Stiftung niedersächsische Gedenkstätten begrüßt Entscheidung des Staatsgerichtshofes

Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
6. März 2019

Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten begrüßt die heutige Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg. Dieser hat die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die 2018 erfolgte Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten abgewiesen.

Pressemitteilung

Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs