Wende durch die »Wende«

Der lange kurze Weg zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes
04/2001Gedenkstättenrundbrief 100, S. 91-100
Siegfried Vergin (unter Mitwirkung von Michael Reinold)

Seit der deutschen Einheit wurden die Gedenkstätten in der politischen und medialen Öffentlichkeit wesentlich stärker wahrgenommen. Zwei Legislaturperioden lang haben Enquête-Kommissionen über den Umgang mit der Vergangenheit im Prozess der deutschen Einheit debattiert. In einer Beschlussempfehlung vom 29. Juni 1994, GedenkstättenRundbrief Nr. 62/1994, wurden parteiübergreifend Essentials der Erinnerungspolitik formuliert. Das bürgerschaftliche Engagement von Gedenkstätten wurde dabei in seiner besonderen Rolle betont und deren Unterstützung festgehalten. Dass sich der Gedenkstättenbegriff seit der Wende erweitert hat, wird deutlich durch Formulierungen wie etwa: »Nach der Vereinigung müssen wir Deutschen für die Erinnerung an die Doppeltragödie eine unserer Geschichte angemessene Form finden.« Im Detail wurden die Errichtung der Gedenkstätte Neue Wache begrüßt, die Förderung von verschiedenen Gedenkstätten durch den Bund unterstrichen und einige Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsarbeit empfohlen. In seiner Rede, die im selben GedenkstättenRundbrief abgedruckt ist, befürwortet der Abgeordnete Siegfried Vergin die Grundsätze der Entschließung, fügt jedoch eine Reihe von Kritikpunkten im Detail an. In den sechs Jahre seit dieser Bundestagsdebatte hat das Parlament eine Gedenkstättenkonzeption verabschiedet und es wurde unter der neuen Bundesregierung ein Förderungsfonds für Gedenkstättenarbeit eingeführt.

»Vor vier Jahren habe ich an dieser Stelle bedauert, daß sich die Regierungskoalition nicht bereit fand, die Arbeit der Gedenkstätten von gesamtstaatlicher Bedeutung in ganz Deutschland wirklich zu sichern. Heute, nach drei Jahren Arbeit in der Enquête-Kommission sind wir uns einig und empfehlen Bundestag und Bundesregierung, Gedenkstätten an historisch herausragenden Orten in Ost- und Westdeutschland künftig dauerhaft durch den Bund und das jeweilige Sitzland zu fördern.«1 Zwei Reden im Deutschen Bundestag, die an entscheidenden Wegmarken der Gedenkstättenpolitik in der Bundesrepublik stehen: 1994 konnte ich nach Beratungen im Innenausschuss des 12. Deutschen Bundestages im Plenum zwar eine Einigung der demokratischen Fraktionen in Grundpositionen feststellen, aber in der wesentlichen Frage der Förderung von Gedenkstätten durch den Bund, legte die damalige Regierungskoalition nur einen sehr unzureichenden Vorschlag vor, der schließlich Grundlage der Gedenkstättenförderung (bis 1999) wurde.

Vier Jahre später bei der Debatte zum Schlussbericht der Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« und ihren Empfehlungen für eine Gedenkstättenkonzeption des Bundes blieb von diesen Mängeln nichts übrig, so dass ich die eingangs zitierte Feststellung im Plenum mit Genugtuung vortragen konnte. In diesen vier Jahren dazwischen vollzog sich in der Gedenkstättenpolitik auf Bundesebene ein entscheidender Fortschritt, der nicht das Ergebnis neuer Mehrheitsverhältnisse war, sondern der auf fundierter Arbeit, Gesprächen und Überzeugungsarbeit beruhte.

Nachdem die Bundesregierung 1999 die Empfehlungen der Enquête-Kommission aufgriff und zur Grundlage ihrer Gedenkstättenförderung machte2, lohnt sich ein genauer Blick auf die Zeit der Enquête-Kommission und die Erarbeitung der Empfehlungen für die Gedenkstättenkonzeption allemal.

Der 12. Deutsche Bundestag: Gedenkstättenförderung als Neuland

Erst mit fast 50 Jahren Abstand zum Kriegsende debattierte der Deutsche Bundestag 1994 Fragen der Gedenkstättenförderung. Zwar hatte es Mitte der achtziger Jahre Initiativen der SPD-Fraktion zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im Rahmen der Diskussionen zur Einrichtung eines zentralen »Denkmals für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft« in Bonn gegeben, aber bis dahin wurde die Frage einer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Gedenkstätten im Bundestag nicht debattiert und kaum gesehen. Es wäre zu kurz gegriffen, diese Nichtbeachtung allein auf die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und die Kulturhoheit der Länder, in deren Rahmen die Zuständigkeit für die Gedenkstätten liegt, zurückzuführen. Ohne dies hier näher auszuführen können, bleibt die Feststellung, dass die Politik der Bundesrepublik sich grundsätzlich sehr schwer tat, offen und frei mit dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus umzugehen.3

Auch in diesem Bereich fand – institutionell – eine entscheidende Veränderung mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 statt. Mit dem Artikel 35 des Einigungsvertrages wurden kulturpolitische Aufgaben des Bundes in den neuen Ländern benannt, die im wesentlichen eine Bewältigung des Erbes des Zentralismus der ehemaligen DDR waren. In diesem Zusammenhang musste der Bund auch Fragen nach dem Umgang mit den ehemaligen »Nationalen Mahn- und Gedenkstätten« der DDR beantworten. Zwar waren diese Einrichtungen konsequenterweise in die Trägerschaft der jeweils neuen Länder übergegangen, aber aufgrund des o.g. Artikels 35 blieb der Bund bei der Umgestaltung hier vor allem finanziell in der Pflicht; die neuen Länder wären hier schlicht überfordert gewesen. Der Bund musste erstmals Kriterien entwickeln, nach denen Gedenkstätten von Bund und Ländern gefördert werden konnten. In den Beratungen des Innenausschusses plädierte die SPD damals sehr dafür, dies nun grundsätzlich für die gesamte Bundesrepublik zu tun, da sich die historische Verantwortung für den Nationalsozialismus ja nicht zwischen Ost und West aufteilen ließ. Dazu war die damalige Mehrheit aus CDU/CSU und FDP im Bundestag nicht bereit.

Aber es konnte zumindest erreicht werden, dass nicht nur ehemalige »Nationale Mahn- und Gedenkstätten« in die begrenzte Bundesförderung (50% Bundesanteil bei der Finanzierung; begrenzt auf 10 Jahre) aufgenommen wurden, sondern auch neue Einrichtungen wie beispielsweise die Gedenkstätten Hohenschönhausen, Torgau oder Bautzen eine Anschubfinanzierung erhielten. Ein Erfolg war auch die Aufnahme von ganz Berlin in die Gedenkstättenförderung, was in besonderer Weise den West-Berliner Gedenkstätten Topographie des Terrors, Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz und Deutscher Widerstand zugute kam. Sehr schnell wurde klar, dass diese zusammengeschusterte Förderung in sich selbst wenig schlüssig und vor allem für eine wirkliche Sicherung der Gedenkstättenarbeit unzureichend war, sie blieb eben ein halbherziger Kompromiss.

Wesentliche Unterstützung erhielt diese Bewertung durch die zeitgleich tagende Enquête-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland«. Im Rahmen der Aufarbeitung der SED-Diktatur debattierte diese Kommission notwendigerweise auch Fragen des instrumentalisierten Antifaschismus der DDR, wie er sich in besonderer Weise in den »Nationalen Mahn- und Gedenkstätten« ausdrückte und Fragen des Gedenkens an die Opfer der kommunistischen Diktatur. Sehr lebhaft – mit der entsprechenden öffentlichen Wirkung – wurden diese Diskussionen besonders dann, wenn beides zusammentraf, wie bei den Gedenkstätten Sachsenhausen und Buchenwald, die jeweils die Geschichte von NS-Konzentrationslager und sowjetischem Speziallager zu erinnern haben. Bei einer gemeinsamen Sitzung von Innenausschuss und Enquête-Kommission 1994 in der Gedenkstätte Sachsenhausen ging es daher nicht nur sehr lebhaft zu, sondern erstmals wurden geschichtspolitische Fragen und Fragen der Gedenkstättenförderung gemeinsam von Gremien des Deutschen Bundestages diskutiert. Während der Innenausschuss aber nur einige Grundpositionen umriss und bei der Förderung halbherzig blieb, formulierte der Schlussbericht der Enquête-Kommission erstmals die Notwendigkeit und besondere Aufgabe der Erinnerung für den demokratischen Staat und empfahl die Förderung von Gedenkstätten von gesamtstaatlicher Bedeutung durch den Bund.4 So umfasste meine Bilanz am Ende der 12. Wahlperiode zwar wichtige Mängel, aber ein erster Durchbruch für die Gedenkstätten wurde erreicht. Das Thema war auf der Tagesordnung und blieb es durch die Empfehlungen der Enquête-Kommission auch in der folgenden Wahlperiode.

Der 13. Deutsche Bundestag: Ein neuer Konsens

Zwischen allen demokratischen Fraktionen bestand zu Beginn der 13. Wahlperiode Einigkeit, erneut eine Enquête-Kommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einzusetzen, bei der jedoch Fragen der Fortführung der Aufarbeitung im Vordergrund stehen sollten. Die SPD-Fraktion hatte sich bei den Beratungen zum Einsetzungsbeschluss sehr dafür eingesetzt, der Kommission auch den Auftrag zu erteilen, grundsätzliche Vorschläge für eine Gedenkstättenkonzeption des Bundes und gesamtdeutsche Formen der Erinnerung zu erarbeiten. Diese Forderung stieß fraktionsübergreifend auf Zustimmung, so dass begründete Hoffnung bestand, einen wirklichen Fortschritt bei der Gedenkstättenförderung zu erreichen.5 Die von der Kommission eingesetzte Berichterstattergruppe »Gedenkstätten« widmete sich unter meiner Leitung – dem Entstehungszusammenhang der Kommission entsprechend – grundsätzlichen Fragen von Gedenkstätten zur SED-Diktatur und Fragen zur Rolle der »Nationalen Mahn- und Gedenkstätten« in der DDR. Unsere zentrale Frage nach der Gedenkstättenlandschaft in den neuen Ländern umfasste notwendigerweise Gedenkstätten zur Erinnerung an die SED-Diktatur wie an die NS-Terrorherrschaft. Allen Mitgliedern der Berichterstattergruppe war klar, dass wir diese Fragen nicht losgelöst von der Gedenkstättenlandschaft in den alten Ländern diskutieren konnten. Erstmals war es somit gelungen, Fragen der Gedenkstätten in ganz Deutschland zur gründlichen Beratung auf die Tagesordnung eines Gremiums des Bundestages zu setzen.

Dank der besonderen Möglichkeiten einer Enquête-Kommission – sei es bei dem Zusammenwirken von Abgeordneten und Wissenschaftlern in der Kommission oder bei der Unterstützung durch einen professionellen Arbeitsstab – konnte die Berichterstattergruppe gründlich arbeiten. Das besondere Engagement aller Mitglieder dieser Gruppe zeigte sich auch im Arbeitsstil, der in besonderer Weise auf einem grundsätzlichen Konsens aufbauen konnte, der durch die Arbeit der Kommission stetig ausgeweitet wurde. Der enge Kontakt mit Opferverbänden und vor allem zahlreiche Vor-Ort Besuche und Sitzungen bei und mit den Gedenkstätten trugen dazu in besonderer Weise bei. Ganz wesentlich war auch die politische Zurückhaltung fast aller Mitglieder der Kommission, die sich nicht als Zensor der Gedenkstätten sahen oder an politische Direktiven für die Gedenkstätten dachten. Die spezifische Erfahrung der staatlichen Gedenkstätten der DDR hatte ex negativo eine heilsame Wirkung.

Am Ende ihrer Arbeit konnte die Kommission im Konsens aller demokratischen Fraktionen grundsätzliche Vorschläge für eine Förderkonzeption des Bundes vorlegen. Ganz wesentlich – und für ein Parlamentsgremium neu – war es, dass diese Förderkonzeption in eine präzise Beschreibung der Aufgaben und notwendigen Rahmenbedingungen für die Gedenkstättenarbeit in Deutschland eingebettet wurde. Internationale Zusammenhänge und Verpflichtungen wurden formuliert, die Notwendigkeit der politischen Bildungsarbeit ausführlich beschrieben und schließlich – bei aller politischen Zurückhaltung – der »Wert« von Erinnerungsarbeit für die Demokratie. Erstmals wurde klar der Blick auf die gewachsene, dezentrale demokratische Erinnerungskultur und Gedenkstättenlandschaft gerichtet.6

Folgerichtig war es, dass diese Aufgabenbeschreibung in der Empfehlung mündete, Gedenkstätten von gesamtstaatlicher Bedeutung in ganz Deutschland künftig dauerhaft von Bund und jeweiligem Sitzland zu fördern, dafür notwendige Kriterien wurden klar benannt. Dazu gehörte auch die Empfehlung, begrenzt Projekte regionaler Gedenkstätten (im Sinne einer Anschubfinanzierung) zu unterstützen, um so der vielfältigen und dezentralen Gedenkstättenlandschaft gerecht zu werden. Aufgrund ihres Entstehungszusammenhangs konnte die Kommission – nach Abstimmung mit den betroffenen Ländern – konkrete Gedenkstätten nur für die neuen Länder und Berlin benennen; die Kriterien sollten aber grundsätzlich für die Förderung in ganz Deutschland gelten.

Schließlich war es ein besonderer Erfolg, bei der Formulierung der grundsätzlichen Aufgaben die Gedenkstätten nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch für beide Diktaturen in den Blick zu nehmen. Zwar musste sich die Kommission dafür gelegentlich den Vorwurf der Gleichsetzung von NS- und SED-Diktatur gefallen lassen, aber wer den Bericht aufmerksam liest (und so auch die Arbeit der Enquête-Kommission verfolgt hat), wird sehen, dass davon keine Rede sein kann. Deutlich wird auf die »grundsätzlichen Unterschiede und Dimensionen der Verbrechen« hingewiesen.7

Für eine Gesamtbewertung der Arbeit der Enquête-Kommission(en) ist es sicher noch zu früh8, aber dennoch lässt sich bereits jetzt feststellen, dass mit den im Konsens aller demokratischen Fraktionen ausgesprochenen Empfehlungen zur Gedenkstättenförderung ein Fortschritt erreicht wurde, der auch weit über den SPD-Leitlinien-Antrag der 12. Wahlperiode hinausgeht. Quasi vollendet wurde dieser Fortschritt mit der weitgehenden Übernahme dieser Empfehlungen bei der »Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes« durch die neue Bundesregierung im Jahr 1999.9 Nach weniger als einem Jahr waren wesentliche Empfehlungen einer Enquête-Kommission berücksichtigt und umgesetzt – ein wirklich außergewöhnlicher Vorgang in der Parlamentsgeschichte. Sicher hat diese Schnelligkeit auch mit dem Programm und Ehrgeiz einer neuen Bundesregierung zu tun; die entscheidende Veränderung liegt jedoch vorher in der Ausweitung des Grundkonsenses und der Anerkennung der besonderen Bedeutung der Gedenkstätten bei allen Fraktionen des Deutschen Bundestages, die ohne die Arbeit der Enquête-Kommission nicht möglich gewesen wäre. Auch im 14. Deutschen Bundestag hat man bei der Beratung der Gedenkstättenkonzeption im zwischenzeitlich eingerichteten Kulturausschuss sehr auf die Pflege dieses Konsenses geachtet. Dies kann man nur begrüssen, denn in diesen Konsens sind – zumindest in den Grundprinzipien – die Experten, Gedenkstätten und Opferverbände einbezogen.

Die mühevolle Arbeit der Kommission, die Einbeziehung der Betroffenen und die vielen Vor-Ort-Gespräche waren letztlich die Grundlage für diesen Konsens, der in einem herkömmlichen parlamentarischen Verfahren eines Ausschusses sicher kaum zu erreichen gewesen wäre. Aber auch politische Zurückhaltung gegenüber den Gedenkstätten, d.h. positiv gewendet die Akzeptanz ihrer Unabhängigkeit und die ihrer Gremien, hat sich als sehr klug erwiesen, abgesehen davon, dass dies in einer freiheitlichen Demokratie unerlässlich ist. Der Erfolg der Enquête-Kommissionen in diesem Bereich ist aber ohne die veränderten politischen Rahmenbedingungen der alten Bundesrepublik und schließlich des vereinten Deutschland nicht zu verstehen.

Ende der siebziger Jahre (durchaus anknüpfend an Ansätze aus den frühen 60er Jahren im Rahmen großer NS-Prozesse) begann sich eine breite Öffentlichkeit für die Aufarbeitung der NS-Diktatur zu interessieren. Auch wenn der vielfach engagierte Einsatz für die Einrichtung von Gedenkstätten nicht sofort und überall auf ungeteilte Zustimmung (bisweilen sogar offenen Widerstand) stieß, hatte sich bis Ende der achtziger Jahre eine dezentrale, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Gedenkstättenkultur herausgebildet. Auch in der Politik befreite sich die Beschäftigung mit der NS-Diktatur weitgehend vom Verdacht der »Nestbeschmutzung«. Auch wenn man parteiübergreifend noch nicht in der Lage war, klar die Versäumnisse der Aufarbeitung des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik zu benennen (auch der Enquête-Kommission sollte dies nur in Ansätzen gelingen), fand man doch zu einer gemeinsamen Bewertung der NS-Diktatur und der Notwendigkeit der Erinnerung und Aufklärung. Die Rede von Bundespräsident Richard von Weizsäcker zum 8. Mai 1985 im Deutschen Bundestag ist in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. In gewisser Weise wurde diese Entwicklung vollendet durch die Proklamation des 27. Januar zum »Nationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus« durch Bundespräsident Roman Herzog im Jahr 1996. Es wäre angesichts der Ignoranz und Demütigung, die NS-Opfer lange nach 1945 in der Bundesrepublik erfahren mussten, unangemessen von einer Erfolgsgeschichte der Erinnerungskultur – ex post betrachtet – zu sprechen. Aber die Entwicklung dieser Erinnerungskultur gehört in besonderer Weise auch zum erfolgreichen Prozess der Reifung eines demokratischen Bewusstseins der Bundesrepublik, das sich zwischen der klaren Festlegung des Grundgesetzes 1949 einerseits und der geistigen und ideologischen Hinterlassenschaft der Tätergesellschaft andererseits entwickelte.

Dank dieser Erfahrungen und Entwicklungen wurde seitens der Politik die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur gleich beim Sturz der SED-Diktatur bzw. nach der Vereinigung als zentrale politische Aufgabe anerkannt. Willy Brandt war es auch, der bei der Einsetzung der ersten Enquête-Kommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 1992 im Deutschen Bundestag mahnte, die Versäumnisse der Aufarbeitung nicht erneut zu wiederholen. Diese vor allem westdeutsche Erfahrung wurde ganz wesentlich ergänzt durch den Willen der jungen Demokratie in der DDR, die SED-Diktatur aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Die Bewahrung und Vermittlung der Erfahrung der Diktatur (insbesondere auch in Gedenkstätten) war bereits kurz nach der Revolution im Herbst 1989 und den freien Wahlen im März 1990 ein zentrales Anliegen und wurde auch als Notwendigkeit für die Etablierung einer demokratischen Ordnung und Gesellschaft angesehen. Diese Erfahrung bei der Überwindung der Diktatur, hier einer kommunistischen, hat gerade auch auf der konservativen Seite der Politik im Westen zu einem Überdenken (wenn auch noch nicht zu einer umfassenden Aufarbeitung) der eigenen Haltung zur vielfach geschmähten »Vergangenheitsbewältigung« der NS-Diktatur geführt.

Diese beiden Quellen aus Ost und West waren für die gesamtdeutsche Erkenntnis der Notwendigkeit der Aufarbeitung und der Bedeutung von Erinnern und Gedenken zentral und letztlich auch die Bedingung dafür, dass die Enquête-Kommission einmütig Empfehlungen zur Gedenkstättenförderung und Bedeutung der Gedenkstätten für die Erinnerungskultur aussprechen konnte.

Sicher gab es nach dem Zusammenbruch nicht nur aufgeklärte Konservative, sondern bisweilen, gerade bei der Diskussion von KZ- und Speziallager-Geschichte einiger Gedenkstätten, auch Rückfälle in geschichtspolitische Debatten der 50er Jahre (übrigens rechts wie links), die aber weit unter dem Niveau geschichtswissenschaftlicher Erkenntnisse blieben. Diese Art von Debatten wird bei einer Gesamteinschätzung sicher nur eine Fußnote bleiben, die aber bei manchen Überlebenden und persönlich Betroffenen auch alte Wunden aufgerissen oder neue verursacht hat.

Gelegentlich wurde zu Beginn der neunziger Jahre auch die Gefahr eines ideologischen »roll-back« formuliert, in dem Sinne, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur das Ende der Beschäftigung mit der NS-Diktatur sei und letztlich zu deren Verharmlosung führen könnte. Dies schien mir bereits damals wenig plausibel und hat sich in den folgenden Jahren auch keineswegs bewahrheitet. Im Gegenteil: der Wegfall des Legitimationszwanges des Antifaschismus für die SED-Diktatur hat erst eine umfassende Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus ermöglicht. Gesamtdeutsch waren Debatten und Forschungen zum Nationalsozialismus von der Systemauseinandersetzung befreit, so dass man beispielsweise zu einer neuen, an den Quellen und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten Darstellung der »Roten Kapelle« kommen konnte, wie überhaupt zu einem sehr viel angemesseneren Blick auf den deutschen Widerstand insgesamt.

Für die Gedenkstättenpolitik war die Beschäftigung mit der SED-Diktatur eine zentrale Wegmarke. Erst über diesen Umweg (u.a. des Art. 35 des Einigungsvertrags) war es – angesichts der damaligen Mehrheitsverhältnisse – möglich, sich auch mit den Gedenkstätten zur NS-Diktatur im Bundestag zu beschäftigen. Sicher ließe sich dazu Kritisches sagen, auch die Frage stellen, inwieweit dieser Umweg nicht nochmals das Desinteresse und die Demütigung der NS-Opfer wiederholt. Schließlich gab es nie eine Parlamentskommission zur Aufarbeitung der NS-Diktatur. Aber für mich wiegt das Ergebnis schwerer als die Kritik. Ich habe mich stets bemüht, bei diesem Umweg letztlich auf das Ziel einer »umfassenden Gedenkstättenkonzeption« (so der Einsetzungsbeschluss für die zweite Enquête-Kommission) hinzusteuern, d.h. zu einer Einbeziehung von Gedenkstätten zur NS- und SED-Diktatur in ganz Deutschland zu kommen. Als Vertreter der Oppositionspartei konnte ich das nur durch langfristige Überzeugungsarbeit und persönliches Vertrauen erreichen. Dazu gehörte auch die Zurückhaltung, nicht jeden geschichtspolitischen Konflikt auszutragen oder aufzuwärmen. Gerne hätte ich die Versuche der massiven Einflussnahme von Bundeskanzler Helmut Kohl auf die Gedenkstätte Deutscher Widerstand aufgearbeitet, schließlich offenbarte sich hier ein Geschichtsverständnis bzw. eine Geschichtspolitik wie sie eher den »Pankower Machthabern« angestanden hätte, als dem Bundeskanzler des Grundgesetzes. Aber sei’s drum. Das Zusammenbeißen der Lippen hat sich angesichts der Gedenkstättenkonzeption gelohnt. Außerdem beruhte die Zurückhaltung auf Gegenseitigkeit, so dass alle Seiten – bisweilen sogar die PDS – den Grundlinien des Berichts zustimmen konnten. Politik und wissenschaftliche Auseinandersetzung müssen sich an diesen Punkten bisweilen anders verhalten.

Die Arbeit der Enquête-Kommission führte auch – nicht allein, aber durchaus spürbar – zu einem neuen Verhältnis von Politik und Gedenkstätten. Vertreter der Politik kamen offiziell in die Gedenkstätten, um zuzuhören, zu lernen und um die Kompetenz der Gedenkstättenmitarbeiter/-innen einzubeziehen. Die Gedenkstättenvertreter ihrerseits waren nun nicht mehr Teil der Herrschaftslegitimation (in der DDR) oder mussten ihre Interessen gegen offizielle Widerstände oder Zurückhaltung der Politik (in der alten Bundesrepublik) durchsetzen. Gefragt war nun klassische politische Lobbyarbeit im demokratischen Staat. Fragen der Selbstorganisation und damit zwingend auch des Selbstverständnisses der Gedenkstätten wurden diskutiert, die bis heute andauern. Hier haben gerade die Bundesförderung für die Gedenkstätten in den neuen Ländern und die zeitgleiche Arbeit der Enquête-Kommission sehr positiv gewirkt: die erste Bundesförderung – auch wenn sie konzeptionell zunächst ein Torso und halbherziger Kompromiss war – hat die Möglichkeiten moderner Gedenkstättenarbeit und -gestaltung spürbar verbessert (am deutlichsten sichtbar in den wegweisenden Ausstellungen in Buchenwald); Landesstiftungen für die Gedenkstättenarbeit wurden in fast allen neuen Ländern eingesetzt. Beides hat den Diskussionen und Entscheidungen im Westen sehr wichtige Impulse geliefert. Schließlich hat die politische Arbeit im Umfeld der Enquête-Kommission die Gründung der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Bundes- und Landesträgerschaft befördert. Mit dieser Arbeitsgemeinschaft bekamen Politik und Parlament einen sichtbaren Ansprechpartner, der im Entscheidungsprozess einer modernen parlamentarischen Demokratie unersetzlich ist. Die Stellungnahmen dieser Arbeitsgemeinschaft waren für den Schlussbericht der Enquête-Kommission nicht nur eine große Hilfe, sondern fast schon eine Voraussetzung. Gerade diesen Stellungnahmen ist im übrigen auch das klare Bekenntnis zur Vielfalt der Gedenkstätten und der Förderung der dezentralen Gedenkstättenlandschaft zu verdanken.

Sicher kann man den Empfehlungen der Enquête-Kommission eine Einseitigkeit im Hinblick auf die neuen Länder vorwerfen. Aber dies gilt nur für die konkreten Vorschläge zur Förderung und nicht für die grundsätzlichen Aussagen, die sich auf die Gedenkstättenlandschaft insgesamt beziehen. Und schließlich erklärt sich die Konzentration auf die neuen Länder aus dem Entstehungszusammenhang der Kommission. Gerade in diesem Bereich hat die Kommission aus meiner Sicht übrigens ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Gedenkstättenlandschaft zur SED-Diktatur 10 Jahre nach Ende der Diktatur sehr viel gefestigter arbeiten kann als die Gedenkstätten zur NS-Diktatur in der alten Bundesrepublik zu einem vergleichbaren Zeitpunkt (übrigens auch sehr viel besser finanziert als viele Gedenkstätten im Westen bis heute). Vielleicht ist es nur mein persönlicher Eindruck, aber die Diskussionen der neunziger Jahre, gerade auch die geschichtspolitischen Fragen eines Vergleichs der Diktaturen, haben letztlich zu einem tieferen Verständnis von Diktatur und Demokratie beigetragen. Gerade in Osteuropa (z.B in Polen oder Tschechien) wurde dies genau wahrgenommen und der Bericht der Enquête-Kommission dementsprechend positiv gewürdigt. Manchmal scheinen mir die ostdeutschen Gedenkstätten (inklusive Berlin) hier übrigens Schrittmacher zu sein. Ein »roll-back« ist aber nur bei denen zu beobachten, die in alten Grabenkämpfen der siebziger Jahre steckengeblieben sind.

Schnell umgesetzt, aber auch gut?

Nach wenig mehr als einem Jahr nach der Debatte des Berichts der Enquête-Kommission hat die Bundesregierung am 27. Juli 1999 eine neue Gedenkstättenförderung vorgelegt, die alle wesentlichen Punkte der Enquête-Kommission berücksichtigte: dauerhafte institutionelle Förderung für Gedenkstätten von gesamtstaatlicher Bedeutung, mögliche begrenzte Projektförderung für regionale Gedenkstätten in Anerkennung der dezentralen Gedenkstättenlandschaft sowie vor allem die Übernahme der Förderkriterien, die von der Kommission gründlich vorbereitet und mit den Ländern und Gedenkstättenvertretern abgestimmt worden waren. Besonders erfreulich ist es, dass dafür die finanziellen Mittel deutlich ausgeweitet wurden (2000: 10 Mio; 2001: 15 Mio DM). Schon im ersten Jahr konnten regionale Gedenkstätten wie z.B. die Villa ten Hompel in Münster Bundesmittel erhalten, die großen KZ Gedenkstätten (Bergen-Belsen, Neuengamme, Dachau) erhielten die dringend benötigten Mittel, um ihre Neugestaltung zu beginnen. Gerade für die alten Länder ist dies ein ganz wesentlicher Fortschritt.

Grundsätzlich bewährt hat sich auch die hälftige Finanzierung zwischen Bund und Ländern: zum ersten ist dies aufgrund der Kulturhoheit der Länder auch bei Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung zwingend notwendig; zum zweiten macht dies auch politisch Sinn, da dies zwangsläufig zu einer Verankerung der Gedenkstättenarbeit in der Region und im Land, und somit zur politischen Verantwortungsübernahme führt. Kein Land kann sich daher mit Verweis auf die Bundesförderung aus der Verantwortung für die Gedenkstätten im eigenen Land herausreden. Somit ist quasi institutionell gesichert, dass die Verantwortung für die Beschäftigung mit der Geschichte der Diktaturen auch wirklich eine gemeinsame, gesamtstaatliche bleibt. Und im übrigen sichert die geteilte Verantwortung im föderalen System auch die politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten.

Dennoch wird die Praxis der Förderung der Bundesregierung den eigenen Maßstäben nicht gerecht. Es ist sicher sinnvoll, die institutionelle Förderung auf große Einrichtungen zu beschränken, die auch überregionale Aufgaben wahrnehmen. Die Konzeption der Bundesregierung befürwortet daher ausdrücklich, die Aufnahme von Dachau, Bergen-Belsen und Neuengamme in eine institutionelle Förderung des Bundes, dies wird auch in Anlehnung an die Enquête-Kommission ausführlich (und richtig) begründet.10 Dennoch wird auf politischer Ebene eine Aufnahme in die institutionelle Förderung abgelehnt. Dies ist aus meiner Sicht weder fachlich zu begründen (der Bericht der Bundesregierung tut ja gerade das Gegenteil) noch politisch haltbar. Da war die Enquête-Kommission mit den alten Mehrheitsverhältnissen sehr viel weiter. Für eine sozialdemokratische Bundesregierung ist dies allemal ein Rückschritt, der möglichst bald behoben werden sollte. Gerade durch eine sichere Förderung dieser Einrichtungen können dort auch »Dienstleistungsfunktionen« für kleinere Einrichtungen wahrgenommen werden. Unter diesen Voraussetzungen kann man sich bei regionalen Einrichtungen auf die begrenzte Projektförderung beschränken und so auch Handlungsspielraum für die Förderung unterschiedlicher Projekte gewinnen. Hier müsste die Umsetzung dringend nachgebessert werden.

Zukunft der Erinnerung?

Mit der neuen Gedenkstättenkonzeption auf Grundlage der Empfehlungen der Enquête-Kommission sind für die Gedenkstätten in ganz Deutschland nun verlässliche und gute Rahmenbedingungen gegeben. Wenn man die Zeit seit 1945 betrachtet, hat es lange, für viele Überlebende zu lange gedauert; wenn man die Zeit der Erarbeitung und Umsetzung in Parlament und Regierung in den Neunzigern betrachtet, ging es schneller als manch andere, bisweilen auch einfachere Beratungskomplexe.

Die Schnelligkeit gerade der neuen Bundesregierung lag vielleicht auch an den zeitgleich veröffentlichten Plänen des zeitweiligen Staatsministers Michael Naumann für ein großes Holocaust-Museum in Berlin als »Haus der Information« zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Ein völlig überflüssiges Projekt angesichts der Gedenkstättenlandschaft in Deutschland, aber eine Idee, die zu kritischen Fragen nach einem vergleichbaren Einsatz für die Gedenkstätten geführt hat. Wenn das die Umsetzung der Gedenkstättenkonzeption beschleunigt hat, soll’s mir recht sein. Im eigentlichen Sinne war die neue Bundesregierung zumindest bei der Erarbeitung der Gedenkstättenkonzeption gut beraten.

Die Aufarbeitung der Entscheidungen zur Gedenkstättenkonzeption, ihre geschichtspolitischen Hintergründe und ihre Bewertung überlasse ich gerne der Zeitgeschichtsschreibung. Bei einer gewissen Genugtuung über das Erreichte und das eigene Bemühen, dies befördert zu haben, denke ich aber auch an zukünftige Fragen: Wie werden die Erinnerungsformen ohne Zeitzeugen aussehen, welche Erinnerungsformen sind im Medienzeitalter möglich, notwendig und angemessen? Ohne weitere Professionalisierung und notwendige Musealisierung werden die Gedenkstätten da nicht auskommen. Wie kann hier aber auch das notwendige bürgerschaftliche Engagement erhalten werden?

Höchst interessant ist für mich aber auch die Öffnung für internationale Vergleiche und Zusammenhänge. Wenn wir künftig gemeinsam mit Gedenkstätten zur Geschichte des GULag, mit Gedenkstätten aus Südafrika und Südamerika diskutieren, dann kann das den eigenen Horizont positiv erweitern und zusätzlich für die Gefahren von Freiheit und Demokratie sensibilisieren. Vielleicht waren die Debatten zur »doppelten Vergangenheit« hierfür eine gute Vorbereitung. Allerdings darf der offene Blick »nach draußen« nicht zur Auflösung der eigenen Verantwortung im Rahmen einer Verallgemeinerung (»Unrecht gibt’s doch überall…«) führen. Der Blick nach »draußen« setzt vielmehr die genaue Kenntnis der eigenen Geschichte voraus und kann dann auch nicht zu einer vermeintlichen Relativierung führen.

Es bleibt aber auch abzuwarten, wie sich die neuen politischen Rahmenbedingungen auf die Erinnerungskultur auswirken. Erinnern, Gedenken und Gedenkstätten sind inzwischen parteiübergreifend respektiert. Die Erinnerung muss heute eigentlich nicht mehr oder kaum noch geschichtspolitisch erstritten werden, jedoch birgt gerade auch die neue Akzeptanz grundsätzliche Probleme, die nicht weniger schwerwiegend sein können. Es ist sicher sehr positiv, den Wert der Gedenkstätten für die Demokratiesicherung zu betonen; ich selbst habe dafür stets geworben. Dies kann aber nur funktionieren, wenn wir die Gedenkstätten als Lernort begreifen, d.h. wenn wir dort historische Informationen erhalten, die wir dann selbst einordnen und bewerten. In diesem Sinne, d.h. auch ex negativo, können die Gedenkstätten das Bewusstsein für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie schärfen. Wirklich verpflichten können sie aber eigentlich zu nichts, schon gar nicht auf einen Staat. Gedenkstätten als Orte des Leids, der Verfolgung und schließlich als Friedhöfe können Leid und Tod von Menschen nicht nachträglich einen Sinn verleihen. Leid und Mord bleiben sinnlos. Wir gedenken der Ermordeten und Umgekommenen aus Respekt vor ihrer Würde und nicht weil wir darin einen Sinn sehen oder hineininterpretieren. Daher müssen sich Gedenkstätten letztlich dieser Sinnstiftung entziehen. Entscheidend bleibt deren Aufgabe der kritischen Aufklärung und Wissensvermittlung – und dies bedingt eben auch politische Unabhängigkeit.

In diesem Sinne unterscheidet sich seriöse Gedenkstättenarbeit übrigens auch von Prestige- und Schauprojekten der Aufarbeitung und Erinnerungskultur. Gerade die Erinnerungspolitik könnte in Zukunft zu einem klassischen Spielball symbolischer Politik und Inszenierungen werden, die sich fast schon chic und routiniert zu Gedenktagen präsentiert. Und aus Diskussionen über Geschichte wird dann sehr schnell Gerede, das sich immer mehr vom eigentlichen Geschehen löst. Man redet viel über Bewältigung, vermeintliche Aufarbeitung und Erinnerungskultur, weiß aber immer weniger über das eigentliche Geschehen der Diktatur. Wenn sich die Aufarbeitung aber von ihrem eigentlichen Gegenstand löst, so wird sie unkonkret und schließlich zur Phrase. Aufarbeitung heißt für mich aber zunächst Wissen zu vermitteln, über das, was Menschen erleiden mussten, über das, was Menschen verbrochen haben und auch über das, dem Menschen widerstanden haben. Erst dieses Wissen kann unser politisches Bewusstsein schärfen und der geschichtspolitischen Instrumentalisierung, aber auch modernen Beliebigkeit entgegenwirken. Die Gedenkstätten werden bei dieser Wissensvermittlung mit den Schulen und der politischen Bildung eine große Aufgabe haben. Und vielleicht sollte dieses Wissen der stärkste Pfeiler unserer Erinnerungskultur sein, stärker als Inszenierungen, hohle Rituale und Sonntagsreden.

1     Rede Siegfried Vergin im Deutschen Bundestag zum Schlussbericht der Enquête-Kommission

»Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« am 17. Juni 1998 (Plenarprotokoll 13/240; S. 22109–22112, hier: 22111)

2     Vgl. Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes; Unterrichtung der Bundesregierung BT Drs. 14/1569 (27.7.1999)

3     Dazu näher: Siegfried Vergin: Zwiespältige Erinnerung – Erinnern und Gedenken

in der alten Bundesrepublik, in: SPD-Bundestagsfraktion (Hrsg.), Dokumente Nr. 7/1998; S. 8ff.

4     Bericht der Enquête-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« BT Drs. 12/7820; Kap. III. 3.

5     Beschluss zur Einsetzung einer Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« BT Drs. 13/1535 und 13/1762

6     Hierzu insb. Kap. VI. 4. Demokratische Erinnerungskultur als gesamtstaatliche und

gesamtgesellschaftliche Aufgabe; Schlussbericht der Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« BT Drs. 13/11000; S. 226ff, hier: S. 241f.

7     Ebd. S. 241

8   Die Materialien der Enquête-Kommission der 13. Wahlperiode sind – wie diejenigen der 12. WP. – im Nomos-Verlag erschienen.

9   Vgl. BT Drs. 14/1569

10    Vgl. BT Drs. 14/1569; S. 4