Neue Unübersichtlichkeit?

Gedenkstätten und historische Orte im aktuellen erinnerungspolitischen Diskurs
10/2001Gedenkstättenrundbrief 103, S. 3-10
Jörg Skriebeleit

Im November 1998 veranstaltete das Deutsche Historische Museum in Berlin ein prominent besetztes Symposium zum Thema »Historische Stätten aus der Zeit des Nationalsozialismus. Orte des Erinnerns, Gedenkens und der kulturellen Weiterbildung?« Die als Bestandsaufnahme der deutschen Erinnerungsorte an den Nationalsozialismus konzipierte Veranstaltung beschäftigte sich mit historisch sehr unterschiedlich konnotierten Stätten wie dem Obersalzberg bei Berchtesgaden, den Relikten der »Kraft durch Freude«-Anlage in Prora, dem Raketenversuchsgelände in Peenemünde aber auch dem früheren Militärstandort in Wünsdorf bei Berlin sowie einigen KZ-Gedenkstätten. Der damalige Leiter des DHM, Christoph Stölzl, versuchte in seiner Begrüßung, die zu erwartende Kritik an der Auswahl der Orte bereits im Vorfeld zu relativieren, indem er auf die gegenwartsbezogene Bedeutung dieser Stätten im Rahmen einer Freizeitkultur verwies. »Der Anlaß für das Symposium ist, dass es in der Kette der historischen Orte seit ein, zwei Jahren neue gibt, die nicht an die Orte des Verbrechens und des Leidens der Opfer anknüpfen. Es sind Orte, die man vorerst etwas ungenau ›Täterorte‹ nennt und die alle die Gemeinsamkeit haben, dass sich ein ganz ungeregelter historischer Tourismus dorthin entwickelt hat.«

Auffällig und für Gedenkstättenexperten bemerkenswert war, dass zahlreiche Referenten des Symposiums von Regionalplanern und Tourismusmanagern sekundiert wurden.

Bei diesem Symposium deutete sich eine neue Qualität in der gesellschaftlichen Wahrnehmung der bundesrepublikanischen Erinnerungslandschaft an. Die institutionelle und personelle Besetzung sowie die inhaltlichen Diskussionen der Veranstaltung standen paradigmatisch für den Aggregatzustand in dem sich die bundesdeutschen Gedenkstätten, oder exakter formuliert, die historischen Stätten aus der Zeit des Nationalsozialismus seit der Wiedervereinigung befanden und teilweise noch befinden.

Gibt es eine neue Unübersichtlichkeit in der deutschen Erinnerungslandschaft, in der die Grenzen zwischen Orten nationalsozialistischer Verfolgung und, wie Stölzl es unsauber und unsicher benannt hat, »Täterorten« allmählich verschwimmen? Gilt dies noch vielmehr, angesichts historischer Stätten mit doppelter Bedeutung, also solche, die gleichzeitig auf Verbrechen des NS- und des SED-System verweisen, oder solche, die ausschließlich mit der Verfolgungsgeschichte in der DDR in Beziehung stehen? Wie sind neugeschaffene, künstliche »authentische« Orte wie das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas zu bewerten? Ist eine De-Konstruktion des Gedenkstättenbegriffs zu beobachten und vielleicht nötig, wie auf dem Gedenkstättenseminar in Schwerin gefordert wurde? Hat sich angesichts veränderter gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen der Blick auf diese historischen Stätten aus dem Nationalsozialismus und vor allem auch die Besuchermotivation verändert, wie Stölzls Statement nahelegt? Hätte dies nicht wiederum gravierende Konsequenzen für die Arbeit in den KZ-Gedenkstätten und den historischen Orten selbst? Nicht zuletzt für die historisch-politische Bildung?

Ich möchte im Folgenden den Versuch unternehmen, die Funktionen und vor allem den Funktionswandel von KZ-Gedenkstätten seit ihrer Gründung zu beschreiben. Aufgrund des Befundes einer sich wandelnden Standortbestimmung und Selbstdefinition der KZ-Gedenkstätten im Kontext der Erinnerungskultur und Geschichtspolitik der Bundesrepublik Deutschland am Beginn des 21. Jahrhunderts ergeben sich zwangsläufig Konsequenzen für die politische Bildung an diesen Orten, oder präziser formuliert: in diesen Einrichtungen. Dabei geht es weniger um eine ausführliche Darstellung der Entwicklungs- und Institutionalisierungsgeschichte der Erinnerung an den Nationalsozialismus im allgemeinen und in den KZ-Gedenkstätten im besonderen. Es sollen einige wenige zentrale und qualitiativ nachhaltige Zäsuren in der Gedenkstättenentwicklung andeutet werden, die zu einem Bedeutungswandel dieser Einrichtungen führten und vor allem auch Konsequenzen für deren Definition als Institutionen hatten.

Die ersten KZ-Gedenkstätten, die noch weit von der inhaltlichen Füllung des Begriffs, wie wir ihn heute kennen und verwenden, entfernt waren, entstanden, meist selbst initiiert von ehemaligen Häftlingen der Lager, an den Orten der Massenverbrechen als kommemorative Würdeformen für die Opfer. Erinnern und Gedenken hatten den basalen Charakter eines sich Erinnerns der Überlebenden kombiniert mit der Trauer um die ermordeten Mithäftlinge und deren symbolische Nobilitierung und Rehabilitierung durch ein ehrendes Gedenken. »Nie wieder« war die politische Losung der soeben den Lagern Entronnenen mit der diese gleichzeitig auch ein erzieherisches Programm einforderten. Politische Bildungsarbeit in der unmittelbaren Nachbefreiungszeit hieß für die Überlebenden der Lager, aber auch für die alliierten Besatzer Konfrontationspädagogik mit Bekenntnisverpflichtung. Durch die Präsentation von eindeutigen Beweisstücken, in welche die Präsenz der Verbrechen eingeschrieben war oder die als deren symbolische Verdichtung fungierten, sollten der Bevölkerung die schrecklichen Vorgänge vor Augen geführt werden. Den konkreten Orten der Verbrechen kam hierbei ein ganz besonderer Eigenwert zu.

Die europäische Nachkriegsordnung und die Teilung Deutschlands führten zu unterschiedlichen Umgangsweisen mit den ehemaligen Lagerorten und den dort teilweise schon bestehenden Erinnerungszeichen. Die folgende Phase der Instrumentalisierung der zu Mahn- und Gedenkstätten um- und aufgewerteten ehemaligen Lager in der DDR zur Staatslegitimation sei hier nur der Vollständigkeit halber angedeutet, ebenso die buchstäbliche »Friedhofsruhe« um die früheren Lager in der Bundesrepublik, wie Thomas Lutz dies unlängst treffend formuliert hat. Für die Überlebenden der Lager und die Angehörigen der Toten, dies ist mir hier wichtig zu betonen, blieben die ehemaligen Lager jenseits deren Ausgestaltung und staatlicher Vergangenheitspolitik aber stets besondere Plätze, Friedhöfe, bisweilen »heilige Orte«.

Ab den 70er Jahren veränderte sich parallel zum generationellen Aufbegehren und dem folgenden pädagogischen Aufbruch in Teilen der Gesellschaft der Bundesrepublik der Blick auf die ehemaligen Lagerorte. Der Fokus historisch-politischer Bildungsarbeit wurde seit den 80er Jahren konstituierend für die Institutionalisierung und inhaltliche Ausrichtung von KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik. Die aufklärerische Haltung der Mitglieder der Gedenkstätteninitiativen sowie das Agieren gegen Widerstände in der Mehrheitsgesellschaft und der offiziellen Politik nährte die Annahme, dass das Lernen an diesen Orten per se emanzipatorisch wirke. Das »Nie wieder« der ehemaligen Häftlinge wurde zum kämpferisch-didaktischen Programm der Aufarbeitungsgeneration. Im Zentrum dieses Bildungsprogramms stand nicht nur die historische Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen, sondern es war meist auch immer mit einer Kritik an den herrschenden Verhältnissen der Gegenwartsgesellschaft verbunden. Von der Konfrontation mit den Orten der Verbrechen wurde quasi kathartische und immunisierende Wirkung gegen Rechtsextremismus erwartet und dem »authentischen Ort« – ohne dass dieser problematische Begriff damals schon en vogue gewesen wäre – ein pädagogisches Eigengewicht im Sinne einer emotional-affektiven politischen Sensibilisierung zugeschrieben.

Trotz heutiger Zurückhaltung gegenüber diesen normativ-funktionalen Überfrachtungen der Stätten früherer Lager, kann jedoch nicht oft genug betont werden, dass das kritisch bürgerschaftliche Engagement der 80er Jahre viele dieser Orte erst wieder wahrnehmbar gemacht und ihre Institutionalisierung als »arbeitende Gedenkstätten« überhaupt ausgelöst hat. Neben der institutionellen Etablierung und Professionalisierung der Gedenkstättenarbeit bewirkten die von unten angestoßenen geschichtspolitischen Diskurse zudem einen Perspektivwechsel in der Wahrnehmung bislang »vergessener« Opfergruppen und eine Thematisierung der Mittäter- und Mitwisserschaft weiter Teile der Gesellschaft. Diese Impulse prägten bis Ende der 80er Jahre große Teile der Erinnerungslandschaft in den alten Ländern. Die Arbeit in den Gedenkstätten und Geschichtsinitiativen bewirkte eine Sensibilisierung weiter gesellschaftlicher Bereiche für die Notwendigkeit einer offenen und differenzierten Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus. Die Gedenkstätten selbst führten in der offiziell-politischen Wahrnehmung allerdings weiterhin ein Nischendasein.

Der Fall der Mauer und die deutsche Wiedervereinigung in den Jahren 1989/90 erzeugten in weiten Kreisen der Gedenkstättenbewegung – trotz aller Professionalisierung und Verwissenschaftlichung begriffen sich auch die meisten der Festangestellten in den Gedenkstätten nach wie vor als Bestandteil einer politischen Bewegung – große Unsicherheiten. Die Befürchtung, ein wiedervereinigtes Deutschland würde durch die Überwindung der staatlichen Teilung – interpretiert als logische Konsequenz und »gerechte Strafe für Auschwitz« – auch den Ballast der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus abwerfen, war auf vielen Tagungen Anfang der 90er zu hören und lässt sich heute in vielen Texten von damals nachzeichnen.

Die unübersehbare Notwendigkeit einer grundlegenden Umstrukturierung und Neukonzeption der Nationalen Mahn- und Gedenkstätten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hatte auch für die Gedenkstätten in den alten Ländern weitreichende Folgen, allerdings ganz anders als erwartet oder befürchtet. Gedenkstättenpolitik stand erstmals nicht mehr nur als partielle staatliche Symbolpolitik anlässlich bestimmter Gedenktage auf der politischen Tagesordnung des Bundesparlaments. Nachdem die KZ-Gedenkstätten im Rahmen des kulturföderalistischen Prinzips bislang stets im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Sitzlandes verwaltet wurden, – das Verb verwaltet beschreibt den Umgang in den meisten Bundesländern wohl am zutreffendsten – ergaben sich durch die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück völlig neue politische Rahmenbedingungen. Diese bedeuteten auch für die KZ-Gedenkstätten in der alten Bundesrepublik einen nicht nur finanziellen Innovationsschub. Im Prozess eines neuerlichen »Nation building« nach 1989 wurde über geschichtspolitische Initiativen und erinnerungskulturelle Setzungen aber nicht nur in Bezug auf die ehemaligen Lager und die Wertung und Wertigkeit von nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen und DDR-Diktatur mit besonderer Intensität und Heftigkeit debattiert. Erwähnt sei die Errichtung einer Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in der Neuen Wache Unter den Linden in Berlin oder die jahrelangen Grundsatzdebatten über ein zentrales Mahnmal für die ermordeten Juden Europas. Inmitten der Diskurse um das neue geschichtspolitische Koordinatensystem des wiedervereinigten Deutschlands spielte auch der 50. Jahrestag des Kriegsendes eine herausragende Rolle. Das Gedenkjahr bezeichnete neben einigen anderen erinnerungspolitischen und erinnerungskulturellen Schwellensituationen, auf die neben anderen Klaus Naumann für den Gedächtnisraum der Presse oder Beate Binder und Jan-Holger Kirsch für den Gedächtnisort 8. Mai hingewiesens haben, vor allem auch den Beginn des generationellen Übergangs vom kommunikativen zum kulturellen Gedächtnis. Dadurch wurden die Überlebenden der Lager als Zeitzeugen und wahrgenommene Gruppe in den Mittelpunkt der Erinnerungsdiskurse gerückt, was aber gleichzeitig auch das natürliche Verschwinden dieser Zeugen-, Vermittlungs- und Veto-Instanz schmerzlich bewusst machte.

Anders als befürchtet führten die geschichts- und symbolpolitischen Auseinandersetzungen Mitte der 90er Jahre nicht zu einem Schlussstrich unter die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit, sondern, wie Frank Dingel unlängst bemerkte dazu, dass »die Frage der Erinnerungskultur zentral im politischen Leben des neuen Deutschland verankert wurde«.

Zu einer handlungsleitenden Grundlage staatlicher Erinnerungspolitik hat sich der Abschlußbericht der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« entwickelt. Die auf der Basis des Abschlußberichts verabschiedete Gedenkstättenkonzeption des Bundes markiert, bei aller Kritik, die an einzelnen Ausführungsbestimmungen daran vorgebracht werden muss, nicht nur eine wesentlich verbesserte Förderungs- und Finanzierungssituation für viele Erinnerungsorte. Die Gedenkstättenkonzeption formuliert erstmals verbindliche Standards und qualitative Maßstäbe für die Gedenkstättenarbeit, die für viele Einrichtungen einen weiteren Professionalisierungsschub bedeuten.

Gedenkstätten am Beginn des 21. Jahrhunderts zählen zu einem basalen Bestandteil kultureller Einrichtungen in der Bundesrepublik. Gedenken im Sinne von dauerhafter Bewahrung der Verbrechen des Nationalsozialismus im kollektiven Gedächtnis der Bundesrepublik ist als nationale Aufgabe erkannt und verankert. Mit den Worten von Detlef Garbe formuliert: »Von vergessenen KZs kann heute keine Rede mehr sein.«

Über die Inhalte des Gedenkens, über die Institutionen von denen dies geleistet werden kann und soll, in welchen Formen zukünftige Erinnerung – schon in der Formulierung ist eine nicht nur semantische Problematik angedeutet – vermittelt werden kann, lassen sich aber weit weniger konkrete Aussagen treffen.

Beginnen wir mit den Institutionen, womit wir auch wieder bei der eingangs erwähnten Tagung des DHM sind. Es lässt sich eine neue Unübersichtlichkeit in der Erinnerungslandschaft der Bundesrepublik feststellen. Die vermeintliche historische Authentizität der unterschiedlichen Plätze erzeugt ein eigenes Attraktionspozential und hat, ausgelöst und dynamisiert durch den Prozeß der deutschen Wiedervereinigung, den Blick auf die Erinnerungslandschaft in der Bundesrepublik verändert. Es sind Tendenzen zu beobachten, welche die Historizität eines Ortes oder dessen Bezug auf die Verbrechen des Nationalsozialismus oder auch nur den Nationalsozialismus ganz allgemein, automatisch zum historischen Erinnerungs- und Lernort erheben.

Ein Einschub: Stätten, die sich auf die Geschichte der DDR beziehen und die inzwischen auch feste und selbstverständliche Bestandteile der deutschen Erinnerungslandschaft sind, sollen hier, und ich bin mir des Defizits bewusst, nur am Rande erwähnt werden. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gedenkstättenbegriff und seiner inhaltlichen Füllung sowie die generelle Erweiterung auf die »Erinnerungsorte der DDR-Geschichte« hat Bert Pampel als Reaktion auf den 100. GedenkstättenRundbrief angemahnt. So berechtigt einzelne Kritikpunkte sind, so undifferenziert lesen sich leider immer wieder Aufzählungen der einzubeziehen den »Erinnerungsorte der DDR-Geschichte«. Problematisch sind hierbei nicht Stätten wie Bautzen oder Hohenschönhausen, die sich mit Verfolgungskomplexen der SMAD oder der SED-Diktatur beschäftigen und die in vielen Punkten strukturelle Verwandtschaften zu KZ-Gedenkstätten besitzen aber eben auch einige Unterschiede. Nachdenklich stimmt eher die Subsumierung von Stätten wie Marienborn oder des Kreiskulturhauses Mestlin unter einen übergreifenden Gedenkstättenbegriff, dessen generalisierendste Ausformung sich in der Konstruktion des Entwurfes »politischer Memoriale« wiederfindet.

Die inhaltlichen Koordinaten für die notwendige grundsätzliche Diskussion um den Gedenkstättenbegriff spiegeln sich gegenwärtig allerdings im Diskurs um die historischen Orte des Nationalsozialismus mit größerer Trennschärfe wider. Ich werde mich im Folgenden daher auf diese Verfolgungsgeschichte beziehen.

Selbstverständlich gibt es gute Gründe dafür, in Prora auf Rügen ein Museum für die Arbeits- und Sozialgeschichte des Dritten Reiches einzurichten ebenso wie Dokumentationszentren auf dem Obersalzberg bei Berchtesgaden oder dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Phänotyp der Gedenkstätte und des historischen Lernortes unter dem alle diese Einrichtungen zusammenrücken, muss jedoch bei aller Parallelität, die sich in der alltäglichen praktischen Arbeit vor Ort ergibt, weiterhin differenziert betrachtet werden.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Debatte, die gerade über einen Beitritt zum ICOM geführt wird, ist notwendig und reflektiert vor allem auch den hohen Professionalisierungsgrad und die fachlichen Standards, welche die KZ-Gedenkstätten inzwischen erreicht haben. Auch die Weitung der Perspektive auf nicht NS-bezogene Verbrechenskomplexe in den NKWD-Lagern und durch die SED-Diktatur war zwangsläufig. Ebenso treten immer mehr die Erfordernisse einer Internationalisierung der Gedenkstättenarbeit hervor. Trotz dieser Notwendigkeit eines internationalen Austauschs unter den Gedenkstätten und der Formulierung verbindlicher fachlicher Standards bei Sammlung, Konzeption, Präsentation und personeller Ausstattung in diesen Einrichtungen, nehmen die Gedächtnisorte ehemaliger Konzentrationslager in der Topographie der Erinnerungsorte eine besondere Rolle ein, die sich, ungeachtet der veränderten gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen und der unausbleiblichen Historisierung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen, grundlegend von historiographisch-musealen Darstellungen in wie auch immer konnotierten historischen Erinnerungseinrichtungen unterscheidet.

Auch wenn das Folgende allgemein bekannt erscheinen sollte, möchte ich einige, wenige Sätze zum gegenwärtige Selbstverständnis von KZ-Gedenkstätten anmerken, wie es sich in diesen Einrichtungen und aus ihnen heraus entwickelt hat:

KZ-Gedenkstätten sind Tatorte, welche die Spuren der Verbrechen, die dort begangen wurden, teilweise noch in sich tragen bzw. auf sie verweisen. Die Überreste der KZ, verstanden als Relikte aus der Zeit, sind Beweismittel, dass sich Geschichte wirklich ereignet hat. Sie verweisen sowohl auf die Opfer als auch auf die Täter. Die Sicherung und Bewahrung der historischen Überreste des Ortes aus der Zeit des KZ sind zentrale Aufgaben dieser Einrichtungen. Dies beinhaltet die Erhaltung baulicher Überreste und die Sammlung von Objekten und Quellenmaterial. Die Sammlungen richten sich an den Standards von Museen und Archiven aus, die Sicherung der baulichen Zeugnisse an den Standards der Archäologie und der Denkmalpflege.

Für die Angehörigen der Opfer sind KZ-Gedenkstätten Friedhöfe und Orte des persönlichen und kollektiven Totengedenkens. Diese Funktion als internationale Friedhöfe, obwohl als programmatische und ausschließliche Reduktion der historischen Orte im Erinnerungsdiskurs der Bundesrepublik zu recht kritisiert, ist nach wie vor nicht zu unterschätzen. Sie verdeutlicht darüber hinaus auch den humanitären Auftrag, der KZ-Gedenkstätten zu eigen ist.

KZ-Gedenkstätten in ihrem heutigen Erscheinungsbild sind zugleich Zeitdokumente. Sie sind Ausdruck zeitspezifischer Umgangsweisen mit der Geschichte des Ortes in den jeweiligen politischen Konstellationen und repräsentieren verschiedene Erinnerungsschichten und Erinnerungsspuren mit eingelagerten Sinnstiftungen.

KZ-Gedenkstätten haben den Charakter von Museen mit gewaltiger Besucherresonanz. Sie dokumentieren und bearbeiten die Geschichte des NS-Regimes an den Orten, die mit den Verbrechen in Verbindung stehen. Ausgangspunkt ist das historische Geschehen vor Ort. Die Arbeit umfasst auch die Vor- und Nachgeschichte der Orte, die eine Einordnung in die historischen Zusammenhänge beabsichtigt. Die Präsentationsformen von Archivalien, Fotos und Artefakten, die über Informationsangebote interpretierend erschlossen werden müssen, orientieren sich am Standard moderner zeithistorischer Museen. Die informative Erschließung des Geländes und die museale Ausstellung sind zentrale Medien, um die Geschichte des Ortes zu dokumentieren. Die Arbeitsweisen der politischen Bildung, der Schule und der Museumspädagogik bilden den Rahmen inhaltlicher Orientierung für die methodische und didaktische Bereitstellung der Informationen. Gedenkstätten nehmen durch bildungspolitische und kulturelle Veranstaltungen an der Diskussion um den Stellenwert der NS-Vergangenheit teil. Sie sind demnach Orte der Dokumentation, der Information und der politischen Bildung.

Aus diesen Aufgabenbeschreibungen ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für die personelle und finanzielle Ausstattung. Diese muss sich an den Standards vergleichbarer Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungseinrichtungen orientieren und messen lassen. Die KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik sind nicht zuletzt Ausdruck einer gewachsenen dezentralen und mit den historischen Orten der Verbrechen verwobenen Erinnerungslandschaft.

Der Bezug auf die konkreten Orte des historischen Geschehens unterscheidet die Gedenkstätten in Deutschland auch ganz fundamental von neu geschaffenen memorialen oder musealen Komplexen wie dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder dem Jüdischen Museum. Auch Erinnerungsinstitutionen wie beispielsweise Yad Vashem in Israel oder das United States Holocaust Memorial and Museum in Washington, mit ihren zweifellos beeindruckenden Ausstellungen und Konzeptionen, die in Teilen der politischen und medialen Öffentlichkeit immer wieder als Vorbilder zitiert werden, sind genauer zu betrachten.

Die unterschiedliche Perspektivierung der Erinnerungsstätten in Ländern, die eine Kultur der Opfer des Nationalsozialismus repräsentieren, wie Israel und die Vereinigten Staaten im Gegensatz zu Deutschland, hat direkte Auswirkungen auf die Anforderungen politischer Bildung an diesen Orten. Trotz der geforderten Internationalisierung der Zusammenarbeit von Gedenkstätten, ist vor einer Universalisierung der pädagogischen Zugänge zu diesem Thema zu warnen. Die Reduktion von historischen Erziehungsprogrammen auf eine »Holocaust-Education«, wie sie auf dem ersten internationalen Task-Force-meeting in Stockholm präsentiert wurde, ist in seinen historischen und erinnerungspolitischen Konsequenzen höchst zweifelhaft. Thomas Lutz hat in einem eindringlichen Aufsatz auf die Gefahren einer ent-kontextualisierten und generalisierten Holocaust-education hingewiesen. Notwendige historische Differenzierungen gehen verloren und pädagogische Zugänge werden verschüttet, wenn in nahezu identischen Programmen von London bis Riga und von Prag bis Stockholm die Geschichte des Judenmordes gelehrt wird, ohne dass auf den historischen und erinnerungskulturellen Hintergrund der jeweiligen Ländern Bezug genommen wird. Die seit einigen Jahren zu beobachtende inhaltliche Verengung nationalsozialistischer Mordpolititk auf das Zentralverbrechen der Ermordung der europäischen Juden als ein Grundproblem aktueller erinnerungspolitischer Diskurse sei hier nur am Rande erwähnt.

Diese Kritik an der Generalisierung der historisch-politischen Bildung führt über die Gedenkstättenpädagogik wieder zurück zur Frage der Spezifik einzelner Einrichtungen. Heidi Behrens hat in einer Replik auf Bert Pampel die Entwicklung eigener pädagogischer Zugänge und Arbeitsformen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verbrechens- und Verfolgungskomplexe angemahnt. Die Gedenkstättenpädagogik als erziehungswissenschaftliche Subdisziplin hat in Bezug auf die Erinnerungsorte an die NS-Zeit mittlerweile ein vielfältiges Methodenrepertoire entwickelt. Hierbei kommt den historischen Orten eine besondere Rolle zu, die nicht, wie noch in den 80ern, primär auf den besonderen Wert der vermeintlichen »Authentizität« setzt, sondern diese Stätten als Lernanlässe, besser als Medien der Auseinandersetzung begreift.

In einem höchst anregenden analytischen Aufsatz hat Volkhard Knigge unlängst den »Abschied von der Erinnerung« angemahnt. Er plädiert dafür, den pädagogischen Imperativ einer »Erinnerung an den Nationalsozialismus« durch die Praktik einer »Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus« zu ersetzen. In KZ-Gedenkstätten muss diese Beschäftigung als Vermittlung und Vertiefung von Wissen über die Geschichte des konkreten Ortes im Kontext des nationalsozialistischen Systems verstanden werden. Dies umfasst auch die Entstehungsgeschichte der Gedenkstätte und ihre Rolle in der politischen und memorialen Kultur des jeweiligen Landes. Gedenkstättenarbeit braucht aber ebenso, auch darauf hat Volkhard Knigge hingewiesen, einen Wertehorizont, in den das erworbene Wissen eingebettet und über den es gedeutet werden muss. »Gedenkstätten müssen transparente, diskursive Orte historischer Dokumentation und Bildung sein. Anders gesagt: Arbeitseinrichtungen mit einem gewissen Andachtscharakter, das heißt konkret: moderne zeithistorische Museen, die nicht vergessen machen, dass sie zugleich auch Tat- und Leidensorte sowie symbolisch und konkret Friedhöfe sind und die sich darüber hinaus von gewöhnlichen Museen dadurch unterscheiden, dass sie nach wie vor humanitäre Aufgaben haben.«

Die gegenwärtige Erweiterung, vielleicht auch Aufweichung, der klassischen Gedenkstättendefinition bedarf einer kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstverständnis. Eine notwendige Konturierung sollte über inhaltliche, das heißt vor allem fachwissenschaftlich erforschte und gedeutete Kriterien erfolgen. Zusätzlich müssen ebenfalls aktuelle arbeitspraktische Notwendigkeiten und Schwerpunkte als Maßstab gelten. Zweifelsohne werden sich nach einer sorgfältigen Bestandsaufnahme große Unterschiede hinsichtlich der historischen Bedeutung und des Arbeitsauftrags und -alltags der einzelnen Einrichtungen ergeben. Die Herausarbeitung und Benennung dieser Differenzen sollte jedoch nicht als Abgrenzungstendenz vermeintlich privilegierter gegenüber unterprivilegierten Einrichtungen missinterpretiert werden. Sie müsste vielmehr der notwendigen Profilierung gegenüber nivellierenden geschichtspolitischen Tendenzen, wie sie sich anlässlich der eingangs zitierten Tagung im DHM darstellten, dienen.

Ob der Paradigmenwechsel vom Stigma zum Standortfaktor, der sich mancherorts im Umgang einiger Kommunen mit ihrem nationalsozialistischen, jüdischen und sozialistischen Erbe seit einigen Jahren beobachten lässt, möglicherweise ebenfalls der Erweiterung des Gedenkstättenbegriffes geschuldet ist, wäre eine lohnende Untersuchung. Doch das ist ein anderes Thema.