Editoriale Vorbemerkungen: Über das Selbstverständnis und die sich daraus ergebenden möglichen Organisationsformen für die Gedenkstätten wird im Augenblick intensiv diskutiert. Vom 1.–4. Juni 2000 sollen während des bundesweiten Gedenkstättenseminars in Schwerin diese Fragen diskutiert werden. Zur Vorbereitung und Anregung der Diskussion ist der hier abgedruckte Beitrag von Matthias Pfüller gedacht. Er ist vor dem konkreten Hintergrund der Situation der Gedenkstätten in Mecklenburg-Vorpommern geschrieben. Ich würde mich sehr freuen, wenn es auf diesen Beitrag Reaktionen geben würde, sei es durch Leserbriefe oder sei es durch eigene Beiträge vor einem anderen Erfahrungshintergrund. Diese Beiträge können ebenfalls in einem der nächsten GedenkstättenRundbriefe abgedruckt werden. Interessenten an einer intensiveren Mitarbeit bei der Vorbereitung des Seminars in Schwerin bitte ich ebenfalls, sich bei mir zu melden. Thomas Lutz
1 Nach nunmehr dreijähriger Arbeit der Projektgruppe »Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern«, nach der Veröffentlichung einer umfangreichen »Bestandsaufnahme« der politischen Memoriale in Mecklenburg-Vorpommern, nach der Begründung eines eigenen Trägervereins (»Politische Memoriale e.V.«), nach Erlangung der staatl ichen Anerkennung als Träger der politischen Bildungsarbeit mit entsprechenden Aktivitäten, der Einrichtung eines eigenen Büros und der Übernahme der ersten Mitarbeiter in einen Dauer-Arbeitsvertrag können wir davon sprechen, daß sich eine gewisse Verstetigung der Arbeit ergeben hat. Schrittweise hat sich herausgestellt, daß die Situation in Mecklenburg-Vorpommern so viele Besonderheiten aufweist, daß es notwendig wird, unsere Stellung im Gefüge der Gedenkstättenarbeit nicht nur den alten Bundesländern, sondern auch den neuen gegenüber genauer zu bestimmen und die Ergebnisse dieses Positionierungsversuchs zu veröffentlichen. Wir kommen damit einer Anregung von Thomas Lutz aus seinem Aufsatz »Überlegungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Selbstorganisation der Gedenkstätten für NS-Opfer« nach (vgl. »GedenkstättenRundbrief« Nr. 89, S. 25–32, hier: S. 27).
2 Schon die Überschrift des Artikels von Thomas Lutz gibt uns die erste Gelegenheit, uns (positiv) abzugrenzen. Die Klärung der Aufgabenstellung, die wir vom Kultusministerium des Landes anläßlich des Beginns unserer Arbeit mitbekamen, enthielt bereits die Formulierung »politische Memoriale«. Dahinter verbarg sich zunächst die Einsicht, daß es im Lande notwendig sein würde, sowohl die auf die NS-Zeit wie auch die auf die SBZ/DDR-Zeit bezogenen Erinnerungszeichen und Gedenkstätten zu registrieren und zu betreuen. Die Besonderheit geht aber noch einige Schritte weiter: Der Begriff der »Memoriale« wurde nicht nur der Bequemlichkeit wegen gewählt (man muß nicht immer differenzierend von Gedenkstätten, -steinen, -tafeln usw. reden), und auch die international leichtere Gängigkeit war für sich genommen nicht ausschlaggebend. Für uns hat sich vielmehr gezeigt, daß wir eine »Landschaft« politischer Memoriale zu betreuen haben, die in sich außerordentlich vielschichtig ist. Mithin ist aus unserer Sicht eine Einschränkung auf die NS-Zeit nicht möglich und ein ausschließlicher Bezug auf (NS- oder SED- bzw. Stasi-) Opfer wenig sinnvoll.
Die Erinnerungsorte und -zeichen, die wir in unsere »Bestandsaufnahme« eingeordnet haben, umspannen jetzt aufgrund der damaligen Festlegung die Zeit vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die unmittelbare Gegenwart. Es scheint uns sinnvoll, im Rahmen der Gesamtdebatte über den weiteren Fortgang der Gedenkstättenarbeit mit Blick auf die erste Tagung im Jahr 2000 möglichst viel Klarheit und Präzision in die Debatte einzubringen. Dazu gehört auch klarzustellen, daß wir in einem Land mit nur einer »klassischen« Gedenkstätte (Wöbbelin) und einem Gedenkort mit starker Anziehungskraft, aber ohne Gedenkstättencharakter im herkömmlichen Sinn (Peenemünde) von einem erweiterten Ansatz gesellschaftlich-politischer Erinnerungsarbeit ausgehen müssen, wenn wir nicht ganz darauf verzichten wollen. Das käme zwar manchen politischen Wünschen von verschiedenen Seiten entgegen, wäre aber ein Rückfall in schon weit vergangene Zeiten, in denen politisch akzentuierte Erinnerung nicht nur unwillkommen, sondern wohl objektiv auch noch (zu) schmerzhaft war.
3 Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern hat von Anfang an einen integrierenden Ansatz für »die« Gedenkstättenarbeit erzwungen. Das »Dritte Reich« und die SBZ/DDR lassen sich bekanntlich auch unter totalitarismustheoretischen Voraussetzungen nicht (immer) gut vergleichen (wir lehnen das auch in jeder pauschalen Form ab). Wir haben uns auf das Faktum bezogen, daß es zu Formen staatlicher Gewaltanwendung gegen eigene BürgerInnen und nach außen hin gekommen ist und daß es auch Widerstand gab, der den Menschen- und Grundrechten und der Demokratie verpflichtet war.
Um eventuelle Mißverständnisse zu vermeiden: Es ging und geht uns damit keineswegs in erster Linie um die WiderständlerInnen in der Art, wie das in der antifaschistischen »Linie« der SED angelegt ist und in der Fixierung auf das Symbol des roten Dreiecks auch immer wieder durchschlägt. Uns geht es ebenso um die Opfer, und es geht uns um die TäterInnen. Anders, so nehmen wir an, erhalten wir kein vollständiges Bild der Geschichte, mit dem wir und die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern uns auseinandersetzen müssen.
Wir haben auch den Eindruck, daß wir durch diesen Zugang eine andere mögliche Begrenzung vermeiden: Die Beschränkung auf Orte, an denen Opfer »produziert« wurden. Zwei Beispiele mögen im Hinblick auf die NS-Zeit klarmachen, was gemeint ist: Alt Rehse, ein Gutsdorf in der Nähe von Neubrandenburg, war Standort der NS-Ärzteführerschule auf Reichsebene. »Opfer« im engeren Sinn gab es kaum – es ist sehr klar ein Ort der TäterInnen. – Ein anderes Problem wird mit Prora auf Rügen verdeutlicht: Dieses »KdF-Seebad der 20000«, das im Rohbaustadium stecken blieb, war ein Ort der MitläuferInnen, aber schon gar nicht einer, an dem Opfer leiden mußten (so zynisch das in dieser verkürzten Darstellung auch klingen mag: Zum Bau wurden nicht einmal in nennenswerten Größenordnungen Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangene o.ä. herangezogen).
Um auch ein Beispiel aus der DDR-Zeit zu nehmen: In den 50er Jahren wurde in einem kleinen Dorf östlich von Schwerin ein kolossaler Dorfplatz hingesetzt, ein ganzes architektonisches Ensemble, bestehend aus einem überdimensionierten Kulturhaus, einem großen Schulgebäude, einem HO- bzw. Konsum-Laden und anderen Nutz- und Wohngebäuden. Der einheitliche Stil verrät den realsozialistischen Kontext der Symbolsetzung für die Begründung des »Sozialismus in einem halben Land« (D. Staritz) – ein politisches Memorial in ganz eindeutiger Form. Und: Auch hier wurden keine Opfer zu irgend etwas gezwungen.
4 Mit Blick auf die Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus unserer Sicht daher nicht nur die Notwendigkeit, sehr heterogene Memoriale in eine Konzeption zu integrieren, sondern auch die Sprengung eines traditionell eng gefaßten Gedenkstättenbegriffs.
Das zeigt schon der Blick auf die NS-Zeit. Wir ziehen ein anderes, sehr bekanntes Beispiel heran: Peenemünde. Der Ansatz, die vom Staat ausgeübte Gewalt als Ausgangsphänomen und fundamentale Tatsache zu nehmen, erlaubt uns, viel deutlicher herauszuarbeiten, daß Peenemünde eben keine frühe Form eines »Weltraumbahnhofs« war, wie es die teils sehr blinden Wernher-von-Braun-VerehrerInnen gern hätten, sondern mit der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung nach außen die komplementäre Form zur staatlichen Gewaltanwendung nach innen. Damit kann Peenemünde sehr wohl als Mahn- und Gedenkstätte verstanden werden – ergänzt am besten durch den Golm als Grabstätte für die Toten von Swinemünde als Opfer der Gewalt, die dann in Form von Bombenangriffen auf Deutschland zurückschlug. Die ganze Insel Usedom ist, so gesehen, authentischer Ort sowohl der Täter wie auch der Opfer, der das schon früher verwendete und heftig umstrittene Argument belegt, daß das eine – die militärische Absicht und ihre Verwirklichung – nicht möglich war ohne das andere – die äußerst gewaltsam erzwungene Arbeit von KZ-Häftlingen, Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern – und daß beides auf den einen Denkansatz der Nazis zurückgeht, in dem Industrie, Technik, militärische Gewalt, Rassismus und Vernichtung untrennbar verschmolzen sind.
Wir nehmen an, daß wir mit diesem Ansatz, die verschiedenen Formen staatlicher Gewaltanwendung auf einem gemeinsamen Fundament herauszuarbeiten, auch eine weitere Option offenhalten können: Die Zuordnung verschiedener Memoriale an verschiedenen Standorten zu einem gleichartigen logischen »Strang« der Verwirklichung und Umsetzung staatlicher Gewaltpolitik und -praxis. Peenemünde beispielsweise wurde schließlich Teil einer ganzen Produktionslinie von Raketen und »Wunderwaffen«, zu denen nicht nur der Produktions-Nachfolgeort Mittelbau-Dora gehört, sondern beispielsweise auch das fast vergessene KZ »Waldbau« (Außenlager von Ravensbrück am Stadtrand von Neubrandenburg für die Herstellung von V1- und V2-Teilen) und viele andere, teilweise sehr exotische Produktionsanlagen zur Herstellung von »Vergeltungswaffen« wie etwa das künstliche, simulierte Rundlingsdorf Neu-Tramm im jetzigen Landkreis Lüchow-Dannenberg (übrigens nur etwa 25km von Gorleben entfernt).
Unsere Option: Wir möchten gern verdeutlichen, daß sehr viele der politischen Memoriale der NS-Zeit, die sich in unserer Bestandsaufnahme von mehr als 600 Seiten (nur für Mecklenburg-Vorpommern) finden, Teile eines scheußlichen, beängstigenden Netzes waren, das sich nicht nur über die besetzten Gebiete, sondern ebenso dicht auch über das »Altreich« erstreckte. Anders gesagt: Es gab überall etwas, alle wußten über etwas Bedrohliches, Gefährliches, Rechtsverletzendes und Mörderisches Bescheid, weil es im Nazismus »normal« war. Wir gehen davon aus, daß insbesondere dieser Netzcharakter herausgearbeitet werden muß, um Verniedlichungen nach Art eines »historischen Disneylands« zu vermeiden.
5 Auch wenn sie es qualitativ nicht ist, so ist sie es analog und strukturell sehr wohl: Die politische Wirklichkeit der SBZ/DDR erhielt in den drei Nordbezirken ein neues Netz von Orten der Gewaltanwendung gegen die eigenen BürgerInnen. Das Netz enthielt sehr heterogene Verknüpfungspunkte: Sowjetische Militärtribunale und das Speziallager Fünfeichen, dann die Stasi-Zentralen, die dazugehörigen Gefängnisse und Grenzanlagen sind es in Mecklenburg-Vorpommern in erster Linie (anderes, wie z.B. die Abläufe der haarsträubend ungerechten und gewaltsamen Aktionen vom Muster der Aktion »Rose« gegen Besitzer von Hotels und Tourismus-Einrichtungen an der Küste oder die Grenzland-»Bereinigungs«-Aktionen wie »Kornblume« oder »Ungeziefer« oder auch später die Drangsalierungen von Ausreise-AntragstellerInnen, hat kaum sichtbare Spuren in Form von Memorialen hinterlassen).
Natürlich sollen die Memoriale erhalten werden. Wir sind auch behilflich, wenn es darum gehen sollte, mit neuen Memorialen, mit Ausstellungen, Workcamps, Bildungsarbeit, Schülerwettbewerben usw. dieses Netz aus realen, authentischen Orten und ebenso authentischen Erinnerungen und Dokumenten bewußt und sichtbar zu erhalten.
6 Wir gehen aber auch davon aus, daß die Erweiterung des Gedenkstättenbegriffs durch den Begriff der politischen Memoriale im Hinblick auf die SBZ/DDR mehr umfassen muß als das Netz der Gewaltanwendung, Unterdrückung und Verhinderung. Die Aufgabenstellung erschöpft sich auch nicht darin, das Gegenstück zur Unterdrückung mit den Orten, Handlungen, Dokumenten und Überlieferungen »des Widerstandes« zu zeigen – was selbstverständlich ebenso sein soll und muß (ganz abgesehen davon, daß es »den Widerstand« so nicht gab, und schon gar nicht läßt er sich auf den Inner-SED-Dissens einerseits und das spätere Neue Forum andererseits verkürzen).
Erklärtermaßen wurde auch die DDR zu einem nicht unerheblichen Teil durch die Faszination des Sozialismus zusammengehalten. Er war konsensstiftend und konsensfähig; selbst noch Publikationen wie das »Schwarzbuch des Kommunismus« (und darin beispielsweise auch der Aufsatz von Gauck) beziehen sich in ihrer radikalen Kritik darauf.
Dieser Sozialismus manifestierte sich keineswegs allein in den von Partei und Staat gesetzten Denkmalen usw., sondern ebenso in einer Gestaltung des Alltags und seiner »Bestandteile« – wie beispielsweise der Architektur – als einer Bühne, auf der »Sozialismus« ausagiert wurde. Auch daraus sind Memoriale entstanden (wie das oben erwähnte architektonische Dorf-Platz-Ensemble), die uns erhaltenswert sind.
Welcher Art solche Memoriale sind bzw. sein werden, bestimmt sich im Lauf der Zeit durch die gesellschaftliche Erinnerung und die Entwicklung von Bewußtseinsphasen, die die Erinnerungen wach werden lassen. Wir gehen davon aus, daß das ein langfristiger, generationsüberspannender Prozeß sein wird. Wir können ihn begleiten und moderieren – wir müssen aber vor allem dafür sorgen, daß (unserem gegenwärtigen Bewußtseinsstand entsprechend) die »Memorial-Landschaft« so vollständig ist und bleibt, wie wir sie heute, zehn Jahre nach der »Wende«, (noch) vorfinden.
7 Eine Einrichtung allein kann das nicht leisten. Wir haben uns deshalb auf Kooperationen konzentriert. Dem bereits aus den alten Bundesländern bekannten Muster folgend ist das in erster Linie die Landeszentrale für politische Bildung, und es sind in diesem Zusammenhang auch die Träger der politischen Bildungsarbeit (konsequent haben wir deshalb auch die Anwartschaft im »Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten« beantragt und versuchen für das kommende Jahr, die Mitgliedschaftskriterien zu erfüllen).
Die zweite Kooperationslinie geht zur Dienststelle des Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen. Aus dem oben Vorgetragenen ergibt sich das zwanglos. Dabei zeichnet sich vor allem die Zusammenarbeit in der Absicherung und Betreuung von Memorialen aus dem Bereich der Unterdrückung, Kontrolle und Manipulation ab, aber auch die Kooperation in der Arbeit mit Opfern, die Zusammenarbeit in der Forschung zu inhaltlichen ebenso wie pädagogisch-didaktischen Fragen usw.
In der Zusammenarbeit mit diesen beiden Einrichtungen ergibt sich auch eine den Umständen angemessene Tätigkeit im politischen Raum. Das betrifft nicht nur die Mitarbeit bei der Gestaltung von Gedenktagen, sondern ebenso auch die Mitwirkung beim Umgang mit Memorialen – oftmals auch die Arbeit an ihrer Erhaltung und die Verhinderung von Überformung oder Beseitigung. Dazu gehört auch die Anstrengung, das Vergessen im Rückblick auf die DDR zu verhindern, obwohl bzw. weil sie – außer zur Unterdrückungsgeschichte – wenig hinterlassen hat, was den heute Lebenden unmittelbar als Memorial plausibel wäre (das trifft nicht einmal für das eingangs erwähnte »sozialistische Musterdorf« zu).
Uns ist sehr bewußt, daß wir aus einer Position der Schwäche agieren. Die Pflege und Wahrung des gesellschaftlichen Gedächtnisses hat nicht einmal dann eine wirksame Lobby, wenn es um die Gegner dieser Gesellschaft und damit auch der Erinnerungsarbeit geht – also beispielsweise um die radikale Rechte, um die Ausländerfeindschaft oder um befremdliche oder gar konsenssprengende »Ostalgie«. Wir arbeiten in der öffentlich-politischen Wahrnehmung auf den Feldern des schlechten Gewissens und der öffentlich-politischen Moral, und das tut – abgesehen vielleicht von den Kirchen – niemand »ungestraft« (vor allem dann nicht, wenn es Geld kostet).
8 Die Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist von Seiten der geldgebenden Ministerien als Projektarbeit definiert. Das bedeutet, daß wir uns um jährliche Zuwendungsbescheide bemühen müssen, die von dem abhängen, was der Landeshaushalt leisten kann. An eine Institutionalisierung in Form beispielsweise einer Stiftung ist gegenwärtig nicht zu denken, da dafür bisher auch zu wenig geklärt ist. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in seinen Grenzen keine Gedenkstätten wie Buchenwald, Ravensbrück oder Sachsenhausen – also ist an einen Zutritt zur Bundesförderung allgemein nicht zu denken. Der einzige Ort, der Besuchermengen in sechsstelliger Zahl anzieht, ist Peenemünde (und es wäre eine sehr eingehende, eigene Diskussion wert, ob Peenemünde dauerhaft Bundesmittel erhalten muß, und wie sich dann das Verhältnis dieser Mahn- und Gedenkstätte zu den anderen authentischen Orten im Land bestimmt).
Auch dann, wenn wir für das sächsische Modell der Gedenkstättenarbeit in Form einer Stiftung mit vielen Teil-Einrichtungen optieren, bleibt noch viel Arbeit zu leisten – in erster Linie als inhaltliche und als politische Überzeugungsarbeit. Es muß erst noch bestimmt werden, was unter dem Begriff »politische Memoriale« als Grundlage für eine Landes-Gedenkstätten-Konzeption zu verstehen sein soll. Es wäre ohnedies, wie die Geschichte der alten Bundesländer zeigt, sowohl eine zeitgebundene wie auch eine nur begrenzte Zeit gültige Konzeption, weil sich spätestens mit jeder neuen Generation ein neues Verständnis für den Memorial-Begriff ergibt (was wir im übrigen für höchst legitim halten; alles andere wäre verordnete Erinnerung).
Dieser Aspekt der noch nicht vollständigen Konzeption kann aber nicht zur Folge haben, daß die Bewegung in Richtung auf eine Stiftung oder eine vergleichbare Form der Verstetigung unserer Arbeit abgebrochen wird. Wir verlangen vielmehr die Einsicht, daß Gedenkstättenarbeit ein Prozeß ist, der als Teil der Erinnerungsarbeit der gesamten Gesellschaft grundsätzlich in sich unabgeschlossen ist und es auch bleiben wird. Daraus muß die Konsequenz gezogen werden, daß – natürlich nach Maßgabe des Möglichen – die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt werden müssen.
9 Im Hinblick auf die im »GedenkstättenRundbrief« angestoßene Diskussion und das für das Frühjahr 2000 geplante Gedenkstättenseminar ziehen wir daraus folgende Konsequenzen:
L Der »Wandel von der lebendigen zur kulturellen Erinnerung« – also u.a. auch eine Antwort auf die Frage, wie Gedenkstätten- und Memorial-Arbeit sich darstellen kann, wenn es für die NS-Zeit keine Zeitzeugen mehr gibt – kann aufgefangen werden durch den stärkeren, erneuerten Bezug auf das kollektive Gedächtnis und seine Bedeutung für die Generierung von Konsens bzw. Dissens in der Gesellschaft. Damit benötigen wir auch einen verstärkten Bezug zu Memorialen in einem erweiterten Verständnis, das über Dokumente, Denkmale und Gebäude hinausgeht.
L Die Arbeit kann darüber hinaus nicht mehr auf das Bundesgebiet beschränkt bleiben. Die politische Entwicklung der letzten zehn Jahre hat gezeigt, daß die von uns immer wieder aktualisierten Fragestellungen zumindest europäische geworden sind, wie u.a. Bosnien und das Kosovo zeigen. Gegenwärtig besteht eine Chance dafür, die implizit bestehende, letztlich auch in diesem Bereich negative »nationale Schranke« für die Arbeit mit dem kollektiven Gedächtnis zu überwinden.
L Die »Wende« hat mit dem Hinzutreten der neuen Bundesländer und dem Bezug zur Geschichte der SBZ und DDR aus unserer Sicht die Öffnung des Gedenkstätten-Begriffs bereits erzwungen. Das bezieht sich nicht nur auf die Tatsache der neuartigen Staatsverbrechen nach 1945. Die Erweiterung zur Begrifflichkeit der »politischen Memoriale« und die unmittelbare zeitliche Nachbarschaft zum Geschehen erfordern eine Erweiterung des Blickwinkels: Es geht nicht mehr allein um Orte oder Gebäude, sondern auch um die oben beschriebenen »Bühnen des Alltags«.
L Damit scheint – in aller Vorsicht gesagt – eine gewisse Nähe zum Begriff der Museen gegeben. Die geschichtliche Arbeit der letzten Jahrzehnte in den alten Bundesländern hat gezeigt, daß solche Fragen geeignet sind, neue, andere Zielgruppen als bisher zusätzlich zu erreichen. Das Eintreten neuer Generationen in die politische Bewußtheit erzwingt aus unserer Sicht eine solche Erweiterung der Tätigkeit ebenso wie die notwendig werdende Arbeit ohne Zeitzeugen.
L Die »Inszenierung« der Vergangenheit muß sich einerseits einer freien weiteren Bearbeitung nach dem Muster der »Holocaust«-TV-Serie oder der Filme wie »Schindlers Liste« oder »Das Leben ist schön« verweigern, soweit aus zwingendem Grund die absolute historische Korrektheit gewahrt werden muß. Das bedeutet aber nicht, daß die Arbeit auf eine verstärkte Nutzung multimedialer Möglichkeiten verzichten müßte. Dafür bedarf es einer neuen Ausprägung der Didaktik, die noch zu erforschen und zu erproben ist.
L Noch wichtiger ist vielleicht, die neuen Zielgruppen, vor allem Jugendliche, aus passiver Rezeption herauszuführen. Workcamps mit dem Ziel, auf quasi archäologische, professionell begleitete und abgesicherte Art NS-Relikte freizulegen und zu sichern, sind in ihrer Beliebtheit ein Indiz für den Wunsch nach derartiger Aktivität. Zur Annäherung an die SBZ/DDR-Vergangenheit müßten analog solche Möglichkeiten aktiver historischer Arbeit entwickelt werden. Es ist Problem genug, daß – abgesehen von der Arbeit mit ZeitzeugInnen – in den Jahren nach 1945 nichts geschehen ist, an dem wir uns heute orientieren könnten.
10 Im Hinblick auf die in Thomas Lutz´ Artikel zuletzt gestellte Frage nach den »regional- oder landesspezifischen Formen der Gedenkstättenarbeit« und nach möglichen »übergreifenden Organisationsformen« können wir vorläufig zusammenfassend antworten:
L Die Situation in den neuen Bundesländern führt zwingend zu einem neuen Verständnis der Gedenkstättenarbeit und – wie wir finden – zu einer Arbeit mit politischen Memorialen. Das kann nur als Prozeß begriffen werden, der sehr langfristig angelegt sein muß. Grundsätzlich muß seine Absicherung durch einen Konsens zwischen Administration und Parlamenten gegeben sein, der zwar eine jährliche Projektförderung vorsehen kann, aber gleichzeitig garantieren muß, daß sie nicht jedem beliebigen Sparzwang unversehens zum Opfer fallen kann.
L Die Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist regionalspezifisch aus gegebenem Anlaß jederzeit auch Arbeit am Image des Landes. Das schließt ein, daß das touristische Interesse an diesem wenig besiedelten Land berücksichtigt werden muß.
L Die Nähe mancher Formen der Arbeit zur Museumspädagogik legt eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Museen nahe. Allerdings werden politische Memoriale damit weder einfache Museen noch einfache Objekte der Denkmals- oder Friedhofspflege usw. Jeder Konflikt, der sich manchmal unversehens ergibt, verweist zwingend auf die Besonderheiten der Memoriale (beispielhaft war hierzulande der kurze Konflikt um die mögliche Transrapid-Trassenführung über die Massengrab-Felder des früheren KZ-Außenlagers Wöbbelin).
L Die Arbeit in den neuen Ländern muß sich gewisse Positionen erst erarbeiten, die in den alten Bundesländern auch erst als Resultat eines gesamtgesellschaftlichen Lernprozesses erreicht wurden. Hier – in der ehemaligen DDR – gab es keine Bewegung zur Alltagsgeschichte als eine Kritik von »unten«, hier hat es keine Begründung von – auch historischer – Frauenforschung gegeben, und hier gibt es noch keine Sicherheit in der Kriterienbildung für Förderung seitens des Staates, für Unterstützung auf der kommunalen Ebene und für Zielstellungen, die sich auf eine Auseinandersetzung mit der ganzen Komplexität der DDR-Geschichte beziehen.
Sofern in diesen Bereichen Fortschritte gemacht werden, kann sich auch ein eigener Beitrag zu einer neuen Gestalt von Gedenkstätten ergeben, die ja auch in den alten Bundesländern derzeit gesucht wird – keine schlechte Möglichkeit für »den Osten«!