Gedenkstätten in den neuen Bundesländern nach der deutschen Einheit

08/2000Gedenkstättenrundbrief 96, S. 11-19
Norbert Haase

Im folgenden wird der Versuch unternommen, eine Bilanz der Gedenkstättenarbeit in den neuen Bundesländern im zurück liegenden Jahrzehnt nach der deutschen Einheit zu ziehen. Dieser Überblick erhebt dabei nicht den Anspruch, gleichsam flächendeckend die Situation in den verschiedenen Ländern zu erfassen. So ist das Land Berlin wegen seiner spezifischen Situation nicht einbezogen. Im Mittelpunkt steht die Frage nach den besonderen Problemen der Gedenkstätten in Ostdeutschland und ihren Trägern sowie der sich aus der historischen Entwicklung ergebende Bedeutungswandel des Gedenkstättenbegriffs. Bei diesen Betrachtungen spielen in Sachsen gewonnene Erfahrungen eine hervorgehobene Rolle. Zum Schluss werden die daraus abzuleitenden Perspektiven der Gedenkstättenarbeit erörtert.

       

1. Bereits mit dem politischen Umbruch in der DDR im Herbst 1989 gerieten die politischen Gedenkstätten in diesem Teil Deutschlands in eine Legitimationskrise, waren sie doch zuvor Teil einer teleologischen Geschichtskultur gewesen, die Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus als einen instrumentellen Bezugsrahmen zur Herrschaftslegitimation der SED verstand. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt demnach bereits eine Funktion verloren. Gedenken und Erinnern an den authentischen Orten konnte sich unter den Prämissen des ideologisch als verbindlich erachteten kommunistischen »Antifaschismus«-Begriffs nicht entfalten. Diese Orte waren bis dato Richtpunkte im Kampf gegen den »Imperialismus«, den westdeutschen Staat und für den realen Sozialismus in der DDR gewesen. Die Bevölkerung der im demokratischen Umbruch befindlichen DDR, aber auch die Träger der politischen Wende wandten sich mehrheitlich ab von den Gedenkstätten, die sie selbst fast alle als Stätten politisch-ideologischer Indoktrination, als Wallfahrtsorte der realsozialistischen Staatsreligion des DDR-«Antifaschismus«, erfahren hatten – wenngleich man auch nicht verkennen darf, dass es seit Mitte der achtziger Jahre Ansätze zu einer inoffiziellen, nichtstaatlichen Erinnerungskultur in der DDR gegeben hat. Die Geschichte dieses Bedeutungsverlusts in den Jahren 1989/90 ist noch nicht geschrieben worden, auch wenn wir wissen, dass ihm eine Vielzahl von »Traditionskabinetten« und kleineren musealen Einrichtungen zum Opfer fielen.

2. Mit dem Ende der SED-Diktatur gerieten wohlgehütete Tabus in Wegfall, die viele als Mahn- und Gedenkstätten gestaltete Verfolgungs-, Opfer- und Täterorte mit einer zweiten Geschichte konfrontierten: Leidens-, Opfer-, Täterorte und Friedhöfe der sowjetischen Besatzungsmacht und der späteren DDR gewesen zu sein. Dieses Faktum betraf sowohl die ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslager Buchenwald und Sachsenhausen als auch eine Vielzahl von Haftstätten etwa in Halle, Torgau, Dresden und andernorts, wo sich nach 1945 sowjetische Speziallager, NKWD-Untersuchungsgefängnisse oder DDR-Zuchthäuser befanden.

Es fiel aber auch ein weiteres Tabu: Das Schicksal vormals ausgegrenzter Opfergruppen des Nationalsozialismus konnte nun thematisiert werden. Stätten, die an bis dato vergessene Opfer bzw. vernachlässigte regionale topographische Bezugspunkte zur Nazi-Diktatur erinnerten, etwa die ehemaligen Anstalten der NS-«Euthanasie« in Bernburg (bereits vor 1989 eingerichet!) und Pirna-Sonnenstein, oder die Wehrmachtgefängnisse in Torgau (aber auch das Zuchthaus Halle), auch etwa das »T-Gebäude« der »Inspektion der Konzentrationslager« der SS in Oranienburg, erfuhren nach 1989 eine stärkere überörtliche Wahrnehmung. Opfergruppen wie Deserteure und »Wehrkraftzersetzer« oder Ermordete der »T-4«-Aktion hatten augenscheinlich ebensowenig in das »Antifaschismus«-Konzept gepasst wie das Vorhandensein konkreter NS-Tat- bzw. Täterorte auf dem Territorium der DDR.

3. Die großen Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der DDR Sachsenhausen, Ravensbrück und Buchenwald, an denen sich dieses Geschichtsverständnis manifestiert hatte, waren zu einer Neuorientierung gezwungen. Angesichts der internationalen Bedeutung der historischen Orte und wegen der Hypotheken des DDR-«Antifaschismus« mussten um der Glaubwürdigkeit dieser Einrichtungen willen die Zumutungen der DDR-Gedenkkultur überwunden werden. Nach unzulänglichen Versuchen der Gedenkstätten selbst, unmittelbar nach 1989 das Image aus DDR-Zeiten abzustreifen, richteten die Kulturverwaltungen der neu gegründeten Bundesländer seit 1991 Kommissionen ein und sorgten für eine personelle Umstrukturierung der Einrichtungen, um eine Neukonzeption der Gedenkstätten einleiten zu können. Dieser Prozess verlief asynchron und vielschichtig und hatte wesentlich mit der überregionalen geschichtspolitischen Bedeutung bestimmter Gedenkstätten, aber auch mit der kulturpolitischen Prioritätensetzung der jeweiligen Bundesländer zu tun.

Für die größeren Einrichtungen, die auch von der Bundesregierung finanzielle Unterstützung erhielten, wurden bereits zu Beginn der 90er Jahre Grundsätze festgelegt: Neue Ausstellungen auf der Basis des wissenschaftlichen Forschungsstandes und einem pluralistischen Geschichtsverständnis folgend mussten geplant werden. Dafür waren Grundlagenforschung, die Erschließung bzw. Sicherung der authentischen Orte aber auch die kritische Auseinandersetzung mit der ideologischen Instrumentalisierung dieser Stätten erforderlich. Ein wichtiger Aspekt dieser Bemühungen war zugleich – wie es die Enquête-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« formulierte – die Überwindung eines angenommenen gespaltenen Geschichtsbewusstseins der Deutschen in Ost und West. Diese Entwicklung ist ein fortdauernder, keineswegs abgeschlossener Prozess, in der die Gedenkstätte Buchenwald gewiss am weitesten fortgeschritten ist.

4. Kleinere Gedenkstätten, die in vergleichbarer Größenordnung in den alten Bundesländern durch kommunale Träger oder Bürgerinitiativen unterhalten wurden, gerieten nun wahrlich in eine Existenzkrise. Wobei wir für den Akzeptanzverlust eine Fülle von Einflussfaktoren verantwortlich machen können: Die Glaubwürdigkeitskrise der DDR-Gedenkkultur verursachte zum Teil – wie das Beispiel der kleinen Gedenkstätte für das »Schutzhaft«lager Sachsenburg bei Chemnitz belegt – zwischenzeitlich die vollständige Negierung dessen historischer Existenz seitens der Kommunalpolitik. Als eine Begleiterscheinung des Transformationsprozesses nach der Wiedervereinigung müssen auch andere Faktoren berücksichtigt werden: Der Eigentümerwechsel von Liegenschaften oder der befürchtete »Standortnachteil«, Gedenkort zu sein, die Mittelknappheit der Kommunalhaushalte und nicht zuletzt andere neue Alltagsprobleme der Menschen und andere regionalpolitische Prioritäten. Beispiele sind etwa Anklam, wo eine Agrarfirma die kleine Gedenkstätte im zu DDR-Zeiten von der LPG als Getreidesilo genutzten Wehrmachtgefängnis vermauerte oder am Münchner Platz in Dresden, wo die Universitätsverwaltung die als Hörsaal renovierte frühere Anstaltskirche der Hinrichtungsstätte zweier Diktaturen nach dem heutigen Stifter, dem Großaktionär einer Warenhauskette, benannte. Auch in Pirna-Sonnenstein gab es zeitweilig vergleichbare Probleme mit ortsansässigen Investoren, die eine Gedenkstätte zu verhindern trachteten. Die grundlegend anders gelagerten Rahmenbedingungen der politischen Kultur in den neuen Ländern erleichterten einen offensichtlichen Verlust von Erinnerung an solchen Orten, wo an der Stelle des Beseitigten nicht immer Ersatz geschaffen wurde. Hier bewahrheitete sich Hannah Arendts Satz, wonach ohne Erinnerung und die Verdinglichung das lebendig Gehandelte, das gesprochene Wort, der gedachte Gedanke spurlos verschwinden würde, »es würde sein, als hätte es sie nie gegeben.« Es gab an manchen Orten indes auch erfolgreiche Initiativen für ihren Erhalt.

5. Parallel zu diesem Prozess der Neukonzeption auf der einen, des Verschwindens der Gedenkkultur auf der anderen Seite, beobachten wir auch eine gleichsam emanzipatorische Entwicklungslinie »von unten« – sehr den westdeutschen Erfahrungen der 70er und 80er Jahre ähnelnd –, indem Bürgerinitiativen als eingetragene Vereine die Errichtung von Gedenkstätten mit Bezug zu nationalsozialistischem Unrecht und Verbrechen bzw. mit zweierlei Unrechtsgeschichte zu ihrer Sache machten. In Torgau und Pirna lässt sich völlig unabhängig voneinander eine ähnliche Entwicklung beobachten, bei der das bürgerschaftliche Engagement immerhin – trotz erheblicher retardierender Momente – teilweise zum Ziel führte. Hier wie dort gründeten sich 1991 ein Förderverein und ein Kuratorium für eine Gedenkstätte, bestehend aus Vertretern der Opferverbände, Menschen aus der Bürgerrechtsbewegung und der Kirche sowie historisch Interessierten, die zum Teil auch von außerhalb hinzu traten. Diese Beispiele sind jedoch Ausnahmen, die die Regel eines noch immer wenig ausgeprägten bürgerschaftlichen Engagements für die Erinnerung an vergangenes Unrecht in Form von Gedenkstätten bestätigen. Die Vorstellung der Enquete-Kommission und auch der Bundesregierung, eine demokratische Erinnerungskultur würde vor allem von bürgerschaftlichem Engagement getragen, ist ein Idealbild, das an der Basis allzu häufig keine hinreichenden Entsprechungen hat.

Mit dem Ende und der Überwindung der SED-Diktatur trat eine weitere Entwicklungslinie in Erscheinung, die Einfluss auf das Selbstverständnis der Gedenkstättenarbeit insgesamt hat: die Schaffung von Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer der SED-Diktatur, die von Trägern der demokratischen Bürgerrechtsbewegung, von Opferverbänden des Stalinismus und Repräsentanten des politischen Wechsels in der Öffentlichkeit und den demokratischen politischen Parteien initiiert und gefördert wurden und nach wie vor werden. In diesen Aktivitäten kommt das Bemühen zum Ausdruck, politisches Unrecht der SBZ/DDR für die Nachwelt sichtbar zu machen und den Opfern Anerkennung widerfahren zu lassen. Freilich zielt die Markierung derartiger Stätten in der postdiktatorischen Gesellschaft unmittelbar auf die Delegitimierung der DDR. Somit wäre überblicksartig das Tableau beschrieben, das die heutige Gedenkstättenlandschaft in den neuen Ländern auszeichnet.

6. Die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« (bzw. deren Berichterstattergruppe »Gedenkstätten«) in zwei Legislaturperioden, in unterschiedlicher Intensität auch die Landtage und Landesregierungen sowie schließlich die neu gegründeten Gedenkstättenstiftungen auf Länderebene haben diesen Prozess in den 90er Jahren aktiv mitgestaltet und befördert. Dabei sind auf Ebene des Bundes fachlich hohe qualitative Anforderungen an die Gedenkstätten formuliert worden. Die intensive Vorarbeit der Enquête-Kommission für eine Gedenkstättenkonzeption mündete schließlich in jene der neuen Bundesregierung. Es lässt sich bereits heute konstatieren, dass durch demokratisch legitimierte Institutionen und führende Wissenschaftler unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit der Prozess der Neukonzeption, einschließlich der Integration spezifisch ostdeutscher Narrative, vorangebracht bzw. die Förderung neuer Einrichtungen ermöglicht wurde. Die Entwicklung der ostdeutschen Gedenkstättenlandschaft seit 1990 ist aber auch Teil eines professionellen Prozesses, an dem vor allem Historiker, Gedenkstättenpädagogen und andere Fachleute beteiligt waren.

Die Enquête-Kommission hat in ihren Überlegungen die Bedeutung der Erinnerung an die nationalsozialistische Terrorherrschaft und die kommunistische Diktatur in der SBZ/DDR sowie an Widerstand und Opposition gegen beide Diktaturen für das demokratische Selbstverständnis der Deutschen hervorgehoben: »Die Erinnerung an die beiden Diktaturen, die die Feindschaft gegen Demokratie und Rechtsstaat verbunden hat, schärft das Bewusstsein für den Wert von Freiheit, Recht und Demokratie. Dies, wie die notwendige Aufklärung über die Geschichte der beiden Diktaturen, ist der Kern des antitotalitären Konsenses und der demokratischen Erinnerungskultur der Deutschen.«

Es ist bemerkenswert, dass die Kommission gerade den Umgang mit der »doppelten Vergangenheit« als Herausforderung hervorhebt und die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements besonders betont. Die Heterogenität und Pluralität der Gedenkstättenlandschaft wird von ihr als eine demokratische Tugend akzentuiert. Ebenso wird die Weisungsunabhängigkeit dieser Einrichtungen reklamiert. Anregungen der Kommission setzten auf die Verstärkung bildungspolitischer Anstrengungen und einer verbesserten, auch internationalen Vernetzung der Gedenkstätten untereinander.

7. In der föderalen Kulturlandschaft der Bundesrepublik wurden durchaus verschiedene gedenkstättenpolitische Akzente gesetzt. Während sich Brandenburg und Thüringen in unterschiedlicher Intensität aber sehr frühzeitig auf die wissenschaftsgeleitete Profilierung und Neukonzeption der ehemaligen Nationalen Mahn- und Gedenkstätten konzentrierten, bedurfte es in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt eines deutlich längeren Vorlaufs und gesellschaftlicher Anstöße zur Schaffung halbwegs tragfähiger Strukturen für die Gedenkstättenarbeit.

Die Gedenkstätte Buchenwald war 1990 noch symbolisches Streitobjekt der verschiedenen Opferverbände, an dem das Verhältnis des vereinigten Deutschland zu seiner Geschichte neu bestimmt werden sollte. Was zunächst anmutete wie eine Wiederauflage des westdeutschen Historikerstreits der 80er Jahre, verlor indes in dem Maße an Bedeutung, in dem die wissenschaftliche und museale Erschließung sowie die memoriale Gestaltung der Gedenkstätte fortschritt. Seit 1990/91 plante die thüringische Landesregierung die Umgestaltung der Gedenkstätte Buchenwald. Den Empfehlungen einer durch das Wissenschaftsministerium berufenen Historikerkommission im Frühjahr 1992 folgte die Gründung einer unselbständigen Stiftung öffentlichen Rechts »Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora«. Der 1995 eröffneten Ausstellung zum NS-Konzentrationslager auf der Grundlage neuer Forschungen folgte 1997 die Dauerausstellung zum sowjetischen Speziallager und Ende 1999 die historische Dokumentation der Erinnerungskonstruktion der DDR-Gedenkstätte. Die mit einer internationalen Jugendbegegnungsstätte und einem reichhaltigen pädagogischen Angebot ausgestattete Gedenkstätte verzeichnet seit der Neugestaltung von Jahr zu Jahr steigende Besucherzahlen. So wenig sich bislang über die Evaluation des Gedenkstättenbesuchs sagen lässt, haben doch Annette Leo und Peter Reif-Spiereck in einem Beitrag für den Gedenkstättenrundbrief (Nr. 1/1999) deutlich gemacht, wie stark die überkommenen Prägungen der DDR-Gedenkstätte im thüringischen Einzugsgebiet schulischer Bildungsarbeit fortwirken.

Auch das Land Brandenburg berief 1991 eine Expertenkommission, die im Jahr darauf ihre Empfehlungen zu Gestaltung und Inhalt der Gedenkstätten aussprach. 1993 wurde die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gegründet, die neben Sachsenhausen, Ravensbrück und dem Museum des Todesmarsches in Below auch noch Brandenburg/Görden umfasst. Das Lagergelände Mühlberg (Kriegsgefangenenlager der Wehrmacht, Speziallager des NKWD) wird bürgerschaftlich und kommunal für die Gedenkstättenarbeit erschlossen. Die in der Stiftung zusammen geschlossenen brandenburgischen Gedenkstätten haben in den vergangenen Jahren ihrem dezentralen Konzept folgend eine Reihe von Einzelausstellungen realisiert, die sich auf die Geschichte der Konzentrationslager, spezifische Opfergruppen, die Nachnutzung nach 1945 und die geschichtspolitische Indienstnahme durch den SED-Staat bezogen. Erhebliche Probleme und große Aufgaben haben die großen Einrichtungen mit dem bislang kaum finanzierbaren Investitionsbedarf zur Sicherung historischer Spuren und zum Erhalt baulicher Anlagen am authentischen Ort.

In Sachsen-Anhalt, das fünf Gedenkstätten in die unmittelbare Landesträgerschaft übernahm, wurde 1994/95 durch den Innenminister ein Gedenkstättenbeirat ins Leben gerufen. Strukturell sind die Einrichtungen, an denen »der unschuldigen Opfer der diktatorischen Regime auf dem Boden des heutigen Landes Sachsen-Anhalt im Zeitraum zwischen 1933 und 1989« (Innenminister Manfred Püchel) gedacht wird, institutionell und personell an das Regierungspräsidium Magdeburg angebunden: Bernburg, Langenstein-Zwieberge, Moritzplatz Magdeburg, der »Rote Ochse« in Halle und die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn. Andere, darunter etwa auch die im wesentlichen dem Zustand vor 1989 entsprechende KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin, stehen in der Obhut der Gemeinden und Landkreise.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern – ein Bundesland, das über keine überregional bedeutsamen Gedenkstätten verfügt – trug der Projektgruppe »Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern« Mitte 1996 die Bearbeitung eines umfassenden Konzepts der Geschichtskultur im Umgang mit historischen Orten auf, wobei der strukturalistische Denkansatz, der sich im Laufe der Arbeit herausgebildet hat, zum Teil auch das Ergebnis einer pragmatischen Aufgabenverteilung zu sein scheint, in der sich Gedenkstättenarbeit, Denkmalschutz, politische Bildung und Tourismusförderung miteinander verschränken. Aus der Projektgruppe ist der Verein »Politische Memoriale e.V.« hervorgegangen, der heute, gefördert durch das Bildungsministerium, als Schaltstelle für die Vernetzung und Koordinierung der Gedenkstättenarbeit im Land fungiert.

Getragen durch das bürgerschaftliche Engagement von Gedenkstätteninitiativen und Opferverbänden vor Ort wurde in Sachsen im Februar 1994 als Antwort auf die kontroversen Debatten im Sächsischen Landtag durch Kabinettsbeschluss die »Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft« ins Leben gerufen. Kommt in der Namensgebung in gewisser Hinsicht das totalitarismustheoretisch orientierte Geschichtsverständnis des Stifters zum Ausdruck, so ist die Satzung wiederum Grundlage für einen pluralistischen Ansatz im Umgang mit den historischen Orten. Ziel der Stiftung ist es danach, »diejenigen Stätten in staatlicher Trägerschaft zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, Staatsterror und staatlich organisierte Morde erinnern.« Der Stiftungsrat hat sich – dem Rat von Experten folgend – seinerzeit auf fünf exemplarische, gleichwohl überregional bedeutsame Gedenkstätten beschränkt. Die NS-Gedenkstätten Zeithain (Kriegsgefangenenlager für sowjetische Kriegsgefangene) und Pirna-Sonnenstein (NS-«Euthanasie«) sowie Orte, die in unterschiedlicher historischer Gewichtung mit der Geschichte justizförmigen Unrechts im Nationalsozialismus und der SBZ/DDR verknüpft sind: Bautzen, Torgau und Münchner Platz Dresden. In den Jahren seit ihrer Gründung hat die Stiftung das vorrangige Ziel verfolgt, mit vergleichsweise geringem Mittel- und Personaleinsatz, bei einem erheblichen Nachholbedarf an Forschung, die Spuren des Unrechts an den genannten Orten zu erforschen, zu dokumentieren und an die Opfer zu erinnern. Diesem Ziel ist die Stiftung in enger Kooperation mit den vor Ort ansässigen Fördervereinen und Opferverbänden durch die Fertigstellung erster Ausstellungsabschnitte in Torgau und Pirna, umfangreiche Veranstaltungsprogramme in Bautzen und Dresden und ein reichhaltiges publizistisches Programm sowie pädagogische Angebote gerecht geworden. Die Verwaltungsstruktur sieht heute im Sinne einer Verstetigung der Arbeit eine unmittelbare Anbindung der Gedenkstätten und ihrer Mitarbeiter an die Stiftung vor. Die Beziehungen zu den Fördervereinen vor Ort sind in Form von Kooperationsvereinbarungen geregelt und räumen ihnen ein Mitspracherecht bei der inhaltlichen Gestaltung der Gedenkstätten ein. Wir haben unsere Aufgabe stets so begriffen, die Gedenkstättenarbeit aus einer universellen menschenrechtlichen Perspektive zu betreiben. Dies bedeutete keineswegs eine Reduktion ausschließlich auf die Opfer, sondern hatte zur Folge, dass auch Strukturen, Opfer- und Täterbiographien zur Entschlüsselung der historischen Orte freigelegt wurden. Der Umstand, dass an einigen Stätten aufeinander folgend unterschiedliche Regime Unrecht verübt haben, ermöglicht Gedenkstättenbesuchern unweigerlich, in verschiedenen Erscheinungsformen und unter unterschiedlichen zeithistorischen Bedingungen verübtes Unrecht vergleichend zu betrachten. Das multiperspektivische, pluralistische zugleich wissenschaftsorientierte, aufklärerische Konzept sah indes zu keinem Zeitpunkt »Gedenkstätten des Totalitarismus« an den Orten »doppelter Vergangenheit« vor. Daraus ergibt sich zwingend eine differenzierte Betrachtungsweise des Opferbegriffs an der historischen Zäsur von Niederschlagung des »Dritten Reiches« und sowjetischer Besatzung mit späterer Durchsetzung einer kommunistischen Diktatur in der SBZ/DDR. Einen wichtigen Stellenwert nimmt darüber hinaus die Einbeziehung von Zeitzeugen und Opferverbänden ein, mit denen aber auch immer wieder, wie anderenorts auch, Kontroversen über die Gestaltung und Inhalte der Gedenkstätten ausgetragen werden.

Das sächsische Modell einer gedenkstättenübergreifenden »Clearingstelle« für eine begrenzte Anzahl von Einrichtungen hat sich durchaus bewährt, vor allem unter dem Gesichtspunkt vielfältiger fachlicher Kooperations- und Kommunikationsmöglichkeiten der Gedenkstätten untereinander. Die Themenvielfalt der Stiftungsaufgaben sichert dieser Einrichtung, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine Beratungskompetenz, die von politischen Instanzen der unterschiedlichen Ebenen in Sachsen und von Privatpersonen gern in Anspruch genommen wird. Sofern die Ressourcen reichen, besteht die Möglichkeit, örtliche Initiativen ideell, fachlich und bisweilen auch materiell zu unterstützen bzw. selbst die Markierung authentischer Orte anzuregen. Die Kontakte der Stiftung zu den Trägern der politischen Bildungsarbeit und zu wissenschaftlichen Instituten kommen allen Einrichtungen unmittelbar zugute.

Der offensichtliche Nachteil derartiger Strukturen ist, dass sich Kommunen und Landkreise zunehmend aus der Verantwortung für kleinere, nicht unmittelbar von der Stiftung geförderte Gedenkstätten zu ziehen suchen, da es die Stiftung »ja schon richten wird«. Eine für alle Gedenkstättenprojekte allein verantwortliche Zentralinstanz in einem Bundesland indes wäre einer lebendigen demokratischen Erinnerungskultur wohl eher abträglich. In dem Maße, in dem die Gedenkstätten aus ihrer Initiativphase übergeleitet werden in institutionelle Strukturen, in diesem Maße schwächt sich bedauerlicherweise aber auch das bürgerschaftliche Engagement ab, wenn es nicht zum Teil fast ganz zum Erliegen kommt.

So sehr das Stiftungsmodell für ein Bundesland Schule machen könnte, so ist man auch im Freistaat Sachsen durchaus mit dem Problem konfrontiert, »auf dem Felde des schlechten Gewissens« zu arbeiten und dementsprechende Akzeptanzprobleme zu gewärtigen. Folglich sind die Strukturen immer noch brüchig. Die institutionelle, liegenschaftliche, finanzielle und personelle Situation hat noch nicht den Grad der Absicherung und Verstetigung erreicht, der im Prinzip wünschenswert wäre.

8. Abschließend möchte ich festhalten, dass die Gedenkstätten in den neuen Bundesländern einen Bedeutungswandel durchlaufen haben, der zu einer Erweiterung des Begriffs geführt hat. Ich denke dass dieser Wandel produktiv genutzt werden kann, um das eigene Selbstverständnis zu überprüfen, welche Rolle eine wie verstandene Gedenkstättenarbeit für die politische Kultur einnehmen soll. So faszinierend der Ansatz der »politischen Memoriale« politikwissenschaftlich und geschichtsdidaktisch ist– es wäre ja z.B. hiervon ausgehend einmal über eine Art »Bildungskanon« topographischer Orientierungspunkte auf der historischen Landkarte Europas nachzudenken –, so ist er unter aktuellen kulturpolitischen Gesichtspunkten problematisch. Er kann ungewollt rasch zu einer kulturpolitischen Verdichtung der schwierigen Bestandteile der jüngeren deutschen Geschichte, gleichsam zu einem Entsorgungskorridor werden - mit den entsprechenden finanziellen Einbußen für bestehende Gedenkstätten. Ich möchte für eine Engführung des Begriffs der zeithistorischen Gedenkstätten plädieren, wohl wissend, dass sich Abgrenzungen gegenüber anderen Bereichen der Geschichtskultur nicht immer penibel durchhalten lassen. Um es klar zu sagen: Diese Überlegung folgt nicht lediglich einem finanzpolitischen Pragmatismus, dass mit begrenzten Mitteln und Möglichkeiten auch gehaushaltet werden müsse. Zweifellos wäre ein Geschichtsbewusstsein, dass sich topographisch ausschließlich an Opfergedenkstätten bzw. Tatorten orientiert,

ahistorisch. Jede Systematisierung im Sinne einer historiographischen, poltikwissenschaftlichen oder sei es pragmatisch-haushaltspolitischen Bestimmung birgt immer die Gefahr der Nivellierung in sich, vor der in den Diskussionen der vergangenen Jahre immer wieder gewarnt wurde.

Die Dimensionen der Verbrechen und des Unrechts, die Dimensionen menschlichen Leids wie schließlich die je spezifische Aura der Tatorte und Friedhöfe der Diktaturen im Deutschland (und Europa) des 20. Jahrhunderts heben diese Gedenkstätten wegen ihrer emotionalen Berührung stets ab von Arealen und Gebäuden, die auf andere Weise als durch Trauer mit der Geschichte der Diktaturen verknüpft sind und sich vielleicht vorrangig durch Kognition erschließen. Es macht einen Unterschied, ob ich den leeren Keller der »T4«-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein betrete, in dem 15 000 Menschen ermordet wurden, ob ich über den Grabfeldern der Zehntausenden in Zeithain stehe oder ob ich durch ein architektonisches Ensemble mit Diktaturbezug schreite. Zweifellos werden sich die Gedenkstätten der unvermeidlichen »Historisierung«, d.h. auch dem Übergang von der lebendigen zur kulturellen Erinnerung, nicht entziehen können. Die Historisierung bzw. auch »Normalisierung« im Umgang mit dem Nationalsozialismus wird durch die Vorlagerung der zweiten Diktatur im kollektiven Gedächtnis in den neuen Ländern ohnehin forciert. Es wird im Sinne einer politisch-historischen Aufklärung notwendig sein, ein handlungsorientiertes Lernen an historischen Orten mit anderen Aspekten der Neueren und Neuesten Geschichte zu verknüpfen. Die Gedenkstätten sind Bestandteil einer vielgestaltigen Geschichtskultur wie sie bisher und in Zukunft in Form von historischen Museen und Ausstellungen, der Denkmalpflege und Formen medialer Darstellung Bestand haben wird. Gedenkstätten wie ich sie verstehe, werden indes immer Zeugnisse konkreter Verbrechen an Menschen in einem spezifischen historischen Kontext bleiben, deren universelle Botschaft über den Tag hinaus mit der Orientierung politisch-historischer Wertmaßstäbe zu tun hat. Die »Didaktik der Menschenrechte am Beispiel ihrer Verletzung« – wie Micha Brumlik treffend formuliert hat – bleibt auch weiterhin der essentielle geschichtspolitische Auftrag von Gedenkstättenarbeit.