In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Gedenkstättenarbeit grundlegend gewandelt. Aus Einrichtungen, die bis dahin mehr oder weniger am Rande der Gesellschaft angesiedelt waren und die um ihre breitere gesellschaftliche und politische Akzeptanz ringen mussten, sind spätestens mit der Etablierung der Gedenkstättenförderkonzeption des Bundes 1999 Institutionen geworden, die potentiell zur kulturellen Grundausstattung der Bundesrepublik zählen, wie Volkshochschulen, Theater oder Museen. Das heißt nicht, dass KZ-Gedenkstätten nicht auch weiterhin Desinteresse, Misstrauen, Ablehnung oder der alte Vorwurf der Nestbeschmutzung entgegenschlagen können, und gewiss sind nicht alle Gedenkstätten personell und finanziell so ausgestattet, wie sie es sich wünschen.
Aber es hieße den gewandelten geschichtspolitischen und gesellschaftlichen Kontext der Gedenkstättenarbeit gründlich verkennen, wollte man in ihnen entweder a priori Stiefkinder öffentlicher Aufmerksamkeit einschließlich kultur- und bildungspolitischer Bemühungen oder per se gesellschaftskritische Avantgardeeinrichtungen historischer Aufklärung sehen. Vielmehr ist zunächst nüchtern zu konstatieren, dass sich seit der Wiedervereinigung in der Bundesrepublik mit zunehmender Beschleunigung – und gleichwohl von vielen offenbar kaum wirklich wahrgenommen – ein Prozess der Nationalisierung negativen Gedenkens vollzogen hat. Mit negativem Gedenken ist der Umstand gemeint, dass begangene bzw. zu verantwortende Verbrechen im kollektiven Gedächtnis der Deutschen dauerhaft aufgehoben werden sollen; mit Nationalisierung ist die Tatsache bezeichnet, dass sich die Bundesrepublik mit der Erklärung des 27. Januar zum öffentlichen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus und die Befreiung der Konzentrations- und Vernichtungslager, dem Bundestagsbeschluss zur Errichtung des »Holocaust-Denkmals« in Berlin sowie der Verabschiedung der Bundesgedenkstättenkonzeption formell zum negativen Gedenken als einer nationalen Aufgabe bekannt hat.
Allerdings kann man in diesem Zusammenhang nicht übersehen, dass sich die Etablierung negativen Gedenkens als nationaler Aufgabe gleichsam »über die Bande« – und damit nicht ausschließlich intrinsisch motiviert – vollzog. So verdankt sich das Berliner »Holocaust-Denkmal« nicht zuletzt der Kritik – insbesondere des Zentralrates der Juden in Deutschland – an der »Neuen Wache«, die als nationale Gedenkstätte ursprünglich in der verschleiernden Manier insbesondere der fünfziger und sechziger Jahre »Allen Opfern von Gewaltherrschaft und Krieg« gewidmet sein sollte, während die Gedenkstättenkonzeption des Bundes entscheidend von der »Enquêtekommission zur Überwindung des SED-Unrechts im Prozess der deutschen Einigung« auf den Weg gebracht worden ist.
Die Geschichte der Lager Buchenwald und Sachsenhausen ließ sich eben keineswegs auf deren Geschichte als sowjetische Speziallager reduzieren. Und die Bewahrung nur dieses Teils ihrer Geschichte zur nationalen Aufgabe zu erklären, hätte sich ebenso wenig verständlich machen und legitimieren lassen, wie die Reduzierung des nationalen Verbrechens- bzw. Unrechtsgedächtnisses auf den DDR- und SED-Kontext.
Es geht mir aber nicht darum, einmal mehr die Ambivalenzen und Widerstände zu beklagen, die seit dem Ende des zweiten Weltkrieges und dem Untergang des »Dritten Reiches« den deutschen Umgang mit diesem Abschnitt deutscher Geschichte gekennzeichnet haben und nach wie vor immer wieder kennzeichnen, sondern es liegt mir daran, mich jenen Fragen anzunähern, die sich aus der Tatsache ergeben, dass Gedenkstättenarbeit nicht mehr am Rande der Gesellschaft sondern – jedenfalls normativ – in deren Mitte angesiedelt ist. Zweierlei scheint mir dabei zu konstatieren zu sein. Zum einen ist festzustellen, dass Institutionalisierung und Nationalisierung negativen Gedenkens historisch gesehen neuartig, vorbildlos und im internationalen Vergleich bisher weitestgehend einzigartig sind. Zum anderen hat die Verschränkung von Institutionalisierung und Nationalisierung negativen Gedenkens einen Zug zum Affirmativen für die Gedenkstättenarbeit zur Folge.
Zum ersten Punkt. Wenn bislang gesagt worden ist, dass die Spezifik der deutschen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus darin besteht, der historisch konkreten wie der zeitlich darüber hinausreichenden politischen Haftung eingedenk zu sein und zu bleiben und aus dieser Haltung und Perspektive heraus Gedenkstättenarbeit zu konzipieren, dann muss dieser Satz nunmehr ergänzt werden. Auch insofern begangene bzw. zu verantwortende Verbrechen – nicht erlittene, wie es traditionell ist – dauerhaft bewusst bleiben sollen, unterscheidet sich die deutsche Gedenkkultur von der Israels oder der der Vereinigten Staaten. Die naive Gleichsetzung von israelischen, US-amerikanischen und deutschen Konzepten – ich nenne Israel und die USA, weil Yad Vashem und das Holocaust-Memorial Museum in Washington zumindest oberflächlich zunehmend die Vorstellungen deutscher Politiker von »richtiger« Gedenkstättenarbeit prägen, jedenfalls als vorbildhafte, nachahmenswerte Bezugsgrößen immer wieder genannt werden – verbietet sich deshalb ebenso, wie der naive Import von Konzepten, etwa dem der »Holocaust-Education«. Dass in diesem Hinweis auf grundsätzliche Unterschiede quasi umgekehrt gerade ein starkes Argument für reflektierten und – buchstäblich – selbstbewussten Austausch und Kooperation liegen, muss nicht extra betont werden.
In innerdeutscher Hinsicht stehen Institutionalisierung und Nationalisierung negativen Gedenkens der Verschränkung bzw. Gleichsetzung von negativem Gedenken und negativem Nationalismus, wie er Befürwortern der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus eigen sein, aber auch abwertend zugeschrieben werden kann, entgegen. Die selbstbewusste Nation wäre in dieser Perspektive gerade die, die sich dem ihrer Geschichte inhärenten Menschheitsverbrechen von Generation zu Generation immer wieder neu stellt, sich zu ihrer politischen Haftung bekennt und sich des inneren Zusammenhangs von wahrhaftiger Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit und substantieller Verankerung bzw. Bewahrung der Demokratie in der Bundesrepublik bewusst ist.
In Bezug auf den Zug zum Affirmativen ist zu bemerken, dass ihm nicht durch die automatische Fortschreibung eines Geschichts- und Gesellschaftsbildes begegnet werden kann, deren reale Kerne insbesondere mit der Frühzeit der Bundesrepublik sowie den jeweiligen Anfängen der Gedenkstättenarbeit an den historischen Orten – vor allem auf den Geländen ehemaliger Konzentrationslager aber etwa auch Tötungsorten im Rahmen der so genannten Euthanasie – verbunden sind: hier die wenigen kritischen Aufklärer, dort die beschweigende, leugnende oder verdrängende Mehrheit der Bevölkerung einschließlich der Mehrheit der Politiker. Gewiss, gerade die Reklamierung und das (Wieder-)Erkennbarmachen der konkreten historischen Orte als Tat- und Leidensorte, als Verbrechensbeweise in Mitten Deutschlands, ist in der Bundesrepublik lange auf hartnäckigen und keinesfalls überall überwundenen Widerstand, Desinteresse oder bestenfalls Indifferenz gestoßen. Gleichwohl hieße ein ungeprüftes Festhalten an dem mit solchen Erfahrungen verbundenen Begriff vom kritischen Charakter der Gedenkstättenarbeit, die oben umrissenen Entwicklungen zu verkennen, und es würde weder der Tatsache gerecht, dass der Nationalsozialismus längst zum konventionellen Thema der Medien und der Öffentlichkeit geworden ist, noch dem Umstand, dass auch das Einklagen wahrhaftiger Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus essentiell zur Geschichte der Bundesrepublik gehört hat und gehört.
Allerdings: die Thematisierung von Nationalsozialismus oder Holocaust als solche bedeutet in Zeiten deren permanenter Beschwörung zunächst einmal gar nichts. Kritisch wird sie erst, wenn man Kernelemente der nationalsozialistischen Verbrechen wie Demokratieverachtung, Antisemitismus, biologisch-politisch oder nationalistisch begründete Überlegenheits- und Machtansprüche, Autoritätsgläubigkeit, blinden Gehorsam, Habgier, wegschauende Indifferenz, mangelnde aktive Mitmenschlichkeit bzw. aktiven Widerstand gegen Bürger- und Menschenrechtsverletzungen in Gestalt des deutschen Nationalsozialismus einerseits für überwunden hält und andererseits – in welcher konkreten Gestalt und wie umfassend verwirklicht auch immer – für nach wie vor bestehende historische Möglichkeit.
Nimmt man diese Doppelperspektive ein, dann lässt sich der mit der Nationalisierung verbundene affirmative Zug nicht in dem Bild einer ein für allemal durch die jeweilige (deutsche) Gegenwartsgesellschaft überwundenen bösen Vergangenheit konkretisieren, vielmehr – und paradox formuliert – gründete die Zustimmungsfähigkeit der jeweiligen Gegenwartsgesellschaft in deren kritischer Überprüfung vor dem Hintergrund der NS-Vergangenheit als einem negativen Horizont menschlicher, politischer und gesellschaftlicher Möglichkeiten.
Das hier umrissene Verständnis von Gedenkkultur verbietet es nicht nur, Erinnerung a priori zur Legitimierung der Bundesrepublik als »bestem aller denkbaren Deutschlands« einzusetzen – wohin solche Setzungen führen, hat die Gedenkpolitik der DDR gezeigt –, sondern es verweist zugleich darauf, dass Erinnerung und Gedenken einerseits und historisches Wissen andererseits unabdingbar aufeinander verwiesen sind. Diese Selbstverständlichkeit muss deshalb betont werden, weil in der gegenwärtig hochfrequenten Rede von der Pflicht zur Erinnerung, Erinnerung schnell zum Allgemeinplatz und Entscheidendes außer Acht gelassen wird.
Fragt man nämlich nach der Genese des Erinnerungsbegriffes im Zusammenhang mit der Nachgeschichte der nationalsozialistischen Verbrechen, dann fällt sofort die historische Neuartigkeit des Erinnerungsparadigmas als Mittel der Überwindung von Feindschaft, Verbrechen, Gewalt, Krieg und deren Folgen auf. Das klassische Mittel der Neuzeit zur Wiedergewinnung bzw. Festigung und Verstetigung von Frieden und Versöhnung war das Vergessen der ihnen vorausgegangenen Gewalttaten auf Seiten aller Beteiligten. Erinnerung ist in dieser Perspektive eine Praktik gewesen, die nicht dem Frieden sondern vor allem seinem Gegenteil in Gestalt der Bewahrung von Ressentiments, Rachegelüsten oder Revancheinteressen dienlich war. Die Nachgeschichte des Ersten Weltkrieges – nicht nur, aber insbesondere auch in Deutschland – steht z.B. hierfür, wie andererseits der Friedensschluss nach dem Dreißigjährigen Krieg ohne intentional damit verbundenes Vergessen nicht denkbar ist.
Im Zusammenhang mit den Erfahrungen des von Deutschen entfesselten Zweiten Weltkrieges und insbesondere nach der Befreiung der nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager erschien Vergessen als Mittel der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen allerdings nicht mehr vorstellbar. Da sie nicht von einem barbarischen sondern von einem der kultiviertesten Völker Europas begangen worden waren, ergab sich zwingend die Frage, wie dies überhaupt hatte geschehen können. Da der verbrecherische Charakter des Nationalsozialismus offen zu Tage lag, war die Frage nicht nur nach der moralischen Auseinandersetzung mit ihm, sondern auch die der juristischen Ahndung unumgänglich. Da den Alliierten beinahe unisono im besiegten Deutschland entgegen schlug, man habe von allem nichts gewusst und sich selbst die Haupttäter in den Nürnberger-Prozessen für nichtschuldig erklärten, hätte die alte Praktik des Vergessens diese Haltung nur bestätigt. In der Perspektive der Überlebenden der Lager hätte Vergessen als Mittel der Bewältigung geheißen, die nationalsozialistische Intention, mit der Aussonderung und Ermordung der politisch, sozialrassistisch oder rassenbiologisch definierten »Feinde« auch die Erinnerung an sie auslöschen zu wollen, nachträglich zu vollenden. In das »Nie wieder!«, mit dem insbesondere Überlebende der Lager von Anfang an auf Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg reagierten, war der Erinnerungsimperativ in einer Verschränkung von Mahnung, Bekenntnisverpflichtung, Erziehungsabsicht und politischer Haltung eingeschlossen.
Trotz dieser plausiblen, historisch mehr als nachvollziehbaren Genese und der damit verbundenen besonderen Dignität des Erinnerungsbegriffes – und im jüdischen Kontext wäre die Tradition des »Zachor!« als uraltes Kernelement der Bewahrung und Generierung von Identität noch hinzuzudenken – läuft der Erinnerungsbegriff allerdings zunehmend leer und droht das Anliegen, dem er eigentlich gewidmet ist, ernstlich zu beschädigen.
Dies liegt zunächst daran, dass der Erinnerungsimperativ zu einem Zeitpunkt öffentlich breiter akzeptiert und negatives Gedenken als nationale Aufgabe parlamentarisch sanktioniert worden ist, zu dem tatsächlich erinnerbare Geschichte und Vergangenheit zunehmend weiter auseinander treten. Auch wenn wir uns dagegen wehren und dagegen wehren müssen, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Nationalsozialismus auch der moralisch-ethische Kern der Auseinandersetzung sowie die mit diesem verbundene gesellschaftspolitische Aufmerksamkeit historisiert werden, vollzieht sich die Historisierung des Nationalsozialismus insofern zwangsläufig und unausweichlich, als aus Zeitgeschichte unaufhaltsam Geschichte und damit aus kommunikativem Gedächtnis kulturelles Gedächtnis wird – oder eben Vergessen. Konkrete und metaphorische Verkörperung findet dieser Prozess im Schwinden der Erfahrungs- und Beteiligtengeneration auf beiden Seiten – Opfern wie Tätern. Mit der Erfahrungsgeneration – vor allem auf Opferseite – schwindet nicht nur die lebendige Veto-Instanz gegen rein historiographische Formen der Darstellung und Deutung der NS-Vergangenheit, sondern auch das letzte Moment ihrer unmittelbaren Präsenz.
Der Erinnerungsimperativ verliert dadurch – will man ihn nicht auf eine Pathosformel reduzieren – gleichsam gegen sich selbst seinen Sinn, in Deutschland in doppelter Hinsicht. Erstens in der ganz rudimentären Weise, dass erinnert nur werden kann, was zuvor erlebt, erfahren und im persönlichen Gedächtnis bewahrt wurde. Und zweitens, insofern der Erinnerungsimperativ in der Geschichte der (west-)deutschen Gedächtnisbildung an die nationalsozialistischen Verbrechen auf das Engste mit dem Leugnen dieser Verbrechen vor allem in der Beteiligtengeneration verbunden gewesen ist. »Erinnere Dich!« hieß bzw. heißt vor diesem Hintergrund eigentlich: »Bekenne Dich zu Deiner Tat oder konkreten Mitverantwortung!« bzw. »Gestehe! Leugne nicht ab!«, »Tu nicht so, als hättest Du vergessen,« bzw. – mit den beiden Mitscherlichs gesprochen – »Leugne nicht, den Führer Adolf Hitler geliebt zu haben, d.h. mit ihm identifiziert gewesen zu sein«. Sowohl in der rudimentären Bedeutung von Erinnerung als Vorgang der Evokation von lebensgeschichtlich Zugewachsenen und Verankerten wie in der subkutan semantischen der Anerkenntnis persönlicher Beteiligung und Schuld, wenigstens aber konkreter Mitverantwortung, wird der Erinnerungsbegriff unproduktiv oder sogar zur Falle: einer heute Zwanzigjährigen, einem heute Zwanzigjährigen – beispielsweise – zu sagen, sie oder er möge sich der nationalsozialistischen Verbrechen erinnern, heißt – wenn man Nachplappern oder Berichten aus zweiter Hand nicht für Erinnerung halten will – entweder Unmögliches verlangen, oder Widerstände da auf den Plan rufen, wo dem Erinnerungsbegriff unausgesprochen eine persönliche Schuldzuweisung eingeschrieben ist. Es scheint deshalb in Bezug auf Erinnerung als Praktik an der Zeit, »Erinnerung der Vergangenheit« durch »Auseinandersetzung mit der Vergangenheit« zu ersetzen und Erinnerung als Bewusstseinsinhalt durch einen – im Gegensatz zur kritischen Geschichtsdidaktik ab den siebziger Jahren – nicht kognitivistisch verengten Begriff von Geschichtsbewusstsein im Sinne von Verständnis dafür, wie Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft konkret miteinander verknüpft sind obwohl sie im Zusammenhang mit der Erinnerung der NS-Verbrechen gleichsam a priori und konventionell als in anti-antisemitischer oder universalistisch humanistischer Perspektive wertorientiert verstanden wird – keinesfalls in dieser Perspektive wertorientiert sein muss. Dies zeigt die Geschichte der politischen Funktionalisierung der Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen ebenso wie der Umstand, dass man Auschwitz erinnern kann – siehe z.B. die sich häufenden neonazistischen Bekennerbesuche in KZ-Gedenkstätten –, um Auschwitz zu wiederholen.
Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit braucht aber, um praktisch folgenreich werden zu können, nicht nur Wissen, sondern Wissen in Verbindung mit einem Wertehorizont. Ohne konkretes historisches Wissen, das nicht einfach herauf beschworen werden kann, sondern vermittelt und erworben werden muss, würde Auseinandersetzung zu einer leeren, bestenfalls akademischen Übung. Ohne die Einbettung des Wissens in einen Wertehorizont bliebe das Wissen bedeutungslos und ohne praktische Relevanz. Und nicht zu vergessen: Wissen im Sinne von Tatsachenfeststellung ist einerseits noch keine Deutung von Geschichte, und andererseits gibt es keine Tatsachenfeststellung ohne bereits in sie eingegangene – bewusste oder unbewusste – Deutungen, insofern Tatsachen nicht nur auf Grund »klinisch reiner« empirischer Befunde definiert werden, sondern ebenso sehr gezeichnet sind von lebensweltlichen Prägungen, kulturellen Orientierungen, politischen Überzeugungen, erkenntnisleitenden Interessen und eben den Wertpräferenzen derer, die sie konstatieren.
Nimmt man das oben Gesagte ernst, dann ergibt sich als Anforderung an Gedenkstätten, dass sie zuvorderst transparente, diskursive Orte historischer Dokumentation und Bildung sein müssen, oder anders gesagt, Arbeitseinrichtungen mit einem gewissen Andachtscharakter, das heißt konkret: moderne (zeit-)historische Museen, die nicht vergessen machen, dass sie zugleich auch Tat- und Leidensorte sowie symbolisch und konkret Friedhöfe sind, und die sich darüber hinaus dadurch von gewöhnlichen Museen unterscheiden, dass sie nach wie vor humanitäre Aufgaben haben. Mit transparenten, diskursiven Orten – oder besser Institutionen – ist gemeint, dass die Gedenkstätten sich nicht nur dokumentierend und deutend auf den Nationalsozialismus und seine Verbrechen beziehen dürfen, sondern dass sie zugleich – und insbesondere in Bezug auf die Deutung der NS-Vergangenheit – ihre Kriterien hierfür offen legen, hinterfragbar machen und zur Debatte stellen müssen. Zu dieser Debatte – die letztendlich die Gedenkkultur als ganze betrifft – gehört auch die historisch und kunsthistorisch sowie museumsgeschichtlich informierte Auseinandersetzung mit den Symbolisierungs- und Repräsentationsformen der NS-Vergangenheit, die mittlerweile selbst ihre eigene, über fünfzigjährige Geschichte haben. Denn sie transportieren und vergegenwärtigen die Vergangenheit nicht nur, sondern sie wirken selbst bedeutungsbildend und können die Vorstellungen von der NS-Vergangenheit stärker prägen als die Sachverhalte selbst.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: die Auffassung von Gedenkstätten als einer spezifischen Form historischer Museen steht nicht für die Charakterisierung der NS-Vergangenheit als einer endgültig überlebten und abzulegenden Geschichte, sondern dafür, dass es keine selbsttätige, mündige, rationale Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit geben kann, wenn die historischen Zeugnisse dieser Zeit nicht mit der gleichen Sorgfalt und Professionalität wie die Überreste glücklicherer Geschichtsabschnitte gesammelt, bewahrt, erschlossen sowie historiographisch und repräsentationstheoretisch reflektiert ausgestellt werden. Zu den besonderen Problemen in diesem Zusammenhang gehört, dass Realien – und hier schließe ich Texte, Photos und Filme mit ein – im Zusammenhang mit der NS-Geschichte nur zu häufig als sich von selbst verstehende Symbole bzw. als unmittelbarer Ausdruck dessen, wie es gewesen ist, verstanden worden sind und noch verstanden werden. Kritische Realienkunde ist daher ebenso notwendig wie selten. Deutlich gesagt: nicht die Erfindung immer neuer symbolischer Formen der »Erinnerung«, nicht die Erfindung von Beeindruckungsräumen oder von (medialen) Vermittlungsmaschinerien ist dringlich, sondern die Grundsicherung quellengestützter Auseinandersetzungsmöglichkeit und -fähigkeit. Dies gilt um so mehr, als Gedenkstättenarbeit nur eine Form des Umgangs mit der NS-Vergangenheit ist. Deren massenkulturelle Vereinnahmung, wenn nicht Vernutzung, ist ebenso an der Tagesordnung, wie mittlerweile jede Form der Trivialisierung oder Legendenbildung denkbar ist. Vor diesem Hintergrund ist die sachliche Konsolidierung der Gedenkstättenarbeit zugleich die Voraussetzung dafür, massenkulturelle Gebrauchsweisen der
NS-Vergangenheit zu differenzieren und wo nötig überprüfbar zu korrigieren. Nicht zuletzt der Gedenkstättenalltag lehrt, dass die Aufhebung von stereotypen Vorstellungen und Klischees bereits ebenso wichtig ist, wie die Vermittlung oder Vertiefung von Wissen. Indirekt ist damit aber auch darauf verwiesen, dass sich Widerstände in Bezug auf die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit kaum mehr automatisch als Verdrängung oder als Verleugnung qualifizieren lassen, zumal nach der Nationalisierung des negativen Gedenkens. Sie werden zukünftig mehr und mehr auch daraufhin befragt werden müssen, ob und inwiefern sie auch Folgen der Gedenkkultur einschließlich ihrer trivialen oder mythisierenden Varianten bzw. unangemessener pädagogischer Strategien und Methoden sind. Moralisieren statt informieren, das Verweben von Information und (weltanschaulicher, politischer, religiöser, usw.) Botschaft, das Verordnen von Haltungen oder Identifikationen, Rede- und/oder Schweigegebote sowie Fragetabus im Namen welcher political correctness auch immer, stehen schon heute der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit deutlich im Wege. Schließlich hat heute kaum jemand in Deutschland keine Erfahrung mit dem »Lerngegenstand« Nationalsozialismus, seiner massenkulturellen Verwertung oder Formen unglaubwürdigen bzw. rein äußerlichen Umgangs mit ihm. Heute Lebende sind sich darüber hinaus zumeist der Tatsache bewusst, dass das »Nie wieder!« der Überlebenden der nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager allenfalls partiell und nur in bestimmten Weltgegenden realisiert und andererseits immer wieder vielfältig (politisch) funktionalisiert worden ist. Negatives Gedenken trifft auch aus diesem Grund auf Skepsis. Eine Skepsis, die nicht einfach verworfen werden kann, sondern auf ihre realen politischen und gesellschaftlichen Hintergründe befragt werden muss. Tut man dies, wird sichtbar, dass negatives Gedenken letztendlich nur so glaubhaft und überzeugend ist, wie die Gesellschaft, die es sich leistet.
Fazit: mit der Nationalisierung negativen Gedenkens, mit seiner – normativen – Verankerung in der Mitte der deutschen Gesellschaft und der unausweichlichen Historisierung der NS-Vergangenheit wird Gedenkstättenarbeit einfacher und schwieriger zugleich. Hört man in den öffentlichen Diskurs zur »Zukunft der Erinnerung« oder in gedenkstättenpädagogische Tagungen hinein, dann scheint es häufig so, als hinge diese Zukunft in erster Linie von der Überwindung der immer gleichen Gegner, mediengestützter pädagogischer Raffinesse und der Konservierung und Präsentation möglichst vieler Zeitzeugenberichte ab. Ich will den Realitätsgehalt solcher Vorstellungen gar nicht bestreiten, meine aber, dass sie die oben angedeuteten, mir zunehmend wesentlicher erscheinenden Fragen an die Kultur negativen Gedenkens und in dessen Zusammenhang an die Gedenkstättenarbeit kaum berühren, häufig sogar überblenden. Standortbestimmung, Selbstreflexion und museologisches wie pädagogisches Probehandeln tun angesichts der veränderten und sich weiter verändernden Rahmenbedingungen eher Not, als konventionelle Rechtfertigungen negativen Gedenkens oder Diskussionen, wie man alten Wein in neuen Schläuchen verkauft.
Natürlich müssen die materiellen Rahmenbedingungen dafür gegeben sein, aber ebenso notwendig sind ein wohlwollend-aufgeschlossenes Klima und die Möglichkeit offenen Erfahrungsaustausches und uneingeschränkter Debatte, beides keine Selbstverständlichkeit in einem Arbeitsfeld, das entgegen des humanen und demokratischen Impulses, der mit ihm verbunden wird, immer wieder weltanschaulichen oder moralisierenden Vorgaben ebenso ausgesetzt ist, wie höchst divergierenden Verbandsinteressen, Bestrebungen politischer Dienstbarmachung oder Überängstlichkeiten in Bezug auf angebliche Normverstöße. Andererseits lässt sich negatives Gedenken, insofern es den Gang der eigenen Geschichte und die Verfassung der eigenen Gesellschaft immer wieder kritischer Selbstreflexion aussetzt, womöglich am widerstrebendsten für welche Zwecke auch immer funktionalisieren. Zur umstandslosen Sinnstiftung egal welcher Art (parteipolitischer, religiöser, nationaler) eignet es sich jedenfalls nicht, und erst recht dann nicht, wenn man das nationalsozialistische Zentralverbrechen, den Massenmord an den europäischen Juden, als Zivilisationsbruch ernst nimmt. Kurz: negatives Gedenken zielt letztendlich auf die Gewahrwerdung der radikalen Unselbstverständlichkeit des (gesellschaftlich) Guten, über dessen Verständnis und Grad an Verwirklichung – etwas als Freiheit, Solidarität, Toleranz, Menschenwürde, Menschenrechte, Demokratie – immer wieder neu, historisch informiert zu sprechen wäre. Es ist in seinem Kern nichts anderes als willentliche und bedachte Selbstbeunruhigung, die in Verantwortung umschlagen soll, nicht zivilreligiöse Magie noch Schuldfaszination bzw. -verewigung. Aber auch hierüber wäre – im Sinne der Standortbestimmung – weiter nachzudenken.