Stellungnahme der Bundesvereinigung: Opfer der NS-Militärjustiz zum Wettbewerb für eine gemeinsame Gedenkstätte in Torgau Fort Zinna

10/1999Gedenkstättenrundbrief 91, S. 32-34
Ludwig Baumann und Manfred Messerschmidt

Von Anfang an hatten wir ernste Zweifel, ob es für uns in Torgau überhaupt eine gemeinsame Gedenkstätte mit den dort nach 1945 Verfolgten geben kann. Denn schon damals sagte der für den Gedenkstättenbereich am Fort Zinna zuständige sächsische Justizminister Stefan Heitmann, ihm sei das Gedenken an die nach 1945 Verfolgten wichtiger. Dem ließ der Minister auch gleich Taten folgen, z.B. in dem er den nach 1945 Verfolgten an der Festung Fort Zinna eine eigene Gedenkstätte mit einem großen Kreuz bewilligte und mitfinanzierte. Wir NS-Verfolgte hingegen haben bis heute keinen Ort, wo wir unserer Toten gedenken können.

Als dann am 19. Dezember 1996 der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure, Wehrkraftzersetzer und Kriegsdienstverweigerer mit großer Mehrheit verabschiedete, stimmten nur Bayern und zu unserer Bestürzung auch Sachsen dagegen, obwohl der zentrale Ort unserer Verfolgung Torgau in Sachsen ist. Liegt hier die Erklärung dafür, daß die sächsische Regierung unser Anliegen in Torgau nicht berücksichtigt?

Seit Jahren haben wir dem Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Herrn Dr. Haase, immer wieder erklärt, daß wir eine gemeinsame Gedenkstätte mit den nach 1945 Verfolgten nicht hinnehmen werden. Dennoch hat Herr Dr. Haase gegen unseren entschiedenen Widerstand eine Ausschreibung für eine gemeinsame Gedenkstätte federführend formuliert und auf den Weg gebracht. Und dies mit Vorgaben und Rahmenbedingungen, welche die Verfolgungen vor und nach 1945 gleichsetzen, obwohl zu den nach 1945 Internierten aufgrund alliierter Anordnung überwiegend NS-Angehörige zählten. Auch der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf 1050 gestaltet die drei verbindlich vorgegebenen Verfolgungsperioden 1930–1945, 1945–1950, 1950–1989 räumlich und architektonisch völlig identisch, ohne dabei auch nur einmal die Geschichte zu bemühen (siehe Beitrag im GedenkstättenRundbrief Nr. 90, S. 13–19).

Es gibt keinen gestalterischen Hinweis darauf, daß Hitlerdeutschland die Sowjetunion überfiel und dabei in vier Jahren den größten Völkermord in der Geschichte der Menschheit beging, daß über 25 Millionen Sowjetbürger – meist Zivilisten – von Deutschen getötet und ermordet wurden. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, daß die sowjetische Verfolgung, mit der so vielen unschuldigen Deutschen schweres Unrecht zugefügt wurde, eine Folge des deutschen Völkermordes war, und daß Deutschland nicht überlebt hätte, wenn die Sowjetunion – wie in der Geschichte leider meist üblich – Gleiches mit Gleichem vergolten hätte. Und nichts weist bei dieser Gleichmacherei darauf hin, daß es sich bei der DDR-Verfolgung überwiegend um Aktenberge handelte, bei der NS-Verfolgung aber um Leichenberge.

Mit einer unglaublichen Geschichtsklitterung wird hier alles gleichgemacht.

Dabei hat der Deutsche Bundestag in einem einstimmigen Beschluß zur Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure, Wehrkraftzersetzer und Kriegsdienstverweigerer am 15. Mai 1997 festgestellt:

Der Zweite Weltkrieg war ein Angriffs- und Vernichtungskrieg, ein vom nationalsozialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen.

Wegen dieser deutschen Verbrechen hat es auch im Westen nach 1945 schwere Verfolgungen gegeben: In Frankreich wurden nach 1945 über 50000 Menschen getötet, nur weil sie Kontakt zu den deutschen Besatzern hatten. In Deutschland saßen allein in den Westzonen 250000 Menschen in Internierungslagern, die ehemaligen KZs waren überfüllt. Viele Internierte starben an den oft unmenschlichen Haftbedingungen. Dennoch gibt es dort keine gemeinsame Gedenkstätten.

Die Sowjetunion hatte aber hundertmal mehr Kriegstote als die USA zu beklagen, mehrere 1000 Orte, die, gleich dem französischen Oradour, vernichtet wurden. Vor diesem Hintergrund soll nun gegen den Willen der NS-Verfolgten in Torgau Fort Zinna eine gemeinsame Gedenkstätte entstehen.

Bei dieser Gedenkstätte spielt es überhaupt keine Rolle, daß gegen uns Wehrmachtsdeserteure, Wehrkraftzersetzer und Kriegsdienstverweigerer über 30000 Todesurteile verhängt wurden, tausendmal mehr Todesurteile als bei den Waldheimprozessen der DDR und daß Torgau der zentrale Ort unserer Verfolgung war, in dem das Reichskriegsgericht ab 1943 allein über 1000 Todesurteile verhängte.

Bei der Gedenkstätte soll aber nicht nur alles gleichgesetzt werden, sondern für die NS-Opfer ist der kleinere Bereich mit einer »Wandscheibe« vorgesehen, für die nach 1945 Verfolgten der größere Bereich mit zwei »Wandscheiben«. Außerdem ist zu befürchten, daß das alles überragende Kreuz für die nach 1945 Verfolgten im Gedenkbereich bleiben wird.

Wir wünschen den Planern der Torgauer Gedenkstätte mehr Sinn für Differenzierung im Umgang mit der deutschen Geschichte.

Bezeichnend für das Wirken der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist auch der Fall des Prof. Dr. Friedrich Timm (1895–1985). Er war von 1950–1955 in Torgau Fort Zinna inhaftiert. Im September 1996 wurde für ihn auf dem Friedhof Torgau in Sichtweite zum Fort Zinna in einer öffentlichen Feier eine von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten mitfinanzierte Gedenktafel eingeweiht.

Später stellte sich heraus, daß Prof. Timm als Lehrstuhlinhaber für Gerichtsmedizin in Jena an den SS-Lagerarzt im KZ Buchenwald Erich Wagner eine Doktorarbeit zur »Tätowierungsfrage« vergab. Wagner untersuchte 800 tätowierte KZ-Häftlinge zu ihrer sozialen Herkunft und zu ihrem sozialen Verhalten. Er bekam von seinem Doktorvater Timm dafür die Note »sehr gut« und Dank für die »bereitwillige Unterstützung bei der Durchführung«. Bekannt ist, daß seine Doktorarbeit »das Interesse der KZ-Kommandanten Ehefrau Ilse Koch auf tätowierte Häftlinge gelenkt (hatte), was schließlich zur Herstellung von Souvenirs aus tätowierter menschlicher Haut führte« (Frankfurter Rundschau vom 29.04.1998, Forschungsbericht Klee »Medizin im Nationalsozialismus«).

Trotz dieser Prof. Timm schwer belastenden Umstände hat sich die Stiftung Sächsische Gedenkstätten bislang nicht für die Entfernung der Gedenktafel ausgesprochen. Sie hat lediglich einen Forschungsauftrag über Prof. Timms NS-Vergangenheit vergeben – merkwürdigerweise ausgerechnet an das stiftungseigene Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau. Der Zwischenbericht des DIZ Torgau spricht sich nicht für die Entfernung der Gedenktafel aus. Ohne eine eindeutige Empfehlung des DIZ Torgau kann die Kirchengemeinde die Gedenktafel aber nicht entfernen. Diese Empfehlung wird es wohl nicht geben – die Sache wird im Sande verlaufen. Es wird so bleiben:

Der einzige Fort Zinna-Häftling mit einem eigenen Gedenkstein ist Prof. Dr. Timm, NSDAP-Mitglied und mitverantwortlich dafür, daß in Buchenwald aus tätowierter Menschenhaut Lampenschirme hergestellt wurden. Seiner wird auch in der Gedenkstätte Torgau Fort Zinna ehrend gedacht werden.

Auf meine Frage an Herrn Dr. Haase, ob es nach 1945 in Torgau Fort Zinna Häftlinge gegeben haben könnte, die unsere Betroffenen verurteilt, mißhandelt oder getötet haben, bekam ich die Versicherung, daß dies auszuschließen sei. Nun erfuhren wir zufällig und nicht von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, daß nach sowjetischen Unterlagen 1946 in Fort Zinna 498 Mitarbeiter der Gestapo, des SD und anderer deutscher Straforgane inhaftiert waren.

Es sind genau die Tätergruppen, die unsere Betroffenen gequält, mißhandelt und getötet haben. Auch ich (Ludwig Baumann) wurde bei meiner Vernehmung vom SD schwer mißhandelt. Angeblich können die Namen und Akten dieser mutmaßlichen Täter in den Moskauer Archiven nicht gefunden werden. Dennoch sollen wir zusammen mit diesen Menschen, die unseren Toten und uns dies angetan haben, auf einem kleinen Parkplatz eine gemeinsame Gedenkstätte bekommen.

Eine solche »Gedenkstätte« werden wir nicht mittragen – das werden wir uns und unseren Toten nicht antun. Sie wird verhindern, daß wir die Stätte unserer Verfolgung noch einmal betreten.