ALLIIERTE KRIEGSVERBRECHERPROZESSE UND DIE JURISTISCHE VERFOLGUNG VON NS-VERBRECHEN IN DER BUNDESREPUBLIK

16. Oktober 2015
Ort: Weimar, Tourist-Information Weimar
Veranstalter: Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Nationalsozialismus und Justiz 1933 bis 2015

Vorträge vom 16. Oktober bis zum 11. Dezember 2015 in der Tourist-Information Weimar

Eine Reihe der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen in Verbindung mit dem Förderverein Buchenwald e. V. und der Stadt Weimar 80 Jahre nach der Verkündung der nationalsozialistischen Nürnberger Gesetze

Vortrag von Dr. Wolfgang Form (Marburg)


Schon während des Zweiten Weltkrieges diskutierten Politiker, Diplomaten und Juristen der Alliierten über die Verfolgung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen. Mit der Moskauer Deklaration (Oktober 1943) wurde statuiert, dass solche Verbrechen in den Regionen strafrechtlich verfolgt werden sollten, in denen sie begangen wurden. Den Umgang mit Hauptkriegsverbrechern vertagte man auf eine spätere gemeinsame Entscheidung. Sie wurden dann in Nürnberg und Tokio vor Gericht gestellt.

Nach der Befreiung Europas sind in Deutschland und allen ehemals besetzten Ländern Tausende alliierte Kriegsverbrecherprozesse geführt worden. Aber auch in den vier Besatzungszonen haben deutsche Gerichte NS-Verbrechen strafrechtlich verfolgt. Sie waren bis Anfang der 1950er Jahre ausschließlich für Verfahren mit deutschen und staatenlosen Opfern zuständig. Das änderte sich mit der zunehmenden rechtlichen Autonomie der jungen Bundesrepublik deutlich. Zug um Zug erweiterten die Anklagebehörden ihren Fokus. Wichtige Meilensteine sind 1958 der Ulmer Einsatzgruppen- und der Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963 bis 1965. Endpunkte sind die Verfahren wegen der Mitwirkung an Verbrechen in den Konzentrationslagern gegen Demjanjuk, Gröning u. a. ab 2011.