Unverzichtbar

25.Band von »Justiz und NS-Verbrechen«
04/2002Gedenkstättenrundbrief 106, S. 40-41
Heiner Lichtenstein

Es war am 23. Januar 1967 in München. Ein eisiger Nordwind fegte durch die Innenstadt. Vor dem pompösen Justizpalast am Karlsplatz herrschte schon morgens um acht beängstigendes Gedränge. Journalisten bestimmten das Straßenbild. Man erkannte sie an ihren Kameras, ihren Fotoapparaten, ihren Ausrüstungen insgesamt. Viele schienen sich zu kennen. Das waren Niederländer. Fast jede holländische Zeitung, jede Presseagentur, jeder TV- und viele Hörfunksender waren vertreten. Sie wollten beim wohl letzten Strafverfahren wegen des Holocaust in den Niederlanden dabei sein. Angeklagt waren der ehemalige Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in den Niederlanden, SS-Brigadeführer (Generalmajor) Dr. Wilhelm Harster, der Leiter des Judenreferats, Wilhelm Zoepf, und die SS-Angestellte Gertrud Slottke. Es ging um die Deportation und Ermordung von 110 000 der 140 000 niederländischen Juden. Die Hauptverhandlung gehörte zu den kürzesten und eindruckvollsten in der langen Geschichte der NS-Prozesse. Nach nur elf Sitzungtagen ergingen die Urteile. Harster 15 Jahre Zuchthaus, Zoepf neun Jahre, Slottke fünf Jahre. Am Tage der Urteilsverkündung hatte der Nebenkläger Prof. Dr. Robert Kempner Nonnen gebeten mitzukommen. Schließlich hatte zu den Opfern auch die zum Katholizismus konvertierte Jündin Edith Stein gehört. Kurz bevor die Schwurgerichtskammer den Sitzungssaal betrat, wurde es damals plötzlich totenstill. Die Nonnen knieten und beteten. Kempner, im Umgang mit Medien perfekt, hatte das erfolgreich organisiert. Die wichtigsten Nachrichtensendungen in den Niederlanden und der Bundesrepublik waren ihm damit ebenso sicher wie die Titelseiten der großen Zeitungen.

Die persönlichen Eindrücke stehen selbstverständlich in dem 25. Band der Reiche »Justiz und NS-Verbrechen«, betreut und herausgegeben von den Amsterdamer Juristen Prof. C. F. Rüter und Dr. D. W. De Mildt. Aber das vollständige Urteil und damit die Geschichte der Judenverfolgung in den Niederlanden sind vollständig abgedruckt – auf fast 250 Seiten. Diese meisterhafte Geschichtsschreibung hat ihres Gleichen nirgendwo auf der Erde, schon gar nicht in Japan, das noch nicht einmal damit begonnen hat, seine mörderische Vergangenheit anzupacken. Aus deutscher Sicht sollte es unvermindert nachdenklich machen, dass es einer ausländischen Initiative bedurfte, dieses Stück deutscher Zeitgeschichte zu dokumentieren. Mitte der 60er Jahre freilich, als das Projekt nach und nach Gestalt annahm, unterstütze es die Bundesregierung zumindest finanziell. Förderer war damals vor allem Horst Ehmke, zuerst als Justiz-Staatssekretär, später als Bundesjustizminister.

Der 25. Band hat länger auf sich warten lassen als geplant. Die Verantwortung dafür tragen aber weder Rüter noch die sieben Mitglieder der Redaktion, unter ihnen Oberstaatsanwalt a. D. Willi Dressen, der lange und erfolgreich Ludwigsburger Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen geleitet hat und vor einiger Zeit in Pension gegangen ist. Die Verspätung liegt am offensichtlich unzuverlässigen Verlang »Holland University Press«. An seiner Stelle ist der Verlag der Universität Amsterdam »Amsterdam University Press« (AUP) getreten, wobei die Kooperation mit dem bewährten Münchener K. G. Saur Verlag bestehen bleibt. Der Band dokumentiert auf mehr als 700 Seiten alle rechtskräftigen Landgerichtsurteile der Zeit zwischen Dezember 1966 und April 1967. Zu ihnen gehören neben dem Münchner Prozess u.a. die beiden Urteile des Landgerichts Hagen wegen Massenverbrechen im Vernichtungslager Hagen. Im zweiten Sobibor-Verfahren, das auch nach dem Naben des Hauptangeklagten »Frenzel-Prozess« genannt wurde, erhielten fünf Beschuldigte Zuchthausstrafen, die später in normale Freiheitsstrafen umgewandelt wurden, weil mittlerweile Zuchthausstrafen abgeschafft worden waren. Mit der Veröffentlichung dieses Urteils wird die nicht gerade umfangreiche Literatur über Sobibor, das nur ganz wenige Häftlinge überlebt haben, zuverlässig erweitert. Das ist auch deshalb wichtig, weil die Hauptverhandlung in Hagen nur wenig öffentliche Resonanz gefunden hat und von den Medien kaum beachtet worden ist.

Ein Urteil des Landgerichts Essen vom 22. Dezember 1966 ist insofern interessant, als es die Massenmorde unmittelbar nach dem Überfall auf die UdSSR im Sommer, Herbst und Winter 1941 betrifft. Die Mörder folgten der 9. Armee und wüteten u.a. in Witebsk, Minsk und Wilejka unter der jüdischen Bevölkerung und »partisanenverdächtigen« Frauen und Männern. Dass im Inhaltsverzeichnis das verniedlichende Wort »Russenfeldzug« benutzt wird, sollte nicht den Bearbeitern vorgeworfen werden. Viele deutsche Juristen haben gedankenlos diesen Nazibegriff verwendet, mit dem der Schrecken des Krieges heruntergeredet werden sollte. Polen-, Frankreich-, Afrika- und andere »Feldzüge« waren Kriege und der »Russlandfeldzug« gewiss der schrecklichste.

Anfang 1967 musste sich das Landgericht Detmold mit Morden beschäftigten, die als Geburtstagsgeschenk für Hitler im März 1942 in der UdSSR begangen worden sind. Der Mörder, ein Polizeihauptmeister, wurde mit sechs einhalb Jahren Zichthaus bestraft. Auch dieses Urteil ist nun dokumentiert.

Band 25 enthält wieder die Rangtafeln der wichtigsten NS-Organisationen von der Wehr macht über Polizei, SS, Waffen-SS und Arbeitsdienst bis zur Hitlerjugend und dem »Bund Deutscher Mädel« (BDM). Weil die umfangreichen, auf bestem Papier gedruckten und sorgfältig in rotes Leinen gebundenen Bände nicht billig sein können, ist es ausgesprochen benutzerfreundlich, sie im Computer anklicken zu können – unter www.jur.uva.nl/junsv. Die Webseite ist sehenswert wie die Reihe insgesamt. Rüter und seinen Helfern gebührt erneut Anerkennung. Ihre Dokumentation, deren 26. Band hoffentlich bald folgt, brachen alle, die über die Verbrechen der Nazis forschen.