Gedenkort für die Opfer politischer Gewaltherrschaft am Fort Zinna in Torgau

Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
08/1999Gedenkstättenrundbrief 90, S. 13-19
Norbert Haase und Wolfgang Oleschinski

Torgau ist einer der Orte in Deutschland, in dessen vielgestaltiger Repressionsgeschichte das je spezifische Unrecht der nationalsozialistischen Diktatur, der sowjetischen Geheimpolizei NKWD und des DDR-Strafvollzuges miteinander verschränkt ist.

Die memoriale Gestaltung der Haftstättengeschichte der sächsischen Elbestadt sieht sich nach dem Ende der DDR und angesichts der langjährigen Verdrängung des spezifischen Unrechtscharakters von Institutionen der Wehrmacht im NS-Staat vor besondere Aufgaben gestellt.

Die Gremien der Stiftung Sächsische Gedenkstätten haben eine duale Gedenkstättenkonzeption beschlossen, die den zentralen authentischen Ort – das auch heute als Justizvollzugsanstalt genutzte Fort Zinna – markiert und im Schloß Hartenfels, an einem touristisch relativ gut erschlossenen Ort in Torgau, die Haftstättengeschichte in einer ständigen Ausstellung dokumentiert.

In der Zeit des Nationalsozialismus stand Torgau und insbesondere Fort Zinna für das mörderische Wehrmachtstrafsystem schlechthin mit Bedeutung für das gesamte im Zweiten Weltkrieg von deutschen Soldaten besetzte Europa. 50000 Todesurteile fällten die Kriegsgerichte der Wehrmacht zwischen 1939 und 1945. Mehrere hundert Soldaten wurden in Torgau durch Erschießen hingerichtet. Hier litten Deserteure, sogenannte »Wehrkraftzersetzer« und Kriegsdienstverweigerer, darunter Angehörige der Zeugen Jehovas. Zentrale Bedeutung hat Torgau aber auch im europäischen Kontext etwa für die Gruppen der völkerrechtswidrig zwangsweise für die Wehrmacht rekrutierten Luxemburger, Franzosen (Elsässer und Lothringer) und andere, die – sofern sie sich dem Dienst in der Wehrmacht widersetzten – in großer Zahl in Torgau inhaftiert waren. Der Weg von mehreren zehntausend verurteilten Wehrmachtsoldaten führte über Torgau in die verschiedenen Strafeinheiten. Mit der Verlegung des Reichskriegsgerichts nach Torgau Mitte August 1943, das auch in- und ausländische Widerstandskämpfer verurteilte, avancierte die Stadt zur Zentrale des gesamten Wehrmachtstrafsystems.

Mit der Begegnung der sowjetischen und der US-amerikanischen Truppen Ende April 1945 in Torgau war die Befreiung der Wehrmachtgefängnisse verbunden. Als Folge des mit erbarmungsloser Härte geführten Vernichtungskriegs der Wehrmacht gegen die Sowjetunion standen nun sowjetische Truppen in der Stadt. Wenige Monate später richtete die sowjetische Besatzungsmacht im Fort Zinna zunächst das NKWD-Speziallager Nr.8 ein, in dem – eine rechtliche Überprüfung der oft nur aufgrund von Denunziationen vorgenommenen Festnahmen war nicht vorgesehen – pauschal als »feindliche Elemente« bezeichnete ehemalige nationalsozialistische Funktionäre der unteren und mittleren Ebene, aber auch politische Gegner der stalinistischen Nachkriegspolitik einem drakonischen Strafregime unterworfen wurden. Die Gefangenen des Speziallagers Nr.10 waren von Sowjetischen Militärtribunalen verurteilte Deutsche, vielfach aber auch Sowjetbürger, die in Prozessen, die keinerlei rechtsstaatlichen Maßstäben genügten, meist zu langjähriger Haft verurteilt wurden. Für sie diente Speziallager Nr.10 als Durchgangslager.

Der im Fort Zinna 1950 beginnende Strafvollzug der DDR unter der Zuständigkeit des Ministeriums des Innern übernahm eine große Gruppe von SMT-Verurteilten aus anderen – inzwischen aufgelösten – Speziallagern, die teilweise bis zum Ende der fünfziger Jahre noch hier einsaßen.

Seit 1992 Pläne der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Torgau bekannt wurden, am Fort Zinna ein Gedenkkreuz aufzustellen, ist die memoriale Gestaltung dieses Areals Gegenstand andauernder Meinungsverschiedenheiten. In einer Ecke des Parkplatzes vor der heutigen Justizvollzugsanstalt (JVA) wurde im November 1992 ein Gedenkkreuz mit der Aufschrift »Die Toten mahnen« errichtet, das »den Opfern der Gewaltherrschaft im Fort Zinna« gewidmet war. Die Aufstellung dieses Kreuzes war dabei nie unumstritten, selbst in Kreisen der Opferverbände der Opfer des Stalinismus, doch konnte sich die Bezirksgruppe Torgau der VOS trotz der vielfach vorgetragenen Bedenken mit ihrer Planung und deren bereits eingeleiteter Realisierung durchsetzen, zumal es angesichts der Thematik niemand unter den Beteiligten wirklich zu einem offenen Streit kommen lassen wollte. Selbst die Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz stimmte anfangs einer Aufstellung zu, von der sie sich angesichts des Verhaltens der VOS Torgau allerdings rasch wieder distanzierte.

Die gründliche Abstimmung eines Gestaltungskonzepts, wie sie angemessen gewesen wäre und von verschiedenen Seiten, nicht zuletzt von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines bundesweiten Gedenkstättenseminars im Juni 1993 in Torgau, angemahnt worden war, fand nicht statt. Kritik entzündete sich am Symbol des Kreuzes, am Standort neben dem Parkplatz der JVA sowie an der unterschiedslosen Vereinnahmung von Opfern »der Gewaltherrschaft«.

Erst 1995 konnte die von der Sächsischen Staatsregierung ins Leben gerufene Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft ihre Arbeit aufnehmen und sich auch mit der schwierigen Situation in Torgau befassen. Bereits damals bekannte sich der Freistaat Sachsen anläßlich des 50. Jahrestages der Befreiung der nationalsozialistischen Haftstätten am Ort in Anwesenheit auch ausländischer Opfergruppen zur Schaffung eines würdigen Gedenkortes am Fort Zinna.

Das von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten 1998 eingeleitete Wettbewerbsverfahren hat zum Ziel, den zur Verfügung stehenden ehemaligen Anstaltsparkplatz in unmittelbarer Nähe des Eingangs der JVA zum Gedenken der verschiedenen Opfergruppen und zur Mahnung und Vergegenwärtigung für die Nachgeborenen zu einem würdigen und auch historischen und ästhetischen Anforderungen genügenden Gedenk- und Erinnerungsbereich zu gestalten.

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten als Auslober bestellte im Herbst 1998 ein Preisgericht für den Wettbewerb »Gedenkort für die Opfer politischer Gewaltherrschaft am Fort Zinna, Torgau«. Dem Gremium gehörten als Fachpreisrichter Architekt Wolfgang-Michael Pax (Hannover), die Professoren Hermann Kokenge und Detlef Reinemer (Dresden) an. Als Sachpreisrichter wirkten mit: Titus Graf (Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Dresden), Thomas Lutz (Stiftung Topographie des Terrors, Berlin) sowie der Historiker Clemens Vollnhals (Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, Dresden). Als sachverständige Berater wirkten Sonja Vandenrath (Kulturstiftung, Dresden), Wolfgang Oleschinski (Wissenschaftlicher Leiter des Dokumentations- und Informationszentrums Torgau) sowie Dipl. Ing. Matthias von Rüdiger (Oberfinanzdirektion Chemnitz) mit. Zum Vorsitzenden des Preisgerichts wurde der Architekt Pax gewählt. Die Betreuung des Verfahrens wie auch die Vorprüfung der eingegangenen Arbeiten übernahm das Dresdner Architekturbüro Joachim Rieger.

Aus 191 Bewerbungen, die bis zum 4. Januar 1999 bei der Stiftung eingingen, wurden 35 Künstler, Architekten, Landschaftsplaner bzw. Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme an dem Wettbewerb eingeladen. Insgesamt gingen 31 Arbeiten ein, von denen 29 zur Beurteilung zugelassen wurden.

Entscheidende Bewertungskriterien des Preisgerichts, das am 10. und 11. Juni 1999 in Torgau tagte, waren die Berücksichtigung der einzelnen Verfolgungsperioden, das Eingehen auf den authentischen Ort, die Beziehung zum Fort Zinna und zur Umgebung sowie die Erschließung bzw. die Annäherung an den Ort.

Der Qualität der Arbeiten entsprechend legte das Preisgericht Preise und Ankäufe fest. Es beschloß einstimmig, einen 1. Preis und zwei 3. Preise zu vergeben. Diese Preisverteilung auf einen eindeutigen Preisträger sollte zum Ausdruck bringen, mit welcher Klarheit und Präzision sich die Arbeit des ersten Preises überzeugend auf die gestellte Aufgabe und den Ort im Vergleich zu den anderen Arbeiten bezieht.

Träger des ersten Preises ist der Bildhauer Klaus Madlowski (Hannover), der unter Mitarbeit von Claudia Diehl eine beeindruckende Idee unterbreitet. Der Entwurf entspricht nach Auffassung des Preisgerichts den Wettbewerbsanforderungen, wie in der Besprechung des Preisgerichts ausgeführt, »sowohl durch seine sehr gut begründete Einbeziehung des ›authentischen Ortes‹ Fort Zinna als auch durch die sensible Gestaltung der Gedenk- und Erinnerungssituation in besonders gutem Maße.

Die Konturlinien der asphaltierten Gedenkplatzfläche schneiden sich sowohl im Westen im Innern der Festungsanlage als auch im Norden im Zugangsbereich des Gefängnisses. Damit wird die Verbindung des Gedenkortes mit wichtigen Punkten des historischen Ortes in besonders adäquat gestalteter Form aufgezeigt. Die Schichtung des Gedenkplatzes, angefangen von der gegenwartsbezogenen Ebene, die den Zeitpunkt der Errichtung des Denkmals darstellt, in 20cm hohen Stufen zu den zeitlich rückwärts abfolgenden Verfolgungsperioden der SED-Diktatur, der stalinistischen Verfolgung und der NS-Verbrechen ist als sehr gelungen anzusehen. Hier wird zum einen die Trennung der drei Verfolgungsperioden in ›zeitanalogen Schichten‹ dargestellt und zum anderen zugleich deren örtliche Verknüpfung problematisiert.

Die auf den unterschiedlichen Ebenen stehenden ›Wandscheiben‹ aus satiniertem Glas lassen die Möglichkeit offen, Texte für die verschiedenen Verfolgtengruppen anzubringen, ohne deren Inhalte vorwegzunehmen, und damit getrennt Zonen des Gedenkens, die zugleich nur mit der optischen Wahrnehmung des Gesamtensembles genutzt werden können, zu schaffen. Die vierte ‚Wandscheibe‹ ist unter didaktischen Gesichtspunkten sehr hilfreich, da sie Informationen zur Entstehung des Denkmals und den Verweis auf die historische Ausstellung des Dokumentations- und Informationszentrums Torgau bieten soll. Durch die stufige Absenkung des Geländes entsteht in Richtung auf das Fort Zinna eine Brüstung, die weitere Abgrenzungsmaßnahmen erübrigt. Die nördliche und südliche Begrenzung des Wettbewerbsgeländes durch Eibenhecken schafft eine wirksame Abgrenzung zu der umgebenden Bebauung und läßt dennoch eine Sichtbeziehung zu. Insgesamt besticht der unprätentiöse und sachliche Entwurf dadurch, daß er sowohl auf das Gelände und die Gebäude, die für alle Gruppen der Opfer Haft- und Leidensorte waren, verweist und zugleich durch die Gestaltung die notwendige Differenzierung und Unterscheidung der Verfolgungsperioden aufzeigt und damit innerhalb des Geländes drei getrennte Orte des Gedenkens an die verschiedenen Opfer gestaltet.«

Einen der beiden 3. Preise verlieh das Preisgericht an den Bildhauer Christoph Mancke aus Lünebach (Eifel). Sein Gestaltungsvorschlag für den Gedenkort am Fort Zinna ermöglicht »in gleicher Weise die Auseinandersetzung mit dem authentischen Ort des Geschehens wie auch das individuelle Gedenken. Der Entwurf konzentriert sich auf einen skulpturalen Mittelpunkt, der baulich und materiell auf die Architektur und die Zellenstruktur des Gefängnisses anspielt. Die Gestaltung des ›Gedenkortes‹ erzeugt die Gleichzeitigkeit von Beklemmung und Reflexion, von emotionaler Beunruhigung und rationaler Kontemplation.«

Bei dem zweiten 3. Preis handelt es sich um eine Arbeit der Landschaftsarchitekten Axel Lohrer und Ursula Hochrain (Waldkraiburg): »Der Entwurf ist bestimmt durch drei wesentliche, klar erkennbare Elemente, Wasserbecken – Stahlkörper – Birkenhain, die eine deutlich spürbare Beziehung zur Umgebung eingehen und den Ort als besonderen erlebbar machen. (…) Stimmungsbilder zwischen bedrückender Eindringlichkeit, assoziativen Spiegelungen und einer materialen Ästhetik prägen die ortsbezogene Identität dieses Vorschlages.«

Die als erster Ankauf gewürdigte Arbeit ist das Ergebnis einer Arbeitsgemeinschaft Burger und Tischer, Architekten, Philipp Oswalt, Architekt, und Stefanie Brauer, Historikerin (alle Berlin). Sie zeichnet sich durch ihre »zurückhaltende, dennoch klar definierte Haltung aus. Der durch farbigen Beton herausgelöste Ort der Erinnerung und des Gedenkens hebt sich klar und deutlich aus seiner Umgebung heraus und bezieht ihn andererseits mit ein. Der Blick zum Wallgraben und zum Fort Zinna bleibt völlig frei. Das Einbeziehen der noch vorhandenen Baulichkeiten bildet das stärkste Zeugnis der Gewaltherrschaft. Der Ort des Gedenkens löst sich durch die geneigten Flächen aus dem Niveau des umgebenden Straßen- bzw. Stadtraumes. Der Besucher wird gleichsam beim Betreten der Gedenkstätte in eine andere Lage versetzt: erhöht und geneigt.«

Die Architekten Rebecca Chestnutt und Robert Niess aus Berlin wurden vom Preisgericht mit einem zweiten Ankauf bedacht. Mit ihrer Arbeit machen die Wettbewerbsteilnehmer nach Auffassung des Preisgerichts »das Fort Zinna eindeutig zum Hauptgegenstand der Gedenkstätte. Der Entwurf schafft einen Raum, in dem man sich in Ruhe mit diesem Thema auseinandersetzen kann.

Die Kante zum Wallgraben wird als emotional stärkste Zone gestalterisch betont, der schwarze Belag wird als Spur des Gedenkens bezeichnet. Mauer und Glaswand ermöglichen die Berücksichtigung der verschiedenen Opfergruppen.«

Der erfolgreiche Versuch, sich mit den Mitteln der modernen Kunst und Architektur mit der »mehrschichtigen Vergangenheit« ein- und desselben authentischen Gedenkortes auseinanderzusetzen, ist tatsächlich ein Novum in der Geschichte politischer Gedenkstätten in Deutschland, obschon viele Orte in den neuen Bundesländern vor ähnlichen Problemen stehen, die jeweils auf sehr unterschiedliche Weise gelöst werden.

Die Stiftungsgremien haben ihre Erwartungen an eine Entscheidungsfindung im Rahmen eines geordneten Verfahrens klar zum Ausdruck gebracht. Erste Gespräche mit Vertretern von Opferverbänden haben indes gezeigt, daß sich die Unversöhnlichkeit und Unvereinbarkeit der Positionen eher zu verfestigen droht. Die sächsische Landesregierung, die gesellschaftlichen Institutionen und Gruppen und der an der Förderung der Gedenkstätte beteiligte Bund stehen jetzt vor der grundsätzlichen Frage, in welcher Weise angesichts der Bedeutung dieses historischen Ortes die memoriale Gestaltung auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses durchgeführt werden soll. Der Stiftungsrat tritt im Oktober 1999 zusammen und wird das weitere Vorgehen bei der Neugestaltung des Gedenkortes am Fort Zinna festlegen.