Vor über zwei Jahren haben sich die Leiterinnen und Leiter der Gedenkstätten Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Mittelbau-Dora, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen und das Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors in der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten (im folgenden zitiert als AG) zusammengefunden. Daraufhin hat es Rückfragen und Aktivitäten von anderen Gedenkstätten bzgl. der Zusammenarbeit und des öffentlichen Auftretens der in Deutschland bestehenden Gedenkstätten gegeben. Unter anderem von Werner Boldt und Habbo Knoch erfolgte eine Reaktion, die im GedenkstättenRundbrief Nr. 84 vom August 1998 unter dem Titel: Inhaltliche und organisatorische Anmerkungen zu dem von der »Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland« vorgelegten Papier über »Selbstverständnis, Leitlinien und Organisationsprofile« abgedruckt ist. Später haben Werner Boldt, Habbo Knoch, Ursula Gerecht, Dietfrid Krause-Vilmar und Elke Zacharias (im folgenden zitiert als Boldt et al., auch wenn Werner Boldt oder andere nicht an allen Gesprächen und Briefwechseln, die in den letzten Wochen diesbezüglich erfolgt sind, beteiligt waren) einen Text verfaßt: »Keine demokratische Erinnerungskultur ohne lokale und regionale Einrichtungen. Stellungnahme zu den Handlungsempfehlungen bezüglich einer Gedenkstättenkonzeption des Bundes im Abschlußbericht der Enquête-Kommission ›Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit‹«; abgedruckt im GedenkstättenRundbrief Nr. 87 vom Februar 1999.
Durch diese Stellungnahmen und Aktivitäten wurde die seit vielen Jahren geführte Diskussion um die Verbesserung der Kooperation zwischen den Gedenkstätten/-Initiativen und bezüglich eines organisatorischen Zusammenschlusses erneut belebt.
Im folgenden soll ein Abriß der Situation der Gedenkstätten für NS-Opfer in Deutschland gegeben, die sich daraus für eine Verbesserung der Zusammenarbeit zu berücksichtigenden Fragestellungen entwickelt und die konkreten Vereinbarungen und Schritte für eine gründliche Diskussion und Entscheidung in dieser Hinsicht vorgestellt werden.
Entwicklung der Gedenkstättenarbeit
In den letzten Jahren hat es einen erfreulichen Schritt zur weiteren Stabilisierung und Verstetigung der Arbeit von Gedenkstätten für Opfer des NS-Regimes, wenn auch in der Regel nur auf unterstem Ausstattungsniveau, gegeben. Dies war die Voraussetzung dafür, daß sich die Gedenkstätten überhaupt untereinander verständigen und ihre Tätigkeiten koordinieren konnten. Auf Grundlage der sich aus der Arbeit konkret entwickelnden Bedürfnisse hat es verschiedene Zusammenschlüsse gegeben, die nur zum Teil rechtlich verfaßt sind. Neben dem seit Herbst 1983 bisher 32 mal durchgeführten bundesweiten Gedenkstättenseminar haben sich regionale, zumeist in den Grenzen von Bundesländern agierende Zusammenschlüsse gegründet, die besonders als Lobby für die Vergabe von Landesmitteln an regionale Gedenkstätten große Bedeutung haben. In Nordrhein-Westfalen gibt es sicherlich neben Baden-Württemberg und Niedersachsen die kontinuierlichste und intensivste Zusammenarbeit. Aber auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Gedenkstättenförderung in anderer Form auch in Sachsen und Rheinland-Pfalz existieren mehr oder weniger intensive Formen des Austausches und der Absprachen. Darüber hinaus gibt es länderübergreifende Koordinierungen, sei es z.B. in der Arbeitsgemeinschaft der Berlin-Brandenburgischen Gedenkstätten für NS-Opfer, die unter Vorsitz der Stiftung Topographie des Terrors tagt, bei den Außenlagertagungen, die von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme regelmäßig durchgeführt wurden oder dank der auf Einladungen der Friedrich-Ebert-Stiftung stattfindenden Treffen von Gedenkstätten und Initiativen aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Neben den regionalen Koordinierungen gibt es Zusammenschlüsse von Gedenkstätten und Initiativen, die aus historischen Gründen zu demselben Verfolgungskomplex arbeiten. Als am längsten bestehendes Austauschgremium ist die Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der Geschichte der »Euthanasie« und der Zwangssterilisation zu nennen. Aber auch die Gedenkstätten zu Kriegsgefangenenlagern haben mehrere fachspezifische Tagungen durchgeführt. Anfang des Jahres wurde bei einem ersten Treffen der Institutionen, die zur Geschichte der Arbeitserziehungslager arbeiten, betont, daß eine kontinuierliche und weitergehende Zusammenarbeit angestrebt werden solle.
Die Verstetigung der Arbeit hat zu einer Zunahme der Professionalisierung geführt, die wiederum einen dritten Bereich von Koordinierungstreffen bedingt: Treffen wegen besonderer professioneller Fragestellungen.
Die Archivarinnen und Archivare der Gedenkstätten treffen sich bereits seit vielen Jahren regelmäßig. Anfang des Jahres hat sich ein weiterer Arbeitskreis der Gedenkstättenbibliotheksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, gegründet. Er wird mit Unterstützung der Stiftung Topographie des Terrors in Zukunft zweimal p.a. tagen; einmal am Rande eines bundesweiten Gedenkstättenseminars, einmal separat.
Auch die AG hat sich aus professionellen Gründen zusammengefunden: Die Geschichte der selbständigen KZ, die Trägerschaft durch den Bund und/oder das Land, der Umgang mit großen Geländen und zahlreichen Gebäuden, der Besucherstrom der mit einer Ausnahme im sechsstelligen Bereich liegt und die Ausstattung, die zumindest eine gewisse Aufteilung der Arbeitsbereiche erlaubt, ergeben vielfältige Übereinstimmungen in der täglichen Arbeit der Institutionen aus der die Notwendigkeit des Austausches und der Absprachen erwächst.
Mit diesem Überblick erhebe ich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Auf der Grundlage des oben Dargestellten kann man es als große Errungenschaft der Gedenkstättenarbeit in Deutschland – gerade auch im internationalen Vergleich – festhalten, daß es einen ungemein intensiven und auf vielen Ebenen stattfindenden Dialog zwischen den Gedenkstätten gibt, aus dem konkrete Formen der Zusammenarbeit erwachsen sind, die nicht nur zu einmaligen Treffen führte, sondern häufig bereits über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Die in der AG zusammengeschlossenen Gedenkstätten haben diese verschiedenen Formen des Austausches häufig initiiert und nehmen an ihnen teil. Der Vorwurf von Boldt et al., die AG hätte sich aus dem Kreis der Gedenkstätten stillschweigend abgekoppelt, trifft nicht zu. Er weist jedoch auf ein bestehendes Problem hin:
Die mittlerweile bestehende Differenzierung und Vielfalt macht es nur sehr schwer möglich, den Überblick zu behalten. Die inzwischen entwickele Professionalisierung der Gedenkstätten erschwert diesen Überblick, da er nur noch von Personen wahrgenommen werden kann, die sich ebenfalls intensiv mit den Fragestellungen befassen. Zudem ist die Koordinierung dieser verschiedenen Ebenen (regional, historisch, professionell) ebenfalls wesentlich anspruchsvoller geworden. Gerade wegen des erreichten professionellen Niveaus ist es mit höherem Aufwand verbunden, den inhaltlichen Austausch so zu organisieren, daß er tatsächlich weiterführend ist.
Auf den verschiedenen Ebenen sind jeweils unterschiedliche Personen gut informiert. Es ist sinnvoll, dieses Wissen weiterzugeben und die auf verschiedenen Ebenen stattfindenden Aktivitäten zu koordinieren. Als ersten ganz konkreten Schritt möchte ich vorschlagen: Ich bitte alle regionalen, historischen und professionellen Arbeitskreise Berichte über Ihre Arbeitsvorhaben und Absprachen zu verfassen, die ich gerne im GedenkstättenRundbrief veröffentlichen werde.
Deutsche Einheit und Änderung der öffentlichen Wahrnehmung
Mit der deutschen Einheit hat sich die Arbeit der Gedenkstätten in Deutschland grundlegend gewandelt. Zwei Konzepte von Gedenkstättenarbeit, die sich zuvor nur sehr zögerlich auf der Ebene internationaler Beziehungen wahrgenommen haben, waren plötzlich Ausdifferenzierungen nur noch einer nationalen Gedächtniskultur. Dies hat zwangsläufig dazu geführt, daß sich die Gedächtniskultur der DDR verändern mußte. War im großen und ganzen die »Gegendenkmal«-Bewegung des Westens Vorbild für diese Veränderungen, so haben doch die unterschiedlichen Voraussetzungen und die Notwendigkeiten der Veränderung zugleich auch viele wichtige neue Möglichkeiten und Erkenntnisse mit sich gebracht. Dieser Prozeß der Umorientierung wurde noch dadurch erschwert, daß mit dem Ende des real existierenden Sozialismus die Diskussionen um die Verbrechen des Stalinismus und der SED-Diktatur wesentlich stärker in den Vordergrund getreten und über alle politischen Meinungen hinweg erforscht und diskutiert worden sind. Besonders schwierig wurde dieser Diskussionsprozeß an Orten, an denen sich sowohl Staatsverbrechen während des »Dritten Reiches« als auch unter der sowjetischen Besatzungsmacht und/oder während der DDR ereignet haben. Gerade an den über diese verschiedenen Verfolgungsperioden geführten Diskussionen wird die immer noch geteilte Erinnerungskultur in Deutschland sichtbar. Pauschal gesprochen: Während in den neuen Bundesländern die Diskussion über die – wie ich finde mit dem falschen Begriff bezeichnete – »doppelte« Vergangenheit intensiv geführt wurde und zu vielen neuen Erkenntnissen geführt hat, sind die Gedenkstätten in den alten Bundesländern froh, nur eine »einfache« Vergangenheit bearbeiten zu müssen – womit sie bei weitem ausgelastet sind. Letztere haben die Diskussionen um die Vergleichbarkeit von verschiedenen Verfolgungssystemen in Deutschland lediglich am Rande wahrgenommen.
Es besteht eine politisch vorgegebene Schieflage in der Auseinandersetzung mit den Verbrechen von Nationalsozialismus und Stalinismus. Hier seien einige Indizien dafür aufgeführt: Wieso gab es bereits zwei Enquête-Kommissionen des Deutschen Bundestages, die sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur beschäftigt haben, während eine solche zur NS-Diktatur bis heute nicht einberufen wurde? Gerade von den ausländischen Verbänden der Überlebenden der NS-Verfolgung ist es als sehr schmachvoll empfunden worden, daß über ihre Verfolgungsgeschichte von einer zur Aufarbeitung von NKWD- und SED-Unrecht eingesetzten Bundestagskommission beraten wurde. Im Abschlußbericht der letzten Enquête-Kommission wird die Gedenkstätte Buchenwald in demselben Kapitel als von gesamtstaatlicher Bedeutung eingestuft wie das deutsch-deutsche Museum in Mödlareuth. Auch diese Gleichsetzung entbehrt jeder historischen und sachlichen Grundlage.
Es ist immer wieder betont worden, man wolle bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur nicht dieselben Fehler wie beim Verdrängen und Verschweigen des NS-Unrechts begehen. Es bleibt aber ein gewisses Mißtrauen gegenüber der Ehrlichkeit dieser Bekundungen bestehen, da es so gut wie keine Bemühungen gab, die auch über fünfzig Jahre nach Ende des NS-Regimes immer noch vorhandenen Probleme und Defizite in der Aufarbeitung in ähnlich struktureller Art und Weise wie die Beschäftigung mit den Staatsverbrechen der Sowjetunion und der DDR in Deutschland anzugehen. Dies sollen nur einige wenige Beispiele sein, die die Problematik des politischen und gesellschaftlichen Umgangs mit der Politik der Erinnerung bis heute aufscheinen lassen.
Aber gerade aus diesen in den letzten zehn Jahren intensiv geführten Diskussionen ergibt sich bei den konkreten Überlegungen für eine neue Organisationsstruktur der Gedenkstätten eine zentrale Frage: Ist es heute noch sinnvoll, eine Organisation lediglich für die Gedenkstätten/-Initiativen für die Opfer des NS-Regimes zu gründen oder ist es nicht aus historisch-inhaltlichen, politischen, pädagogischen, moralischen und persönlichen Gründen geboten, eine Struktur anzustreben, die es allen an Staatsverbrechen erinnernden Gedenkstätten ermöglicht, daran teilzunehmen?
Exkurs: Zu Namen und Anspruch der AG
Die AG, die nach wie vor nur ein Personenzusammenschluß ohne juristischen Rahmen ist, müßte einen außerordentlich langen Namen tragen, um den Grund des Zusammenschlusses deutlich zu machen, etwa: »Arbeitsgemeinschaft der ehemals eigenständigen KZ, die sich heute als Gedenkstätten in Landes- und Bundesträgerschaft befinden«. Die zunächst genutzte Verkürzung »Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland« hat zu dem falschen Eindruck geführt, die AG wäre ein Zusammenschluß aller KZ-Gedenkstätten. Da dies nie beabsichtigt wurde, war die Nutzung dieses Titels für die AG ein Fehler. Auf dem Briefpapier wurden zwar immer die jeweiligen durch die Personen repräsentierten Gedenkstätten genannt. Leider wurde dies bei der Verbreitung in den Medien dann nicht immer so weitergegeben. In Zukunft sollen, um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen, wenn überhaupt eine Position im öffentlichen Raum vertreten wird – siehe dazu auch unten die konkreten Absprachen –, auf jeden Fall immer die sieben Einrichtungen im Titel genannt sein.
Das erste, lediglich im GedenkstättenRundbrief Nr. 80 vom Dezember 1997 veröffentlichte Papier: KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland – Selbstverständnis, Leitlinien, Organisationsprofil war als Diskussionspapier über das zukünftige Selbstverständnis der Gedenkstätten gedacht. Es sollte keineswegs der Maßstab für zukünftige Gedenkstättenarbeit sein. Zudem war es so originär auch wieder nicht. Bereits auf dem Gedenkstättenseminar im Mai 1996, an dem über sechzig Vertreterinnen und Vertreter von Gedenkstätten teilgenommen hatten, war diese Diskussion geführt und zu Papier gebracht worden. Dabei hat vor allem die Überlegung eine große Rolle gespielt, daß man in der Öffentlichkeit und auch gegenüber den Geldgebern deutlich machen müsse, daß Gedenkstätten mehr sind als gut gepflegte Friedhöfe mit einem Minimum an historischer Information – was sich dann auch in der Unterstützung niederschlagen müsse. Das Papier der AG sollte zu dieser Selbstverständnisdiskussion Anstöße bieten. Dies Diskussion müßte weiter intensiviert und mit der Hoffnung möglichst breiter Zustimmung zu einem Ergebnis gebracht werden.
Aus vielfältigen Gründen ist die Bedeutung der Gedenkstätten und damit deren Wahrnehmung von Politik und Verwaltung sowie der Öffentlichkeit seit der deutschen Einheit gestiegen. Dies hat auch dazu geführt, daß Vertreter von Gedenkstätten in verschiedenen Kommissionen und Gremien immer wieder als Experten geladen waren: seien es die bereits erwähnten Enquête-Kommissionen, Kulturausschüsse und viele mehr. Zunächst waren dies persönliche Einladungen aufgrund der jeweiligen Positionen, so vor allem für Dr. Volkhard Knigge (Vorstand der Stiftung Thüringische Gedenkstätten und Direktor der Gedenkstätte Buchenwald), Dr. Günter Morsch (Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und Leiter der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen) und Prof. Dr. Reinhard Rürup (Wissenschaftlicher Direktor der Stiftung Topographie des Terrors).
Die AG, die sich zunächst als Arbeitsgremium der Leiter gegründet hat, hat im letzten Jahr ebenfalls mit sachlich begründeten Stellungnahmen auf die politischen Weichenstellungen für die zukünftige Gedenkstättenarbeit mitzuwirken versucht. Dies vor allem, da man von außen zu Stellungnahmen gebeten wurde und es keine andere Form der Organisation gab, die ähnlich schnell und mit ähnlich guter öffentlicher Präsenz hätte reagieren können. Wenn auch die Stellungnahmen der oben genannten Personen und der AG nicht mit anderen Gedenkstätten abgestimmt waren, so muß man als Ergebnis der Arbeit doch festhalten, daß sie sich inhaltlich immer für die Erhaltung der dezentralen Gedenkstättenlandschaft in Deutschland eingesetzt und viel für diese erreicht hat, wie in den entsprechenden Protokollen nachzulesen ist. Das Insistieren auf dieses Netzwerk von über 60 bereits bestehenden Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes hat sehr dazu beigetragen, daß im Abschlußbericht der letzten Enquête-Kommission überhaupt die Öffnungsklauseln für die Unterstützung von Gedenkstätten in den alten Bundesländern, auch wenn sie bisher nur lokal oder landesweit unterstützt wurden, enthalten ist. Auch glaube ich, daß das Drängen der AG dazu beigetragen hat, im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung die Möglichkeiten dieser Förderung überhaupt zu verankern.
In der Diskussion um das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas und die Ergänzung durch ein »Haus der Erinnerung« haben die in der AG zusammengeschlossenen Gedenkstätten sich ebenfalls zu Wort gemeldet – siehe hier im GedenkstättenRundbrief S. 34–36. Man kann sicherlich über die Notwendigkeit und die Gestaltung des Mahnmals trefflich streiten, aber gerade gegenüber den Plänen zu einem »Haus der Erinnerung«, das einem Holocaust-Museum gleichkäme, hat die AG eine eindeutig Position bezogen, die sich für die dezentrale Erinnerungskultur ausspricht und diese aus vorrangig inhaltlichen Gründen insgesamt bedroht sieht, wenn der Museumsbau entstehen sollte.
Die Äußerungen von Boldt et al. haben dagegen zu einer Spaltung der Gedenkstätten in der Außenwirkung geführt. Auch wenn sie es subjektiv nicht gewollt haben, so werden ihre Aktivitäten von verschiedenen Politikern und von Staatsminister Naumann in den letzten Wochen genutzt, um gegen die von der AG dargelegten Positionen zu argumentieren.
Aus diesem aktuellen Handeln ergeben sich Fragestellungen für eine neue Struktur der Gedenkstätten: Wie kann man gewährleisten, daß tatsächlich eine Person oder ein Gremium in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die vertretenen inhaltlichen Positionen mit den Gedenkstätten soweit abgestimmt sind, daß sich alle Vertreten fühlen – vorausgesetzt, diese allgemeine Übereinstimmung besteht überhaupt.
Die Finanzierung der Gedenkstätten
Die Finanzierung ist so unterschiedlich, daß fast jede einzelne Gedenkstätte eigens dargestellt werden müßte. Vereinfachend kann man sagen, daß die Unterstützung der Gedenkstätten, die zumeist von Kommunen, Landkreisen, Bundesländern getragen und mit geringen privaten Mittel gefördert werden, gerade dazu ausreicht, die vielfältigen Aufgaben am unteren Limit erfüllen zu können. Eine neue Situation ist 1993 eingetreten, als der Bund sich erstmals in den neuen Bundesländern und in Berlin an der Finanzierung von Gedenkstätten beteiligt hat, in der Regel zu 50 Prozent. Diese Förderung läuft noch bis zum Jahr 2003. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Mahnmal/Museum in Berlin im Juni 1999 ein umfassendes Gedenkstättenkonzept vorzulegen.
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage in den Kommunen, Landkreisen und Ländern erhoffen sich zahlreiche Gedenkstätten durch eine Bundesförderung eine verbesserte Finanzausstattung. Der Eindruck, der gerade in den Schreiben von Boldt et al. deutlich wird, die »großen« Gedenkstätten wollten sich an die gefüllten Töpfe setzen und die anderen daran nicht teilhaben lassen, entbehrt jedoch bisher jeglicher Grundlage.
Zum einen sind die Haushaltstitel so verschieden, daß sie zumindest bei der im Augenblick bestehenden Struktur keine Konkurrenzen um das Geld zwischen den Gedenkstätten auftun können. Zum zweiten muß man sich erst einmal vergewissern, ob das in Aussicht gestellte Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung tatsächlich eine neue Bevorzugung der »großen« Gedenkstätten beinhalten wird. Und zum dritten bin ich der Überzeugung, daß, wenn man die bisherige Förderungspraxis des Bundes auf eine Förderung der lokalen Gedenkstätten überträgt, viel gravierendere Probleme auf anderer Ebene entstehen: Bisher hat sich der Bund nur dann an Gedenkstätten beteiligt, wenn die Bundesländer dafür Sorge getragen haben, daß 50 Prozent der Mittel von ihnen aufgebracht wurden. Das bedeutet für eine zukünftige Gedenkstättenförderung zum einen, daß die Gedenkstätten von den jeweiligen Bundesländern überhaupt in die Liste der zu fördernden Einrichtungen aufgenommen werden müssen und daß die Länder dann auch noch bereit sein müssen, 50 Prozent der Kosten für diese Projekte zu tragen. Da mir die Finanzrahmen und die konkreten Bedingungen in den zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer vertraut sind, kann ich mir jetzt schon ausmalen, wer überhaupt eine Chance haben wird, Bundesmittel zu erhalten.
Zudem besteht die Gefahr, daß die finanzielle Unterstützung lediglich von den Ländern auf den Bund umverteilt wird und am Ende bei den Gedenkstätten keine bessere Unterstützung vorhanden sein wird.
Für eine zukünftige Organisationsform der Gedenkstätten wirft dies die Frage auf, ob es nicht in erster Linie wichtig ist, die Gedenkstätten landesweit zu organisieren, um eine Lobby und im besten Fall eine Clearingstelle der Gedenkstätten für die Mittelvergabe im Zusammenwirken mit den Landesregierungen zu erreichen.
Kurzfristige Überlegungen zur Fortsetzung der Diskussion
Verfahren bei zukünftigen Erklärungen
Im Zusammenhang mit einem Treffen von Vertretern der AG mit Boldt et al. am 30. April 1999 wurde vereinbart, im Falle einer notwendigen öffentlichen Meinungsäußerung von Seiten der AG Vertreterinnen und Vertreter von anderen Gedenkstätten einzubeziehen. Hiermit soll der Verdacht ausgeräumt werden, die AG wolle sich über die Köpfe der übrigen Einrichtungen hinwegsetzen. Diese Regelung soll solange gelten, bis eine bessere Lösung auf breiterer Diskussionsgrundlage gefunden worden ist.
Bei der Suche nach einer praktikablen Lösung wurden drei Personen angesprochen, die aufgrund ihrer Funktionen verschiedene Zusammenschlüsse von Gedenkstätten repräsentieren. Dies sind: Angela Genger (Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen), Christine Glauning (Museum »Schwierigkeiten des Erinnerns«, KZ Bisingen und Ölschieferabbau und eine der Sprecher/innen der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten in Baden-Württemberg) und Prof. Dr. Matthias Pfüller (Vorsitzender Politische Memoriale e.V.; dieser Verein ist für die Erarbeitung der Gedenkstättenkonzeption in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.)
Weitere Diskussionen um inhaltliche Schwerpunkte und Organisationsformen
Durch die hier aufgezeigte Skizze der aktuellen Arbeitsbedingungen der Gedenkstätten und der sich daraus ergebenden Erwartungen und Notwendigkeiten für eine Verbesserung der inhaltlichen Zusammenarbeit wird deutlich, daß vor der Schaffung einer neuen, stärker juristisch verfaßten Organisationsstruktur der Gedenkstätten eine Diskussion um die Inhalte stehen muß, an der sich alle Interessierten beteiligen können. Daher möchte ich für die Überlegungen bezüglich einer veränderten Struktur der Zusammenarbeit folgendes Vorgehen vorschlagen:
1. Das Gedenkstättenseminar im Frühjahr 2000, das erste, das beim jetzigen Planungsstand noch inhaltlich disponibel ist, wird sich ausschließlich den Fragen über die inhaltliche Ausrichtung der Gedenkstätten und den sich daraus ergebenden sinnvollen Organisationsformen widmen. Der genaue Termin wird im nächsten GedenkstättenRundbrief mitgeteilt werden.
2. Es ist sinnvoll, die Frage der Organisationsform von der inhaltlichen Ausrichtung der Arbeit abhängig zu machen, so daß folgende Fragestellungen aufgegriffen werden sollten:
• Was bedeutet der Wandel von der lebendigen zur kulturellen Erinnerung für die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Gedenkstätten?
• Inwieweit umfaßt der Begriff der Gedenkstätten auch Orte, die an andere Staatsverbrechen erinnern (z.B. des NKWD, der SED-Diktatur)?
• Welche regional- oder landesspezifischen Formen der Gedenkstättenarbeit – bis hin zu Fragen der Finanzierung – gibt es und wie können sie in einer übergreifenden Organisationsform berücksichtigt werden?
3. Es ist sinnvoll, die unterschiedlichen Positionen bereits im Vorfeld darzustellen und so aufzubereiten, daß die Alternativen klar sind. Dazu biete ich gerne den GedenkstättenRundbrief als Forum an. Eventuell kann es auch sinnvoll sein, das Gedenkstättenseminar in einem kleineren Kreis inhaltlich vorzubereiten.
Ich möchte zum Abschluß nochmals betonen, daß ich seit fast zehn Jahren darauf hinweise, daß man bei der sich verändernden »Gedenkstättenlandschaft« über veränderte Formen der Koordination und Organisation nachdenken muß. Seit etwa sechs Jahren werbe ich für einen, auf einen Beitrag von Wulff E. Brebeck, dem Leiter des Kreismuseums Wewelsburg, zurückgehenden Vorschlag, sich im International Council of Museums zusammenzuschließen und ein Komitee der Gedenkstätten zu gründen. Boldt et al. möchten dagegen einen als eingetragenen Verein und national auf Deutschland sowie inhaltlich auf die NS-Verbrechen begrenzten Gedenkstättenverband (den es bereits auch mit diesem Namen vorwiegend mit Mitgliedern aus den neuen Bundesländern gibt) gründen bzw. die Gedenkstätten an die Kultusministerkonferenz angliedern. Bei diesen und eventuell anderen Formen der Kooperation und Organisation gilt es die Vor- und Nachteile gründlich abzuwägen.
Während des bereits erwähnten Gedenkstättenseminars im Mai 1996, das gemeinsam mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung in Nordhessen durchgeführt wurde, waren die anwesenden Gedenkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei Abwägung aller Organisationsmodelle noch nicht bereit, sich mehrheitlich für eine bestimmte Struktur auszusprechen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn die nun erneut entfachte Diskussion die Argumente schärfen und zu einer sinnvollen und praktikablen Lösung führen würde. Ich hoffe bei der dazu notwendigen Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen denkbaren Modelle auf eine rege Beteiligung.