Das Forum für zeitgeschichtliche Bildung der Arbeitskreise 1 und 2 der Berlin-Brandenburgischen Gedenkstätten beschäftigte sich in diesem Jahr zum zweiten Mal nach 2012 mit dem Beutelsbacher Konsens. »Der Beutelsbacher Konsens zwischen pädagogisch-didaktischen Überzeugungen und politischen Forderungen« lautete das Thema des Abschlusspodiums in der Topographie des Terrors. In Arbeitsgruppen hatten vorher Kolleginnen und Kollegen aus Gedenkstätten, Schulen und der Wissenschaft einzelne Aspekte der Fragestellung erörtert und kontrovers diskutiert. Eine der Arbeitsgruppen beschäftigte sich unter dem Titel »Erlebnis Gedenkstätte« mit den Erwartungen der Besucherinnen und Besucher. Ich möchte im Folgenden mein Impulsreferat, das ich im Mai in dieser Arbeitsgruppe hielt, sowie einige zusätzliche Gedanken darstellen und zu weiteren Diskussion anregen.
Das Titelzitat stammt von einer Zehntklässlerin, die im September 2012 in der Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald (vgl. Gedenkstätten-Rundbrief 8/2010 oder www.stiftung-bg.de) an einem zweitägigen Projekt teilgenommen hat. In der Gedenkstätte gibt es zwar keine »richtigen« Übernachtungsmöglichkeiten, aber in den Räumen der Projektwerkstatt kann man mit Luftmatratze und Schlafsack durchaus übernachten (was auch mehrfach im Jahr mit Jugendgruppen stattfindet) und eine Dusche und eine Küche gibt es auch. Die Schülerinnen und Schüler bereiteten an den zwei Tagen in verschiedenen Arbeitsgruppen eine Präsentation vor, um anderen Schülerinnen und Schülern über die Gedenkstätte, den Todesmarsch und ihr Projekt zu berichten. So gestalteten sie eine Fotoreportage zur Gedenkstätte, stellten ein Plakat zu einem deutsch-französischen Text her, entwickelten eine Powerpoint-Präsentation zum Todesmarsch und interviewten per Mail und Skype einen Überlebenden. Es wurde intensiv gearbeitet, aber es gab selbstverständlich auch Raum und Zeit für anderes: gemeinsames Essen, Tanzen auf der Treppe, Unterhaltung an der Feuerschale und vieles mehr.
Der Spaß, den die Schülerinnen und Schüler dabei hatten, entsprach nicht ihren Erwartungen an einen Projekttag an einem solchen Ort und auch nicht den Erwartungen der Schülerinnen und Schüler, die ihrer Präsentation folgten und erstaunt waren über die Fotos der tanzenden Jugendlichen. Eine Verblüffung dieser Art begegnet mir immer mal wieder, z.B. wenn Gäste an einem Zeitzeugengespräch teilnehmen und ganz gegen ihre Erwartung der Überlebende einen gut gelaunten Eindruck macht. Abgesehen davon, dass ich der Überzeugung bin, dass pädagogische Arbeit nur mit Freude erfolgreich sein kann[1], glaube ich auch, dass gerade die nicht erfüllten Erwartungen für unsere Arbeit produktiv sind oder zumindest sein können.
Außer der Erwartung, dass unsere Veranstaltungen immer ganz traurige Veranstaltungen sein müssen, gibt es viele weitere Erwartungen, die ich nicht erfüllen kann und will. So die Erwartung – oder vielleicht eher der Wunsch? –, dass wir Antworten auf (fast) alle Fragen geben können. Häufig ist dann das Gespräch darüber, warum wir so vieles nicht wissen, recht produktiv, und ebenso – gerade beim Thema Todesmärsche – die Diskussion verschiedener Erklärungsansätze zur Frage: Warum? Wozu?
Eine andere Erwartung, bei der es mir geradezu eine intellektuelle Freude ist, sie nicht zu erfüllen, ist die, dass ich die Sichtweise der Besucherinnen und Besucher bestätige. Dieses erlebe ich zum einen bei Gruppen, die mit sehr festgelegten Begriffen von »Faschismus« und »Antifaschismus« in die Gedenkstätte kommen. Interessante und kontroverse Diskussionen entstehen meist dann, wenn ich besonders auf die Aspekte hinweise, die nicht in ihr zum Teil recht einseitiges Bild der Geschichte passen. Auch Menschen, die als Anwohner oder Flüchtlinge den Todesmarsch gesehen haben bzw. denen solche Erlebnisse weitergegeben wurden, möchten immer wieder sehr gern ihre Sichtweise von mir bestätigt bekommen. Einige von ihnen – längst nicht alle – erwarten vom Gedenkstättenbesuch die Bestätigung ihrer Meinung, dass eigentlich nahezu alle Anwohner den Häftlingen helfen wollten, dass auch die Flüchtlinge ein schweres Los hatten oder dass die Bevölkerung größtenteils nichts von den Verbrechen der Nazis wusste. Die Enttäuschung, wenn diese Bestätigung ausbleibt, führt manchmal in ein Gespräch, aber nicht selten auch nur in eine Konfrontation, die nicht weiterführt. Und dann gibt es auch noch bestimmte Bilder vom Nationalsozialismus, mit denen Besucherinnen und Besucher in die Gedenkstätte kommen, weil gerade ein Film en vogue ist, sie eine Fernsehdokumentation gesehen haben oder ein Buch im Gespräch ist. Das Brechen dieser häufig etwas undifferenzierten Bilder an der widersprüchlichen Realität eines zwar konkreten historischen, aber auch mehrfach überformten Ortes ist, wenn die Besucher sich darauf einlassen, sehr spannend.
Ein vielschichtiges Thema sind die Erwartungen der die Gruppen begleitenden Pädagoginnen und Pädagogen an den Gedenkstättenbesuch. Die Erwartungen richten sich zum einen an ihre Gruppe und zum anderen an die Veranstaltung in der Gedenkstätte. Von ihrer Gruppe erwarten viele, dass die Jugendlichen sich in der Gedenkstätte, an diesem »besonderen Ort« »anständig« benehmen – was immer das heißen mag. Teilweise wird dies direkt verbal formuliert, teilweise indirekt deutlich gemacht. Das Motiv ist meiner Meinung nach häufig die Angst, sich selbst, als verantwortlicher Pädagoge, zu blamieren. Von der Veranstaltung – und damit von uns Gedenkstättenpädagogen – erwarten viele Pädagogen, dass die Jugendlichen nicht nur etwas lernen, sondern beeindruckt sind, »gemahnt« werden – was immer das heißen mag. Die beschriebenen Erwartungen stehen meiner Erfahrung nach nicht selten der pädagogischen Arbeit im Wege, vor allem da sie meist weder offen ausgesprochen noch kritisch hinterfragt werden.
Ein Beispiel: ein mehrtägiges Projekt mit Jugendlichen, die ihren Schulabschluss nachholen. Gerade geht es um die Tagesplanung. Eine Lehrerin ist in dieser Situation anscheinend der Meinung, dass die Jugendlichen nicht aufmerksam genug sind, sie appelliert an die Jugendlichen: »Ihr müsst Euch das mal vorstellen, wie es den Häftlingen ging!«. Im Laufe des Gespräches folgt der Vorwurf: »Ihr könnt Euch das gar nicht vorstellen, wie das damals war!« Abgesehen davon, dass dieser Vorwurf natürlich absurd ist, fällt auf, dass hier der Todesmarsch Mittel zum Zweck ist, es geht nicht um das Leid der Häftlinge oder um das historische Wissen; tatsächlich geht es um einen Autoritätskonflikt, einen Machtkampf zwischen der Lehrerin und den Jugendlichen.
Um zu verdeutlichen, um was es eigentlich geht, bietet sich das Dreieck der Themenzentrierten Interaktion (TZI-Dreieck)[2] an: erste Ecke – die Gruppe; zweite Ecke – ich/die Pädagogin, dritte Ecke – das Thema, rundherum die Umgebung, in der es stattfindet. Dieser Konflikt ist eindeutig auf der Linie zwischen der Gruppe und der Pädagogin zu lokalisieren und hat nur wenig mit dem Thema zu tun. Das TZI-Dreieck kann helfen, uns bewusst zu machen, auf welcher Ebene der Konflikt gerade stattfindet. Im oben beschriebenen Beispiel stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Verhältnis der Lehrerin zur Gedenkstättenpädagogin: Wer greift in dem Moment ein? Wer agiert pädagogisch? Wie lief die Absprache vorher? Möglicherweise kann es uns helfen, für unsere spezielle Situation in den Gedenkstätten das TZI-Dreieck zu einem Viereck zu erweitern, d.h. die eine Ecke steht für den Gedenkstättenpädagogen, die andere für den begleitenden Pädagogen. Manche Dinge, die in unseren pädagogischen Veranstaltungen schief gehen, lassen sich meiner Meinung nach auf der Linie zwischen den beiden Pädagogen lokalisieren, verursacht durch mangelnde Absprachen, unklare Zuständigkeiten oder unterschiedliche Erwartungen.
Im Nachhinein liegt es – wahrscheinlich auch für die Lehrerin – klar auf der Hand, dass es natürlich unangemessen ist, das Thema zum Mittel zum Zweck zu degradieren. Dennoch müssen auch wir Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen uns fragen, ob nicht auch wir im pädagogischen Alltag manchmal der Versuchung erliegen, wenn die Aufmerksamkeit nachlässt, eine besonders eindrucksvolle Geschichte zu erzählen. Ist das in jedem Fall ein Missbrauch des Themas oder in welchen Fällen? Ebenso offensichtlich ist, dass es gar nicht funktionieren kann, völlig unempathisch Empathie zu fordern. Aber geht es überhaupt um Empathie? Ist Nachempfinden das Ziel des Gedenkstättenbesuchs? Und was heißt das? Immer mal wieder ist mir zum Thema Todesmarsch die Vorstellung begegnet, die Schüler müssten eigentlich mal ein Stück des Weges gehen, »damit sie mal sehen, wie es ist«, das ist natürlich Unsinn und wohl auch Zeichen pädagogischer Hilflosigkeit. Wirklich nachempfinden können weder wir noch die Schüler die Situation der Häftlinge – zu unserem Glück ist diese Situation sehr weit von unserer Alltagserfahrung entfernt. Meiner Meinung nach kann es nur um eine Auseinandersetzung mit der Situation, um eine Beschäftigung mit dem Kontext und vielleicht um den Versuch des Hineindenkens gehen. Das ist eine schwierige Abgrenzung, wir müssen es immer wieder austarieren in unseren pädagogischen Planungen, Methoden und Materialien.
Ich halte den Beutelsbacher Konsens aus dem Jahr 1976 nach wie vor für aktuell und grundlegend für politische Bildung und insbesondere für Gedenkstättenpädagogik – auch wenn er sich in seiner Entstehung auf Letztere gar nicht bezog.[3] Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass er immer wieder neu diskutiert werden muss, zum einen, weil sich das Umfeld unserer Arbeit ständig ändert, zum anderen, weil ich glaube, dass nach wie vor nicht selten gegen den Beutelsbacher Konsens verstoßen wird.
Das Überwältigungsverbot ist vielleicht der für die Gedenkstättenarbeit wichtigste der drei Grundsätze. In der politischen Bildung soll das Verbot verhindern, dass die Schülerinnen und Schüler »überrumpelt« und indoktriniert werden. Für Pädagogik an Verbrechens- und Leidensorten heißt das vor allem das Verbot der gezielten emotionalen Überwältigung. Gefühle müssen zugelassen, dürfen aber nicht eingefordert werden. Wir haben den Menschen nicht zu nahe zu treten. Wir sollten ihnen Möglichkeiten anbieten, Gefühle auszudrücken, aber keine bestimmte Art des Gedenkens vorschreiben. Der Erfolg der Veranstaltung ist auch nicht an der Menge der Tränen oder der Dauer des betroffenen Schweigens zu messen – aber Tränen wie Schweigen müssen ihren Platz haben. »Man darf erschüttert sein, muss es aber nicht.«[4] Wir brauchen Raum und Zeit sowohl für kognitive Erörterungen als auch für emotionale Reaktionen. Stößt das Überwältigungsverbot an seine Grenzen, wo das Thema selbst überwältigt? Das ist ja in der Regel bei unseren Themen so. Und auch Gedenkstättenpädagogen, wie professionell auch immer, zeigen Gefühle und Betroffenheit – das ist im Übrigen auch richtig so. Meiner Meinung nach wird die Grenze dort überschritten, wo gezielt Mittel eingesetzt werden, bestimmte Gefühle beim Publikum zu erreichen (beispielsweise großformatige Fotos schrecklicher Verbrechen oder das Erzählen gerade der extremsten Geschichten) und genauso dort, wo bestimmte emotionale Reaktionen erwartet oder sogar verlangt werden. Ich glaube, wir befinden uns hier auf einem schmalen Grad und der Grundsatz des Überwältigungsverbotes hilft uns dabei, immer wieder neu über den Verlauf dieser »Grenze« nachzudenken und zu diskutieren.
Im Beutelsbacher Konsens heißt es: »Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.«[5] Was bedeutet das für die Gedenkstättenpädagogik? Klar ist sicherlich, dass gerade an einem Ort, der fürchterliche Verbrechen bezeugt, die Leugnung oder Rechtfertigung dieser Verbrechen nicht vom Gebot der Kontroversität gedeckt ist.[6] Aber abgesehen davon stehen uns zahllose Kontroversen, sowohl in Bezug auf die Deutung des Nationalsozialismus als auch in Bezug auf den Umgang beider deutscher Staaten nach 1945 mit dem gemeinsamen Erbe, zur Verfügung. Konkret heißt das für mich: Auseinandersetzung statt Identifikation! Von verschiedenen Perspektiven auf das Geschehen kucken, kontrovers diskutieren: Wie war es möglich? Was ist davon geblieben? Wie wollen wir gedenken? Was hat das mit uns heute zu tun?
Die Schülerorientierung ist vielleicht der am schwierigsten zu realisierende Grundsatz des Beutelsbacher Konsenses. Bei pädagogischen Projekten heißt Schülerorientierung für mich (im Idealfall): Erfahrung statt Belehrung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst tätig; sie entscheiden sich selbst für eine Aufgabe; Medien- und Methodenvielfalt; unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten werden benötigt und gefördert. Die Grenzen der Schülerorientierung sehe ich in unserer konkreten Arbeit unter anderem darin, dass erstens meistens die Lehrer und nicht die Schüler über den Gedenkstättenbesuch entscheiden, dass zweitens ja ich die Materialauswahl treffe und die Aufgaben, die zur Wahl stehen, konzipiere, und drittens manchmal auch darin, dass man schon sehr konzentriert arbeiten und die Dinge genau erkunden muss, schwierige Aufgaben zu lösen sind und man dabei bleiben muss, auch wenn es anstrengend ist und man manchmal gerade jetzt keine Lust dazu hat.
Im Beutelsbacher Konsens meint Schülerorientierung aber mehr: nämlich die Schüler in die Lage zu versetzen, die politische Situation und die eigene »Interessenlage« zu analysieren und zu beeinflussen[7], im Kontext des historischen Lernens heißt das nach Bodo von Borries vor allem die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität[8]. Ich glaube, gerade Gedenkstätten – als Orte letztendlich unvorstellbarer Verbrechen – stellen »die letzten Fragen« an uns, an unsere Identität als Deutsche und als Mensch. Wir sind suchend wie die Schüler und sollten mit Verständnis reagieren, wenn ihr Suchen manchmal merkwürdige Ausschläge zeigt. Die Grenze des Tolerierbaren sollten wir dabei nicht zu eng ziehen und die Grenzziehung immer wieder hinterfragen. Bodo von Borries ergänzt zur Schülerorientierung die Kompetenzorientierung[9]: Pädagogische Arbeit in Gedenkstätten stärke die historische Methodenkompetenz[10] und die historische Sachkompetenz[11] bzw. habe das Potenzial, dies zu tun. Mir ist ein Kriterium für gute pädagogische Arbeit in Gedenkstätten, und auch insgesamt für politische Bildung, sehr wichtig – und das ist wohl auch der Kern der Schülerorientierung im Beutelsbacher Konsens: die Erfahrung der Selbstwirksamkeit. Die Projekte sollten ein wirkliches Ergebnis haben, die Erfahrung der Projektteilnehmer sollte möglichst sein: das, was ich tue, ist für irgendetwas gut, die Besucher können z.B. die Broschüre mit in den Wald nehmen oder wir gestalten eine Ausstellung, die andere Menschen ankucken. Es ist also nicht egal, wie ich es mache, mein Tun hat eine Bedeutung, ich habe Verantwortung, es kommt auf mich an.
In dem bereits mehrfach zitierten Text verteidigt Bodo von Borries den Beutelsbacher Konsens gegen jüngste Kritik, die einen Widerspruch zwischen dessen Prinzipien und dem Ziel der Werteerziehung sieht und betont die Gültigkeit des Beutelsbacher Konsenses für heutiges Geschichtslernen, insbesondere auch in Gedenkstätten: »Werteerziehung beim Geschichtslernen in Gedenkstätten wie Schulen ist zulässig und sogar unvermeidlich, sollte aber nicht mit Gesinnungsunterricht verwechselt werden. Die Prinzipien des ›Beutelsbacher Konsens‹ von 1976/1977 […] gelten weiterhin. […] Ein Gegensatz zwischen liberalen Werten und dem ›Beutelsbacher Konsens‹ existiert nicht. Dieser Konsens ist vielmehr als die angemessene Form von Werteerziehung in einem demokratisch-pluralistischen und zivilgesellschaftlichen Land zu verstehen.«[12]
Ich möchte mich diesem engagierten Plädoyer anschließen. Einer der wichtigsten Aspekte pädagogischer Arbeit im Allgemeinen und der Gedenkstättenpädagogik im Besonderen ist meiner Meinung nach unsere Fähigkeit zu Selbstreflexion. Der Beutelsbacher Konsens gibt uns wichtige Kriterien an die Hand, um selbstreflektierend und im Dialog mit Kollegen und Kolleginnen unser Tun immer wieder zu überprüfen.
Carmen Lange, Historikerin und Pädagogin, leitet seit 2004 die Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald (Außenstelle der Gedenkstätte Sachsenhausen).
[1] Ich bin deshalb auch sehr froh, dass ein Entwurf zur Neugestaltung der Gedenkstätte Todesmarsch nicht realisiert wurde, der vorsah, die Projektwerkstatt vollständig mit Steinpaketen zu umgeben. In dieser “Gruft” fast ohne Tageslicht sollte dann die pädagogische Arbeit stattfinden.
[2] Zur TZI vgl. beispielsweise: http://www.tzi-wuerttemberg.de
[3] Vgl. zum Beutelsbacher Konsens: Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung, Stuttgart 1977. Und aktuell eine engagierte Verteidigung des Beutelsbacher Konsenses insbesondere in Bezug auf seine Anwendung auf die Gedenkstättenpädagogik: Bodo von Borries: Hände weg vom “Beutelsbacher Konsens”!, in: Erinnern! Aufgabe, Chance, Herausforderung (Rundbrief der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt), 1/2013, S. 79ff.
[4] von Borries, ebd., S. 89.
[5] Schiele/Schneider, ebd.
[6] Denn selbstverständlich gelten die Menschrechte und das Grundgesetz, vgl. von Borries, ebd.
[7] Schiele/Schneider, ebd.
[8] von Borries, ebd., S. 84ff.
[9] von Borries, ebd., S.87f.
[10] Durch die ganz unterschiedlichen Methoden, die in den Projekten benutzt und deshalb gelernt und/oder weiterentwickelt werden.
[11] Dadurch dass in den Projekten historische Begriffe, Strukturierungen und Kategorien gebildet und benutzt werden.
[12] von Borries, ebd., S. 88f.