Als vor annähernd 25 Jahren die Gedenkstättenarbeit in Hamburg begann, galt Neuengamme als »vergessenes KZ«. Wie konnte es dazu kommen, dass die Geschichte dieses Ortes derart aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt werden konnte? Warum ist das KZ Neuengamme vergleichsweise unbekannt geblieben, obwohl es mit über 80 Außenlagern und 100 000 Häftlingen eines der großen KZ war und die Zahl der Todesopfer unter den im KZ Neuengamme registrierten Häftlingen mit mindestens 42 900 nicht geringer war als in anderen großen Konzentrationslagern?
Einer der Gründe dafür war sicherlich, dass die siebenjährige Geschichte dieses Lagers aufs engste mit der Geschichte Hamburgs im »Dritten Reich« verknüpft ist. Schon die Gründung 1938 geht auf die Initiative der Hansestadt zurück, die sich von dem Häftlingseinsatz den billigen Bezug von Klinkersteinen für die beabsichtigte Umgestaltung zur »Führerstadt« versprach. Während des Krieges mussten viele Tausende KZ-Häftlinge in städtischem Auftrag Aufräumungsarbeiten leisten oder in Rüstungsbetrieben und auf den Hamburger Werften für die Kriegswirtschaft schuften. Auch für die Ereignisse bei der Auflösung des Lagers trägt die Stadt ein hohes Maß an Verantwortung. Für die aus berechtigter Sorge vor weiterer Zerstörung beabsichtigte kampflose Übergabe an die Briten wollten die lokalen Partei- und Wirtschaftsführer Hamburg frei von »KZ-Elendsgestalten« wissen, weil sie Repressionen der Alliierten und Übergriffe befreiter Häftlinge fürchteten. Die Folgen waren Transporte und Todesmärsche in die Auffanglager Bergen-Belsen, Sandbostel und Wöbbelin und die vom Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann initiierte Verbringung der letzten 10 000 Neuengammer Häftlinge auf als »schwimmende Konzentrationslager« dienende Schiffe, darunter das ehemalige Renommierschiff der Hamburg-Süd, die »Cap Arcona«, bei deren versehentlicher Bombardierung durch die britische Luftwaffe am 3. Mai 1945 annähernd 7000 Häftlinge ums Leben kamen.
Bei der Auflösung des Lagers versuchte die SS, die Spuren der Verbrechen zu verwischen. Nachdem der Großteil der Häftlinge das Lager verlassen hatte, war ein in Neuengamme verbliebenes 700-köpfiges Restkommando auf Befehl der SS damit beschäftigt, die Spuren der Verbrechen zu verwischen. Berichten zufolge wurden die Baracken von Stroh und Unrat gereinigt, teilweise sogar frisch gekalkt und verräterische Gegenstände wie Prügelbock und Galgen beseitigt. Neben Aufräumungs- und Demontagearbeiten ordnete die SS die Vernichtung sämtlicher Kommandanturakten, der Unterlagen der politischen Abteilung (Lager-Gestapo), der Karteien und alles weiteren im Lager befindlichen Schriftgutes an. Die letzten Häftlinge und SS-Leute verließen Neuengamme am 2. Mai 1945. Als ein Vorauskommando britischer Soldaten das Lager wenige Stunden später inspizierte, fand es zwar ein riesiges Gelände mit einer Vielzahl von Baracken vor, was sich dort zugetragen hatte, offenbarte der Ort jedoch nicht. Das Kalkül war aufgegangen: Hätten die britischen Soldaten in Neuengamme jene verhungerten oder zu Skeletten abgemagerten Häftlinge angetroffen, die nach Sandbostel, Wöbbelin, Bergen-Belsen oder auf die KZ-Schiffe verbracht worden waren, so wäre unweigerlich dadurch auch der Ruf Hamburgs und die Nachkriegsentwicklung belastet gewesen. Da die in Neuengamme vollzogenen KZ-Gräuel keinen nachhaltigen Schatten auf das Bild Hamburgs warfen, konnte von der sich weltoffen gebenden Stadt fortan die Legende ausgehen, hier sei es während der Nazi-Zeit weitaus gemäßigter zugegangen als anderswo. Dem Vergessen leistete auch die Nachkriegsnutzung des Konzentrationslagers zunächst als britisches Internierungslager, ab 1948 als Hamburger Gefängnis Vorschub.
In den ersten Tagen nach der Befreiung wurde das komplett erhaltene Lager kurzfristig als »Russian DP Camp« für ehemalige sowjetische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus dem Hamburger Raum genutzt. Ab Ende Mai 1945 quartierten die britischen Streitkräfte mehrere tausend Angehörige der Waffen-SS, unter ihnen auch viele Nichtdeutsche, in Neuengamme ein. Fortan diente das Lager als Internierungslager, in das gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz im Zuge des »automaticalrest« zunehmend zivile Funktionsträger des nationalsozialistischen Staatsapparates und der verschiedenen Parteigliederungen, mutmaßliche Kriegsverbrecher und aus Sicherheitsgründen Verhaftete vor allem aus Hamburg und Schleswig-Holstein eingewiesen wurden. Das Lager, das ab dem 3. November 1945 die offizielle Bezeichnung »Civil Internment Camp No. 6« trug, wurde nach und nach für die Unterbringung der unterschiedlichen Haftgruppen in verschiedene Lagerbereiche unterteilt. Im Herbst 1946 wurde es um ein so genanntes »Transitcamp« erweitert, in das aus dem Ausland in die britische Zone ausgewiesene Deutsche mit ihren Familien zur Überprüfung einquartiert wurden.
Als sich 1947/48 das Internierungslager im Zuge der schrittweisen Einstellung der Entnazifizierungsmaßnahmen zunehmend leerte, witterte die Hamburger Gefängnisbehörde »eine selten günstige Gelegenheit« zur Beseitigung ihrer Raumnot. Zur Begründung wurden jedoch nicht Nützlichkeitserwägungen vorgebracht, sondern das pragmatische Ansinnen wurde – um dem möglichen Vorwurf politischer Instinktlosigkeit offensiv zu begegnen – gegenüber den britischen Besatzungsbehörden und der Öffentlichkeit kurzerhand zu einem Akt der Vergangenheitsbewältigung erklärt. Ich zitiere aus einem Schreiben des leitenden Beamten der Gefängnisbehörde, Oberlandesgerichtsrat Buhl, vom 21. Oktober 1947: »Das Schandmal der Vergangenheit möge ausgelöscht werden und Neuengamme uns eine Verpflichtung zur Wiedergutmachung bedeuten, die wir willig übernehmen, um aus dieser Anstalt nunmehr eine vorbildliche Anstalt der Menschlichkeit und des modernen Strafvollzuges von Weltruf zu schaffen.«[1]
Zunächst wurde im Februar 1948 das Klinkerwerk an die Hamburger Stadtverwaltung übergeben. Ein Vorauskommando von 40 Strafgefangenen und acht Justizbeamten bezog das Werk und begann dort mit Aufräum- und Reparaturarbeiten. Nach der vollständigen Übergabe des Geländes wurde ein halbes Jahr später mit einem Festakt am 6. September 1948 im ehemaligen Konzentrationslager das Gefängnis eröffnet. In einem Bericht des mit der Leitung des neuen Gefängnisses betrauten Beamten wird die Zeremonie mit den folgenden Worten beschrieben: »Am 6. 9. 1948 gab Herr Bürgermeister Koch in Gegenwart des Colonell Mr. Le Cornü nach kurzer Ansprache an die angetretene Beamtenschaft die Anweisung zum Hissen der Flagge der Hansestadt Hamburg, die um 10.35 Uhr über dem Lagerturm aufstieg.«[2]
Es folgten einige Umgestaltungen und Neubauten: 1949 ließ die Gefängnisbehörde die Holzbaracken abreißen und an ihrer Stelle aus den demontierten Steinen der Klinkerwerk-Ringöfen ein architektonisch eingepasstes Zellengebäude mit Innenhof neu erbauen. Die beiden großen, aus dem Jahr 1944 stammenden zweigeschossigen Massivbauten wurden hingegen für Verwaltungszwecke, als Gefängnislazarett, Magazin und Speiseräume weitergenutzt. Die 1943 für die Gewehrproduktion errichteten Walther-Werke dienten nunmehr als Gefängniswerkstätten, Teile des ehemaligen SS-Lagers und das Kommandantenhaus als Dienstwohnungen. Die Wachttürme wurden – bis auf die bis heute erhaltene SS-Hauptwache – 1951 gesprengt. Hingegen blieb der elektrisch geladene Stacheldraht zunächst noch in Betrieb; nach den damals entwickelten Konzeptionen für einen reformierten Strafvollzug sollte die strikte äußere Sicherheit eine größere Freizügigkeit innerhalb des Gefängnisses ermöglichen.
Die Erinnerung an die Vergangenheit mussten die Überlebenden allein wach halten. Im Jahr 1953 gab der Hamburger Senat ihrem Drängen und entsprechenden Interventionen des Hohen Kommissariats der Französischen Republik nach und stimmte der Errichtung einer ersten Gedenkstätte zu, allerdings nur außerhalb des eigentlichen Lagerbereiches auf dem abseits gelegenen Gelände der ehemaligen KZ-Gärtnerei. Die Ortswahl des Senats war jedoch nicht nur von dem Interesse bestimmt, eine gegenüber dem Strafvollzug leicht abzuschirmende Stätte zu finden, sondern berücksichtigte auch die hohe symbolische Bedeutung des Ortes: In der Lagergärtnerei hatte die SS die Asche der im Krematorium verbrannten Leichen als Dünger verstreuen lassen. Am 18. Oktober 1953 wurde auf diesem Areal eine sieben Meter hohe Muschelkalksäule inmitten einer kleinen Grünanlage eingeweiht. Das Denkmal war zunächst lediglich mit der Inschrift »Den Opfern« und der Angabe »1938–1945« versehen. Ein direkter Hinweis auf das Konzentrationslager und weitere Informationen fehlten.
Die Verbände der Überlebenden des Lagers, die sich 1958 zur »Amicale Internationale de Neuengamme« (AIN) zusammengeschlossen hatten, setzten mit permanenten Eingaben und diplomatischem Druck schließlich ihre Forderung nach Errichtung einer würdigeren Gedenkstätte durch. Am 7. November 1965 wurde das ebenfalls im Bereich der ehemaligen Lagergärtnerei errichtete Internationale Mahnmal eingeweiht, bestehend aus einer den Krematoriumsschornstein stilisierenden Stele mit der Inschrift »Euer Leiden, Euer Kampf und Euer Tod sollen nicht vergebens sein!«, einer Gedenkmauer mit Nationentafeln sowie der von der AIN gestifteten Skulptur »Der sterbende Häftling«.
Ungefähr zeitgleich mit den Verhandlungen über die Errichtung des Mahnmals hatten die Hamburger Behörden auch Planungen für den Bau eines weiteren Gefängnisses auf dem früheren KZ-Gelände aufgenommen – ohne die Vertreter der AIN darüber zu informieren. Dieser nach mehrjähriger Bauzeit 1970 auf dem Areal der einstigen Tongruben zwischen Klinkerwerk und ehemaligem SS-Lager fertig gestellte Gefängniskomplex, der erhöhten Sicherungsanforderungen genügt, wurde bis Mitte der achtziger Jahre unter dem Namen »Jugendanstalt Vierlande« als Jugendgefängnis genutzt, seitdem dient er als geschlossene Vollzugsanstalt. Der Bau einer weiteren Strafanstalt auf historischem Grund verlief in der damaligen Zeit ungestört von etwaigen politischen oder moralischen Einwänden. Dass auf diesem Gelände vormals ein Konzentrationslager existiert hatte, wurde in den politischen Gremien und der Öffentlichkeit nicht einmal thematisiert.
Da es weiterhin an Informationen über das KZ Neuengamme fehlte, drängte die AIN seit Beginn der siebziger Jahre verstärkt auf die Ergänzung der Gedenkstätte um eine ständige Ausstellung. Diese Forderung fand erst Ende der siebziger Jahre Gehör, als in der bundesdeutschen Öffentlichkeit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit deutlich anstieg und sich in Hamburg erstmals in größerem Umfang Gewerkschaften und Jugendverbände für das Projekt in Neuengamme engagierten. Am 18. Oktober 1981 wurde ein in unmittelbarer Nähe des Mahnmals errichtetes Dokumentenhaus eröffnet. Die dort gezeigte Ausstellung, die den Titel »Arbeit und Vernichtung« trug, wurde bis zu ihrem Abbau 1995 von weit über einer halben Million Besucher gesehen.
Die unerwartet große Besucherzahl (45 000 bis 55 000 Personen jährlich), die schon bald erkennen ließ, dass das Ausstellungsgebäude den Anforderungen bei weitem nicht entsprach, führte zu einer Ausweitung der ursprünglich geplanten Konzeption. Schon bald wurde eine regelmäßige Gruppenbetreuung aufgenommen. Jahr für Jahr wurden seitdem 500 bis 1000 Schulklassen und andere Gruppen bei ihrem Besuch der Gedenkstätte betreut. Die personelle Ausstattung mit einem Leiter und zwei Aufsichtskräften erwies sich als völlig unzureichend. Mit ABM- und Honorar-Kräften, studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwilligen und anderen Ehrenamtlichen wurden die größten Lücken gestopft; und im Laufe der Jahre kamen auch einzelne feste Stellen hinzu.
Im Sommer 1982 war im Rahmen eines Internationalen Workcamps, an dem 120 Jugendliche aus zwölf europäischen Ländern teilnahmen, ein Rundweg um das ehemalige Lagergelände angelegt worden, womit für die Besucherinnen und Besucher der Gedenkstätte erstmals die Möglichkeit bestand, das Gelände in seiner Größenordnung zu erfassen. Wenig später konnte der Rundweg durch Informationstafeln ergänzt werden, die auch die historische Bedeutung der Gebäude auf dem nicht zugänglichen Gelände der Strafanstalten erläuterten.
Mit der Anlage des Rundwegs gerieten die erhaltenen Bauten und Anlagen des KZ Neuengamme verstärkt in den Blick. Zunächst stand das einzige größere Gebäude, das nicht Teil der Strafanstalten war, im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: das 1940 bis 1942 von Häftlingen errichtete Klinkerwerk der Deutschen Erd- und Steinwerke. Mitte der fünfziger Jahre hatte das Strafvollzugsamt das 17 000 qm große Werk an eine schwedische Gasbetonfirma verpachtet. In den 1960er Jahren zog diese aus; Teile des Werkes wurden nunmehr von einer kleinen Bootswerft genutzt, der Rest blieb ungenutzt und verfiel.
Als die Justizbehörde sich 1982 mit dem Gedanken trug, leer stehende Teile des Klinkerwerks an eine Raiffeisen-Warengenossenschaft zu verpachten, die dort einen Landmaschinenhandel betreiben wollte, erhob sich gegen diese Pläne massiver Protest, der auch in den Parteien maßgebliche Fürsprecher fand. Die Presse witterte einen Skandal, als bekannt wurde, dass zu den Vertriebspartnern der Warengenossenschaft die Günzburger Landmaschinenfabrik Mengele zählte, die sich im Besitz der Familie des untergetauchten – und von ihr auch finanziell unterstützten – Auschwitzer SS-Lagerarztes Josef Mengele befand. Schließlich gab die Justizbehörde ihre Verpachtungspläne auf. Die Protestwelle flammte jedoch erneut auf, als im Sommer 1983 bekannt wurde, dass behördlicherseits nunmehr ein Abriss des Klinkerwerks erwogen wurde. Ein daraufhin initiierter »Neuengamme-Appell«, der die Erhaltung der baulichen Überreste des KZ forderte, fand innerhalb von drei Monaten die Unterstützung von mehr als 12 000 Menschen aus 18 Nationen, unter ihnen 500 ehemalige KZ-Häftlinge und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Willy Brandt und Heinrich Böll. Ausländische Regierungsstellen, Königshäuser, Botschaften und Konsulate wurden beim Hamburger Senat vorstellig, um sich für eine würdige Gestaltung der Gedenkstätte einzusetzen.
Schließlich fasste der Senat am 14. Februar 1984 den Beschluss, »die Zeugnisse der Vergangenheit in Neuengamme zu erhalten, aber nicht museal zu gestalten«[3]. Für die nicht zu den Strafanstalten gehörenden Geländeteile und Gebäude wurde der Denkmalschutz erklärt, das Klinkerwerk wurde entpachtet und – da es vom Verfall bedroht war – in den Jahren 1987 bis 1991 als Baudenkmal gesichert und umfassend restauriert.
Zur Sicherung der Spuren und zum Schutz weiterer Überreste trugen Jugend-Workcamps und andere Initiativen bei. Nach und nach wurden etliche der größtenteils lediglich unter einer Grasnarbe verschwundenen baulichen Überreste, wie die Gleise der Lorenbahn, freigelegt. Mit Hilfe von Modellen und Inszenierungen, wie z. B. der Rekonstruktion einer Tongrube, wurden Verbindungen zwischen der historischen Bedeutung des Ortes und seiner heutigen Gestalt sichtbar gemacht.
Als 1988 bekannt wurde, dass die Justizbehörde wegen des dringenden Modernisierungsbedarfes des Neuengammer Gefängnisses unmittelbar neben dem ehemaligen Appellplatz den Neubau weiterer Haftgebäude beabsichtigte, führte dies erneut zu internationalen Protesten. Daraufhin zog die Justizbehörde ihre Neubaupläne zurück. Diese Auseinandersetzung machte erneut deutlich, wie problematisch die Existenz von Gefängnissen auf dem ehemaligen KZ-Gelände ist. Nicht zuletzt diese Erkenntnis führte zu einer grundsätzlichen Revision der Politik des Hamburger Senats, der im Juli 1989 den Beschluss fasste, die seit 1948 den Bereich des ehemaligen Häftlingslagers nutzende Justizvollzugsanstalt Vierlande an einen anderen Standort zu verlagern, damit »die Würde dieser Stätte« nicht weiterhin durch Nutzung zu Vollzugszwecken »überschattet« bleibt[4]. Gleichzeitig wurden die Planungen für den Bau eines Ersatzgefängnisses aufgenommen. Da ein solcher Gefängnisneubau mit ca. 100 Millionen DM veranschlagt werden musste, ist es verständlich, dass die Entscheidung dem Senat nicht leicht fallen konnte.
Bürgermeister Dr. Henning Voscherau, der den Senatsbeschluss durchsetzte, erklärte dazu: »Was falsch war, sollen wir so nennen – und endlich ändern. Der Senat und diese Stadt werden die Justizvollzugsanstalt Vierlande verlegen, werden die früheren Gebäude des Konzentrationslagers der Gedenkstätte zurückführen. Das ist nicht Wiedergutmachung, die kann es nicht geben. Es ist das Eingeständnis einer Unzumutbarkeit.«[5] Die christdemokratische Opposition, die den Beschluss zur Gefängnisverlagerung entschieden ablehnte, sah dies anders: »Die Korrektur Jahrzehnte danach kann die historische Fehlentscheidung der Nachkriegsjahre nicht ungeschehen machen.«[6]
Unter Voscheraus Vorsitz erarbeitete eine aus Wissenschaftlern, Politikern und Repräsentanten der AIN bestehende Kommission von 1991 bis 1993 ein Gedenkstättenkonzept, das von Senat und Bürgerschaft gebilligt wurde und die Grundlage für die weiteren Planungen darstellte. Soweit schon vor der Gefängnisverlagerung möglich, wurden die Kommissionsempfehlungen anschließend schrittweise realisiert. Im Mai 1994 konnte die Gedenkstätte ein von der Kommission als Zwischenlösung vorgeschlagenes provisorisches Containergebäude beziehen, in dem auf 650 qm Archiv und Bibliothek, ein Gruppen- und Filmraum sowie Büros untergebracht worden sind. Im gleichen Jahr wurde auf dem Gelände des ehemaligen Lagerbahnhofs die Gleistrasse rekonstruiert und ein historischer Güterwaggon aufgestellt.
Die Planungen für den Gefängnisneubau gerieten hingegen so stark ins Stocken, dass zwischenzeitlich der Eindruck aufkam, die Gefängnisverlagerung werde womöglich überhaupt nicht mehr realisiert werden. Nachdem der Senat den ursprünglich anvisierten Termin – 1989 nannte der Justizsenator das Jahr 1995 als Zielvorgabe – aufgrund von Einsprüchen der Bergedorfer Bezirksversammlung gegen den beabsichtigten Gefängnisstandort sowie der zunehmend kritischen Haushaltslage wiederholt hatte hinausschieben müssen, bot der Justizsenator im Juli 1994 an, im Vorgriff auf die ausstehende Verlagerung einen Teilbereich der als Gefängniswerkstätten genutzten ehemaligen Walther-Werke der Gedenkstätte zu Ausstellungszwecken zur Verfügung zu stellen.
Zum 50. Jahrestag der Befreiung im Mai 1945 konnte im Südflügel der 1943 errichteten Walther-Werke auf 1 000 qm eine neue Dauerausstellung mit dem Titel »Überlebenskämpfe – Häftlinge unter der SS-Herrschaft« eröffnet werden. Zugleich wurde das bisherige Dokumentenhaus zu einem »Haus des Gedenkens« künstlerisch umgestaltet, in dem die Namen der Opfer – soweit bekannt – bewahrt sind.
Mit der Ausstellungshalle im Südflügel der Walther-Werke und der Zuwegung entlang der Gleistrasse, vorbei am ehemaligen Lagerbahnhof, am Platz des Krematoriums und den 1997 freigelegten Überresten des SS-Schießstandes, umfasste die Gedenkstätte damit neben der ursprünglichen Fläche um das Mahnmal und das Klinkerwerk (insgesamt 17,5 Hektar) seit 1995 ein weiteres Areal im Süden des einstigen KZ-Geländes von ca. 5 Hektar Größe. Beide Gedenkstättenteile wurden getrennt von den beiden Justizvollzugsanstalten. Eine weitere Dauerausstellung wurde im Juni 1997 eröffnet, die am historischen Ort des Klinkerwerks unter Einbeziehung vorhandener Spuren (Trockenkammern, Pressenhaus und Sumpf) die Arbeitsbedingungen der KZ-Häftlinge in der Ziegelproduktion dokumentiert. Im Zuge der Umwandlungen der staatlichen Museen Hamburgs in Stiftungen öffentlichen Rechts wurde die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zum 1. Januar 1999 aus dem Museum für Hamburgische Geschichte ausgegliedert. Als selbstständige Einrichtung nach dem »Neuen Steuerungsmodell« mit eigenem Budget untersteht sie seither direkt der Hamburger Kulturbehörde.
Es dauerte über zehn Jahre und es mussten viele Hindernisse überwunden werden, ehe die im Juli 1989 vom Senat beschlossene Gefängnisverlagerung tatsächlich in Angriff genommen wurde. 1996/97, als der Baubeginn abermals herausgeschoben wurde, schien es so, als sei mit einer Realisierung in absehbarer Zukunft kaum mehr zu rechnen. Die AIN gab im Mai 1996 unter der Überschrift »Hamburgs Schande des Gefängnisses im einstigen KZ muss vor der Jahrtausendwende ein Ende finden!« eine Erklärung heraus, in der sie resümierte: »Mehr als sechs Jahre nach dem Verlagerungsbeschluss ist an den Senat die Frage zu richten, wann endlich seinen Worten Taten folgen werden. […] Die in der Amicale Internationale zusammengeschlossenen Überlebenden des KZ Neuengamme sind in sehr großer Sorge, ob sie es überhaupt noch selbst werden erleben können, dass dem Ort, an dem sie Zehntausende ihrer Kameraden starben sahen und der einem Friedhof gleichkommt, mit der ihm gebührenden Würde begegnet wird als einer Stätte der Mahnung und Dokumentation von internationaler Bedeutung. Nicht nur die noch lebenden ehemaligen Häftlinge des KZ Neuengamme, sondern auch nachwachsende Generationen werden den Hamburger Senat aufgrund seiner Handlungen bewerten.«[7]
Als das Bauvorhaben weiter ins Stocken geriet, brachte die CDU im Dezember 1996 in die Bürgerschaft einen Antrag ein, der den »endgültigen Verzicht auf die Verlagerung der Justizvollzugsanstalt Vierlande« forderte. Zwar sprach sich die Oppositionsfraktion darin mit erfreulicher Klarheit für eine weitere Ausgestaltung der Gedenkstätte aus, doch stünde auch außerhalb der Justizvollzugsanstalt dafür genügend Raum zur Verfügung. Der Senat würde irren, wenn er glaube, durch die Gefängnisverlagerung die »Fehler der damals Verantwortlichen« korrigieren zu können. Der Ende der vierziger Jahre erfolgte Abriss der Häftlingsbaracken könne nicht ungeschehen gemacht werden, auch nicht durch die »Sichtbarmachung ehemaliger Grundrisse« nach Beseitigung des auf dem Areal errichteten Gefängnistraktes. Außerdem werde das Ziel des Senats »ohnehin nicht erreicht, solange die Anstalt IX [das ist der zweite, in den sechziger Jahren neu errichtete Gefängniskomplex] auf dem Gelände verbleiben soll«[8].
Auch von den Verlagerungsbefürwortern wurde nicht bestritten, dass die Anwesenheit der Gefängnisse auf dem Gelände eine permanente Anfrage nach dem gesellschaftlichen Umgang mit der Hinterlassenschaft des NS-Regimes darstelle, die tiefere Einsichten in den Prozess von Verdrängung und Aufarbeitung eröffnen könne. Davon unbenommen bleibe aber die Anfrage an die politische Moral, ob es auch zukünftig weiterhin angängig sein könne, an der Stätte beispielloser Massenverbrechen Strafvollzug zu praktizieren.
Überhaupt entwickelte sich eine gemeinsame Interessenlage von Justizbehörde und Gedenkstätte, die zum einen aus der Situation erklärter Übergangslösungen resultierte, zum anderen aber auch aus der Erkenntnis der Behörde, dass in Zeiten leerer Staatskassen ohne das Senatsversprechen, dem politischen Skandalon der Nutzung des einstigen KZ zu Haftzwecken ein Ende bereiten zu wollen, der Bau einer neuen, mehr Haftplätze, erhöhte Sicherheitsanforderungen und einen zeitgemäßen Strafvollzug ermöglichenden Justizvollzugsanstalt kaum durchsetzbar wäre.
Mit dem neuen Hamburger Regierungsbündnis aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen (GAL), das sich nach den Wahlen vom September 1997 bildete, kam wieder Bewegung in den Entscheidungsprozess. Bürgermeister Voscherau legte seinem Nachfolger Ortwin Runde die Einlösung des Senatsbeschlusses von 1989 noch einmal als besonders vordringliche Aufgabe ans Herz. In ihrem Koalitionsvertrag bekräftigten die beiden Regierungsparteien, am Ziel der Gefängnisverlagerung festhalten zu wollen. Anschließend wurden die Planungen seitens der Justiz- und der Stadtentwicklungsbehörde nun endlich zügig vorangetrieben.
Nachdem die Mittel für den Bau des für die Verlagerung erforderlichen und zugleich mit mehr Haftplätzen versehenen Gefängnisses in Höhe von 96 Millionen DM in den Haushalt eingestellt worden waren, konnte im August 2000 mit dem Bau der neuen Justizvollzugsanstalt in Hamburg-Billwerder begonnen werden. Zugleich wurde auf der Grundlage der Kommissionsempfehlungen von 1992 ein Entwicklungskonzept erarbeitet, in das Ergebnisse ausführlicher Beratungen mit der AIN ebenso einflossen wie die Anregungen von Gruppen und Verbänden, die sich für die Belange der Gedenkstätte engagieren.
Am Ende dieses langen Weges zeigte sich dann auch im Parlament über alle Parteigrenzen hinweg Einvernehmen: Am 5. September 2001 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig, die seit 1948 zu Haftzwecken genutzten KZ-Gebäude nach Fertigstellung des Gefängnisneubaus in die Gedenkstätte einzubeziehen und diese in den Jahren 2002 bis 2006 in drei Schritten zu einem »Ausstellungs-, Begegnungs- und Studienzentrum« zu entwickeln. In der historisch zu nennenden Debatte – nur zweieinhalb Wochen vor den Wahlen war dieses Thema noch kurzfristig auf die Tagesordnung der letzten Bürgerschaftssitzung gesetzt worden – bekannten sich Redner aller Parteien zu diesem Konzept. Die CDU-Abgeordnete Rena Vahlefeld unterstrich nachdrücklich die Verlagerungsnotwendigkeit, einen Weiterbetrieb der Justizvollzugsanstalt an diesem Ort bezeichnete sie als »unerträglich«[9]. Der SPD-Abgeordnete Professor Franklin Kopitzsch sah in der einvernehmlichen Zustimmung ein überaus »gutes Zeichen«, gerade angesichts der »Zweifel«, ob dies »bei der kommenden Bürgerschaft« genauso sein werde. Den Hintergrund jener Zweifel bildeten Meinungsumfragen, die einen Wahlerfolg der Partei Rechtsstaatlicher Offensive unter ihrem Vorsitzenden Ronald Schill voraussagten, die in ihrem Wahlprogramm im Punkt 5 die Forderung nach »Verhinderung der Schließung der völlig funktionsfähigen Anstalt« in Neuengamme erhob.
Doch nur wenige Wochen nach den Wahlen vom 23. September 2001, die zu einer stark veränderten Sitzverteilung in der Bürgerschaft und zu einem Regierungswechsel führten, stand der zuvor erreichte Konsens plötzlich wieder zur Disposition. Bei der letzten Runde der unter Vorsitz des designierten Bürgermeisters Ole von Beust geführten Koalitionsverhandlungen von CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP am 13. Oktober wurde in den Beratungen zum Justizbereich »zu später Stunde« auch der Gefängnisbetrieb in Neuengamme thematisiert. Über das Ergebnis der Beratungen war in der »Welt« zu lesen: »Während der neue Senat den von seinem Vorgänger auf den Weg gebrachten Neubau der Vollzugsanstalt Billwerder weiter betreiben will, erteilte er der noch unter Bürgermeister Henning Voscherau beschlossenen Schließung der Anstalt Neuengamme auf dem ehemaligen KZ-Gelände eine definitive Absage. ›Trotz des hohen Symbolwertes und Diffamierungspotenzials werden wir am Betrieb festhalten‹, so von Beust. Der ›Sündenfall‹, dort überhaupt ein Gefängnis einzurichten, liege Jahrzehnte zurück. Durch die Bewältigung der Vergangenheit sei der Weiterbetrieb ›nicht mehr taktlos‹. Zudem könne es sich die Stadt nicht leisten, auf 400 ›nach modernsten Gesichtspunkten‹ geführte Haftplätze zu verzichten.«[10]
Diese Äußerungen sorgten für große Aufregung und öffentlichen Unmut. Vor allem in Hamburg, aber auch national und international erhob sich eine Welle des Protestes. Noch am gleichen Tag kritisierte Noch-Bürgermeister Ortwin Runde (SPD) die Pläne des zukünftigen Senats und erklärte, dass Hamburg »gegenüber den Opfern des KZ-Terrors im Wort«[11] stehe. Die ebenfalls noch im Amt befindliche, parteilose Kultursenatorin Dr. Christina Weiss bezeichnete die Pläne als »skandalös und zynisch gegenüber den überlebenden Opfern«. Die CDU scheine »bereit zu sein, alle Skrupel über Bord zu werfen und sich der Law-and-Order-Politik von Schill zu beugen«[12]. Der Präsident des Zentralrats der Juden Paul Spiegel äußerte sein außerordentliches Befremden darüber, dass die CDU »von ihrer früheren Position abgerückt« sei. Er wolle nicht hoffen, »dass die Schill-Partei hier auf dem Rücken der Erinnerungskultur ein Zeichen setzen will«[13].
In der Presse, in der die Gedenkstättenentwicklung in Neuengamme nun zum bestimmenden lokalpolitischen Thema wurde, stellte sich die Absicht der Koalitionäre, von der Schließung der Strafanstalt in Neuengamme Abstand nehmen zu wollen, so dar, als sei Hamburgs kommender Bürgermeister bereit, sich auf dem sensiblen Feld der Vergangenheitspolitik dem Druck des nach seinem fulminanten Wahlerfolg bundesweit mit Argwohn beäugten Richter Schill zu beugen. In selten gekannter Einmütigkeit plädierte die Hamburger Presselandschaft dafür, dass der nach langen und schwierigen Diskussionen erreichte parlamentarische Konsens in dieser, für das geschichtliche Selbstverständnis der Stadt zentralen Frage nicht aufgekündigt werden dürfe. Auch angesehene nationale und internationale Presseorgane wie die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«, die »Zeit«, »Times« und »Le Monde« sahen einen »Skandal«. Einige ausländische Stimmen fragten besorgt, ob in Deutschland unter dem Einfluss neuer »rechtspopulistischer« Strömungen die erreichten hohen moralischen Standards im Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit wieder preisgegeben werden könnten.
Als am 31. Oktober 2001 nach über vierzig Jahren mit Ole von Beust erstmals wieder in Hamburg ein Christdemokrat das Bürgermeisteramt antrat, wurde der Wahlakt von einer »Aktuellen Stunde« überschattet, die die GAL-Fraktion zum angemessenen Umgang mit dem historischen Erbe des KZ Neuengamme angemeldet hatte. Dass einer solchen Debatte unmittelbar im Anschluss an den feierlichen Akt der Vereidigung eines neuen Senats stattgegeben wurde, ist ein bisher einmaliger Akt in der Hamburger Parlamentsgeschichte und verdeutlicht die Brisanz des Themas. Dementsprechend heftig und emotionsgeladen war der Schlagabtausch zwischen den Fraktionen der neuen Rathauskoalition und den Oppositionsparteien SPD und GAL. Während die Oppositionsabgeordneten der neuen Regierung Wortbruch, geschichtliche Verantwortungslosigkeit und eine schwere Schädigung des internationalen Ansehens Hamburgs vorwarfen, hielten Abgeordnete von CDU, Schill-Partei und FDP ihnen vor, dieses Thema parteipolitisch instrumentalisieren zu wollen. Dabei sei moralische Überheblichkeit völlig fehl am Platze, denn es seien schließlich sozialdemokratisch geführte Senate gewesen, die 1948 im ehemaligen KZ Neuengamme ein Gefängnis einrichteten, dieses 1970 um ein zweites ergänzten und die – anders als ihre jetzigen Voten vermuten ließen – es schließlich in den letzten zwölf Jahren selbst nicht vermocht hätten, die Gefängnisverlagerung auch tatsächlich zu realisieren.
Für den Senat nahm der Handlungsdruck weiter zu: Aus dem Ausland und aus dem ganzen Bundesgebiet gingen Protestbriefe und besorgte Anfragen in Hamburg ein. Zahlreiche Verfolgtenverbände, Bildungseinrichtungen und Gedenkstätten appellierten an den neuen Senat. Prominente aus unterschiedlichen Bereichen meldeten sich ebenso zu Wort wie beispielsweise die Landtagspräsidenten der benachbarten Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein Prof. Rolf Wernstedt und Heinz-Werner Arens. Die sich verstärkende Brisanz führte zu einem einhelligen und starken Engagement der Oppositionsparteien, das sich die AIN und andere Interessenvertreter der Gedenkstätte in den Zeiten der Stagnation, die es in den neunziger Jahren mit der Folge jahrelanger Verzögerungen auch gegeben hatte, gewünscht hätten. Holger Christier, der ehemalige SPD-Fraktionschef in der Hamburgischen Bürgerschaft, bekannte in einem Interview aufrichtig: »Es macht auch gar keinen Sinn, alles zu entschuldigen, was in den letzten Jahren passiert ist. Man kann nur um Verständnis bitten, teilweise auch um Entschuldigung, dass dies so lange gedauert hat, dass diese Diskussionen sich hingezogen haben.«[14]
Am 21. November erklärten die Senatoren Dr. Kusch (CDU), Mettbach (Schill-Partei) und Lange (FDP) nach einem Gespräch mit Vertretern der AIN, des Zentralrats der Juden und der Kirchen gegenüber der Presse, die grundsätzliche Entscheidung zur Gedenkstätte habe überhaupt nicht zur Disposition gestanden. Der Ausgangspunkt sei vielmehr eine »unterschiedliche Bewertung von Strafvollzugsinteressen zwischen dem neuen Senat und dem alten« gewesen, der »in Hamburg überproportional viele offene Haftplätze«[15] geschaffen und deshalb auch das Ersatzgefängnis in Billwerder als offene Anstalt konzipiert habe. Senator Kusch gestand ein, dass die aufgrund »einer nicht ganz glücklichen Pressearbeit« entstandenen Irritationen dem Senat selbst zuzuschreiben seien – er sprach in diesem Zusammenhang von »Anfängerfehlern«.
Da die Umplanungen bei dem im Bau befindlichen Gefängnis in Billwerder durch verstärkte Sicherheitsvorkehrungen und eine Erhöhung der Belegungszahl von 400 auf 800 Haftplätze zu einer Verschiebung des ursprünglich geplanten Verlagerungstermins um einige Monate führen würden, bot der Senat als Ausgleich für die Zumutung einer weiteren Verzögerung folgende drei Modifizierungen des ursprünglichen Konzeptes an: 1.) die definitive Zusage, die JVA XII in Neuengamme spätestens zum 30. Juni 2003 aufzugeben, 2.) die Rekonstruktion des ehemaligen Appellplatzes schon im Laufe des Frühjahrs 2002 und die Gewährleistung seiner Zugänglichkeit auch bei laufendem Gefängnisbetrieb und 3.) die Realisierung der gesamten Neugestaltung anderthalb Jahre früher als ursprünglich beabsichtigt bis zum 60. Jahrestag der Befreiung im Mai 2005.
Bei einem anschließenden Empfang im Hamburger Rathaus für die Amicale Internationale verband Bürgermeister von Beust seine Bitte um Zustimmung zu den neuen Vorschlägen des Senats mit einer Entschuldigung für die Verletzung der Gefühle der Betroffenen. Am 24. Januar 2002 verabschiedete die Bürgerschaft den neuen Zeitplan mit den Stimmen aller Fraktionen. Angesichts dieser fraktionsübergreifenden Zustimmung, der sich auch die Abgeordneten der Schill-Partei nicht entziehen konnten, fanden Gegner des Projekts, die es in der Hamburger Bevölkerung natürlich in nicht geringer Zahl gab und gibt, fortan keinen Rückhalt mehr. Der Erfolg war das Verdienst der AIN, der zahlreichen Unterstützer aus dem Ausland, aber auch der unzähligen Engagierten im eigenen Land und in Hamburg. Unverzichtbar war auch die Solidarität anderer Gedenkstätten.
Der Senat hielt seine Zusagen und den Zeitplan präzis ein. Am 6. September 2003 – genau 55 Jahre nach Eröffnung des Gefängnisses – kamen auf dem ehemaligen Appellplatz Hunderte KZ-Überlebende und Angehörige zusammen, um unter dem Titel »Neuengamme enfin libéré« die Gefängnisschließung und die Übergabe des Geländes an die Gedenkstätte feierlich zu begehen. Kurz zuvor hatten auf dem Kerngelände des ehemaligen Häftlingslagers die Abrisse der Nachkriegsbauten und die Bauarbeiten zur Herrichtung der noch aus der KZ-Zeit erhaltenen Gebäude begonnen.
Der 60. Jahrestag der Befreiung markierte einen neuen Abschnitt in der Geschichte der Gedenkstätte. Mehrere tausend Personen waren am 3. und 4. Mai 2005 nach Neuengamme gekommen, darunter allein 242 ehemalige Häftlinge und über 800 Hinterbliebene und Familienangehörige aus über 20 Staaten Europas, Israel und Übersee, um an der Eröffnung der neuen Gedenkstätte am Ort des ehemaligen Häftlingslagers durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Staatsministerin Dr. Christina Weiss und Hamburgs Ersten Bürgermeister Ole von Beust teilzunehmen.
Die nunmehr öffentlich zugänglichen früheren KZ-Gebäude sowie die durch die Markierung der Barackengrundflächen, der Zaunverläufe und archäologische Freilegungen wieder erkennbare Topographie des Ortes, die über 60 Tafeln im Außengelände, das Studienzentrum und die neuen Ausstellungen bieten vielfältige Informationsmöglichkeiten. Weiterhin ergänzen das Internationale Mahnmal von 1965 und das 1995 gestaltete Haus des Gedenkens diesen Lernort. Insgesamt umfasst die Gedenkstätte nunmehr eine Fläche von mehr als 50 Hektar und 15 ehemalige KZ-Gebäude mit rund 41 000 qm umbauten Raumes, wobei es sich sowohl um Häftlingsunterkünfte, Überreste des Lagers für die Wachmannschaften wie auch um Rüstungsbetriebe und das große Klinkerwerk handelt. Die Kosten für die Neugestaltung, die sich Land und Bund teilten, betrugen zusammen 16,3 Millionen Euro (davon ca. 4 Millionen Euro für die neuen Ausstellungen).
Alle vier neuen Dauerausstellungen werden in Gebäuden gezeigt, die aus der Zeit des Konzentrationslagers stammen und die nach Aufgabe der Gefängnisnutzung im Zuge der Neugestaltung teilweise in den Zustand von 1945 zurückgebaut und für Ausstellungszwecke hergerichtet wurden. Die Hauptausstellung »Zeitspuren: Das Konzentrationslager Neuengamme 1938–1945 und seine Nachgeschichte« befindet sich in einem 1943/44 im Häftlingslager errichteten Unterkunftsgebäude. Die Struktur des Gebäudes mit vier separat zugänglichen Häftlingsblöcken von je ca. 600 qm, die jeweils in zwei große Unterkunftssäle, einen Waschraum und eine Latrine gegliedert waren, ist erhalten geblieben oder für die Ausstellungsnutzung wieder hergestellt worden. Im letzten Kriegsjahr 1944/45 war das Gebäude, das für die Unterbringung von 1000 Häftlingen geplant war, mit weit über 2 000 Menschen belegt. Auf die Nachnutzung des Gebäudes im britischen Internierungslager bis 1948 und in der Justizvollzugsanstalt Vierlande bis 2003 weisen zwei »Zeitschnitte« hin, die in die Ausstellungsgestaltung integriert wurden.
Auch die Wahl der Ausstellungsorte für die drei Ergänzungsausstellungen orientiert sich an den historischen Räumlichkeiten. Die Studienausstellung »Dienststelle KZ Neuengamme: Die Lager-SS«, die anhand von Prozessunterlagen, Dokumenten und Biographien umfangreiche Informationsangebote zur Auseinandersetzung mit der Geschichte der Täter bietet, hat ihren Ort in den ehemaligen SS-Garagen gefunden. Das Konzentrationslager Neuengamme steht mit der rücksichtslosen Ausnutzung der Arbeitskraft von Zehntausenden von Häftlingen in der deutschen Kriegswirtschaft unter Bedingungen, die den Tod durch Entkräftung bewusst einkalkulierten, für den von der SS geprägten Begriff »Vernichtung durch Arbeit«. Über die Arbeitsbedingungen sollen zwei Ergänzungsausstellungen informieren: im ehemaligen Klinkerwerk die erneuerte und überarbeitete Ausstellung »Arbeit und Vernichtung: KZ-Zwangsarbeit in der Ziegelproduktion« und in dem KZ-Rüstungsbetrieb der ehemaligen Walther-Werke die ab Mai nächsten Jahres geöffnete Ausstellung »Mobilisierung für die Kriegswirtschaft: KZ-Zwangsarbeit in der Rüstungsproduktion«. Ein »Offenes Archiv« in unmittelbarer Nachbarschaft zur Studienausstellung in den ehemaligen SS-Garagen bietet allen Besucherinnen und Besuchern mit Hilfe von Computern, Medienstationen, Lesemappen und Büchern zahlreiche weitere Möglichkeiten zur vertiefenden Recherche.
Kurz vor der Eröffnung der neu gestalteten Gedenkstätte kündigte der Hamburger Senat an, dass auch die zweite Justizvollzugsanstalt in Neuengamme, die Ende der 1960er Jahre als Jugendgefängnis auf dem Gelände der Tongruben errichtet wurde, zum Jahresende 2005 geschlossen wird. Tatsächlich wurden die Strafgefangenen Anfang Februar 2006 in die neue Justizvollzugsanstalt Billwerder verlegt. Der monströse Gefängnisbau soll nun mehr abgerissen und auch dieses Gelände der Gedenkstätte übergeben werden, die bereits erste Pläne für die zukünftige Gestaltung dieses Areals entwickelt hat. Damit wird das Gelände des ehemaligen KZ Neuengamme zukünftig allein der Erinnerung an die über 100 000 Menschen dienen, die von der SS hierher deportiert wurden und von denen ca. die Hälfte die Verfolgung nicht überlebten.
Aus dem ersten kleinen Dokumentenhaus hat sich innerhalb von 25 Jahren eine Stätte aktiver Auseinandersetzung mit der Geschichte, ein Ausstellungs-, Begegnungs- und Studienzentrum entwickelt, zu der heute 17 Gebäude mit vier ständigen Ausstellungen sowie drei Außenstellen in Fuhlsbüttel, Poppenbüttel und am Bullenhuser Damm gehören. Ob Neuengamme tatsächlich auf Dauer als Erfolgsgeschichte einer Gedenkstättenentwicklung gelten kann, muss sich noch erweisen. Dafür gilt es, diese Einrichtung weiter mit Leben zu füllen und das Programmprofil in Richtung einer Stätte fortzuentwickeln, die die Geschichtsvermittlung in Bezug zu aktuellen Fragestellungen setzt, »die für die Auseinandersetzung mit Menschenrechtsverletzungen in Vergangenheit und Zukunft, für die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns, für die Herausbildung einer gemeinsamen europäischen Identität und für das Miteinander verschiedener Kulturen wegweisend sind«[16].
Dr. Detlef Garbe ist seit 1989 Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
Vortrag im Rahmen der Sektion »Zum Beispiel Neuengamme – Der Umgang mit dem Ort unter Gestaltungs- und Ausstellungsaspekten« für das bundesweite Gedenkstättenseminar »Zum Umgang mit den Orten nationalsozialistischer Gewaltverbrechen seit 1945: Perspektiven der Erinnerungskultur in Deutschland«, Hamburg-Neuengamme, 23. September 2005. (Zur Veröffentlichung überarbeitet.)
[1] Schreiben Oberlandesgerichtsrat Buhl an den Senat vom 21. 10. 1947, Staatsarchiv Hamburg, Justizbehörde 4402/17.1, Gen. Bd. 1.
[2] Bericht des übergangsmäßig mit der Leitung des neuen Gefängnisses betrauten Verw. OberInspektors L. vom 18. 9. 1948 an die Gefängnisbehörde, Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme (AGNg).
[3] Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 14. 2. 1984 (Drucksache 11/2026).
[4] Presseerklärung der Staatlichen Pressestelle, 17. 7. 1989, AGNg.
[5] Zit. nach: 45. Jahrestag der Befreiung von Nazifaschismus und Krieg. Dokumentation der Internationalen Manifestationen im Mai 1990: Neustadt – Neuengamme. Hg.: Amicale Internationale de Neuengamme und Freundeskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Neumünster 1991, S. 64 f.
[6] Stellungnahme der CDU in der Kommission zur Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, eingebracht durch Fridtjof F. O. Kelber, Kommissionsmitglied, am 21. 8. 1992 (Drucksache 14/3875, Anlage 2).
[7] Erklärung der Amicale Internationale KZ Neuengamme vom 3. 5. 1996, AGNg.
[8 Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion vom 4. 12. 1996 (Drucksache 15/6519).
[9] Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Plenarprotokoll 16/105, 5.9.2001.
[10] Mehr Polizeistreifen auf Hamburgs Straßen. Bürgerbündnis einig: 250 zusätzliche Angestellte in Uniform. Haftanstalt Neuengamme bleibt erhalten, Die Welt, 15. 10. 2001.
[11] Bürgermeister Runde kritisiert Pläne des neuen Senats, Staatliche Pressestelle, 15. 10. 2001, AGNg.
[12] Bürgerblock will Ausbau der KZ-Gedenkstätte Neuengamme rückgängig machen, Staatliche Pressestelle, 15. 10. 2001, AGNg.
[13] (dpa-Gespräch) – Spiegel: kein Verständnis für Gefängnis auf ehemaligem KZ-Gelände, dpa/lno 16. 10. 2001.
[14] Interview mit Holger Christier, in: Jörn Breiholz: Hamburg und sein Konzentrationslager in Neuengamme, Deutschlandfunk, DLF-Magazin, 15. 11. 2001.
[15] Pressekonferenz am 21. 11. 2001, Abschrift vom Band, AGNg. Die folgenden Zitate ebenda.
[16] Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 2.–4.7.2001 (Drucksache 16/6403).