Gedenkstätten Brandenburg an der Havel

Neue Forschungsergebnisse zur Geschichte des Strafvollzugs zwischen 1920 und 1945
06/2013Gedenkstättenrundbrief 170, S. 23-29
Sylvia de Pasquale

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten konnte im letzten Jahr endlich den Gedenkort für die Opfer der »Euthanasie«-Morde eröffnen. Eindrucksvoll stellt hier eine neue Ausstellung die Geschichte der Gasmordanstalt im Zentrum der Stadt Brandenburg an der Havel dar, in der 1940 mehr als 9 000 Menschen mit Kohlenmonoxid getötet wurden. Hierüber berichtete die Ausstellungskuratorin Dr. Astrid Ley in der Ausgabe des GedenkstättenRundbriefs vom letzten Dezember (Nr. 168, 12/2012).
Die Gedenkstätten Brandenburg an der Havel haben aber satzungsgemäß nicht nur die Aufgabe, sich mit den vergessenen Opfern der »Euthanasie«-Verbrechen zu beschäftigen, sie betreiben auch eine Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg, wo während des Nationalsozialismus vermutlich 2042 Männer meist mit dem Fallbeil hingerichtet wurden. Hier soll neben dem Gedenken an diese Männer, die mehrheitlich aus politischen Gründen zum Tode verurteilt wurden,[1] über die Strukturen des unmenschlichen Strafvollzugs während des Hitlerregimes sowie über die NS-Justiz informiert werden.
Der Ort hat zudem eine sogenannte zweifache Vergangenheit. Während der gesamten DDR-Zeit saßen hier nicht nur kriminelle Häftlinge, sondern auch viele politisch Verfolgte ein, sodass die Strafvollzugsanstalt Brandenburg in den 1950er- und 1960er-Jahren die größte politische Haftanstalt der DDR war.[2] Sich mit dem Schicksal der Häftlinge und den Strukturen des DDR-Strafvollzugs und der DDR-Justiz zu beschäftigen, gehört daher ebenfalls zu den Aufgaben der Gedenkstätten Brandenburg an der Havel.
Ältester Teil der heute mit drei Themenkomplexen (»Euthanasie«-Morde, NS-Justiz und -Strafvollzug, DDR-Justiz und -Strafvollzug) beschäftigten Gedenkstätten Brandenburg an der Havel ist die Gedenkstätte für die Hinrichtungsopfer. Sie hat bereits eine wechselvolle Geschichte, die wiederum eng mit der Geschichte der DDR-Diktatur verwoben ist:
Schon in den letzten Wochen vor der Befreiung machte sich der Häftling Walter Hammer, der durch seine Arbeit in der Verwaltung des Zuchthauses Brandenburg-Görden Zugang zu Verwaltungsakten hatte, Notizen für eine Veröffentlichung über die Geschichte der Strafanstalt. Während seiner Genesung im Haftkrankenhaus der Anstalt von Mai bis Juli 1945 sammelte er dann im Zuchthaus Akten, die es ihm erlaubten,
Auskünfte über Häftlinge an Angehörige und Behörden im In- und Ausland zu geben. Wenige Monate später gründete er das »Forschungsinstitut Zuchthaus Brandenburg«, das im Januar 1948 auf Beschluss der Landesregierung Brandenburg Teil des Landesarchivs Potsdam wurde. Hier sammelte er weiterhin Dokumente aus der Strafvollzugsverwaltung, Berichte ehemaliger Mithäftlinge, Fotos und Zeitungsartikel sowie
Material für Gerichtsverhandlungen gegen ehemalige Aufseher und an Hinrichtungen beteiligte Staatsanwälte. Ziel Hammers war es unter anderem ein Museum und eine – wie er sich ausdrückte – »Weihestätte« für die ermordeten Widerstandskämpfer im Zuchthaus aufzubauen, deren Eröffnung für den 10. Juni 1950 geplant war. Er wollte das »unmenschliche System des NS-Strafvollzugs« beschreiben sowie Berichte über die verschiedenen Richtungen der Widerstandskämpfer mit ihrem Engagement gegen das Nazi-Regime erstellen. »Das in der Entwicklung begriffene Werk«, so Hammer im September 1949, wird »internationalen Charakter« tragen. »Erinnerung an gemeinsam durchlittene Not« sollte »über alle Grenzen hinweg neue Wege zur Verständigung und Versöhnung bahnen, nicht zuletzt aber auch dazu beitragen, die nationale Einheit Deutschlands wiederherzustellen«. Er hatte die Absicht, die Widerstandsbewegung in ihrer Breite und Unterschiedlichkeit zu beleuchten. Er wollte sich nicht auf die Verdienste der Kommunisten konzentrieren und den nach 1945 in der SBZ eingeschlagenen politischen Weg als einzig möglichen, schon in den Lagern und Haftanstalten von allen Kommunisten, Sozialisten und Sozialdemokraten angestrebten, darstellen. Daher überwarf er sich schließlich mit den Machthabern der DDR und floh am 25. Februar 1950, um seiner Verhaftung zu entgehen, in den Westen Deutschlands. Hier begann er erneut, Unterlagen über Schicksale von Opfern des Widerstandes und von Verfolgten zusammenzutragen. Die geplante Monografie über das Zuchthaus Brandenburg zu schreiben, gelang ihm aber aufgrund ernsthafter Erkrankung auch bis zu seinem Tod am 9. Dezember 1966 nicht.[3]
Unabhängig von den Bemühungen Hammers wurde 1947 am Marienberg in Brandenburg eine große Mahnmalsanlage zur Erinnerung an die im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichteten Widerstandskämpfer geschaffen. Teil der Anlage ist eine acht Meter hohe Gedenkwand aus rotem Klinker mit bronzenem Ehrenkranz und schmiedeeiserner Inschrift »Zum Tode geführt / und siehe / wir leben«. Davor steht die großdimensionierte Bronzeskulptur »Gefesselter Kämpfer«.[4]
Nach der Flucht Hammers lag die Beschäftigung mit der Geschichte Brandenburg-Gördens in der DDR lange brach. Dies änderte sich nach dem Machtantritt Erich Honeckers 1971. Der Regierungschef (Generalsekretär des ZK der SED und Staatsratsvorsitzende) der DDR war nach seiner Verurteilung durch den Volksgerichtshof wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« von 1937 bis 1945 in Brandenburg-Görden inhaftiert gewesen.[5]
Anlässlich des 30. Jahrestags der Befreiung am 27. April 1975 wurde im Zuchthaus am Ort der Hinrichtungen eine Gedenkstätte eingerichtet, die aus dem Hinrichtungsraum und zwei Vorräumen bestand und bis heute existiert. Im Hinrichtungsraum befinden sich eine Guillotine und eine Vorrichtung zum Erhängen. Ob letztere im Original erhalten ist oder ob es sich um einen Nachbau handelt, ist dabei nicht eindeutig geklärt. Bekannt ist, dass es sich bei dem ausgestellten Fallbeil nicht um dasjenige handelt, mit dem in Brandenburg Menschen hingerichtet wurden. Vermutet wird, dass es sich bei einer Guillotine, die sich im Besitz des Deutschen Historischen Museums (DHM) befindet, um das ehemalige Brandenburger Fallbeil handelt. Wo das im Gedenkort in der JVA Brandenburg gezeigte Fallbeil während der NS-Zeit im Einsatz war, ist unbekannt. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass beide Guillotinen, die in Brandenburg ausgestellte und die im DHM befindliche, wahrscheinlich noch in der DDR zur Vollstreckung von Todesurteilen genutzt wurden.[6] In dem Vorraum, der an den Hinrichtungsraum grenzt, befanden sich zwischen 1940 und 1945 die Aufenthalts- und Schlafräume des Scharfrichters und seiner drei Gehilfen. 1975 wurde dort eine Gedenkwand mit den Namen der Länder, aus denen die hingerichteten Häftlinge stammten und mit dem eigentlich aus der KZ-Geschichte stammenden Symbol des roten Winkels angebracht.[7] Vor der Wand steht die Plastik einer Hand mit zum Schwur erhobenen Fingern, die an das sogenannte Gelöbnis von Bagow erinnern soll. Hier machten politische Häftlinge des Zuchthaus Brandenburg-Görden, die meisten von ihnen KPD-Mitglieder, nach der Befreiung auf ihrem Weg in die Heimatorte Rast. Sie gedachten ihrer im Zuchthaus hingerichteten Kameraden. In einer Entschließung beschworen sie die Einheit der Arbeiterklasse und gelobten, im Bündnis mit der Sowjetunion für den Aufbau des Sozialismus und die soziale und nationale Freiheit Deutschlands zu kämpfen.8 Im zweiten Vorraum wurde eine Vitrine mit Gegenständen ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses aus ihrer Inhaftierungszeit gezeigt, darunter z.B. ein selbst gefertigtes Schachspiel.[9]
Die 1947 auf dem Marienberg in Brandenburg geschaffene Mahnmalsanlage wurde zu einem Ort für Massenkundgebungen und Veranstaltungen umgestaltet und erweitert.[10] Hier inszenierten die SED-Oberen jedes Jahr eine staatlich gesteuerte Gedenkveranstaltung mit vielen Hundert Menschen und militärischem Zeremoniell, in der sie an den »Widerstandskampf der antifaschistischen Häftlinge« im Zuchthaus Brandenburg erinnerten. Die (DDR-)Medien berichteten eingehend über diese Veranstaltungen.[11]
Kurz vor dem Ende der DDR unternahm die Regierung des Staates noch einmal den Versuch, die Gedenkstätte Brandenburg-Görden aufzuwerten. Sie sollte in einer Reihe mit den »Nationalen Mahn- und Gedenkstätten« Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück der Legitimation der SED-Regierung und ihres Generalsekretärs Erich Honecker dienen. Auf Beschluss des Sekretariats des ZK der SED wurde 1988 die »Nationale Mahn- und Gedenkstätte Brandenburg« gegründet, für die das Ministerium für Kultur der DDR ein überdimensioniertes neues Museum plante. Gedenkstätte und Museum sollten in erster Linie den »opferreichen antifaschistischen Kampf der Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg und anderer faschistischer Haftanstalten würdigen« und zeigen, »wie das Vermächtnis der antifaschistischen Widerstandskämpfer in der DDR erfüllt wird«. Nicht zuletzt sollte das Museum dazu dienen, die angeschlagene SED-Herrschaft zu stabilisieren. Nach der Wende abgewickelt, ging die »Nationale Mahn- und Gedenkstätte Brandenburg« 1993 in stark verkleinerter Form (mit nur einem Dienstposten) in die neugegründete Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten über und hieß bis 2012 »Dokumentationsstelle Brandenburg/Havel«.[12] Gerade der Umstand, dass der letzte Staatschef der DDR, Erich Honecker, in Brandenburg inhaftiert gewesen war und der Ort in der DDR der geschichtspolitischen Selbstdarstellung des SED-Regimes gedient hatte, gereichte der Gedenkstätte jetzt nicht zum Vorteil.[13]
Aufgabe der Gedenkstätten Brandenburg an der Havel wird es in den nächsten Jahren nicht nur sein, eine interessante und anspruchsvolle pädagogische Arbeit für die Gedenkstätte für die Opfer der »Euthanasie«-Morde aufzubauen. Sie will eine solche Arbeit auch für die Themen Strafvollzug und Justiz während des Nationalsozialismus und während der DDR leisten.[14] In Bezug auf Strafvollzug und Justiz bietet der Ort die Möglichkeit, vergleichend zu arbeiten. Während der Nationalsozialismus seine Gefangenen rassenideologischen und rassenhygienischen Vorstellungen unterwarf, die
häufig ihren Tod bedeuteten, und der Strafvollzug willig an der Verfolgung des politischen Widerstands und am Vernichtungskrieg teilnahm, war der Strafvollzug in der DDR darauf gerichtet, die Häftlinge durch strenge Disziplinierung und unter Anwendung physischer oder psychischer Gewalt zur Integration in das politische System zu zwingen.[15] In Bezug auf »Euthanasie« und NS-Strafvollzug lassen sich dagegen
Parallelen finden: Sowohl Behinderte und Kranke als auch Straftäter waren Opfer rassenhygienisch motivierter Morde.
Es ist beabsichtigt, eine Dauerausstellung zu den Themen Strafvollzug und Justiz zu erarbeiten und die pädagogische Arbeit auf eine moderne Grundlage zu stellen. Die Gedenkstättenlehrerinnen, die seit vielen Jahren Schulklassen bei einem Besuch in der Gedenkstätte im Zuchthaus Brandenburg-Görden begleiten und pädagogische Programme anbieten, vermissen eine solche Ausstellung seit Langem. Sie würde den Ort auch noch attraktiver für Besucher machen. Neue Forschungen zu den genannten Themenkomplexen werden dabei helfen. So wird demnächst Tobias Wunschiks Studie zum DDR-Strafvollzug in Brandenburg erscheinen. Leonore Ansorg wird im Herbst diesen Jahres ihren Band zu den politischen Häftlingen im Zuchthaus Brandenburg während der NS-Zeit veröffentlichen. Hier geht es um die Haftbedingungen und die Behandlung der »Politischen« im Strafvollzug. Der Band enthält aber auch viele Informationen über die Mitglieder des Widerstands, die in Brandenburg-Görden inhaftiert waren, so z.B. über Robert Havemann von der Widerstandsgruppe »Europäische Union«, über den Kommunisten Erich Honecker, der später SED-Chef und Staatsratsvorsitzender der DDR wurde, sowie über Sozialdemokraten, Gewerkschafter, bürgerliche Demokraten und Widerständler des 20. Juli 1944. Meine Arbeit unter dem Titel »Zwischen Resozialisierung und ›Ausmerze‹. Strafvollzug in Brandenburg an der Havel (1920–1945)« erscheint in Kürze in der Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten.
In dieser Studie kann gezeigt werden, dass während der Weimarer Republik durchaus eine Humanisierung des Strafvollzugs einsetzte, die mit dem Ziel verbunden war, die Häftlinge zu resozialisieren. Symbol der Bemühungen Preußens für einen »modernen Erziehungsstrafvollzug« war nicht zuletzt der Bau der Strafanstalt Brandenburg-Görden ab 1927. Allerdings implizierte die Idee, Menschen im Strafvollzug »bessern« zu
wollen, den Gedanken, es müsse zunächst geprüft werden, wer »besserungsfähig« und wer »schwersterziehbar«, also im Grunde »unverbesserlich« war. Gerade diese Unterscheidung wurde richtungsweisend für den Strafvollzug während des Nationalsozialismus. Disziplin, Sühne und Abschreckung standen nun nach dem erklärten Willen der nationalsozialistischen Regierung im Vordergrund des Strafvollzugs. »Zucht und Ordnung« sowie »Härte« gegenüber den Gefangenen sollte ihre »Besserung« erzielen. Vergünstigungen, Rechte und die Kontrolle des Strafvollzugs durch die Öffentlichkeit wurden eingeschränkt, schärfere Arreststrafen eingeführt. Ihren deutlichsten Ausdruck fand die »Härte« gegenüber den Gefangenen in der mangelhaften Verpflegung, die bereits ab 1933 zur Folge hatte, dass viele Häftlinge in Brandenburg-Görden Hunger litten. Strengere Strafgesetze und Gesetzesauslegungen gegen kriminelle Straftäter und die Verfolgung des Widerstandes führten nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten zur Überfüllung der Zuchthäuser.
Von vielen Strafanstaltsbeamten, darunter vom Brandenburger Anstaltsleiter, sehr begrüßt, wurde 1934 die Sicherungsverwahrung »gefährlicher Gewohnheitsverbrecher« eingeführt. In Brandenburg-Görden wurden die Häuser III und IV mit insgesamt 600 Plätzen zwischen 1936 und 1942 als Sicherungsanstalt genutzt. Die Haftumstände der Verwahrten unterschieden sich kaum von denen der Zuchthausgefangenen. Es kam jedoch hinzu, dass sich ihre perspektivisch unbegrenzte Inhaftierung extrem schlecht auf ihre Psyche und auf ihre körperliche Verfassung auswirkte. Sicherungsverwahrte waren, anders als im heutigen Strafvollzug, in ihrer überwiegenden Zahl keine Gewaltverbrecher, sondern Kleinkriminelle, deren »Gefährlichkeit« in ihren vielen Vorstrafen gesehen wurde. Alle drei Jahre mussten die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften die
Anordnung überprüfen. Grundlage dafür waren Gutachten der Strafanstaltsbeamten. Die Beurteilungen offenbaren die Durchdringung der Brandenburg-Gördener Verwaltungsbeamten mit rassenhygienischem bzw. kriminalbiologischem Gedankengut. Sie argumentierten beispielsweise mit erblicher Belastung oder »asozialer Gesinnung« der Straftäter. Darüber hinaus sahen viele das ärmliche Milieu, aus dem viele Straftäter stammten, bereits als Grund dafür an, ihnen die Freiheit zu verwehren und sie so nicht nur an der Begehung von Straftaten, sondern auch an der Fortpflanzung zu hindern. Der Brandenburger Anstaltsarzt Werner Eberhard forderte zudem 1942 öffentlich die Tötung »unwerter« Häftlinge.
Durch »zwangsweise Erziehung durch Arbeit zur Arbeit« sollten sich Häftlinge und Sicherungsverwahrte zur Wiederaufnahme in die »völkische Leistungsgemeinschaft« qualifizieren. Die Arbeit in der Strafanstalt Brandenburg-Görden und ihren Außenkommandos war anstrengend und meist monoton. Trotz des Gebots, die Häftlinge der »Volksgemeinschaft« nach der Haft wieder gesund und arbeitsfähig zur Verfügung zu stellen, war sie schon in der Vorkriegszeit oft gesundheitsschädigend. Immer weniger und zudem qualitativ minderwertige Lebensmittel bei gesteigertem Arbeitspensum führten während des Krieges zu einer Erhöhung der Tuberkulosekrankheiten und Todesfälle. Seit Kriegsbeginn wurden immer mehr Ausländer aus ganz Europa in Brandenburg-Görden inhaftiert. Ab 1942 stellten sie ungefähr die Hälfte der Insassen. Franzosen, Belgier und Tschechen waren zahlenmäßig am stärksten vertreten. Der Gesetzgebung der Nationalsozialisten, die Juden diskriminierte, folgten bereits ab 1934 entsprechende Verordnungen und Verfügungen im Strafvollzug. Als ab 1942 im ganzen Reich Transporte von Juden in die Vernichtungslager zusammengestellt wurden, gab auch der Strafvollzug seine jüdischen Gefangenen an die Gestapo ab.
Im Laufe der NS-Diktatur wurde es für (Zuchthaus-)Gefangene immer wahrscheinlicher, nach oder auch schon während der Haft, der Polizei übergeben und in einem Konzentrationslager eingesperrt zu werden. Bei der »Asozialenaktion« 1942/43 traf die Justiz bei mehr als 20000 Personen die Entscheidung, dass sie zur »Vernichtung durch Arbeit« ins Konzentrationslager zu übergeben waren. In der »volksbiologischen« Perspektive radikaler Nationalsozialisten war es notwendig, die kriegsbedingten Verluste an »gesunder« Volkssubstanz durch gleichzeitige »Ausmerzung« besonders »minderwertiger« Elemente zu kompensieren.[16] Reichsjustizminister Thierack machte bei Ingangsetzung der »Asozialenaktion« klar, dass er sich durch das Argument, die Gefangenen würden für Rüstungsaufgaben gebraucht, nicht von der höheren Aufgabe der Verbesserung des Erbgutes der Deutschen hindern lassen wollte. Aus Brandenburg-Görden wurden mindestens 1 259 Männer zur »Vernichtung durch Arbeit« an die Polizei überstellt. Neben den Kranken und Behinderten sowie den Opfern der Justiz, auch den aus politischen Gründen Verfolgten, möchte die Gedenkstätte Brandenburg in Zukunft auch an die Sicherungsverwahrten erinnern. Sie stellten den Großteil der 1 259 zur »Vernichtung durch Arbeit« in die KZ transportierten Männer aus Brandenburg-Görden und gehören bis heute zu den vergessenen Opfern.


Dr. Sylvia de Pasquale promovierte zum Strafvollzug in Brandenburg an der Havel zwischen 1920 und 1945. Seit Februar 2013 ist sie Leiterin der Gedenkstätten Brandenburg an der Havel.


[1] Aber auch unter denjenigen, die wegen krimineller Vergehen hingerichtet wurden, waren viele, die den überzogenen Strafmaßen einer verbrecherischen Justiz zum Opfer fielen. Dazu gehörte z.b. Bronislav Gaidanoff, der am 27. Juni 1942 wegen »versuchten schweren Diebstahls« hingerichtet wurde. (GPA Bronislav Gaidanoff, BLHA Rep. 29, Nr. 4320). Grundlage für das Urteil gegen den 21 Jährigen war die »Volksschädlingsverordnung«, die die Todesstrafe für Personen möglich machte, die ihre Straftat »unter Ausnutzung der besonderen Kriegsverhältnisse« begangen hatten.
[2] Leonore Ansorg, Politische Häftlinge im Strafvollzug der DDR: die Strafvollzugsanstalt Brandenburg, Berlin 2005.
[3] vgl. Sylvia de Pasquale, Zwischen Resozialisierung und »Ausmerze«. Strafvollzug in Brandenburg an der Havel (1920–1945), Berlin 2013, Kapitel 1.3.
[4] Stefanie Endlich, Die Mahnmalsanlage auf dem Marienberg, in: Günter Morsch/Sylvia de Pasquale (hrsg.), Perspektiven für die Dokumentationsstelle Brandenburg, Beiträge der Tagung in der Justizschule der JVA Brandenburg am 29./30. Oktober 2002, Münster 2004, S. 37–40, hier S. 37f.
[5] de Pasquale, Zwischen Resozialisierung und »Ausmerze«, Kapitel 1.3.
[6] Die Todesstrafe wurde in der DDR 1987 abgeschafft.Letztmalig wurde hier 1981 ein Todesurteil vollzogen. Insgesamt sind während der DDR-Zeit 208 Menschen hingerichtet worden. Siehe Falco Werkentin, die politische Instrumentalisierung der Todesstrafe in der SBZ/DDR und Bilanz der Rehabilitierung von Verurteilten und deren Angehörigen in der Zeit nach 1990, in: Materialien der Enquete-Kommission zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit, BS.II/1, Baden-Baden 1999, S. 101–192.
[7] Sylvia de Pasquale, Gedenkorte in Brandenburg an der Havel, in: Morsch/de Pasquale (hrsg.), Perspektiven für die Dokumentationsstelle Brandenburg, S. 29–36, hier S. 29–31. Für Hinweise zum Gelöbnis von Bagow danke ich Leonore Ansorg.
[9] siehe Foto des Schachspiels in: Max Frenzel/Wilhelm Thiele/Artur Mannbar, gesprengte Fesseln. Ein Bericht über den antifaschistischen Widerstand und die Geschichte der illegalen Parteiorganisation im Zuchthaus Brandenburg-Görden von 1933 bis 1945, Berlin 1976, Bildteil.
[10] Stefanie Endlich, Die Mahnmalsanlage auf dem Marienberg, S. 38.
[11] siehe Frenzel/Thiele/Mannbar, Gesprengte Fesseln, Bildteil.
[12] de Pasquale, Zwischen Resozialisierung und »Ausmerze«, Kapitel 1.3.
[13] Morsch, Einleitung, in: Morsch/de Pasquale, Perspektiven, S. 15.
[14] Problematisch ist allerdings der Mangel an (pädagogischem) Personal für die Gedenkstätten Brandenburg an der Havel. Trotz der Ausweitung der Aufgaben ist im Stellenplan der Stiftung Brandenburgische
Gedenkstätten lediglich eine Person für die Betreuung der Gedenkstätten vorgesehen, die sich um die Pädagogik, die Zusammenarbeit mit den Opferverbänden, Forschung, Aufbau von Bibliothek und Sammlung, Repräsentation, die Beantwortung von Anfragen etc. für alle drei Themenbereiche kümmert.
[15] dazu: Ansorg, Politische Häftlinge im Strafvollzug der DDR, 2005.
[16] Peter Longrich, Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung, München 1998, S. 234.