Gedenkstätten und Bundeswehr von den 1950er Jahren bis zur Gegenwart - Bestandsaufnahme und Perspektiven

Ein Problemaufriss
12/2008Gedenkstättenrundbrief 146, S. 3-18
Oliver von Wrochem

Das Verhältnis von Gedenkstätten, die an NS-Unrecht erinnern, und der Bundeswehr ist weitgehend unerforscht, obschon die Bundeswehr in den meisten dieser Gedenk-stätten die zweitgrößte institutionelle Besuchergruppe (nach den Schulklassen) stellt. Ich möchte nachfolgend Grundzüge dieses Verhältnisses skizzieren, ausgehend von einer Tagung, die im Herbst 2007 in Hamburg stattfand und bei Gedenkstätten, Bundes-wehr und Medien auf Zuspruch, aber auch Widerstände gestoßen ist. Zuerst sollen die Entstehungsgeschichte des Projekts und die bisherige Zusammenarbeit zwischen Gedenkstätten zum Nationalsozialismus und Ausbildungsstätten der Bundeswehr in den Blick genommen werden. Vor dem Hintergrund der Tagungsdiskussion möchte ich zweitens geschichtspolitische und erinnerungskulturelle Aspekte des Feldes »Gedenkstätten und Bundeswehr« vorstellen, den Sinn besucherorientierter Ansätze reflektieren, gesellschaftspolitische Kontexte von Gedenkstättenbesuchen beleuchten und das Handeln von Gedenkstätten wie Bundeswehr als geschichtspolitische Akteure in Deutschland bewerten. Dabei gehe ich auf aktuelle Konflikte ein, die daraus resultieren, dass Gedächtnisorte, die an NS-Opfer erinnern, und die Bundeswehr als deutsche Armee in verschiedenen Traditionen wurzeln, unterschiedliche Entwicklungsphasen durchlaufen haben, und als gesellschaftliche Institutionen Anforderungen erfüllen sollen, die zumindest in Teilen in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Von diesem Spannungsverhältnis ausgehend sollen drittens problematische Aspekte der gegenwärtigen Erinnerungskultur und Gedenkpolitik in Deutschland und die sich aus dem geschichtspolitischen Wandel ergebenden Herausforderungen für die Gedächtnisorte an den Nationalsozialismus dargelegt werden sowie viertens Schlüsse gezogen werden für die Arbeit von Gedenkstätten mit soldatischen wie nichtsoldatischen Besuchern.

I • Im Herbst 2005 traten der inzwischen verstorbene Leiter des Studienzentrums der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Jens Michelsen, und Katharina Hoffmann von der Universität Oldenburg an mich heran mit der Bitte, ihnen im Auftrag Neuengammes Kontakte zu Bundeswehrstellen zu vermitteln, um Referenten für eine Tagung zu gewinnen. Hintergrund dieser Anfrage war, dass ich seit 1998 wiederholt für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme gearbeitet habe und nach Abschluss meiner Promotion in Geschichte seit April 2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Geistes- und Sozialwissen-schaft der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr (HSU) in Hamburg beschäftigt bin. Anlass der Anfrage bildete die von Katharina Hoffmann betreute Planung für eine Dokumentationsstätte in Bremen-Farge, wo KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene zum Bau des U-Boot-Bunkers »Valentin« gezwungen worden waren.[1] Das Gelände ist (zu etwa 40%), wie andere ehemalige Konzentrations-, Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager, eine Liegenschaft der Bundeswehr. Ein Teil des Bunkers wird von der Bundeswehr bis 2010 genutzt, die Nutzung von früherem Lagergelände als Truppenübungsplatz bleibt über 2010 hinaus bestehen. Seit längerem sind örtliche Bundeswehrstellen sowie aktive und pensionierte Soldaten in Kooperation mit örtlichen Initiativen an den Überlegungen zur Nachnutzung des Geländes als Gedenk-ort beteiligt. Auch an anderen Stätten ehemaligen NS-Unrechts ist die Bundeswehr stationiert und engagiert sich teilweise als gedenkstättenpolitischer Akteur.[2]

Gedenkstättenleitung und pädagogische Abteilung wollten zudem die weitgehend unbekannten Interessen und Ziele kennenlernen, mit denen die Bundeswehr die ‌KZ-Ge-denk-stätte Neuengamme aufsucht. Auf der geplanten Tagung sollten daher Entwicklung und aktuelle Lage des Verhältnisses von Bundeswehr und Stätten, in denen der Opfer von NS-Unrecht gedacht wird, ins Blickfeld gerückt und dieser Gruppe zugleich die pädagogischen wie wissenschaftlichen Ansätze in KZ-Gedenkstätten verdeutlicht werden. Da seit Ende der 1990 Jahre regelmäßig Offiziersanwärter der HSU Neuengamme aufgesucht haben, lag es – auch aufgrund der räumlichen Nähe – auf der Hand, an dieser Einrichtung Interessierte zu gewinnen.

Meine ersten Versuche, Kontakte zu vermitteln bzw. Referenten aus der Bundeswehr zu finden, stießen in Teilen auf Zurückhaltung, in Teilen auf Wohlwollen. Insgesamt blieb die Resonanz begrenzt. Feste Ansprechpartner für Gedenkstätten in der Bundeswehr fehlten. Zwar finden regelmäßig und auf allen Ebenen Gedenkstättenbesuche im Rahmen der politischen Bildung statt, und stellt die Bundeswehr die zweitgrößte institutionelle Besuchergruppe, doch es gibt keine Stelle, die solche Besuche programmatisch vorbereitet, begleitet und die bestehenden Erfahrungen sowie Kooperationen auswertet. »Die Bundeswehr« löste sich bei der Suche nach Referenten auf in einzelne Abteilungen und Teilstreitkräfte, die aufeinander mit dem Hinweis verwiesen, sie seien für Fragen der Kooperation mit Gedenkstätten nicht zuständig. Auch der Stellenwert des Gedenkens an den Nationalsozialismus scheint innerhalb der politischen Bildung der Bundeswehr nicht präzise definiert zu sein. Zugleich interessierten sich zahlreiche Personen dafür, an einem solchen Tagungsprojekt mitzuwirken. Sukzessive gelang es, Bildungseinrichtungen der Bundeswehr als Teilnehmerinnen einer potentiellen Tagung zu gewinnen – die Unterstützung durch den Präsidenten der HSU und der Status der Universität als Mitausrichter der Tagung erleichterte diesen Prozess.

Die HSU bietet, wie die Universität der Bundeswehr in München, auf 12 Jahre verpflichteten Zeitsoldaten im Rahmen ihrer Offiziersausbildung ein reguläres vierjähriges Studium in unterschiedlichen Fachrichtungen an, darunter Geschichte und Pädagogik. Das Studium soll den Soldaten eine Berufsperspektive für ihre Zeit nach der Bundeswehr ermöglichen. Das wissenschaftliche Personal, zu dem ich gehöre, untersteht einer zivilen Universitätsleitung und arbeitet nach den gleichen Gepflogenheiten wie an anderen Universitäten. Als ehemaligem Zivildienstleistenden und Wissenschaftler sind die Wissenschaftsfreiheit und der zivile Charakter der Universität für mich von erheblicher Bedeutung. Parallel zur zivilen Verwaltung gibt es einen militärischen Bereich, dem die Studierenden als Soldaten unterstellt sind. An einem Tag in der Woche, dem so genannten »militärischen Nachmittag«, werden die Zeitsoldaten von ihren militäri-schen Vorgesetzten auf ihre Aufgaben innerhalb der Bundeswehr vorbereitet; in diesem Rahmen finden bildungspolitische Maßnahmen statt. Kontakte zwischen zivilem und militärischem Bereich sind im Studienalltag selten, weshalb es Mühe erforderte, Bundeswehr-Repräsentanten an der HSU für das Tagungsprojekt zu gewinnen und den Kontakt zwischen ihnen und den Verantwortlichen in Neuengamme herzustellen.

Jedes Jahr erhält die mehrere hundert Personen umfassende Gruppe der Studienanfänger an der HSU im Rahmen des militärischen Nachmittags in Neuengamme eine Führung von drei Stunden. Auch die anderen der jährlich bis zu 150 Bundeswehrgruppen in Neuengamme – Unteroffiziere, Offiziersanwärter, Offiziere und einfache Rekruten   – führen meist zwei- bis dreistündige Besuche durch. Die Soldaten begegnen diesen verpflichtenden Exkursionen, so zeigen erste Studien der KZ-Gedenkstätte Dachau sowie Gespräche mit den Studierenden der HSU, häufig mit wenig Eigenmotivation. Dies entspricht meinen eigenen Erfahrungen als Mitarbeiter der KZ-Gedenkstätte Neuen-gamme. Von 1998 bis 1999 habe ich Bundeswehrsoldaten geführt und sie als häufig wenig interessierte Klientel erlebt, die mit teils falschen Erwartungen KZ-Gedenkstätten besuchte. Zudem, und das unterschied sie von der Gruppe der Schülerinnen und Schüler, erschienen sie in Anwesenheit ihrer Vorgesetzten häufig überdiszipliniert, eingeschüchtert und wenig diskussionsbereit; es entstand der Eindruck einer ausgeprägt (männlichen) Gruppenkohäsion.

Als eine Ursache dieser allseits unbefriedigenden Erfahrungen lässt sich die Besuchs-praxis der Bundeswehr in Gedenkstätten identifizieren. Gedenkstättenbesuche gelten zwar als wichtiges Bildungsinstrument, doch sind sie nicht verbindlich im Bildungsprogramm der Bundeswehr verankert. In den Richtlinien des Verteidigungsministeriums wie der zuständigen Stellen der einzelnen Teilstreitkräfte ist nur die politische Bildung im Rahmen der Demokratieerziehung vorgegeben, ihre Ausgestaltung bleibt den Ausbildungsstätten und Standorten überlassen. Die örtlichen Befehlshaber entscheiden, ob, wie oft und welche Gedenkorte besucht werden. Beispielsweise hat der größere Teil der Studienanfänger der HSU bereits in der Schule und im ersten Bundeswehrjahr mehrfach ehemalige Konzentrationslager besucht, andere waren noch nie in einer Gedenkstätte. Problematisch ist neben mangelnder Koordination der Zeitmangel vor Ort und der Umstand, dass die Besuche weder vor- noch nachbereitet werden. Wie Befragungen ergaben, überwiegt bei den Soldaten das Gefühl, eine Pflichtübung zu absolvieren. Einige Studierende der HSU verwahren sich gegen die von Gedenkstätten-mitarbeitern wie militärischen Vorgesetzten an sie heran getragenen erzieherischen Impulse und kritisierten die zu geringe Einbeziehung der jeweiligen Vorkenntnisse, einige formulieren Überdruss gegenüber der Beschäftigung mit dem Nationalsozialismuss. Bei diesen Reaktionen ist mitzubedenken, dass die meisten Soldaten unmittelbar nach der Schule zur Bundeswehr kommen. Es stellt sich hier die drängende Frage, wie lebendige Geschichtserfahrungen und persönliche Zugänge zu vergangenen Geschehnissen ermöglicht werden können, in einer Zeit, da kaum noch Zeitzeugen leben,[3] das öffentliche Gedenken zunehmend ritualisiert ist und das Verlangen nach positiven Identitätsstiftungen zunimmt.

Im Frühjahr 2006 zog die Idee, das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gedenkstätten, welche an das NS-Unrecht erinnern, in Augenschein zu nehmen und Kooperationen auszubauen, Kreise. Auch andere Gedenkstätten, die regelmäßig mit solda-ti-schen Besuchern zu tun hatten oder in Kontakt zu auf dem Gelände ehemaliger Lager statio-nierten Bundeswehreinheiten standen, zeigten Interesse, sich mit politischen Bildnern der Bundeswehr auszutauschen. Thomas Lutz (Topographie des Terrors, Berlin), Peter Koch (KZ-Gedenkstätte Dachau), Christian Wolpers (Gedenkstätte Bergen-Belsen), Katharina Hoffmann, Jens Michelsen und ich diskutierten als erweiterter Vorbereitungskreis unter anderem, welche Fragen das Verhältnis von Bundeswehr und Gedenkstätten aufwirft und welche Spannungen das Projekt in sich birgt. An der von der Helmut-Schmidt-Universität und der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, in Kooperation mit der KZ-Gedenkstätte Dachau, der Stiftung Topographie des Terrors und der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten ausgerichteten Tagung »Bundeswehr und Gedenk-stätten von den 1950er Jahren bis zur Gegenwart. Bestandsaufnahme und Perspektiven« (11.–13. Oktober 2007) nahmen dann 75 Personen aus Bundeswehr, Gedenkstätten, von Universitäten, Bildungseinrichtungen sowie Presse teil.[4]

Gegenstand war die historisch-politische Bildung in der Bundeswehr und an Gedächtnisorten zum Nationalsozialismus vor dem Hintergrund vergangener und gegenwärtiger geschichtspolitischer Entwicklungen und daraus resultierender Veränderungen von Gedenkstätten und Bundeswehr. Zur Diskussion stand, wie sich Gedenkstättenbesuche und allgemeiner die Auseinandersetzung mit Zweitem Weltkrieg und Nationalsozialismus in der Bundeswehr bis heute entwickelt haben sowie das dieser Auseinandersetzung jeweils zugrunde liegende Bildungsverständnis, der Bildungsanspruch und die daraus abgeleiteten Bildungsziele. Als Anknüpfungspunkte dienten die historisch-politische Bildung, das Traditionsverständnis, die Traditionspflege und das Konzept der Inneren Führung sowie die in der Bundeswehr mit Gedenkstättenbesuchen verbundenen konkreten Erwartungen und Ziele. Gegenstück hierzu bildete die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in Gedenkstätten seit ihrer Entstehung bis heute sowie Bildungsverständnis, -anspruch und die daraus abgeleiteten Bildungsziele der Gedenkstätten in ihrer Doppelfunktion als Gedenk- und Lernorte. Problematisiert wurde, welche Herausforderungen an Besucher dadurch gestellt sind, dass in Gedenkstätten die Geschichte des Nationalsozialismus und der spätere Umgang mit dieser Geschichte unter der Perspektive der Opfer/Überlebenden betrachtet werden. Auf dem Hintergrund dieser Perspektivenfrage sind Bildungsziele und Möglichkeiten der Vermittlung sowie die gesellschaftliche Funktion der Gedenkstätten im Rahmen der Geschichtspolitik, auch im Hinblick auf die Debatte der »Viktimisierung« der Deutschen interpretiert worden.

Zuerst wurden die Positionen und Zielsetzungen hinsichtlich der historisch-politischen Bildungsarbeit von Gedenkstätten und Bundeswehr kritisch beleuchtet. Der Entwicklung und dem Austausch von Konzepten diente ein feld- und praxisbezogener Teil. Aus dem Versuch, die bestehende Praxis mit den gesellschaftlichen Funktionen der Gedenkstätten und spezifischen geschichtspolitischen und erinnerungskulturellen Perspektiven der Gegenwart in Beziehung zu setzen, entwickelten sich Diskussionen über Problemfelder in der Arbeit von Gedenkstätten mit soldatischen Besuchern, über Problemfelder in der politischen Bildung der Bundeswehr sowie über den jeweiligen geschichtspolitischen Ort von Gedenkstätten und Bundeswehr. Die Teilnehmer diskutierten u.a.

 • mit welcher Motivation und mit welchen Erwartungen und Zielen soldatische Gruppen Gedenkstätten besuchen und was ihnen dort vermittelt wird,

 • ob sich die Perspektive der Überlebenden und der KZ-Gedenkstätten mit dem Menschenbild und den Perspektiven der Bundeswehr als militärischer Institution vereinbaren lassen, 

 • worin Widerstände gegen Kooperationen zwischen Bundeswehr und KZ-Gedenkstätten gründen,

 • wie sich Gedenkstättenbesuche und die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der historisch-politischen Bildung der Bundeswehr entwickelt haben,

 • welche Bedeutung Gedenkstätten für die bundeswehreigene Traditionsbildung haben,

 • welche Ziele, Konzepte und Erfahrungen Gedenkstätten verfolgen und inwieweit die Bundeswehr als Besuchergruppe hierbei eine Rolle spielt,

 • wie Veranstaltungen mit verpflichteten Besuchergruppen die erlebte Charakteristik als sinnentleerter »Gedenkstättentourismus« genommen werden könnten,

 • wie sich die Bildungsarbeit von Bundeswehr und Gedenkstätten vor dem Hintergrund des gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Wandels weiter entwickelt,

 • welchen Formen der Instrumentalisierung Gedenkstätten in Zeiten von Auslandseinsätzen der Bundeswehr ausgesetzt sind.

II  • Gedenkstätten zum NS-Unrecht, häufig gegen den Widerstand staatlicher Stellen aus bürgerschaftlichem Engagement und der Initiative ehemaliger Häftlinge als Orte der Erinnerung und Mahnung gegründet, haben sich inzwischen zu staatlich geförderten Bildungsstätten entwickelt. Für diese Gedenkstätten ergibt sich aus ihrer heutigen Doppel-funktion als Orte der Erinnerung und Orte der Bildung ein Spannungsverhältnis bzw. eine Ambivalenz – zum einen Dienstleistungsbetrieb für Besucher zu sein und für diese interessierende pädagogische Angebote bereit zu halten und ihrer Aufgabe, der Opfer würdig zu gedenken. Adressatenorientierte Ansätze in der Gedenkstättenpädagogik haben zwar den Vorteil, das Interesse der Besucher eher wachrufen zu können, weil sie an deren lebensweltlichen Erfahrungen anknüpfen. Auch können damit Fragen institutioneller Kontinuität bzw. institutioneller Mechanismen hinterfragt werden, als Anknüpfungspunkt des Nachdenkens über Täterschaften und deren Opfer. Zugleich bilden Gedenkstätten als Orte von NS-Unrecht jedoch adressatenunabhängige Orte, an denen ein Totengedenken an die NS-Opfer bewahrt wird.

Das Spannungsverhältnis von »Opferauftrag« im Sinne ihrer Deutung über das Geschehen und wissenschaftlichen wie pädagogischen Formen der Aufarbeitung und Einbettung des Geschehens lässt sich ohne weiteres nicht auflösen. Das kann zu Situa-tionen führen, die für die jeweils am Gedenkort repräsentierten Opfer schwer zu ertragen sind. So sehen nicht wenige Opfer des Nationalsozialismus, deren Losung »Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus« ihre Legitimation aus der verbrecherischen Politik Deutschlands im 20. Jahrhundert erhält, in der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr die Glaubwürdigkeit der KZ-Gedenkstätten als Vertreterinnen der Opferperspektive gefährdet. Der Sensibilisierung deutscher Soldaten in der pädagogischen Situation des Gedenkstättenbesuchs kommt in dieser Perspektive die Funktion zu, im Sinne der Menschenrechtsorientierung auf die Soldaten einzuwirken und damit »faktisch zumindest mittelbar durch den Menschenrechtsbezug sinnstiftend an der Vorbereitung von Soldaten für Auslandseinsätze mitzuwirken«.[5] In der Tat besuchen Bundeswehrsoldaten vor ihrem Auslandseinsatz etwa die KZ-Gedenkstätte Dachau und es ist durchaus richtig, darin eine instrumentelle Nutzung von Gedenkstätten etwa zur Stärkung der Menschenrechtsorientierung im Einsatz zu sehen. Es wäre allerdings meines Erachtens gerade Aufgabe der Gedenkstättenpädagogen, dieses instrumentelle Verständnis von Gedenkstättenbesuchen in der Arbeit mit diesen Bundeswehrgruppen zu thematisieren und zurückzuweisen.

Auch in Bezug auf Neuengamme wird auf die Gefahr einer Instrumentalisierung des Gedenkens für militärische Zwecke verwiesen. Die Bedenken beziehen sich etwa auf eine Veranstaltung, welche die KZ-Gedenkstätte Neuengamme im Rahmen des Begleitprogramms zur zweiten Wehrmachtsausstellung in Hamburg geplant hatte. Thema der letztlich von der Antifa-Gruppe »Bad weather« aus dem Spektrum der so genannten »Antideutschen« verhinderten Veranstaltung war: »›Leben mit dem Massengrab‹ – werden Bundeswehrsoldaten auf psychische Belastungen bei Auslandseinsätzen vorbereitet«. Da die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in der öffentlichen Wahrnehmung und ihrem Selbstverständnis nach für das Gedenken an die Opfer des NS-Unrechts steht, ist eine Veranstaltung, in der eine Verbindung zu Bundeswehrsoldaten als Opfern gezogen wird, höchst problematisch. Denn es kann leicht der Eindruck entstehen, dass Kriegsopfer, gar soldatische, mit Opfern des NS-Unrechts parallelisiert werden sollen. Eine Tendenz übrigens, der innerhalb der deutsche Gedenkkultur der letzten Jahre von verschiedenen Seiten aus Vorschub geleistet worden ist.

Daran anknüpfend stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und in welcher Form Gedenkstätten, die an NS-Unrecht erinnern, mit Institutionen zusammenarbeiten können, die in wie auch immer gearteter personeller oder struktureller Kontinuität zu Institutionen des »Dritten Reiches« stehen – etwa Armee, Polizei, Verwaltung und Justiz. Obschon Kooperationen an diversen Gedenkstätten praktiziert werden, kann und sollte diese Konstellation reflektiert werden. Denn Orte der Erinnerung an den Nationalsozialismus repräsentieren auch den Umgang der deutschen Gesellschaft nach 1945 und die in dieser Gesellschaft etablierten Deutungsmuster. Aus der Reflexion der Täter-Opfer-Problematik sowie der geschichtspolitischen Umgangsweisen nach 1945 sind etwa Problematisierungen der Repräsentation von Tätern und Opfern und ihrer Nachgeschichte an Orten von Täterschaften (wie der Topographie des Terrors oder dem Haus der Wannsee-Konferenz), Orten des Widerstands (Gedenkstätte Deutscher Widerstand) und Orten des Leidens (KZ-Gedenkstätten) entsprungen.

Die aktuelle Diskussion in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, ob aktive Bundeswehrsoldaten als Guides an KZ-Gedenkstätten arbeiten können bzw. dürfen, lotet die Frage aus, wie weit die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und KZ-Gedenkstätten gehen kann und darf. Der Hamburger Museumsdienst hat kürzlich einen Zeitsoldaten und Geschichtsstudenten der Universität der Bundeswehr Hamburg als freien Museums-pädagogen für Gruppenbegleitungen in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme eingestellt und damit Irritationen auf Seiten der anderen freien Mitarbeiter und der »Arbeitsgemeinschaft Neuengamme«, dem deutschen Mitgliedsverband in der Häftlingsorganisation »Amicale Internationale KZ Neuengamme«, hervorgerufen. Zur Gedenkveranstaltung in Neuengamme zum Jahrestag der Befreiung am 3. Mai 2008 wurde ein mit »souslaplage« unterzeichnetes Flugblatt verteilt, in dem eine Arbeit von aktiven Soldaten als Pädagogen in Neuengamme strikt abgelehnt wird, da die Bundeswehr weltweite Kriegseinsätze für »deutsche Interessen« führe und »eine größtenteils bruchlose Kontinuität« zur Vorgängerarmee Wehrmacht pflege. Für die Verfasser ist die Mitarbeit eines deutschen Soldaten an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme unvorstellbar: »Ein deutscher Soldat, zu dessen Pflichten es im Zweifel gehört, auf Befehl zu töten, kann sich niemals der Losung »Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus« verpflichtet fühlen. Es erscheint überdies unmöglich, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die auf Unterordnung und Gehorsam getrimmt wurden, ernsthaft die Notwendigkeit von Selbstbestimmung und Autonomie gegenüber hierarchischen Kollektiven vermitteln können.«[6] Soweit die anonyme Stellungnahme, die eine klare Bewertung der Institution Bundeswehr enthält und für sich reklamiert, die politische Perspektive der überlebenden KZ-Opfer zu repräsentieren. Der Ehrenpräsident der Amicale Internationale KZ Neuengamme, Fritz Bringmann, stärkte am 5. 6. 2008 in der taz den Standpunkt, dass die Neuengamme-Häftlinge nicht nur Opfer des Faschismus, sondern auch des Krieges geworden sind: »Die Häftlinge […] waren Opfer des Krieges, da kann man doch jetzt nicht einfach Soldaten Führungen machen lassen.« Daraus resultiert seine Forderung: »Ein Ort der Erinnerung […] darf kein Ort werden, an dem Bundeswehrsoldaten Führungen machen, für die der Gehorsam und der Einsatz politisch gewollter kriegerischer Gewalt nicht in Frage steht.«[7]

Wie spannungsgeladen die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr für einige Gedenkstättenmitarbeiter ist, zeigt sich u.a. darin, dass ein freier Museumspädagoge sich weigerte, künftig Bundeswehrgruppen zu führen und hoffte, andere Honorarkräfte würden sich diesem Boykott anschließen, solange die Gedenkstättenleitung nicht bereit sei, gemeinsam mit ehemaligen Häftlingen ihr Leitbild zu diskutieren. Die Leitung der Gedenkstätte veranlasste daraufhin, diesen Guide nicht mehr mit Führungen zu beauftragen, da sie davon ausgehen müsse, dass die für sie tätigen Museumspädagogen »für alle Gruppen zur Verfügung stehen«.[8] Die Gedenkstätte erklärte weiter, Voraussetzungen für den Einsatz von Guides seien »neben pädagogischen Eignungen und fundiertem zeitgeschichtlichen Wissen die Bereitschaft, den historisch-politischen Auftrag der Gedenkstätte umzusetzen. Die Auswahl von Honorarkräften kann nicht durch diese selbst erfolgen sie wird und muss durch die Gedenkstätte verantwortet werden.«[9] Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme (AGN), in der heute neben ehemaligen Häftlingen und ihren Familienangehörigen u.a. auch eine ganze Reihe der in der Gedenkstätte tätigen freien Mitarbeiter organisiert sind, hatte zuvor öffentlich kundgetan, »dass es sich bei der Bundeswehr vor allem um ein Instrument der Regierung handelt, mit dem Interessen- und Machtpolitik auch mit kriegerischen Mitteln umgesetzt wurden und zukünftig verstärkt umgesetzt werden. Angehörige der Bundeswehr erklären sich mit ihrem Eintritt in dieselbe genau damit einverstanden. Diese Tatsache ist unserer Ansicht nach mit den Zielsetzungen der Gedenkstättenarbeit nicht in Übereinstimmung zu bringen, denn eine Gedenkstätte soll mithilfe der Vermittlung historischen Wissens Menschen behilflich sein, ein Bewusstsein für Respekt und Menschenwürde zu ent-wickeln und sie dazu ermutigen, kritisch und selbständig Fragen zu Systemen staatlicher Unterdrückung und Diskriminierung zu stellen und sich mit der Geschichte und auch der unsäglichen Nachgeschichte von Neuengamme zu beschäftigen.« Neuengamme, so die AGN weiter, dürfe kein Ort werden, »an dem ein deutscher Armeeangehöriger exponiert auftritt, für den die Richtlinien des Gehorsams und der Einsatz kriegerischer Mittel, die politisch gewollt von der Bundesrepublik Deutschland ausgehen, nicht in Frage stehen. Ebenso muss die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass Überlebenden oder ihren Angehörigen als BesucherInnen der Gedenkstätte ein deutscher Soldat als Guide gegenübersteht, auch wenn er dort nicht in Uniform erscheint. […] Die AGN sieht angesichts der Geschehnisse in Neuengamme die Umsetzung der Losung ›Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!‹ eklatant in Frage gestellt.«[10]

Die Integration der KZ-Opfer in die Gruppe der »Opfer des Krieges« erscheint insofern problematisch, als diese Opferkategorie die Differenzen zwischen einzelnen Opfergruppen überdeckt. So hat der Zweite Weltkrieg nur etwa die Hälfte des Zeitraumes nationalsozialistischer Herrschaft umfasst und schon zuvor wurden massenweise Verbrechen verübt sowie Konzentrationslager eingerichtet. Zugleich lassen sich nicht alle Opfer des Krieges als Opfer des NS-Unrechts bezeichnen, vielmehr wurden zahlreiche Personengruppen Opfer des Krieges – erinnert sei hier nur an die Gruppe der getöteten deutschen Soldaten, der deutschen Opfer der Bombardierungen sowie der Opfer von Flucht und Vertreibung. Wenngleich also zahlreiche ehemalige KZ-Häftlinge im Zusammenhang mit der deutschen Besetzung ihrer Länder in die Lager verschleppt worden sind, geht die Gruppe der Kriegsopfer nicht in der Gruppe der NS-Verfolgten auf- und umgekehrt.

Mit Blick auf den »Einsatz politisch gewollter kriegerischer Gewalt« bzw. die pazifistische Losung »Nie wieder Krieg« sollte mitbedacht werden, dass der Kriegseinsatz der alliierten Mächte die Befreiung der Konzentrationslager ermöglicht hat und auch der Partisanenkampf und der militärische Widerstand als Ganzes eine Form der »politisch gewollten kriegerischen Gewalt« darstellt. Niemand stellt infrage, dass deutsche Widerstandskämpfer in deutschen Gedenkstätten arbeiten dürfen, oder dass alliierte Soldaten oder Partisanenkämpfer z.B. in den italienischen, norwegischen oder polnischen Widerstandsmuseen oder in den Gedenkstätten der vier alliierten Siegermächte Führungen anbieten. In den israelischen Gedenkstätten bildet die militärische Präsenz sogar Teil des Selbstverständnisses. Eine positive Bezugnahme auf bzw. die Instrumentalisierung von Opfertraditionen war übrigens für die ehemalige DDR und ihre Nationale Volksarmee selbstverständlich. Deshalb stehen Gedenkstätten, die an NS-Unrecht erinnern, weltweit für »Nie wieder Faschismus/Nationalsozialismus«, nicht aber in gleicher Weise für die prinzipielle Ablehnung militärischer Mittel bzw. die Ablehnung des Einsatzes »politisch gewollter kriegerischer Gewalt«.

Insofern ließe sich der Standpunkt eines Teils der ehemaligen KZ-Häftlinge sowie der freien Mitarbeiter der Gedenkstätte daraufhin zuspitzen, dass Bundeswehrsoldaten in ihrer Rolle als Vertreter einer deutschen Armee und Nachfolgearmee der Wehrmacht nicht in Gedenkstätten arbeiten und sich eben auch nicht kriegerisch betätigen dürfen. Ob nichtkriegerische Einsätze der Bundeswehr im Ausland in dieser Perspektive »erlaubt« sind, scheint zweifelhaft. Ein deutscher Pazifismus bzw. die Enthaltung von jeglicher Intervention im Ausland und letztendlich die Auflösung des deutschen Militärs als Lehre aus der Vergangenheit – ich denke, diese Perspektive entspricht im Kern obiger Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Neuengamme bzw. der freien Gedenkstättenmitarbeiter. Die Forderung nach militärischer Enthaltsamkeit Deutschlands ist so alt wie die Bundeswehr. Sie ist historisch betrachtet weitgehend nur für die Bundeswehr, nicht aber für die Nationale Volksarmee erhoben worden. Dabei hat die NVA während des Kalten Krieges Personal abgestellt, um z.B. afrikanische Befreiungsbewegungen zu unterstützen,[11] was sich durchaus als deutscher militärischer Einsatz im Ausland interpretieren ließe.

Auch für die Bundeswehr ergeben sich im Hinblick auf Gedenkstätten und Gedenkpraxen in mehrfacher Hinsicht Spannungen. Im Gegensatz zu den Gedenkstätten ist die Bundeswehr nicht zivilgesellschaftlich erkämpft, sondern zu Beginn des Kalten Krieges als staatliches Projekt durchgesetzt worden. Gegen starken innermilitärischen Widerstand als Parlamentsarmee konzipiert, stand die Bundeswehr anfangs nicht nur in enger personeller Kontinuität zur Wehrmacht; sie übernahm auch zahlreiche ihrer (antidemokratischen) Traditionen. Erst spät hat sie sich der Frage angenähert, in welcher Form sie die Verbrechen ihrer Vorgängerarmee auch innerhalb ihrer Institution kritisch reflektieren muss. Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, welche die Opfer des NS-Unrechtsregimes ins Zentrum rückt, hat in der Bundeswehr, wie in der deutschen Gesellschaft als Ganzes, erst in den 1980er Jahren an Bedeutung gewonnen. Es gibt aber nach wie vor erhebliche Widerstände, sich wegen der von Wehrmachtsoldaten verübten Verbrechen radikal von der Vorgängerarmee abzuwenden – die Diskussion darüber hat erst auf gesellschaftlichen Druck seit den 1990er Jahren begonnen. Und immer noch gibt es Tendenzen, die Institution Wehrmacht als weniger nationalsozialistisch einzustufen als andere verbrecherische Institutionen des »Dritten Reiches«.

Hinzu kommt, dass die Bundeswehr der Opfer von NS-Unrecht als einer Opfergruppe unter anderen gedenkt und dabei in ihrer Gedenkpolitik wie -praxis die Unterschiede zwischen den einzelnen Opfergruppen zuwenig beachtet. Die Gedenkstätten in Deutschland erinnern nicht nur an unterschiedliche Gruppen von Opfern, sie lassen sich differenten Erinnerungsgemeinschaften zuordnen bzw. besetzen symbolisch verschiedene Felder in der deutschen Erinnerungskultur. Jenseits der Formen des inzwischen nicht mehr ausschließlich nationalstaatlichen öffentlichen Gedenkens gibt es noch transgenerativ weitergegebenen Formen des Gedenkens in Erinnerungsgemeinschaften und regionale, dezentrale wie institutionelle Gedenkpraxen, um nur einige Felder zu nennen.[12] So sind die soldatischen Kriegstoten[13] der Sphäre von Siegern und Verlierern jedenfalls des (männlichen) Kampfes zugeordnet. Diese Sphäre ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs (im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg) nicht mehr heroisch aufgeladen, sondern fragiler Teil von Leiderinnerungen. Das Gedenken an die eigenen Zivilopfer des Krieges wie etwa die des Bombenkrieges, aber auch etwa das Gedenken an Flucht und Vertreibung gehören ebenfalls in die Sphäre der Leid-Erinnerungen, in denen das Kriegsende 1945 ins Zentrum rückt.[14]

Das Gedenken an die vorgenannten Gruppen steht in struktureller Konkurrenz zum Gedenken an die Opfer der NS-Verbrechen. Denn das Gedenken an diese Opfer bezieht sich nicht auf Verlierer und Sieger und die Sphäre des Kampfes, es hält auch nicht die Leiderfahrungen der deutschen Bevölkerung wach. Im Gedenken an die nationalsozialistischen Verbrechen werden mit der Erinnerung an die Opfer auch die Erinnerung an die Taten und ihre Täter wachgehalten. Diese Täter sind zwar durch den Krieg in einigen Fällen zu Kriegsopfern (etwa von Kriegshandlungen, von Vertreibungen etc.) geworden, dennoch bleiben sie immer auch Täter. Diese Doppelstruktur, Täter und Opfer ad personam zu sein, bleibt im häufig praktizierten Gedenken an die »Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft/Diktatur« – sowohl was Zivilisten wie Soldaten anbelangt  – unbeachtet.

Eine weitere Form der strukturellen Opferkonkurrenz im Gedenken besteht zwischen Opfern von NS-Verbrechen und Opfern des DDR-Unrechtsstaates. Hierbei geht es auch um die Frage, wie beiden Opfergruppen gedacht werden kann, ohne die Singularität der NS-Verbrechen zu relativieren. Es geht also im Kern darum, wie sich die Gesellschaft zu ihrer Vergangenheit verhält und was dabei erinnert wird. Denn das Selbstverständnis der Bundesrepublik als Nachfolgestaat des »Dritten Reiches« beruht auch auf der nicht immer spannungsfreien, in den letzten Jahren ausgeprägten Bezugnahme auf die ‌-NS-Vergangenheit. Das Gedenken an die SED-Diktatur tritt dieser Bezugnahme an die Seite und verändert damit die Orientierungen in der Gegenwart.[15]

Die Bundeswehr ist präsent in Stätten des NS-Unrechts, sie ist ebenfalls präsent in den Erinnerungsorten des konservativen militärischen Widerstands im National-sozialismus, den sie für ihre Traditionsbildung als ethisches Vorbild nutzt. Sie besucht Gedenkstätten, welche an das DDR-Regime als Unrechtsstaat und dessen Opfer (als Opfer von Diktatur und Gewaltherrschaft) erinnern. Sie besucht und pflegt in Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Orte, an denen im Zweiten Weltkrieg getötete deutsche und ausländische Soldaten beerdigt sind – dabei besteht die Gefahr, die Opfer aus jener Institution, die an den NS-Verbrechen wesentlich beteiligt war, mit den Soldaten der Siegermächte im Erinnern an den »Soldatentod« tendenziell auf eine Stufe zu stellen. Nicht zuletzt schafft sie sich nun mit dem geplanten Ehrenmal in Berlin eine Erinnerungsstätte für die eigenen Toten.

Das Gedenken an vielfältige und durchaus heterogene Gruppen legt eine weitgehend ausbleibende Diskussion darüber nahe, ob und in welcher Weise sich etwa die Erinnerung an die Opfer des NS-Unrechtsregimes vereinbaren lässt mit den anderen Formen des Gedenkens in der Bundeswehr, etwa des Gedenkens an den Widerstand und die gefallenen deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges. Die räumliche Nähe des geplanten Ehrenmals für die Toten der Bundeswehr zur Gedenkstätte Deutscher Widerstand, der Topographie des Terrors und dem Holocaust-Mahnmal, lässt die Frage augenscheinlich werden, in welches Verhältnis sich das Erinnern an die eigenen Toten der Bundeswehr sowie der Kriegsopfer zur Erinnerung an die Täter und Opfer von NS-Unrecht und den Widerstand im Nationalsozialismus setzen kann und möchte. Ganz unberührt davon stellt sich als weitere Frage, weshalb sich die Bundeswehr nach wie vor schwer tut, sich bisher vernachlässigten Opfern der Vorgängerarmee Wehrmacht, etwa den gefangenen ausländischen Soldaten, die in Lagern der Wehrmacht inhaftiert und getötet wurden, oder den Opfern nationalsozialistischer Militärjustiz und den Wehrmachtsdeserteuren zuzuwenden und diesen würdig zu gedenken. Auch im Hinblick auf die Integration des kommunistisch motivierten militärischen Widerstands (Bund deutscher Offiziere, Nationalkomitee Freies Deutschland, Partisanenbewegung) ist die Bundeswehr zurückweisend. Damit ist sie allerdings ein Spiegelbild der Gesellschaft.

Die derzeitige Praxis der historisch-politischen Bildung und des Gedenkens in der Bundeswehr lässt sich nur vor dem Hintergrund geschichtspolitischer Entwicklungen in Deutschland erklären und spiegelt die nach wie vor bestehenden Probleme der Bundeswehr, sich ein radikal kritisches Traditionsverständnis zu eigen zu machen und hieraus Konsequenzen für das Opfergedenken zu ziehen, auch im Sinne der bewussten Abkehr von traditionellen Formen soldatischen (Toten)-Gedenkens. Im Tod sind nicht alle gleich; daher sollte an je spezifischer Weise an die verschiedenen Opfer- (und auch Tätergruppen) erinnert und dabei die Umstände des Todes und die jeweilige Vorgeschichte mitreflektiert werden – und die Zusammenhänge aufgezeigt werden. Neben der verbreiteten Entdifferenzierung bzw. Homogenisierung des Gedenkens besteht zudem das bereits skizzierte Problem, dass es keine verbindlichen Strukturen und Zielsetzungen für Gedenkstättenbesuche durch Bundeswehrgruppen gibt. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, verfolgt die Bundeswehr als »Parlamentsarmee« mit dem Besuch von Gedenkstätten das Ziel, die Soldaten zu demokratischen »Staatsbürgern in Uniform« zu erziehen und gegen rechte, bzw. antidemokratische Überzeugungen zu immunisieren. Was die Besuche offensichtlich eint, ist die Motivation bzw. das Ziel der Verantwortlichen, die Werthaltungen der Soldaten positiv zu beeinflussen. In dieser Form von Gedenkstättenbesuchen besteht allerdings die Gefahr, die Unterschiede zwischen den in den Gedenkstätten repräsentierten Opfergruppen noch weiter zu nivellieren und sich selbst als Person und Institution in den gesellschaftlichen Opferdiskurs bzw. in die unterschiedslose Opferidentifikation[16] einzureihen – wo doch für die Bundeswehr als Nachfolgearmee der Wehrmacht die Auseinandersetzung mit militärischen Täterschaften für die Ausbildung eines kritischen Institutionengedächtnisses unabdingbar bliebe.

III  • Unter wissenschaftlicher wie gedenkstättenpädagogischer Perspektive kristallisieren sich die zuvor aufgeworfenen Problemstellungen und Perspektiven in der Frage nach der Bedeutung von Täter- und Opferdifferenzierungen im Kontext institutioneller Erinnerungspraxis. Gedenkstätten und Bundeswehr stellen in dieser Perspektive Institutionen dar, die als Akteure im erinnerungskulturellen Feld zwar (inzwischen) beide auf die Verfassung der Bundesrepublik bezogen und darin normativ verwurzelt sind, jedoch zugleich in zwei unterschiedlichen Traditionen wurzeln (antimilitärisch/ pazifistisch/zivilgesellschaftlich – militärisch/kriegerisch/staatlich). Die Frage nach dem Verhältnis von Gedenkstätten und Bundeswehr führt demnach in Bereiche, die gesellschaftspolitisch umstritten sind und an geschichtspolitische Debatten anknüpfen. Als zentrale Problematik stellt sich die Instrumentalisierung des Gedenkens an die KZ-Opfer zur Legitimation nationalstaatlicher Politik, wie sie beispielsweise in der Diskussion um das Denkmal zur Erinnerung an die ermordeten Juden Europas zu beobachten war und wie sie sich auf einer ganz anderen Ebene bei der Legitimation der Bundeswehreinsätze im ehemaligen Jugoslawien »wegen Auschwitz« geäußert hat. In dieser letzten Argumentation, die ja bekanntlich von Seiten der ehemaligen 1968er mit teilweise ehemals radikalpazifistischen Positionen vertreten worden ist, wird für die Bundeswehr die moralische Verpflichtung der alliierten Siegermächte zur Intervention auf die Gegenwart projiziert. Dieser Perspektive ist durch Forderungen eben dieser Länder nach Beteiligung an militärischen Einsätzen Vorschub geleistet worden.

Das reflexive Potential von Individuen, aber auch von Institutionen als gesellschaftliche Akteure zeigt sich m.E. darin, auf welche Weise sie sich ihren eigenen Grundlagen und Voraussetzungen annähern. Nicht allein wer und was erinnert wird, sondern vor allem die Art und Weise sind dabei von zentraler Bedeutung. Die Unterschiede zwischen den in den einzelnen Gedenkstätten erinnerten Opfer- und Tätergruppen und die mit diesen Differenzen verknüpfte Frage nach den Kontext des jeweils Erlittenen werden leider allzu häufig überbrückt durch einen Zugang, in dem sich das Erinnern an die Opfer der NS-Verbrechen mit anderen Formen des Erinnerns an Deutsche als (Kriegs)-Opfer (nur selten als Täter) mischt, notwendige Täter-/Opferdifferenzierungen verloren gehen und Täter-Opfer-Konflikte ausgeblendet werden.

Das Problem des zu wenig differenzierenden »integrierenden«, bzw. »versöhnenden« Gedenkens lässt sich an zwei Beispielen verdeutlichen. Das eine ist das vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl als zentrale Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft initiierte Nationaldenkmal »Neue Wache«, welches einen missglückten Versuch der Integration von differenten Opfergruppen im Gedenken darstellt. Dazu ist schon viel gesagt und geschrieben worden[17]; daher hier nur einige kurze Bemerkungen. Durch die christliche Symbolik haben zwar die Leiderinnerungen ihren Platz, aber die Doppelstruktur von Täter und Opfersein in einer Person im Kontext der NS-Herrschaft bekommt keinen Raum. Auch sind die jüdischen Opfer der NS-Verbrechen ausgeschlossen. Zudem steht die Neue Wache in der Tradition sinngebender Denkmäler, obschon mit Blick auf die NS-Verbrechen deren »Unfassbarkeit« und Sinnlosigkeit in einem »negativen Gedächtnis« vermittelt und in Deutschland die Frage nach Täterschaft und Taten in das Erinnern mit einbezogen werden müsste.[18] Im geplanten Ehrenmal für die Toten der Bundeswehr, um das zweite Beispiel zu nennen, artikuliert sich das Problem der Integration von differenten Gedenkkulturen ebenfalls.[19] Denn in der avisierten Gedenkarchitektur wird die Tradition des Erinnerns an die soldatischen Opfer des Krieges und damit die Sphäre des Kampfes wie das Motiv der Opfer von kriegerischer Gewalt aufgegriffen. Das geplante Ehrenmal rekurriert auf sinngebende Erinnerungsformen und stellt sich in den Kontext nationalen (christlichen) Opfergedenkens. Auch das bundeswehreigene Gedenken sollte sich jedoch mit den gegebenen gesellschaftlichen Deutungsrahmen und Traditionslinien intensiv auseinandersetzen. Hierzu gehört für mich die Überlegung, in welchen Kontext sich die Bundeswehr angesichts der deutschen Vergangenheit und ihrer eigenen Institutionengeschichte setzen möchte.

Ob ein integrierendes Gedenken überhaupt sinnvoll und möglich ist, erscheint angesichts dieser Beispiele eher zweifelhaft. Denn es hieße, die Unterschiede zwischen den Opfern einzuebnen. In weitergehenden Fällen wird das Gedenken an Kriegsopfer mit jenem Gedenken an die Opfer der Konzentrationslager und die Opfer der SED-Diktatur, um nur einige zu nennen, in einem »integrierenden« Opfer-Gedenken vermischt. Welchen Wert hätte ein solches integrierendes Gedenken und welche Spannungen ergeben sich aus ihm? Was können Besucher durch dieses integrierende Gedenken gewinnen? Aus dem bisher Gesagten ergibt sich für mich, dass die Differenz zwischen den Opfern und die Kontexte, in denen sie starben, im Gedenken auch deutlich bleiben sollte, wenn an verschiedene Opfer- und Tätergruppen an einem Ort (was häufig der Fall ist) erinnert wird. Dies auch, weil ein differenziertes Bild der Vergangenheit die differenzierte Wahrnehmung der Gegenwart zuallererst möglich macht.

Als auch architektonische erinnerungskulturelle Zeugen enthalten Gedenkorte Spuren des Geschehens, und bilden zugleich auch ab, wie unsere Gesellschaft sich mit vergangenen Ereignissen auseinandergesetzt hat und noch auseinandersetzt.[20] Sie spiegeln die Vielschichtigkeit historischer Prozesse, können das Nachdenken anregen über Täterschaften, können an Gewaltakte erinnern, Empathie mit den Opfern fördern und vieles mehr. Jeder Gedenkort birgt damit auch Bezüge zur Gegenwart. Als Orte der Erinnerung an jeweils spezifische Opfer können sie meines Erachtens jedoch die, übrigens auch in der Schule anzutreffende Erwartungshaltung, allgemeine erzieherische Lehren für die Gegenwart zu vermitteln, nicht einlösen. Inwieweit sich Besuche in KZ-Gedenkstätten als Präventionsmaßnahme gegen rechte Orientierungen eignen, muss ebenso offen bleiben wie die Frage, ob Besuche in DDR-Gedenkstätten gegen totalitäre Ideologien immunisieren können. Die Frage, welche Ziele mit den Gedenkstättenbesuchen verfolgt werden, ist insofern Teil einer Selbstverständnis-Debatte, die in der gesamten Gesellschaft geführt werden muss. Das Erinnern an Opfer wie Täter sollte für notwendige Binnendifferenzierungen offen bleiben.[21] Die Akzeptanz der Gleichzeitigkeit von differenten Erinnerungskulturen ist etwas anderes als eine sinnstiftende Entdifferenzierung der Opfergruppen im Gedenken und die Ausblendung bzw. Entdifferenzierung von Täterschaften.

I V • Es käme daher darauf an, sich sehr viel präziser zu überlegen, mit welcher Motivation Gedenkstätten aufgesucht werden – nicht nur im Hinblick auf die Bundeswehr als eine der zentralen Besuchergruppen. Als einen möglichen Zugang möchte ich vorschlagen, den jeweiligen Erinnerungsort als materiellen Zeugen eines vergangenen Geschehens in seiner Eigenart wahr und ernst zu nehmen. Bezogen auf die Besuche von Soldaten an Gedenkstätten heißt das, im Vorfeld zu fragen, was den Erinnerungsort auszeichnet und was den besonderen Wert von Besuchen an diesem Ort ausmacht. Wie bereits angedeutet, liegt der besondere Wert von Erinnerungsorten an nationalsozia-listisches Unrecht (und das verbindet etwa die KZ-Gedenkstätten mit dem Haus der Wannsee-Konferenz) darin, dass hier eine Konfrontation mit Opfern und mit Tätern von NS-Verbrechen möglich ist. Diese ist für Soldaten auch deshalb bedeutsam, insofern ihr Handeln mit Leben und Tod von Menschen unmittelbar zu tun hat, bzw. diese Verantwortung über Leben und Tod eine Dimension militärischen Seins bildet. Daran schließen sich Fragen an, welche sich für viele andere in Deutschland lebende Menschen in dieser Form nicht oder nicht alltäglich stellen. Diese Fragen können Grundlage von Besuchen in Orten der Erinnerung an das Unrecht im Nationalsozialismus bilden. Hierzu gehören unter vielen:

 • geschichtspolitische Fragen, wie die Bedeutung der Erinnerung an den Nationalsozialismus im bundesdeutschen Selbstverständnis und die Instrumentalisierung von Opfern

 • eine Auseinandersetzung mit Befehl und Gehorsam,

 • die Kenntnis staats- wie völkerrechtlicher Normen und Regelungen,

 • die Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus, Inklusion/Exklusion und Machtmissbrauch sowie Empathie mit deren Opfern,

 • die Thematisierung von institutionellen wie individuellen Handlungsspielräumen und Handlungsmustern in hierarchisch strukturierten Institutionen,

 • eine Auseinandersetzung mit der Beteiligung der Vorgängerarmeen der Bundeswehr, Reichswehr und Wehrmacht, an Verbrechen.

Im Sinne der Eigenart des jeweiligen Gedenkortes sollten solche Themen und Fragen an eine Auseinandersetzung mit dem jeweils spezifischen Ort gebunden bleiben. In Konfrontation mit den sich Sinndeutungen entziehenden menschlichen Leiderfahrungen und mit Täterschaften könnten in dieser Zugangsweise bestehende Orientierungen, Werte und Normen hinterfragt werden. Die Konfrontation mit Vergangenem bzw. ihre Vergegenwärtigung kann eine Menschenrechtsdimension sowie Demokratie fördernde Gegenwartsbezüge beinhalten, allerdings ist die Konfrontation weniger zur Legitimation von Handeln im Jetzt geeignet, sondern vielmehr dazu, dieses Handeln auf den Prüfstand zu stellen. Dies gilt für soldatische Besucher, betrifft aber auch andere Besucher von Gedenkstätten.

Ansätze einer differenzierten Zugangsweise erfordern Zeit und andere Vermittlungs-formen. Nach Gesprächen und im Austausch mit Studierenden der HSU, mit der militärischen und zivilen Leitung der Universität sowie dem hauptamtlichen Museumspädagogen und der Neuengammer Gedenkstättenleitung sind daher im Ergebnis bisheriger Überlegungen Formen der Vermittlung vereinbart worden, welche die bestehende, unbefriedigende Praxis ablösen. Die mit der Durchführung der Exkursionen beauftragten Personen, aber auch die Offiziersanwärter sollen zukünftig von Mitarbeitern der Gedenkstätte im Vorfeld der Besuche inhaltlich vorbereitet werden. Dabei sollen u.a. thematische Felder und Ziele sowie Wünsche und Erwartungen formuliert und eine Binnendifferenzierung nach Vorwissen bzw. Vorerfahrung vorgenommen werden. Für die Gruppen mit Vorwissen bieten sich etwa Annäherungen über eingegrenzte Themenfelder und dialogische Formen der Vermittlung an. Unabhängig vom Kenntnisstand der Soldaten wird die Besuchsdauer vor Ort auf fünf Stunden ausgeweitet, damit Zeit bleibt für verschiedene Formen des selbsttätigen, offenen Lernens bzw. für gemeinsame Diskussion. Zuletzt werden die Besuche nachbereitet und evaluiert.

Entscheidend scheint mir, besonders im Hinblick auf soldatische Gruppen, eine Sinn suchende, nicht Sinn gebende Annäherung an den Nationalsozialismus und die Erinnerungsorte zum NS-Unrechts zu sein sowie die Bereitschaft, sich auf die Besonderheiten des jeweiligen Ortes einzulassen. Die divergierenden pazifistischen bzw. militaristischen Traditionen von Gedenkstätten und Armeen erfordern von Pädagogen wie soldatischen Besuchern in jedem Fall, ihren eigenen Standpunkt im geschichtspolitischen Kontext zu reflektieren. Beispielsweise besteht, wie dargestellt, durchaus die Gefahr, dass die Bundeswehr als Armee im Einsatz mit Soldaten als militärpolitischen Akteuren[22] Gedenkstättenbesuche instrumentell nutzt bzw. andersherum, die Gedenkstätten sich zu sehr an den Interessen der Besucher orientieren.

Stätten, die an NS-Unrecht erinnern, eignen sich meines Erachtens nicht als Zeugen für eine prinzipielle Zustimmung oder Ablehnung politisch motivierter kriegerischer Gewalt. In historischer Perspektive geben sie auch keine klare Antwort oder keinen klaren Auftrag im Hinblick auf die Lösung zwischenstaatlicher bzw. innerstaatlicher (kriegerischer) Gewalt; sie sind vielmehr interpretationsoffen. Auch aufgrund der deutschen Geschichte sind völkerrechtswidrige Kriege bzw. derartige militärische Einsätze inzwischen geächtet (auch wenn sich nicht alle daran halten). Ob deutsches Militär aber in heutige zwischenstaatliche oder ethnische Konflikte anderer Länder etwa im Rahmen internationaler, bzw. multilateraler, durch UN-Mandat legitimierter Interventionen als Akteur eingreifen soll, ist eine gesellschaftspolitische Frage, zumal über den Einsatz (weitgehend) der Bundestag entscheidet. Der in der politischen Diskussion pro oder kontra häufig anzutreffende (instrumentelle) Verweis auf die NS-Vergangenheit dient zur Untermauerung ganz unterschiedlicher Positionen. Nicht alle Staaten, gesellschaftlichen Gruppen, aber auch nicht alle überlebenden Opfer des Nationalsozialismus vertreten hierbei die gleiche Meinung. Das äußert sich etwa in den vielfältigen und heterogenen Bezugnahmen auf die Opfergruppen des Nationalsozialismus und die daraus resultierenden Forderungen im internationalen Vergleich.

Ich möchte daher dafür plädieren, den Eigenwert solcher Gedenkstätten als Gedenk- und Lernorte zum nationalsozialistischen Unrecht und als Orte kritischer (Selbst)-Reflexion wie der Problematisierung wirkungsmächtiger gesellschaftlicher Deutungsmuster zu stärken. Ein reflexiver Zugang stärkt meines Erachtens die offene, demokratische Gesellschaft; er muss institutionell abgesichert und gesellschaftspolitisch ermöglicht werden. Der vorliegende Problemaufriss versucht in diesem Sinne, das Verhältnis von Bundeswehr und Gedenkstätten am Beispiel der Konfliktlagen in KZ-Gedenkstätten in historischer Perspektive aufzufächern. Er ist jedoch zugleich als Beitrag dazu gemeint, wie eine differenzierte Annäherung an die in den Gedenkstätten repräsentierten Vergangenheiten und ein reflektierterer Umgang mit ihnen erreicht werden kann. Diese Frage ist als Teil der Überlegungen zur Geschichtspolitik und den zukünftigen Aufgaben von Gedenkstätten wie den dort praktizierten Vermittlungsformen meines Erachtens grundlegend und mit Blick auf alle Besuchergruppen relevant.
 

Dr. Oliver von Wrochem ist, nach Studium der Geschichte und Germanistik, seit 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a.: Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg, Strafverfolgung, Erinnerungskultur und Geschichtspolitik in DDR und Bundesrepublik Deutschland. In Zukunft wird er als Leiter des Studienzentrums in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme tätig sein.
 

[1] Zum U-Boot-Bunker Valentin vgl. Dieter Schmidt und Fabian Becker, Bunker Valentin, Bremen und Rostock 2001; Christian Siegel, »Der U-Boot-Bunker ist eine Bestie« Die Bunker-Werft in Bremen-Farge als Teil totaler Kriegführung, Landeszentrale für politische Bildung, Bremen 2004.

[2] So befassten sich Bundeswehrsoldaten 1995 im Auftrag des Standorts Schwanewede mit der Zwangsarbeit beim Bau des U-Boot-Bunkers und wirken in der »Dokumentations- und Gedenkstätte Geschichtslehrpfad Lagerstraße/U-Boot-Bunker Valentin e.V.«, deren Ehrenmitglieder die -KZ-Häftlinge Lucien Hirth und André Migdal sind (http://www.geschichtslehrpfad.de, 16. 6. 2008). Für das ehemalige KZ-Außenlager Landsberg Kaufering (Außenlager des KZ-Dachau), heute als -Bundeswehr-Kaserne teilgenutzt, und das ehemalige Außenlager des KZ Dachau auf dem -Bundeswehr-Fliegerhorst Penzing ist die Einrichtung von Gedenkorten im Gespräch. Weitere -Beispiele für die Teilnutzung ehemaliger Lager durch die Bundeswehr und deren Zusammenarbeit mit örtlichen Initiativen sind die KZ-Gedenkstätte Springhirsch in Kaltenkirchen (ein Außenlager des KZ Neuengamme, vgl. http://www.kz-kaltenkirchen.de, 16.6.2008) sowie das ehemalige Stalag II A Fünfeichen bei Neubrandenburg (http://polmem-mv.de/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=0, 16.6.2008). Dort bereiten Bundeswehrsoldaten mit dem Förderverein der Gedenkstätte -Fünfeichen eine ständige Ausstellung vor. Der Umwandlung militärisch genutzter ehemaliger Lager werden im Tagungsband zwei Beiträge gewidmet sein.

[3] Volkhard Knigge/Norbert Frei (Hg.), Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord, München 2002; Michael Elm und Gottfried Kößler (Hg.), Zeugenschaft des Holocaust. Zwischen Trauma, Tradierung und Ermittlung, Jahrbuch des Fritz Bauer Instituts zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 2007; vgl. Oliver von Wrochem, »Spurensuche« – Geschichtsaneignung durch Erlebnisse, in: Barbara Menke/Theo W. Länge (Hg.), »Lernfeld Erlebnis«. .. auf dem Weg zur politischen Bildung. Praxiserfahrungen, Recklinghausen 2003, S. 81–90.

[4] Das Tagungsprogramm findet sich unter <http://www.hsu-hh.de/hiswes/index_cARfMYBi5nUXEVxx.html> (05.05.2008). Einige Tagungsergebnisse sind dokumentiert in: NDR Info – Das Forum – Streitkräfte und Strategien, 03.11.2007, Redakteur: Andreas Flocken. Darin Beitrag »Bundeswehr und Gedenkstätten – Politische Bildung ohne Konzept?« <http://www.ndrinfo.de/programm/sendungen/streitkraeftesendemanuskript44.pdf> (16.6.2008). Für eine polemische Stellungnahme vgl. Stefan Garth, Versöhnungsdrang. Antreten zum Gedenken, in: konkret 2/2008 <www.konkret-verlage.de/kvv/txt.php?text=versöhnungsdrang&jahr=2008&mon=02> (6. 6. 2008). Zur Einordnung dieser Kritik vgl. Marco Kühnert, Gelegenheit verpasst, Leserbrief zu »Versöhnungsdrang« von Stefan Garth, in: konkret 4/2008 <www.konkret-verlage.de/kvv/an.php?jahr=2008&mon=04> (6. 5. 2008).

[5] Zitat aus dem NDR-Info-Sendemanuskript zur Tagung Bundeswehr und Gedenkstätten vom 3. 11. 2007, S. 17.

[6] Zitate sind dem mit »souslaplage« gezeichneten Flugblatt »Keine Zusammenarbeit zwischen -Bundeswehr und der KZ-Gedenkstätte Neuengamme« entnommen. Kopie im Besitz des Verfassers.

7 Zitiert nach: Andreas Speit, Guide ist nicht gleich Guide, in: taz (nord aktuell), 5. 6. 2008.

[8] Zitiert nach: Andreas Speit, Guide ist nicht gleich Guide, in: taz (nord aktuell), 5. 6. 2008. Vgl. als Replik eines Bundeswehrsoldaten auf diese Position den Leserbrief von Heiko Kania: Diskriminierung einer Gruppe, taz (nord aktuell), 10.6.2008; vgl. Olaf Wunder, Zoff in KZ-Gedenkstätte. Museumspädagoge will keine Bundeswehrangehörigen über das Gelände führen, in: Hamburger Morgenpost, 9. 6. 2008; Militär im Ex-KZ, in: taz (nord aktuell) 13. 6. 2008.

[9] Presseerklärung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, 12. 6. 2008.

[10] Erklärung des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Neuengamme, 6. 6. 2008.

[11] Konrad Jarausch, Die Umkehr. Deutsche Wandlungen 1945–1955, Bonn, Bundeszentrale für Politische Bildung, 2004, S. 58.

[12] Claudia Althaus, Geschichte, Erinnerung und Person. Zum Wechselverhältnis von Erinnerungs-residuen und Offizialkultur, in: Günter Oesterle (Hg.), Erinnerung, Gedächtnis, Wissen. Studien zur kulturwissenschaftlichen Gedächtnisforschung; Göttingen 2005, S. 589–609; Harald Welzer/Sabine Moller/Karoline Tschuggnall, »Opa war kein Nazi«. Nationalsozialismus und Holocaust im Familien-gedächtnis, Frankfurt am Main 2002; Henry Rousso, Das Dilemma eines europäischen Gedächtnisses, in: Zeithistorische Forschungen 1 (2004), H. 3, URL: http://www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Rousso-3-2004 (7. 5. 2008); Thomas Kühne/Cornelia Rauh-Kühne (Hg.), Raum und Geschichte. Regionale Traditionen und föderative Ordnungen von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, Leinfelden-Echterdingen 2001.

[13] Zu diesem Themenfeld hat die Evangelische Akademie Loccum jüngst die Tagung »Soldatentod in heutigen Kriegen – Herausforderungen für politische Normenbildung und Erinnerungskultur« -durchgeführt, vgl. <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=9381> (6. 6. 2008)

[14] Jörg Echternkamp, Von Opfern, Helden und Verbrechern – Anmerkungen zur Bedeutung des Zweiten Weltkrieges in den Erinnerungskulturen der Deutschen 1945–1955, in: Jörg Hillmann/John Zimmermann (Hg.) Kriegsende 1945 in Deutschland, München 2002, S. 301–318; Oliver von Wrochem, Kriegsdeutungen und gesellschaftliche Transformation – Sinnstiftungsprozesse in Westdeutschland nach 1945 und die Rolle soldatischer Ikonen, in: Kerstin von Lingen (Hg.), Kriegserfahrung und -Nationale Identität, Paderborn 2009 (i.E.); vgl. Reinhart Koselleck, Erinnerungsschleusen und -Erfahrungsgeschichten. Der Einfluß der beiden Weltkriege auf das soziale Bewusstsein, in: Ders., Zeitgeschichten. Studien zur Historik, Frankfurt am Main 2000, S. 265–284. Zum »Verlierergedächtnis« als eine spezifische Form des kollektiven Gedächtnisses nach 1945 vgl. Assmann, Der lange Schatten der Vergangenheit. Erinnerungskultur und Geschichtspolitik, München 2006, S. 64–84.

[15] Dies zeigen etwa die Diskussionen um die Weiterentwicklung des 1999 in Kraft gesetzten Gedenkstätten-konzepts der Bundesregierung zur Erinnerung an die Opfer der NS-Herrschaft und der -SED-Diktatur im Hinblick auf die Förderung der Erinnerungsstätten zur SED-Diktatur. In der am 18. Juni 2008 vom Kabinett verabschiedeten Fassung wird die Unvergleichbarkeit der NS-Verbrechen hervorgehoben, und der Erinnerung an die SED- Herrschaft zugleich ein größerer Stellenwert -beigemessen als bisher. Zwei Drittel der erhöhten Bundesmittel gehen zukünftig an NS-Gedenkstätten, ein Drittel an Gedenk-stätten zur SED-Diktatur. Das Thema Vertreibung blieb -ausgeklammert (www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2008/06/2008-06-18-bkm-gedenkstaettenkonzept.html, 23. 6. 2008).

[16] Ulrike Jureit, Alle wollen Opfer sein. Kritische Überlegungen zur kollektiven Erinnerung an den -Zweiten Weltkrieg, in: Cord Arendes/Edgar Wolfrum/Jörg Zedler (Hg.), Terror nach Innen. Verbrechen am Ende des Zweiten Weltkrieges, Göttingen 2006, S. 247–252.

[17] Vgl. Peter Reichel, Schwarz, Rot, Gold. Kleine Geschichte deutscher Nationalsymbole, München 2005, S. 144–156.

[18] Reinhart Koselleck, Formen und Traditionen des negativen Gedächtnisses, in: Knigge/Frei (wie Anm. 3), S. 21–32, hier S. 26 und S. 30f.

[19] Das geplante Denkmal wird in Wissenschaft wie Politik kontrovers diskutiert. Für Eckpunkte der -Kontroverse vgl. Zeitgeschichte-online, Thema: Das Ehrenmal der Bundeswehr – eine notwendige Debatte, herausgegeben von Jan-Holger Kirsch und Irmgard Zündorf, September 2007, <www.zeitgeschichte-online.de/md=Bundeswehr-Ehrenmal-Inhalt> (6.6.2008)

[20] Detlef Hoffmann (Hg.), Das Gedächtnis der Dinge: KZ-Relikte und KZ-Denkmäler 1945–1995, Frankfurt am Main u.a. 1998.

[21] Vgl. hierzu die auf die Präsentation bezogenen Bemerkungen von Volkhard Knigge, Gedenkstätten und Museen, in: Knigge/Frei (wie Anm. 3), S. 378–389, hier S. 384 f.

[22] Klaus Naumann, Generale in der Demokratie. Generationsgeschichtliche Studien zur Bundeswehrelite, Hamburg 2007, S. 330 f.