Gedenken und Datenschutz im Zusammenhang mit der öffentlichen Nennung der Namen von NS-Opfern in Ausstellungen, Gedenkbüchern und Datenbanken
In den Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes besteht eine Unsicherheit über die Nennung der Namen der Opfer.
Auf der einen Seite bestehen Archivrechte und der Persönlichkeitsschutz erwartet es, dass die Namen nicht ausgeschrieben werden. Auch bei manchen heute lebende Nachkommen existiert Interesse, dass der Name der verfolgten Vorfahren nicht genannt wird – sei es um Krankheiten nicht öffentlich zu machen, sei es um nicht als Mitglied einer marginalisierten Gruppe stigmatisiert zu werden.
Auf der anderen Seite ist es gerade das Anliegen der Gedenkstätten und Initiativen, die Opfer anzuerkennen und ihnen mit der Namensnennung eine individuelle Würdigung zu Teil werden zu lassen. Daneben gibt es Gruppen von Opfern, die erwarten, dass Ihre Namen als Grundlage für ein öffentliches Gedenken genannt werden.
Diese Unsicherheiten und die langanhaltenden Diskussionen um den korrekten und angemessenen Umgang mit den Namen von Opfern des NS-Regimes in Ausstellungen, Gedenkbüchern und Online-Präsentation soll während des eintägigen Kolloquiums dargelegt werden. Mit rechtlichen und ethisch-moralischen Fragestellungen sowie die praktische Handhabung werden sich die Vortragenden befassen und hoffentlich gemeinsam mit dem Auditorium möglichpraktizierbare Ergebnis oder zumindest übereinstimmende Handlungsnotwendigkeiten am Ende der Veranstaltung zusammenfassen
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Bis spätestens 23. Juni unter:
veranstaltungen@topographie.de oder
Telefon 030 254509-1 3
Teilnahme kostenfrei
Eine Veranstaltung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der Stiftung Topographie des Terrors in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv
Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Anhang