Seit am 30. Juni 2003 die ehemalige Justizvollzugsanstalt XII in Neuengamme – das einstige Schutzhaftlager des KZ Neuengamme – nach 58 Jahren an die KZ-Gedenkstätte übergeben wurde, befindet sich die Umgestaltung des Geländes in der konkreten Ausführung. Wesentliche Teile der nicht historischen Gefängnisgebäude sind bereits abgerissen. Schwere Baumaschinen, Schuttcontainer, Trümmerberge sowie archäologische Grabungsstätten prägen gegenwärtig das Bild. Kaum vorstellbar, dass dieses Gelände in knapp 20 Monaten den würdigen Kernbereich der KZ-Gedenkstätte Neuengamme bilden wird. Im folgenden Werkbericht soll versucht werden, den aktuellen Stand und den weiteren Verlauf der Umgestaltung darzustellen sowie neu gewonnene Erkenntnisse aufzuzeigen.
Im Juli 1989 beschloss der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die seit 1948 den Bereich des ehemaligen KZ-Häftlingslagers nutzende Justizvollzugsanstalt Vierlande an einen anderen Standort zu verlagern, damit »die Würde dieser Stätte« nicht weiterhin durch Nutzung zu Vollzugszwecken »überschattet« bleibe.1 Unter Vorsitz des damaligen Bürgermeisters Dr. Henning Voscherau (SPD) erarbeitete eine 1991 vom Senat berufene Kommission, der neben einer achtköpfigen wissenschaftlichen Expertengruppe auch Vertreter der vier Bürgerschaftsfraktionen, die Kultursenatorin sowie zwei Repräsentanten der Amicale Internationale KZ Neuengamme (AIN) angehörten, »Empfehlungen zur Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme«2 , die im April bzw. Mai 1993 von Senat und Bürgerschaft gebilligt wurden und bis heute die Grundlage für die Planungen darstellen.3 Aber die reale Umsetzung der beschlossenen Gefängnisverlagerung sollte noch knapp ein Jahrzehnt auf sich warten lassen. Der Ausbau der Gedenkstätte und dessen Finanzierung wurde erst im September 2001 einstimmig durch das Hamburger Landesparlament – in der letzten Bürgerschaftssitzung vor den Wahlen – beschlossen.4
Nach Irritationen, Protesten und Turbulenzen, die durch die anfängliche Ablehnung der Erweiterung der Gedenkstätte durch die neue Regierungspartei »Partei Rechtstaatliche Offensive« im Oktober 2001 hervorgerufen wurden, wurde in der Senatsdrucksache Nr. 17/224 die in der vorherigen Legislaturperiode beschlossene Neugestaltung der Gedenkstätte mit einer gestrafften Terminierung bestätigt. Mit dem Auszug der Justizvollzugsanstalt XII am 30. Juni 2003 und der Einbeziehung des von ihr genutzten Geländes in die KZ-Gedenkstätte hielt der neue Senat unter dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust sein Wort, das er nach den massiven öffentlichen Protesten im November 2001 den Überlebenden, den Vertretern der Verfolgtenverbände und den Religionsgemeinschaften gegeben hatte.
Damit steht die KZ-Gedenkstätte Neuengamme nunmehr vor einer beträchtlichen Aufgabe, denn in kaum einer Gedenkstätte sind so viele ehemalige KZ-Gebäude vorhanden: Auf 50 Hektar befinden sich 15 größere Gebäude mit ca. 41 000 qm umbauten Raumes. Dabei handelt es sich um ehemalige Häftlingsunterkünfte, Teile des ehemaligen Lagers der SS-Wachmannschaften, Rüstungsbetriebe und das große Klinkerwerk.
Als Grundlage jeglichen Umgangs mit der historischen Bausubstanz wurde bereits 1991 durch die Senatskommission ein Zeitschnitt definiert. Dieser ist am Tag der Übernahme des KZ Neuengamme durch die britische Armee am 5. Mai 1945 angelegt.
Historische Gebäude, die noch vorhanden sind, sollen erhalten und Gebäude die nach diesem Zeitpunkt errichtet wurden, rückgebaut werden. Die Rekonstruktion historischer Gebäude wurde ausgeschlossen. Darüber hinaus wurde im Freigelände die Kenntlichmachung der Barackengrundrisse durch sogenannte »Gabionen« – einem Gestaltungselement aus dem Landschaftsbau – und die stilisierte Kenntlichmachung der Zaunverläufe durch schlichte Stahlstelen beschlossen.
In den noch erhaltenen Häftlingsgebäuden Steinhaus I und Steinhaus II werden zukünftig einerseits der administrative Bereich der Gedenkstätte mit Bibliothek und Archiv sowie die museumspädagogische Abteilung mit Werk-, Gruppen- und Vortragsräumen und andererseits die neue Hauptausstellung zum KZ Neuengamme und seinen Außenlagern ihren Platz finden.5 In weiteren historischen KZ-Gebäuden werden ergänzende Ausstellungen zur Konzentrationslager-SS und zur Häftlingsarbeit in der Rüstungsproduktion eingerichtet.
Bei der Neukonzeption der KZ Gedenkstätte Neuengamme und dem Um- bzw. Rückbau der Gebäude stellt sich die grundlegende Frage nach dem Umgang mit der historischen Substanz. Es gibt zwar die sehr grob formulierten Leitlinien »Keine Rekonstruktion« und »Rückbau der Nachkriegsveränderungen«. Auf die in 58 Jahren Nachkriegsnutzung umfangreich überformten Gebäude bezogen, sind diese beiden Topoi aber teilweise ein Widerspruch in sich und können von daher nur in gewissem Maß bindend sein. In einigen Situationen kommt bereits der Rückbau der Nachkriegsveränderungen und die Freilegung der ursprünglichen Bausubstanz einer Rekonstruktion des historischen Zustandes nahe.
Dieses Problem stellt sich beispielsweise bei den umfangreich überformten Fassaden der historischen KZ-Gebäude Steinhaus I und II.6 Die historische Struktur soll freigelegt und zudem die gegenwärtigen Eingangssituationen rückgebaut werden. Dies bedeutet die Wiederherstellung des historischen Zustands und stellt eigentlich eine Rekonstruktion der Fassade dar.
Ein weiteres Problem stellen die verschiedenen heute vorhandenen baulichen Zeitschichten aus der Entstehungsgeschichte, aber auch aus der Nachnutzung dar. Die gewünschten Rückbauten kollidieren teilweise mit nicht mehr vorhandenen Bauteilen, so dass sich in der Konsequenz »machbarer« Teile aus den verschiedenen Zeitschichten des KZ bedient wird. Dadurch entstehen aber partiell ahistorische Situationen bzw. »rekonstruierte« Gebäude, die es in der jeweiligen Ausprägung so nie gegeben hat.7 Einen weiteren bedenkenswerten Aspekt stellt die Auratisierung des historischen Ortes dar. Durch die Kenntlichmachung bzw. Kommentierung der archäologischen Überreste und Fragmente8 erfolgt einerseits eine Auratisierung und andererseits eine zwangsläufige (und durchaus notwendige) Historisierung des Ortes. Dies ist sicherlich kaum zu vermeiden und in einigen Fällen auch gewollt, denn erst hierdurch wird den BesucherInnen eine Authentizität des Ortes vermittelt. Aber es muss vermieden werden, dass durch die Auratisierung eine Art von Sakralisierung oder eine Mythologisierung des Ortes erfolgt.
Im Februar 2003 begannen erste Umbaumaßnahmen im ehemaligen SS-Garagenhof. Dieser im nordöstlichen Teil des ehemaligen SS-Lagers gelegene Bereich ist nahezu vollständig erhalten geblieben und in einer vorgezogenen Maßnahme bereits im Dezember 2001 an die Gedenkstätte übergeben worden. Bis dato wurden die Gebäude als Wohnraum bzw. als Garagen durch die Hamburger Justizverwaltung genutzt. Aufgrund dieser Nachnutzung sind die Einzelgebäude in ihrer inneren Struktur mehrfach umgebaut worden.
Die sogenannten »Großen SS-Garagen« hingegen sind in ihrer inneren Gestaltung nahezu vollständig erhalten geblieben. Die Innenfassade ist bis hin zu den Ge- und Verbotsschriftzügen erkennbar. Mit der im Original erhalten geblieben Fachwerkdachkonstruktion stellt die Garage einen eindrucksvollen Raum dar. An diesem Ort ist die Ausstellung über die Konzentrationslager-SS und über die Funktionsmechanismen der Macht vorgesehen.9
Die Garage ist aber von ihrer Bedeutung her lediglich ein Nutzbau und dementsprechend z. B. den Häftlingsunterkünften im Steinhaus II eindeutig nachgeordnet. Trotzdem wird dieser Innenraum mit seinen Gebrauchsspuren als eigenes »Objekt« in die Ausstellungskonzeption einbezogen. Die Erschließung der Ausstellung erfolgt über eines der Garagentore. Eine nachträglich eingebrachte Trennwand bleibt erhalten und grenzt den Ausstellungsraum zum Foyer ab.
Zuerst wurden allerdings einige Räume im Obergeschoss der »Kleinen SS-Garagen« saniert, um so dringend benötigten Büroraum für die Ausstellungsvorbereitung zu schaffen. Von Mai bis September 2003 wurden im Anschluss die weiteren Gebäude hergerichtet. Die »Großen SS-Garagen« wurden zum Ausstellungsraum umgebaut. Das einfache Teerpappdach wurde dazu von außen gedämmt10 und die Fenster und Tore nach modernen Standards erneuert bzw. überarbeitet. Unter einem Doppelboden verbirgt sich die moderne Technik, wobei einige Bereiche als »Bodenfenster« ausgespart wurden und den Blick auf den ursprünglichen Garagenboden ermöglichen.
In Erdgeschoss des angrenzenden zweigeschossigen Gebäudes – ehemals SS-Pferdestall und SS-Waffenmeisterei – wurde ein, durch einen nachträglich geschaffenen Durchgang zugängiges, Studienzentrum eingerichtet und im Obergeschoss mehrere Zimmer für zukünftige Langzeitstipendiaten eingebaut.
Im Bereich der Justizvollzugsanstalt wurde während des noch laufenden Haftbetriebes mit ersten Baumaßnahmen begonnen. So wurde im Sommer 2002 ein erster Teil des Appellplatzes rekonstruiert (siehe unten), und im April 2003 mehrere Bäume und Strauchgruppen, die sich auf dem historischen Gelände befanden, entfernt.
Nachdem am 30. Juni 2003 die Justizvollzugsanstalt XII an die Gedenkstätte übergeben worden war11, begann die Umgestaltung vor Ort. Drei Wochen später wurde mit dem Abriss des ersten Gebäudes, dem Hafthaus von 1949/50 begonnen. In den nächsten Wochen werden ein Küchengebäude, das Eingangs- und Aufnahmegebäude, ein Anbau an der ehemaligen SS-Hauptwache und ein neueres Hafthaus von 1983 abgerissen.
Es ist interessant zu beobachten, dass dieser erste konkrete Schritt der Transformation des Geländes mit einer unübersehbaren Destruktion begann. Die dem Abriss vorgelagerte Entkernung der Gebäude und der Abriss selbst zeigten ein Zerstörungspotential, welches in einem bemerkenswerten Wechselverhältnis zu der ersten Umnutzung des Geländes durch die Hamburger Gefängnisbehörde 1948 steht. Seinerzeit ist das Gelände fast schleichend übernommen und weitergenutzt worden. Während 1948 der historische Hintergrund des Geländes negiert werden sollte, soll nun die Umgestaltung deutlich erkennbar sein.
Dem Eindruck, den das gegenwärtige Destruktionspotential vermittelt kann sich kaum jemand entziehen. Ein kleines Beispiel soll dies illustrieren: Vor kurzem war eine Journalistin für eine Reportage auf dem Gelände. Der die Journalistin begleitende Fotograf hörte sich nur kurz die einleitenden Worte an und war dann lange Zeit fasziniert in den Trümmerbergen bzw. Restgebäuden verschwunden, ohne seiner originären Aufgabe, der Dokumentation nach Angaben der Journalistin, nach zu kommen.
Parallel zum Abriss der Nachkriegsgebäude wurde im August 2003 mit der Kellersanierung des Steinhauses I begonnen. Dieses Gebäude muss aufgrund der Nutzung als Verwaltungsgebäude des Gefängnisses im Inneren nur in vergleichsweise wenigen Bereichen umgebaut werden. Bereits Mitte 2004 wird hier die Verwaltung der Gedenkstätte aus den 1994 provisorisch aufgestellten Containern einziehen können.
Ende 2003 wird mit den ersten baulichen Maßnahmen der Freiflächengestaltung begonnen. Neben dem Bau der Gabionen werden die unbebauten Freiflächen gestaltet. Sämtliche Bereiche im ehemaligen Schutzhaftlager werden mit Hochofenschlacke belegt. Dazu werden der jetzt noch vorhandene Rasen und Oberboden abgeschoben, ein Flies zum Schutz gegen Durchwurzelung verlegt und die Schlacke eingebracht. Dieses Belagmaterial hat einen mittelgrauen Farbton, der bei Feuchtigkeit in einen dunklen Anthrazitfarbton changiert.
Anfang 2004 wird mit dem Um- und Rückbau des Steinhauses II zu einem Ausstellungsgebäude begonnen. Die in weiten Teilen noch vorhandene historische Bausubstanz wird zu diesem Zweck wieder freigelegt. Fehlende Wände werden, wenn sie für die zukünftige Nutzung notwendig sind, wieder errichtet. Konstruktiv oder ausstellungstechnisch nicht notwendige Wände werden im Bodenbelag kenntlich gemacht. Die Nutzung der wiederhergestellten Räume wird sich in der Konzeption möglichst an der historischen Funktion oder aber zumindest an den historischen Raumgrößen orientieren.
Die Fassaden der beiden annähernd identischen Steinhäuser werden wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Insbesondere die herausragenden Eingangssituationen, bestehend aus vier nebeneinanderliegenden Eingangstüren, werden wieder zurückgebaut.12 Die Fenster und Türen werden sich an dem Original orientieren, entsprechen aber modernen Standards (Wärmeschutz, Einbruchsicherung etc.).
Der Eingang in die zukünftige Hauptausstellung erfolgt über eine der historischen, mittigen Türöffnungen. Daran anschließend wird in einem Teil des nördlichen »Tagesraumes«13 ein Foyer mit Empfangstresen eingerichtet. Die weiteren »Schlaf-« und »Tagesräume« werden die verschiedenen Themenbereiche der Ausstellung aufnehmen, die sich über beide Stockwerke erstreckt. Am Ende der Ausstellung wird ein Café mit einem angeschlossenen Buchverkauf seinen Platz finden.
In der Ausstellungsgestaltung werden die wiederhergestellten Originalräume von ihrem Raumeindruck her erhalten und als solche in die Konzeption mit einbezogen. Da aufgrund der Länge des Gebäudes (134 Meter) gemäß den Versammlungsstättenrichtlinien jeweils am Gebäudeende ein Fluchttreppenhaus notwendig ist, wird diese Not zur Tugend gemacht. Durch die moderne Gestaltung der Treppen werden diese deutlich als nachträgliche Einbauten kenntlich gemacht. Über die frei in den Räumen stehenden Treppenhäuser erfolgt die Ausstellungsführung in das Obergeschoss bzw. im südlichen Teil in das Erdgeschoss. Dadurch wird das Gebäude in einem zusammenhängenden Rundweg erschlossen.
Dies entspricht den Erfordernissen moderner Ausstellungskonzeptionen: Wiederholungen bzw. doppelte Wege sollen möglichst verhindert werden. Das historische Treppenhaus, welches in dem Rundweg keine Funktion hat, kann jederzeit als »Abkürzung« genutzt werden. Zudem können im Eingangsbereich – entgegen der Ausstellungsintention, aber als Konzession an die Autonomie der BesucherInnen – die zu besuchenden Bereiche eigenständig ausgewählt werden. Vom Erdgeschoss aus erfolgt der Zugang über das historische Treppenhaus in das Kellergewölbe. Aufgrund der Deckenhöhe sind nur die ersten Kellerräume als Ausstellungsräume nutzbar. Der größere Teil des Kellers ist aber durch eine Glastrennwand einsichtig. Die historisch bedeutenden Gewölbe werden beleuchtet und dadurch in ihren ganzen Ausmaßen erkennbar.
Bis Mitte der 50er Jahre erfolgte der Abriss aller Holzbaracken im Bereich des Schutzhaftlagers. Oberflächlich sind dadurch zwar die Zeugnisse des Konzentrationslagers Neuengamme (und damit vermeintlich auch die Erinnerung an das KZ) »ausgelöscht« worden, doch es wurden bei weitem nicht alle Spuren beseitigt.
Die Ausgangsthese bei der Neugestaltungskonzeption war, dass nur in den Bereichen, in denen es technisch notwendig war, die Baracken tiefenttrümmert, also auch die steinernen Fundamente entfernt wurden. Dieses war beispielsweise im Bereich des 1949/50 errichteten Haftgebäudes – dem Standort der ehemaligen Häftlingsbaracken der Fall. Ebenso im Bereich der ehemaligen Häftlingsreviere II-IV, wo laut Aussagen ehemaliger Justizbediensteter zur Fundamentierung eines Gefängnissportplatzes die Überreste der Anfang der 50er Jahre zertrümmerten Betonplatten des Appellplatzes eingebracht wurden.
Im Bereich der Häftlingsküche war einerseits durch Grabungen im Rahmen eines Jugend-Workcamps bekannt, dass es noch bauliche Überreste gibt14 , andererseits war aufgrund der damaligen baulichen Gegebenheiten davon auszugehen, dass noch Überreste der Barackenfundamente zu finden sind. So ist z.B. der ehemalige Kartoffelkeller aufgrund seiner Ausformung als »echter« Keller mutmaßlich nicht bis in die konstruktive Tiefe des Kellerfundamentes enttrümmert worden, und im Bereich bestimmter Rasenflächen lag ebenfalls die Vermutung von baulichen Überresten nahe. Im Rahmen der ersten Teilrekonstruktion des Appellplatzes wurden bereits vereinzelte Fundamentfragmente der Häftlingsküche gefunden.
Das grundlegende Prinzip im Gestaltungskonzept der Freiflächen ist die Kenntlichmachung der Barackenstandorte. Dadurch sollen die »städtebauliche« Figuration und die räumliche Dichte des einstigen Schutzhaftlagers vorstellbar werden. Da in Teilen keine Überreste mehr vorhanden sind, werden die Standorte durch eine bodenreliefartige Darstellung kenntlich gemacht. Als Gestaltungselement wurden sogenannte Gabionen – ein Element aus dem Landschaftsbau – gewählt. Diese bestehen aus einem 50 cm hohen Drahtzaun, der die äußeren Umrisse der Baracken umfasst. Die Fläche der jeweiligen Baracke wird mit Bruchstücken der geschredderten Klinker der abgerissenen Gefängnisbauten gefüllt. Diese Steine stammen ursprünglich von den gemauerten Öfen des Klinkerwerkes und waren 1948 für den Bau des neuen Haftgebäudes demontiert worden.
In den Randbereichen der Barackengrundrisse werden die Gabionen bis auf eine Höhe von 50 cm gefüllt, im Mittelbereich wird die Auffüllung nur einige Zentimeter betragen..Gemäß dem Gestaltungskonzept sollen vorhandene Fundamentfragmente in bestimmten Bereichen, die das Freigelände nach didaktischen Aspekten strukturieren, freigelegt und in einer Art »Bodenvitrinen« in die Gabionen eingebunden werden. Dadurch wird einerseits die gestaltende Reliefstruktur als reale Barackenmarkierung verdeutlicht, andererseits dienen die Überreste auch als Garant für die Authentizität des Ortes.
Die Geländegestaltung vorbereitend, wurden seit August 2003 unter Ägide des Hamburger Landesamtes für Bodendenkmalpflege durch ABM-Kräfte verschiedene Prospektionsschnitte im südlichen Bereich des ehemaligen Schutzhaftlagers gegraben. Durch die Analyse von Lageplänen des Konzentrationslagers und der Justizvollzugsanstalt sowie anhand von Berichten ehemaliger Justizbediensteter konnten bestimmte Bereiche definiert werden, in denen eine relative Wahrscheinlichkeit bestand, historische Fundamentüberreste zu finden.
Anfangs führten die projektierten Suchgrabungen jedoch nicht zum gewünschten Ergebnis. Zwar wurde ein Fragment der Kanalisation des Krankenreviers III freigelegt, allerdings wurde, nach einem großflächigen Bodenfund im Bereich der Revierbaracken15 – der sich als Bestandteil des ersten Gefängnissportplatzes aus den fünfziger Jahren herausstellte – vermutet, dass weite Teile des südlichen Schutzhaftlagers tiefentrümmert und überbaut wurden und dort wohl kaum noch Überreste zu erwarten seien. Nachdem diese Fundamentschicht jedoch durchgraben wurde, stießen die Grabungshelfer doch auf teils gut ausgeprägte Überreste der Krankenrevierbaracken. Die Analyse dieser Auffindsituation zeigt sehr deutlich die verschiedenen Schichtungen auf dem Gelände.
Gerade diese Suchgrabungen verdeutlichen aber auch die Vermischungen der und die Schwierigkeiten beim Umgang mit den Zeitschichten. Die Fundamentierung des Sportplatzes stammt aus der Mitte der 50er Jahre, das dazu verwendete Material hingegen stammt vom zeitgleich zertrümmerten historischen Appellplatz. In der Schichtung darunter gelagert befinden sich die originären Fundamentüberreste der KZ-Bauten. Welches ist aber nun die »wichtige« Schicht? Die Fundamente der Krankenreviere an authentischer Position oder die Trümmer des für die ehemaligen KZ-Häftlinge bedeutenden Appellplatzes? Exemplarisch könnte an diesem Ort zudem der unreflektierte Umgang mit dem historischen Erbe während der Gefängnisnutzung aufgezeigt werden.
Diese Vermischung der Zeitschichten gilt es zu entflechten und verständlich zu präsentieren und »die Steine zum Sprechen bringen«.16 Es zeigt sich auch, dass das statische Konzept der eingebundenen »Bodenvitrinen« (welches auf sehr schlichte Streifenfundamentreste angewiesen ist) in diesen Bereichen an seine Grenzen stößt. Andere Formen der archäologischen Präsentation müssen angedacht werden.
Während weiterer Grabungen, die dem Abriss des Haftgebäudes vorausgingen, stießen Bauarbeiter zufällig auf Überreste im Bereich der Häftlingsbaracken. Bei der archäologischen Freilegung trat ein insgesamt sechs mal vier Meter großes, sehr gut ausgeprägtes Fragment des Wasch- und Latrinenraumes zwischen den Häftlingsbaracken 7 und 8 zutage.17
In etwa zehn Meter Entfernung wurde ein weiterer Überrest des Streifenfundaments der Häftlingsbaracke 7 freigelegt. An anderer Stelle wurden Teile zweier Betonplatten freigelegt. Hierbei handelt es sich um Fragmente der betonierten Wege vor und hinter der Häftlingsbaracke 11.18 Im Bereich der Häftlingsküche wurden ebenfalls mehrere Überreste freigelegt.19
Anfang Oktober wurde als letzte Bodensondage im Bereich des ehemaligen Arrestbunkers gegraben. Überraschenderweise wurden die Fundamente der Außenwände und auch der einzelnen Zellen in weiten Teilen vollständig vorgefunden. Die Raumstruktur mit den fünf Zellen und einem Verbindungsgang ist vollständig ablesbar.20 Aufgrund des umfangreichen Fundes und der großen Bedeutung für die ehemaligen Häftlinge21 werden die Fundamente in ihrer Gänze als Ort freigelegt und sichtbar gemacht.
Durch die äußeren Umstände – es wurden in der Regel nur die Bereiche freigelegt, die durch die Bauarbeiten bereits geöffnet waren – lässt sich derzeit die gesamte Ausdehnung der Bodenfunde nicht verifizieren, aber aufgrund des bisherigen positiven Befundes ist davon auszugehen, dass die freigelegten Überreste in weiten Teilen noch in das Gelände hinein reichen und dass darüber hinaus auch an zahlreichen anderen Stellen noch historische Überreste des einstigen Schutzhaftlagers zu erwarten sind. Diese werden jedoch nicht freigelegt. Entsprechend der archäologischen Praxis, historische Fundamente nur partiell freizulegen und darüber hinaus in dem schützenden Erdreich zu belassen, werden diese für zukünftige präzisere Untersuchungsmethoden erhalten und durch die Gabionen überdeckt. Teilweise werden die Untersuchungen durch zerstörungsfreie geophysikalische Prospektionsverfahren weiter forciert.
In der ursprünglichen Konzeption der Umgestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme war vorgesehen, den einstigen Appellplatz nicht zu rekonstruieren, sondern lediglich durch die Darstellung der angrenzenden Häftlingsbarackenstandorte zu definieren.
Aber nachdem es nach der Hamburger Landtagswahl vom 20. September 2001 Proteste im In- und Ausland wegen des Abrückens von dem zwei Wochen zuvor einstimmig von der alten Hamburger Bürgerschaft beschlossenen Konzept der Neugestaltung der Gedenkstätte gab, beschloss der neu konstituierte Hamburger Senat, dass – neben der zügigeren Realisierung der Neugestaltung – auch ein erster Teil des einstigen Appellplatzes in einer vorgezogenen Maßnahme bereits 2002 rekonstruiert werden solle. Bis zum 20. September 2002 wurden daraufhin 1 500 qm des Appellplatzes noch während des laufenden Gefängnisbetriebes rekonstruiert.22
Parallel zur Freiflächengestaltung sollte 2004 die Rekonstruktion der restlichen 3 000 qm erfolgen. Bei der Entnahme von Materialproben im August 2003 hatte sich jedoch herausgestellt, dass in einigen Bereichen des Haftgebäudes der historische Appellplatz als Fundamentplatte weiter genutzt wurde. Es besteht somit die Wahrscheinlichkeit, dass ein größeres Fragment des historischen Appellplatzes freigelegt und in die Rekonstruktion eingebunden werden kann. Dieses birgt eine große Chance, da dann der rekonstruierte Teil deutlich als Rekonstruktion erkennbar sein wird.
Zur Dokumentation der über fünf Jahrzehnte währenden Nachkriegsnutzung als Justizvollzugsanstalt war der Erhalt der nordöstlichen Innenfassade vorgesehen. Nach intensiven Diskussionen ist dieses Konzept überarbeitet worden. Anstelle des leicht als romantisierende Ruine bzw. »Ruinenarchitektur« (Detlef Hoffmann) zu verklärenden Mauerrestes soll nun die gesamte nordöstliche Gebäudeecke in ganzer Tiefe als nicht zugängiges Gefängnisfragment erhalten bleiben. Auf einer Länge von 20 Meter in westlicher Richtung und 15 Meter in südlicher Richtung wird die komplette Gebäudeecke zwei die Barackengrundrisse markierende Gabionen schneiden und dadurch zusätzlich die Vermischung der Nutzungsschichten verdeutlichen.
Die umfangreichen Baumaßnahmen haben auf die Zugänglichkeit der KZ-Gedenkstätte Neuengamme keinen Einfluss. Die bisher erschlossenen Geländebereiche, die Ausstellungen zum KZ Neuengamme und zur Klinkerproduktion, das Haus des Gedenkens und das Mahnmal können auch während der Bauzeit besichtigt werden. Das Gelände des einstigen Schutzhaftlagers wird jedoch noch nicht begehbar sein. Der ehemalige Gefängniszaun wird bis Anfang 2005 als Bauzaun erhalten. Bis dahin ist das neue Gedenkstättengelände nur während spezieller Führungen zu besichtigen.
1 Presseerklärung der Staatlichen Pressestelle, 17.7.1989, Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
2 Zur Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Die Beratungen der Senatskommission und ihr Echo in Politik und Presse, herausgegeben von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 1994.
3 Empfehlungen der Kommission zur Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, 21. 8.1992 (FHH, Drucksache 14/3875, Anlage 1).
4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 16. Wahlperiode, Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft, Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Drucksache 16/6403.
5 Bei der Umgestaltung der Häftlingshäuser I und II muss grundsätzlich differenziert werden. Das historische Wissen über das Steinhaus I – die Blöcke 1-4 – mit der Nutzung als »Schonungsblocks« und später als Bestandteil des »Skandinavierlagers« ist sehr umfangreich und dieses Gebäude hat in dem Gedächtnis der Überlebenden einen hohen Stellenwert, von der vorhandenen Bausubstanz ist aber lediglich die Außenfassade vorhanden. Über das Steinhaus II – die Blöcke 21-24 – hingegen gibt es nur sehr spärliche Berichte, die historische Substanz und die Raumteilung der Blöcke ist aber in vielen Bereichen noch sehr deutlich ablesbar bzw. sie kann ohne großen Aufwand freigelegt werden. Unter anderem deshalb wurde in der Neukonzeption beschlossen, im Steinhaus I das Studien- und Begegnungszentrum und im Steinhaus II die neue Hauptausstellung einzurichten.
6 Zur Baugeschichte der Steinhäuser I und II siehe: Andreas Ehresmann: Baugeschichtliche .Untersuchungen zu den ehemaligen Häftlingsunterkünften Steinhaus I & II (Werkhefte zur .Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Werkheft Nr. 2), Hamburg 2003.
7 Beispielsweise wurden im »Kopfbau« des SS-Garagenhofes die zugemauerten Tore zu den einstigen Pferdeboxen im EG und zum Heuboden im OG freigelegt, was richtig und gewünscht war. Folgerichtig aber hätte dann auch die »Belüftungshaube« auf dem Dach rekonstruiert werden müssen. Dies erfolgte aufgrund der hohen Kosten aber nicht, so dass praktisch ein neuer baulicher Zustand geschaffen wurde.
8 In Anlehnung an Jörn Rüsen geht der Verfasser davon aus, dass bauliche Überreste an sich erst einmal erkenntnisfrei sind und einer Kommentierung bedürfen. Zu Bedenken ist jedoch, dass die Überreste als Garant für die Authentizität des Faktischen nicht durch ihre Deutung bzw. Kommentierung überdeckt werden. Vgl. u.a. Jörn Rüsen: Über den Umgang mit den Orten des Schreckens. Überlegungen zur Symbolisierung des Holocaust, in: Detlef Hoffmann (Hg.): Das Gedächtnis der Dinge. KZ-Relikte und KZ-Denkmäler 1945–1995, Frankfurt/New York 1995, S. 330–343.
9 Zur Ausstellungskonzeption siehe: Christl Wickert/Insa Eschebach/Hermann Kaienburg: .Steinhaus II, KZ Neuengamme und Nachgeschichte (Werkhefte zur Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Werkheft Nr. 1), Hamburg 2003.
10 Bei diesen Dachsanierungsarbeiten ist am 25. April 2003 von Bauarbeitern ein Dossier von KZ-Häftlingen gefunden worden, welches zwischen Dachsparren und Dachschalung versteckt war. Auf vierzehn 7 x 8,5 cm großen, beidseitig beschriebenen Zetteln stehen 399 Namen mit zugeordneten Berufs- und Ortsbezeichnungen. Es handelt sich dabei um die Namensliste zweier Transporte französischer Prominenter die am 18. und am 31. Juli 1944 in das KZ Neuengamme in Geiselhaft gebracht wurden. Zwischen Herbst und Ende 1944 wurde in den »großen SS-Garagen« eine Heizungsanlage eingebaut, dazu musste auch ein Schornstein durch das Dach des Garagengebäudes geführt werden. Offensichtlich wurde bei diesen Baumaßnahmen das Dossier von Häftlingen im Dachbereich versteckt.
11 Am 30. Juni 2003 wurde das Gefängnisgelände behördenintern von der Justizbehörde an die Kulturbehörde übergeben. Die eigentliche, symbolische Übergabe an die internationale Häftlingsorganisation Amicale Internationale KZ Neuengamme fand am 6. September 2003 unter dem Motto »Neuengamme enfin libéré« statt (Am 6. September 1948 wurde das britische Internierungslager CIC No. 6 Hamburg-Neuengamme von der britischen Militärverwaltung an die Hamburger Gefängnisbehörde übergeben).
12 Die 134 Meter langen zweigeschossigen Steingebäude waren in ihrer Mitte durch eine geschlossene Brandmauer geteilt. Dadurch entstanden auf den zwei Ebenen jeweils zwei spiegelsymmetrische Blöcke. Jeder dieser insgesamt vier Blöcke wurde durch einen eigenen Zugang erschlossen. Alle Türen befanden sich in der Gebäudemitte nebeneinander.
13 Ob der Tagesraum jemals entsprechend genutzt wurde, ist ungewiss. Zahlreiche Aussagen von Überlebenden sprechen von einer permanenten Überfüllung der Unterkünfte. Es ist also vermutlich davon auszugehen, dass auch die »Tagesräume«, entgegen der planerischen Intention, als »Schlafräume« genutzt wurden. Der KZ-Kommandant Max Pauly beschreibt vor dem Britischen Militärtribunal im Hamburger Curiohaus, dass es Ende 1944 aufgrund der völligen Überfüllung des Schutzhaftlagers vom WVHA die Anordnung gab, jeden verfügbaren Raum auszunutzen, zudem »ist von Berlin befohlen worden, daß sämtliche Tagesräume belegt werden müssen«. Darüber hinaus, so der ehemalige Schutzhaftlagerführer Anton Thumann, wurden zumindestens kurzfristig Häftlinge auch in den Kellerräumen untergebracht.
14 Bei Grabungen im Rahmen eines Jugend-Workcamps 1987 wurde bereits eine Fundamentecke der Küchenbaracke gefunden und freigelegt. Diese wurde seinerzeit jedoch nicht vermessen und dokumentiert, sondern wieder zugeschüttet, so dass es zwar das Wissen um dieses Fundament gab, es aber erneut gesucht werden musste.
15 Es handelt sich um einen 7 m von der Lagerstraße entfernten regelmäßig aus einzelnen Betonbrocken gesetzten einen Meter breiten Streifen in einem Kiesbett, an den südlich in einer Breite von drei Metern eine ca. 10 cm starke Ziegelschuttschicht grenzt. Dieses Beton/Ziegel»bauwerk« zieht sich über die gesamte Länge der Krankenrevierbaracken II – IV. Sowohl an die Betonkante als auch an die Ziegelschuttschicht grenzte der gewachsene tonhaltige Marschboden (der lediglich einige Ascheeinschlüsse enthielt). Nach einer Analyse des vorhandenen Materials über die JVA XII handelt es sich um die Fundamentierung einer Aschebahn des ersten Sportplatz aus den 50er Jahren.
16 Jörn Rüsen führt aus, dass bauliche Überreste eine eigene Sprache der Bedeutung sprechen, die aus der imaginativen Kreativität der Betrachter spontan entspringt. Er fordert, dass »diese genuin ästhetische Sprache […] in den Gedenkstätten eine Artikulationschance bekommen und nicht schon durch die Sprache der Interpretation verfremdet oder unterdrückt werden« solle, Rüsen: Umgang, S. 333.
17 Aufgrund des Fundes lässt sich sehr genau der Fußbodenaufbau ablesen: Auf eine mit Mörtel verfugte Ziegelschicht wurde ein fünf Zentimeter starker Estrich geschüttet. In den Randbereichen ist dieser an der zweischichtigen Ziegelaufmauerung hochgezogen, so dass sich eine »Wanne« ergibt. Auf der Oberseite der Ziegelaufmauerung sind in regelmäßigen Abständen quadratische Löcher erkennbar, in denen Holzdübel eingelassen waren. Diese dienten als Befestigungspunkte des Holzständerwerks. An einer anderen Stelle wurde ein Nagel mit Holzfaseranhaftungen freigelegt. Hierbei handelt es sich um die Befestigung eines Lagerholzes welches ebenfalls zum Holzständerwerk gehörte.
18 Ungewöhnlich ist mit über 17 cm die Dicke des Betonweges. An die Fragmente stößt orthogonal jeweils ein weiterer Betonstreifen, bei dem es sich um einen Kantstein handeln könnte, der die Wege nach Norden begrenzte.
19 An allen vier Seiten der ehemaligen Häftlingsküche wurden Fundamentüberreste freigelegt. Es ist davon auszugehen, dass große zusammenhängende Teile des Küchenfundaments vorhanden sind.
20 Anhand der freigelegten Fundamente lässt sich nun auch die exakte Größe des Arrestbunkers bestimmen. Mit 5,30 x 7,70 Meter war er kleiner als bisher immer angenommen. Die Zellen hatten jeweils eine Grundfläche von 1,25 x 3,30 Meter.
21 Im Arrestbunker wurden über 2000 Häftlinge hingerichtet. Im September 1942 wurden 197 und im November 251 sowjetische Kriegsgefangene in dem 5,30 x 7,70 Meter großen Gebäude vergast. Damit war der Arrestbunker einer der wenigen Vergasungsorte auf deutschem Reichsgebiet.
22 Als erste Maßnahmen wurden umfangreiche Prospektionsgrabungen in dem Appellplatzareal durchgeführt, um so auf eventuell noch zusammenhängende größere Fragmente der historischen Betonplatte zu stoßen bzw. um Betonüberreste zu finden und durch Analysen Aufschluss über die Zusammensetzung, Oberflächentextur, Farbigkeit und Art des verwendeten Betons zu erhalten. Es wurden zwei Überreste gefunden, so dass der verwendete Beton exakt rekonstruiert werden konnte. Bei den Plattenformaten stellte sich aber eine Rekonstruktion als kaum zu realisieren heraus.
Zu unterschiedlich waren die historischen Plattenformate, zudem gab es keine Verlege- bzw. Schüttpläne, die Aufschluss über die genaue Aufteilung der Formate hätten geben können. Von daher wurde ein vorherrschendes Plattenformat (5 x 5 Meter) als durchgängiges Format gewählt. Konzessionen mussten auch bei der Entwässerung der, im fertigen Gesamtzustand 5.500 qm großen Betonfläche gemacht werden. Die Position und die genauen Gefälleausbildungen konnten nicht mehr rekonstruiert werden, dementsprechend wurden diese nachempfunden. Die historischen Betoneinläufe, die in der filigranen Ausbildung heutzutage nicht mehr herstellbar sind, wurden durch identisch gestaltete Einläufe aus Polymerbeton dem Original nachempfunden.