Ab 1943 setzte die SS im KZ inhaftierte Zeuginnen Jehovas in den Mütterheimen des „Lebensborn“ ein. Sie mussten dort im Haushalt und im Garten arbeiten, später auch in der Kinderbetreuung. Zuvor hatte die SS diese Haftgruppe bereits in ihren Privathaushalten und Gütern sowie im Ravensbrücker SS-Kinderheim beschäftigt.
Jeanette Toussaint wird an diesem Abend über die Beweggründe der SS und über die Bedingungen dieser Form der Zwangsarbeit informieren.