Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten begrüßt die heutige Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg. Dieser hat die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die 2018 erfolgte Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten abgewiesen.