Projektbeschreibung:
Gesetzentwurf der Bundesregierung..Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 16. Mai 2006 über die Änderung des Abkommens vom 6. Juni 1955 über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst und der Vereinbarung vom 6. Juni 1955 über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz..A. Problem und Ziel .Die in Luxemburg am 16. Mai 2006 von dem Internationalen Aus- schuss für den Internationalen Suchdienst beschlossenen Protokolle, mit denen das Abkommen vom 6. Juni 1955 über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst und die Vereinbarung vom 6. Juni 1955 über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz geändert werden, sollen innerstaatlich in Kraft gesetzt werden. Hierdurch soll die von allen Mitgliedregierungen des Internationalen Ausschusses ge- wünschte Öffnung der Archivbestände des Internationalen Such- dienstes für die Forschung ermöglicht werden. ..B. Lösung .Mit dem Vertragsgesetz werden die Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes dafür geschaffen, dass die Protokolle für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten können...C. Alternativen .Keine ..D. Finanzielle Auswirkungen .Es entstehen keine Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte. Vollzugsaufwand entsteht nicht. ..E. Sonstige Kosten .Zusätzliche Kosten für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau- cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. .Die Wirtschaft wird nicht mit Kosten belastet...F.Bürokratiekosten .Die Ressortabstimmung wurde vor dem 1. Dezember 2006 eingeleitet..___________________________________________________________________..Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: ..Artikel 1 Folgenden völkerrechtlichen Verträgen wird zugestimmt: .1. dem in Berlin am 26. Juli 2006 von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll vom 16. Mai 2006 über die Änderung des Abkommens vom 6. Juni 1955 über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst (BAnz. Nr. 241 vom 14. Dezember 1955), zuletzt geändert durch die Vereinbarung vom 15. Okto- ber 1973 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Such- dienst (BGBl. 1973 II S. 1520), .2. dem Protokoll vom 16. Mai 2006 über die Änderung der Vereinbarung vom 6. Juni 1955 über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Aus- schuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (BAnz. Nr. 241 vom 14. Dezember 1955), zuletzt geändert durch die Vereinbarung vom 22. Dezember 1972 über die Verlängerung und Änderung der Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Internatio- nalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationa- len Komitee vom Roten Kreuz (BGBl. 1973 II S. 1522). .Die Protokolle werden nachstehend veröffentlicht. ..Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. .(2) Der Tag, an dem die Protokolle nach ihrem jeweiligen Artikel IV für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben..Begründung zum Vertragsgesetz ..Zu Artikel 1 Auf die Protokolle findet Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwen- dung, da sie sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen. ..Zu Artikel 2 Die Bestimmung des Absatzes 1 entspricht dem Erfordernis des Artikels 82 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. .Nach Absatz 2 ist der Zeitpunkt, an dem die Protokolle nach ihrem jeweiligen Artikel IV für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, im Bundesgesetz- blatt bekannt zu geben. ..Schlussbemerkung Es entstehen keine Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte..Die Wirtschaft wird nicht mit Kosten belastet..Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sowie auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. .Der Gesetzesentwurf sieht keine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung vor. Geltende Vorschriften werden nicht vereinfacht oder entbehrlich.
Kontakt