Ort: Universität Hamburg, Edmund-Siemers-Allee 1 (Ostflügel), 20146 Hamburg, Raum 221/Ost
Bei der Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde auf die Verbrechen der Nationalsozialisten Bezug genommen. Mit der Erklärung sollte eine rechtliche Ordnung für die Nachkriegswelt geschaffen werden, die derartige Verbrechen in Zukunft verhindert. In seinem Vortrag bindet der Politikwissenschaftler Rainer Huhle diese Zusammenhänge an aktuelle Debatten um die Verteidigung von Menschenrechten an. Der Vortrag findet im Rahmen der Tagung „NS-Geschichte, Institutionen, Menschenrechte“ (31.5.-2.6.2012, KZ-Gedenkstätte Neuengamme) statt. Weitere Informationen finden Sie im Anhang sowie im Internet unter www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de unter „Aktuelles“.