Das Internet heißt »Weltnetz«, die Homepage »Heimseite«, es werden keine E-Mail sondern »E-Briefe« versendet - dies ist nicht die neueste Initiative der Anglisierung der deutschen Sprache entgegen zu wirken, sondern das Internet im rechtsextremen Jargon. Wenn es um die Nutzung der Neuen Medien für rechte Propaganda geht, erweisen sich die »ewig Gestrigen« als äußerst modern. Längst haben Rechtsextremisten gelernt, das Internet für ihre Zwecke zu nutzen. Der Verfassungsschutz gibt die Entwicklung deutschsprachiger Neonazi-Seiten von etwa 30 Seiten 1996 zu derzeit über 400 Seiten an. Auch wenn dieser rapide Anstieg von rechtsextremen Inhalten im Internet vor dem Hintergrund der explosionsartigen Entwicklung des gesamten Netzes betrachtet werden muss, ergibt sich zusammen mit Websites der White Power Bewegung und zahlreicher anderer extremer Nationalisten in Europa ein breites Angebot.
Schon früh wurde in rechtsradikalen Kreisen das Potential des Internet sowohl für die interne Vernetzung als auch für die Außenwirkung erkannt. Der globale Charakter des Netzes macht eine Strafverfolgung schwierig und die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Nationalstaaten haben viele Schlupflöcher eröffnet. So reicht heute die Bandbreite der Aktivitäten von.interner Vernetzung über Newsgroups, der Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut im World Wide Web, dem Vertrieb von rechten Musiktiteln im MP3-Format, dem Missbrauch von Diskussionsforen und Online-Versandhändlern für indizierte Schriften, Musik und NS-Devotionalien bis hin zu electronic warefare gegenüber politischen Gegnern.
Mit Hilfe des World Wide Web kann eine Vielzahl von Personen kostengünstig und ohne die Gefahr einer Strafverfolgung erreicht werden. Für an rechtsextremem Gedankengut Interessierte wiederum eröffnet sich ein einfacher und anonymer Zugang. Keine Einigung konnte bisher über die Bewertung von rechtsextremen Aktivitäten im www in Hinblick auf ihren Beitrag zum Anstieg rechter Gewalt in Deutschland erreicht werden. Die Zunahme rechtsextremistischer Websites muss wohl mehr als ein Barometer für die Entwicklung der rechten Szene denn als eine gewichtige Ursache für deren schnelle Entwicklung gewertet werden. Jedoch sollte die Wirkung auch nicht unterschätzt werden. Besonders Personen mit einer latent vorhandenen rechtsradikalen Einstellung können durch das offene Auftreten von Rechtsextremen im Internet in ihren Einstellungen bestärkt und radikalisiert werden. Politisch noch indifferente Jugendliche kommen durch das Internet mit Gedankengut in Kontakt, dem sie ohne die Neuen Medien wohl nicht ausgesetzt worden wären.
Um Konzepte und Strategien für den Umgang mit rechtsextremistischem Gedankengut im Internet zu entwickeln, müssen zuerst die »Spielregeln« des neuen Mediums verstanden werden. Der öffentliche Diskurs zeigt ein breites Unwissen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der neuen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Internet - ein rechtsfreier Raum?
In Bezug auf die rechtliche Situation im Internet wird vielfach von einem Rechtsvakuum oder einem rechtsfreien Raum gesprochen. Dies ist teilweise auf die Philosophie der »Internet-Gründer« aus den 60er Jahren, welche vom Ziel einer offenen Kommunikation geprägt waren, zurückzuführen. Informationen sollten frei zugänglich sein und dem Internet durch keine Autorität eine Einschränkung auferlegt werden. Jeder Eingriff wurde als Zensurmaßnahme eingestuft, als Störung empfunden und mit einer Umleitung umgangen. »The Net interprets censorship as a damage and routes around it« (John Gilmore).
Aufgrund dieses Prinzips wird das Internet vielfach als rechtsfreier Raum bezeichnet. Dies ist selbstverständlich nicht richtig. In Deutschland werden Belange des Internet über das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) geregelt. Inhalte, die über das World Wide Web oder Usenet verbreitet werden, unterliegen dem Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstgesetz - TDG). § 5 TDG betrifft den Urheber von Internet-Inhalten, der häufig auch als »Content Provider« bezeichnet wird.
Demnach sind Content Provider für eigene Inhalte (und fremde Inhalte, sofern sie über deren strafbaren Charakter Kenntnis besitzen) nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Hieraus kann die Regelung abgeleitet werden: »Was offline strafbar ist, ist auch online strafbar.« Das Internet als modernes Kommunikationsmedium ist vor allem geeignet, um sogenannte Kommunikationsdelikte zu begehen. Seiten mit rechtsextremistischem Inhalt verstoßen vor allem gegen die Gesetze zur Verbreitung von Propagandamitteln und verbotenen Symbolen (§§ 86, 86a StGB), öffentliche Verbreitung indizierter Musikstücke (§ 3-5 GjS) und Veröffentlichung volksverhetzender Texte (§ 139 StGB).
Wie kommt es nun zur weit verbreiteten Auffassung des rechtsfreien Raumes Internet und dem Unvermögen, Websites mit rechtsextremistischen Inhalten aus dem Netz zu nehmen? Die Problematik liegt nicht im Fehlen von rechtlichen Rahmenbedingungen des Nationalstaates, sondern im globalen Charakter des Internet. Das TDG ist selbstverständlich nur in Deutschland anwendbar und trägt somit dem globalen Charakter des Internet nicht Rechnung. Durch das Internet verschiebt sich die Differenz zwischen Legalität und Illegalität.
So kann der Anbieter einer Information in seinem Nationalstaat dem dort gültigen nationalen Recht entsprechen. Wird die Information jedoch in einem anderen Nationalstaat aus dem globalen Informationspool »gefischt«, kann der Konsument dieser Information gegen dort gültiges Recht verstoßen. So sind z.B. Inhalte, die aufgrund der weitreichenden Meinungsfreiheit (freedom of speech) in den USA legal sind, in Deutschland vielfach strafbar.
Die Definition, ob eine Information illegal ist oder nicht, ist im Internet also vom Standort des Betrachters abhängig. Ein Information ist also nicht mehr per se illegal, sondern wird es erst durch den Kontext, in dem sie konsumiert wird. So stoßen im Internet permanent Rechts- und Unrechtsdefinitionen aufeinander, die alle als gleichberechtigt anzusehen sind. Würde man jedoch jeder Rechtsordnung das gleiche Recht zugestehen, unterläge jeder Server des Internet allen Rechtsordnungen der Welt.
Bis dato wurde der physische Standort der Hosting-Provider (Anbieter, die Inhalte im Netz »publizieren«) als Grundlage für die rechtliche Bewertung von Inhalten herangezogen. So unterliegen Inhalte, die auf Hosting-Server in der Bundesrepublik gespeichert sind, dem TDG. Dieses Prinzip führte zu einer Abwanderung von rechtsextremen Seiten zu US-amerikanischen Providern, die der im Bezug auf die Meinungsfreiheit sehr liberalen US-Rechtsprechung unterliegen. Im Laufe des Jahres 2000 rückten Gerichte in Frankreich und Deutschland bei mehreren Urteilen von dieser Auffassung ab. So wurde nicht der physische Standort des Hosting-Servers, sondern Deutschland bzw. Frankreich als Ort des »Erfolges der Handlung« als maßgebender Ort für eine rechtliche Bewertung festgelegt. Dadurch wurden der Internetdienst Yahoo für die Versteigerung von NS-Reliquien auf seiner US-amerikanischen Seite in Frankreich und der über die Website des australischen Adelaide Institut agierende Rechtsextreme Fredrick Toben für die Auschwitz-Lüge durch den Bundesgerichtshof für schuldig befunden. Diese beiden Entscheidungen sorgen für eine heftige Diskussion in der Internet-Gemeinde, da hier zum ersten Mal der Versuch eines Nationalstaates unternommen wurde, die Rechtsmaßstäbe des gesamten Netzes zu bestimmen.
Bereits im Juni 2000 wurde vom Bundesministerium für Justiz eine internationale Konferenz zur Verbreitung von Hass im Internet ausgerichtet. In der Abschlusserklärung dieser Konferenz, welche unter dem Namen »Berliner Erklärung« bekannt wurde, sprechen sich die Teilnehmer für eine Grenze der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit entsprechend eines globalen Wertekonsenses aus. Gerade jedoch dieser globale Wertekonsens stellt das Schlüsselproblem für rechtliche Rahmenbedingungen im Internet dar. Bei der Ächtung von Kinderpornographie wurden bereits einige Fortschritte erzielt. Der Umgang mit fremdenfeindlichen und rassistischen Parolen wird sich wohl schwieriger gestalten. Neben den Nationalstaaten wird auch an die Selbstverpflichtung der Content Provider, E-Commerce Anbieter und Internet Provider sowie an das Engagement der Zivilgesellschaft apelliert.
Kampf gegen rechtsextremistische Inhalte im Internet
Da eine internationale Grundlage für die rechtliche Bewertung von Inhalten im Internet (in absehbarer Zeit) nicht zu erwarten ist, muss über andere Wege und Strategien nachgedacht werden.
Die Fülle von Möglichkeiten, die rechtsextremistischen Inhalten entgegen gesetzt werden können, lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen: (1) technische Maßnahmen, (2) Inhaltliche Diskussion und (3) Schaffung von Gegenpolen.
Technische Maßnahmen:
Unter technischen Maßnahmen werden alle Möglichkeiten verstanden, das Einspeisen von rechtsextremistischen Inhalten in den globalen Datenpool sowie deren Aufrufen am heimischen PC zu unterbinden.
Die Schweizer Initiative Aktion Kinder des Holocaust (AKdH) hat sich in den letzten Monaten einen Namen als »Nazijäger im Internet« gemacht. Die Mitglieder von AKdH spüren Websites mit rechtsextremen Inhalten auf und versuchen durch Intervention bei den Hosting-Providern das Löschen der entsprechenden Seiten zu erreichen. Erfolge konnten so nicht nur bei Hosting-Providern in Europa sondern auch in den USA erzielt werden. In einem zweiten Schritt bemüht sich die AkdH, den Zugang zu jenen Hosting-Providern zu sperren, welche Rechtsextremisten auf ihren Servern wissentlich oder bewusst eine Plattform bieten. So konnten im Februar 2001 fünf große Internet-Access-Provider (Anbieter, die ihren Kunden einen Zugang zum Internet ermöglichen) in der Schweiz dazu bewegt werden, den Zugang ihrer Kunden zum Server front14.org (Werbespruch: »Only Front 14 offers free webhosting and email exclusively to Racialists«) zu unterbinden. Diese Maßnahme sollte jedoch auch kritisch betrachtet werden, da hiermit ein Tabu-Bruch verbunden war. Zum ersten Mal liegt die Verantwortung darüber, welche Inhalte die Internetnutzer (in der Schweiz) konsumieren möchten, nicht mehr bei den Nutzern selbst, sondern bei den kommerziellen Firmen, die den Zugang zum Internet anbieten.
Neben der Intervention bei Internet Hosting- und Access-Providern gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit, das Aufrufen von Seiten mit nazistischem Inhalt durch technische Maßnahmen zu unterbinden - Filterprogramme am heimischen PC. Von ihrer Wirkung her arbeiten Filterprogramme ähnlich wie die Sperrung von Zugängen bei Access-Providern (nicht der unliebsame Inhalt wird gelöscht, sondern der Zugang verhindert). Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Kontrolle, zu welchen Inhalten der Zugang unterbunden werden soll, nicht beim Provider, sondern beim Nutzer selbst liegt. Die bisherigen Erfahrungen mit kommerziell erhältlichen Filterprogrammen sind jedoch wenig zufriedenstellend.
Inhaltliche Diskussion:
Im Gegensatz zu technischen Maßnahmen zielt die inhaltliche Diskussion auf eine aktive Auseinandersetzung mit nazistischem Gedankengut ab. Im Internet finden solche Diskussionen in den häufig anzutreffenden Gästebüchern, Newsgroups oder Chatrooms statt. Zielführende Auseinandersetzungen sind hier wohl kaum zu erwarten, jedoch können Gegenpositionen deutlich artikuliert werden. Dies ist vor allem in den großen öffentlichen Diskussionsforen von Bedeutung, die nicht Rechtsextremen überlassen werden dürfen. So wurde z.B. im Gästebuch der Gemeinde Sebnitz rund um den sogenannten »Fall Josef« die bisher wohl größte und heftigste Diskussion über Rassismus und Rechtsextremismus im deutschsprachigen Internet geführt. Die Anonymität solcher Diskussionsforen führt jedoch meist zu einem sehr tiefen Niveau der Auseinandersetzung. So wurde das Gästebuch der Gemeinde Sebnitz wenige Wochen nach Beginn der Debatte geschlossen. Ein anderer Weg wurde von einer Schweizer Initiative eingeschlagen, die als Streetworker im virtuellen Raum agieren. Sie sprechen Rechtsextreme über E-Mail-Kontakt an und versuchen, sie über einen Dialog zum Ausstieg zu bewegen.
Schaffung von Gegenpolen:
Neben der Unterdrückung von rechtsextremistischen Inhalten im Internet stellt die Errichtung von Gegenpolen mit wissenschaftlich fundierter geschichtlicher Darstellung der Verbrechen der NS-Diktatur sowie der Vermittlung von Werten wie Toleranz und Menschenrechten eine wichtige Strategie im Kampf gegen nazistische Websites dar. Dies ist vor allem hinsichtlich der oft sehr umfangreichen und gut gestalteten revisionistischen Seiten von Bedeutung. Versuche mit gängigen Suchmaschinen zeigen, dass revisionistische Seiten bei einigen Suchbegriffen häufig deutlich vor Seiten mit seriöser Information gereiht sind. Auf den mit viel Engagement betrieben Seiten werden vielfach umfangreiche Informationen bis hin zu ganzen Büchern angeboten. Auch dürfte das verwendete Vokabular im Gegensatz zu den häufig wissenschaftlich orientierten Seiten seriöser Institutionen das Auffinden durch »normal« vorgebildete Personen erleichtern. Eine Untersuchung des Rechercheverhaltens von Schülern könnte in dieser Frage wertvolle Aufschlüsse liefern.
Der Umgang mit Informationen unterschiedlicher politischer Prägung erfordert jedoch einen mündigen Bürger. Eine Vorselektion oder erleichterte Einschätzung, wie sie bei den herkömmlichen Medien durch Verlage und Rundfunkanstalten erfolgt, ist im Internet nicht gegeben. Bisher waren alle Bestrebungen von staatlicher Seite, z.B. die Initiative »Schulen ans Netz«, darauf ausgerichtet, möglichst breiten Personenkreisen einen Zugang zum Internet zu verschaffen. Der Fokus dieser Aktionen lag vor allem auf dem Erlernen der technischen Fähigkeiten. In Zukunft muss jedoch verstärkt der Erwerb der sogenannten Medienkompetenz, das Vermögen Information kritisch zu bewerten, gefördert werden.
Für Gedenkstätten stellt sich die Frage, welchen Betrag sie im Kampf gegen rechtsextreme Inhalte im Internet leisten können. Ein Beitrag sollte vor allem aus den Kernbereichen der Gedenkstättenarbeit kommen, in denen bereits über ausreichend Material und Erfahrung verfügt wird. Eine Analyse von Angeboten zum Nationalsozialismus im deutschsprachigen Internet zeigt das Fehlen eines umfassenden Angebots zur geschichtlichen Darstellung sowie zu historischen Hintergrundinformationen zu aktuellen politischen Diskursen (z.B. Zwangsarbeit oder Arisierung). Die Informationen sind vielmehr über eine Vielzahl von Websites einzelner Einrichtungen verstreut, so dass ein Zugang nur schwer möglich ist. Könnten diese Informationen in einem gemeinsamen Portal der deutschen Gedenkstätten gebündelt, Lücken geschlossen und ein Zugang auf verschiedenen Wissensebenen gefunden werden, so würde sich ein Mehrwert nicht nur für den Internetnutzer, sondern, durch die verstärkte öffentliche Präsenz, auch für die beteiligten Einrichtungen ergeben.
Das Internet hat unseren Umgang mit Rechtsextremismus verändert. Die Freiheiten des Internet stehen allen offen - eben auch jenen die diese missbrauchen. Auf den Missbrauch in seiner traditionellen Form haben wir mit dem Konzept der wehrhaften Demokratie zu antworten gelernt. Auf den Missbrauch in digitaler Form müssen erst die richtigen Antworten gefunden werden. Doch das wichtigste Prinzip hat sich schon deutlich abgezeichnet: Überlassen wir die Neuen Medien nicht den Rechtsextremisten!
Wolfgang Madl war bis Juni 2001 österreichischer Gedenkdiener bei der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin.
Der Text ist hervorgegangen aus der Durchführung der Arbeitsgruppe zu Rechtsextremismus im Internet während des 33 bundesweiten Gedenkstättenseminars in Ostwestfalen-Lippe.