»Der ältere Herr, der auf der stummen Film-Endlosschleife immer wieder zu sehen ist, trägt Hornbrille, Hut und Wintermantel. Ab und zu zieht er an einer Zigarette, überquert eine Straße, kommt näher. Dann entdeckt er die Filmkamera, die an jenem Morgen des Karnevalsdienstag 1971 auf ihn gerichtet ist. Er wechselt den Bürgersteig, überlegt, macht kehrt, läuft schneller. Harry Dreifuss, der Kameramann, holt auf, will das Gesicht des Mannes ins Bild kriegen. Der beginnt zu rennen, hebt seine Aktentasche, die ihn täglich ins Büro seiner Arbeitsstelle begleitet, und verdeckt damit sein Konterfei. Schließlich erreicht der Mann die Straßenbahn. Kurt Lischka, 61 Jahre alt, fährt davon. Vorerst. Kurt Lischka versucht der Filmkamera zu entkommen.«[1]
Wer war dieser Lischka? Knapp neun Jahre später, ab Oktober 1979, stand Kurt Lischka zusammen mit Herbert Hagen und Ernst Heinrichsohn vor einer Strafkammer des Kölner Landgerichts am Appellhofplatz. Den drei ehemals leitenden SS-Offizieren wurde vorgeworfen, den Massenmord an den Juden in Frankreich maßgeblich mitorganisiert zu haben – drei von mindestens 250 NS-Tätern, deren Namen Thomas Harlan bereits zu Beginn der 1960er Jahre der Zentralstelle in Ludwigsburg vorgelegt hatte. Staatsanwalt Holtfort und Richter Faßbender gaben – entgegen der üblichen Rechtsprechung gegenüber sog. »Schreibtischtätern« – in diesem Prozess ein Beispiel für eine justiziell begründete Übernahme historischer Verantwortung. Tatgegenstand war ein ganz spezifischer und für die Durchführung des Völkermords zentraler Teil der NS-Geschichte: die Deportationen der Juden aus den deutsch besetzten bzw. kollaborierenden Ländern – in diesem Fall Frankreich – in die Vernichtungslager. Mit dem Prozess wurde das bislang mangelnde Rechtsempfinden der ehemaligen Tätergesellschaft ebenso deutlich wie in die Notwendigkeit, den Opfern dieser Verbrechen Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Letztlich war das Anschieben des Prozesses und das damit verbundene Aufrütteln der Öffentlichkeit neben einigen Geschichtsaktivisten vor Ort vor allem dem Ehepaar Klarsfeld, der Organisation Fils et Filles de Déportés Juifs de France und dem Kameramann Zvi Dreifuss, der die Filmaufnahmen von Lischka machte, zu verdanken.
Die Ausstellung »Ich erinnere mich an diesen Deutschen ganz genau« ruft diesen bedeutsamen Gerichtsprozess aus dem Jahr 1979 ins Gedächtnis. Sie wurde entwickelt von einer Arbeitsgruppe von 13 meist jüngeren Leuten, sowohl im Rahmen einer universitären Lehrveranstaltung, durchgeführt von Thomas Horstmann und Anne Klein, wie auch als Geschichtswerkstatt, angesiedelt beim »Jugendclub Courage«. Stiftungen, Geschichtsinitiativen und Einzelpersonen, insbesondere Juristen, unterstützen die Realisierung der Ausstellung, die in der Presse durchweg positiv besprochen wurde – sie sei »mit Sorgfalt, historischer Detailkenntnis, mit Sinn für multimediale Gestaltung und – besonders wichtig – mit Feingefühl«[2] gemacht. Die Ausstellung wurde vom 12. Mai bis 16. September 2006 im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln gezeigt; die Bedeutung des Prozesses und seiner Geschichte geht jedoch weit über den lokalen Rahmen hinaus. Exemplarisch wird hier nicht nur ein wichtiges Kapitel deutsch-französischer Geschichte dargestellt, sondern vor allem auch der Wandel der »Holocaust«-Erinnerung gezeigt und damit der spezifische Charakter der jüdisch-nichtjüdischen Begegnung in der Nachkriegszeit herausgestellt.
Die Ausstellung ist flexibel konzipiert; sie basiert auf einer eher minimalistischen, medien- und raumorientierten Darstellungsweise; Hintergrundinformationen stehen ausreichend bereit für diejenigen, die Zeit haben, sich in die historischen Hintergründe zu vertiefen. Der selbst unter juristischen Gesichtspunkten anspruchsvolle Sachverhalt wird allgemeinverständlich aufbereitet.
Schreiner bauten in der Mitte des Ausstellungsraumes eine Kulisse: ein Gerichtssaal, der scheinbar soeben verlassen worden ist. Der Eingang wird zu beiden Seiten durch ein überlebensgroßes transparentes Zeitungsphoto gerahmt, das zeigt, wie die aus Frankreich angereisten Aktivisten sich damals zum Einlass an den Türen drängten. Der Gerichtssaal ist kein von der Öffentlichkeit abgeschlossener Ort, auch wenn ein Prozess selbst nach strengen Regeln abläuft. Die Akten, das Urteil, die Biographien der Täter – all das liegt auf den Tischen in diesem Raum und wird durch Bild und Text an den Kulissenwänden ergänzt. Die Robe des Richters hängt auf dem Kleiderbügel hinter seinem Platz. Daneben ein Bildschirm mit einem laufenden Interview mit dem Richter. Viele kleine Hocker bieten Ruhe für das ausführliche Lesen der Dokumente, etwa der Anklageschrift des Staatsanwaltes, und für das Anhören eingesprochener Zeugenaussagen. »Ich erinnere mich an diesen Deutschen ganz genau«, sagte eine der Zeuginnen bei ihrem Verhör in Haifa, eine Aussage, mit der diese Ausstellung betitelt ist.
Die Plätze der verschiedenen Protagonisten im Gerichtssaal bezeichnen auch verschiedene Sprecherpositionen, die in der Auseinandersetzung um die NS-Vergangenheit vorzufinden sind: Angeklagte, Staatsanwalt, Vertreter der Nebenklage (z.B. der DDR-Anwalts Friedrich Karl Kaul), Täter- und Opferzeugen, Richter und Schöffen ebenso wie die Stimmen der Öffentlichkeit (Zeitungsberichterstattung, Leserbriefe, Anschreiben an das Gericht). Diese unterschiedlichen Positionen bildeten eine ›Szenerie‹, die es den Besucher/-innen ermöglicht, über den Einblick in verschiedene Perspektiven auf das Geschehen sich selbst zu positionieren. Diese Konstellation soll die eigene Urteilsfindung anstoßen im Sinne eines historischen Lernprozesses, der ja vielfach nach dem Muster einer gerichtlichen Rede verläuft. Drei Beteiligte am damaligen Verfahren (u.a. Beate Klarsfeld) und der Historiker Bernhard Brunner kommentieren den Prozess aus ihrer heutigen Perspektive.
Um den inszenierten Gerichtssaal herum werden verschiedene, für ein besseres Verständnis des Ereignisses relevante Kontextthemen dargestellt. Karteikästen, ein Briefkasten und Schreibtischschubladen lassen sich öffnen, um mehr zu erfahren aus Briefen, Dokumenten und Hintergrundtexten. Die Besucher werden durch die verschiedenen Etappen der Geschichte geführt:
Zunächst geht es um die französische Kollaboration und die antisemitische Verfolgung unter dem Vichy-Regime: Hier hängen zwei Tafeln mit Fotos: Gesichter von Menschen, wie man sie aus Fotoalben kennt. Liebende, die sich umarmen, Kinder mit Spielzeug in den Händen, Großeltern mit Spuren des Lebens im Gesicht, Passfotos. Es sind die Bilder von Juden, die in Frankreich lebten, von Geburt an oder weil sie dort geheiratet hatten. Juden, die aus Nazi-Deutschland geflohen sind oder nach Frankreich abgeschoben worden waren. Der Tatbestand der »Deportation« der Kinder in die Vernichtungslager spielt für den Schuldnachweis der Angeklagten eine zentrale Rolle.
In der nächsten Abteilung wird ein Überblick über das Thema NS-Verbrechen und Nachkriegsjustiz mit dem Schwerpunkt auf den so genannten Frankreich-Komplex gegeben. Dazu gehören Informationen über die strafrechtliche Verfolgung in Frankreich, das Zusatzabkommen zum Überleitungsvertrag, zur Verjährungsdebatte und zur Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg ebenso wie Interviewsequenzen mit Experten (z.B. mit dem Amsterdamer Strafrechtsexperten C. F. Rüter und dem Journalisten Heiner Lichtenstein) über die Probleme der strafrechtlichen Ahndung von NS-Verbrechen.
Mit der Präsentation der eingangs erwähnten Filmaufnahmen, die ohne Ton und damit um so wirkungsmächtiger die Reaktionen von Lischka zeigen, als er von dem Ehepaar Klarsfeld zur Rede gestellt werden sollte, wird die Darstellung des Konflikts um die Erinnerung in den 1970er Jahren eingeleitet. Im Mittelpunkt steht das Engagement der Überlebenden. Die Kiesinger-Ohrfeige von Beate Klarsfeld veranlasste Heinrich Böll, der Aktivistin für ihre Verdienste einen Strauß Rosen zu schicken, ein Akt der Anerkennung, den Günther Grass zum damaligen Zeitpunkt als »unangemessen« diskreditierte. Der Entführungsversuch von Lischka wird auch aus der Sicht des leitenden Kriminalbeamten kommentiert, der Beate Klarsfeld verhaftete, und der in der Folge dieses Ereignisses mit der selbstreflexiven Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Polizei begann.
Am Beispiel der Fernsehberichterstattung und der Übertragung des Films Holocaust werden mediale Aspekte der Erinnerungskultur thematisiert. Medial vermittelt werden auch lokalgeschichtliche Milieustudien: die Reaktionen einer Stammtischrunde in Miltenberg/Bayern, deren Bürgermeister Heinrichsohn in Köln vor Gericht stand, die Anwohner von Warstein im Sauerland, wo Hagen lebte, die nichts von dem Prozess in Köln gehört haben wollten, und die Proteste der französischen Juden an Lischkas Arbeitsstätte in Köln.
Dass es über dreißig Jahre nach Kriegsende in Deutschland noch organisierten Rechtsextremismus gab und die französischen Juden mit Unterstützung von Beate Klarsfeld auch gegen neonazistische Versammlungen protestierten, zeigt eine von einem Amateur aufgenommene Filmsequenz, ein auch unter medialen Aspekten interessantes zeitgenössisches Dokument, ebenso wie der Film von Zvi Dreifuss von 1958. Hier wird noch einmal der Blick der Verfolgten thematisiert: ihre Wahrnehmung von sich selbst als Juden, die Schwierigkeiten der Kommunikation mit der nichtjüdischen Mehrheitsgesellschaft und der Versuch, dem Wunsch der Überlebenden nach Anerkennung einen Ausdruck und Legitimität zu verleihen. Den Schlusspunkt setzt ein Zitat von Gershom Scholem über die Unzulänglichkeit der juristischen Ahndung dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Wie konnte es sein, dass die Verantwortlichen für die Deportationen noch in den 70er Jahren unbehelligt ihrem Alltag nachgehen konnten? Warum interessierte es offenbar kaum jemanden hierzulande, dass die Mörder nebenan in unserer Nachbarschaft lebten (und leben), als sei es bloß ein Ladendiebstahl gewesen, der ihnen vorzuwerfen wäre? Was tat die deutsche Justiz, wie verhielt sich die Presse? Auf welche Art und Weise brachten die Überlebenden ihr Anliegen vor? War die deutsche Gesellschaft bereit, dem Anliegen der Opfer Gehör zu schenken? Und welche Rolle spielte die Öffentlichkeit bei der Suche nach historischer Gerechtigkeit?
Diese Fragen stehen im Zentrum der Ausstellung, das zum Ziel hat, »blinde« Flecken der geschichtspolitischen Auseinandersetzung (»Wir haben nichts gewusst!«) aufzudecken sowie Möglichkeiten für ein historisch fundiertes Rechtsverständnis in der Bundesrepublik näher zu untersuchen. Nach Hannah Arendt gehören das Erinnerungsvermögen sowie die Fähigkeit zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, zu den hervorstechenden Merkmalen einer Demokratie. Die Erinnerungskultur, die von den jüdischen Überlebenden und ihren Kindern gegen massive Widerstände in der Tätergesellschaft letztlich erfolgreich eingefordert wurde, hatte ab 1979 eine neue Qualität.[4] Im Zentrum stand nun nicht mehr der selbstreferentielle Schutz der Täter, sondern die – wenn auch nicht unhintergehbare – Bereitschaft zur Übernahme historischer Verantwortung. Gerade deshalb ist die »Erkundung« der 1970er Jahre so interessant.
Nähere Informationen: siehe www.lischka-prozess.de. Eine Broschüre mit genaueren Informationen zur Ausstellung kann unter folgender mail-Adresse angefordert werden: projektgruppe@lischka-prozess.de
Dr. Anne Klein, Erziehungs- und Politikwissenschaftlerin, Historikerin, Mitinitiatorin zahlreicher Geschichtsprojekte, zur Zeit wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Köln und Dozentin in der
Lehrerinnenausbildung.
[1] Georg Biemann, Die Mörder leben unter uns, Neue Rheinische Zeitung, Online-flyer Nr. 153, 18. 7. 2006.
[2] Ebda.
[3] Vgl. Norber Frei, Dirk van Laak, Michael Stolleis (Hg.), Geschichte vor Gericht. Historiker, Richter und die Suche nach Gerechtigkeit, München 2000.
[4] Vgl. Anne Klein, Mentalität –Massenmord – Moral: Rechts- und Geschichtsverständnis der bundesrepublikanischen Nachkriegsgesellschaft, in: Frank Neubacher/Anne Klein (Hrsg.), Vom Recht der Macht zur Macht des Rechts? Interdisziplinäre Beiträge zur Zukunft internationaler Strafgerichte, S. 161-186, insbes. S. 179ff.