Holocaust-Mahnmal und Gedenkstätten als Kristallisationspunkte für die Erinnerungskultur in Deutschland

08/2000Gedenkstättenrundbrief 96, S. 3-10
Knut Nevermann

Es ist mir eine besondere Ehre, das 33. bundesweite Gedenkstättenseminar mit meinem Vortrag eröffnen zu dürfen. Dies um so mehr, als heute erstmals ein offizieller Vertreter der Bundesregierung diese – nicht ganz einfache – Aufgabe übernimmt.

Das umfassende und ehrgeizige Programm des Seminars »Gedenkstätten, Gesellschaft, Gedächtnis« geht weit über das sonst übliche Fachpublikum der Gedenkstättenarbeit hinaus – die große Teilnehmerzahl belegt dies eindrucksvoll. Die zahlreichen vorgesehenen Diskussionsthemen und Arbeitsgruppen würden mich sehr zum Zuhören reizen, aber die Veranstalter haben ja mich eingeladen, um etwas von mir bzw. von der Bundesregierung zum Thema der Gedenkstätten und der Erinnerungskultur zu hören. Und wie der Titel meines Vortrages ausweist, erwarten sie mehr als einen Sachstandsbericht.

Es ist für einen Vertreter der Bundesregierung allemal eine Herausforderung vor einem Kreis ausgewiesener Experten zu sprechen. In diesem Falle hat dies aber auch eine gewisse Brisanz. »Wird nun die offizielle Geschichtspolitik der Bundesregierung, das offizielle Geschichtsbild der Bundesrepublik Deutschland verkündet?«, mag sich mancher Zuhörer erwartungsvoll fragen.

Genau diese Erwartung werde ich – und zwar bewußt und gerne – enttäuschen. Es widerspricht nämlich dem Selbstverständnis der Bundesregierung und insbesondere dem Selbstverständnis einer pluralistischen Demokratie, ein offizielles Geschichtsbild zu verkünden oder eine quasi offizielle Erinnerungsrichtlinie zu erlassen. Zurückhaltung und Sensibilität sind daher wichtiges Gebot der Erinnerungspolitik. Das bedeutet nicht Meinungslosigkeit oder Geschichtslosigkeit, aber es bedeutet in jedem Falle – ganz konkret – beispielsweise die politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten zu respektieren. Gerade hier in Ostdeutschland sind die Erfahrungen mit abhängigen Gedenkstätten noch präsent; Gedenkstätten, die letztlich zu Erfüllungsgehilfen der Staatsführung wurden. Dies – wie das bereits erwähnte Selbstverständnis einer pluralistischen Demokratie – hat die Bundesregierung bestärkt, die politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten zu einem der Eckpunkte ihrer Gedenkstättenförderung zu machen.

Das Problem mit den Gedenkstätten in der DDR war ja nicht nur, dass sie im System des propagierten Antifaschismus immer auch der Legitimierung der SED-Herrschaft dienten. In einem berühmten Aufsatz hat Frau Annette Simon in der FAZ ja von der »Antifaschismus-Falle« geredet, in dem sie darauf hinwies, dass Kritik an einem Regime, das sich dem Antifaschismus verschreibt, zugleich als anti-antifaschistisch denunziert werden konnte. Aber die Gedenkstätten waren eben auch ein Problem für die eigentlichen Aufgaben, die eine Gedenkstätte zu erfüllen hat: Dokumentieren, Aufklären und Bilden. In den Diskussionen nach 1989 – beispielsweise zur Neugestaltung der Gedenkstätten Buchenwald oder Sachsenhausen – wird dies ausführlich diskutiert und beschrieben. Andererseits, betrachtet man die Entwicklungen in Westdeutschland, so muß man einräumen, dass hier nach 1945 oder 1949 die NS-Vergangenheit und ihr totalitäres Verbrechersystem eher verdrängt wurden, als sie in Gedenkstätten aufzuarbeiten.

Das Selbstverständnis der Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht im eigentlichen Sinne auf den Staat orientiert oder gar staatstragend. Gedenkstätten in Deutschland wollen Wissen vermitteln und bilden. Nur über die unabhängige und freie historische Aufklärung wird die Voraussetzung geschaffen, um zu einem geschärften Bewußtsein für den Wert von Freiheit und Demokratie zu gelangen. Diese Gedenkstätten entlasten nicht – im Sinne von »wie schrecklich war es damals und wie gut ist es heute« – sondern diese Gedenkstätten zeigen am Beispiel der Geschichte des authentischen Ortes, wie verletzlich Freiheit und Menschenwürde sind. Damit können Gedenkstätten einen wichtigen Beitrag leisten,aufgeklärte und kritische Bürger zu bilden.

Zuerst jedoch sind Gedenkstätten Orte des Gedenkens und Erinnerns an Opfer, mißhandelte, umgekommene oder ermordete Menschen. Nicht wenige Gedenkstätten sind – symbolisch und ganz konkret – auch Friedhöfe. Diese Orte zu pflegen, gebieten menschlicher Anstand und der Respekt vor der Würde der Toten. Dies verbietet es gleichzeitig, das Gedenken für staatlich-politische Legitimierung gleich welcher Art zu mißbrauchen. Wie oft wird noch pathetisch-heroisch betont, dass der Tod der Opfer nicht umsonst gewesen sein dürfe, dass die Toten ein Vermächtnis hinterließen. Vielleicht mag dies für die – wenigen – Widerstandskämpfer gelten, aber es gibt nichts sinnloseres als den millionenfachen Tod und Mord in deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagern. Die Gemordeten wurden nicht nach einem Auftrag für die Nachgeborenen gefragt und wir sollten diesen uns auch nicht – so gut gemeint es sein mag – selbst erteilen. Der Respekt vor der Menschenwürde der Toten wiegt schwerer als politische Ansprüche.

Mehr als 50 Jahre nach dem Ende der NS-Terrorherrschaft und zehn Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur verfügt die Bundesrepublik Deutschland über eine vielfältige und lebhafte Erinnerungskultur zu beiden Perioden. Unzählige Bücher, Filme, Diskussionen und nicht zuletzt ein Netzwerk von unterschiedlichsten Gedenk- und Dokumentationsstätten gehören dazu. Staatliche Symbole, Denkmäler und Gedenkveranstaltungen wie beispielsweise am 27. Januar ergänzen dies. Die Entwicklung dahin kann ich an dieser Stelle nicht nachzeichnen, eines möchte ich aber als ganz entscheidend hervorheben. Im Gegensatz zu den Diskussionen der fünfziger und sechziger Jahre sind Erinnerung und Aufarbeitung von Vergangenheit heute Teil des demokratischen Selbstverständnisses und Konsenses der Demokraten. Erinnerung als ehrliche und offene Auseinandersetzung mit der Geschichte des eigenen Landes wird heute als wichtiges Element der politischen Kultur angesehen. Der Weg dahin – in der alten Bundesrepublik – war mühsam und schwierig, aber deshalb auch ehrlicher als ein aufgesetzter Antifaschismus. Auch die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur in Ostdeutschland ist bisweilen schwierig, schließlich geht es hier für viele eben nicht um weit zurückliegende Geschichte, sondern das eigene Leben. Vielleicht ist der Weg zu einer wirklich offenen Auseinandersetzung – auch hier – eine Generationenaufgabe. Gleichwohl hat man in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt in der Politik nach 1989 sehr viel schneller und deutlicher die Notwendigkeit der Aufarbeitung betont – die negative Erfahrung mit der verzögerten NS-Aufarbeitung war doch allzu präsent. Davon haben übrigens insbesondere auch die Gedenkstätten zur SED-Diktatur profitiert, wieviel Jahre hat es in der Bundesrepublik Deutschland gedauert bis einzelne Gedenkstätten sich eingerichtet hatten!

Die Geschichte der Gedenkstätten zur NS-Diktatur und der jeweiligen historisch-authentischen Orte in Deutschland bündeln die Geschichte der Aufarbeitung der

NS-Vergangenheit wie unter einem Brennglas. Vom Verleugnen über das Vergessen bis hin zur Wiederentdeckung durch eine neue Generation in den 70er und 80er Jahren. Das Gedenken an die Opfer war – in Ost und West! – zuerst und meist eine Aufgabe der Betroffenen, der Überlebenden selbst. Nur einzelne Menschen engagierten sich für die Einrichtung von Gedenkstätten wie beispielsweise Mitglieder der Aktion Sühnezeichen oder auch Joseph Wulf für eine Gedenkstätte im Haus der Wannsee-Konferenz – er ging 1974 verbittert über die damalige Ignoranz der Öffentlichkeit in den Freitod –, heute ist die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz eine international hoch angesehene Einrichtung.

In den 70er und 80er – übrigens: erst in den 70er/80er – Jahren sind durch bürgerschaftliches Engagement viele Gedenkstätten gegründet und angeregt worden; nicht selten begleitet von politischen Diskussionen. Nicht wenige Auseinandersetzungen über die Bewertung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur fanden im Rahmen der Umgestaltungen der ehemaligen Nationalen Mahn- undGedenkstätten der DDR nach 1989 statt.

Dies zeigt: Gedenkstätten gehören zur politischen Kultur insgesamt und sind aus der Erinnerungskultur nicht wegzudenken. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, das die Gedenkstätten trägt, ist unverzichtbar für die Erinnerungskultur in einer Demokratie, wenn sie nicht verordnet und damit hohl sein möchte.

Die Gedenkstätten sind der Kern der Erinnerungskultur, weil sie in ihrer Vielfalt an unterschiedlichsten Orten und mit unterschiedlichen historischen Bezügen – sei es zur NS-Terrorherrschaft oder zur SED-Diktatur – die Komplexität und Unterschiedlichkeit der beiden Diktaturen auf deutschem Boden deutlich machen und – dies gilt vor allem für die NS-Diktatur – die Verstrickung breiter Kreise der Bevölkerung. An den authentischen Orten werden Erinnerung, Schicksale und Verantwortung konkret erfahrbar. Die Professionalität der Gedenkstättenarbeit ist sehr fortgeschritten, der Bereich der Aufklärung und Bildung wird insbesondere mit dem Wegfall der Zeitzeugen immer wichtiger. Angesichts dieser besonderen Aufgaben der Gedenkstätten in der Erinnerungskultur ist es folgerichtig, dass die Bundesregierung die Finanzierung der Gedenkstättenarbeit, d.h. die Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten, auf eine neue, sehr viel bessere Grundlage gestellt hat.

Das allein beschreibt aber nicht die Aufgabe der Politik in der Erinnerungskultur. Es wäre zu wenig, die Erinnerung an die Gedenkstätten quasi auszulagern. Auch der demokratische Staat ist gefordert, selbst Zeichen für die Festigung der Erinnerungskultur zu setzen. Dies muß aber mit der nötigen Zurückhaltung geschehen. Einerseits in Respekt vor dem Selbstverständnis einer pluralistischen Demokratie, wie ich es eingangs beschrieben habe. Anderseits gebietet die historische Erfahrung mit staatlicher Symbolpolitik in Deutschland diese Zurückhaltung. Mit der Vereinigung Deutschlands 1990 stand aber – unerwartet – die Frage der historischen Selbstdarstellung des demokratischen Verfassungsstaates aller Deutschen auf der Tagesordnung. Es zeigte sich sehr schnell ein großer Konsens über die Notwendigkeit der Erinnerung und des Gedenkens. Das Grundgesetz mit seinem ersten Artikel über die Würde des Menschen wäre ohne die historische Erfahrung der NS-Terrorherrschaft nicht denkbar; ein Verlust dieser Erinnerung würde auch einen wichtigen Zugang zum Verständnis unserer Verfassung versperren. Dies sollte sich – so jedenfalls Äußerungen vieler Politiker aus allen demokratischen Parteien – auch in staatlichen Symbolenausdrücken, die den Konsens der Gesellschaft und Politik quasi widerspigeln. 

Zwei Entscheidungen halte ich in diesem Zusammenhang für entscheidend: zum ersten die Proklamation des 27. Januar zum »Nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus« durch den Bundespräsidenten 1996 und zum zweiten den Beschluß des Deutschen Bundestages vom Juni 1999 zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin. Beide Entscheidungen zeigen auf je eigene Weise die bürgerschaftliche Fundierung der Erinnerungskultur in Deutschland.

Der 27. Januar – bis vor wenigen Jahren ein nur Fachhistorikern und Überlebenden bekanntes Datum – wurde zu einem lebendigen Gedenktag in ganz Deutschland. Der Bundestag als Vertretung des ganzen deutschen Volkes kommt zu einer stets würdevollen Gedenkstunde mit je herausragenden Rednern zusammen, ergänzt durch zahlreiche Gedenkveranstaltungen und Diskussionen im ganzen Land. Ein Gedenktag, der staatliche Symbolik und bürgerschaftliches Engagement ganz besonders verbindet. Freilich: es wird nicht leicht sein, die Ausgestaltung dieses Feiertages davor zu bewahren, in Routine bzw. den Mühen der Ebene zu erstarren. Am Beispiel Israels kann man diese Probleme sehr deutlich studieren. In Hamburg gab es ein Gastspiel des Theaters aus Akko, in dem in kritischer Weise über die Routinen des jährlichen Holocaust- Gedenktages hergezogen wurde. Wichtig ist deshalb, sich ins Bewußtsein zu heben, dass es hier Problmeme geben kann.

Der Beschluss des Deutschen Bundestages zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas geht selbst auf das Engagement einer Bürgerinitiative aus dem Jahr 1989 zurück und war Endpunkt einer langen und vielfältigen öffentlichen Diskussion. Dieses Denkmal ist – ganz im eigentlichen Sinne staatlicher Denkmäler – ein politisches Zeichen. Es ist ein Symbol für das Bewußtsein der Deutschen um die historische Verantwortung für den Mord an den europäischen Juden, dem zentralen Verbrechen der NS-Terrorherrschaft. Das Denkmal – so sieht es der Beschluss des Deutschen Bundestages – versteht sich bewusst als Teil der gewachsenen Erinnerungskultur in Deutschland. Ohne diese Einordnung bliebe das Denkmal ja auch unverständlich. Schon der Standort ordnet das Denkmal in eine bestehende Denkmalslandschaft in Berlin ein: vom sowjetischen Ehrenmal auf der Straße des 17. Juni (!) über das Mahnmal zur Bücherverbrennung auf dem Bebelplatz hin zur Neuen Wache. Zugleich ergänzt das Denkmal bestehende Einrichtungen zur Aufklärung und Dokumentation in Berlin, von denen ich insbesondere die Topographie des Terrors und die Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz nennen möchte. Ohne diese Einrichtungen wäre ein Denkmal für die ermordeten Juden undenkbar. Beide Einrichtungen dokumentieren die Geschichte der Täter, ihrer Taten und gesellschaftlichen Hintergründe. Diese Pflicht zur Aufklärung über die Verbrechen und ihre Täter kann es so nur in Deutschland, dem Ursprung der NS-Terrorherrschaft und des Völkermordes geben. Hier standen die Schreibtische der Mörder. Dies ist der fundamentale Unterschied zur Erinnerungskultur in anderen europäischen Ländern, den USA oder gar Israel. Ohne die Aufklärung über die Verbrechen kann es für die Deutschen zu keinem wirklichen Gedenken an die Opfer kommen. Der »Ort der Information«, der ergänzend zum Denkmal geplant wird, soll genau diesen Grundgedanken aufgreifen, so sieht es jedenfalls der Beschluss des Deutschen Bundestages vor. Einerseits der Verweis auf bestehende Einrichtungen und Gedenkstätten als Orte der Dokumentation und Aufklärung, andererseits die Information über die zu ehrenden Opfer.

Dem immer wieder erhobenen kritischen Vorwurf, hier könne es zu einer ungesunden Konkurrenz kommen, vermag ich nicht zu folgen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Orte in der Lage sein werden, ein Gesamtbild, ein Ensemble der Erinnerungskultur zu formen, das sich im Hinblick auf die Konzepte und im Hinblick auf die Architektur sowohl unterscheiden als auch auf hohem Niveau vergleichen läßt. Das Holocaust-Denkmal, die Topographie des Terrors, das Jüdische Museum, auch das Haus der Wannsee-Konferenz – all dies sind Orte, die sich formal und inhaltlich ergänzen. Für mich ist der Ort der Information kein übergeordnetes Museum, sondern eher ein Portal zu den bestehenden Gedenkstätten, in Berlin, um Berlin herum, in Deutschland, in Europa.

Der Deutsche Bundestag hat mit der Umsetzung seines Beschlusses eine Stiftung beauftragt. Das Kuratorium der Stiftung zeigt in seiner Zusammensetzung die Einbindung des Denkmals in die Erinnerungskultur. Nach ersten Beratungen beauftragte das Kuratorium – unter Vorsitz von Bundestagspräsident Thierse – die Mitglieder Prof. Eberhard Jäckel, Prof. Reinhard Rürup und Dr. Andreas Nachama, Eckpunkte für eine konkrete Konzeption für den Ort der Information zu erarbeiten. Ich bin sicher, dass mit diesen Entscheidungen ein guter Anfang gemacht ist, der das Denkmal fest in der Erinnerungskultur verwurzelt. Denn auf diesen Zusammenhang der Erinnerungskultur kommt es ganz entscheidend an. Bisweilen hatte man in den letzten Jahren ja den Eindruck, als hinge die Zukunft der Erinnerung alleine von diesem Denkmal ab. Aber nur im Zusammenhang der Erinnerungskultur, im Zusammenhang mit den Gedenkstätten kann das Denkmal den hohen Erwartungen gerecht werden. In der Erinnerungspolitik sehe ich das Denkmal und die Gedenkstätten notwendigerweise miteinander verbunden. Einerseits das deutliche politische Zeichen in der Form des Denkmals, andererseits die Aufklärung an den authentischen Orten in den Gedenkstätten. Den Ort der Information würde ich hier als Bindeglied sehen, als Portal.

Das Bekenntnis der Bundesregierung zu den Gedenkstätten und ihrer besonderen Bedeutung bleibt nicht abstrakt. Im Juli des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ihr neues Konzept zur Förderung der Gedenkstätten vorgelegt. Dieses Konzept ist im Bundestag quer durch alle Fraktionen auf große Zustimmung gestoßen und wird – dank der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss – mittlerweile auch umgesetzt. Insgesamt fördert der Bund im Jahr 2 000 mit insgesamt rd. 28 Mio DM Gedenkstätten von gesamtstaatlicher Bedeutung in der Bundesrepublik Deutschland. Für dieses Jahr bedeutet dies eine Ausweitung um rund 10 Mio DM, für die nächsten Jahre sind für die Ausweitung 15 und 20 Mio DM angemeldet und eingeplant. Und dies trotz der Konsolidierung des Bundeshaushaltes, an dem auch der Kulturetat teilnehmen mußte: bis zum Jahre 2 003 müssen wir insgesamt gut 12% einsparen, das ist immerhin ein Betrag von 230 Mio DM. Trotzdem haben wir uns entschlossen, hier einen politischen Schwerpunkt zu setzen. Diese zusätzlichen 20 Mio DM werden in die Gedenkstättenarbeit fließen – das Holocaust-Mahnmal wird aus zusätzlichen Mitteln (und eben nicht auf Kosten dieser Gedenkstättenmittel) finanziert werden.

Die neue Konzeption ist Ihnen allen mittlerweile bekannt, zu Einzelfragen gab es ja heute nachmittag bereits eine Vorbesprechung. Deshalb möchte hier nur noch einmal die Eckpunkte der neuen Konzeption betonen:

Der Bund kann sich an der Förderung von Gedenkstätten und Projekten beteiligen, wenn sie von gesamtstaatlicher Bedeutung sind, eine wissenschaftliche Konzeption vorliegt und das jeweilige Sitzland sich zumindest zur Hälfte beteiligt.

Diese Beteiligung der Länder ist unabdingbar. Sie ist zum ersten ein Gebot der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Gedenkstätten als Teil der Kulturpolitik sind – staatsrechtlich gesehen – zunächst also Ländersache. Zum zweiten macht die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern aber auch die gemeinsame Verantwortung aller Ebenen für die Geschichte deutlich und sichert vor allem die notwendige Anbindung und Unterstützung durch das jeweilige Land vor Ort.

Bei der gemeinsamen Förderung kann der Bund – analog zu anderen Bereichen der Kulturpolitik – also keine flächendeckende Förderung durchführen, sondern muss sich auf Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung konzentrieren. Dies ist ausdrücklich kein historisch wertender Begriff, sondern ein kulturpolitischer. Der Begriff sagt nichts über den »Wert« einer Gedenkstätte aus, sondern versucht, ihre Bedeutung in der Gedenkstättenlandschaft insgesamt zufassen.

Diese Einordnung unternimmt die Bundesregierung nicht aus dem »hohlen Bauch«, sondern wir haben dazu ein Gremium von Sachverständigen berufen. In Unabhängigkeit von politischen Weisungen, allerdings natürlich gebunden an das Konzept und an den Haushalt, begutachtet das Gremium die Anträge und gibt Empfehlungen an die Bundesregierung. Für uns ist dieser Rat von entscheidender Bedeutung; er sichert fachliche Kompetenz und schafft so Akzeptanz für die Entscheidungen. Den Mitgliedern möchte ich an dieser Stelle für ihre engagierte Mitwirkung danken.

In diesem Jahr ist das Gremium bereits zweimal zusammengetreten und hat über die Förderanträge von Gedenkstätten aus verschiedenen Bundesländern beraten. In sehr konstruktiver Atmosphäre konnte erreicht werden, dass einerseits international herausragende Einrichtungen wie Dachau, Neuengamme oder Bergen-Belsen in die Bundesförderung aufgenommen wurden, anderseits aber auch »kleinere« Einrichtungen wie beispielweise die Emslandlager oder die Villa ten Hompel in Münster mit ihrem jeweils einzigartigen Profil in der deutschen Gedenkstättenlandschaft gefördert werden.

Sicher muss man nun Erfahrungen mit der neuen Konzeption und ihrer Umsetzung sammeln. Aber ich bin zuversichtlich – und aus verschiedenen Gesprächen mit Vertretern der Länder und einzelner Gedenkstätten nehme ich dies auch mit –, dass wir ein Instrumentarium gefunden haben, das einerseits der vielfältigen Gedenkstättenlandschaft in Deutschland gerecht wird und andererseits den Geboten des föderalen Staates entspricht. In jedem Falle haben wir eine Grundlage geschaffen, mit der nun erstmals Gedenkstätten in den alten und neuen Ländern gefördert werden können. Die finanzielle Ausweitung der Förderung – in Zeiten eines strikten Sparkurses – zeigt die politische Priorität, die die Bundesregierung der Förderung der Gedenkstätten beimisst.

Ergänzt wird dies übrigens durch die historischen Museen, die der Bund in alleiniger Verantwortung betreibt: das Haus der Geschichte in Bonn, das Zeitgeschichtliche Forum in Leipzig, das Deutsche Historische Museum, das Alliierten-Museum sowie das Deutsch-Russische Museum Karlshorst und demnächst auch das Jüdische Museum in Berlin. Bei diesen Einrichtungen des Bundes, wie auch bei der Mitförderung des Bundes für die Gedenkstätten achten wir streng auf die politische Unabhängigkeit, schon allein im Interesse der Glaubwürdigkeit dieser Einrichtungen.

Eines möchte ich an dieser Stelle besonders – verbunden mit Dank und Anerkennung – erwähnen. Ohne die langjährigen Vorarbeiten und Empfehlungen der Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« wäre die neue Gedenkstättenkonzeption nicht denkbar gewesen. Solch umfassende Gespräche mit allen Betroffenen, Beratungen, Besichtigungen vor Ort wie sie die Enquête-Kommission durchgeführt hat, sind fast nur einer Enquête-Kommission mit der Legitimation eines Parlaments möglich. Neben den konkreten Empfehlungen der Kommission haben wir vor allem auch den – für dieses Thema so wertvollen – Konsens mitgenommen. Er war und ist Grundlage für eine schnelle Umsetzung der neuen Konzeption, vor allem aber auch eine angemessene Umgangsweise mit diesem Thema. Ich bin sehr dankbar, dass dieser Konsens von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages – und soweit ich sehe von allen Ländern – getragen wird. Dies schafft wohl eine besondere Legitimation für die Erinnerungspolitik jenseits parteipolitischer Instrumentalisierung.

Die Entscheidung zum Bau des Denkmals für die ermordeten Juden Europas und die neue Konzeption zur Gedenkstättenförderung werden der besonderen historischen Verantwortung des Gesamtstaates, aber auch der internationalen Dimensionen der Erinnerung gerecht. Beide Entscheidungen stärken sicher die Erinnerungskultur und die vielfältige Gedenkstättenlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Übergang zum kulturellen Gedächtnis. Das Fundament der Erinnerungskultur bleibt aber die Bereitschaft aller Deutschen, sich der Erinnerung an beide Diktaturen in Deutschland – NS-Terrorherrschaft wie SED-Diktatur – zu stellen.

An »beide« Diktaturen. Gestatten sie, dass ich hier eine persönliche Bemerkung einschiebe, weil ich mich – was das Thema Totalitarismus angeht – auch als Experte verstehe. Man spricht so leicht und so undifferenziert von den beiden Diktaturen auf deutschem Boden. Bedeutet dies, dass die Theorie des Totalitarismus salonfähig geworden oder immer noch salonfähig ist? Nun ist es nicht immer einfach, in jedem sprachlichen Zusammenhang eine ausreichende Differenzierung durchzuhalten. Ich möchte sie jetzt aber nicht mit einem theoretischen Traktat langweilen, sondern eher einen alltagsphilosophischen Beitrag leisten. Kritiker des Konzepts des Totalitarismus, zu denen ich mich ja durchaus zähle, argumentieren gerne, man dürfe nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen. Dieses Argument halte ich für unsinnig. Natürlich kann man Äpfel und Birnen vergleichen, sie wachsen auf Bäumen mit Stamm oder inzwischen auf sträucherartigen Bäumen, sie sind Kernobst, versaftbar, zu Schnaps verbrennbar usw., andererseits unterscheiden sie sich – von der äußeren Gestalt, vom Geschmack usw. Nun wird gern eingewandt, dass man die Unterschiede nicht dramatisieren sollte – wenn man rote und braune Diktaturen vergleicht. Für ein Opfer sei es egal, ob er von roten oder braunen Schergen verfolgt wird, für die Opposition ebenso, wie für die Intellektuellen. Das ist insoweit richtig, aber wiederum nur die halbe Wahrheit, weil es viele Fragen gibt, für die der Unterschied zwischen beiden Regimen nicht egal ist: nämlich für die Frage der Ideologie, für die Frage der Träger und Mitläufer, für die Frage der gesellschaftlichen Verwurzelung – und deshalb für die zentrale Frage jeder politischen Bildungsarbeit, nämlich für die Frage nach den Bedingungen der Entstehung und der jeweiligen Machtübernahme, aus deren Analyse sich erst Hinweise auf eine politische Verhinderungsstrategie ergeben kann. Aus diesem Grunde, weil der Kampf und die Veränderung roter oder brauner totalitaristischer Bewegungen und Systeme unterschiedlich ist, wäre eine schlichte Gleichsetzung in einem sehr ernsten Sinne antiaufklärerisch.

Aber ich komme etwas vom Thema ab. Wir sollten uns alle Mühe geben, dass die öffentliche Erinnerungsarbeit – in Gedenkfeiern, in Gedenkstätten, in Förderprogrammen, bei Denkmalen – sich immer als ein Teil der Erinnerungskultur definiert, sich der kontroversen Diskussion stellt und vermeidet, zum bloßen Ritual oder gar zur Instrumentalisierung zu verkommen.

Veranstaltungen wie das bundesweite Gedenkstättenseminar sind für solche Diskussionen von großer Bedeutung. Ich wünsche dem Seminar bis zum Sonntag fruchtbare und interessante Beratungen und freue mich heute abend auf die Diskussion mit Ihnen.