Hier finden Sie werktäglich ausgewählte Presseerzeugnisse über Gedenkstätten und Themen der Erinnerungskultur.
12. Dezember 2000
Rechtssicherheit noch nicht gewährleistet - weitere Verzögerung bei Entschädigungszahlungen ehemaliger Zwangarbeiter
Eine definitive Zusicherung der Rechtssicherheit, welche die deutschen Unternehmen vor weiteren Klagen schützen soll, wird es weiterhin nicht 100%ig geben. Somit wird sich die Unterzeichnung, die für den Besuch des US-amerikanischen Präsidenten Bill Clinton in Deutschland geplant gewesen war, abermals verzögern. .
12. Dezember 2000
Gedenkstein für Algerier Noui wieder geschändet
Der Gedenkstein für den von Rechtsextremisten zu Tode gehetzten algerischen Asylbewerber Omar Ben Noui in Guben (Brandenburg) wurde neuerlich geschändet.
12. Dezember 2000
30-Tage-Frist für Österreich und Niederlande
New Yorker Komitee zur Kontrolle der Entschädigungszahlungen wird aufgefordert Druck auf Österreich und Niederlande auszuüben.
In Passau "Rechtsextremismus unerwünscht" Etliche demonstrierten gegen eine NPD-Veranstaltung - aber viele trauten sich nicht
Auf den Aushang der NPD am Ludwigsplatz hat jemand mit dickem Filzstift seinen Unmut geäußert: "Dieses Plakat ist eine Schande für die Stadt Passau. Nie wieder." Auch die Buchhändlerin in der Fußgängerzone betonte: "Wir wollen die alle ned." Und vor der Nibelungenhalle flatterte ein Banner der Stadt: "Rechtsextremisten unerwünscht".
Bundesförderung von Gedenkstätten - Austausch über erste Erfahrungen
Am Nachmittag des 1. Juni wird in Schwerin im Vorfeld des bundesweiten Gedenkstättenseminars auch ein Gespräch über erste Erfahrungen bzgl. der Bundesförderung von Gedenkstätten stattfinden. Dazu sind Verterter des BKM und des Beirats anwesend. Mitarbeiter von Gedenkstätten, die beim Bund Förderanträge gestellt haben oder in Zukunft stellen möchten, sind hierzu eingeladen..Weitere Auskunft: Thomas Lutz 030/254509-15.
12. Dezember 2000
Gericht sieht in "Babycaust" zulässige Äußerung. Vergleich von Abtreibungen mit dem Holocaust durch freie Meinungsäußerung gedeckt.
Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist der Vergleich von Abtreibungspraxen mit dem Holocaust durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Formulierung "Babycaust" sei durch Grundrecht gedeckt. .