Volker LandDas deutsche Asylrecht als „Lehre aus der Vergangenheit“. Die Karriere eines vielstrapazierten Arguments
Das explizite Bekenntnis zu den Menschenrechten wie auch zum Asylrecht im Besonderen stand unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg für eine demonstrative Orientierung der Bundesrepublik am internationalen Normengefüge. Dabei liegt es nahe, die Entstehung des Artikels 16 des GG in seiner zunächst bewusst offenen Formulierung vor dem Hintergrund des National-
sozialismus zu betrachten. Insbesondere die persönlichen Exilerfahrungen vieler Mitglieder des Parlamentarischen Rates werden in diesem Zusammenhang immer wieder hervorgehoben. Doch in welchem Verhältnis stand das Asylrecht konkret zur nationalsozialistischen Vergangenheit? Wurde es tatsächlich „von Emigrant_innen für Emigrant_innen“ geschaffen?
Aus diesem Narrativ, das die Entstehung des bundes-republikanischen Asylrechts als Abkehr vom National-sozialismus interpretiert, entwickelte sich bald ein starkes politisch-moralisches Argument: gerade aufgrund dieser Vergangenheit gebe es in Deutschland eine besondere Pflicht, das Asylrecht zu schützen.
Welche Akteur_innen und Gruppen beriefen sich in ihrem Engagement für ein liberales Asylrecht auf die „Lehren der Vergangenheit“? War es politisch überzeugend und erfolgreich, sich darauf zu beziehen? Lag dem Argument tatsächlich eine konkrete Beschäftigung mit der Geschichte zugrunde? Und wie wirkte der Bezug zur national-sozialistischen Vergangenheit auf die Dynamik der späteren Asylrechtsdebatten?
Volker Land, Friedensdienst in der Gedenkstätte Maison d’Izieu, Studium der Geschichte, Wirtschaftwissenschaften und Kunstgeschichte/Bildwissenschaft. Z. Zt. Promotionsstudent am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur ‚Geschichte der Asyldebatten in der Bundesrepublik und der DDR’, Stipendiat des Arbeitskreises “Menschenrechte im 20. Jahrhundert“
Eintritt: 5 Euro