Die Gesellschaft in Deutschland steht vor vielfältigen Herausforderungen in einer Welt, die durch ein neues Ausmaß von Globalisierung und Migration geprägt ist. Ein- und Auswande-rungsprozesse führen daher verstärkt zu wissenschaftlichen und pädagogischen Diskussionen über einen zeitgemäßen Umgang mit Geschichte. Aus vielfältigen Zugehörigkeiten ergeben sich auch neue Perspektiven auf die Geschichte des Nationalsozialismus, wobei migrationsge-schichtliche, verflechtungshistorische und transnationale Zugänge an Bedeutung gewinnen.
Es entstehen neue Bildungsangebote mit und für Menschen mit Flucht- und Migrations-erfahrungen, die transnationale Fragestellungen und vielfältige Geschichtsnarrative aufgreifen und damit die Erinnerungskultur in Deutschland erweitern. Die Stiftung EVZ unterstützt diese Prozesse, indem sie mit diesem Programm die Aus- und Weiterbildung von Multi-plikator*innen und die Entwicklung innovativer, zielgruppenorientierter Angebote in Instituti-onen und von anderen Trägern der historisch-politischen Bildung fördert.
1. Ziele der Förderung
2. Was wird gefördert?
Es werden Projekte gefördert, die in gleichem Maße geschichtsinteressierte Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrungen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland gekom-men sind, wie auch Menschen, die in Deutschland geboren sind, zu Multiplikator*innen der historischen Bildung aus- und weiterbilden – idealerweise in einem Tandem-Format. Die Weiterbildung soll sich dabei auf Themen der NS-Geschichte und anderer Geschichten kollektiver Gewalt im 20. Jahrhundert sowie auf daraus resultierende Flucht- und Migrations-bewegungen und die Veränderungen der Erinnerungskulturen konzentrieren. Ebenfalls sollen Ansätze der Geschichtsdidaktik in Bezug auf diese Themen diskutiert und weiterentwickelt werden. Dabei werden die zukünftigen Multiplikator*innen angeregt, niedrigschwellige Kon-zepte für die historisch-politische Bildung heterogener Gruppen zu entwickeln. Bestandteil der Projekte kann auch die Erprobung und Anwendung dieser neuen Konzepte sein. Die Projektträger stellen sicher, dass durch ein geeignetes Team oder Kooperationen mit ande-ren Trägern verschiedene Geschichtsnarrative und Perspektiven gleichberechtigt einbezogen und/ oder erarbeitet werden. Es wird erwartet, dass in den geförderten Projekten eine Ausei-nandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus stattfindet.
3. Wer kann sich bewerben?
Organisationen und Institutionen, die in der formalen und non-formalen Bildung aktiv sind und über Expertise zur Geschichte des Nationalsozialismus und zur Globalgeschichte kollekti-ver Gewalt im 20. Jahrhundert verfügen., z.B. Bildungsstätten, Museen, Gedenkstätten, zivilge-sellschaftliche Akteure, Initiativen und andere gemeinnützige Vereine in Deutschland. Die Antragsteller können Kooperationen mit NGO’s, Migrantenselbstorganisationen und Initiati-ven, die mit Geflüchteten arbeiten, eingehen.
4. Höhe der Förderung
Für die Förderung sind insgesamt ca. 400.000 Euro vorgesehen. Die Förderung für ein Projekt kann zwischen 40.000 und 80.000 Euro für maximal 18 Monate betragen. Unterstützt werden Personal- und Sachkosten. Aufwandsentschädigungen für die ausgebildeten Multiplika-tor*innen während der Projektlaufzeit sowie Honorare für Dolmetscher*innen und ggf. psy-chologische Unterstützung sollten eingeplant werden. Kooperationen werden im Projektkos-tenplan abgebildet. Von Einrichtungen in kommunaler, staatlicher und kirchlicher Trägerschaft (wie z.B. NS-Gedenkstätten, Museen und kirchlichen Akademien o.ä.) wird ein angemessener Eigenbeitrag erwartet.
5. Antragstellung und Entscheidungsverfahren
Das rechtsverbindlich unterzeichnete Antragsformular und der Kosten- und Finanzplan sind per Fax, E-Mail (history@stiftung-evz.de) oder Post bis zum 30. Januar 2017 einzureichen. Wenn Sie den Antrag per E-Mail (Scan) oder Fax fristgerecht senden, reichen Sie bitte dennoch den Antrag mit der Originalunterschrift auf dem Postweg ein.
Bitte verwenden Sie dafür das Antragsformular sowie das Kosten- und Finanzplanformular der Stiftung. Bitte gehen Sie auf alle Detail-Fragen im Antragsformular ein. Bitte beachten Sie, dass das Kostenplan-Formular auch weitere Hinweise zur Vollständigkeit von Anträgen ent-hält.
Die Projekte müssen zwischen dem 15. Mai und 1. Juli 2017 beginnen. Die Stiftung EVZ bietet an, interessierte Antragsteller zu beraten, z.B. auf der Grundlage von kurzen Ideenskizzen, die auch per Email eingereicht werden können oder telefonisch. Wir möchten Sie ermutigen, die telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen und freuen uns auf entsprechende Projektideen. Die Entscheidung über die Förderung wird von der Stiftung EVZ unter Berücksichtigung von Empfehlungen einer Fachjury getroffen.
6. Vernetzung und Qualifizierung
Es ist vorgesehen, die geförderten Projekte zu begleiten, zu vernetzen und in der Öffentlich-keitsarbeit zu unterstützen. Ziel ist es, ein Netzwerk zu schaffen, um das Förderprogramm weiterzuentwickeln. Die Antragsteller sollten daher bereit sein, an den Begleitaktivitäten mit-zuwirken.
7. Information, Beratung und Kontakt
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Annemarie Hühne, Programmleitung
Lindenstraße 20-25 · 10969 Berlin
Tel.: (030) 25 92 97-16 Fax: (030) 25 92 97-11 history@stiftung-evz.de
8. Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie unsere weiteren Förderprogramme und aktuellen Ausschreibungen unter: http://www.stiftung-evz.de/projekte/aktuelle-ausschreibungen.html
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