Erinnern, Betrauern, Wachrütteln

Gedenkveranstaltung
27. Januar 2015
10:00 - 15:30 Uhr
Ort: Heiligen-Geist-Kirche/ Rathaus Wismar
Veranstalter:

Gedenkveranstaltung für die Opfer der „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in Mecklenburg-Vorpommern in der NS-Zeit

27. Januar 2015 - 10:00-15:30 Uhr

Heiligen-Geist-Kirche/ Rathaus Wismar

Der 27. Januar – in Erinnerung an den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 70 Jahren – wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten

Roman Herzog mit Zustimmung aller Fraktionen für die Bundesrepublik zum offiziellen

„Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus“ proklamiert, vor allem in dem Wille „die Erinnerung wach zu halten für die lebendige Wirklichkeit in Gegenwart und Zukunft“, wie er im Bundestag begründete. Die Generalversammlung der Vereinten

Nationen erklärte den 27. Januar im Jahre 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Seit 2008 steht dieser Tag in Mecklenburg-Vorpommern auch im Zeichen einer lange Zeit tabuisierten und verschwiegenen Opfergruppe: den Menschen mit psychischen oder anderen Erkrankungen, geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der Erbgesundheitsgesetze und der sog. T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden. Mit der Übernahme der Macht am 30. Januar 1933 wurden die rassebiologischen Vorstellungen der Nationalsozialisten zur staatlichen Politik in Deutschland. Bereits ein halbes Jahr später verabschiedete die Regierung das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, auf dessen Grundlage deutsche Erbgesundheitsgerichte bis 1945 über 400.000 Menschen sterilisieren ließen. Die Radikalisierung der NS-Rassenpolitik gipfelte in den „Euthanasie-Morden“ an kranken und behinderten Menschen. Am 1. September 1939 ermächtigte Adolf Hitler ausgewählte Ärzte, Pflegerinnen, Pfleger und Hebammen zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. 1940/41 wurden reichsweit über 70.000 Patienten aus

Nervenheilanstalten, auch aus dem heutigen Mecklenburg-Vorpommern, in sechs Tötungsanstalten ermordet. Zwar wurde diese geheime „Aktion T4“ im August 1941 eingestellt, doch das Töten ging dezentral in den Anstalten weiter. Die Zahl der Opfer konnte nie abschließend geklärt werden. Heutigen Forschungen zufolge wurden mehr als 300.000 kranke und behinderte Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus bis 1945 ermordet: durch gezielte „Ausmerze“, durch Hungerkost, in den sog. „Kinderfachabteilungen“ u.a.. Die Dunkelziffer ist weit höher. Letztendlich waren die Vergasungsanlagen in den Tötungsanstalten die

Erprobungsfelder für die dann einsetzende Massenvernichtung der jüdischen Bevölkerung und anderer Bevölkerungsgruppen und ethnischer Minderheiten.

ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN – diese Veranstaltungsreihe steht seit 2008 für eine gewachsene trialogisch ausgerichtete Erinnerungskultur in unserem Bundesland – Dank allen, die dazu beigetragen haben und dieses gerade in heutiger Zeit auch weiter ermöglichen.

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