»Wiedergutmachung als Auftrag«

Eine neue Dauerausstellung im Geschichtsort Villa Ten Hompel in Münster
04/2006Gedenkstättenrundbrief 130, S. 15-24
Julia Volmer-Naumann

In jüngster Zeit geht das öffentliche Interesse an der historisch-politischen Auseinandersetzung mit dem »Dritten Reich« deutlich merkbar über die Zäsur von 1945 hinaus und fragt nach den Folgewirkungen der nationalsozialistischen Diktatur- und Verfolgungserfahrung in der Nachkriegzeit. Diesen Impuls hat der Geschichtsort Villa ten Hompel in Münster aufgegriffen. Seit dem 30. Oktober 2005 präsentiert eine neue Dauerausstellung erstmals auf breiter Ebene die Geschichte der so genannten Wiedergutmachung. Der Ausstellungstitel »Wiedergutmachung als Auftrag« ist dabei bewusst aktivisch gewählt: Initiativen, Forderungen und Aktivitäten von Seiten der Verfolgten, der Politik und gesellschaftlichen Öffentlichkeit werden ebenso dargestellt und hinterfragt wie die Aufgaben, die der Verwaltung in den Bereichen Entschädigung und Rückerstattung übertragen wurden.

Die Stadt Münster hat besondere Beweggründe gehabt, eine Ausstellung zum Thema des politischen, gesellschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Umgangs mit nationalsozialistisch Verfolgten nach 1945 zu erarbeiten: Die Villa ten Hompel, in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts als Industriellenwohnsitz erbaut, beherbergte von 1940 bis 1944 den Befehlshaber der nationalsozialistischen Ordnungspolizei für das Rheinland und Westfalen, um dann zwischen 1954 und 1968 Sitz des Dezernats für Wiedergutmachung der Bezirksregierung Münster zu werden. Ein Gebäude mit spannungsgeladener und quasi »gegenläufiger« Geschichte also: Vor 1945 durch die Verwaltung genutzt, um die NS-Verfolgung zu koordinieren, beispielsweise Deportationen und deren Begleitung zu organisieren sowie Polizeibeamte für Verhaftungen, Repressalien und schließlich Massenerschießungen abzuordnen. Nach 1945 wiederum administrativ gebraucht, um nun aber über die Entschädigungsanträge der wenige Jahre zuvor Verfolgten zu entscheiden und gemäß dem Bundesentschädigungsgesetz Ausgleichszahlungen vorzunehmen. Mehr als 12 000 ehemals Verfolgte aus dem Regierungsbezirk Münster stellten in der Villa ten Hompel einen Antrag auf finanzielle Entschädigung für durch Verfolgung erlittene materielle, körperliche und psychische Schäden.[1]

Die Ausstellung »Wiedergutmachung als Auftrag«, die sich nun als erste Dauerausstellung bundesweit des Themenbereichs Wiedergutmachung annimmt, reicht allerdings weit über die Darstellung der münsterischen Entschädigungsgeschichte und der Hausgeschichte hinaus. Die Geschichte der Wiedergutmachung wird in ihren verschiedenen Facetten aufgezeigt. Die Sozial- und Erfahrungsgeschichte der Opfer, ihre Rückkehr und ihr Weiterleben in der Gesellschaft werden dabei ebenso dargestellt wie der öffentliche und politische Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und den Verfolgten. Nicht zuletzt ist die Geschichte der Wiedergutmachung auch Verwaltungsgeschichte: Gerade in einem Haus, in dem ein Dezernat des Regierungspräsidenten Fallakten bearbeitete, kommt dieser Aspekt deutlich zum Tragen.

Kurz zum Begriff »Wiedergutmachung«: Sowohl ehemals Verfolgte als auch Historiker kritisieren das Wort heute als Ausdruck einer unzulässigen Verharmlosung des Verfolgungsgeschehens.[2] Als Fachterminus bleibt »Wiedergutmachung« aber unverzichtbar, da das Wort schon für frühe, noch während des Krieges aufgestellte Forderungen von Verfolgten verwendet wurde und seither als Oberbegriff und einzig verfügbare inhaltliche Klammer für alle mit finanziellem Ausgleich von NS-Verfolgten verbundenen Handlungsfelder nach 1945 firmiert. Wiedergutmachung umfasst in diesem Sinn drei Bereiche, die auch in der Ausstellung dargestellt werden: Erstens die so genannte Globalentschädigung, das heißt den Aspekt der zwischenstaatlichen Entschädigungsabkommen, die 1952 mit dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel bzw. dem Zusatzabkommen mit der »Conference on Jewish Material Claims against Germany« einsetzten. Zweitens den Bereich der Rückerstattung enteigneter Vermögenswerte vor allem jüdischer Verfolgter und jüdischer und politischer Organisationen. Drittens schließlich die individuelle Entschädigung für Verfolgte, das heißt die Zahlung von Pauschalsummen und Renten für spezifische Verfolgungsschäden einzelner NS-Opfer, den Bereich also, mit dem sich das Dezernat für Wiedergutmachung in der Villa ten Hompel bis 1968 beschäftigte.[3]

Diese drei von 1945 bis in die jüngste Zeit hinein reichenden Themenkomplexe werden in der Ausstellung im Kontext der Geschichte der Bundesrepublik, in Teilen auch der DDR und daneben der internationalen Beziehungen präsentiert. Die inhaltliche und gestalterische Umsetzung dieser Aspekte ist nun, verteilt auf fünf Ausstellungsräume, zu besichtigen. Der Aufbau der Ausstellung erfolgte in einer Zusammenarbeit zwischen einem Mitarbeiterteam des Geschichtsorts Villa ten Hompel und einer Studierenden- und Diplomandengruppe der Fachhochschule Münster, Fachbereich Design. So konnte an inhaltliches und gestalterisches Design der ersten Dauerausstellung der Villa ten Hompel, »Im Auftrag. Polizei, Verwaltung und Verantwortung«, angeknüpft werden. Neue mediale Präsentationsmöglichkeiten, zum Beispiel eine sensorgesteuerte PC-Anwendung, wurden zudem in die Ausstellung integriert.

»Wiedergutmachung als Auftrag« versucht inhaltlich einen Spagat: Einerseits werden die Situation der NS-Verfolgten nach 1945, ihre Forderungen nach Anerkennung und Entschädigung sowie der (finanzielle) Ausgang von Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren aufgezeigt. Andererseits werden die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen präsentiert, die den Umgang mit dem Thema NS-Verfolgung und ihren Opfern sowie mit Fragen der Anerkennung und Wiedergutmachung prägten. Die Darstellung der bürokratischen Umsetzung des bundesrepublikanischen Wiedergutmachungs(-un-)willens spielt dabei eine zentrale Rolle: Die Situation der ehemals Verfolgten »vor den Schreibtischen« findet ebenso Beachtung wie die der zuständigen Sachbearbeiter »hinter den Schreibtischen«. Jeder Ausstellungsraum setzt einen anderen Akzent: Während es im ersten Bereich um die Themen Rückkehr von NS-Verfolgten, erste Fürsorgemaßnahmen und alliierte Aufklärungspolitik geht, widmen sich weitere Teile den Aspekten Globalabkommen, medizinische Versorgung, Rückerstattung und Entschädigung. Am Ende stehen neuere – auch nicht-finanzielle – Formen der Wiedergutmachung im Vordergrund: Neben der Schilderung beispielsweise des Abkommens über Entschädigung für Zwangsarbeit werden die symbolische Rückgabe jüdischen Eigentums, Gedenkinitiativen und Wiedergutmachungsmodelle in anderen Staaten präsentiert.

Vor einer Wiedergutmachung, vor einem Weiterleben stand erst einmal eine Rückkehr. Das Kriegsende 1945 erlebten die Überlebenden und ihre Familien als Befreiung. Ihre Leidenszeit in Konzentrations- und Zwangsarbeitslagern, Gefängnissen und Verstecken fand ein Ende. Gleichzeitig aber waren materielle Not und physische Schäden groß. Viele Überlebende wurden durch die Alliierten provisorisch in Lagern für Displaced Persons untergebracht; andere begaben sich auf eigene Faust in ihre Heimatstädte zurück.

Einen offiziellen Empfang überlebender Verfolgter gab es in Deutschland meist nicht. Im Gegenteil: Die Rückkehrer stießen nicht selten auf Vorbehalte und Vorurteile, auf Ablehnung und Abwehr. Die münsterische politisch-religiös Verfolgte Hildegard Ballhorn berichtete in einem Interview über die Rückkehr ihres Mannes Franz aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen:

»Nach dem Kriege drängte sich mir der Eindruck auf, daß teilweise die Meinung herrschte: Mein Gott, mußte der Mann denn aus dem KZ auch wiederkommen? Es wäre doch viel einfacher gewesen, man hätte ihm in jeder Zeitung einen Nachruf gewidmet und man hätte eine Gedächtnisstätte errichtet. Das wäre viel bequemer gewesen!«[4]

Verfolgtenberichte wie dieser werden im ersten Ausstellungsraum im Rahmen einer Inszenierung, bei der die Ausstellungsbesucher – wie die KZ-Heimkehrer 1945 – an ihren alten Haustüren klingeln können, präsentiert. Nicht selten wohnten dort nämlich nun neue Mieter und Besitzer, die den übernommenen Besitz nicht gerne aufgeben wollten. Für die Nachkriegsgesellschaft, die selbst mit den Kriegsfolgen zu kämpfen hatte, waren die Verfolgten häufig unbequem: Sie vergrößerten die materiellen Verteilungsprobleme, forderten ihren Besitz zurück, verlangten die Bestrafung der Täter, begehrten »Wiedergutmachung« und weckten zudem ein schlechtes Gewissen.

Sowohl in der verfolgten wie auch in der nicht-verfolgten Bevölkerung war generell das Bestreben groß, möglichst schnell die Vergangenheit hinter sich zu lassen – entweder aus Scham- und Schuldgefühlen bzw. besser schnell zu vergessender Mittäterschaft heraus, oder aber umgekehrt wegen psychisch belastender Erfahrungen wie zum Beispiel Erlebnissen während der KZ-Haft oder dem Verlust von Familienmitgliedern. Im zweiten Ausstellungsraum werden die vielfältigen Aspekte der Konfrontation mit den NS-Verbrechen, der Nachkriegssituation der verfolgten und nichtverfolgten Bevölkerung und ausländische Forderungen nach Wiedergutmachung thematisiert. Eine Überblendung von Fotos einer britischen Filmvorführung im westfälischen Burgsteinfurt mit dem KZ-Aufklärungsfilm »The Memory of the Camps«[5] bildet hierzu den Anfang. Für die Darstellung der Not der Befreiten in der Nachkriegszeit und des Einsetzens von ersten Selbsthilfe- und kommunalen Fürsorgemaßnahmen werden neben Dokumenten aus der Zeit auch Objekte, beispielsweise eine Schreibmaschine, mit der eine verfolgte »Bibelforscher«-Familie erste Entschädigungsanträge nach 1945 ausfüllte, gezeigt.

Die Aufnahme internationaler Entschädigungsverhandlungen wird mit viel Bildmaterial dokumentiert. Ein Plakat mit niederländischen Forderungen nach deutschen Gebietsabtretungen gehört hier ebenso dazu wie die fotografische Darstellung massenhaften israelischen Protests gegen die Aufnahme von Wiedergutmachungsverhandlungen mit Deutschland oder ein Fotoalbum mit Erinnerungsbildern des deutschen Delegationsleiters der Verhandlungen. Bei der Darstellung der öffentlichen Meinung zum Themenkomplex Wiedergutmachung schließlich werden Ergebnisse aus repräsentativen Umfragen verwendet: Diese zeigen auch das zwiespältige und teilweise durch Ablehnung geprägte Verhältnis zwischen der nicht-verfolgten deutschen Mehrheitsgesellschaft und den NS-Verfolgten, die vielfache Kontinuität von Vorurteilen und die damals schon weit verbreitete Kritik an angeblich übertriebenen Fürsorge- und Entschädigungsleistungen für die Opfer.

Die im Anschluss an die Darstellung der Lebensverhältnisse in der Nachkriegzeit gezeigte Inszenierung eines Arztzimmers in der Ausstellung weist im Besonderen auf ein öffentlich und wissenschaftlich häufig vernachlässigtes Faktum bei der Beschäftigung mit Verfolgung und Weiterleben hin. Viele NS-Opfer kamen schwer krank aus den Konzentrationslagern oder auch aus der Emigration zurück, und: sie blieben krank. Die Verfolgung zeitigte neben dem Verlust von Verwandten und Freunden und neben den materiellen Schäden schwere physische Folgeerscheinungen, die die NS-Opfer bis an ihr Lebensende begleiteten bzw. ihr Leben teilweise deutlich verkürzten. Zu den körperlichen traten darüber hinaus psychische Folgen, die durch begutachtende Ärzte, die gemäß Bundesentschädigungsgesetz den Schaden zu bewerten hatten, häufig nicht erkannt oder anerkannt wurden. Erst nach neuen Forschungen auf dem Gebiet der Psychiatrie in den 1960er und 1970er Jahren wurde beispielsweise das Krankheitsbild »KZ-Überlebenssyndrom« mit schwerwiegenden seelischen und körperlichen Folgeerscheinungen benannt.[6] Gerade die körperlichen Untersuchungen wurden von vielen Verfolgten zudem als belastend empfunden oder führten sogar zu Retraumatisierungen. Daneben verhalfen Körperschadensrenten oder die Übernahme von Medikamentenkosten, Heilbehandlungen und Kuren bei den anerkannten Verfolgten aber auch zu einer Verbesserung oder zumindest Milderung der schwierigen Lebenssituation.

Ein alter Röntgenbildbetrachter mit dem Bild eines durchschossenen Unterschenkels, eine Personenwaage, eine Wolldecke oder Medikamentendosen aus den 1950er und 1960er Jahren dokumentieren diese Seite der Verfolgungsfolgen ebenso wie ein ärztliches Attest zum Zweck der Vorlegung bei der Entschädigungsbehörde oder Fotos einer ärztlichen Untersuchung und eines speziell eingerichteten Verfolgten-Kurheims.

Einer der ersten Bereiche, in dem – zumindest theoretisch und teilweise – die Wiederherstellung des Zustands von vor 1945 erreicht werden konnte, war derjenige der Rückerstattung. Während die Verhandlungen zu zwischenstaatlichen Abkommen sich zum Teil bis in die 1990er Jahre hinzogen und die individuelle Entschädigung erst seit den 1950er Jahren in die behördliche Praxis umgesetzt wurde, konnte die Rückgabe geraubter Vermögenswerte schon direkt nach 1945 einsetzen. Eine Objektvitrine und der dritte Ausstellungsraum beschäftigen sich mit dieser Thematik. Hier knüpft die neue Dauerausstellung thematisch an die erste Wanderausstellung des Geschichtsorts Villa ten Hompel, »Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden«, aus dem Jahr 2000 an.

Nach Kriegsende forderten Überlebende die Rückgabe der »arisierten« und konfiszierten Häuser, Grundstücke, Möbel, Wertgegenstände und Vermögenswerte. Neben privaten Abmachungen regelten alliierte Rückerstattungsgesetze schon ab Mitte der 1940er Jahre die Rückgabe des Raubguts oder einen finanziellen Ausgleich dafür. Mit dem Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 legte schließlich auch die Bundesrepublik eine Rückerstattungsregelung vor. Rückerstattung erfolgte auf Antrag, der behördlich und gerichtlich überprüft und dabei häufig vom neuen Erwerber des Eigentums angefochten wurde. Die Antragsteller mussten materielle Verluste oder einen Zwangsverkauf unter Wert penibel nachweisen. Nicht selten entschieden – wie bei der Oberfinanzdirektion Münster – im Bereich Rückerstattung dieselben Beamten, die vor 1945 die »Arisierung« organisiert hatten, über den Rückforderungsanspruch ehemals Verfolgter.[7]

Die Ausstellung greift verschiedene Aspekte des Themenbereichs Rückerstattung auf und stellt diese auf unterschiedliche Weise dar: Anhand der Biographie der jüdischen Münsteranerin Henriette Rathgeber, geb. Hertz, die nach dem Krieg ihr Eigentum zurückforderte, wird exemplarisch der Umfang von Raub und Rückerstattung »im Kleinen« erarbeitet. Ein anderes Beispiel ist der Katholische Arbeiterverein St. Paulus aus der westfälischen Kleinstadt Greven. Das Vereinsvermögen inklusive Vereinshütte und -bibliothek wurde 1937 konfisziert – mit Hilfe von Fotos, Rückerstattungsdokumenten und anhand der Konfiskationsliste nachgekaufter Bücher wird die Verfolgungs- und Rückerstattungsgeschichte kleiner politisch-religiöser Vereinigungen rekonstruiert.

Den größten Teil – sowohl in Bezug auf den Raub wie auch dann die Rückerstattung – machte die Einziehung jüdischer Vermögensgegenstände aus. Aus diesem Grund wird bei der Darstellung der Rückerstattung ein besonderer Schwerpunkt auf die jüdischen Verfolgten gelegt. Eine PC-Anwendung beschäftigt sich speziell mit dem Entzug und der Rückgabe jüdischen Eigentums in Münster und im Münsterland.

Virtuell können sich Ausstellungsbesucher durch eine von Münsters Hauptgeschäftsstraßen, die Salzstraße, bewegen und das jüdische Geschäftsleben vor der Verfolgung ebenso wie Enteignung und Rückerstattung nachvollziehen. Ein Auszug aus dem Branchenbuch für den Regierungsbezirk Münster von 1937 zeigt die Präsenz jüdischer Viehhändler, die kurz danach enteignet und verfolgt werden. Ihre Verfolgungs- und Rückerstattungsgeschichten werden ebenfalls exemplarisch auf dem Bildschirm präsentiert.

Das Thema Entschädigung für NS-Verfolgte wird im vierten Ausstellungsraum präsentiert: In finanzieller Hinsicht bildet sie den wichtigsten Teilbereich der Wiedergutmachung. Gleichzeitig ist sie auch der Anker für die Anbindung der »Wiedergutmachungsgeschichte« an das Haus.[8]

Während im Bereich Rückerstattung über vorhandene bzw. ehemals vorhandene Vermögensgegenstände verhandelt werden konnte, war das Entschädigungsverfahren auf einer gewissermaßen »fiktiveren« Grundlage aufgebaut, nämlich der Ermessung und dem Ausgleich individueller Schäden. Nach dem 1953 erlassenen Bundesentschädigungsgesetz (BEG) waren drei Gruppen von Verfolgten entschädigungsberechtigt: politisch, »rassisch« und religiös Verfolgte. KPD- und SPD-Mitglieder, Juden, als »Zigeuner« Verfolgte oder katholische Priester fielen unter die BEG-Regelung, Anträge von Zwangsarbeitern, Euthanasie- und Sterilisationsopfern, sozial Verfolgten oder Deserteuren wurden hingegen abgelehnt. Wer als Verfolgter anerkannt wurde, konnte Entschädigung für verschiedene Schadensarten in Form von Renten- und Pauschalzahlungen beantragen – beispielsweise für Schaden an Körper und Gesundheit, an Freiheit, im beruflichen Fortkommen oder in der Ausbildung. Für die Darstellung innerhalb der Ausstellung bedeutet dies, dass einerseits die Gesetzeslage und der Behördenweg, den Antragsteller zu beschreiten hatten, mit ihren Problemen und Hindernissen aufgezeigt werden, um dann die Entschädigungsergebnisse zu skizzieren. Daneben werden auch die in der Verwaltung Tätigen dargestellt.

Gerade im Bereich Entschädigung war die »Schriftlastigkeit« der Überreste zum Thema Wiedergutmachung ein großes Problem für das Ausstellungsteam. Einerseits gehört die Präsentation von vielen – auch administrativen und häufig in einer sehr bürokratisch-rechtlichen Sprache verfassten – Dokumenten essentiell zur Praxis der Entschädigung dazu und muss dementsprechend verdeutlicht werden. Andererseits war es ein Anliegen, die viele museale »Flachware« durch sprechende Objekte, Bilder und Inszenierungen bzw. andere Präsentationsformen von Text zu ergänzen. Eine PC-Anwendung, die einen typischen »Antragsweg« mit Hilfe von sechs »Wegstationen« beschreibt, gehört in diesem Raum deshalb ebenso zum Konzept wie die besondere Gestaltung von Ausstellungsmöbeln: Ein »Sachbearbeiter-Schreibtisch« und zwei »Antragsteller-Stühle«, die mit Dokumenten bedruckt sind, geben Einblick in die Arbeitswelt der Verwaltungsangestellten und die Bewertung des Entschädigungsprozesses durch die NS-Verfolgten.

Die Verlegung des Entschädigungsverfahrens in einen administrativen Vorgang vernachlässigte die moralische Seite einer Wiedergutmachung an nationalsozialistisch Verfolgten: Mit der Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes war keine konkrete Anerkennung oder Würdigung als NS-Opfer verbunden, ebenso wenig eine Entschuldigung. Nicht mehr und nicht weniger als eine finanzielle Zahlung (und damit nur indirekte moralische Würdigung) wurde an die überlebenden Verfolgten geleistet – nicht gesetzlich anerkannten Opfern wurden dementsprechend materielle Leistungen und Anerkennung verweigert. Ein bürokratisches Verfahren bot in einer Zeit, in der NS-Verfolgte sich deutlich hinter anderen Kriegsgeschädigten einreihen mussten, auch nicht die Möglichkeit, die Verfolgung angemessen zu würdigen. Auch die Mitarbeiter des münsterischen Dezernats für Wiedergutmachung, deren Geschichte ebenfalls kurz skizziert wird, hatten trotz meist guten Willens wenig Ermessensspielraum.

Mit der Darstellung der Entschädigungsgeschichte endet die Ausstellung allerdings nicht: Nachdem die historischen Felder der Wiedergutmachung behandelt wurden, wird im letzten Ausstellungsraum auch auf die jüngere Geschichte der Wiedergutmachung bzw. auf Zukunftsperspektiven eingegangen.

Erst seit den 1970er Jahren rückten bisher kaum berücksichtigte Verfolgtengruppen, unter ihnen beispielsweise die Sinti und Roma, die zum Teil ebenfalls bei der Anwendung des BEG diskriminiert worden waren, in das politische Blickfeld. Insbesondere auch auf Initiative lokaler Gruppierungen kam es zu der Frage nach einer nachzuholenden Anerkennung bzw. Entschädigung. Seit Anfang der 1980er Jahre sind auf Bundesebene durch Beschluss des Bundestags einige Härtefonds eingerichtet worden, aus denen (noch lebende) Antragsteller Entschädigung beziehen konnten und können. Ein Beispiel für diese lange ausgegrenzte und durch die Härteregelung im Vergleich zum BEG unterdurchschnittlich entschädigte Verfolgtengruppe ist der Münsteraner Paul Wulf, der im Alter von 16 Jahren zwangssterilisiert wurde, mehrfache Entschädigungsanträge – auch in der Villa ten Hompel – einreichte, um schließlich erst 1981 einen Betrag von 5 000 DM als Entschädigung für seine Unfruchtbarmachung zu erhalten. Daneben wird auch das im Jahr 2000 unterzeichnete Abkommen zur Entschädigung der Zwangsarbeiter thematisiert. Es markiert die letzte größere Initiative, die eine »Wiedergutmachung« auf (wenn auch sehr moderater) finanzieller Basis regelte.

Ansonsten hat die Wiedergutmachung allerdings inzwischen andere, eher nicht-materielle Formen angenommen. Diese werden ebenfalls in der Ausstellung präsentiert. Dazu gehört beispielsweise das in der Villa ten Hompel installierte Gedenkbuch für münsterländische NS-Verfolgte. Eine andere Initiative, die im Rahmen der Ausstellung vorgestellt wird, ist die Berliner Stiftung »Zurückgeben«. Hier können sich Personen, die durch Ankauf oder Erbe in den Besitz ehemals jüdischer Wertgegenstände gekommen sind, melden und per Spende die Stiftung unterstützen bzw. nach dem Vorbesitzer der Objekte fahnden und diese zurückgeben.

Das Ausstellungsteam der Villa ten Hompel hat sich in diesem Zusammenhang selbst auf die Suche nach Gegenständen gemacht und präsentiert in der Ausstellung beispielsweise einen Zollstock, den ein münsterischer Junge 1942 auf der zerstörten Terrasse eines jüdischen Anwalts fand und mitnahm. Dieser Gegenstand, der den inzwischen im Rentenalter befindlichen Herrn sein Leben lang begleitet hat, soll nun an die Enkelin des Rechtsanwalts zurückgegeben werden – und wird vorher im Rahmen der Ausstellung gezeigt. Ein Filmmonitor mit einem Zeitzeugeninterview zum Thema »Wiedergutmachung und Geld« ergänzt die Präsentation. Die Aussage eines jüdischen Kameramanns zur Unbezahlbarkeit von NS-Verbrechensfolgen wird dabei kontrastiert mit einer graphischen Darstellung der Beträge, die in den Bereichen Wiedergutmachung und Kriegsfolgenkompensation ausgezahlt wurden.

Den Abschluss des Raums bildet einerseits die Frage nach außerdeutschen, neuen Formen des Umgangs mit staatlichem Unrecht, nach Opferanerkennung und Wiedergutmachung – zum Beispiel im Hinblick auf Projekte wie die ruandischen Gacaca-Tribunale oder die Verfolgung von serbischen Kriegsverbrechern durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag.[9] Aber auch die deutsche »Vergangenheitspolitik« steht noch einmal auf dem Prüfstand. Ausstellungsbesucher können zudem anhand verschiedener Begriffe (bezahlen, rächen, entschädigen) sich selbst nach ihrer (aktuellen) Einstellung zum Thema Wiedergutmachung befragen.

Zusammenfassend lässt sich für die Ausstellung »Wiedergutmachung als Auftrag« wie für die Thematik von Entschädigung und Rückerstattung sagen, dass sie vielfältige Einblicke in die Gesellschafts-, Sozial-, Politik- und Rechtsgeschichte nach 1945 bieten kann. Die Defizite der Wiedergutmachung, die Komplexität des Verfahrens und die Bearbeitung durch Behörden warfen für die betroffenen Verfolgten viele Probleme auf, gleichzeitig erfuhr ein Teil der Antragsteller auch eine gewisse Anerkennung und erhielt eine finanzielle Grundsicherung. Von einem echten Rückgängig- oder »Wiedergut-Machen« konnte allerdings keine Rede sein – dafür war das gesellschaftliche und auch wissenschaftliche Umfeld gerade in der Nachkriegszeit nicht geschaffen. Von 1945 an bis zur Diskussion über die Zwangsarbeiterentschädigung waren es besonders auch finanzielle Vorbehalte, die öffentlich immer wieder als Argument gegen eine Entschädigung aller Verfolgungsopfer geäußert wurden. Aber auch in moralischer Hinsicht dominierten häufig eher Schlussstrich-Forderungen als Eingeständnisse, eine Übernahme von Verantwortung oder schlicht Mitleid mit den und Verständnis für die Überlebenden.

Seit dem 30. Oktober 2005 wird in der Villa ten Hompel der Versuch unternommen, diesen Komplex in möglichst vielen Facetten – auch was die museale Präsentationsform angeht – darzustellen.

Kontakt und Information
Stadt Münster
Geschichtsort Villa ten Hompel
Kaiser-Wilhelm-Ring 28
48145 Münster
Tel. 0251/492-7101
E-Mail: tenhomp@stadt-muenster.de
https://www.stadt-muenster.de/villa-ten-hompel/startseite.html
 

Julia Volmer-Naumann ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster für die fach wissenschaftliche und didaktische Konzeption der Ausstellung »Wiedergutmachung als Auftrag« verantwortlich.
 

[1] Vgl. Alfons Kenkmann/Christoph Spieker (Hg.), Im Auftrag. Polizei, Verwaltung und Verantwortung. Begleitband zur gleichnamigen Dauerausstellung. Geschichtsort Villa ten Hompel, Essen 2001.

[2] Z.B. Ludolf Herbst, Einleitung, in: Ludolf Herbst/Constantin Goschler (Hg.), Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989, S. 7–31, hier S. 8–9.

[3] Vgl. dazu das jüngst erschienene neue Standardwerk Constantin Goschlers, Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945, Göttingen 2005.

[4] Bistumsarchiv Münster, Nachlass Franz Ballhorn, D 002, A 20, Tonbandabschrift Frau Ballhorn, Nottuln, betr. Erlebnisse im Dritten Reich, vom 8. 5. 1979 in Nottuln.

[5] Die bis in die 1980er Jahre nie vollständig präsentierte Fassung des Films befindet sich im Imperial War Museum in London.

[6] Vgl. z.B.: William Niederland, Folgen der Verfolgung: Das Überlebenden-Syndrom Seelenmord, Frankfurt a.M. 1980.

[7] Vgl. stellvertretend für die neuere Literatur zum Thema: Constantin Goschler/Philipp Ther (Hg.), »Arisierung« und Rückerstattung des jüdischen Eigentums in Europa, Frankfurt a.M. 2003.

[8] Vgl. dazu: Julia Volmer, Verwaltete Wiedergutmachung. Entschädigung für nationalsozialistische Verfolgung im Regierungsbezirk Münster, in: Geschichte im Westen, 17. Jg. (2002), H. 2, S. 150–164.

[9] Vgl. z.B.: Elazar Barkan, The guilt of nations. Restitution and Negotiating Historical Injustices, Baltimore 2001.