I. Was fördert die Stiftung?
In Erinnerung an die Leiden der ehemaligen Opfer der Zwangs- und Sklavenarbeit fördert die Stiftung im Rahmen dieses auf drei Jahre angelegten Programms Projekte zur Geschichtsvermittlung an die junge Generation. Durch die Auseinandersetzung mit der Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen und des 2. Weltkrieges sowie deren Vor- und Nachgeschichte sollen die Projekte Impulse für Menschenrechtserziehung und Völkerverständigung geben.
Die Stiftung möchte das Interesse an der Geschichte der Nachbarvölker, anderer Opfergruppen und von Minderheiten fördern. Die Wahrnehmung der Geschichte der jeweils anderen und ihres Leids kann für die universelle Bedeutung der Menschenrechte sensibilisieren. Dabei ist gleichzeitig allen Versuchen entgegenzutreten, das Leid verschiedener Gruppen gegeneinander aufzurechnen und den Holocaust oder andere NS-Verbrechen zu relativieren.
Die Projekte sollen zu Zivilcourage und politisch verantwortlichem Handeln motivieren. Sie sollen jene Kräfte stärken, die gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, für den Schutz von Minderheiten und für die Wahrung der Menschenrechte eintreten. Sie sollen zu Toleranz, Respekt und selbständigem kritischen Denken ermutigen.
Gefördert werden können zum Beispiel: Projekte von und mit Jugendlichen zur Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus, Zwangsarbeit und Menschenrechten, die Aussagen von Zeitzeugen, Archivunterlagen oder historische Forschungsergebnisse einbeziehen (internationale Projektarbeit an Gedenkstätten z. B. in Sommercamps; Schülerwettbewerbe, Jugendgeschichtswerkstätten); - Workshops zur Weiterbildung und Qualifizierung von Multiplikatoren (Lehrern, Jugendarbeitern, Gedenkstättenmitarbeitern), insbesondere in Hinblick auf die Frage, wie Menschenrechte angemessen thematisiert werden können;
Projekte zur Erstellung von Bildungs- und Arbeitsmaterialien insbesondere für die selbständige Arbeit von Jugendlichen zu den Themen Zwangsarbeit und Menschenrechte (z. B. für Gedenkstätten in Mittel- und Osteuropa);
Projekte zur Überarbeitung oder Ergänzung vorhandener Ausstellungen in den Ländern Mittel- und Osteuropas unter Einbeziehung von internationalen Experten mit dem Ziel, die Frage der Menschenrechte deutlicher herauszuarbeiten; - Workshops, die dem internationalen Erfahrungsaustausch zu den Zielen des Förderprogramms dienen.
Der Stiftung ist daran gelegen, dass die Projekte auf Fragen junger Menschen eingehen und auf angemessene Weise Bezüge zur Gegenwart herstellen. Fragen nach individuellem Handeln und persönlicher Verantwortung lassen sich nicht nur am Beispiel von Opfern und Tätern, sondern auch von Zuschauern, Mitläufern, Helfern, Rettern und Widerstandskämpfern behandeln. Die Folgen rassistischer und antisemitischer Ressentiments im Alltag sowie von staatlichen Diskriminierungen wie auch Fragen der Friedenssicherung lassen sich anhand der Vorgeschichte der nationalsozialistischen Verbrechen und des zweiten Weltkrieges in den 1930er Jahren thematisieren. Die Berücksichtigung der Geschichte nach 1945 insbesondere in Hinblick auf das weitere Schicksal der NS-Opfer kann ebenfalls dazu beitragen, für Fragen der Demokratisierung und der Menschenrechte zu sensibilisieren.
Historisches Wissen lässt sich nachhaltig vermitteln, wenn junge Menschen ausgehend von ihren eigenen Erfahrungen Fragestellungen entwickeln und Geschichte selbständig erkunden und erforschen.
II. Wer kann einen Antrag stellen?
Im Rahmen dieses Programms können Vorhaben von Schulen, Vereinen, deutschen und ausländischen Stiftungen, Opferverbänden und anderen Nichtregierungsorganisationen gefördert werden. Im Interesse der Völkerverständigung begrüßt die Stiftung vor allem internationale bzw. interkulturelle Projekte. Größere Projektvorhaben sollten grundsätzlich so angelegt sein. Bei größeren Vorhaben erwartet die Stiftung ferner eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller.
III. Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst nimmt die Stiftung Ideenskizzen für entsprechende Vorhaben entgegen. Im Rahmen einer vergleichenden Begutachtung, die von Zeit zu Zeit stattfindet, werden jene Vorhaben ausgewählt, die dem Förderprogramm am besten entsprechen und deren Realisierung mit den der Stiftung zur Verfügung stehenden Mitteln ermöglicht werden kann. Die Träger der ausgewählten Vorhaben werden dann aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Um eine sachgerechte Auswahl treffen zu können, bittet die Stiftung, die Hinweise zur Erstellung der Projektskizze zu beachten (vgl. Abschnitt .V.). Die Korrespondenzsprache der Stiftung ist deutsch. Skizzen können auch in Englisch und Russisch eingereicht werden.
IV. Was kann nicht gefördert werden?
Eine institutionelle Förderung wie auch die Finanzierung von Baumaßnahmen ist ausgeschlossen. Druckbeihilfen können nur in Verbindung mit zuvor durch den Fonds »Erinnerung und Zukunft« geförderten Projekten vergeben werden. Ferner ist die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und Quelleneditionen im Rahmen dieses Förderprogramms nicht vorgesehen.
V. Welche Angaben muss eine Projektskizze enthalten?
1. Projekttitel
2. Projektträger (Institution, Ansprechpartner) - Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail
3. Voraussichtliche Antragssumme
4. Voraussichtliche Projektdauer
5. Gegebenenfalls: internationale Kooperationspartner
6. Zielgruppe
7. Beschreibung des Projektvorhabens auf 1-2 Seiten (Projektidee, Ziele, Durchführung/ Ablauf, erwartete Ergebnisse)
8. Gehen Sie bitte zusätzlich konkret auf folgende Fragen ein, die für die Auswahl der Projektvorhaben von besonderer Bedeutung sein werden:
8.1. Welche Bezüge stellt Ihr Vorhaben zu Menschenrechten her?
8.2. Mit welchen Mitteln/Methoden wollen Sie die Zielgruppe ihres Vorhabens erreichen?
8.3. Welche Rolle spielen Ihre internationalen Partner bei der Projektdurchführung?
8.4. Wofür werden die zu beantragenden Mittel benötigt (ungefährer Kostenplan)?
8.5. Welche besonderen Erfahrungen bringen Sie ein oder welche Projekte haben Sie bereits durchgeführt?
8.6. Welche Eigen- oder Drittmittel würden ggf. für Ihr Vorhaben zur Verfügung stehen?
Kontakt
Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«,
Fonds »Erinnerung und Zukunft«, Markgrafenstr. 12.14, 10969 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Ralf Possekel, Gesa Löbbecke
Tel. +49-(30) 25 92 97 79 | Fax +49-(30) 25 92 97 42 | loebbecke@zukunftsfonds.de