1 • Die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland begrüßt die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption grundsätzlich als Zeichen des Bundes, auch in Zukunft Verantwortung für die Entwicklung der Gedenkstättenarbeit im vereinten Deutschland übernehmen zu wollen. Sie stimmt mit der im Entwurf zum Ausdruck kommenden Auffassung überein, dass die kritische Auseinandersetzung mit den deutschen Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus sowie dem DDR-Kommunismus zu den Kernelementen der demokratischen Kultur in Deutschland gehören und dauerhaft gehören muss. Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt darüber hinaus, dass der Entwurf an Empfehlungen der Bundestagsenquetekommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« und die nicht zuletzt aus der Arbeit dieser Kommission hervorgegangenen Bundesgedenkstättenförderkonzeption von 1999 anknüpft. Die Vorschläge zur Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption unterscheiden sich dadurch merklich von der zwischenzeitlich von der CDU-Bundestagsfraktion vorgelegten Konzeption, die in ihrer Gesamtheit historisch unangemessene Gewichtsverschiebungen beinhaltete. Die nachfolgenden Kommentare zur Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes reflektieren die dort vorgelegten Empfehlungen zum einen vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen mit der Gedenkstättenförderkonzeption seit 1999 und zum anderen vor dem Hintergrund der weitgehend einhellig durch den Bundestag und die Mehrzahl der Experten dort niedergelegten Grundsätze für die Förderung der Erinnerungskultur.
2 • Der vorgelegte Entwurf ist – im Gegensatz zur Bundesgedenkstättenförderkonzeption von 1999 – nicht aus einer breiten Debatte hervorgegangen. Es wäre deshalb um so unerlässlicher gewesen, Auswirkungen und Erfahrungen in Bezug auf die Bundesgedenkstättenförderkonzeption seit 1999 hinsichtlich einer Fortschreibung sorgfältig auszuwerten und zu dokumentieren. Beispielsweise wäre nach dem materiellen Stand der Gedenkstättenentwicklung zu fragen gewesen, des Weiteren nach den erreichten fachlichen Standards, nach dem Engagement von Bundesländern für die Gedenkstätten in ihrem Verantwortungsbereich oder nach den Erfahrungen mit den Förderkriterien und der Antragstellung. Die Ergebnisse einer solchen Auswertung, in die die Mitglieder der bisherigen Expertenkommission ohne großen Aufwand hätten mit einbezogen werden können, hätte die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption in transparenter Weise substantiiert und legitimiert. Seit Anfang 2006 mehrfach gegenüber der bisherigen Expertenkommission angekündigt, aber nicht realisiert, sollte sie umgehend nachgeholt werden.
3 • Eine fundierte Auswertung hätte einerseits deutlich gemacht, dass durch die Beteiligung des Bundes an der Gedenkstättenförderung seit 1999/2000 erhebliche Entwicklungsfortschritte sowohl im Bereich der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus wie dem DDR-Kommunismus ermöglicht worden sind. Es wären aber andererseits auch nach wie vor bestehende Defizite sichtbar geworden, die sich nicht allein – wie das Diskussionspapier bereits durch die Zahl der Seiten, die dem Nationalsozialismus bzw. DDR-Kommunismus gewidmet sind – auf die Auseinandersetzung mit dem DDR-Kommunismus beschränken. Die von Teilen der NS-Opferverbände angestoßene Debatte um Eintrittsgelder für KZ-Gedenkstätten verdeutlicht die strukturelle Unterfinanzierung der KZ-Gedenkstätten, die u. a. eine Folge des enormen Aufgabenzuwachses seit der Vereinigung, der gestiegenen Besucherzahlen, der umfänglichen Pflege historischer Bausubstanz, seit Jahren faktisch gedeckelter Haushalte und der allgemeinen Entwicklung der Kulturhaushalte ist. Hinzu kommt, dass der nach der Vereinigung begonnene Prozess der Professionalisierung sich zwar in der Einrichtung eindrucksvoller neuer Museen und Ausstellungen in KZ-Gedenkstätten niedergeschlagen hat, die entsprechende personelle Entwicklung – gerade im pädagogischen Bereich – aber deutlich hinterher hinkt. Auch ist die denkmalgerechte, besucherorientierte Sanierung aller NS-Gedenkstätten keineswegs abgeschlossen. Nach wie vor sind selbst die großen, international zu Symbolen gewordenen KZ-Gedenkstätten gegenüber den hinsichtlich Besucherzahlen, Ausstellungsflächen, denkmalgeschützten Gebäuden, Flächenarealen u. a. Bemessungsgrößen mit ihnen vergleichbaren Museen deutlich schlechter ausgestattet. Die Arbeitsgemeinschaft hält es deshalb für dringend erforderlich, eine unabhängige Sachverständigenkommission zu berufen, die die finanzielle Ausstattung der Gedenkstätten hinsichtlich ihres Arbeitsauftrages und –profils regelmäßig prüft und dem Bundestag Bericht erstattet.
4 • In dieser Hinsicht – aber auch im Blick auf eine gesellschaftlich wirksame, fruchtbare Gedenkstättenarbeit in Zukunft, die für die KZ-Gedenkstätten in absehbarer Zeit ohne die Unterstützung durch Zeitzeugen realisiert werden muss – wäre es besonders wünschenswert gewesen, wenn das Diskussionspapier einen modernen, konkreten Gedenkstättenbegriff beibehalten hätte. Hier fällt es deutlich hinter die Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 1999 zurück, insofern vage und ohne strukturelle Konkretisierung von Erinnerungsorten die Rede ist und Gedenken als solches »Wissen über die historischen Zusammenhänge vermitteln soll.«[1] Gedenken setzt aber fundiertes kognitives und emotionales Wissen voraus, wenn es nicht zu einem Akt leerer Pietät werden soll – erst recht dann, wenn zeitgenössisches Erfahrungswissen bei Besuchern nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Ein zukunftstauglicher Gedenkstättenbegriff ist sich deshalb der notwendigen Verbindung von Opfergedenken, kritischer Erinnerung und geschichtswissenschaftlich fundierter historischer Bildung bewusst. Gedenkstätten am authentischen Ort sind in Perspektive eines zukunftstauglichen Gedenkstättenbegriffs Leidens- und Tatorte, gegebenenfalls Friedhöfe, Orte des Trauerns und Gedenkens, aber auch denkmalgeschützte bauliche historische Dokumente und spezifische zeithistorische Museen und Bildungseinrichtungen. Deshalb gehört zu ihren Aufgaben, Sammlungen aufzubauen, zu pflegen und zu bewahren und für Ausstellungen wie für die pädagogische Arbeit nutzbar zu machen; weiterhin haben sie die Aufgabe zu dokumentieren und moderne Ausstellungen auf der Höhe der historischen Forschung einzurichten, Publikationen und Bildungsmaterialien zu erstellen, vielfältige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu kreieren, wissenschaftliche Tagungen durchzuführen und anwendungsbezogen zu forschen bzw. mit Forschungseinrichtungen zu kooperieren. Ganz in diesem Sinne hieß es im Abschlussbericht der eingangs erwähnten Enquetekommission: »Die Gedenkstätten nehmen in ihrer Arbeit immer mehr die Aufgaben moderner zeithistorischer Museen wahr, wobei das Gedenken an die Opfer am authentischen Ort dadurch nicht an Bedeutung verlieren darf. In diesem Prozess arbeiten die Gedenkstätten mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Sie veranstalten Fachtagungen und Konferenzen und machen Forschungsergebnisse einem breiten Publikum durch Publikationen, Schriftenreihen und mittels anderer Medien zugänglich.«[2] Und dementsprechend vermerkte die bisherige Gedenkstättenförderkonzeption: »Daher gehört es zu den Aufgaben der Gedenkstätten, in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen für die Ausstellungen wissenschaftliche Grundlagen im Rahmen des Gedenkstättenauftrags zu erarbeiten. Neben der Funktion als Gedenkorte haben die Gedenkstätten im gesellschaftlichen Kontext eine herausragende Bedeutung als Lernorte.«[3]
5 • Während die bisherige Gedenkstättenförderkonzeption die Bedeutung kritischen historischen Erinnerns als gesellschaftliche Aufgabe betonte und die große Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements ausdrücklich würdigte, ist davon im jetzt vorgelegten Diskussionspapier kaum mehr die Rede. In der Konzeption von 1999 verpflichtete sich die Bundesregierung, »die Heterogenität der Trägerschaften von Gedenkstätten (zu) achten und (zu) unterstützen. Damit trägt sie dazu bei, den dezentralen und pluralen Charakter der Gedenkstättenlandschaft zu festigen, der sich durch ein Neben- und Miteinander von ehrenamtlicher und professioneller Arbeit, lokaler, regionaler und überregionaler Verantwortungsübernahme sowie individuellem und kollektivem Engagement auszeichnet.«[4] Im Gegensatz dazu erscheint der Entwurf für die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption als Verlagerung der grundsätzlich gesellschaftlichen Verpflichtung des Erinnerns und Gedenkens in Fachinstitutionen, deren gesellschaftliche Einbindung und Vernetzung nicht mehr förderungswürdig erscheint. So ist auch nicht mehr die Rede davon, dass auch bürgerschaftliche Initiativen und Projekte Initialförderung erhalten können, wenn sie beispielhafte, fachlich fundierte Vorhaben auf den Weg bringen. Mit der Ausblendung der Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements werden zugleich die schwierigen Anfänge der KZ-Gedenkstättenarbeit in der Bundesrepublik übergangen (während die negative Seite historischen Erinnerns in der DDR im Sinne politischer Funktionalisierung deutlich benannt wird). Die bisherige Konzeption benannte die problematische Seite bundesrepublikanischer Erinnerungskultur dagegen klar und verstand sich nicht zuletzt als Antwort auf sie: »Im Gegensatz zu den ehemaligen ›Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der DDR‹ beruhen die Gedenkstätten in den alten Bundesländern vor allem auf der Initiative von Überlebenden der Lager und dem bürgerschaftlichen Engagement von Deutschen, die sich oft gegen vielfältige gesellschaftliche und politische Widerstände für den Erhalt der authentischen Orte eingesetzt haben. Erst ab den achtziger Jahren konnten sie auf breitere gesellschaftliche und politische Unterstützung rechnen.«[5] Eine Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption sollte das hier zum Ausdruck kommende Niveau des Geschichtsbewusstseins nicht unterschreiten und die Förderungswürdigkeit bürgerschaftlichen Engagements nicht eliminieren.
6 • Die bisherige Gedenkstättenförderkonzeption betont explizit die inhaltliche Autonomie und politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten[6] und hebt damit ein Kernmerkmal demokratischer Erinnerungskultur hervor. Der Entwurf der Fortschreibung verzichtet hierauf. Dies fällt umso mehr auf, weil der Entwurf sich parteilichen Geschichtsdeutungen nicht enthält, etwa wenn dort festgelegt wird, in welcher Weise das Thema »Alltag in der DDR« inhaltlich zu behandeln ist.[7] Aufarbeitung und Interpretation von Geschichte sollte dem wissenschaftlichen Diskurs und der öffentlichen Debatte überlassen werden. Ein deutliches Bekenntnis zur Unabhängigkeit von staatlichen bzw. politischen Weisungen ist auch deshalb notwenig, weil die Stiftungsentwicklung in verschiedenen Bundesländern in diesem Zusammenhang zu denken gibt.
7 • Zu Recht wird in dem Entwurf festgestellt, dass auch die kritische Auseinandersetzung mit dem DDR-Kommunismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die sich nicht auf die neuen Bundesländer beschränken darf. Und zu Recht wird in diesem Zusammenhang ebenfalls unterstrichen, dass bei der Bildung kritischen Geschichtsbewusstseins in Bezug auf Nationalsozialismus und DDR-Kommunismus differenziert vorgegangen werden muss und den »Unterschieden zwischen NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur Rechnung zu tragen« ist und dem Genozid an den europäischen Juden »als Menschheitsverbrechen bisher nicht bekannten Ausmaßes (…) unvergleichliche Bedeutung« zukommt.[8] Dem widerspricht allerdings die unmittelbar darauffolgende Bemerkung zur Parallelisierung der Erinnerung an DDR-Kommunismus und Nationalsozialismus. Gerade in diesem Punkt sind eine den historischen Tatsachen entsprechende unzweideutige Sprache und Haltung erforderlich. Der Entwurf muss entsprechend überarbeitet werden. Die verschleifende Rede von den »beiden totalitären Systemen« trägt zur Klarheit nicht bei. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass der Nationalsozialismus nicht von außen aufgezwungen wurde, sich auf ein hohes Maß an Zustimmung und Selbstmobilisierung im Deutschen Reich stützen konnte und deshalb als Terrorherrschaft im eigentlichen Sinn in erster Linie in den besetzten Ländern auftrat bzw. auftreten musste. Gerade vor diesem Hintergrund ist der Widerstand in Deutschland und Europa besonders zu würdigen – von Widerstand ist im Entwurf nur in Bezug auf die DDR die Rede – und auch derjenigen Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken, die im Entwurf – in dem nur der Holocaust expressis verbis erwähnt wird – nicht zur Sprache kommen. Zu denken ist insbesondere an den Massenmord an Sinti und Roma sowie an anderen Bevölkerungsgruppen (wie z. B. der osteuropäischen Intelligenz oder sowjetischen Kriegsgefangenen). Andernfalls trägt der Entwurf gewollt oder ungewollt zur weiteren historischen Entkontextualisierung und Entkonkretisierung der Shoah bei.
8 • Auch der DDR-Kommunismus lässt sich im Wissen um den Charakter moderner Mobilisierungsdiktaturen nicht auf sein Gewalt- und Bedrohungspotential beschränken. Die Frage nach dem Verhältnis von Repression und Bindekräften bleibt – auch als Frage nach Identifikationsmomenten, Anpassung oder Mitläufertum – virulent und dient keineswegs der Verharmlosung. Die dem Entwurf implizite Darstellung der gesamten DDR-Bevölkerung als Opfer staatlicher Repressions- und Verfolgungspolitik fällt hinter den Forschungsstand zurück, wie auch der Begriff SED-Diktatur zunehmend dazu tendiert, die Rolle der Sowjetunion und der Blockparteien zu überblenden. Die damit verbundene dichotome Engführung ostdeutscher Erfahrungswelt befördert unabsichtlich eher Ostalgie, als dass sie ihr entgegen wirkt.
9 • Uneingeschränkt begrüßt die Arbeitsgemeinschaft die Aufnahme der großen westdeutschen KZ-Gedenkstätten in die institutionelle Förderung und die Fortsetzung der Projektförderung. Die Zusammensetzung des für die Mittelvergabe entscheidenden Expertengremiums sollte aber dringend geändert werden. Der gegenwärtige Vorschlag marginalisiert die Gedenkstätten und läuft auf ein Übergewicht des zweiten Diktaturbereichs hinaus. Während das »Deutsche Historische Museum« (DHM) sowie das »Institut für Zeitgeschichte« (IFZ) im Bereich beider Diktaturen arbeiten, haben das »Haus der Geschichte« in Bonn/Leipzig sowie die »Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur« ihre Aufgaben nur in der Behandlung der Geschichte nach 1945. Die »Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur« – zu der es, auch unter Fördergesichtspunkten, kein Pendant im NS-Bereich gibt – wird zudem selbst zum Träger institutioneller Förderung aufgewertet und kann nicht als uneigennütziger und unparteilicher Entscheider angesehen werden, wie im übrigen auch nicht die genannten Museen oder das »Institut für Zeitgeschichte« (als Träger der Erinnerungsstätte auf dem Obersalzberg), die, wie die »Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur«, potentiell zumindest mittelbar Antragsteller auf Förderung entsprechender Projekte in ihrem Zuständigkeitsbereich seien können. Es ist deshalb nicht einzusehen und begründbar, warum gerade die »Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten« als Mitglied im Expertengremium in einen Gaststatus zurückversetzt werden soll. Darüber hinaus ist ernst zu nehmen, dass es in erster Linie die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gedenkstätten waren, die professionelle Standards für die Gedenkstättenarbeit entwickelt und umgesetzt haben. Anders gesagt, mit der Herabstufung der Arbeitsgemeinschaft wird gleichzeitig zentraler Sachverstand zurückgestuft. Vor diesem Hintergrund und wegen der offensichtlichen Ungleichgewichtung der Erinnerungsbereiche und dementsprechend der Fachkompetenzen schlägt die Arbeitsgemeinschaft vor, außer der Arbeitsgemeinschaft auch das »International Comitee of Memorial Sites« (IC Memo), einer Unterorganisation des der UNESCO zugehörigen »Internationalen Museumsbundes« (ICOM), das »Gedenkstättenreferat der Stiftung Topographie des Terrors« als auch – wie bisher – die »Bundeszentrale für Politische Bildung« zu Vollmitgliedern des Gremiums zu berufen. Das Gedenkstättenreferat verfügt über den besten Überblick über die Entwicklung der deutschen und internationalen Gedenkstätten; die Bundeszentrale über ausgewiesene Kompetenzen im Bildungsbereich.
10 • Der Entwurf fasst das Förderkriterium der nationalen bzw. internationalen Bedeutung unzulänglich, insofern die historische Bedeutung des authentischen Ortes, an dem eine Gedenkstätte eingerichtet werden soll oder bereits eingerichtet ist, nicht berücksichtigt wird. Berücksicht werden soll nur »die Bedeutung des Ortes (…) in der geschichtlichen und gegenwärtigen Erinnerungskultur und in der öffentlichen Wahrnehmung in Deutschland und im Ausland.«[9] Als Indikatoren der Erfüllung dieses Kriteriums werden dann überwiegend – zugespitzt formuliert – Belege für Vermarktungserfolge aufgelistet. Gedenkstättenarbeit hat nicht zuletzt darin bestanden, verdrängte und vergessene oder in ihrer Bedeutung heruntergespielte Orte gegen vielfache Widerstände ins öffentliche Bewusstsein zurückzuholen. Keiner dieser Orte wäre nach der jetzigen Fassung der Kriterien von nationaler oder internationaler Bedeutung und damit förderungswürdig gewesen. Mit der Ausblendung der historischen Bedeutung wird zugleich die Bedeutung ausgeblendet, die die Orte für Überlebende und Angehörige der Opfer haben. Diese ist weder an die Besucherzahl oder an die Besucherherkunft oder den Gedenkstättenbesuch bekannter Persönlichkeiten gebunden.[10] Hier werden äußerliche Erfolgskriterien der Vermarktung von Museen unbedacht auf Gedenkstätten übertragen und dadurch deutlich, wohin es führen kann, wenn der Sachverstand von Gedenkstätten hintan gestellt wird. D. h. nicht, dass Gedenkstätten nicht besucherorientiert arbeiten sollten oder hohe Besucherzahlen nicht wünschenswert wären. Es heißt aber auch, nicht zu vergessen, dass Gedenkstätten in der Lage sein müssen, unter Umständen auch nicht gern gehörte Botschaften – ohne Rücksicht auf das Besucheraufkommen – zu vermitteln und dass den Mitteln der Anziehung von Besuchern um der Sache willen und aus Gründen der Pietät deutlich Grenzen gesetzt sind.
Prof. Dr. Volkhard Knigge, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora,
Dr. h.c. Barbara Distel, Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau,
Dr. Detlef Garbe, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme,
Dr. Insa Eschebach, Leiterin der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück,
Thomas Lutz, Gedenkstättenreferent der Stiftung Topographie des Terrors,
Prof. Dr. Günter Morsch, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Leiter der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen,
Jörg Skriebeleit, Leiter der Gedenkstätte Flossenbürg,
Dr. Jens-Christian Wagner, Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora,
LRD Wilfried Wiedemann, Geschäftsführer der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten.
[1] Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption, Entwurf 22.6.2007, S. 2f.
[2] Schlussbericht der Enquete-Kommission »Überwindung der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit«, S. 242.
[3] Konzeption der zukünftigen Gedenkstättenförderung des Bundes vom 27. Juli 1999, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1569, S. 3.
[4] Ebda, S. 3f.
[5] Ebda, S. 4.
[6] Ebda, S. 3/4.
[7] Vgl.: Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption, Entwurf 22.6.2007, S. 13.
[8] Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption, Entwurf 22.6.2007, S. 2.
[9] Ebda, S. 25.
[10] Ebda, S. 26.