Schleswig-Holstein gründet die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten

10/2002Gedenkstättenrundbrief 109, S. 38-39
Stephan Opitz

Die Arbeit für die Gedenkstätten an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes in Schleswig-Holstein nimmt einen besonderen Rang ein. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein auch für die Zukunft zu sichern und für kommende Generationen zu intensivieren - insbesondere mit Blick auf die in und mit den Gedenkstätten stattfindende Vermittlungsarbeit. Durch kirchliche, staatliche und gemeinnützige Initiativen ist es in den letzten Jahren möglich geworden, zum Beispiel die KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund zu einem hauptberuflich geleiteten Zentrum für Erinnerungs-, Vermittlungs- und Versöhnungsarbeit auszubauen und auch den Aufbau einer Gedenkstätte in Ahrensbök zu beginnen. Eine Reihe kleinerer Gedenkstätteninitiativen begleiten und ergänzen die Arbeit der genannten größeren Stätten zur Mahnung an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes (u.a. Kaltenkirchen, Husum-Schwesing). Diese wesentlich bürgerschaftlich getragene Arbeit wird von der Landesregierung auf dem Wege der Projektförderung unterstützt. Diese Arbeit soll breit angelegt weiter entwickelt werden.

Die Gedenkstätten im nördlichsten Bundesland an den Orten der NS-Verbrechen bilden den materiellen Kern des kulturellen Gedächtnisses, ohne den es auf Dauer keine Erinnerung geben wird. Die Zeitzeugen sterben und deswegen muss sich das kollektive Gedächtnis auf Symbole, Riten und Medien stützen. Dies betrifft auch die Ausweitung, Vernetzung und die pädagogische Qualität der Arbeit mit und in den Gedenkstätten. Lebendige, wirksame Gedenkstätten helfen der Gesellschaft, gegenüber Demokratie gefährdenden Tendenzen wachsam und couragiert zu sein - wir haben nicht die Wahl, die Erinnerung an die NS-Zeit auszuschlagen und müssen uns doch frei für die Erinnerung an sie entscheiden. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, authentische Orte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erhalten und die Aufklärungsarbeit darüber zu fördern. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Situation kommt der Vermittlungs- und Erinnerungsarbeit in und mit den Gedenkstätten ein besonderer Rang zu.

Gedenkstättenarbeit muss bürgerschaftliche Arbeit sein, sollte sich auf bürgerschaftliche Initiative stützen können; die öffentlichen Hände sollen hierbei unterstützen und helfen. Auf diese Weise werden die Anstrengungen für die Sicherung der Gedenkstättenarbeit eines Bundeslandes von vielen Schultern getragen. Nach vorbereitenden Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Ute Erdsiek-Rave, zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Landesbank, Dr. Dietrich Rümker, die Initiative zur Gründung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten ergriffen. Dieser Initiative schlossen sich die katholische und evangelische Kirche, die Volkshochschulen des Landes, Wissenschaftler, Vereine, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Medien, Kommunalverbände, Stiftungen, Privatpersonen an. Im Februar 2002 wurde die Gründung der Stiftung vollzogen - mit einem Stiftungskapital von gut 500 000 P als Stiftungsgeschäft.

Die Präambel der Satzung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten lautet: »Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten ist eine Gemeinschaftseinrichtung von juristischen und natürlichen Personen. Die Stiftung fördert bestehende oder noch zu gründende Einrichtungen des Gedenkens an den nationalsozialistischen Terror und damit thematisch und inhaltlich zusammenhängende Projekte, welche

- der Aufklärung und Forschung über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates dienen und

- eine darauf bezogene Vermittlungsarbeit mit Blick auf die jüngere und kommende Generation leisten.

Die Stiftung will darüber hinaus Fremdverstehen, Toleranz und gegenseitige Achtung unter den Menschen fördern sowie Verständnis und persönlichen Einsatz für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat stärken und das Bewusstsein für politische Verantwortung entwickeln und vertiefen«.

Die Zwecke der Stiftung sind

- die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Andenkens an Verfolgte des nationalsozialistischen Terrors einschließlich der Errichtung und Unterhaltung von Gedenkstätten

- die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Zeitgeschichte über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates und

- die Förderung der Erziehung.

Mit diesen programmatischen Ansätzen ist die Richtung der Stiftung vorgegeben - mittelfristig soll die Stiftung mit einem Kapital ausgestattet werden, welches die dauerhafte Finanzierung der Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein leistet. Dafür sind viele weitere Anstrengungen nötig - der Stiftungsvorstand hat inzwischen seine Arbeit aufgenommen und der Stiftungsrat wird sich im Dezember 2002 konstituieren.

Geschäftsstelle

Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten c/o Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein · Referat III 30

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