Am 10. Dezember 2012 eröffnete die Gedenkstätte Münchner Platz Dresden eine Dauerausstellung, die erstmals über die Geschichte der politischen Justiz und ihrer Opfer in Dresden von 1933 bis 1945 und von 1945 bis 1957 informiert. Die Ausstellung thematisiert sowohl den Justizmissbrauch durch verschiedene NS-Gerichte als auch den durch sowjetische Militärtribunale und ostdeutsche Gerichte. Neben der »doppelten« Vergangenheit des Ortes wird die dreifache Funktion des Münchner Platzes als Justizort, Gefängnis und Hinrichtungsstätte vorgestellt. Der Justizkomplex war bereits 1907 in einem bürgerlichen Wohngebiet in der Dresdner Südvorstadt eröffnet worden und bestand aus einem repräsentativen Justizgebäude, einer Untersuchungshaftanstalt sowie einer Hinrichtungsstätte im Hof, die aber erst während der Kriegszeit intensiv genutzt wurde.
Zwar hatte die 1959 eingerichtete DDR-Gedenkstätte 1986 eine ständige Ausstellung erhalten, diese musste aber aufgrund ihrer großen inhaltlichen Defizite Mitte der 1990er Jahre abgebaut werden. Zum einen wurde die Weiternutzung des Münchner Platzes
durch die sowjetische Besatzungsmacht und die ostdeutsche Justiz von 1945 bis 1957 überhaupt nicht thematisiert. Zum anderen hatte die Ausstellung lediglich die deutschen kommunistischen Widerstandskämpfer im Blickfeld, informierte aber nicht über die strafrechtliche Verfolgung weiterer politischer NS-Gegner oder über die aus rassischen Gründen Verurteilten. Auch die internationale Dimension des Münchner Platzes wurde kaum deutlich, da die strafrechtliche Verfolgung insbesondere von Tschechen und Polen nicht ausreichend dargestellt wurde. Um diese Defizite zu beseitigen, erarbeitete 1996 eine Expertenkommission aus Historikern, Angehörigen von Opferverbänden und Vertretern der Politik Vorschläge für die Neukonzeption einer Dauerausstellung. Die Realisierung scheitere jedoch lange Zeit am mangelnden Platz und der fehlenden
Finanzierung. Schließlich erhielt die Gedenkstätte Ende 2008 einen zusätzlichen, an den bisherigen Ausstellungsraum angrenzenden Raum, der zuvor von der TU Dresden genutzt worden war. Aus Mitteln des Konjunkturprogramms der Bundesregierung wurden in den Jahren 2009/2010 die Räume renoviert und ein neuer Eingangsbereich geschaffen. 2011 stellten der Bund und das Land Sachsen schließlich die notwendigen Projektgelder zur Erarbeitung der Ausstellung zur Verfügung.
Bei der Neukonzeption der ständigen Ausstellung musste berücksichtigt werden, dass der Münchner Platz für die Zeit des Nationalsozialismus von besonderer Bedeutung ist. Hier tagte nicht nur das Landgericht Dresden, sondern in den 1930er Jahren auch das Sondergericht Freiberg sowie ab 1940 das neu gebildete Sondergericht Dresden. Während in den Vorkriegsjahren die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern verbotener Parteien wie der SPD und der KPD, von Anhängern der verbotenen Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas sowie Verfahren wegen »Heimtücke« dominierten, standen die Urteile in den 1940er Jahren im Kontext des drakonischen Kriegssonderstrafrechts. Als weitere Gesinnungsdelikte kamen nun neben der »Heimtücke« die »Rundfunkverbrechen«, d.h. das Abhören ausländischer Sender sowie der verbotene Umgang mit Kriegsgefangenen hinzu. Auch das Dresdner Landgericht stellte sich in den Dienst des NS-Regimes, indem es Urteile gegen sogenannte »Rassenschänder« fällte. Die jüdischen Verurteilten wurden in der Regel nach Ablauf der Strafhaft in ein Konzentrationslager überstellt, wo sie ihre Haftzeit meistens nicht überlebten.
Der als politisches Gericht gegründete Volksgerichtshof (VGH) führte in Dresden vom Frühjahr 1942 bis Ende 1944 zahlreiche Verfahren durch, von denen die meisten mit dem Todesurteil endeten. Aufgrund der geografischen Nähe zu Böhmen gab der VGH ab August 1940 auch »minder schwere« Fälle von Hoch- und Landesverrat aus dem »Protektorat Böhmen und Mähren« an das Oberlandesgericht Dresden in der Pillnitzer Straße ab. Auch das Oberlandesgericht Posen, zuständig für das 1939 annektierte Westpolen, den sogenannten Reichsgau Wartheland, verurteilte am Münchner Platz in den Jahren 1942/1943 polnische Widerstandskämpfer auf der Grundlage der »Polensonderstrafrechtsverordnung«.
Anteilsmäßig bildeten unter den am Münchner Platz hingerichteten 1344 Menschen die Tschechen mit über 800 Exekutierten die größte Gruppe, die zweitgrößte die Deutschen und die drittgrößte Gruppe Polen. Vor diesem Hintergrund wird die internationale Bedeutung der Gedenkstätte Münchner Platz erkennbar. Daher empfahl auch die Expertenkommission von 1996 zwar beide Zeitepochen (vor und nach 1945) zu behandeln, den Schwerpunkt einer neuen Ausstellung aber auf die Zeit vor 1945 zu legen.
Der Kenntnisstand über die Tätigkeit der Sowjetischen Militärtribunale am Münchner Platz ist aufgrund der kaum zugänglichen Archive in Russland leider wesentlich geringer als der Wissensstand über die Strafjustiz der Jahre von 1933 bis 1945. Bekannt ist, dass die Tribunale in den ersten drei Nachkriegsjahren vor allem tatsächliche oder vermeintliche Kriegsverbrecher, Volkssturmangehörige und Werwolf-Verdächtige verurteilten. Ab 1949 dienten sie verstärkt der politischen Verfolgung. Mehr als die Hälfte aller Verurteilungen erfolgte wegen »Spionage«, »antisowjetischer Propaganda« oder »gegenrevolutionärer Sabotage«. Einig Angeklagte waren schon unter den Nationalsozialisten verfolgt worden. Die Zahl der Verurteilungen ging mit Gründung der DDR zurück, da nun deren Gerichte die Strafverfolgung übernahmen.
Mit dem Aufbau der öffentlichen Verwaltung in Dresden wurden Juristen mit NS-Belastung durch sogenannte Volksrichter ersetzt. Diese wurden in Kurzlehrgängen in Bad Schandau im Sinne des Regimes juristisch ausgebildet und fanden anfangs vor allem in Verfahren gegen NS-Täter Verwendung. Der Elitenaustausch trug auch dazu bei, die Verfahren im Sinne des Regimes zu instrumentalisieren und propagandistisch auf die Bevölkerung einzuwirken. Neben tatsächlichen Kriegsverbrechern und NS-Belasteten kamen Kritiker und Gegner des neuen Regimes als angebliche Spione, Saboteure und Kriegshetzer vor Gericht und wurden mittels des weit definierten Straftatbestandes »Boykotthetze« zu hohen Strafen verurteilt. Parallel dazu trug das Dresdner Land- bzw. Bezirksgericht dazu bei, durch Wirtschaftsstrafverfahren Enteignungen voranzutreiben.
Zwischen 1952 und 1956 war der Münchner Platz zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. In diesem Zeitraum wurden hier Todesurteile aller Gerichte aus der DDR vollstreckt und insgesamt 66 Menschen hingerichtet. Tatsächliche und angebliche politische Gegner bildeten die größte Gruppe unter den Hingerichteten. Im Gegensatz zu den Nationalsozialisten setzte das SED-Regime die Todesstrafe nicht in großem Umfang ein. Sie diente vielmehr der gezielt eingesetzten Abschreckung und der politischen Propaganda.
Infolge des Umbaus des ehemaligen Justizkomplexes für die Nutzung durch die Technische Hochschule und der memorialen Überformung des Ortes durch die DDR-Gedenkstätte sind heute nur noch wenige Spuren des »authentischen« Ortes erhalten. Zur Gedenkstätte gehören lediglich die ehemaligen Archivräume im ehemaligen Landgerichtsgebäude sowie sechs ehemalige »Wegsteckzellen«, in denen Untersuchungshäftlinge als Angeklagte oder Zeugen vor Gericht kurzzeitig warten mussten. Zentrale Orte wie der ehemalige Schwurgerichtssaal und die Gefängniskapelle befinden sich seit der zweiten Hälfte der 1950er Jahre in der Nutzung der Technischen Hochschule/Universität Dresden. Zur Gedenkstätte gehören auch Erinnerungs- und Gedenkorte im Außenbereich wie die Figurengruppe »Widerstandskämpfer« von Arnd Wittig (1962), eine Gedenkwand zur Erinnerung an die NS-Opfer in verschiedenen Sprachen (1988) sowie eine Stele für das kommunistische Hinrichtungsopfer Georg Schumann (1989). 1995 wurde außerdem die »Namenlos«-Skulptur von Wieland Förster aufgestellt, die an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft am Münchner Platz erinnert.
Angesichts des Mangels an authentischen Spuren kommt einer ständigen Ausstellung an diesem Ort eine besonders große Bedeutung zu. Die Architektur der zur Verfügung stehenden beiden Räume, die miteinander verbunden sind, gab die inhaltliche Gliederung der Ausstellung in gewissen Grad bereits vor. Die Empfehlung der Fachkommission, dass jede Verfolgungsperiode für sich stehen soll, konnte durch die Existenz zweier Ausstellungsräume umgesetzt werden. So widmet sich der erste Raum ausschließlich der Justiz im Nationalsozialismus, während der zweite Raum die Strafjustiz der sowjetischen Besatzungsmacht und die ostdeutsche Justiz während der Besatzungszeit und der frühen DDR bis 1957 thematisiert. In einem Übergangsbereich zwischen beiden Räumen werden die Flucht von Gefangenen und die Evakuierung der Haftanstalt nach den Bombenangriffen am 13. Februar 1945 in einer ausführlichen Wandgrafik dargestellt. Der letzte Abschnitt im zweiten Raum behandelt abschließend die Geschichte der 1959 am Münchner Platz eingerichteten DDR-Gedenkstätte.
Die Gedenkstätte Münchner Platz Dresden führte 2009 einen eingeschränkten Wettbewerb durch, um Vorschläge für die gestalterische Umsetzung des Themas zu erhalten. Eine besondere Herausforderung für die Realisierung einer Ausstellung stellte die geringe Fläche der beiden Räume von nur 275 qm dar, die zudem von dicken Stützpfeilern durchzogen sind.
Den überzeugendsten Entwurf legte damals das Berliner Gestaltungsbüro GEWERK vor. GEWERK griff die dreifache Funktion des Münchner Platzes als Gerichts-, Haft- und Hinrichtungsort auf und schlug für jeden Themenbereich unterschiedliche Gestaltungselemente vor. Die »Archive« thematisieren den Gerichtsort und bestehen neben Vitrinen und Medienstationen aus platzsparenden Schubern, die herausgezogen werden können. Diese beinhalten biografische Fallbeispiele, welche die verschiedenen Opfergruppen repräsentieren. Außerdem werden an dieser Stelle Richter, Staatsanwälte und Verteidiger vorgestellt, die am Münchner Platz tätig waren. Die »Pritschen« haben die Haftbedingungen am Münchner Platz zum Thema und sind jeweils zwischen zwei Stützpfeilern angebracht. Im Innenbereich der Pritschen werden Originale und Faksimiles und auf der Glasoberfläche Reproduktionen gezeigt. Die »Kästen«, welche die Funktion des Münchner Platzes als Hinrichtungsstätte thematisieren, bestehen aus drei Ebenen. Auf der untersten Ebene werden Originale präsentiert. Die beiden darüber gelegenen Ebenen bestehen aus bewegbaren, transparenten Schiebern, auf denen Reproduktionen gezeigt werden. Auf sogenannten Biografieschwertern, die quer aus den Kästen ragen, sind Porträts von Personen, zumeist Hinrichtungsopfern, abgebildet, deren Geschichte an dieser Stelle erzählt wird. Die Erlebnisse von Justizopfern und weiteren Zeitzeugen werden außerdem durch die Installation mehrerer Hör- und Videostationen erfahrbar.
Material für die Präsentation von Dokumenten, Fotos, Zeichnungen und Objekten konnte durch die jahrelange Recherche von Gedenkstätten- und Projektmitarbeitern in vielen regionalen und überregionalen, in- und ausländischen Archiven und Museen gewonnen werden. Zahlreiche ehemalige Justizopfer, Angehörige und Nachfahren stellten der Gedenkstätte Exponate zur Verfügung. So ist in der Ausstellung ein Selbstporträt der bekannten Dresdner Malerin und kommunistischen Widerstandskämpferin Eva Schulze-Knabe zu sehen, das sie in der Untersuchungshaft auf der Rückseite eines Briefumschlags zeichnete. Präsentiert wird auch ein Kartenspiel des tschechischen Häftlings Adolf Bureš, das er während seiner Haft in Dresden 1943/44 aus Karton, Papier und Faden herstellte. Die künstlerische Tätigkeit der Inhaftierten diente der Selbstbehauptung unter den schwierigen Haftbedingungen, die insbesondere in der Kriegszeit von Hunger und Krankheit geprägt waren. Ein Notizheft der beliebten, aus Dresden stammenden Operettensängerin Mara Jakisch mit russischen Liedtexten erinnert wiederum an die Lagerhaft der Opfer sowjetischer Militärjustiz. Anhand einer ausgehöhlten Walnuss wird gezeigt, mit welchem Einfallsreichtum die Zeugen Jehovas, die bereits während des Nationalsozialismus verfolgt wurden, nach 1950 religiöses Schriftgut schmuggelten. Insgesamt werden in der Ausstellung über 700 Fotos, Dokumente, Zeichnungen und Objekte präsentiert.
Die Ausstellung umfasst verschiedene Sonderstationen, so zu den Abschiedsbriefen aus der NS-Zeit. Eine in den drei Teilausstellungen zur NS-Strafjustiz, zur Strafjustiz der Besatzungsmacht und zur ostdeutschen Strafjustiz wiederkehrende Station ist jeweils unterhalb der Fenster zum ehemaligen Richthof angebracht. Sie befasst sich mit den Hingerichteten in den drei Verfolgungsperioden. Nach Hinrichtungsjahren getrennte Karteikästen enthalten für jedes Hinrichtungsopfer eine Karte mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum. Um die verschiedenen Urteilsgründe für die Exekutionen darzulegen, werden ausgewählte Hinrichtungsopfer zusätzlich mit einem Foto und einer Kurzbiografie vorgestellt.
Da sich aus den nur bruchstückhaft überlieferten russischen Akten keine eindeutigen Angaben zu Namen und Anzahl der durch die sowjetische Besatzungsmacht am Münchner Platz in Dresden Hingerichteten ermitteln lassen, können hier nur die Zahlen für die gesamte sowjetische Besatzungszone genannt werden. Dementsprechend wurden hier auch keine Karteikarten erstellt.
Ergänzt wird die Gestaltung durch die Präsentation von originalen Gefängnistüren. Sie waren während des Umbaus Ende der 1950er Jahre im Bereich der Turmuhr des ehemaligen Landgerichts verbaut worden. Die Türen kamen nach der Modernisierung des Uhrenturms 2009 wieder in den Besitz der Gedenkstätte. In der Ausstellung werden sie zusammen mit einigen großflächigen, auf Leinwand gezogenen Fotos des Gebäudekomplexes Münchner Platz präsentiert. Die Türen und Großfotos nehmen gleichzeitig die Funktion von Trennwänden zwischen den Teilausstellungen ein und sind damit Teil des Leitsystems der Ausstellung.
Die Geschichte des Münchner Platzes wird in der Ausstellung auf einer an den Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen orientierten Grundlage dargestellt. Gezeigt wird der Missbrauch der Justiz in den beiden deutschen Diktaturen mit seiner elementaren Missachtung von Rechtstaatlichkeit und Menschenwürde. Die Darstellung der beiden Verfolgungsperioden vor und nach 1945 ermöglicht es dem Besucher unter anderem, Vergleiche zwischen den beiden Diktaturen zu ziehen und Ähnlichkeiten und Unterschiede beider Systeme festzustellen. Vergleicht man beispielsweise die Todesurteilspraxis in Dresden unter dem NS-Regime mit derjenigen in der frühen DDR, so wird deutlich, dass die DDR die Todesstrafe im Unterschied zu den Nationalsozialisten nie zur massenhaften Vernichtung von Menschen eingesetzt hat. Ebenso wenig diente die DDR-Justiz einer rassistischen und expansionistischen Ideologie. Die ostdeutsche Justizgeschichte kann zudem nicht ohne die ständige Bezugnahme des SED-Regimes auf den NS-Staat erzählt werden. Das Bemühen, nicht in die Nähe des NS-Regimes gerückt zu werden, führte etwa zu einer weitgehenden Geheimhaltung bei der Vollstreckung von Todesurteilen in der DDR. Dies hatte die schlimme Konsequenz, dass Angehörige zum Teil erst Monate oder Jahre später in Erfahrung bringen konnten, dass ein Elternteil, der Ehepartner oder ihr Kind nicht mehr am Leben war.
Während es in der sächsischen Landeshauptstadt mit der Gedenkstätte Bautzner Straße und den Angeboten der Außenstelle der BStU Informationsmöglichkeiten zur Geschichte der SED-Herrschaft gibt, existierte bislang kein Ort, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus in Dresden mit seinen konkreten lokalen Bezügen befassen würden. Mit der Eröffnung der Ausstellung am 10. Dezember 2012 wurde eine wichtige Lücke geschlossen. Die Gedenkstätte Münchner Platz möchte dabei auch ein Korrektiv zur Lesart vieler Dresdnerinnen und Dresdner anbieten, die sich vor allem als Opfer der alliierten Bombenangriffe vom 13. Februar 1945 verstehen.
Die Ausstellung »Verurteilt. Inhaftiert. Hingerichtet. Politische Justiz in Dresden 1933–1945 | 1945–1957« ist täglich (Montag–Freitag 10–16 Uhr, Samstag und Sonntag 10–18 Uhr) für das Publikum geöffnet.
Kontakt: Gedenkstätte Münchner Platz Dresden, Münchner Platz 3, 01187 Dresden,
Telefon 0351 46331990, gedenkstaette@mailbox.tu-dresden.de, www.stsg.de
Dr. Andrea Riedle arbeitete bei der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden als Projektmitarbeiterin an der Realisierung der Dauerausstellung. Im Anschluss übernahm sie im Dezember 2012 die Leitung der wissenschaftlichen Abteilung in der KZ- Gedenkstätte Dachau.