Verankerung von Gedenkstättenbesuchen im Unterricht

gemäss den Rahmenlehrplänen der Länder (Teil 1)
12/2006Gedenkstättenrundbrief 134, S. 14-21
Stefanie Rauch

Die Gestaltung der schulischen Lehrpläne ist Aufgabe der Länder. Daraus ergeben sich zum Teil große Unterschiede bei Zielsetzungen und thematischen Vorgaben. Auch bei der Behandlung der Themen zu Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg im Fach Geschichte werden verschiedene Schwerpunkte gesetzt und unterschiedlichen, Arbeitsmethoden zum Erreichen bestimmter Lernziele dargelegt. Exkursionen von Schulklassen zu Gedenkstätten sind dabei längst nicht in allen Lehrplänen festgelegt.

Im Folgenden soll untersucht werden, ob und wie Gedenkstättenbesuche laut den jeweiligen Lehrplänen in den Schulunterricht eingebettet werden. Dabei zeigen sich in den verschiedenen Bundesländern sowohl hinsichtlich der Lehrpläne als auch bezüglich der finanziellen Förderung entsprechender Exkursionen zum Teil große Unterschiede, Widersprüchlichkeiten und Defizite.

Im Rahmen meines Praktikums im Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors habe ich eine Untersuchung der verschiedenen Lehrpläne der Bundesländer für das Fach Geschichte zu den Themen Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg vorgenommen. Die Lehrpläne wurden hinsichtlich ihrer Zielvorgaben sowie der Verwendung zentraler Begriffe und der zu behandelnden Themenbereiche, wie die Benennung unterschiedlicher Opfergruppen und die Darstellung von Täterinnen und Tätern[1] sowie von Widerstand, Aufarbeitung und Regionalgeschichte analysiert. Des weiteren habe ich einen Überblick über die Förderung schulischer Gedenkstättenbesuche durch die Landeszentralen für politische Bildung (LZPB) oder andere Stellen wie die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten oder die Hamburger Kulturbehörde erarbeitet.

Als Grundlagen für die Untersuchung der Lehrpläne dienten die Rahmenlehrpläne der Länder zum Fach Geschichte und eine Synopse von Ulrike Dittrich aus dem Jahr 2005.[2] Die Korrespondenz mit den verschiedenen Landeszentralen für politische Bildung, der Kulturbehörde Hamburg sowie der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten brachte Aufschluss über die aktuelle Förderung schulischer Exkursionen zu Gedenkstätten. Zur Ergänzung wurde eine Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz (KMK) mit Beiträgen aus drei Bundesländern zur Behandlung des Holocaust im Unterricht in die Untersuchung mit einbezogen. Die benötigten Informationen waren aus verschiedenen Quellen heranzutragen und konnten zum Teil nur mosaikartig zusammengestellt werden. In der Korrespondenz zeigten sich bezüglich des Umfangs der Antworten große Unterschiede.

1. Untersuchung der Lehrpläne zur NS-Geschichte

1.1 Ziele des Geschichtsunterrichts in den Lehrplaneinheiten zu Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg

Die Lernziele des Geschichtsunterrichts zur NS-Zeit lassen sich in die Vermittlung historischen Wissens und in Transferleistungen aufteilen. Historisch sollen so entweder Einzigartigkeit und Planmäßigkeit des Holocaust und der Zivilisationsbruch oder aber Strukturen und Ausprägungen von Totalitarismen hervorgehoben werden. Als Transferleistungen erwartet werden einerseits das Herstellen von Verbindungen zu Rechtsextremismus heute und andererseits die Unterstützung demokratischer Staatsformen. Die Lernziele sollen dabei nicht nur durch einen kognitiven Zugang, sondern auch durch emotionale Betroffenheit und moralische Verurteilung des Nationalsozialismus erreicht werden.

Die einzelnen Bundesländer setzen bezüglich der Lernziele in ihren Lehrplänen unterschiedliche Schwerpunkte. Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (NRW) und Sachsen-Anhalt betonen vor allem Totalitarismen und ihre Strukturen, zum Teil über Vergleiche mit Stalinismus und DDR, während Brandenburg und Sachsen die Singularität der NS-Verbrechen herausstellen. Von einem Zivilisationsbruch ist in Lehrplänen Hamburgs, Sachsen-Anhalts und Nordrhein-Westfalens die Rede. Eine moralische Verurteilung des Nationalsozialismus durch die Schüler soll in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen erreicht werden, emotionale Betroffenheit wird in Baden-Württemberg, Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen angestrebt.

Das Herstellen von Verbindungen zu Rechtsextremismus heute nimmt eine wichtige Position in Hessen, Niedersachsen, NRW, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein.

Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beurteilen die Unterstützung demokratischer Staatsformen als sehr wichtig.

Verantwortung für Gegenwart und Zukunft, resultierend aus den Lehren aus der Geschichte, wollen Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vermitteln.

In den Haupt-, Gesamt- und Realschulen werden Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg meist in der Jahrgangsstufe 9 behandelt, in den Mittelschulen Sachsens zum Beispiel aber bereits in der 8. Klasse. In den Gymnasien findet die schulische Auseinandersetzung mit diesen Themen in den 9./10. Klassen der neunstufigen und in den 9. Klassen der achtstufigen Gymnasien sowie in der Kursstufe statt.

1.2 Zentrale Begriffe in den Lehrplänen

Die nationalsozialistischen Verbrechen werden in den Lehrplänen zumeist als Holocaust und/oder Shoah bezeichnet. Die Behandlung der Geschichte des Vernichtungslagers Auschwitz nimmt häufig eine Symbolfunktion dafür ein. Von Völkermord, Massenmord, Vernichtung, Genozid und Ausrottung ist ebenfalls die Rede.

In den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen (»Verbrechen der Wehrmacht«) und Sachsen-Anhalt (»Rolle von Einsatzgruppen und Wehrmacht«) wird die Rolle der Wehrmacht in kritischer Weise in den Lehrplänen benannt. Begriffe wie Ghetto, Wannsee-Konferenz, Deportation oder Zwangsarbeit finden sich nur in wenigen Lehrplänen. Selten wird unterschieden zwischen den verschiedenen Funktionen von Konzentrations- und Vernichtungslagern.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema »›Stalingrad‹ als deutscher Erinnerungsort« soll laut den bayerischen Lehrplänen für die Sekundarstufe II den Charakter des »totalen Kriegs« als Grundzug des Zweiten Weltkriegs sowie dessen mediale Aufarbeitung erkennen lassen. Die Stellung des Zweiten Weltkriegs im Geschichtsbewusstsein soll dabei ebenfalls angesprochen werden. Im Zusammenhang des »Totalen Kriegs« wird auch in Sachsen die Lehrplaneinheit »Der Kessel von Stalingrad« neben »Volkssturm«, »Werwolf«« und »Nero-Befehl« behandelt.

1.3 Benennung von Opfergruppen

Die Auseinandersetzung mit der Ermordung der europäischen Juden ist in allen Lehrplänen entweder als Lernziel oder als thematische Vorgabe enthalten, andere Opfergruppen werden zum Teil als »andere Minderheiten«, »Minderheiten«, »bestimmte Bevölkerungsgruppen«, »Opfer des NS« etc. aufgeführt.

Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland behandeln auch die Ermordung der Sinti und Roma. Die Verfolgung Homosexueller wird von Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen genannt.

Als »asozial« Verfolgte finden in keinem Lehrplan der Länder Erwähnung. Opfer der Verbrechen der »Euthanasie« werden in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland genannt. Die Durchführung von Zwangssterilisationen in der NS-Zeit soll gemäß der Lehrpläne Sachsens und Sachsen-Anhalts behandelt werden. Politische Gegner werden in den Lehrplänen Thüringens thematisiert, »Andersdenkende« finden in Bremen und im Saarland Erwähnung.

Die Ermordung Kriegsgefangener wird explizit in Sachsen genannt, NRW erwähnt polnische und russische Kriegsgefangene. In Hamburg und Hessen ist die Rede vom Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion, ohne dies genauer darzustellen.

Einen verhältnismäßig großen Teil nehmen Opfergruppen der deutschen Mehrheitsgesellschaft ein. Mit Ausnahme Brandenburgs, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Schleswig-Holsteins und Sachsen-Anhalts nennen alle Länder Flucht und Vertreibung in den Lehrplänen. Von »Heimatvertriebenen« und der »Anerkennung beiderseitiger Völkerrechtsverletzungen« ist in Baden-Württemberg die Rede, den »Luftkrieg« oder »Bombenkrieg« betonen Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen (vor allem die Bombardierung Dresdens) und das Saarland.

1.4 Darstellung der Täter

Mit der Frage einer Kollektivschuld beschäftigen sich Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die Rolle der Wehrmacht wird in Bayern, Hessen, Niedersachsen (»Verbrechen der Wehrmacht«) und Sachsen (»Kommissarbefehl«; »Ermordung Kriegsgefangener«) thematisiert. Kirchen und Nationalsozialismus (NS) sind Gegenstand des Unterrichts in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen, wobei nicht klar wird, inwieweit die Rolle der Kirche in Hinblick auf eine mögliche Verantwortung kritisch beleuchtet werden soll. Die Beteiligung von Medizin und Wissenschaft an den Verbrechen im NS wird explizit genannt von Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg, die Rolle der Industrie findet in Hessen ausdrücklich Erwähnung. Rheinland-Pfalz behandelt in diesem Zusammenhang das Thema »Wissenschaft im Dienste der Massenvernichtung«.

In den Lehrplänen Hessens, Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins und Thüringens wird weder auf SS noch auf andere NS-Organisationen namentlich eingegangen.

Die Beteiligung der deutschen Bevölkerung an den Verbrechen während der NS-Zeit wird dagegen eher einheitlich dargestellt. Es ist in differierender Reihenfolge und Gewichtung die Rede von Anpassung, Akzeptanz, Zustimmung, Manipulation, Indoktrination und Vereinnahmung sowie Instrumentalisierung, Begeisterung, Mitläufern und Mitwissern, vage von Tätern, von Nichtstun und Geschehenlassen, Gehorsam, Verantwortung, Einschüchterung und Terror und von Angst. In den Lehrplänen Bremens und Mecklenburg-Vorpommerns gibt es keine Hinweise auf Täter.

Insgesamt ergibt sich in den Lehrplänen der Eindruck eines verbrecherischen Staates ohne eigentliche Handlungsträger. Von der SS abgesehen sind die Menschen mitwissend, akzeptierend, mitlaufend, nichtstuend und geschehen lassend, angepasst bis begeistert, mitunter beteiligt, meist terrorisiert, indoktriniert und manipuliert und eingeschüchtert, scheinbar hin- und hergerissen zwischen Anpassung und Widerstand, vor allem aber keine Täter.

Frauen und NS kommen eher im Sinne einer Verdrängung der Frauen aus dem Arbeitsleben oder bezüglich des NS-Mutterideals vor. Von Sachsen-Anhalt abgesehen finden sie als Täterinnen keine explizite Erwähnung; ebenso wenig wie die Nutznießung bestimmter Privilegien beispielsweise bürgerlicher Frauen im NS.

Ebenfalls häufig behandelt werden Propaganda und Alltag im NS. Allein das Saarland thematisiert die Rolle der Medien und der Künste einschließlich »entarteter Kunst« und gemäß den Lehrplänen Thüringens soll sich mit den Olympischen Spielen 1936 im Unterricht beschäftigt werden. Auch in Rheinland-Pfalz finden Kunst und Kultur – ohne nähere Bestimmung – ihre Erwähnung im Lehrplan. Die sächsischen Lehrpläne sehen die Auseinandersetzung mit der Bücherverbrennung vor.

1.5 Benennung von Widerstand

In den niedersächsischen Lehrplänen werden die Aufstände im Warschauer Ghetto und in KZ sowie der Widerstand durch Partisanen benannt. In Sachsen-Anhalt sollen im Unterricht die Aufstände im Warschauer Ghetto und im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau sowie jüdischer Widerstand im Vorkriegsalltag durchgenommen werden. In Nordrhein-Westfalen wird national-polnischer und polnisch-jüdischer Widerstand behandelt. Partisanen und Résistance kommen auch in den saarländischen Lehrplänen vor. Von Résistance und Kollaboration ist in Berlin die Rede, während in Bayern und Thüringen Kollaboration und Widerstand in Deutschland und Europa angesprochen werden.

Viel Raum nimmt der deutsche Widerstand in den Lehrplänen ein. In elf Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) stehen deutsche Widerstandsgruppen und -aktionen, wie Weiße Rose/Geschwister Scholl, 20. Juli 1944, Kreisauer Kreis u.a., sowie Probleme des Widerstands in totalitären Systemen in den Lehrplänen. Ohne weitere Angabe von Ländern, Gruppen oder Aktionen wird Widerstand ganz allgemein als Thema in den Lehrplänen Berlins und Schleswig-Holsteins, Hamburgs, Bayerns, Mecklenburg-Vorpommerns und Niedersachsens vorgegeben.

1.6 Behandlung von Formen der Aufarbeitung

Mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Zeit befassen sich laut Lehrplänen Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Entnazifizierung, Nürnberger Prozesse und auch der UN-Strafgerichtshof werden genannt. »Wiedergutmachung« wird in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt behandelt. Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland beschäftigen sich mit verschiedenen Formen von Erinnerungskultur und Vergangenheitsbewältigung.

Die Gefahren der Kontinuitäten rechtsextremen Denkens und die daraus resultierende Notwendigkeit demokratischen Engagements werden vor allem in NRW, Mecklenburg-Vorpommern (»Bezug zu gegenwärtigen extremistischen Positionen«), Sachsen und Sachsen-Anhalt betont, aber auch in Hessen, Niedersachsen und im Saarland.

In Niedersachsen soll zudem auf den Umgang mit Minderheiten in Deutschland und mit den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern nach 1945 sowie darüber hinaus auf das Verhältnis zum Judentum und zum Staat Israel eingegangen werden. Die Gründung des Staates Israel wird in den Lehrplänen Bayerns und Hessens unter Bezugnahme auf den Nahostkonflikt genannt, während sich die Schüler Baden-Württembergs eher mit dem Verhältnis zwischen Deutschland und Israel auseinanderetzen sollen.

1.7 Regionaler Bezug der Lehrpläne

Einige Lehrpläne nehmen Bezug auf die Regionalgeschichte. In Baden-Württemberg stehen regionale Beispiele zur Gleichschaltung im Lehrplan, in Bremen sollen Entwicklung und Praxis der Hitlerdiktatur in Deutschland und Bremen sowie Krieg und Kriegsende in Bremen und Bremerhaven behandelt werden. Lokale Judendeportationen, Ravensbrück und Wöbbelin, NSDAP im Heimatort, der lokale Umgang mit Juden einschließlich Zwangsarbeit in der Region (auch lokaler Widerstand) und Euthanasie sind (Wahl-)Themen in Mecklenburg-Vorpommern. In Niedersachsen soll sich mit der Zeit des Nationalsozialismus in der Gemeinde beschäftigt und auf Spurensuche jüdischen Lebens vor Ort gegangen werden. Im Saarland liegt der regionalgeschichtliche Schwerpunkt auf der Saarabstimmung. Um Jugendlichen eine sie unmittelbar berührende Vorstellung von geschichtlichen Sachverhalten zu vermitteln, gibt es in den bayerischen Lehrplänen den Hinweis auf lokal- und regionalgeschichtliche Themen, wie beispielsweise »KZ Dachau als Zentrum des süddeutschen Lagersystems«. Ein regionalgeschichtlicher Bezug ist ebenfalls in den Lehrplänen Sachsens zu finden. Als Wahlthemen genannt werden Pirna-Sonnenstein und der Gau Sachsen. Die Geschichte der KZ Buchenwald und Dora wird in Thüringen behandelt, während sich die Schüler in Hamburg mit der Aufarbeitung der NS-Zeit in diesem Stadtstaat beschäftigen sollen.

1.8 Einbettung von Zeitzeugengesprächen in die Lehrpläne

In vielen Lehrplänen finden sich Empfehlungen zur Befragung von Zeitzeugen. Wie der Kontakt zu ihnen hergestellt und ihr Besuch finanziert werden soll bleibt offen. Aufforderungen zu Vor- und Nachbereitung eines entsprechenden Interviews sowie eine Beschreibung der Zielsetzung sind nicht in den Lehrplänen enthalten. In den Hauptschulen Baden-Württembergs soll eine Zeitzeugenbefragung zu »persönlicher Betroffenheit« führen, in anderen Lehrplänen findet sich darüber nichts. Auffallend ist die Häufigkeit der vorgeschlagenen Zeitzeugenbefragung bei zunehmend weniger Möglichkeiten aufgrund der zeitlichen Distanz, auch Zeitzeugen zu finden. Wie dies in Zukunft gehandhabt werden soll, wird nicht angesprochen.

1.9 Resümee

Ziele der Behandlung des Holocaust im Geschichtsunterricht differieren zwischen Erkennen der Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Verbrechen auf der einen Seite und Erkennen totalitärer Strukturen auf der anderen Seite. Innerhalb dieses Spektrums geht es um Transferleistungen wie Verantwortung für Gegenwart und Zukunft, die Festigung demokratischer Strukturen, um Empathie und um ein Entgegenwirken rechtsextremer Tendenzen. Die reine Vermittlung historischen Wissens scheint eher in den Hintergrund zu rücken.

In den Lehrplänen werden vor allem jüdische Opfer genannt, ferner Sinti und Roma sowie die Opfer der »Euthanasie«-Verbrechen, seltener »andere Opfergruppen« wie Homosexuelle, politische Oppositionelle, »Andersdenkende«, in Schutz- oder Sippenhaft Genommene, kaum die große Opfergruppe der sowjetischen Kriegsgefangenen. »Asoziale« Verfolgte kommen in keinem der Lehrpläne vor. Dagegen nehmen deutsche Opfer, sowohl der alliierten Luftangriffe als auch von »Flucht und Vertreibung«, in den Beschreibungen der Lehrplaninhalte viel Raum ein.

Dem entgegen steht eine eher zurückhaltende Auseinandersetzung mit der Beteiligung der Bevölkerung an den nationalsozialistischen Verbrechen. Täter, die juristisch zur Rechenschaft gezogen werden könnten, scheint es neben einer unspezifischen Masse an Mitläufern, Mitwissern und Eingeschüchterten nicht gegeben zu haben. Die Verantwortung liegt so vielmehr bei der SS und »dem Nationalsozialismus«, der weitgehend ohne Handlungsträger auskommt (woraus sich ein aktueller gesamtgesellschaftlicher Diskurs ablesen ließe).

Umso mehr betont wird Widerstand gegen das NS-Regime von deutscher Seite, ist doch die Mehrheit der Bevölkerung den Lehrplänen zufolge »zwischen Anpassung und Widerstand« anzutreffen. Weniger Raum erhalten dagegen nicht-deutsche Widerstandstätigkeiten. Besonders jüdischer Widerstand wird selten thematisiert. Zugespitzt sind die Lehrpläne zum Nationalsozialismus auf die eher abstrakten Begriffe »Holocaust« und »Auschwitz«. Andere zentrale Begriffe aber werden häufig nicht genannt. Selten werden Bezüge zum Staat Israel hergestellt. Historische Kontinuitäten von Rassismen, beispielsweise in den deutschen Kolonien, werden kaum in Bezug zum Nationalsozialismus gesetzt. Besonders in den neuen Lehrplänen werden immer häufiger Vergleiche von NS- und SED-Regime angestellt und totalitäre Staaten miteinander gleichsetzt.

Immer mehr Zulauf, Zustimmung und Stimmen für rechtsextreme Parteien und die Empörung darüber einerseits und immer weniger öffentliche Mittel für antirassistische Projekte sowie ein untergeordneter Stellenwert der Gedenkstättenarbeit andererseits zeigen deutliche Widersprüche und Defizite. Vor allem auch in jenen Bundesländern, die als Ziele in ihren Lehrplänen das Entgegenwirken rechtsextremer Tendenzen nennen.

Ebenfalls eine untergeordnete Rolle spielen die juristische Verfolgung der Täter nach der NS-Zeit sowie Aufarbeitung, Vergangenheitsbewältigung, Gedenken und Erinnern im Allgemeinen in den Lehrplänen, was auch eine selten obligatorische Aufforderung zu Gedenkstättenbesuchen im Unterricht erklären bzw. bestätigen würde. Die Zukunft des Gedenkens mit zunehmendem zeitlichem Abstand und der damit einhergehenden Historisierung sowie dem Wegfallen der Möglichkeit der Zeitzeugenbefragung werden nicht thematisiert, auch nicht in den neueren Lehrplänen.

Der Beitrag wird mit einem zweiten Teil, der sich mit den Richtlinien für die Gedenkstättenbesuche und den Fördermöglichkeiten befasste, im GedenkstättenRundbrief Nr. 135, Februar 2007, fortgesetzt.
 

Stefanie Rauch studiert Geschichte in Berlin. Sie hat im Rahmen eines Praktikums beim Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors diesen Beitrag erarbeitet.
 

Literatur

  • Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit vom 16. Mai 2001 Nr. LZ-03303-0 (KWMBl I 11/2001), geändert durch Bekanntmachung vom 28. 8. 2002 Nr. LZ 4 – 0371(KWMBl I 17/2002)
  • Leo, Annette/Reif-Spirek, Peter, »Es darf sich dort entsprechend der vorhandenen Hinweißschilder frei bewegt werden«. Eine Analyse von Berichten Thüringer LehrerInnen über Klassenfahrten zur Gedenkstätte Buchenwald, in: GedenkstättenRundbrief 2/1999 (Stiftung Topographie des Terrors, Hrsg.), S. 12–20
  • Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Freistaates Bayern, in: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Schule. Ein Beitrag von Länderseite, Bonn 1997, S. 9–20
  • Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen, in: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Schule. Ein Beitrag von Länderseite, Bonn 1997, S. 21–32
  • Tradierung des Wissens über den Holocaust in den Schulen des Freistaates Sachsen, in: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) Zur Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Schule. Ein Beitrag von Länderseite, Bonn 1997, S. 33–44
  • Dittrich, Ulrike, Synopse zur Behandlung des Holocaust im Geschichtsunterricht auf der Grundlage der Lehrpläne aus den einzelnen Bundesländern zum Fach »Geschichte« für die Sekundarstufe I. Stand: Dezember 2005, in: www.lernen-aus-der-geschichte.de/resmedia/document/document/Synopse2005-0.pdf

(Die Quellenangaben für die Lehrpläne erscheinen am Ende des 2. Teils des Beitrags.)

[1] In der weiteren Ausführung wird auf die Ausdrucksweise Täterinnen und Täter, Schülerinnen und Schüler usw. aufgrund redaktioneller Vorgaben verzichtet.

[2] In der Zwischenzeit haben einige Länder neue Lehrpläne erstellt, daher ist die Synopse zum Teil nicht mehr aktuell.