Stellungnahme

Prof.  Dr. Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland
12/2007Gedenkstättenrundbrief 140, S. 46-49
Salomon Korn

Wie schätzen Sie den BKM-Entwurf zur Fortentwicklung des bestehenden Gedenkstättenkonzeptes grundsätzlich ein?

Der BKM-Entwurf zur Fortführung des bisher gültigen Konzeptes lässt kaum Aussagen zu den Entwicklungen – sowohl zur Gesellschaftssituation als auch zu den Gedenkstätten – seit 1999 erkennen. So fehlen wichtige qualitative Momente, wie z.B. die für die Zukunft bedeutsame Ablösung der Zeitzeugengeneration. Ebenfalls sind gesellschaftspolitische Konflikte (Virulenz von Antisemitismus und Rechtsextremismus, zunehmende Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung von NPD u. deren Kameradschaften; Demokratiemüdigkeit; internationaler Terrorismus, Linkspopulismus u.a.m.) nicht im Hinblick auf die Aufgabenstellungen der Gedenkstätten thematisiert. So fehlen zum Abschnitt der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus die inhaltlichen Voraussetzungen, die sich mit den gestellten Ansprüchen »Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen« verbinden sollten.

Charakteristische Formulierungen, beispielsweise die »beiden totalitären Systeme in Deutschland«, sind schwammig und suggerieren ein Kontinuum von 1933 bis 1989. Das gilt ebenso für Feststellungen zur angeblich »doppelten Vergangenheit« oder für Denkmalinschriften, wie »Für die Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft«. Werte der Demokratie und Menschenrechte werden hierdurch verwischt, weil eben nicht durch Einebnung bzw. Nivellierung historischer Unterschiede ein glaubwürdiger Diskurs zustande kommen kann. Unannehmbar ist schließlich, wenn nach dem Absatz betonter »Singularität des Holocaust« im vorgestellten Förderkonzept der künftigen Gedenkstättenpolitik die SED-Diktatur und das NS-Regime »parallel dazu« aufgearbeitet werden sollen. Wir widersprechen nicht, dass die SBZ/DDR-Diktatur in Deutschland angemessen aufgearbeitet werden muss. Die konzeptionelle Parallelsetzung offenbart jedoch, wie Wissensdefizite zur Geschichte des Nationalsozialismus nicht nur weite Teile der Bevölkerung, sondern auch Verantwortliche in zuständigen Politikbereichen auf bedenkliche Weise beeinflussen können.

Wie beurteilen Sie die quantitative und inhaltliche Gewichtung zwischen der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der DDR-Diktatur im BKM-Entwurf?

Eine zunehmende Beschreibung Deutscher nach dem II. Weltkrieg als Opfer wird in der zeitgeschichtlichen Auseinandersetzung mit den DDR-Hinterlassenschaften auffällig betont. Einseitig wird von einem »Nachholbedarf« ausgegangen, dementsprechend eine Vielzahl von Projekten vorgeschlagen (Dokumentationszentrum für die Nachkriegsvertreibungen, Dokumentations- und Bildungszentrum Normannenstraße, Mauergedenkstätte, Nationales Freiheitsdenkmal Gedenkstätte Hohenschönhausen, Tränenpalast, u.a.m. in weiten regionalen Bereichen). Demgegenüber sind die z.T. noch bestehenden Defizite international bedeutsamer Gedenkstätten übergangen worden. Selbst ein Tatort wie Brandenburg/H. (Beginn der Schoah auf dem Gelände des alten Zuchthauses, Zuchthaus und Hinrichtungsstätte Brandenburg/Görden), der nach dem Konzept von 1999 hätte ausgestaltet werden sollen, bleibt unerwähnt.

Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Archive sind offensichtlich nur für die Zeit nach 1945 bedeutsam; gewichtige Arbeitsfelder wie die Gedenkstätten-Pädagogik bleiben ausgeblendet. Insofern verfestigt sich der Eindruck, eingehender Überlegungen zu den Gedenkstätten und Erinnerungsorten der SBZ-/DDR-Zeit, aber demgegenüber mit Routine abgehandelte Gedenkstätten zur Zeit des Nationalsozialismus.

Wie bewerten Sie die vorgenommene Trennung der Aufarbeitungslandschaften zu DDR-Geschichte und NS-Zeit? Halten Sie einen engeren Austausch für möglich und wünschenswert?

Die Frage nach einer Trennung entsteht nur dann und insofern wie die Benennung biographischer Belastungen (NS-Täterschaft) unterbleiben. Die Erfahrungen bis in die jüngste Zeit hinein, z.B. den Walter-Linse-Preis einem ausgewiesenen »Arisierer« verleihen zu wollen, zeigen, dass auf Widerspruch zur öffentlichen Ehrung mit Bagatellisierungen, Diffamierungen, Ausgrenzungen und sogar antisemitischen Bemerkungen von Verbandsvertretern für die Zeit nach 1945 (VOS) reagiert wurde. Insofern teilen wir nicht den oft gestellten Befund zur »Opferkonkurrenz«, sondern verweisen bei der verlangten »Trennung« auf die Spannungsverhältnisse, die aus dem Unvermögen erwachsen, die Täterschaft von Nationalsozialisten gegenüber den wirklichen Opfern der stalinistischen Schergen nicht unterscheiden zu wollen.

Bedarf die Aufarbeitung der Diktatur in der SBZ und in der DDR sowie das Gedenken an ihre Opfer einer »erheblichen« Verstärkung, wie im Vorwort des BKM-Vorschlages empfohlen wird?

Die Akzent-Setzungen und betont ehrgeizige Projekte zur gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung mit den stalinistischen Gesellschaftsverbrechen, begründen eine deutliche Schwerpunktverschiebung. Somit ist stärker ein anderes Förderkonzept skizziert, als einer »Fortsetzung« des »bisher gültigen« entsprochen worden. Im Fazit überlagern die breitgefächerten Themen zur SBZ-/DDR-Geschichte die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgewirkungen für ganz Europa.

Schon im bisherigen Vorlauf dieser Entwicklung, sind seit Jahren bislang schwer errungene geschichtspolitische Eckpunkte zu den Wirkungszusammenhängen und Folgen des Nationalsozialismus, wie nie zuvor in der Bundesrepublik nach 1990, einer Waagschalenmentalität ausgesetzt, die Gleichsetzungen begünstigt. Nicht durch Verschleifung oder Einebnung unterschiedlicher Dimensionen kann Geschichte begriffen werden, sondern nur durch Erschließung und Vermittlung der ihr eigenen Wirkungszusammenhänge und deren komplexen Folgen.

Sehen Sie die inhaltliche und politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten und Erinnerungsorte, die gewachsenen Strukturen und ihre Authentizität im BKM-Entwurf ausreichend gewahrt?

Die Wertung des Bundes zur Wahrnehmung einer gesamtnationalen Verantwortung kennzeichnen entscheidende Fortschritte der deutschen Erinnerungspolitik. Dabei sollte jedoch bürgerschaftliches Engagement mit den Entscheidungsprozessen zur Entwicklung der »authentischen Orte« weitgehend verflochten bleiben. Sie sind für die Herausbildung und Einbettung in die Lebenswirklichkeit der Gedenkstätten und im regionalen Umfeld unverzichtbar. In diesem Sinn bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück; denn die bürgerschaftliche Mitwirkung, die abgesehen von baulichen Relikten die »Authentizität« um so mehr prägt, je mehr die »menschlich-authentischen« Zeugen fehlen werden, wird nicht gewürdigt.

Stattdessen werden institutionelle und personelle Besetzungen in Gremienstrukturen zusammengestellt (Expertengremium zur Beratung der Bundesregierung), die eine von Politikinteressen abgeleitete Gedenkstättenpolitik verstärken. Konflikte, wie z.B. die Ablehnung berechtigter Forderungen der Betroffenenverbände für die Zeit 1933 bis 1945 durch die Sächsische Gedenkstättenstiftung, finden im Entwurf keinerlei Beachtung.

Der BKM-Entwurf nennt als ein Fundament der Erinnerung die wissenschaftliche Erforschung der historischen Fakten. Wird dieser Ansatz konsequent verfolgt und werden Forschung und Wissenschaft organisatorisch und strukturell genügend berücksichtigt?

Der Rolle und Bedeutung zugänglicher Archive werden im Entwurf der Gedenkstättenkonzeption des Bundes im Abschnitt »Gedenkstätten u. Erinnerungsorte der NS-Terrorherrschaft« nicht eine Zeile gewidmet, was Voraussetzung wissenschaftlicher Aufgabenstellung (und humanitärer Unterstützung durch die Gedenkstätten) wäre.

Zwar ist das Archiv des Suchdienstes in Bad Arolsen jetzt endlich geöffnet, doch welche Perspektiven ergeben sich hieraus für die wissenschaftliche und Archivarbeit der Gedenkstätten? Werden die Archive über die Zeit des Nationalsozialismus wirklich vergleichbar gefördert wie das »Birthler-Archiv« (BStU)? Ein aktueller Vergleich der Anstrengungen zur Aufklärung der Geschichte vor und nach 1945 sollte schon im öffentlichen Interesse vorgenommen werden.

Wie bewerten Sie die im BKM-Entwurf beschriebene Erwartung, dass auch die westdeutschen Bundesländer ihren Beitrag zur Bewältigung dieser gesamtdeutschen Aufgabe leisten sollten? In welcher Form könnte dies erfolgen?

Die gesamtdeutsche Sicht gilt sowohl für die nationalsozialistische Zeit als auch für die Jahrzehnte nach dem Krieg. Und zwar für die Auseinandersetzung mit den Verhältnissen in Ostdeutschland, insbesondere mit den inhumanen und antidemokratischen Aspekten der SED-Diktatur.

Auch ergänzt sich die Verdrängung der Vergangenheit in Ost und West in gewisser Hinsicht. Die Verschonung der meisten nationalsozialistischen Täter in der alten Bundesrepublik ist dabei ebenso eine Tatsache wie das mit der partiellen Verfolgung im Osten verbundene Ziel zu Zeiten des Kalten Krieges, den Westen als alleinige Hochburg der »ewig unbelehrbaren Nazis« erscheinen zu lassen. Die humanitären Folgen dieser Unterlassungen für das Ost- Westverhältnis, das Unglück der von Unrecht und Hetze betroffenen Menschen, können in der Gedenkstättenarbeit keiner Geschichtsperiode ausgeblendet bleiben. Allerdings muss diese gewährleisten, dass bei der öffentlichen Ehrung von Opfern nicht Menschen eine Würdigung erfahren, deren Biographie durch eine die Gefühle der Opfer verletzende nationalsozialistische Täterschaft belastet ist.

Wie bewerten Sie die im BKM-Entwurf vorgeschlagene Rolle und Besetzung des Beratungsgremiums und welche Inhalte sollte die Geschäftsordnung eines derartigen Gremiums beinhalten?

Das Expertengremium zur Beratung der Förderprojekte nimmt für den Bereich der KZ-Gedenkstätten eine Schlüsselrolle ein. Die auf Bund und Länder reduzierte Struktur der Erschließung von Förderquellen und die Abhängigkeit hierdurch von den öffentlichen Haushalten, lässt gegenüber den erwähnten vier Quellen für die SBZ-/DDR-Periode Spielräume zusätzlicher Leistungen enger erscheinen. Deshalb sollte wenigstens bei der Projektvergabe eine für die hervorgehobene Rolle der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ausgewogenere Besetzung gewährleistet werden. Zumal die im Entwurf vorgesehenen Vertretungen ihrem Charakter institutionell fester geschlossenen Leitideen verpflichtet wirken, kann auf die bei den Gedenkstätten stärker ausgeprägte Pluralität nicht verzichtet werden. Dies um so mehr, wie die erfolgreiche Entwicklung der letzten 15 Jahre belegt, der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstättenleiter kommt auch durch ihren unmittelbaren Kontakt zu den Häftlingsbeiräten eine hohe Kompetenz zu. Hierdurch würde der durchaus erhebliche Mangel teilweise ausgeglichen, der aus der fehlenden Mitsprache von Betroffenen- und Opferverbänden bei der Projektmittelvergabe resultiert.

Wie bewerten Sie den Vorschlag, vier weitere Gedenkstätten in den alten Bundesländern in die institutionelle Förderung des Bundes zu übernehmen?

Der Vorschlag zur Ausweitung institutioneller Förderung entspricht dem Anspruch zur Fortsetzung der Bundesgedenkstättenkonzeption von 1999. Dafür sprechen die Erfolge aller Einrichtungen, denen die hälftige Förderung durch den Bund gewährt wird, insbesondere nach der Eröffnung der neuen Dokumentations- und Ausstellungszentren. Die Besucherentwicklung, insbesondere die starke Zunahme ausländischen Interesses an den Gedenkstätten belegt, dass die authentischen Orte mehr als die meisten zeithistorischen Museen international der Bundesrepublik ein hohes Ansehen verleihen.

Wie bewerten Sie den Vorschlag, eine »Ständige Konferenz der Leiter der Berliner NS-Gedenkorte« einzurichten und damit sog. Synergieeffekte zu erzielen?

Die »Ständige Konferenz der Leiter« in Berlin, die lediglich eine informelle Abstimmung unter wechselnder Ägide umfasst, verspricht kaum nachweisbare Synergieeffekte und wird Erwartungen, die an Berlin in seiner komplexen und zentralen Rolle besonders zur Auseinandersetzung mit der Tätergeschichte der früheren Reichshauptstadt gestellt sind, vermutlich nicht erfüllen. Zumal Sachsenhausen unberücksichtigt bleibt, erhebt sich die Frage, ob in den bestehenden Berliner Einrichtungen hinreichend kooperativ miteinander gearbeitet werden kann.

Wird das vorgelegte Konzept der Tatsache gerecht, dass es in naher Zukunft keine Zeitzeugen aus der Zeit des Nationalsozialismus mehr geben wird?

Abgesehen von den bereits erwähnten Fragwürdigkeiten zur Nichtbeachtung der aktuellen Generationenablösung, werden trotz des negativen Eindrucks, den die Rede Hermann Schäfers in Weimar vor einem Jahr europaweit hinterließ, die Erwartungen der Häftlingskomitees nach organisatorischer Unterstützung vollständig übergangen. Nicht einmal deren verzweifelte Suche, über »Eintrittsgelder« notwendige Mittel einzuwerben, ist dem Anliegen nach verstanden worden (es geht ja nicht um die Anerkennung einer Berechtigung Eintrittsgelder zu erheben).

Wie bewerten Sie den Vorschlag zur Einrichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Berlin, der im BKM-Entwurf Berücksichtigung findet?

Eine solche Denkmalsanlage kann sinnvoll sein. Dabei sind jedoch die Grundlagen des Prozesses zur deutschen Vereinigung von den historischen Voraussetzungen her einzubeziehen (Alliierte Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus, wie auch des Beitrages der westlichen Demokratien für die Herausbildung der demokratischen Zivilgesellschaft in der Bundesrepublik). Eine »Genugtuung« wie sie Richard Schröder empfindet, wenn der noch existierende Sockel des ehemaligen »Nationaldenkmals« Kaiser Wilhelm I. an der Schlossfreiheit verwendet werden würde, kann nicht geteilt werden. Jede Symbolhaftigkeit in Richtung preußischer Militarismus verfehlt die Freiheitsideale völlig. Ebenso würde eine lediglich auf »nationaler« Anstrengung der Jahre 1989/1990 reduzierte und hauptsächlich von den schmalen Schultern der seinerzeitigen Bürgerbewegung getragene Leitidee dem Anspruch an ein Denkmal der Einheit nicht genügen.