Wer sich heutzutage die Spuren des nationalsozialistischen Rüstungsprojekts »Ringeltaube« in Landsberg am Lech und im nahegelegenen Kaufering ansehen will, stößt auf wenig Schwierigkeiten. Wegweiser zu den Orten der Massengräber der meist jüdischen Zwangsarbeiter aus den Dachauer Außenlagern stehen deutlich sichtbar an der Bundesstraße Augsburg – Landsberg. Und die Orte sind klar als das benannt, was sie sind: KZ-Friedhöfe.
Die einzige von den Dachauer Häftlingen fast fertiggestellte Anlage, ein für die Flugzeugproduktion vorgesehener Bunker von gigantischen Ausmaßen mit dem Decknamen »Weingut II«, wird seit 1958 von der Bundeswehr genutzt. Eine neue Offenheit auch hier: Ehemaligen KZ-Häftlingen oder ihren Angehörigen wird der Bunker gezeigt, einschließlich einer kleinen von Bundeswehrangehörigen erstellten historischen Dokumentation mit zum Teil hervorragenden Fotografien. Am Tag der Offenen Tür im Juni 1999 war für eine breite Öffentlichkeit der Zugang zu Bundeswehrgelände und Bunker möglich.
Dort, wo noch bauliche Reste vorhanden sind, hat man die Orte der ehemaligen Lager kenntlich gemacht. Weithin sichtbare Informationstafeln weisen auf die frühere Funktion des Geländes hin. Die idyllische Kleingartenkolonie an der Eisenbahn wird so als Areal eines KZ-Außenlagers erkennbar. Alles vorbildlich in Kaufering also? Nun ja, jedenfalls bis der Besucher das ehemalige Lager Kaufering VII erreicht: Es liegt am südwestlichen Stadtrand von Landsberg und etwas abseits der Straße inmitten von Wiesen, Weiden und Wald.
Der erste Blick fällt auf eine große Freifläche. Man erkennt Fahnenmasten, mehrere Gedenksteine sowie einige zunächst sehr seltsam anmutende Gebäudereste. Ebenfalls von Weitem zu sehen: eine der schon von anderen Lagergeländen her bekannten Informationstafeln. Aber was darauf steht, erfahren Besucher und Besucherin nicht. Wollen sie nähertreten, werden sie unvermutet von einem mit Schildern gespickten provisorischen Zaun aufgehalten. Den Schildern ist zu entnehmen, daß es sich bei dem Gelände um die »Europäische Holocaustgedenkstätte Kaufering VII« handelt. Diese Gedenkstätte befinde sich im Besitz einer Bürgervereinigung, und nur diese könne den Besuch gestatten und eine Führung über das Areal vornehmen; es folgt eine Telefonnummer. Pech für den, der hier und heute die Informationstafel lesen und das Gelände besichtigen will, das Handy aber nicht dabei hat.
Wer nun auf die Idee kommen sollte, sich dennoch der Informationstafel zu nähern oder gar die unbekannten Baulichkeiten – es sind die gut erhaltenen Reste einiger 1944/45 von weiblichen KZ-Häftlingen bewohnten Erdbunker – aus der Nähe zu betrachten, gegen den allerdings wird auf den Schildern schweres Geschütz in Stellung gebracht. Die »Benutzung« der Gedenkstätte kann (sofern sie nicht befugt geschieht!) mit einer Strafanzeige geahndet werden. Vorsorglich wird sogar das Fotografieren verboten. Angesichts derart massiver Drohungen schaut sich der Informationsbedürftige unwillkürlich um: Lauert etwa bereits jemand im Gebüsch und wartet auf unbefugte Benutzung? Heute glücklicherweise nicht; ein mutiger Unbekannter ist zwar offensichtlich unbefugt, bleibt bei seinem Rundgang aber unbehelligt.
Nur einige Schritte außerhalb der privatisierten Gedenkstätte findet sich in einem Waldstück ein Gebäuderest, auf den dann auch die weniger Couragierten einen von der Befugnis unabhängigen Blick werfen können. Die Überreste des ehemaligen Totenbunkers, zur Zeit als Deponie für Windbruch genutzt, lassen die für das Lager Kaufering VII eigentümliche Konstruktion der Unterkünfte aus Tonflaschen und Zement erkennen. Man beginnt zu ahnen, wie die mit Gras bedeckten ehemaligen Häftlingsunterkünfte auf dem Gelände der Gedenkstätte im Innern aussehen. Und man würde sie gerne aus der Nähe betrachten.
Dies jedoch ist verboten. Anstelle des Ortes stellen in Kaufering VII die Schilder die Fragen. Zunächst provozieren sie Entrüstung, dann – angesichts einer derartigen Häufung von Stilblüten wohl unvermeidbar – ein verstecktes Schmunzeln. Doch dem versteckten Schmunzeln geht es wie der inzwischen sprichwörtlich gewordenen klammheimlichen Freude: Beides hält nicht lange vor. Zurück bleibt Beklemmung. Und es werden Fragen aufgeworfen. Was ist eigentlich »befugtes Benutzen« einer Gedenkstätte? Wie gedenke ich befugt? Was befugt mich zum Gedenken? Wer befugt eigentlich wen zu welchem Gedenken? Und so weiter und so fort.
Und dies ist der Punkt, an dem die unfreiwillige Komik vollends aufhört. Kaufering VII dürfte die einzige Gedenkstätte auf dem Gelände eines ehemaligen Konzentrationslagers sein, die dem gutwilligen Besucher das Betreten grundsätzlich zunächst einmal verwehrt. Die Schilder der Bürgervereinigung weisen das ehemalige KZ stattdessen als Ort landwirtschaftlicher Nutzung (»Verstöße werden geahndet«) aus. Gegen diese Form einer »Benutzung« gibt es offensichtlich keine Bedenken. Ähnlich unbekümmert scheint die Bürgervereinigung der Ausstaffierung des Geländes mit Schildern, Gittern, Absperrpfosten, Stacheldraht und sonstigem Drahtwerk, schließlich auch einem gebrauchten Gartentor gegenüberzustehen. Und keineswegs immer ist erkennbar, was authentisches Relikt der NS-Zeit und was Flickwerk der Gegenwart ist. Bei der Umzäunung – ein Teil davon stammt, so hört man, noch aus der Kriegszeit – ist dies besonders problematisch. Damals sollte der Drahtverhau die Häftlinge an der Flucht hindern; heute hindert er den Besucher am Betreten. Der authentische Ort als Flickwerk – welch groteske Verfälschung des Charakters der Örtlichkeit! Die nur für »Befugte« zugängliche Informationstafel – sie befindet sich auf dem Gedenkstättengelände und ist von außerhalb kaum einsehbar – enthält den Hinweis, daß eben diese Informationstafel von der Bürgervereinigung »Landsberg im 20. Jahrhundert« mit Unterstützung des Präsidenten der Europäischen Kommission Jacques Delors und des Ausschusses »Gegen Rassismus und Faschismus« des Europäischen Parlaments errichtet worden ist. Ob man in Brüssel je im Detail nachvollzogen hat, wozu die nach Landsberg geflossenen EU-Mittel verwendet worden sind?
Der Verfasser dieser Zeilen hat vor mehr als zehn Jahren im Rahmen seiner Forschungen mit Mitgliedern der Bürgervereinigung »Landsberg im 20. Jahrhundert« Kontakt gehabt. Damals, in den achtziger Jahren, als mehrere der ehemaligen KZ-Gelände vom Abriß bedroht waren oder dem Kiesabbau zum Opfer fallen sollten, hat die Bürgervereinigung eine wichtige Rolle gespielt. Sie hat auf die immense historische Bedeutung dieser Orte hingewiesen und mit viel Mühe und Energie dafür gekämpft, daß noch Erhaltenes sichergestellt und Örtlichkeiten gekennzeichnet wurden. Im In- und Ausland haben die Mitglieder der Bürgervereinigung Berichte, Dokumente und Fotografien über diesen Abschnitt der Landsberger Geschichte zusammengetragen. Sie haben damals einen großen Anteil daran gehabt, daß Landsberg und Kaufering auch überregional als Orte des NS-Terrors im öffentlichen Bewußtsein präsent geblieben sind. Hierzu hat nicht zuletzt die von der Bürgervereinigung herausgegebene Schriftenreihe »Themenhefte Landsberger Zeitgeschichte« beigetragen, in der zahlreiche Berichte von Überlebenden der KZ-Außenlager in Landsberg/Kaufering und andere Dokumente von lokalgeschichtlicher Bedeutung veröffentlicht worden sind. Diese Schriftenreihe umfaßt inzwischen mehrere Hefte und kann in mancher Beziehung durchaus als vorbildlich gelten.
Aber: Vom angesammelten Kapital kann man nicht ewig leben. Der Schilderwald auf dem KZ-Gelände Kaufering VII ist schlichtweg grotesk. Der Wunsch, die historischen Bauten und die Gedenksteine vor Zerstörung zu bewahren, ist legitim; aber die nahegelegenen KZ-Friedhöfe in Landsberg und Umgebung sind jedermann frei zugänglich und keineswegs verwüstet. Will die Bürgervereinigung Landsberg nicht in den Ruf einer Schild-Bürgervereinigung geraten, ist sie gut beraten, nachzudenken. Denn was in Kaufering VII geschieht, unterliegt augenscheinlich keiner öffentlichen Kontrolle. Und dies ist mehr als eine Lokalpossette. Es ist ein Skandal. Ein ehemaliges Konzentrationslager ist nicht irgendein Denkmal, sondern eine Stätte besonderer Art. Es muß eine öffentliche Stätte sein. Der Verdacht, Vermarktungsgesichtspunkte könnten bei der Zugangsregelung eine Rolle spielen, darf nicht einmal im Ansatz entstehen.
In Kaufering VII litten und starben Menschen aus ganz Europa. Ihrer zu gedenken und sich am Ort ihres Leidens an sie zu erinnern, kann keiner Befugnis bedürfen.