Im Jahr 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175 StGB: Die Höchststrafe wurde im Zuge einer Umdefinition vom Vergehen zum Verbrechen von vier Jahren auf fünf Jahre Gefängnis heraufgesetzt. Dies war der Auftakt einer beispiellosen, brutalen Verfolgungs- und Ermordungswelle, die für viele Schwule in den Konzentrationslagern endete.
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Insgesamt wurden schätzungsweise 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1968 erhielt die DDR ein eigenes StGB, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Verfolgung nach § 175, die Verurteilungen und ihre Folgen bis in die heutige Generation sowie die aktuelle Entschädigungs-Debatte sind Themen der Diskussion.
Programm
Begrüßung
Dr. Ulrich Baumann, stellv. Direktor Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Grußwort
Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Gesprächspartner
Manfred Bruns, Bundesanwalt a.D.,
Barbara Loth, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin,
Prof. Dr. phil. Dr. jur. Rüdiger Lautmann,
Dr. Jens Dobler, Leiter des Archivs und der Bibliothek des Schwulen Museums in Berlin
Moderation
Martin Reichert
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Veranstalter: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH), www.mh-stiftung.de, Veranstaltung im Rahmen der Hirschfeld-Tage 2012, http://www.hirschfeld-tage.de
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Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis 7. Mai 2012 per E-Mail unter info[at]stiftung-denkmal.de an und planen Sie am Tag der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrollen ein.
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8. Mai 2012, 18 Uhr
Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Ort der Information, Cora-Berliner-Straße 1, 10117 Berlin