Überlegungen zum Verhältnis von Gedenken und zeithistorischer Forschung

Anlässlich der Tagung »Historisierung der Gegenwart. Erinnerung und Zeitgeschichte im Konflikt«
06/2001Gedenkstättenrundbrief 101, S. 35-40
Petra Haustein

Die aktuell an Gedenkstätten gestellten Erwartungen und von diesen zu erfüllenden Aufgaben sind vielfältig: Sie sind Toten- und Todesorte in einem, beherbergen Friedhöfe auf ihrem Gelände und sollen als solche Orte des Gedenkens, der Erinnerung und Mahnung sein. Darüber hinaus haben sie einen Bildungsauftrag in historischer und politischer Hinsicht. An ihnen wird – im Rahmen von zumeist sehr engen Haushalten, die wissenschaftliche Arbeit wenn überhaut, dann nicht ausreichend einkalkulieren – zeithistorische Forschung betrieben. Sie kooperieren zunehmend mit universitären und privaten Forschungseinrichtungen, um für die zu leistende Gedenkstättenarbeit auf dem neuesten Forschungsstand zu sein und Forschungsdesiderata benennen zu können. Doch wie verhalten sich diese Aufgaben zueinander? Wo überschneiden und ergänzen sie sich, wo schließen sie sich aus? Und was bedeutet das im Einzelnen für die Arbeit vor Ort?1

In meinem Aufsatz greife ich Diskussionsbeiträge der Tagung »Historisierung der Gegenwart. Erinnerung und Zeitgeschichte im Konflikt« des Potsdamer Instituts für Zeitgeschichte vom 30.–31.3.2001 auf, die (nicht nur) zu diesem Problemfeld Fragen aufgeworfen und wesentliche Denkanstöße gegeben haben.

Konrad Jarausch (Potsdam) zufolge besteht die zentrale Frage jeder offiziellen Erinnerungskultur darin, was eine Gesellschaft in Erinnerung behalten und was sie vergessen soll. Gruppenerinnerungen bedeuten immer eine Einebnung individuellen Erlebens. Die Etablierung einer einheitlichen Erinnerungskultur zielt auf die Schaffung einer gemeinsamen nationalen Identität eines im Verlauf der Tagung konsequent problematisierten Begriffs. Nach Jarausch treten Wissenschaft und wissenschaftliche Forschung als »disziplinierende Instanz« einer sich durch Wandlungsfähigkeit und Beeinflussbarkeit auszeichnenden Erinnerungskultur gegenüber.

Im folgenden möchte ich ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Gedenkstätten legen, an denen sich mehrere historische Phasen übereinander schichten und die mittlerweile unter dem unglücklich gewählten Begriff der »doppelten Vergangenheit« in die neuere Forschungsliteratur und öffentliche Diskussion eingegangen sind. An Orten wie Sachsenhausen, Lieberose/Jamlitz und Buchenwald mit ihrer Geschichte als nationalsozialistische Konzentrationslager und sowjetische Speziallager stellt sich zum einen die Frage nach dem Verhältnis von ehrendem Gedenken und historischer Aufarbeitung in besonderer Deutlichkeit. Zum anderen geht es hier mehr als anderenorts um die drängende Frage, welche Erfahrungen erinnert, welche vergessen werden sollen. Erinnerungskollektive wollen ihre Erfahrungen, Erinnerungen und Geschichtsdeutungen an diesen Orten wiederfinden. In diesem Zusammenhang entsteht auch die Frage, welche Gruppen ausgeschlossen werden oder sich als ausgeschlossen empfinden. Dem US-amerikanischen Historiker Peter Fritzsche (Illinois) zufolge lässt die deutsche Erinnerungsliteratur »fragmentarische Erinnerungsstücke an den Zweiten Weltkrieg« von Juden, vertriebenen Deutschen und vielen anderen erkennen, die kaum zusammenpassen, allenfalls parallel mitgeteilt werden könnten. Während sie unter Umständen in »einen Rahmen einer globalen Erinnerung an Verlust und Trennung« passten, sieht er das gegenwärtige Ziel der Erinnerungskultur in der Anerkennung von Leiden, ohne die Eigenartigkeit von Erinnerung einzuebnen.

Für die konkrete Arbeit vor Ort, insbesondere an den Gedenkstätten mit »doppelter Vergangenheit«, stellt sich die Frage, wie die Gedenkstättenarbeit so gestaltet werden kann, dass sie einerseits die dort von allen Systemen begangenen Verbrechen und Unrechtstaten aufarbeitet, der Verbrechen und ihrer Opfer gedenkt und deren Leiden anerkennt, ohne andererseits die Unterschiede und historischen Abläufe einzuebnen. Der derzeit an den Gedenkstätten beschrittene Weg kann als »Parallelisierung« im Sinne Fritzsches bezeichnet werden.2 Das heißt, die Gedenkstätten präsentieren sich als zwei parallel bestehende Gedenkstätten, deren Beziehungen und Verbindungen unter einander eher beiläufig und unauffällig hergestellt und marginalisiert werden. Die Herausforderung für eine zukünftige Gedenkstättenarbeit heißt jedoch, wie die Schicksale in der gegenwärtigen Realität »parallel mitgeteilt« werden können, wenn sie doch immer wieder aufeinander verweisen. Wie beispielsweise sollte im Rahmen solch einer »Parallelgeschichte« das Schicksal eines SPD-Genossen erzählt werden, der im Speziallager ehemaligen SS-Männern der »Häftlingsselbstverwaltung« ausgeliefert war, nachdem letztere vom NKWD gezielt in diese Positionen gebracht worden waren? Oder aber, wie ist die Rolle eines einstigen kommunistischen Funktionshäftlings zu bewerten und darzustellen, auf dessen Denunziation hin Jugendliche im Alter ab vierzehn Jahren als »Kriegsverbrecher« in die Speziallager eingeliefert wurden und hier zu Tode kamen? Ebenso sprengt die Biographie eines ehemaligen »Euthanasie«-Arztes, der nach 1945 unter dem Verdacht antisowjetischer Umtriebe ins Speziallager eingeliefert wurde, den Rahmen einer »Parallelgeschichte«.

Letztlich wird an diesen Orten besonders deutlich, wie dringend erforderlich die Problematisierung des Begriffs »der« Erinnerungskultur ist. Ist nicht ohnehin eher von Erinnerungskulturen zu reden? Oder verliert der Begriff dann in einem Maß an Schärfe, die ihn untauglich werden lässt? Darüber hinaus setzt Erinnerung Erfahrung voraus, die die Nachgeborenen nicht haben. Volkhard Knigge hat in der Jubiläumsausgabe des Gedenkstättenrundbriefs vor diesem Hintergrund vorgeschlagen, die »Erinnerung als Praktik«3 durch »Auseinandersetzung mit der Vergangenheit« zu ersetzen. Es geht dann um einen »Begriff von Geschichtsbewusstsein im Sinne von Verständnis dafür, wie Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft konkret miteinander verknüpft sind«. Mehr denn je wird eine Verständigung über zukünftige Formen und Inhalte dieses Geschichtsbewusstseins wichtig. Die Frage, die es heute aufgrund des größeren Wissensstandes um die stalinistischen Verbrechen zu beantworten gilt, lautet: Welche Formen und Inhalte der Gedenkstättenarbeit unterstützen die Enttabuisierung der Leidensgeschichte der Speziallagerhäftlinge, ohne die deutsche Geschichte erneut als Leidensgeschichte zu kolportieren?

Im Moment scheinen bei einem großen Teil der westdeutschen Gedenkstättenszene Befürchtungen zu dominieren, mit der Erinnerung an stalinistische Repression und das Leiden der Häftlinge der sowjetischen Speziallager würden bereits überwunden geglaubte Ideologeme und apologetische Geschichtsbilder in die Gedenkstätten getragen. Indem diese Befürchtungen jedoch drohen, die oben gestellten Fragen bereits im Keim zu ersticken, laufen sie Gefahr, sie zur Erstarrung der Auseinandersetzungen um die Gedenkstätten beizutragen. Diese werden insbesondere für die nachfolgenden Generationen nicht mehr nachvollziehbar und damit unverständlich.

Eine wesentliche Voraussetzung der Klärung dieser und anderer Fragen scheint mir in der kritischen Hinterfragung der eigenen Rolle, Vorannahmen und Zielvorstellungen aller an der Auseinandersetzung Beteiligten zu bestehen. Konrad Jarausch hat noch einmal verdeutlicht, daß Zeitzeugen und Zeithistoriker in erinnerungs- und geschichtspolitischen Diskursen mit ihren je unterschiedlichen Zugängen zur Vergangenheit gleichsam in einen »Wettbewerb« getreten sind. Vor diesem Hintergrund ist ein eigener wissenschaftlicher Diskurs über den Wahrheitsgehalt subjektiver Erinnerungen und Aussagen von Zeitgenossen entstanden. Mittlerweile geläufig sind die Rede vom »Zeitzeugen als natürlichem Feind der historischen Zunft« und das Bonmot, jemand lüge »wie ein Zeitzeuge«. Bislang wenig reflektiert sind hingegen die entsprechenden subjektiven Zugänge der Wissenschaftler sowie Gedenkstättenpädagogen und -mitarbeiter selbst. Gerade letzteren war ein gesellschaftspolitischer Veränderungswillen und ein empathischer Zugang bei ihrer zu einem großen Teil ehrenamtlichen Arbeit im Unterschied zu den meisten Wissenschaftlern selbstverständlich. Gedenkstättenmitarbeiter arbeiten in der Regel gerade nicht mit einer »Etikette der Selbstverleugnung« (Konrad Jarausch) vermeintlich objektiver Wissenschaftlichkeit. Dieses Bewusstsein für die eigene Arbeitsmotivation könnte die Beantwortung selbstreflexiver Fragen erleichtern: Mit welchen Gefühlen und Erwartungen begegnen wir einem Holocaustüberlebenden, wie einem ehemaligen Speziallagerhäftling? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den bislang kaum systematisch hinterfragten Erfahrungen, Vorannahmen und Haltungen für die Arbeit vor Ort?

Norbert Frei (Bochum) gab in seinem Beitrag u.a. zu bedenken, dass es darum gegangen sei, der konservativen Seite mit ihrem Beharren auf totalitarismustheoretischen Ansätzen und der Überzeugung, der NS sei überwunden, der Stalinismus das eigentliche Problem, etwas entgegenzusetzen. Auf der »linken« Seite sei es dabei jedoch zu einer Engführung des kritischen Bewusstseins auf die unaufgearbeitete NS-Vergangenheit gekommen, wobei dem stalinistischen Verbrechen keine Bedeutung beigemessen wurde. So verhinderten ideologische Scheuklappen auf allen Seiten eine umfassende Bearbeitung, Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit dem historischen Geschehen.

Zu reflektieren wäre heute zum Beispiel, dass die westdeutsche Gedenkstättenszene mit der erklärten Absicht eines Gegenentwurfs zur Erzählung der deutschen Geschichte als Leidensgeschichte angetreten war. In seinem Vortrag »Kriegsgeschichte und globale Erinnerung« Peter Fritzsche aus, die deutsche Geschichte sei auch in der Nachkriegszeit keinesfalls unterdrückt, sondern unter Ausblendung der Leidensgeschichte »der Anderen« als Geschichte der »nationalen Qual« erzählt worden. Als Orientierung hätten ihr die Eckpunkte »Dresden«, »Stalingrad« sowie die Vertreibung der Deutschen und, so möchte ich hier ergänzen, die »roten KZ im Osten« gedient. Durch die Fokussierung auf die »deutschen Opfer« statt auf die »Opfer der Deutschen«, so Fritzsche, sei die Diskussion um Mittäterschaft verdunkelt, die Anerkennung von Verantwortung und Schuld blockiert worden. Viel später seien alternative Geschichten entstanden, die ihren Blick auf die »Opfer durch die Deutschen« richteten. Erst der Arbeit und des politischen Kampfes der zum großen Teil auch heute in der Gedenkstättenarbeit Engagierten ist es zu verdanken, dass Räume für die »alternativen Geschichten« überhaupt erst entstanden. Heute jedoch kommt es mit Volkhard Knigge auf eine »neue Standortbestimmung, Selbstreflexion und museologisches wie pädagogisches Probehandeln (…) angesichts der veränderten und sich weiter verändernden Rahmenbedingungen«4 an. Zu schaffen sei »ein wohlwollend-aufgeschlossenes Klima und die Möglichkeit offenen Erfahrungsaustausches und uneingeschränkter Debatte, beides keine Selbstverständlichkeit in einem Arbeitsfeld, das entgegen dem humanen und demokratischen Impuls, der mit ihm verbunden wird, immer wieder weltanschaulichen oder moralisierenden Vorgaben ebenso ausgesetzt ist wie höchst divergierenden Verbandsinteressen, Bestrebungen politischer Dienstbarmachung oder Überängstlichkeiten in Bezug auf angebliche Normverstöße«. Selbstkritische Hinterfragungen eigener Positionen geraten in geschichtspolitischen Auseinandersetzungen leicht zu »Steilvorlagen« für den politischen Gegner. Doch sollte dies kein Grund für ihre Vermeidung sein und aus diesen Fragen ergeben sich möglicherweise Anknüpfungspunkte zwischen Gedenkkultur und Wissenschaft.

So beleuchtete Hans-Günter Hockerts (München) die Reichweite des fachlichen Geltungsanspruchs der Zeithistorie gegenüber anderen Beschäftigungen mit der Vor- und Zeitgeschichte und kam zu dem Schluss, dass eine Aufgabe der Forschung darin bestehe, andere Zugänge zur Geschichte kritisch zu hinterfragen. Dies bedeute selbstredend auch den Zugang der Gedenkkultur und die Analyse derjenigen Formen und Inhalte, die Eingang in die öffentliche Gedenkkultur finden und deren Engführungen mittlerweile Gefahr liefen, Passfähigkeit mit Authentizität zu verwechseln. In diesem Sinne habe sie sich als »wendiger Baumeister« erwiesen, indem sie Umdeutungen vornehme und damit zur, so formulierte er zugespitzt, »Vernichtung von Unterscheidungskategorien« beitrage. Die Neubewertung des »8. Mai« beispielsweise stimme mit der Primärerfahrung der Verfolgten überein, die sich zum damaligen Zeitpunkt selbst gegen eine Einbeziehung der »Volksgemeinschaft« verwahrt hätten. Letzteren habe der Begriff ohnehin ferngelegen. Noch 1985 protestierten sie als spezifische Erinnerungsmilieus, die die Schlagwörter »Zusammenbruch« und »Niederlage« bevorzugten. Gegen die Vereinheitlichung des kollektiven Gedächtnisses und die Unterbindung von Mehrdeutigkeiten als symbolische Zielsetzungen der Erinnerungskultur könne die zeithistorische Forschung den Befreiungsmythos einfach aushebeln, indem sie das damalige subjektive Erleben der Mehrheitsbevölkerung rekonstruiere. Da sie unterschiedlichen Regeln folgten, würden »history« und »memory« in Konkurrenz zueinander treten. Erinnerungskultur und Zeitgeschichte teilten zwar die selben Narrative, hätten jedoch einen unterschiedlichen Zugang zu ihnen. Doch, so ist weiter zu fragen, was bedeutet diese Konkurrenz für die Gedenkstätten vor Ort, die beide Zugänge integrieren sollen? Wie sollen dem sich in der Regel zwei Stunden auf dem Gelände aufhaltenden Besucher sowohl das im Gedenken notgedrungen enggeführte Geschichtsbild als auch die differenzierte Aufarbeitung des historischen Geschehens nahegebracht werden?

Eine strenge Trennung der Geschichte vor und nach 1945 im Gedenken erscheint nach wie vor notwendig. Dies nicht nur aus dem Grunde, dass die Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus es weitgehend ablehnen, sich mit Menschen in ihrem Leiden zu identifizieren, in deren Namen die Verbrechen an ihnen begangen wurden. Hinzu kommt, dass auch Angehörige von Polizeibataillonen und ehemalige »Euthanasie«-Ärzte, ohne dass sich das NKWD über deren Identität im Klaren gewesen sein musste, in den stalinistischen Repressionsapparat gerieten. Trotzdem wirft die strikte Trennung Probleme auf: Wie zum Beispiel ist mit dem Schicksal des ehemaligen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, Erich Nehlhans, umzugehen, der das NS-Regime im Untergrund überlebte, nach 1945 im Speziallager Sachsenhausen litt und nach seiner Deportation in die UdSSR im Gulag umgekommen ist? Sicherlich besteht keine Lösung darin, sich – wie jüngst in Berlin ein Teil der jüdischen Gemeinde – auf die Suche nach einem moralisch zweifelhaften Verhalten des zuvor verehrten Gemeindemitglieds zu begeben, um das Ausmaß stalinistischen Unrechts nicht zugeben zu müssen und die eigene Angst vor der Relativierung der NS-Verbrechen einzudämmen. Wie sehr eine solche Differenzierung in die Irre führt, wird erst klar, wenn man diesen Gedanken konsequent zuende führt und dann nicht nur in bezug auf die »Häftlingsgesellschaften« der stalinistischen Lager die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Lagerhaft allgemein stellen müsste.

In diesem Zusammenhang erhellend war der Tagungsbeitrag von Moshe Zimmermann (Jerusalem), der der Konstruktion von Opfer- und Täterdichotomien als Mechanismen kollektiver Stilisierungen nachging. Bei der Konstruktion kollektiver Erinnerungen würden zunächst Gegensätze wie »Juden – Gojim«, »innen – außen« und »Opfer – Täter« herausgestrichen. Dieses Vorgehen wirke zwar identitätsstiftend, doch sei die eigene Gruppe ebenso konstruiert wie die andere. In der Realität zeigten sich immer wieder die Grenzen dieses dichotomischen Modells. So hätte sich in Diskussionen von nicht in Deutschland lebenden Juden die Frage gestellt, ob denn nun deutsche Juden zu den Opfern oder Tätern gezählt werden sollten. Dabei seien sie wiederholt, wenn auch unbeabsichtigt, der letzten Kategorie zugeschlagen worden. Dass beim Versuch der Vergegenwärtigung der Vergangenheit die kollektive Erinnerung und nicht die individuelle ausschlaggebend sei, zeige sich einmal mehr am Beispiel des nicht zuletzt durch den Film bekannt gewordenen »Hitlerjungen Salomon«. In Israels kollektiver Erinnerung komme sein Fall wegen des Fehlens von Grautönen zwischen dem Opfer- und Täterbegriff erst gar nicht vor. Durch seine Schwierigkeiten bei der Anerkennung als Opfer sei er zum Beispiel eines Zeitzeugen geworden, dessen Erfahrungen drohten, in der kollektiven Erinnerung unterzugehen. In der Realität gebe es zwar keine »absolut schuldige« und keine »absolut unschuldige« Seite, doch drehe sich genau um diese Frage der israelische Historikerstreit. Bezeichnend sei, dass eine Übersetzung von Raul Hilberg, der die Frage nach der Rolle der Judenräte aufgeworfen haben, ins Hebräische bis heute aussteht. Aus dem selben Grund sei auch Goldhagen nie diskutiert worden, denn über die Stimmigkeit seiner Thesen habe in Israel ohnehin Einigkeit geherrscht. Die Frage, die sich bei der Gegenüberstellung von Opfern und Tätern stets stelle, sei die nach ihrer politischen Funktion.

Die Tagung machte deutlich, dass die Person und die Rollen der Zeithistoriker einer viel stärkeren und bewussteren Reflexion bedürfen als bisher. Dies gilt, so ist sicher zu ergänzen, auch für Mitarbeiter in Gedenkstätten. Bisher waren Fragen nach der Deutungsmacht und Diskurshoheiten unterbelichtet. Doch insbesondere in bezug auf die Erinnerungskultur drängt sich die Frage, wer definiert, was erinnert wird, förmlich auf. In der Zukunft wird es daher darauf ankommen, die hier aufgeworfenen Fragen und viele darüber hinaus in Workshops, Jugendbegegnungsstätten und Gedenkstättenseminaren zu diskutieren. Mehr denn je geht es darum, Diskurse transparent zu gestalten und die nächsten Generationen einzubeziehen.

1 Bereits in der letzten Ausgabe des GedenkstättenRundbriefs hat Herbert Obenaus die Frage nach dem Stellenwert und den Aufgaben von Wissenschaft und Forschung in der Gedenkstättenarbeit aufgeworfen. Dabei ging es insbesondere um die ergänzende Funktion von historischer Grundlagenforschung in der Gedenkstättenarbeit. Der vorliegende Beitrag beleuchtet vor allem Unterschiede zwischen zeithistorischer Forschung und Gedenkkultur und wirft die Frage auf, ob und wie sich diese Unterschiede in der Gedenkstättenarbeit integrieren lassen; in: GedenkstättenRundbrief Nr. 100, 4/2001, S. 112–122.

2 Die in der Gedenkstätte Sachsenhausen zugrunde gelegte dezentrale Konzeption, nach der das gesamte historische Geschehen vor Ort in jeder Ausstellung dokumentiert werden soll, beinhaltet die Möglichkeit, von diesem Weg abzuweichen.

3 Volkhard Knigge, Abschied von der Erinnerung. Zum notwendigen Wandel der Arbeit der KZ-Gedenkstätten in Deutschland, in: GedenkstättenRundbrief Nr. 100, 4/2001, S. 140

4 Volkhard Knigge, a.a.O., S. 143.

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