In den letzten Monaten habe ich mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten, der AG KZ-Gedenkstätten, den Zentralen für politische Bildung, die auf Einladung von Dr. Jellonek in der Saarländischen Landesvertretung in Berlin getagt haben, und vielen Einzelgesprächen Bemühungen angestrengt, eine bessere Koordinationsform für die Gedenkstätten für NS-Opfer in Deutschland zu finden. Im Folgenden will ich die sich daraus ergebende Bestandsbeschreibung und Lösungsmöglichkeiten darstellen.
In Deutschland haben sich neben temporären Zusammenschlüssen, z.B. bei der Beratung von Gedenkstätten im Aufbau oder der Erarbeitung von (gemeinsamen) Ausstellungen, in Deutschland kontinuierliche Formen des Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit auf drei Ebenen im Laufe der letzten Jahrzehnte herausgebildet und bis heute Bestand:
Die älteste Form des Austausches und der Zusammenarbeit wurde ab 1983 vom Gedenkstättenreferat der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. angeboten, das seit 1993 von der Stiftung Topographie des Terrors fortgeführt wird.
Vor allem das bundesweite Gedenkstättenseminar hat sich mit den zweimal pro Jahr stattfindenden Treffen zu einem wichtigen Austauschorgan entwickelt. Die prinzipielle Struktur – Auseinandersetzung mit dem historischen Ort, an dem das Seminar stattfindet, ein übergreifendes Thema, was inhaltlich dazu passt und die Möglichkeiten des Austausches untereinander – hat sich bis heute erhalten. Da die im Bereich der Gedenkstätten vor allem ehrenamtlich oder nebenberuflich tätigen Personen häufig über keine großen Einkünfte verfügen, sind die Seminare stark subventioniert. Finanziert wurden die Seminare von der Aktion Sühnezeichen, später mit verbesserten finanziellen Voraussetzungen, durch die Stiftung Topographie des Terrors. Da diese Zuschüsse nie kostendeckend waren und sind, müssen bis heute für jedes Seminar weitere Geldgeber gefunden werden. Diese waren auf der einen Seite die jeweiligen lokalen Mitveranstalter, aber auch politische Stiftungen, vor allem die Friedrich-Ebert- aber auch die Friedrich-Naumann-Stiftung haben bis in die neunziger Jahre hinein die Seminare kräftig unterstützt. Die Bundeszentrale für politische Bildung, die eine Reihe der Seminare in der Anfangsphase als Zuschussgeber gefördert hat, war von Ende der neunziger Jahre bis 2010 Mitveranstalter bei den beiden jährlich stattfindenden Seminaren und hat sowohl hinsichtlich der Finanzen als auch der inhaltlichen Beratung durch Ulrike Puvogel einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat - nach dem Ausscheiden von Frau Puvogel in den Ruhestand - beschlossen, ihre Mitarbeit und Förderung im Bereich der Gedenkstättenseminare um die Hälfte zu kürzen und nur noch einmal im Jahr als Mitveranstaltende des bundesweiten Gedenkstättenseminars aufzutreten. Dank der Förderung durch die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten konnte im Jahr 2011 das zweite bundesweite Gedenkstättenseminar in der gewohnten Art und Weise durchgeführt werden. Für das Jahr 2012 ist ein finanzieller Zuschuss in dem bisherigen Umfang nicht vorhanden. Daher kann das übliche, offen ausgeschriebene bundesweite Gedenkstättenseminar im Herbst nicht durchgeführt werden.
In den achtziger Jahren hatte das Bundes-Gedenkstättenseminar – neben der inhaltlichen Fortbildung – auch die Aufgabe, eine gemeinsame Lobby aufzubauen und sich in aktuellen gedenkstättenpolitischen Entwicklungen zu Wort zu melden. Diese Funktion hat sich vor allem nach der deutschen Einheit zunehmend verloren. Ursache dafür war die zufällige Zusammensetzung der Teilnehmenden. Viele „Meinungsführer“ nicht anwesend. Darüber hinaus ist es möglich gewesen, während der Seminare in der sehr großen Teilnahmerunde von bis zu 140 Personen entsprechende Meinungsäußerungen der Gedenkstätten abzustimmen.
In sechs Bundesländern sind zudem um die Jahrtausendwende Landesarbeitsgemeinschaften entstanden, die auf dieser geographisch-politischen Ebene Seminare zum Austausch und zur Koordination veranstalten: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Die über die „Politische Memoriale Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ organisierten Gedenkstätten weichen in so fern von den anderen ab, als dass dort dezidiert Gedenkstätten zusammenarbeiten, die sowohl zu den NS-Verbrechen, als auch zu den Lagern und Haftstätten in der Zeit der sowjetischen Besatzung und zur Geschichte der DDR-Diktatur arbeiten.
In Schleswig-Holstein besteht eine „Bürgerstiftung Gedenkstätten Schleswig-Holstein“, die trotz ihrer geringen Fördermöglichkeiten eine koordinierende Funktion mit übernimmt, u.a. hat sie eine Homepage für alle Gedenkstätte in dem nördlichsten Bundesland erarbeitet. Wie hier im Rundbrief nachzulesen, hat sich als eine Auswirkung dieser Aktivitäten auch in Schleswig-Holstein jüngst eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet.
Für die Gedenkstätten und –Initiativen, die auf Grund der Kulturhoheit der Länder das jeweilige Bundesland als wichtigen Ansprechpartner, auch in Fragen der Förderung haben, sind diese Zusammenschlüsse von großer Bedeutung. Es wäre wünschenswert, wenn sich solche Verbände auch in weiteren Bundesländern zusammenfinden würden.
Regionale Zusammenschlüsse gab und gibt es zudem über Treffen von Außenlagerinitiativen, die von den KZ-Gedenkstätten veranstaltet werden. Die älteste Tradition hat bei der Durchführung dieser Treffen Neuengamme, aber auch die anderen Gedenkstätten ehemaliger Hauptlager fördern die jeweiligen Initiativen.
Zu dem Bereich der Gedenkstättenzusammenschlüsse hinzuzurechnen ist auch die „Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten“, in der sich die KZ-Gedenkstätten zusammengeschlossen haben, die in der NS-Zeit selbständige Lager waren und die heute sowohl vom Bund als auch von dem jeweiligen Sitzland getragen werden: Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Neuengamme, Ravensbrück und Sachsenhausen. Das Gedenkstättenreferat nimmt in diesem Kreis eine koordinierende Stellung ein. Diese Arbeitsgemeinschaft berät sowohl professionelle Tätigkeiten, so hat sie z.B. die gemeinsame Auswertung der Akten des WVHA, auch in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten im Ausland, initiiert, als auch erinnerungspolitische Fragestellungen. Vor allem hat sich die Arbeitsgemeinschaft in verschiedene erinnerungspolitische Debatten, etwa bei der Überarbeitung des Bundesgedenkstättenkonzeptes, eingemischt.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass neben den Gedenkstättenseminaren als weiteres kontinuierliches Informationsorgan ebenfalls seit 1983 der GedenkstättenRundbrief herausgegeben wird. Dieser hat zur Aufgabe, ein Informations- und Diskussionsorgan für Gedenkstätten mit einer Öffnung zu angrenzenden Themen der Erinnerungskultur darzustellen. Er ist in den letzten 29 Jahren insgesamt 166 Mal erschienen. Seit dem Jahr 2000 ist das Online-GedenkstättenForum als Fachinformationsportal hinzugekommen, das eine wesentlich schnellere und umfangreichere Information und Vernetzung ermöglicht.
Die älteste Einrichtung in diesem Kooperationsbereich ist der „Arbeitskreis zur Erforschung der Geschichte der „Euthanasie“ und Zwangssterilisation“. Er besteht im nächsten Jahr seit drei Jahrzehnten. Geisteswissenschaftler, Mitarbeitende im Gesundheitswesen und Gedenkstätten sowie an dem Thema Interessierte haben sich zu einem Forum zusammengeschlossen, das sich sowohl mit den Verbrechen in der NS-Zeit als auch mit daran anknüpfenden aktuellen Fragestellungen befasst. Die regelmäßigen Treffen werden abwechselnd von Teams aus dem Umfeld des Tagungsortes organisiert.
Auch im historischen Feld der sowjetischen Kriegsgefangenlager hat eine solche Arbeitsgruppe bestanden, die ihre gemeinsamen Aktivitäten in letzter Zeit sehr zurückgefahren hat.
Die Arbeitsgemeinschaften der Gedenkstättenbibliotheken und –Archive ist hier als Beispiel ebenso zu nennen, wie die Arbeitsgemeinschaft Gedenkstättenpädagogik.
Die sich seit 1983 entwickelnde Form der bundesweiten Zusammenarbeit und Koordination hat sich historisch hauptsächlich auf Gedenkstätten in Westdeutschland fixiert. Nach der deutschen Einheit hat der unmittelbare Koordinationsfokus die neuen Bundesländer mit eingeschlossen. Wenn sich diese Gedenkstättenzusammenschlüsse auch in erster Linie zur Aufarbeitung der Geschichte der NS-Verbrechen gegründet haben und bis heute in ihren Themenstellungen stark darauf ausgerichtet sind, besteht eine Offenheit, auch Gedenkstätten zu den NKWD-Lagern bzw. der DDR-Diktatur mit in die Beratungen einzubeziehen. Dies macht auf professioneller Ebene Sinn, was sich etwa bei den Bibliotheken und Archiven niederschlägt. Dort sind zwar die historischen Themen abweichend, die professionellen Fragestellungen jedoch sind, gerade in den häufig als Ein-Personen-Abteilung geführten Tätigkeitsbereichen, sehr ähnlich.
Im internationalen Vergleich wird deutlich, wie gut sich die Gedenkstätten für NS-Opfer in Deutschland untereinander austauschen und miteinander kooperieren. Lediglich in den Vereinigten Staaten von Amerika besteht über die „Assoziation of Holocaust Organizations“ ein Verbund der Holocaust Museen, der ansatzweise eine ähnliche Art und Weise des Austausches pflegt. Seine Aktivitäten schlagen sich in einer Mailing-Liste und regelmäßig durchgeführten landesweiten Seminaren nieder. In anderen Ländern gibt es bisher keine kontinuierliche Zusammenarbeit oder lediglich erste Ansätze, wie etwa in Österreich, wo 2010 erstmals ein österreichweites Gedenkstättenseminar stattgefunden hat, das eine dem bundesweiten Gedenkstättenseminar in Deutschland ähnelnde Struktur aufweist.
Im internationalen Bereich bestehen zwei Organisationen, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen von Bedeutung sind:
Zum ersten ist die „Task Force for Holocaust Education, Remembrance and Research“ genannt. Über diese ist schon viel geschrieben worden. Ihre Aktivitäten können auf der Homepage aktuell verfolgt werden.[1] Für eine strukturelle Vernetzung von Gedenkstätten in Deutschland erscheint diese Organisation ungeeignet.
Der zweite internationale Zusammenschluss, der wie unten dargestellt, eher eine Relevanz für die Kooperation der Gedenkstätten in Deutschland haben könnte, ist das „Internationale Komitee für Gedenkstätten für Opfer staatlicher Gewalt“ (IC MEMO[2]). Es ist eines von 30 internationalen Fachkomitees innerhalb des Weltmuseumsrates (ICOM). Nach der Gründung 2001 war Wulff E. Brebeck für die erlaubten zwei Wahlperioden dessen Präsident. Aktuell sitzt dem Komitee Jon Reitan, Mitarbeiter der Gedenkstätte und des Menschenrechtszentrum Falstad in der Nähe von Trondheim (Norwegen) vor. Das Komitee hat im letzten Jahrzehnt mindestens einmal im Jahr mit internationalen Tagungen in Europa, aber auch in Asien und Mittelamerika die Diskussion um Fragen von Gedenkstätten behandelt und sich auch in fach- und erinnerungspolitischen Fragen zu Wort gemeldet. U.a. hat es eine Charta für die Arbeit von Gedenkstätten verabschiedet[3].
Die unterschiedlichen Gedenkstätten haben eine sehr gute Praxis auf der Grundlage der Professionalisierung der Tätigkeiten von Gedenkstätten als eine besondere Form von zeithistorischen Museen mit zusätzlichen Aufgaben, sowohl dem Gedenken der NS-Verfolgten, der Zusammenarbeit mit Überlebenden und deren Angehörigen als auch einer besonderen Form der historischen Bildungsarbeit, entwickelt. Zugleich sind aus vielfältigen Gründen, die sowohl in dem wachsenden Abstand zu der NS-Zeit als auch in Veränderungen der Erinnerungskultur, die über Deutschland hinaus in Europa vor allem durch die EU-Erweiterung, aber auch durch eine weltweite Zunahme des Interesses an der Geschichte des Holocaust zu verzeichnen ist, neue Möglichkeiten und Herausforderungen entstanden. Es wäre wünschenswert, wenn die Gedenkstätten zu diesen Entwicklungen ihre Stimme erheben und als gemeinsam agierende Institutionen in Deutschland wesentlich besser wahrgenommen werden würden. Dies geschieht bisher nur individuell und nicht untereinander abgesprochen oder koordiniert. Die Dezentralität der stark bürgerschaftlich gewachsenen Gedenkstättenarbeit, die im Prinzip sehr positiv zu bewerten ist, hat hier ihre Schwäche.
Ein erster Schritt müsste der Austausch zwischen den Personen sein, die Institutionen oder Verbände repräsentieren. Die Veranstaltung müsste vom Umfang her eine Größe haben, die ein intensives Arbeiten garantiert und zugleich die verschiedenen Gedenkstätten- und Initiativen mit ihren jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen für eine Zusammenarbeit repräsentiert. Zugleich muss überlegt werden, wie diese Arbeit mit einem möglich geringen Maß an Mehraufwand sinnvoll betrieben werden kann.
Die Neuausrichtung des jeweils zweiten pro Jahr stattfindenden bundesweiten Gedenkstättenseminars erscheint die beste Möglichkeit, den Austausch und die Bemühungen der Zusammenarbeit zwischen den Gedenkstätten zu verbessern. Für den Herbst 2012 ist geplant, diese Form einzuführen. Darüber hinaus muss überlegt werden, ob neben den Treffen bei den Seminaren in irgendeiner Weise eine Struktur der Zusammenarbeit etabliert werden sollte.
Im Unterschied zu dem jeweils ersten pro Jahr stattfindenden Seminar soll die Zahl der Teilnehmenden begrenzt werden. Nur so ist es möglich, eine Größe zu schaffen, um einen intensiven Meinungsaustausch und Verabredungen zwischen den im Gedenkstättenbereich Agierenden möglich zu machen. Daher soll für diese Seminare ein Delegationsprinzip eingeführt werden. Die bestehenden Landesarbeitsgemeinschaften entsenden jeweils zwei bis drei Personen als ihre Vertretung. Dazu werden noch Gedenkstätten, die in keinem Verbund vertreten sind, auch die Zentralen für politische Bildung, soweit die Gedenkstättenarbeit in ihren Bereich fällt, eingeladen. Als Auswirkung dieser Einladungspolitik besteht die Hoffnung, dass eine breite und wichtige Vertretung der Gedenkstätten zusammenkommen wird, die in der Lage ist, die Interessen der verschiedenen Gedenkstätten einzubringen und in einem überschaubaren Rahmen zu diskutieren.
Diese Einladungspolitik bringt Probleme mit sich. Es wird eine Auswahl getroffen, wer an den Veranstaltungen teilnehmen kann. Da auch alle Kosten von den Teilnehmenden in voller Höhe getragen werden müssen, ergibt sich eine neue Situation.
Gerade für die Gedenkstätten, die in keinen Zusammenschlüssen vertreten sind, ist die Teilnahme schwierig. Dies mag ein Anreiz sein, auch in den Bundesländern, die bisher keine landesweiten Zusammenschlüsse gegründet haben, dies nachzuholen. Auf der anderen Seite besteht jedoch gerade darin auch eine Chance. Es besteht die Hoffnung, dass die Themen der Zusammenkünfte vorher in den Gedenkstättenzusammenschlüssen diskutiert und von den Delegierten die Ergebnisse wieder in den Gedenkstätten/-Initiativen zurückgespiegelt werden.
Ob dieses Verfahren tatsächlich die gewünschte Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit unter den Gedenkstätten auf einer kontinuierlichen Basis erwirken kann, muss sich zeigen. Diese Form des bundesweiten Gedenkstättenseminars, die man zur Unterscheidung zur bisherigen Form besser „Bundesweite Gedenkstättenkonferenz“ nennen soll, muss nach den ersten Erfahrungen hinterfragt werden.
Falls dieser Vorschlag sich als unpraktikabel erweisen sollte, wäre es auch denkbar, zu der alten Form der offen ausgeschriebenen Seminare zurückzukehren. Eine grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass ein weiterer kontinuierlicher Partner gefunden werden kann, der die Veranstaltung finanziell mitträgt.
Die zweite Möglichkeit, die in den vielen Gesprächen in den letzten Monaten ins Auge gefasst wurde, ist innerhalb des IC MEMO eine deutschsprachige Sektion zu gründen. Die Vorteile liegen darin, dass eindeutig ist, wer daran teilnehmen kann: Institutionen oder Privatpersonen, die sich als Mitglieder des ICOM für eine „voting membership“ in der internationalen Sektion des IC MEMO haben registrieren lassen. Die Probleme der Abgrenzung, die das erste Modell mit sich bringt, wäre durch die Entscheidung der Institutionen und Personen gelöst, ob sie Mitglied des IC MEMO werden und damit Teilnahmerecht haben. Zudem ist die professionelle Ausrichtung der Vernetzung schon durch deren Verfasstheit ausgewiesen, was im kulturpolitischen Bereich von Vorteil ist.
Allerdings wurde in den Diskussionen der letzten Monate immer wieder hervorgehoben, dass vor allem für Initiativen eine Mitgliedschaft im IC MEMO schwer vorstellbar ist. Diese Lösung für eine Zusammenarbeit und Interessenvertretung würde daher einen Teil der Gedenkstätten ausschließen.
Wenn der Vorschlag, das bundesweite Gedenkstättenseminar zum ersten Mal in diesem Herbst in der neuen Form durchzuführen, Nachteile hat, erscheint es doch als die beste Möglichkeit, eine möglichst große Vielfalt der Gedenkstätten und in diesem Bereich der Erinnerungskultur tätigen Personen an einem Tisch zu versammeln und zugleich einen Umfang zu gewährleisten, der eine intensive Debatte untereinander ermöglicht.
Dr. Thomas Lutz ist Gedenkstättenreferent der Stiftung Topographie des Terrors und Redakteur des GedenkstättenRundbrief.
[1] Sie etwa die Dissertation von Jens Kroh: Transnationale Erinnerung. Der Holocaust im Fokus geschichtspolitischer Initiativen, 2008 im Campus-Verlag erschienen oder die Homepage der ITF: http://www.holocausttaskforce.org/index.php
[2] International Committee for Memorial Museums for Victims of Public Crimes. Homepage: falstadsenteret.no/ic_memo/
[3] Der Text ist zu finden im GedenkstättenForum: http://www.gedenkstaettenforum.de/offenes-forum/offenes-forum/news/internationale_charta_fuer_gedenkstaetten_verabschiedet/