Keine demokratische Erinnerungskultur ohne lokale und regionale Einrichtungen

Stellungnahme zu den Handlungsempfehlungen bezüglich einer Gedenkstättenkonzeption des Bundes im Abschlußbericht der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit«
02/1999Gedenkstättenrundbrief 87, S. 25-28
Werner Boldt, Habbo Knoch, Ursula Gerecht, Dietfrid Krause-Vilmar und Elke Zacha

Am 17. Oktober 1998 kam es auf dem sehr gut besuchten Gedenkstättenseminar in Mittelbau-Dora zu einer grundsätzlichen und eingehenden Diskussion über die künftige Organisation der Gedenkstätten an Orten von NS-Verbrechen, über die die Gedenkstättenförderung betreffenden Passagen des Schlußberichts der Enquete-Kommission und über die »Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland«. Die Verfasserinnen und Verfasser dieses Positionspapiers haben auf dem genannten Seminar die Aufgabe übernommen, die Interessen der nicht in der Arbeitsgemeinschaft organisierten Gedenkstätten zu sondieren und mit der Arbeitsgemeinschaft über zukünftige Arbeits- und Organisationsformen nachzudenken, die auch kleineren Gedenkstätten eine ihrer Bedeutung entsprechende Vertretung auf Bundesebene ermöglicht.

Im Kapitel VI des Abschlußberichts der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« wird die Verantwortung des Bundes für »gesamtdeutsche Formen der Erinnerung an die beiden deutschen Diktaturen und ihre Opfer« festgestellt und konkretisiert. Erstmals wird in diesem Bericht von seiten des Bundestages die »grundsätzliche Bedeutung der Gedenkstätten in der demokratischen Erinnerungskultur« betont. Aus dieser Bedeutung und der internationalen Dimension der Gedenkstättenarbeit wird die Empfehlung zur Förderung von Gedenkstätten »an herausragenden Orten von gesamtstaatlicher Bedeutung in ganz Deutschland« aus Bundesmitteln abgeleitet.

Als Vertreterinnen und Vertreter von Gedenkstätten, die zum Teil bereits seit 15 und mehr Jahren und lange Zeit ohne staatliche Unterstützung und Anerkennung lokale und regionale Erinnerungsarbeit leisten, haben wir diese richtungweisenden Feststellungen mit großer Zustimmung aufgenommen. Wir begrüßen, daß grundsätzlich eine Ausweitung der bereits bestehenden Förderung auch auf westdeutsche Gedenkstätten vorgesehen ist. Gleichzeitig fragen wir uns, ob das Aufstellen einer geschlossenen Liste von institutionell zu fördernden Gedenkstätten, wie sie sich im Schlußbericht der Enquete-Kommission andeutet, der richtige Weg ist.

Lokale und regionale Gedenkstätten sind das Herzstück einer demokratischen Erinnerungskultur

In Deutschland gibt es etwa 60 Gedenkstätten, in denen an die NS-Verbrechen erinnert wird. Sie befinden sich in der Regel an authentischen Orten, etwa an Stätten ehemaliger Konzentrations-, Straf- und Kriegsgefangenenlager, KZ-Außenkommandos, »Euthanasie«-Tötungsanstalten, Gestapo-Haftstätten und Gefängnisse, ebenso an Hinrichtungsorten und an Orten ehemaliger Synagogen oder an anderen Stätten jüdischen Lebens.

Viele dieser Einrichtungen sind erst seit Beginn der achtziger Jahre allein durch das Engagement lokaler oder regionaler Initiativen entstanden und werden bis heute von ihnen getragen. Daneben gibt es mindestens die gleiche Anzahl von Initiativen, die sich an weiteren Orten für die Einrichtung von Gedenkstätten einsetzen. Die Vielzahl der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen spiegelt die Dezentralität und Polylokalität der NS-Verbrechen wider, die weit in die deutsche Gesellschaft hineinreichten. Sie zeugt gleichfalls von der intensiven, basisbezogenen Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit, die auf lokaler und regionaler Ebene in den vergangenen zwanzig Jahren geleistet wurde.

Ein herausragendes Merkmal der demokratischen Erinnerungskultur der alten Bundesrepublik, ihr Herzstück, war und ist das innovative Engagement der kleineren Gedenkstätten im pädagogischen Bereich und in ihrer politischen Bildungsarbeit vor Ort und in der Region. In dieser vielfältigen Nutzung des aufklärerischen Potentials authentischer Orte für die lokale und regionale Geschichtskultur liegt die »gesamtstaatliche Bedeutung« des Netzwerks an Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in der Bundesrepublik. Von hier gingen entscheidende Anstöße und Initiativen in der Gestaltung von Ausstellungen, in der Erweiterung des Radius der Bildungsarbeit und im Experiment aus.

Nicht zuletzt aufgrund dieser von vielen Seiten anerkannten pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit gelang es den kleineren Gedenkstätten, die NS-Thematik in die lokale und regionale Kulturarbeit hineinzutragen und zu integrieren. Dadurch setzten sie nicht zu unterschätzende Wirkungen in der historisch-politischen Bildung in Gang. Ihnen, die in vielen Fällen bereits mit ihrer prekären Gegenwartslage zu kämpfen haben, steht auf längere Sicht eine schwierige Zukunft bevor, wenn sie nicht durch Ergänzungsförderungen aus Bundesmitteln materiell und symbolisch unterstützt werden.

Jede dieser Gedenkstätten steht, um ein Kriterium des Enquete-Berichts für die zu fördernden Gedenkstätten aufzugreifen, »exemplarisch für einen bestimmten Verfolgungskomplex«, manche stehen sogar gleichzeitig für mehrere oder alle Phasen des NS-Systems mit ihren unterschiedlichen Verfolgtengruppen. Sollte sich die Förderung von Gedenkstättenarbeit durch den Bund, wie es sich in der vorläufigen Liste des Enquete-Berichts abzeichnet, in Zukunft auf jene Konzentrationslager beschränken, die nach 1936 be- oder entstanden, kommt weder die Vielzahl lokaler und regionaler Konzentrationslager und anderer Orte der NS-Verbrechen, die es bereits 1933/34 und darüber hinaus gab, ausreichend in den Blick, noch wird der Tatsache angemessen Rechnung getragen, daß das Lagersystem mit seinen mannigfaltigen Typen und Funktionen spätestens seit Kriegsbeginn weit in die deutsche Gesellschaft hineinreichte.

Eine abgeschlossene Liste von zu fördernden Gedenkstätten wäre hinsichtlich dieser Polylokalität der Tat ein symbolischer Rückschritt; die vom Bund geförderte Erinnerung an die NS-Verbrechen würde auf wenige zentrale Orte beschränkt. Eine Politik, die eine dezentrale, demokratische Erinnerungskultur befürwortet, sollte Zeichen in entgegengesetzter Richtung setzen: Die Lager und Verbrechensorte der NS-Zeit wuchsen in die Gesellschaft hinein und waren eng mit ihr verbunden.

Organisatorische Vertretung der Gedenkstätten an Orten der NS-Verbrechen

Zum demokratischen Charakter der lokalen und regionalen Erinnerungsarbeit in der alten Bundesrepublik gehört, daß sich die Vertreterinnen und Vertreter von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten auf regelmäßig stattfindenden Gedenkstättenseminaren treffen und sich über ihre Arbeit und über Forschungsperspektiven austauschen. Diese Form des intensiven Austauschs bei einer gleichzeitigen offenen organisatorischen Struktur wurde durch weitere Veranstaltungen und regionale Gedenkstättentreffen ergänzt. Sie hat sich, was den demokratischen und basisnahen Charakter der Gedenkstättenarbeit angeht, bewährt.

Seit einiger Zeit treffen sich unabhängig von den Gedenkstättenseminaren die Leiterinnen und Leiter von sieben großen KZ-Gedenkstätten in Deutschland in der rechtlich nicht verfaßten »Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland«. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind die Stimmen einer regional oder lokal wirksam verankerten historischen Bildungsarbeit in den Gedenkstätten und die dabei gewonnenen vielfältigen Erfahrungen nicht repräsentiert. Gleichwohl entsteht gelegentlich der Eindruck, die Arbeitsgemeinschaft spreche – und sie legt dies auch durch ihren Namen nahe – für alle deutschen Gedenkstätten. Das ist jedoch nicht der Fall. Dazu erforderliche Absprachen haben bisher nicht stattgefunden. Vielmehr hat sich die Arbeitsgemeinschaft von dem seit mehr als 15 Jahren bestehenden Kreis der Gedenkstätten stillschweigend abgekoppelt.

Diese Abkoppelung ist eine der Dezentralität der demokratischen Erinnerungskultur und ihren Wurzeln in von Bürgern getragenen Bewegungen und Initiativen gegenläufige Entwicklung. Sie fördert eine Entregionalisierung der Tat, eine auf

KZ-Gedenkstätten mit hoher Symbolwirkung fixierte Erinnerung. Zwar bestehen Unterschiede zwischen diesen und anderen Gedenkstätten hinsichtlich der Größe des Ortes, des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung und pädagogischen Betreuung oder der Besucherzahlen. Doch Quanten sollten nicht zum Maßstab für unterschiedliche Grade an Bedeutung werden.

Um den zukünftigen Herausforderungen besser begegnen zu können, wird auf Initiative der Verfasserinnen und Verfasser darüber nachgedacht, eine verbandsartige Struktur von Gedenkstätten an Orten der NS-Verbrechen zu schaffen. Sie sollte nicht nur der materiellen Sicherung einer so breit als möglich angelegten Gedenkstättenarbeit in Deutschland, sondern auch ihrer inhaltlich-pädagogischen Vernetzung, Kooperation und Professionalisierung dienen.

Es ist zu begrüßen, daß von der Enquete-Kommission und den Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft Anstöße hinsichtlich »wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundierter Konzepte« als Grundlage von Gedenkstättenarbeit ausgehen. Sie sind aber unter den Vorbehalt zu stellen, über die erforderliche Professionalisierung die innovative Bedeutung projektorientierter, initiativ arbeitender und lokal eingebetteter Erinnerungsarbeit nicht aus dem Blick zu verlieren.

Bundesförderung auch der lokalen und regionalen Gedenkstätten

an Orten der NS-Verbrechen

Unseres Erachtens kann eine demokratische Erinnerungskultur sinnvoll und zukunftssichernd nur dann gefördert werden, wenn die lokalen und regionalen Einrichtungen in nennenswerter Weise in die Förderung einbezogen werden. Dies ist nicht gewährleistet, wenn zum einen nur ausgewählte größere und einzelne »exemplarische« Gedenkstätten aufgenommen werden und zum anderen lediglich institutionelle Förderungen und diese nur für Einrichtungen vorgesehen sind, die auf einer solchen Liste stehen.

Statt dessen bedarf es der breiten Unterstützung durch den Bund, um das in Jahrzehnten gewachsene Netz einer Vielzahl von Gedenkstätten an Orten von NS-Verbrechen zu konsolidieren und dort zur Absicherung und Ausweitung ihrer museal, pädagogisch-aufklärerisch und wissenschaftlich unterfütterten Erinnerungs- und Gedenkarbeit beizutragen. Neben einer breit angelegten institutionellen ist hierzu eine projektgebundene Förderung erforderlich, die möglichst vielen Institutionen und Initiativen die Möglichkeit gibt, Fördergelder des Bundes beantragen zu können.

Für die Struktur der Förderung einer möglichst weit gefächerten Gedenkstättenlandschaft durch den Bund bietet sich als Vorbild das Modell der Gedenkstättenförderung in Niedersachsen an: Jährlich wird die Höhe eines fest eingerichteten Titels im Landeshaushalt vom Landtag festgesetzt. Der Kultusminister entscheidet über die Anträge nach vorgegebenen Richtlinien und auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirates.

Für eine Bundesförderung wäre allerdings klarer als im niedersächsischen Beispiel zwischen einer institutionellen und einer projektgebundenen Förderung zu unterscheiden; erstere müßte auch, anders als in Niedersachen formell vorgesehen, die dauerhafte Finanzierung von Personalstellen erlauben.

Wir begrüßen, daß eine wie auch immer geartete Förderung durch Bundesmittel nicht »dem Gebot der politischen Unabhängigkeit der Gedenkstätten« widersprechen soll, die »zum Kern ihrer Glaubwürdigkeit« gehört (Siegfried Vergin MdB, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission). Aber erst, wenn auch und gerade für kleinere Gedenkstätten die Möglichkeiten erweitert werden, ihre laufende Arbeit und ergänzende Projekte zu finanzieren, läßt sich diese politische Unabhängigkeit sichern. Sie bildet zusammen mit der lokalen und regionalen Einbindung in die historisch-politische Bildung sowie mit der innovativen pädagogischen Arbeit und oftmals richtungweisenden wissenschaftlichen Forschung das Gerüst der erfolgreichen und weit in die Gesellschaft hineinwirkenden Gedenkstättenarbeit in der Bundesrepublik. Sie durch geregelte und angemessene Mittelzuwendungen zu fördern, sollte erklärtes Ziel einer Politik sein, die in einer für uns erfreulichen Weise ihre Bereitschaft erklärt, die Zukunft dieser demokratischen Erinnerungskultur zu sichern. Denn diese wird nur von einem vielschichtigen Netzwerk von miteinander kooperierenden Gedenkstätten lokaler, regionaler und überregionaler Verortung getragen und ermöglicht.