Die geplante Gedenkstätte würde die Vorstellung des für den Gedenkstättenbereich zuständigen Justizministers Steffen Heitmann verwirklichen, nach der das Gedenken an die nach 1945 Verfolgten wichtiger sei.
Denn nicht wir als die zuerst Verfolgten sollen den ersten Gedenkbereich bekommen, sondern die DDR-Verfolgten, und dies, obwohl gegen uns 1000 mal mehr Todesurteile verhängt wurden, als bei den Waldheimprozessen der DDR. Torgau war der zentrale Ort unserer Verfolgung. Im 2. Bereich soll der von 1945–1950 durch die Sowjetunion Verfolgten gedacht werden, und erst der letzte Bereich am Rande des Wallgrabens ist für unsere Opfer vorgesehen. Zu all dem würde durch diese Aufteilung das von uns entschieden abgelehnte drei Meter hohe Kreuz der Opfer des Stalinismus – wenn es erhalten bleibt – den uns aufgezwungenen Bereich überschatten – bei Sonnenschein wörtlich.
Zu dieser Hintanstellung und Demütigung unserer Opfer schreibt Dr. Haase: »Der Ausdruck gesellschaftlicher Anerkennung der Opfer der beiden Diktaturen beabsichtigt gerade nicht die Nivellierung der Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur, noch nimmt er eine Bagatellisierung stalinistischen Unrechts in Kauf.«
Die Erklärung, daß nur jener Opfer gedacht werden soll, die selber kein Unrecht verübt oder maßgeblich befördert haben, ist lediglich eine Beschönigung.
Tatsächlich kann in der geplanten Gedenkstätte auch solcher nach 1945 Verurteilten gedacht werden, die unsere Opfer im Krieg verfolgt, gefoltert und getötet haben. Deren Urteile wurden pauschal mit dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz aufgehoben – auch die Urteile gegen die Kriegsrichter. Und dies, obwohl der Bundesgerichtshof sie am 16. November 1995 als Blutrichter brandmarkte, die sich wegen Rechtsbeugung in Verbindung mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen. Nicht einer von ihnen wurde im Westen bestraft.
Die Behauptung von Dr. Haase, ich hätte sämtliche Materialien, die ich gegen die Stiftung Sächsische Gedenkstätten verwende, aus ihrer Geschäftsstelle erhalten, ist falsch, wie auch mit unserer Stellungnahme im Gedenkstättenrundbrief Nr. 91 und ihrer umfangreichen Anlage leicht zu belegen ist. Aber selbst das von ihm explizit genannte Buch »Feindliche Elemente sind in Gewahrsam zu halten« erhielt ich nicht von der Geschäftsstelle: Dr. Plato von der Fernuniversität Hagen teilte mir auf meine telefonische Anfrage mit, daß es nach sowjetischen Unterlagen im Januar 1946 in Torgau Fort-Zinna 7672 Häftlinge gab. Von diesen Häftlingen waren 5406 (70,4%) aktive Mitglieder der NSDAP und 498 (6,5%) Mitarbeiter der Gestapo, des SD und anderer deutscher Straforgane. Mit diesen Informationen wandte ich mich an das DIZ-Torgau, welches mir dann endlich das Buch schickte, in dem ich die Zahlen bestätigt fand. Und da erstaunt es uns, wie Dr. Haase mit diesen Zahlen umgeht: Daß sich unter 1061 im Juli 1946 überprüften Häftlingen allein »102 Leiter verschiedener Lager« befanden, erscheint ihm nicht erwähnenswert. Genannt werden auch nicht die 25 Richter und Staatsanwälte sowie die 191 Offiziere dieser Überprüfung, obwohl sich unter ihnen gerade in Torgau mit Sicherheit Kriegsrichter befanden, die ja bei Kriegsende einen Offiziersrang hatten. Für Dr. Haase gibt es dafür »bislang keine Belege«. Dabei wird nicht erwähnt, daß es anscheinend überhaupt keine Belege gibt. Nicht einmal die Namen dieser Häftlinge sollen bekannt sein – angeblich, weil es schwierig ist, sie und ihre Akten in den Moskauer Archiven zu bekommen.
Das gilt auch für die 498 Mitarbeiter der Gestapo, des SD und anderer deutscher Straforgane, die allein im Juli 1946 in Torgau inhaftiert waren. Ich, Ludwig Baumann, bin während meiner Vernehmung und auch noch in der Todeszelle von SD-Angehörigen mehrfach zusammengeschlagen worden, weil ich meine Freunde vom französischen Widerstand nicht verraten wollte – und auch nicht verraten habe. Viele unserer Betroffenen haben ähnliches an Folter erleiden müssen – dies war das tägliche Handwerk dieser Tätergruppen. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, an welchen Orten sie ihre Verbrechen an unseren dann auch in Torgau Verfolgten begangen haben. Auch diese Täter gelten heute als »zu Unrecht Verfolgte« – sogar per Gesetz – wenn sie in der DDR verurteilt wurden. Auch ihrer kann gedacht werden.
Wir werden darum kämpfen, daß diese »Gedenkstätte« vor der Geschichte keinen Bestand hat.