre Selbstdarstellung während des Prozesses wird mit ihrem Handeln während des NS-Regimes kontrastiert.
Mit Hermann Göring, dem Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches und zweiten Mann im Staate Hitlers, der 1933 das Geheime Staatspolizeiamt eingerichtet hatte, mit Ernst Kaltenbrunner, dem Chef des Reichssicherheitshauptamtes, und mit Hans Frank, dem Generalgouverneur von Polen, um nur einige der Angeklagten zu nennen, standen wichtige Funktionsträger des NS-Regimes vor Gericht. Sie waren die tragenden Säulen des Regimes und des NS-Terrorapparates, den sie teilweise mit aufgebaut hatten und sie waren für Kriegs- und Massenverbrechen unvorstellbaren Ausmaßes mitverantwortlich. Ihre Schutzbehauptungen während des Prozesses, sie hätten nichts gehört, wenig gesehen, kaum etwas gewußt und seien lediglich unbedeutende Befehlsempfänger gewesen, gilt es zu demaskieren.
Ein weiteres Anliegen der Ausstellung ist es, auf die Bedeutung dieses Prozesses hinzuweisen, der in vieler Hinsicht ein Novum in der Geschichte des Völkerrechts darstellt. Er war der erste große Prozeß gegen führende Nationalsozialisten auf deutschem Boden. Getragen von der Überzeugung, dass im Angesicht der geschehenen Massenverbrechen ungeahnten Ausmaßes, die Verantwortlichen für diese Taten vor ein »Weltgericht« gestellt werden müßten, bildeten zum ersten Mal in der Geschichte Vertreter mehrerer Staaten einen gemeinsamen Gerichtshof, um Staatsmänner, Militärs und Wirtschaftsvertreter eines anderen Staates abzuurteilen. Nie zuvor war der Versuch unternommen worden, Staatsmänner persönlich für Angriffskriege, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen.
Vier Staaten unterschiedlicher Verfassung und Rechtsauffassung gelang es, sprachliche und menschliche Barrieren sowie mannigfaltige Sicherheitsprobleme, technische und organisatorische Schwierigkeiten zu überwinden, um bereits wenige Monate nach Kriegsende gemeinsam einen überaus materialreichen Prozeß gegen deutsche Kriegsverbrecher durchzuführen. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess hat der Nachkriegsgesellschaft das Ausmaß der nationalsozialistischen Verbrechen vor Augen geführt. Er war Ausgangspunkt für die historische Forschung. Bereits 1949 war das gesamte Prozeßmaterial in 42 Bänden erschienen. 22 dieser Bände umfassen das wörtliche Stenogramm aller 218 Verhandlungstage, es gibt 18 Dokumentenbände und zwei Registerbände. Bis heute stellt diese Dokumentation eine wichtige Quelle für die Forschung dar.
Auch zur Weiterentwicklung des Völkerrechts trug der Prozeß bei. Seine Nachwirkungen reichen bis zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag im Jahr 2002. Dies zu zeigen, ist Aufgabe der Ausstellung.
Zur Ausstellung ist ein deutsch-englischer Katalog erschienen. Er enthält die wichtigsten Teile der Ausstellung und bietet zusätzliche Informationen über den Internationalen Militärgerichtshof, das Alliierte Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau und die 12 Nürnberger Folgeprozesse.
Ausstellungsort
Gelände der Stiftung Topographie des Terrors
Niederkirchnerstraße 8, 10963 Berlin-Kreuzberg
Öffnungszeiten
Die Ausstellung ist täglich geöffnet.
Oktober - April 10 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, spätestens 18 Uhr
Mai - September 10–20 Uhr
Eintritt frei
Information
Stiftung Topographie des Terrors,
Dr. Claudia Steur,
Stresemannstraße 111, 10963 Berlin
Tel. (030) 254509-18
steur@topographie.de
Führungen nach Vereinbarung
Tel. (030) 25486703
ausstellung@topographie.de
Dr. Claudia Steur, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Topographie des Terrors, ist Kuratorin der Ausstellung.