Die Landesregierung wird beauftragt, das Konzept „Geschichte vor Ort: Erinnerungskultur im LandBrandenburg“ (Ds 4/7529) zu überarbeiten. Dabei sind konkrete Maßnahmen festzulegen, um
als würdige Gedenkorte an die während der NS-Zeit Verfolgten und Ermordeten und als Lernorte überdiese Phase der deutschen Geschichte zu gestalten.
Bei der Vergabe von Zuwendungen und Fördermitteln (z.B. aus Lottomitteln, Vermögen der SED undMassenorganisationen und Förderprogrammen von Bund und EU) sowie beim Einsatz von Mitteln zurKonversion und Munitionssuche sollen Orte der NS-Verfolgung künftig bevorzugt berücksichtigt werden.