Gedenkstein für die Opfer der NS-Militärjustiz in Buchenwald enthüllt

08/2001Gedenkstättenrundbrief 102, S. 19-21
Rolf Surmann

In den 80er Jahren wurden die ersten Gedenksteine für Wehrmachtsdeserteure und im weiteren Sinne für die Opfer der NS-Militärjustiz aufgestellt. Gegen deren andauernde gesellschaftliche Diskriminierung waren sie notwendige und zugleich an fast jedem Ort, an dem es eine solche Initiative gab, heftig.umstrittene Zeichen im öffentlichen Raum. Am 15. Mai dieses Jahres wurde jetzt zum ersten Mal auch ein Gedenkstein in einem früheren deutschen Konzentrationslager enthüllt. Die Gedenkstätte Buchenwald, das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) und die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz zusammen mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK) hatten hierzu eingeladen.

Von Guido Grünewald, Historiker aus Köln und Vertreter des europäischen Dachverbandes von Kriegsdienstverweigererorganisationen, war 1997 der Anstoß gegeben worden. Die Gedenkstätte Buchenwald hatte dann einen ersten Arbeitsbericht über Wehrdienstverweigerer und Wehrmachtsdeserteure in Buchenwald erstellt, um den Bezug des Gedenksteins zum Ort der Verfolgung herzustellen und zu dokumentieren.

In seiner Untersuchung kommt Harry Stein, Kustos der Gedenkstätte Buchenwald, zu dem Ergebnis, dass sich unter den Häftlingen auch mehrere Hundert Kriegsdienstverweigerer und Deserteure befanden. Dabei unterscheidet er im zeitlichen Ablauf verschiedene Verfolgungsschwerpunkte. Von 1937 bis 1939, also schon vor Kriegsbeginn, wurden Soldaten der Wehrmacht zur »Disziplinierung« nach Buchenwald verbracht. Seit Mai 1938 gab es dort eine Häftlingsgruppe unter der Bezeichnung »Aus der Sonderabteilung der Wehrmacht«, später dann »Aus der Wehrmacht«.

Von 1939 bis Herbst 1944 waren es vor allem die »Delikte« Desertion nach Einberufungsbefehl und Dienstverweigerung, die zur Verschleppung in dieses Konzentrationslager führte. Martin Gauger, Justitiar der Bekennenden Kirche, steht für die erste Gruppe. Er versuchte nach seinem Einberufungsbefehl zunächst in die Niederlande und nach deren Besetzung in die Schweiz zu fliehen, wurde jedoch verhaftet und in »Schutzhaft bis zum Ende der Ermittlungen« genommen. Aus der Einzelhaft in Düsseldorf überstellte man ihn dann ohne Prozess nach Buchenwald und tötete ihn schließlich wegen einer Gehbehinderung durch eine Schussverletzung in der »Euthanasie«-Anstalt Sonnenstein bei Pirna. Zu den Eingelieferten wegen Dienstverweigerung gehörten zum Beispiel 26 Angehörige einer luxemburgischen Polizei-Freiwilligen-Kompanie, die es abgelehnt hatten, sich für die Partisanenbekämpfung ausbilden zu lassen. Ihre Entlassungsurkunden wurden von Harry Stein nicht gefunden.

Ab Herbst 1944 bis Kriegsende war Buchenwald für Häftlinge der »Zwischenhaft II« das zentrale Einweisungslager. Über »Zwischenhaft« allgemein und über die ihr ausgesetzten Gefangenen heißt es im Bericht des Lagerkomitees von 1945: »Hierbei handelte es sich um Wehrmachtsangehörige, die meist wegen Desertion und unerlaubter Entfernung von der Truppe von Militärgerichten zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren und jetzt bei Unterbrechung ihrer Strafverbüßung aus den Zuchthäusern und Wehrmachtsgefängnissen herausgeholt und zum Arbeitseinsatz in >Zwischenhaft< in die KL. geschickt wurden, um nach den Plänen Himmlers nach Kriegsende den Rest ihrer Strafe im Zuchthaus abzubüßen.«

Für die »Zwischenhaft II« - sie steht für die Zeit nach einem Himmler-Befehl vom September 1944, der eine »Zäsur im Strafvollzugs- und Bewährungssystem der Wehrmacht« (Hans-Peter Klausch) markiert, und wird von der davor üblichen »Zwischenhaft I« unterschieden - wurden Häftlinge über Buchenwald in das Konzentrationslager Mittelbau mit seinen Außenlagern verbracht. Die Gesamtzahl der in Mittelbau dokumentierten »Zwischenhaft«-Gefangenen beträgt zirka 750, von denen 125 aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen überstellt worden waren, während mindestens 50 nachweislich in Buchenwald verblieben.

Mit den Worten »Wir ehren den Bruch des Treuegelöbnisses auf Hitler« bezog sich Volkhard Knigge in der Feierstunde auf diese Opfer und umriss damit zugleich den Leitgedanken bei der Konzipierung des Gedenksteins. Er ist der vierte in einer Reihe von Erinnerungspunkten, mit denen auf dem Buchenwald-Gelände den verschiedenen Gruppen von NS-Opfern, die in dieses Konzentrationslager deportiert wurden, gedacht wird. Seine Inschrift lautet »In Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz, die den Kriegsdienst verweigert haben und einem erbrecherischen Regime nicht mehr dienen wollten. Von November 1944 bis März 1945 wurden mehrere hundert von Kriegsgerichten Verurteilte aus dem Militärstrafvollzug in das Konzentrationslager Buchenwald eingewiesen. Fast alle kamen von hier in das Konzentrationslager Mittelbau-Dora. Viele haben nicht überlebt.«

Doch war es nicht allein ein Tag der Freude über die erreichte öffentliche Rehabilitierung. So erinnerte Jan Philipp Reemtsma in seinem Vortrag daran, dass es »der bloße Anstand geboten hätte«, die Urteile der NS-Militärrichter gegen die Wehrmachtsdeserteure schon längst vollständig aufzuheben, d.h. sie.auch eindeutig juristisch zu rehabilitieren. Ludwig Baumann, Vorsitzender der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz, fügte hinzu: »Unser Kampf war so schwer, weil die NS-Richter nach Kriegsende Karriere gemacht haben.« Und: »Um uns zu rehabilitieren, hätten sie sich selbst anklagen müssen.« Und so ist bis heute dieses »Stück Kontinuitätsbegehren« (Reemtsma) nicht aus der Welt geräumt, auch wenn von Alfred Biolek über Ralph Giordano, Manfred Messerschmidt, Dieter Schulte bis zu den Friedensnobelpreisträgern Desmond Tutu und Oscar Arias ein großer Kreis von Prominenten seine Unterstützung hierfür erklärte.

Für sie alle sei aus der Grußadresse von Günter Grass zitiert: »Es ist mir unverständlich, weshalb von diesen Opfern nationalsozialistischer Militärjustiz Anträge auf Einzelprüfung verlangt werden - ihre Haltung sollte aus heutiger Sicht begrüßt und - soweit möglich - honoriert werden.« Volkhard Knigge schloss als Leiter der Gedenkstätte hieran insofern an, als er sein Eintreten für den Gedenkstein mit den Worten umriss, dass diesen Menschen ihr Gesicht, ihre Stimme und ihre Würde wieder gegeben werden solle. Eingedenk des Umstandes, dass ein solches Vorhaben bis heute nicht überall mit der notwendigen Intensität betrieben wird, nannte er diesen Stein auch einen »Stein des Anstoßes«, der über Thüringen hinaus wirken möge.

Texte und Reden der Veranstaltung sind, soweit vorliegend, im Internet dokumentiert: www.eak-online.de/gedenkveranstaltung

Dr. Rolf Surmann, Historiker und Publizist, ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz.