Gedenken und Informieren

Eine Wanderausstellung über die Wehrmachtjustiz
10/2007Gedenkstättenrundbrief 139, S. 10-17
Ulrich Baumann und Magnus Koch

Am 22. Juni 2007 wurde die Wanderausstellung »›Was damals Recht war …‹ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht«[1] in der Berliner St. Johannes-Evangelist-Kirche eröffnet. Die von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas initiierte Präsentation erinnert an weit mehr als 20 000 Soldaten und Zivilisten aus nahezu ganz Europa, die durch Unrechtsurteile der deutschen Wehrmachtgerichte umkamen.

Die besondere Herausforderung des Projektes liegt in seiner doppelten Funktion als historische Ausstellung und Gedenkort. Für die Verurteilten der Wehrmachtjustiz interessierte sich in den ersten Jahrzehnten nach Kriegsende kaum jemand. Das Schweigen war dabei weitgehend mit Geringschätzung oder gar Feindschaft gleichzusetzen. Erst Mitte der 1980er Jahre setzten sich in der Bundesrepublik Gruppen der Friedensbewegung, Geschichtswerkstätten und Parteien zunächst vor allem für die Belange der Deserteure ein. Die in Zeitungen und auf der Straße oft hitzig geführte Debatte polarisierte die Menschen: Für die einen waren Fahnenflüchtige der Wehrmacht lediglich »Feiglinge« oder »Verräter«, für die anderen »pazifistische Helden«. In vielen Städten forderten örtliche Initiativen Deserteursdenkmäler – als sichtbares Zeichen der Abgrenzung gegenüber Traditionen des deutschen Militarismus. In den 1980er Jahren gab es noch eine gesellschaftlich tiefer verankerte Auffassung, nach der die Wehrmacht weitgehend ›sauber‹ geblieben war. Entsprechend galten (und gelten heute immer noch) für viele diejenigen, die sich von ihr abgewandt hatten, als ›ehrlos‹. In diesen Zeiten extremer politischer Polarisierung wurde auf der Gegenseite Desertion häufig als im Prinzip einzig legitimes Verhalten in einem verbrecherischen Krieg benannt.

Die wissenschaftliche Erforschung setzte im Zuge dieser Auseinandersetzungen ein und erst nach und nach differenzierte sich das Bild: hinsichtlich verschiedener Verweigerungsformen, hinsichtlich der Erfahrungen und Motive der Akteure und damit auch, was die politische Bewertung ungehorsamer Handlungen anbelangt. Es entstanden meist regionalgeschichtlich orientierte Studien, die – auch wegen der schlechten Quellenüberlieferung – oftmals Interviews mit Zeitzeugen einbezogen.[2] Diese bedeuteten ebenso ein ehrendes Gedenken wie bis heute fortdauernde Initiativen für Denkmäler[3] oder Benennungen von Straßen nach einzelnen Verurteilten. In diesem Zusammenhang spielen auch die Dokumentations- und Informationszentren in Torgau und Papenburg eine wichtige Rolle. An diesen historischen Stätten der Verfolgung wird in Ausstellungen, zum Teil mittels biographischer Darstellungsweisen, an die Verurteilten der Wehrmachtjustiz erinnert; gleichzeitig gehen über wissenschaftliche Projekte von hier aus wichtige Impulse für die weitere Erforschung des Themas aus.[4]

Erst im Mai 2002 hob der Deutsche Bundestag die meisten Urteile der Wehrmachtjustiz des Zweiten Weltkrieges auf – ein Ergebnis langer und zäher gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen.[5] Fünf Jahre nach dieser Entscheidung erinnert nun eine Ausstellung an die Verurteilten deutscher Kriegsgerichte. Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas hat den gesetzlichen Auftrag, allen Opfergruppen der NS-Herrschaft zu gedenken. Dazu gehören auch die von Wehrmachtgerichten verurteilten Menschen. Insbesondere die seit der ersten »Wehrmachtsausstellung« angestrengten Forschungen haben neue Fragen auch über diese Akteure aufgeworfen; unter ihnen befanden sich nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten, meist Widerstandskämpfer aus den von der Wehrmacht besetzten Gebieten. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Heterogenität dieser Personengruppe.

Die zum Tode, zu Gefängnis- oder zu Zuchthausstrafen verurteilten Soldaten gehörten einer Armee an, die vor allem im Ost- und Südosteuropa einen verbrecherischen Angriffskrieg geführt hatte. Eine Ausstellung, die Soldaten gedenkt, die innerhalb dieses Krieges zu Opfern wehrmachtgerichtlicher Spruchpraxis wurden, hat gleichzeitig zu zeigen, wie diese Menschen zuvor gehandelt und wie sie gedacht hatten. Im Folgenden werden wir Konzept und Inhalt der Präsentation skizzieren und dabei vor allem auf die gedenkpolitischen Probleme und Herausforderungen eingehen.

Zwischen 1939 und 1945 überzog das Deutsche Reich, unterstützt durch seine Verbündeten, Europa mit einem Ausbeutungs- und Vernichtungsfeldzug. An dessen Ende hatten etwa 35 Millionen Menschen ihr Leben verloren. Die Justiz der Wehrmacht war ein wichtiges Werkzeug der politischen und militärischen Führung zur Durchführung dieses Krieges. Mit einer regelrechten Flut von Prozessen bekämpfte die Wehrmacht jede Form der Abweichung. Die Militärrichter verhängten mit zunehmender Kriegsdauer immer härtere Strafen; viele davon wurden zur »Frontbewährung« ausgesetzt. Insgesamt führte die Wehrmachtjustiz vermutlich weit über eine Millionen Gerichtsverfahren durch. Die ausgesprochenen Todesurteile machten dabei weniger als ein Prozent aller richterlichen Entscheidungen aus. Die große Mehrzahl der Prozesse wurde wegen kleinerer Delikte wie Wachvergehen oder Diebstahl geführt. Wie viele Soldaten durch die Folgen des Strafvollzugs in Lagern oder in Straf- und anderen Sondereinheiten umkamen, ist erst ansatzweise erforscht.[6]

Die Zuständigkeit deutscher Militärgerichte erstreckte sich bei bestimmten Delikten auch auf Zivilisten in den von deutschen Truppen besetzten Ländern. Wehrmachtjuristen saßen zudem über Kriegsgefangene der alliierten Armeen zu Gericht. Gegen Angehörige dieser beiden Gruppen ergingen weitere 7 000 bis 10 000 Todesurteile – wie viele davon vollstreckt wurden, ist ebenfalls weitgehend unbekannt.

Die besondere Dimension der deutschen Urteilsbilanz zeigt der vergleichende Blick auf den Umgang mit der wichtigsten Gruppe von Verurteilten, den Deserteuren in beiden Weltkriegen: Zwischen 1914 und 1918 ließ die Militärjustiz der Armeen der Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreiches 48 Soldaten wegen Fahnenflucht hinrichten; während des Zweiten Weltkrieges waren es 15 000. Die US-Armee vollstreckte zwischen 1941 und 1946 ein einziges Todesurteil gegen einen Fahnenflüchtigen.[7]

Aufgrund des gesetzlichen Auftrags an die Stiftung setzt die Wanderausstellung einen Schwerpunkt auf Biographien von Menschen, gegen die schwerste Strafen verhängt wurden. Herzstück der Wanderausstellung sind Lebensgeschichten von Verurteilten, die ihr Leben unmittelbar durch Gerichtsbeschluss verloren oder an den Folgen von Lagerhaft oder Bewährungseinsätzen starben. Daneben werden auch Lebensläufe Einzelner präsentiert, die das Justizsystem der Wehrmacht nur mit viel Glück überlebten. Die Ausstellung setzt diese biographischen Darstellungen in einen komplexen Bezug zur Geschichte der Wehrmachtjustiz im Zweiten Weltkrieg und gibt erstmals ein umfassendes Bild der verbrecherischen Dimension der Wehrmachtgerichte. Neben dem zentralen Bereich der »Fallgeschichten« spannt sie in sechs weiteren thematischen Schwerpunkten den Bogen von der Vorgeschichte bis zur Gegenwart. In den Ausstellungsteilen »Geschichte der Militärjustiz zwischen 1871-1939«, »Wehrmachtjustiz im Zweiten Weltkrieg«, »Bilanz des Justizsystems«, »Auslegung der Rechtsnormen«, »Richter und Gerichtsherren« sowie »Kampf um Rehabilitierung« werden die dramatischen Entwicklungen, Ausmaß und Folgen der Spruchpraxis deutscher Militärgerichte verdeutlicht. Die Vermittlung komplexer historischer Zusammenhänge bei gleichzeitigem Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung machte es notwendig, die Dokumente der »Täter« den selten erhaltenen Selbstzeugnissen der Verurteilten gegenüberzustellen. Bereits als Einstieg begegnen dem Besucher bruchstückhafte Sprachformeln, wie: »biologisch minderwertig«, »Aufrechterhaltung der Manneszucht« und »Volksschädling«. Diese kennzeichnen die stets wiederkehrenden Begriffe aus Urteilen.

Auf der Rückwand, gewissermaßen als Kehrseite des damaligen Systems, werden Abschiedsbriefe von zum Tode verurteilten Soldaten und Zivilisten gezeigt. Es sind die letzten Worte derer, die die Unrechtssprechung der Militärjustiz nicht überlebten. Sie stehen beispielhaft für mehr als 20 000 ermordete Menschen.

Eine Wand im vorderen Ausstellungsteil zeigt, dass sich das Wirken der Wehrmachtjustiz nur unter Berücksichtigung ihrer Vorgeschichte erschließt. In dem von Preußen dominierten deutschen Kaiserreich diente der Offizier als männliches Leitbild; der autoritäre Charakter der preußischen Armee prägte die Gesellschaft, was sich auch in den Bestimmungen des Militärrechts niederschlug. Die Entscheidungen der deutschen Militärjustiz fielen im Ersten Weltkrieg dennoch nicht härter aus als bei der britischen oder französischen Armee.

In Verkennung der eigentlichen Ursachen wurde die Niederlage im Ersten Weltkrieg so genannten Zersetzern und Pazifisten angelastet. In Übereinstimmung mit der Militärjustiz verschärfte der NS-Staat daher das deutsche Militärstrafrecht. Es sollte zur wichtigen Waffe im »totalen Krieg« werden.

Den zentralen Bereich der Ausstellung bilden, wie bereits erwähnt, die exemplarischen Fallgeschichten von 14 Verurteilten. Deren Lebensläufe sind auf elf Stelen dokumentiert.[8] Dargestellt sind die Geschichten von Soldaten und Zivilisten, Männern und Frauen aus Deutschland, Polen und Frankreich. Die Stelen sind in der gesamten Ausstellung verteilt. Die Besucherinnen und Besucher werden so, beim Durchlaufen der Ausstellung, auf unterschiedlichen Pfaden immer wieder mit häufig nur bruchstückhaft überlieferten Lebensgeschichten konfrontiert. Die Motive für das Handeln, das zur Anklage führte, lassen sich heute nicht immer eindeutig benennen. So konnten sie etwa bei Deserteuren von der Sorge um die eigene Familie über die Angst vor Bestrafung bis hin zur Kriegsmüdigkeit reichen – oder in einer politischen Widerstandshaltung begründet sein. Die Fallgeschichten stellen keine phänomenologisch erschöpfende und schon gar keine repräsentative Auswahl dar. Sie sollen ein breites Spektrum von Handlungsweisen, Motiven und biographischen Hintergründen zeigen. So erhalten die Besucher einen Einblick in die Spruchpraxis der NS-Militärjustiz. Zudem verdeutlichen die Fälle die Verschärfung und die Willkür der Urteilssprechung.

Im Mittelpunkt der Erzählungen stehen die Verfolgungsgeschichten, insbesondere der Verlauf der einzelnen Verfahren, denen die Angeklagten ausgeliefert waren. Die Präsentation stellt die Verurteilten der Wehrmachtjustiz allerdings nicht ausschließlich als machtlose Objekte einer zentral gesteuerten Justizmaschinerie dar, sondern nimmt sie stets auch als handelnde Menschen in den Blick. So werden die vorgestellten Wehrmachtssoldaten als Angehörige einer Armee gezeigt, die mithalfen, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu führen. Soweit es die Quellenlage erlaubt, wird ihre individuelle Beteiligung an Kriegshandlungen angesprochen. So befehligte der 1944 hingerichtete U-Bootkommandant Oskar Kusch im Atlantik die Versenkung alliierter Schiffe, wofür er hohe Kriegsorden erhielt. Der später zum Tode verurteilte Matrose Kurt Hoppe bekam ebenfalls ein Eisernes Kreuz zweiter Klasse verliehen, weil er sich durch besonders mutigen Einsatz bei einem Minenräumeinsatz hervorgetan hatte. In einer wohl besonders dramatischen Situation befand sich der ehemalige Dachau-Häftling und Münchner Kommunist Franz Scheider als Angehöriger einer Strafeinheit in Griechenland.[9] Als Fahrer des Kommandanten war er kurz nach seiner Überstellung auf den Peloponnes möglicherweise an der Zerstörung eines Dorfes beteiligt. Scheider zog daraus allerdings offenbar die Konsequenz, Kontakte mit den Partisanen aufzunehmen; hierfür wurde auch er hingerichtet.

Die Ausstellung will ein komplexes Bild handelnder Personen zeichnen – und dies auch nicht nur für die Zeit des Krieges selbst: Einem Konzept konsequenter Personalisierung folgend werden die Vor- und zum Teil die Nachkriegsgeschichten der Akteure in den Blick genommen.

Diese Vorgehensweise gilt ebenso für die Richter, die im Zusammenhang mit einer Übersicht über das »System« der Wehrmachtjustiz vorgestellt werden. Anhand der Fallgeschichten von vier Justizbeamten und eines Gerichtsherren werden verschiedene Verhaltensweisen dargestellt. Auch hier kommen Grauzonen und Uneindeutigkeiten zum Vorschein: Richter in unterschiedlichen Positionen der militärischen Hierarchie, die meist besonderen Karriere- und Verfolgungseifer zeigten, sich manchmal allerdings auch um Mäßigung bemühten; und auch ein Richter, der sich weit mehr vom vorherrschenden Prinzip »Recht ist, was der Truppe nützt« abzugrenzen versuchte. Die Präsentation zeigt also beides: die Verurteilten einerseits, die zwar zu Opfern der Militärgerichtsbarkeit wurden, dem Nationalsozialismus allerdings zuvor nicht immer ablehnend gegenüberstanden sowie die Akteure aus dem Justizapparat anderseits, die aus unterschiedlichen Motivlagen heraus versuchten, die bestehenden Bestimmungen besonders hart oder aber auch im Sinne der Angeklagten auszulegen. Diese Darstellung hat in Bezug auf die Präsentation der Justizbeamten der Wehrmacht nicht etwa eine Verharmlosung der fürchterlichen Urteilsbilanz der Wehrmachtjustiz zum Ziel. Die oben genannten Opferzahlen sprechen für sich. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die meisten Richter bereit waren, auch schwerste Strafen zu verhängen. Grundlage hierfür war nicht nur der für die Wehrmachtsführung traditionsbestimmende Mythos von angeblichen »Zersetzern«, die schon im Ersten Weltkrieg wesentlich für die deutsche Niederlage mitverantwortlich gemacht wurden. Korpsgeist, Karrierestreben und ein vermutlich hohes Maß an Übereinstimmung mit den politischen und militärischen Zielen der NS-Führung dürften weitere Gründe für eine immer radikaler urteilende Richterschaft sein.[10] Im Verlauf des Krieges gaben zudem immer schärfere Gesetze und Bestimmungen den Richtern weitreichende Möglichkeiten, jede Form von Widersetzlichkeit rücksichtslos zu verfolgen.

Bei der Darstellung von Richtern und Verurteilten geht es also vielmehr um Tiefenschärfe. Die Gemengelage unterschiedlicher Motivlagen und Verhaltensweisen wird der Komplexität historischer Alltage viel eher gerecht als grobe Zuordnungen von »gut« und »böse«. Diese Präsentation von Handeln und Deuten in der Ausstellung verweist zudem auf die prinzipielle Offenheit des historischen Prozesses. Die Akteure hatten in unterschiedlichen Phasen ihrer Lebensläufe – wenn auch keine beliebig weiten – Handlungsspielräume.

Neben biographischen Profilen zeigt die Ausstellung allerdings auch die rechtlichen Grundlagen: die Entwicklung des materiellen Rechts sowie Topographie und System eines Strafvollzugs, der durch die Prinzipien Abschreckung, Sühne und »Erziehung« geprägt war. Leitlinie waren auch hier sogenannte Kriegsnotwendigkeiten. Wirken und Verantwortung der Wehrmachtjustiz erschöpft sich innerhalb der Ausstellung nicht allein in ihrer Spruchpraxis. Teil der Darstellung sind, wenn auch in weitaus geringerem Maße, diejenigen Urteile, die die Wehrmachtjustiz nicht aussprach. Dies gilt vor allem im Zusammenhang mit verbrecherischen Befehlen der höheren Rechtsabteilungen, die den Verfolgungszwang für deutsche Soldaten, die in der Sowjetunion Verbrechen an der Zivilbevölkerung begingen, aufhoben. Der so genannte Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom Mai 1941 sah außerdem vor, dass Strafen nur dann ausgesprochen werden sollten, wenn die Truppenführung die »Disziplin« grundsätzlich gefährdet sah.[11] Solche Befehle wurden von führenden Militärjuristen ausgearbeitet und formuliert. Durch diese Außerkraftsetzung des Völkerrechts starben vor allem in Osteuropa Millionen von Zivilisten und Kriegsgefangenen.

In der Bundesrepublik machten nach 1945 viele der ehemaligen Militärjuristen Karriere an Gerichten, Hochschulen und in der Politik; keiner von ihnen wurde bis heute wegen Rechtsbeugung oder Justizmord rechtskräftig verurteilt. Auch dies zeigt die Ausstellung. Die DDR-Justiz verhängte Strafen gegen einzelne Wehrmachtrichter. Deren Umgang mit den Militärrichtern ist allerdings noch weitgehend unerforscht.

Fünf thematische Abschnitte behandeln auch die Nachgeschichte überlebender Opfer und deren Angehöriger nach Kriegsende. Gleichzeitig geht es um Persönlichkeiten, die die gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Wehrmachtjustiz wesentlich geprägt haben. Die von deutschen Militärgerichten Verurteilten hatten über viele Jahre hinweg kaum Chancen, rehabilitiert zu werden; in der Bundesrepublik offenbar noch weniger als in der DDR. Im wiedervereinigten Deutschland legte eine breite gesellschaftliche Basisbewegung den Grundstein für die Rehabilitierung.[12] Erst 2002, nach langen und zähen Auseinandersetzungen im Bundestag, hob die rot-grün geführte Bundesregierung die Urteile gegen die meisten der Verurteilten pauschal auf. Von ihnen war unterdessen kaum noch jemand am Leben.

Die Ausstellung schließt mit einer Fallstele, die die Lehren thematisiert, die beide deutsche Staaten aus der Wehrmachtjustiz gezogen haben. Der Blick auf aktuelle Konflikte zeigt die wichtige Rolle, die eine das Völkerrecht achtende Militärgerichtsbarkeit sowohl für Soldaten wie auch für Zivilisten spielen könnte. Dies bleibt – das zeigen vor allem die gegenwärtigen Kriege im Irak, in Afghanistan und Tschetschenien – allerdings meist Wunsch, nicht aber Wirklichkeit.

Weitere Stationen der Ausstellung

Wilhelmshaven (9. November 2007 bis 31. Januar 2008), München (6. Februar bis 30. April 2008), Halle (Anfang Mai bis voraussichtlich Ende Juli 2008), Freiburg i. Br. (11. August bis 21. September 2008), Peenemünde (Ende September bis Dezember 2008), Kiel (Januar/Februar 2009).

Ulrich Baumann, Historiker, ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (Berlin) und Projektleiter der Wanderausstellung »‹Was damals Recht war…‹ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht«. Er arbeitete zuvor an verschiedenen Projekten für das Jüdische Museum Berlin (Learning Center) und die Shoah Foundation, und ist Mitglied im Graduiertenkolleg Gruppen-Schichten-Klassen-Eliten der Universität Bielefeld mit einer Forschungsarbeit über Berliner Unternehmerinnen in der Weimarer Republik.

Magnus Koch, Historiker, freier Mitarbeiter der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (Berlin), ist Kurator der Wanderausstellung »‹Was damals Recht war…‹ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehr macht«. Von 2001 bis 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team der Ausstellung »Verbrechen der Wehr- macht – Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944«. Im Schöningh-Verlag erscheint demnächst seine Dissertation »Fahnenfluchten – Fallstudien über Wehrmachts - deserteure zwischen Kampfbereitschaft und Verweigerung«
 

1 Der Ausstellungstitel lehnt sich an das bekannte Wort des damaligen Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger aus dem Jahre 1978 an. Filbinger war während des Zweiten Weltkrieges Marinerichter und hatte, wie viele andere Richter auch, als Marinejurist an Todesurteilen gegen Wehrmachtssoldaten mitgewirkt. Auch über 30 Jahre nach Kriegsende zeigte er darüber keinerlei Reue oder Unrechtsbewusstsein. »Was damals rechtens war«, wurde er 1978 vom Magazin Der Spiegel zitiert, »kann heute nicht Unrecht sein«. Damit verlor er auch innerhalb seiner Partei, der CDU, den Rückhalt und musste zurücktreten. Hans Filbinger hielt bis zu seinem Tod 2007 an seiner Position fest.

2 Für einen nach wie vor guten Überblick vgl. den Forschungsüberblick von Benjamin Ziemann, Fluchten aus dem Konsens zum Durchhalten. Ergebnisse, Probleme und Perspektiven der Erforschung soldatischer Verweigerungsformen in der Wehrmacht 1939-1945, in Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität, München 1999, S. 589–613.

3 Das jüngste Beispiel ist die Initiative der Kölner Projektgruppe »Denkmal für Kölner Kriegsgegner/innen als Opfer der NS-Militärjustiz« und des NS-Dokumentationszentrums EL-DE Haus. Der Rat der Stadt Köln beschloss im Jahre 2006 die Auslobung eines Wettbewerbs für ein Deserteursdenkmal.

4 So hat die Stiftung Sächsische Gedenkstätten in Kooperation mit dem Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung (Dresden) ein Dokumentations- und Forschungsprojekt zur Militärjustiz in international vergleichender Perspektive initiiert, das gegenwärtig am Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau durchgeführt wird.

5 Vgl. die Debatte zum »Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhGÄndG)«, in: Deutscher Bundestag, 1. Wahlperiode, 237. Sitzung, Berlin, 17. Mai 2002, S. 23735–23743. Aufgehoben wurden alle nach dem Militärstrafgesetzbuch (MStGB) ergangenen Urteile mit Ausnahme von vier Delikten: Fledderei (§ 134 MStGB), Misshandlung von Untergebenen (§ 122), Plünderung (§ 129) sowie Kriegsverrat (§§ 57–60). Im Zusammenhang mit der Eröffnung der Wanderausstellung sowie der vor kurzem veröffentlichten Studie der Historiker Detlef Vogel und Wolfram Wette kommt mittlerweile eine Debatte über die Rehabilitierung von so genannten Kriegsverrätern in Gang. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigte beim Festakt zur Ausstellungseröffnung eine Überprüfung ihrer bisher ablehnenden Haltung dazu an.

6 Vgl. Manfred Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz 1933–1945, Paderborn 2005, S. 325 ff.

7 Die Forschungen über die Wehrmachtjustiz befinden sich, gerade was den internationalen Vergleich anbelangt, noch immer in den Anfängen. Grundlegend zur deutschen Militärjustiz während des Nationalsozialismus (einbezogen hier auch die Vorgeschichte) vgl. Manfred Messerschmidt, Die Wehrmachtjustiz, Paderborn 2005; für einen Forschungsüberblick vor allem bezüglich der wichtigsten Opfergruppe, den Deserteuren, immer noch maßgeblich: Benjamin Ziemann, Fluchten aus dem Konsens zum Durchhalten, a. a. o.; aus juristischer Perspektive äußerst instruktiv: Kristina Brümmer Pauly, Desertion im Recht des Nationalsozialismus, Berlin 2006.

8 Eine Fallstele ist den beiden polnischen Widerstandskämpferinnen Maria Kacprzyk und Krystyna Wituska gewidmet; eine andere portraitiert drei Soldaten (Hugo Ruf, Oskar Spenn und Johann Lukaschitz) einer deutschen Panzersturmabteilung, die – gemeinsam mit acht anderen Angehörigen ihrer Einheit – wegen Kriegsverrat zum Tode verurteilt und geköpft wurden.

9 Vgl. Hans-Peter Klausch, Die 999er. Von der Brigade »Z« zur Afrika-Division 999: Die Bewährungsbataillone und ihr Anteil am antifaschistischen Widerstand, Frankfurt a. M. 1986.

10 Die Richterschaft der Wehrmacht darf nach wie vor als weitgehend unerforscht angesehen werden. Es fehlen vor allem quellengesättigte Überblicksdarstellungen; auch gruppenbiographische Zugänge liegen bisher nicht vor. Vielversprechende Ansätze finden sich bei Christoph Rass, Militärgerichte des Ersatzheeres im Westen des Reiches (Wehrkreis VI) 1939 bis 1944/45, in: Geschichte in Köln, 51 (2004), S. 119–145. Weitere Hinweise zu einzelnen Richtern finden sich bei Norbert Haase, Das Reichskriegsgericht und der Widerstand gegen die nationalsozialistische Herrschaft, Berlin 1993, einzelne biographische Portraits bei Gerd R. Ueberschär (Hg.): Hitlers militärische Elite, Bd. 2, Vom Kriegsbeginn bis zum Weltkriegsende, Darmstadt 1998. Für die Wanderausstellung wurde in Bezug auf die Richterfallgeschichten von Karl Everts und Heinrich Hehnen Grundlagenforschung betrieben.

11 Zum Erlass über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet »Barbarossa« und über besondere Maßnahmen der Truppe vgl. den Katalog zur gleichnamigen Ausstellung, Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Verbrechen der Wehrmacht, Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1944, Hamburg 2002, insbes. S. 43f.

12 Vgl. Wolfram Wette, Deserteure der Wehrmacht rehabilitiert. Ein exemplarischer Meinungswandel in Deutschland (1980–2002), in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 6 (2004), S. 505–527.