Die Haftgruppe der sogenannten Eindeutschungspolen im SS-Sonderlager/KZ Hinzert
Mit dem sogenannten Polen-Erlass vom 8. März 1940 war polnischen Zivilarbeitern und Kriegsgefangenen der "Umgang" mit deutschen Frauen unter Androhung der Todesstrafe verboten worden. Bei Mißachtung erfolgte in der Regel die "Sonderbehandlung", d.h. die Ermordung der Männer. Die deutschen Frauen wurden im KZ Ravensbrück inhaftiert.
In über 900 bislang bekannten Fällen wurde von der Todesstrafe abgesehen und die polnischen Männer einem dreistufigen "Bewährungs- und Prüfungsverfahren" unterzogen, dazu zählte eine 6-monatige Inhaftierung im SS-Sonderlager/KZ Hinzert zur "Bewährung".
Die Referentinnen stellen ihre neuesten Forschungen zur Haftgruppe der sogenannten Eindeutschungspolen vor.
Referentin:
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Eine Anmeldung ist möglich unter: info@gedenkstaette-hinzert-rlp.de oder 06586/992493. Die Teilnahme ist kostenlos.